Stellungnahme - Heiler Software AG
Stellungnahme - Heiler Software AG
Stellungnahme - Heiler Software AG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
II.<br />
Zielgesellschaft<br />
- 16 -<br />
Die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB<br />
20399 eingetragene Aktiengesellschaft mit Sitz in Stuttgart. Die Hauptverwaltung der Hei-<br />
ler <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> befindet sich ebenfalls in Stuttgart, Mittlerer Pfad 5, 70499 Stuttgart,<br />
Deutschland. Gegenstand des Unternehmens ist nach der Satzung die Entwicklung und<br />
Distribution von Computersoft- und -hardware, Beratungen und Schulungen im EDV-<br />
Bereich, insbesondere im Zusammenhang mit Marktplätzen im Internet sowie der Aufbau<br />
und Betrieb von bestehenden und neu zu errichtenden Rechenzentren. Es ist auch Gegen-<br />
stand des Unternehmens, Unternehmen im In- und Ausland zu gründen, zu erwerben<br />
oder sich an solchen zu beteiligen und Niederlassungen zu errichten. Das Leistungsspekt-<br />
rum umfasst die Erstellung und Vermarktung von Standardsoftware für die Bereiche Pro-<br />
duct Information Management (PIM) und Master Data Management (MDM) sowie damit<br />
zusammenhängende Dienstleistungen. Händlern und Herstellern ermöglicht die <strong>Heiler</strong><br />
<strong>Software</strong> <strong>AG</strong> mit ihrem Leistungsangebot das Management aller Produktinformationen<br />
aus allen Datenquellen für alle Marketing- und Vertriebskanäle.<br />
Das Grundkapital der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> beträgt EUR 11.862.788,-- und ist in 11.862.788<br />
auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am<br />
Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt.<br />
Nach der Satzung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> ist der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt,<br />
das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum<br />
2. März 2015 einmalig oder mehrmalig gegen Bar- oder Sacheinlagen um bis zu insge-<br />
samt EUR 1.750.000,-- durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien zu<br />
erhöhen (vgl. § 4 Abs. 3 der Satzung – genehmigtes Kapital).