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Stellungnahme - Heiler Software AG

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ware <strong>AG</strong> über die jeweilige Maßnahme bestehenden Verhältnisse abgestellt<br />

werden. Dabei könnte die Bewertung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> und der <strong>Heiler</strong>-<br />

Aktien von der aktuellen oder sich aus dem Angebotspreis ergebenden Be-<br />

wertung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> und der <strong>Heiler</strong>-Aktien nach oben oder nach<br />

unten abweichen.<br />

F.<br />

Annahmeabsicht der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrates der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> halten keine <strong>Heiler</strong>-Aktien. Die<br />

Mitglieder des Vorstands, die <strong>Heiler</strong> Aktien halten, haben sich durch den Abschluss von<br />

sog. irrevocables (vgl. dazu unter Abschnitt A. II. 2.) zur Annahme des Angebots verpflich-<br />

tet und werden dieser Verpflichtung entsprechend das Angebot der Bieterin annehmen.<br />

G.<br />

Empfehlung<br />

In Anbetracht der Ausführungen in dieser <strong>Stellungnahme</strong> sowie unter Berücksichtigung<br />

der Gesamtumstände des Angebots halten Vorstand und Aufsichtsrat die von der Bieterin<br />

angebotene Gegenleistung für angemessen i. S. d. § 31 Abs. 1 WpÜG. Vorstand und Auf-<br />

sichtsrat sind der Ansicht, dass das Angebot den Interessen der Gesellschaft, der Aktionä-<br />

re und der Arbeitnehmer der Gesellschaft gerecht wird. Vorstand und Aufsichtsrat unter-<br />

stützen daher das Angebot und empfehlen den Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong>, das<br />

Angebot anzunehmen.<br />

Über Annahme oder Ablehnung des Angebots muss jedoch jeder Aktionär der <strong>Heiler</strong><br />

<strong>Software</strong> <strong>AG</strong> unter Würdigung der Gesamtumstände einschließlich seiner individuellen

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