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Stellungnahme - Heiler Software AG

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II.<br />

Zielgesellschaft<br />

- 16 -<br />

Die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB<br />

20399 eingetragene Aktiengesellschaft mit Sitz in Stuttgart. Die Hauptverwaltung der Hei-<br />

ler <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> befindet sich ebenfalls in Stuttgart, Mittlerer Pfad 5, 70499 Stuttgart,<br />

Deutschland. Gegenstand des Unternehmens ist nach der Satzung die Entwicklung und<br />

Distribution von Computersoft- und -hardware, Beratungen und Schulungen im EDV-<br />

Bereich, insbesondere im Zusammenhang mit Marktplätzen im Internet sowie der Aufbau<br />

und Betrieb von bestehenden und neu zu errichtenden Rechenzentren. Es ist auch Gegen-<br />

stand des Unternehmens, Unternehmen im In- und Ausland zu gründen, zu erwerben<br />

oder sich an solchen zu beteiligen und Niederlassungen zu errichten. Das Leistungsspekt-<br />

rum umfasst die Erstellung und Vermarktung von Standardsoftware für die Bereiche Pro-<br />

duct Information Management (PIM) und Master Data Management (MDM) sowie damit<br />

zusammenhängende Dienstleistungen. Händlern und Herstellern ermöglicht die <strong>Heiler</strong><br />

<strong>Software</strong> <strong>AG</strong> mit ihrem Leistungsangebot das Management aller Produktinformationen<br />

aus allen Datenquellen für alle Marketing- und Vertriebskanäle.<br />

Das Grundkapital der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> beträgt EUR 11.862.788,-- und ist in 11.862.788<br />

auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am<br />

Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt.<br />

Nach der Satzung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> ist der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt,<br />

das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum<br />

2. März 2015 einmalig oder mehrmalig gegen Bar- oder Sacheinlagen um bis zu insge-<br />

samt EUR 1.750.000,-- durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien zu<br />

erhöhen (vgl. § 4 Abs. 3 der Satzung – genehmigtes Kapital).

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