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Geschäftsbericht 2005 / 2006 - Heiler Software AG

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Die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong><br />

Corporate Governance Bericht<br />

Corporate Governance<br />

Der Begriff „Corporate Governance“ bedeutet „Unternehmensführung<br />

und -kontrolle“ und bezeichnet die<br />

rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen,<br />

die mittelbar oder unmittelbar Einfluss auf die Führungsentscheidungen<br />

eines Unternehmens und somit auf den<br />

Unternehmenserfolg haben. Dabei sind effiziente Zusammenarbeit<br />

zwischen Geschäftsleitung und Aufsichtsgremien,<br />

Achtung der Aktionärsinteressen sowie Offenheit<br />

und Transparenz der Unternehmenskommunikation<br />

wesentliche Aspekte guter Corporate Governance. Bei der<br />

<strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> ist Corporate Governance als fester<br />

Bestandteil der Unternehmenskultur verankert. Sowohl<br />

Vorstand als auch Aufsichtsrat beschäftigen sich regelmäßig<br />

mit den nationalen und internationalen Entwicklungen<br />

im Bereich der Corporate Governance.<br />

Deutscher Corporate Governance Kodex<br />

Der Deutsche Corporate Governance Kodex beinhaltet<br />

Empfehlungen und wesentliche Vorschriften zur Leitung<br />

und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften<br />

und enthält international und national anerkannte<br />

Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung.<br />

Ziel des Deutschen Corporate Governance Kodex<br />

ist es, das deutsche Corporate Governance System transparent<br />

und nachvollziehbar zu machen und somit das Vertrauen<br />

der internationalen und nationalen Anleger, der<br />

Kunden, der Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in die<br />

Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter<br />

Aktiengesellschaften zu fördern. Der Deutsche Corporate<br />

Governance Kodex wurde zuletzt am 12. Juni <strong>2006</strong> durch<br />

die Regierungskommission aktualisiert. Aus diesem Anlass<br />

hatten Vorstand und Aufsichtsrat der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong><br />

sich ausführlich mit den neuen Empfehlungen auseinandergesetzt<br />

und die Entsprechenserklärung mit Datum<br />

vom 25. September <strong>2006</strong> aktualisiert. Als Ergebnis dieser<br />

Aktualisierung ergab sich lediglich eine Änderung gegenüber<br />

der vorangegangenen Entsprechenserklärung. Demnach<br />

werden erstmalig mit dem Konzernabschluss zum<br />

30. September <strong>2006</strong> die von der Gesellschaft an den Vorstand<br />

erbrachten Nebenleistungen im Vergütungsbericht<br />

gesondert angegeben.<br />

Entsprechenserklärung gemäß §161 Aktiengesetz<br />

Vorstand und Aufsichtsrat der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> haben<br />

im September <strong>2006</strong> erklärt, dass sie den Empfehlungen<br />

der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance<br />

Kodex in der Fassung vom 12. Juni <strong>2006</strong> entsprochen<br />

haben und entsprechen werden. Lediglich die<br />

folgenden Empfehlungen wurden und werden nicht angewendet:<br />

• Die von der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> für die Vorstands- und<br />

Aufsichtsratsmitglieder abgeschlossene D&O-Versicherung<br />

sieht keinen Selbstbehalt vor (Kodex Ziffer 3.8,<br />

Absatz 2). Die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> ist grundsätzlich nicht<br />

der Ansicht, dass die Motivation und Verantwortung,<br />

mit der die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats<br />

ihre Aufgabe wahrnehmen, durch einen solchen Selbstbehalt<br />

verbessert werden kann.<br />

• Eine Begrenzungsmöglichkeit (Cap) für außerordentliche,<br />

nicht vorhergesehene Entwicklungen ist in den<br />

Aktienoptionsplänen nicht vorgesehen (Kodex Ziffer<br />

4.2.3, Absatz 3), weil die Aktienoptionspläne im Gegensatz<br />

zu vielen Aktienoptionsplänen anderer Aktiengesellschaften<br />

auf die Kursentwicklung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong>-Aktie<br />

im Vergleich zu einem Aktienindex als<br />

Erfolgsziel abstellen und die Hürden für die Ausübung<br />

der Optionen somit ohnehin höher liegen als bei vielen<br />

vergleichbaren Aktienoptionsplänen. Im Übrigen wurden<br />

die Aktienoptionspläne von der Hauptversammlung<br />

bereits vor Inkrafttreten der entsprechenden Empfehlung<br />

verabschiedet.<br />

• Eine Altersgrenze für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder<br />

ist nicht festgelegt (Kodex Ziffer 5.1.2, Absatz<br />

2,Satz 3 und Ziffer 5.4.1, Satz 2). Die Gesellschaft ist der<br />

Ansicht, dass eine solche Festlegung eine unangebrachte<br />

Einschränkung der Rechte der Aktionäre bei<br />

der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates und des<br />

Aufsichtsrates bei der Bestellung der Mitglieder des<br />

Vorstandes darstellt.<br />

• Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet (Kodex<br />

Ziffer 5.3.1 und 5.3.2). Da der Aufsichtsrat der <strong>Heiler</strong><br />

<strong>Software</strong> <strong>AG</strong> nur aus drei Mitgliedern besteht und<br />

beschließende Ausschüsse zwingend drei Personen<br />

erfordern, sind keine Ausschüsse gebildet worden.<br />

Sämtliche Themen werden abschließend im Gesamtgremium<br />

behandelt.<br />

• Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder der <strong>Heiler</strong><br />

<strong>Software</strong> <strong>AG</strong> sieht keine erfolgsorientierte Vergütung<br />

vor (Kodex Ziffer 5.4.7, Absatz 2), um die erforderliche<br />

Unabhängigkeit der Aufsichtsratsmitglieder in ihrer<br />

Kontrollfunktion zu gewährleisten. Auf diese Weise soll

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