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Stellungnahme - Heiler Software AG

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) <strong>Stellungnahme</strong> eines externen Sachverständigen<br />

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Die Verwaltung hat am 26. September 2012 die Warth & Klein Grant Thornton<br />

<strong>AG</strong>, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (im Folgenden „Warth & Klein“) als un-<br />

abhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, Vorstand und Auf-<br />

sichtsrat der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> bei der Beurteilung der Frage zu unterstüt-<br />

zen, ob die den Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> angebotene Gegenleistung<br />

fair und angemessen und dem wahren und angemessenen Wert der <strong>Heiler</strong>-<br />

Aktie entspricht. Im Wesentlichen basierend auf den vom Auftraggeber be-<br />

reitgestellten Informationen und Unterlagen hat Warth & Klein gegenüber<br />

dem Vorstand und Aufsichtsrat eine Fairness-Opinion gemäß dem Wirt-<br />

schaftsprüferstandard IDW S8 abgegeben, die auf einer Reihe von allgemein<br />

anerkannten Bewertungsmethoden beruht. Die Verwaltung hat sich die ange-<br />

wandten Bewertungsmethoden sowie das Ergebnis der Fairness-Opinion von<br />

Warth & Klein erläutern lassen und sich auf diese Weise von deren Plausibili-<br />

tät überzeugt. Warth & Klein kommt in der Fairness-Opinion zu dem Schluss,<br />

dass die den Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> im Rahmen des von der Bie-<br />

terin abgegebenen Übernahmeangebots angebotene Gegenleistung i.H.v.<br />

EUR 7,04 pro Aktie unter den in der Fairness-Opinion genannten Annahmen<br />

zum Zeitpunkt der Abgabe der Fairness-Opinion am 1. Oktober 2012 aus fi-<br />

nanzieller Sicht für die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong>-Aktionäre angemessen ist.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass die Fairness-Opinion unter<br />

bestimmten Annahmen und Vorbehalten steht und dass zum Verständnis des<br />

Ergebnisses der Fairness-Opinion die vollständige Lektüre des Opinion Letters<br />

erforderlich ist. Der vollständige Text des Opinion Letters ist dieser Stellung-<br />

nahme als Anlage beigefügt, wobei die Bezugnahme des Vorstands und des<br />

Aufsichtsrats auf die von Warth & Klein erstellte Fairness Opinion ausschließ-

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