Stellungnahme - Heiler Software AG
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Ausweislich der Angebotsunterlage beabsichtigt die Bieterin, sofern sie nach Durch-<br />
führung des Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt den erforderlichen Anteil<br />
am Grundkapital der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> hält, um eine Übertragung der <strong>Heiler</strong>-<br />
Aktien der verbleibenden <strong>Heiler</strong>-Aktionäre gegen eine angemessene Barabfindung<br />
zu verlangen, alle zur Durchführung eines Ausschlusses von Minderheitsaktionären<br />
(Squeeze-Out) erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen, sofern es für die Bieterin<br />
zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich und finanziell sinnvoll erscheint.<br />
Zur Durchführung eines solchen Squeeze-Out bestehen grundsätzlich drei Möglich-<br />
keiten, die in der Angebotsunterlage dargestellt werden (sog. aktienrechtlicher<br />
Squeeze-Out gemäß §§ 327a ff. AktG, sog. übernahmerechtlicher Squeeze-Out ge-<br />
mäß § 39a WpÜG und sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out gemäß § 62 Abs.<br />
5 des Umwandlungsgesetzes (im Folgenden „UmwG“)). Durch den Squeeze-Out<br />
würden die von den Minderheitsaktionären gehaltenen <strong>Heiler</strong>-Aktien gegen Gewäh-<br />
rung einer angemessenen Barabfindung auf die Bieterin übertragen werden. Die<br />
Durchführung eines Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre wird zu einer Einstel-<br />
lung der Börsennotierung führen (zu den drei Varianten eines Squeeze-Out vgl. Ab-<br />
schnitt D. III. dieser <strong>Stellungnahme</strong> und Ziff. 9.5 der Angebotsunterlage).<br />
Aufhebung der Börsenzulassung (Delisting)<br />
Die Bieterin führt in der Angebotsunterlage weiter aus, dass sie vorbehaltlich einer<br />
Prüfung nach Durchführung des Übernahmeangebots die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> nach<br />
Durchführung des Übernahmeangebots oder zu einem späteren Zeitpunkt im Rah-<br />
men des gesetzlich Zulässigen veranlassen könnte, den Widerruf der Zulassung der<br />
<strong>Heiler</strong>-Aktien zum Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse nach Vor-<br />
liegen der dafür erforderlichen Voraussetzungen zu beantragen. Ein solcher Antrag<br />
bedürfte der Zustimmung durch die Hauptversammlung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> mit<br />
der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Sollte die Zulassung der <strong>Heiler</strong>-Aktien an<br />
der Frankfurter Wertpapierbörse widerrufen werden, müsste allen außenstehenden