Stellungnahme - Heiler Software AG
Stellungnahme - Heiler Software AG
Stellungnahme - Heiler Software AG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
- 14 -<br />
die Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhalten oder<br />
die das Angebot annehmen möchten, aber den Wertpapiergesetzen einer anderen<br />
Rechtsordnung als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, sich<br />
über diese Gesetze zu informieren und diese zu befolgen.<br />
Die in dieser <strong>Stellungnahme</strong> von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Wertun-<br />
gen und Empfehlungen binden die Aktionäre der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> nicht. Es ob-<br />
liegt vielmehr ausschließlich den Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong>, anhand aller<br />
ihnen zur Verfügung stehenden Dokumente und öffentlich zugänglichen Informati-<br />
onen unter Berücksichtigung ihrer eigenen individuellen Belange eine Entscheidung<br />
über die Annahme oder Nichtannahme des Angebots zu treffen.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat weisen insbesondere darauf hin, dass sie keine Einschät-<br />
zung darüber abgeben können, welche steuerlichen Folgen mit der Annahme bzw.<br />
Nichtannahme des Angebots verbunden sind. Vorstand und Aufsichtsrat raten den<br />
Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> insofern, sich ggf. sachkundig beraten zu lassen.<br />
B.<br />
Bieterin und Zielgesellschaft<br />
I.<br />
Bieterin<br />
Bieterin ist die Informatica Deutschland <strong>AG</strong>. Die Bieterin ist eine nach deutschem Recht<br />
gegründete Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, Geschäftsadresse: Lyoner<br />
Straße 15, 60528 Frankfurt am Main, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des<br />
Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 93858. Laut Angebotsunterlagen handelt es<br />
sich bei der Bieterin um eine sog. „Vorratsgesellschaft“, die am 22. Mai 2012 unter der