Geschäftsbericht 2005 / 2006 - Heiler Software AG
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Die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong><br />
Corporate Governance Bericht<br />
Corporate Governance<br />
Der Begriff „Corporate Governance“ bedeutet „Unternehmensführung<br />
und -kontrolle“ und bezeichnet die<br />
rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen,<br />
die mittelbar oder unmittelbar Einfluss auf die Führungsentscheidungen<br />
eines Unternehmens und somit auf den<br />
Unternehmenserfolg haben. Dabei sind effiziente Zusammenarbeit<br />
zwischen Geschäftsleitung und Aufsichtsgremien,<br />
Achtung der Aktionärsinteressen sowie Offenheit<br />
und Transparenz der Unternehmenskommunikation<br />
wesentliche Aspekte guter Corporate Governance. Bei der<br />
<strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> ist Corporate Governance als fester<br />
Bestandteil der Unternehmenskultur verankert. Sowohl<br />
Vorstand als auch Aufsichtsrat beschäftigen sich regelmäßig<br />
mit den nationalen und internationalen Entwicklungen<br />
im Bereich der Corporate Governance.<br />
Deutscher Corporate Governance Kodex<br />
Der Deutsche Corporate Governance Kodex beinhaltet<br />
Empfehlungen und wesentliche Vorschriften zur Leitung<br />
und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften<br />
und enthält international und national anerkannte<br />
Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.<br />
Ziel des Deutschen Corporate Governance Kodex<br />
ist es, das deutsche Corporate Governance System transparent<br />
und nachvollziehbar zu machen und somit das Vertrauen<br />
der internationalen und nationalen Anleger, der<br />
Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die<br />
Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter<br />
Aktiengesellschaften zu fördern. Der Deutsche Corporate<br />
Governance Kodex wurde zuletzt am 12. Juni <strong>2006</strong> durch<br />
die Regierungskommission aktualisiert. Aus diesem Anlass<br />
hatten Vorstand und Aufsichtsrat der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong><br />
sich ausführlich mit den neuen Empfehlungen auseinandergesetzt<br />
und die Entsprechenserklärung mit Datum<br />
vom 25. September <strong>2006</strong> aktualisiert. Als Ergebnis dieser<br />
Aktualisierung ergab sich lediglich eine Änderung gegenüber<br />
der vorangegangenen Entsprechenserklärung. Demnach<br />
werden erstmalig mit dem Konzernabschluss zum<br />
30. September <strong>2006</strong> die von der Gesellschaft an den Vorstand<br />
erbrachten Nebenleistungen im Vergütungsbericht<br />
gesondert angegeben.<br />
Entsprechenserklärung gemäß §161 Aktiengesetz<br />
Vorstand und Aufsichtsrat der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> haben<br />
im September <strong>2006</strong> erklärt, dass sie den Empfehlungen<br />
der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance<br />
Kodex in der Fassung vom 12. Juni <strong>2006</strong> entsprochen<br />
haben und entsprechen werden. Lediglich die<br />
folgenden Empfehlungen wurden und werden nicht angewendet:<br />
• Die von der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> für die Vorstands- und<br />
Aufsichtsratsmitglieder abgeschlossene D&O-Versicherung<br />
sieht keinen Selbstbehalt vor (Kodex Ziffer 3.8,<br />
Absatz 2). Die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> ist grundsätzlich nicht<br />
der Ansicht, dass die Motivation und Verantwortung,<br />
mit der die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats<br />
ihre Aufgabe wahrnehmen, durch einen solchen Selbstbehalt<br />
verbessert werden kann.<br />
• Eine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) für außerordentliche,<br />
nicht vorhergesehene Entwicklungen ist in den<br />
Aktienoptionsplänen nicht vorgesehen (Kodex Ziffer<br />
4.2.3, Absatz 3), weil die Aktienoptionspläne im Gegensatz<br />
zu vielen Aktienoptionsplänen anderer Aktiengesellschaften<br />
auf die Kursentwicklung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong>-Aktie<br />
im Vergleich zu einem Aktienindex als<br />
Erfolgsziel abstellen und die Hürden für die Ausübung<br />
der Optionen somit ohnehin höher liegen als bei vielen<br />
vergleichbaren Aktienoptionsplänen. Im Übrigen wurden<br />
die Aktienoptionspläne von der Hauptversammlung<br />
bereits vor Inkrafttreten der entsprechenden Empfehlung<br />
verabschiedet.<br />
• Eine Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder<br />
ist nicht festgelegt (Kodex Ziffer 5.1.2, Absatz<br />
2,Satz 3 und Ziffer 5.4.1, Satz 2). Die Gesellschaft ist der<br />
Ansicht, dass eine solche Festlegung eine unangebrachte<br />
Einschränkung der Rechte der Aktionäre bei<br />
der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates und des<br />
Aufsichtsrates bei der Bestellung der Mitglieder des<br />
Vorstandes darstellt.<br />
• Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet (Kodex<br />
Ziffer 5.3.1 und 5.3.2). Da der Aufsichtsrat der <strong>Heiler</strong><br />
<strong>Software</strong> <strong>AG</strong> nur aus drei Mitgliedern besteht und<br />
beschließende Ausschüsse zwingend drei Personen<br />
erfordern, sind keine Ausschüsse gebildet worden.<br />
Sämtliche Themen werden abschließend im Gesamtgremium<br />
behandelt.<br />
• Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der <strong>Heiler</strong><br />
<strong>Software</strong> <strong>AG</strong> sieht keine erfolgsorientierte Vergütung<br />
vor (Kodex Ziffer 5.4.7, Absatz 2), um die erforderliche<br />
Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder in ihrer<br />
Kontrollfunktion zu gewährleisten. Auf diese Weise soll