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Stellungnahme - Heiler Software AG

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benden <strong>Heiler</strong>-Aktien auf die Bieterin gegen Gewährung einer angemessenen<br />

Barabfindung beschließen (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out). Die<br />

angemessene Barabfindung könnte dem Angebotspreis entsprechen, aber<br />

auch darüber oder darunter liegen. Auch die Durchführung eines verschmel-<br />

zungsrechtlichen Squeeze-Out würde zu einer Beendigung der Börsenzulas-<br />

sung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> führen.<br />

Unabhängig von der Annahmequote des Übernahmeangebotes könnte die<br />

Bieterin nach einem erfolgreichen Vollzug des Übernahmeangebots erwägen,<br />

die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> dazu zu veranlassen, den Widerruf der Zulassung der<br />

<strong>Heiler</strong>-Aktien zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpa-<br />

pierbörse zu beantragen. Sollte die Zulassung der <strong>Heiler</strong>-Aktien an der Frank-<br />

furter Wertpapierbörse widerrufen werden, müsste allen außenstehenden Hei-<br />

ler-Aktionären ein Angebot unterbreitet werden, innerhalb einer bestimmten<br />

Frist ihre <strong>Heiler</strong>-Aktien gegen eine angemessene Barabfindung zu erwerben.<br />

Die angemessene Barabfindung könnte dem Angebotspreis entsprechen, aber<br />

auch höher oder niedriger ausfallen.<br />

Nach erfolgreichem Vollzug des Übernahmeangebots wird die Bieterin mög-<br />

licherweise über die erforderliche qualifizierte Mehrheit verfügen, um auch al-<br />

le anderen wichtigen gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen in einer<br />

Hauptversammlung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> durchzusetzen. Als solche Maß-<br />

nahmen kommen z. B. Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen, Ausschluss<br />

des Bezugsrechts bei Kapitalmaßnahmen, Umwandlungen (bspw. Formwech-<br />

sel, Verschmelzungen oder Spaltungen) und Auflösung (einschl. übertragen-<br />

der Auflösung) in Frage. Soweit für derartige Maßnahmen eine Unterneh-<br />

mensbewertung zur Ermittlung der Angemessenheit von Einlagen oder Um-<br />

tausch- oder Bezugsverhältnissen erforderlich sein sollte, müsste dafür auf die<br />

zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung der <strong>Heiler</strong> Soft-

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