Stellungnahme - Heiler Software AG
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) <strong>Stellungnahme</strong> eines externen Sachverständigen<br />
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Die Verwaltung hat am 26. September 2012 die Warth & Klein Grant Thornton<br />
<strong>AG</strong>, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (im Folgenden „Warth & Klein“) als un-<br />
abhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, Vorstand und Auf-<br />
sichtsrat der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> bei der Beurteilung der Frage zu unterstüt-<br />
zen, ob die den Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> angebotene Gegenleistung<br />
fair und angemessen und dem wahren und angemessenen Wert der <strong>Heiler</strong>-<br />
Aktie entspricht. Im Wesentlichen basierend auf den vom Auftraggeber be-<br />
reitgestellten Informationen und Unterlagen hat Warth & Klein gegenüber<br />
dem Vorstand und Aufsichtsrat eine Fairness-Opinion gemäß dem Wirt-<br />
schaftsprüferstandard IDW S8 abgegeben, die auf einer Reihe von allgemein<br />
anerkannten Bewertungsmethoden beruht. Die Verwaltung hat sich die ange-<br />
wandten Bewertungsmethoden sowie das Ergebnis der Fairness-Opinion von<br />
Warth & Klein erläutern lassen und sich auf diese Weise von deren Plausibili-<br />
tät überzeugt. Warth & Klein kommt in der Fairness-Opinion zu dem Schluss,<br />
dass die den Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> im Rahmen des von der Bie-<br />
terin abgegebenen Übernahmeangebots angebotene Gegenleistung i.H.v.<br />
EUR 7,04 pro Aktie unter den in der Fairness-Opinion genannten Annahmen<br />
zum Zeitpunkt der Abgabe der Fairness-Opinion am 1. Oktober 2012 aus fi-<br />
nanzieller Sicht für die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong>-Aktionäre angemessen ist.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass die Fairness-Opinion unter<br />
bestimmten Annahmen und Vorbehalten steht und dass zum Verständnis des<br />
Ergebnisses der Fairness-Opinion die vollständige Lektüre des Opinion Letters<br />
erforderlich ist. Der vollständige Text des Opinion Letters ist dieser Stellung-<br />
nahme als Anlage beigefügt, wobei die Bezugnahme des Vorstands und des<br />
Aufsichtsrats auf die von Warth & Klein erstellte Fairness Opinion ausschließ-