Stellungnahme - Heiler Software AG
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Diese können sich nach dem Datum der Veröffentlichung dieser <strong>Stellungnahme</strong> än-<br />
dern.<br />
Weder der Aufsichtsrat noch der Vorstand übernehmen über etwaige nach deut-<br />
schem Recht bestehende Pflichten hinaus eine Verpflichtung zur Aktualisierung die-<br />
ser <strong>Stellungnahme</strong>.<br />
Die in dieser <strong>Stellungnahme</strong> zu der Bieterin, mit ihr verbundenen Unternehmen und<br />
gemeinsam handelnden Personen getroffenen Aussagen beruhen, soweit nicht aus-<br />
drücklich etwas anderes vermerkt ist, auf öffentlich zugänglichen Informationen.<br />
Angaben zu Absichten der Bieterin beruhen auf Mitteilungen der Bieterin oder auf<br />
eigenen Einschätzungen von Vorstand und Aufsichtsrat. Vorstand und Aufsichtsrat<br />
weisen darauf hin, dass sie nicht in der Lage sind, die von der Bieterin geäußerten<br />
Absichten zu verifizieren oder ihre tatsächliche Umsetzung zu gewährleisten.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> haben in der am 1. Oktober 2012<br />
zwischen der Informatica Corporation, der Bieterin und der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> ab-<br />
geschlossenen Transaktionsvereinbarung (dazu im Einzelnen Ziff. 6.8 der Angebots-<br />
unterlage) das Angebot im Grundsatz begrüßt, sich eine detaillierte Überprüfung<br />
und abschließende Bewertung des Angebots nach Vorlage der Angebotsunterlage<br />
im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens jedoch ausdrücklich vorbehalten. Die<br />
Transaktionsvereinbarung enthält keinerlei Abreden, mit denen sich die <strong>Heiler</strong> Soft-<br />
ware <strong>AG</strong> für den Fall des Scheiterns des Angebots zur Zahlung von Geldleistungen<br />
an Informatica verpflichtet hat.<br />
4. Veröffentlichung der <strong>Stellungnahme</strong><br />
Diese <strong>Stellungnahme</strong> wird ebenso wie alle <strong>Stellungnahme</strong>n zu etwaigen Änderun-<br />
gen des Angebots gemäß §§ 27 Abs. 3, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG durch Bekanntgabe