Stellungnahme - Heiler Software AG
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1. Mögliche Nachteile bei Annahme des Angebots<br />
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Aktionäre der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong>, die das Angebot annehmen, verlieren bei Vollzug<br />
des Angebots hinsichtlich der Aktien, für die das Angebot angenommen wurde, mit<br />
der Übertragung dieser Aktien auf die Bieterin ihre Mitgliedschaftsrechte und Ver-<br />
mögensrechte an der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong>. Daraus ergeben sich folgende Konse-<br />
quenzen:<br />
• Aktionäre der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> werden hinsichtlich der Aktien, für die das<br />
Angebot angenommen wird, nicht mehr von einer möglicherweise günstigen<br />
Unternehmensentwicklung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> und/oder einer möglicher-<br />
weise günstigen Kursentwicklung der <strong>Heiler</strong>-Aktie profitieren.<br />
• Mit Übertragung der <strong>Heiler</strong>-Aktien in Vollzug des Übernahmeangebots wird<br />
an die Bieterin auch das Recht zum Gewinnbezug für das laufende Geschäfts-<br />
jahr, das am 1. Oktober 2012 begonnen hat, übergehen.<br />
• Der Vollzug des Angebots und die Zahlung des Angebotspreises stehen unter<br />
dem Vorbehalt des Eintritts der in der Angebotsunterlage genannten auf-<br />
schiebenden Bedingungen. Es besteht die Möglichkeit, dass die im Angebot<br />
genannten aufschiebenden Bedingungen nicht eintreten und das Angebot<br />
daher nicht durchgeführt wird. Dies könnte negative Auswirkungen auf die<br />
Kursentwicklung haben.<br />
• Diejenigen <strong>Heiler</strong>-Aktionäre, die das Angebot annehmen, nehmen an keinen<br />
Abfindungszahlungen irgendwelcher Art teil, die kraft Gesetzes oder gemäß<br />
den Grundsätzen der Rechtsprechung im Falle bestimmter Strukturmaßnah-<br />
men zu zahlen sind, falls diese nach dem Vollzug des Angebots umgesetzt<br />
werden sollten (vgl. dazu unter Abschnitt II.). Diese Abfindungszahlungen