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Stellungnahme - Heiler Software AG

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Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1<br />

des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)<br />

<strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong><br />

Gemeinsame <strong>Stellungnahme</strong> des<br />

Vorstands und des Aufsichtsrats<br />

der<br />

<strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong><br />

Mittlerer Pfad 5<br />

70499 Stuttgart<br />

Deutschland<br />

gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes<br />

zum Freiwilligen Öffentlichen Übernahmeangebot (Barangebot)<br />

der<br />

Informatica Deutschland <strong>AG</strong><br />

Lyoner Straße 15<br />

60528 Frankfurt am Main


Deutschland<br />

an die Aktionäre der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong><br />

zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong><br />

International Securities Identification Number (ISIN): DE0005429906<br />

Wertpapierkennnummer (WKN): 542990<br />

Börsenkürzel: HLR<br />

Angediente Aktien der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong>:<br />

ISIN: DE000A1RFMU2<br />

Wertpapierkennnummer (WKN): A1R FMU<br />

Nachträglich Angediente Aktien der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong>:<br />

ISIN: DE000A1RFMV0<br />

Wertpapierkennnummer (WKN): A1R FMV<br />

- 2 -


INHALT:<br />

- 3 -<br />

A. Allgemeine Informationen ........................................................................................................................ 5<br />

I. Informationen zum Angebot ................................................................................................................ 5<br />

1. Hintergrund des Angebots .......................................................................................................... 5<br />

2. Durchführung des Angebots ....................................................................................................... 6<br />

3. Wesentlicher Inhalt des Angebots ............................................................................................ 6<br />

4. Veröffentlichung des Angebots ................................................................................................. 8<br />

II. Informationen zur vorliegenden <strong>Stellungnahme</strong> ........................................................................ 8<br />

1. Rechtliche Grundlage der <strong>Stellungnahme</strong> ............................................................................. 8<br />

2. Interessenlage der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats ........................... 9<br />

2.1 Vorstand ......................................................................................................................................... 9<br />

2.2 Aufsichtsrat ................................................................................................................................. 10<br />

2.3 Geldleistungen und geldwerte Vorteile für Organmitglieder ................................. 11<br />

3. Tatsächliche Grundlagen der <strong>Stellungnahme</strong> .................................................................... 11<br />

4. Veröffentlichung der <strong>Stellungnahme</strong> .................................................................................... 12<br />

5. Eigenverantwortlichkeit der Aktionäre der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> .................................. 13<br />

B. Bieterin und Zielgesellschaft .................................................................................................................. 14<br />

I. Bieterin ....................................................................................................................................................... 14<br />

II. Zielgesellschaft ...................................................................................................................................... 16<br />

C. <strong>Stellungnahme</strong> zu Art und Höhe der angebotenen Gegenleistung ....................................... 18<br />

I. Art der angebotenen Gegenleistung ............................................................................................... 18<br />

II. Höhe der angebotenen Gegenleistung ......................................................................................... 18<br />

1. Gesetzliche Mindestpreise ........................................................................................................ 18<br />

2. Angemessenheit der angebotenen Gegenleistung ......................................................... 20<br />

III. Gesamtwürdigung der Gegenleistung ........................................................................................ 25<br />

D. Finanzierung des Angebots ................................................................................................................... 25<br />

I. Maximale Gegenleistung ..................................................................................................................... 25<br />

II. Finanzierungsmaßnahmen ................................................................................................................. 26


- 4 -<br />

III. Finanzierungsbestätigung ................................................................................................................. 27<br />

E. <strong>Stellungnahme</strong> zu den Auswirkungen des Angebots und den Zielen des Bieters ............ 27<br />

I. Voraussichtliche Folgen eines erfolgreichen Angebots für die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong>, von<br />

der Bieterin verfolgte Ziele ..................................................................................................................... 27<br />

II. Voraussichtliche Folgen eines erfolgreichen Angebotes für die Arbeitnehmer sowie<br />

die Beschäftigungsbedingungen .......................................................................................................... 31<br />

III. Auswirkungen auf die Aktionäre der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> ..................................................... 32<br />

1. Mögliche Nachteile bei Annahme des Angebots ............................................................. 33<br />

2. Mögliche Nachteile bei Nichtannahme des Angebots................................................... 34<br />

F. Annahmeabsicht der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates .......................... 39<br />

G. Empfehlung ............................................................................................................................................. 39


1. Hintergrund des Angebots<br />

A.<br />

Allgemeine Informationen<br />

I.<br />

Informationen zum Angebot<br />

- 5 -<br />

Die Informatica Deutschland <strong>AG</strong> mit Sitz in Frankfurt, eingetragen im Handelsregis-<br />

ter des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 93858 (im Folgenden auch die „Bieterin“),<br />

eine 100%ige Tochtergesellschaft der Informatica Holding GmbH & Co. KG mit Sitz<br />

in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt<br />

am Main unter HRA 47106, hat am 1. Oktober 2012 ihre Entscheidung bekannt ge-<br />

geben, dass sie den Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> im Wege eines freiwilligen<br />

öffentlichen Übernahmeangebots anbieten wird, alle auf den Inhaber lautenden<br />

Stückaktien der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> mit einem auf jede Aktie entfallenden rechneri-<br />

schen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 einschließlich aller zum Zeitpunkt der<br />

Abwicklung des Angebots bestehenden Nebenrechte (insbesondere der Gewinnan-<br />

teilsberechtigung) (ISIN DE0005429906) (im Folgenden die „<strong>Heiler</strong>-Aktien“) gegen<br />

Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 7,04 je <strong>Heiler</strong>-Aktie zu erwerben. Die<br />

Bieterin hat am 22. Oktober 2012 gemäß § 14 Abs. 2 und Abs. 3 des Wertpapierer-<br />

werbs- und Übernahmegesetzes (im Folgenden „WpÜG“) die Angebotsunterlage<br />

i. S. d. § 11 WpÜG (im Folgenden die „Angebotsunterlage“) für das angekündigte<br />

freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (Barangebot) der Bieterin (im Folgenden<br />

auch das „Übernahmeangebot“ oder das „Angebot“) an die Aktionäre der <strong>Heiler</strong><br />

<strong>Software</strong> <strong>AG</strong> veröffentlicht. Die Angebotsunterlage wurde dem Vorstand der <strong>Heiler</strong><br />

<strong>Software</strong> <strong>AG</strong> am 23. Oktober 2012 übermittelt; der Vorstand hat die Angebotsunter-<br />

lage dem Aufsichtsrat am selben Tag weitergeleitet.


2. Durchführung des Angebots<br />

- 6 -<br />

Das Angebot der Bieterin wird ausschließlich nach deutschem Recht, insbesondere<br />

nach den Vorschriften des WpÜG durchgeführt. Es handelt sich um ein freiwilliges<br />

öffentliches Erwerbsangebot zum Erwerb aller <strong>Heiler</strong>-Aktien. Eine eigenständige<br />

Überprüfung des Angebots auf die Einhaltung sämtlicher, ggf. auch ausländischer<br />

kapitalmarktrechtlicher Vorschriften wurde von Vorstand und Aufsichtsrat nicht vor-<br />

genommen.<br />

3. Wesentlicher Inhalt des Angebots<br />

Die Bieterin unterbreitet allen Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> das Angebot, die<br />

von ihnen gehaltenen <strong>Heiler</strong>-Aktien nach Maßgabe der Bestimmungen der Ange-<br />

botsunterlage für einen Angebotspreis von EUR 7,04 je <strong>Heiler</strong>-Aktie zu erwerben.<br />

Die Frist für die Annahme dieses Angebots endet, vorbehaltlich einer Verlängerung,<br />

am 21. November 2012, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland) / 18:00<br />

Uhr (Ortszeit New York, USA).<br />

Die weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WpÜG beginnt laut Angebots-<br />

unterlage voraussichtlich am 28. November 2012 und endet voraussichtlich am<br />

11. Dezember 2012, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland) / 18.00<br />

Uhr (Ortszeit New York, USA). Nach Ablauf dieser weiteren Annahmefrist kann das<br />

Übernahmeangebot nicht mehr angenommen werden, sofern nicht ein Andie-<br />

nungsrecht der nicht annehmenden Aktionäre nach § 39 c WpÜG besteht (vgl. hier-<br />

zu Ziff. 16 (a) der Angebotsunterlage).<br />

Das Angebot steht u.a. unter der Bedingung, dass eine Mindestannahmeschwelle<br />

von 67,5% aller <strong>Heiler</strong>-Aktien (abzüglich der von der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> gehaltenen<br />

eigenen Aktien) erreicht wird. Die Bieterin hält nach eigenen Angaben per 19. Okto-


- 7 -<br />

ber 2012 1.630.931 <strong>Heiler</strong>-Aktien, was einem Anteil von rund 14,22% aller <strong>Heiler</strong>-<br />

Aktien (ohne eigene Aktien) entspricht. Zudem hat die Bieterin mit wesentlichen Ak-<br />

tionären bindende Andienungsvereinbarungen (sog. irrevocables) über insgesamt<br />

8.211.361 <strong>Heiler</strong>-Aktien abgeschlossen, was einem Anteil von rund 71,57% aller Hei-<br />

ler-Aktien (ohne eigene Aktien) entspricht (dazu im Einzelnen Ziff. 6.7.2 der Ange-<br />

botsunterlage).<br />

Das Angebot steht ferner unter der Bedingung, dass sich bis zum Ablauf der An-<br />

nahmefrist das Eigenkapital der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> nicht um mindestens EUR 15<br />

Mio. verringert („Wesentliche Nachteilige Veränderung“), keine wesentlichen Com-<br />

pliance-Verstöße bekannt werden, die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> oder die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong><br />

Corporation nicht überschuldet oder zahlungsunfähig werden und dass bestimmte<br />

Kapitalmaßnahmen und vergleichbare Handlungen bei der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> und<br />

der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> Corporation unterbleiben.<br />

Zu den weiteren Einzelheiten – insbesondere zu den Details der Angebotsbedin-<br />

gungen, den Annahmefristen und zu den Modalitäten der Annahme – werden die<br />

Aktionäre auf die Ausführungen in der Angebotsunterlage verwiesen. Die vorste-<br />

henden Ausführungen stellen insoweit nur einen Auszug dar und erheben daher<br />

keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />

Weitere Bedingungen erhält das Angebot nicht. Insbesondere steht das Angebot<br />

nicht unter der Bedingung einer fusionskontrollrechtlichen Freigabe; eine solche<br />

Freigabe ist nach Ansicht der Bieterin nicht erforderlich. Im Übrigen bleibt festzuhal-<br />

ten, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 11. Oktober<br />

2012 gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 Außenwirtschaftsverordnung auf Antrag der Bieterin<br />

im Hinblick auf den beabsichtigten Erwerb der <strong>Heiler</strong>-Aktien eine Bescheinigung<br />

über die Unbedenklichkeit des Erwerbs (Unbedenklichkeitsbescheinigung) erteilt<br />

hat.


4. Veröffentlichung des Angebots<br />

- 8 -<br />

Die Angebotsunterlage ist im Internet zusammen mit einer unverbindlichen engli-<br />

schen Übersetzung, die nicht von der BaFin geprüft wurde, unter www.informatica-<br />

offer.com veröffentlicht. Exemplare der Angebotsunterlage sowie der unverbindli-<br />

chen englischen Übersetzung werden zur kostenlosen Ausgabe bei der Commerz-<br />

bank Aktiengesellschaft, ZCM-ECM Execution, Mainzer Landstraße 153, 60327<br />

Frankfurt am Main, Deutschland (Bestellung per Telefax an: 0049(0)69-13644598)<br />

bereit gehalten. Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Internetadresse, unter der<br />

die Angebotsunterlage veröffentlicht wird, und (ii) die Bereithaltung dieser Ange-<br />

botsunterlage zur kostenfreien Ausgabe bei der Commerzbank Aktiengesellschaft<br />

ZCM-ECM Execution, Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt am Main, Deutsch-<br />

land, wurde am 22. Oktober 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht.<br />

II.<br />

Informationen zur vorliegenden <strong>Stellungnahme</strong><br />

1. Rechtliche Grundlage der <strong>Stellungnahme</strong><br />

Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 WpÜG haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der <strong>Heiler</strong><br />

<strong>Software</strong> <strong>AG</strong> als Zielgesellschaft eine begründete <strong>Stellungnahme</strong> zu dem Übernah-<br />

meangebot sowie zu etwaigen Änderungen abzugeben. Die vorliegende Stellung-<br />

nahme ist eine gemeinsame <strong>Stellungnahme</strong> des Vorstands und des Aufsichtsrats.<br />

Sie ist im Internet unter www.heiler.com („Informatica – freiwilliges öffentliches<br />

Übernahmeangebot“) veröffentlicht.


2. Interessenlage der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats<br />

2.1 Vorstand<br />

- 9 -<br />

Der Vorstand der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> besteht gegenwärtig aus den folgenden<br />

vier Personen:<br />

Rolf J. <strong>Heiler</strong> (Chief Executive Officer),<br />

Dr. Wolfgang Köstler (Chief Financial Officer),<br />

Frank Schmidt (Chief Alliance Officer) und<br />

Dirk Häußermann (Chief Operating Officer).<br />

In der Angebotsunterlage wird darauf hingewiesen, dass die Besetzung des<br />

Vorstands der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> in der ausschließlichen Zuständigkeit des<br />

Aufsichtsrats der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> liegt. Vorbehaltlich der gesetzlichen Vor-<br />

gaben beabsichtigt Informatica, zu gegebener Zeit auf die Wahl eines Ma-<br />

nagementmitglieds oder Mitarbeiters von Informatica oder mehrerer Ma-<br />

nagementmitglieder oder Mitarbeiter von Informatica zu Mitgliedern des Vor-<br />

stands der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> hinzuwirken, vorausgesetzt, der Aufsichtsrat ist<br />

überzeugt, dass diese Person die nötige Qualifikation, Erfahrung und charak-<br />

terliche Eignung hat, die das Amt eines Vorstandsmitglieds der <strong>Heiler</strong> Soft-<br />

ware <strong>AG</strong> erfordert. Die Einzelheiten, insbesondere etwaige Vorschläge und der<br />

zeitliche Rahmen, sollen nach Durchführung des Übernahmeangebots im De-<br />

tail geprüft werden.<br />

Die Vorstandsmitglieder Rolf J. <strong>Heiler</strong>, Dr. Wolfgang Köstler und Dirk Häußer-<br />

mann haben jeweils bindende Andienungsvereinbarungen über die von ihnen<br />

gehaltenen <strong>Heiler</strong>-Aktien bzgl. der Annahme des Angebots (sog. irrevocables)<br />

mit der Bieterin abgeschlossen. Diese betreffen 3.391.279 <strong>Heiler</strong>-Aktien, die


- 10 -<br />

von Herrn Rolf J. <strong>Heiler</strong> und seiner Ehefrau Anja <strong>Heiler</strong> sowie ihren gemeinsa-<br />

men Kindern und dem Vater von Herrn <strong>Heiler</strong> gehalten werden, sowie 179.420<br />

<strong>Heiler</strong>-Aktien und 103.993 <strong>Heiler</strong>-Aktien, die von den Herren Dr. Wolfgang<br />

Köstler und Dirk Häußermann gehalten werden. Das Vorstandsmitglied Frank<br />

Schmidt hält keine <strong>Heiler</strong>-Aktien und hat daher kein irrevocable mit der Biete-<br />

rin abgeschlossen. Nähere Einzelheiten zu den irrevocables finden sich in der<br />

Angebotsunterlage unter Ziff. 6.7.2.<br />

Die Bieterin beabsichtigt, mit den Vorstandsmitgliedern Dr. Wolfgang Köstler,<br />

Dirk Häußermann und Frank Schmidt Erwerbsvereinbarungen über etwaige<br />

künftige <strong>Heiler</strong>-Aktien abzuschließen, die im Zusammenhang mit den beste-<br />

henden Stock-Option-Plänen an diese Vorstandsmitglieder künftig ggf. noch<br />

auszugeben sind. Zu weiteren Einzelheiten wird insoweit auf Ziff. 6.7.3 der An-<br />

gebotsunterlage verwiesen.<br />

2.2 Aufsichtsrat<br />

Der Aufsichtsrat der <strong>Heiler</strong>-<strong>Software</strong> <strong>AG</strong> besteht gegenwärtig aus den folgen-<br />

den drei Mitgliedern:<br />

Antonio Schnieder (Aufsichtsratsvorsitzender),<br />

Prof. Rainer Kirchdörfer (stellvertretender Vorsitzender) und<br />

Dr. Harald Marquardt.<br />

Die Mitglieder der Aufsichtsrats Prof. Rainer Kirchdörfer und Dr. Harald Mar-<br />

quardt haben ihre Bereitschaft erklärt, ihr Amt mit Wirkung zum Vollzug des<br />

Übernahmeangebots niederzulegen, um der Bieterin eine angemessene Ver-<br />

tretung im Aufsichtsrat zu ermöglichen.


- 11 -<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrats halten keine <strong>Heiler</strong>-Aktien. Es bestehen dem-<br />

nach auch keine irrevocables zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats und<br />

der Bieterin.<br />

Prof. Rainer Kirchdörfer ist Partner der Sozietät Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz,<br />

die die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> im Zusammenhang mit dem Angebot rechtlich be-<br />

rät.<br />

2.3 Geldleistungen und geldwerte Vorteile für Organmitglieder<br />

Abgesehen von den Zahlungen in Verbindung mit den irrevocables und etwa-<br />

igen Stock Option Erwerbsvereinbarungen (vgl. Abschnitt 2.1) wurden weder<br />

einem Mitglied des Vorstands noch des Aufsichtsrats der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong><br />

von der Bieterin Geldleistungen oder geldwerte Vorteile im Zusammenhang<br />

mit dem Übernahmeangebot gewährt, noch sind solche einem Vorstands-<br />

oder Aufsichtsratsmitglied in Aussicht gestellt worden. Auf die in Ziff.<br />

6.7.3 der Angebotsunterlage beschriebenen Regelungen in dem mit Rolf J.<br />

<strong>Heiler</strong>, Dr. Wolfgang Köstler und Dirk Häußermann abgeschlossenen irrevo-<br />

cable betreffend mögliche Änderungen der Vorstandsanstellungsverträge<br />

wird Bezug genommen.<br />

3. Tatsächliche Grundlagen der <strong>Stellungnahme</strong><br />

Sämtliche in dieser <strong>Stellungnahme</strong> enthaltenen Angaben, Prognosen, Vermutungen,<br />

Bewertungen, Werturteile und in die Zukunft gerichtete Aussagen und Absichten<br />

beruhen auf den Informationen, über die der Vorstand und der Aufsichtsrat am Tag<br />

der Beschlussfassung über diese <strong>Stellungnahme</strong> verfügten bzw. geben die zu die-<br />

sem Zeitpunkt bestehenden Einschätzungen und Absichten beider Organe wieder.


- 12 -<br />

Diese können sich nach dem Datum der Veröffentlichung dieser <strong>Stellungnahme</strong> än-<br />

dern.<br />

Weder der Aufsichtsrat noch der Vorstand übernehmen über etwaige nach deut-<br />

schem Recht bestehende Pflichten hinaus eine Verpflichtung zur Aktualisierung die-<br />

ser <strong>Stellungnahme</strong>.<br />

Die in dieser <strong>Stellungnahme</strong> zu der Bieterin, mit ihr verbundenen Unternehmen und<br />

gemeinsam handelnden Personen getroffenen Aussagen beruhen, soweit nicht aus-<br />

drücklich etwas anderes vermerkt ist, auf öffentlich zugänglichen Informationen.<br />

Angaben zu Absichten der Bieterin beruhen auf Mitteilungen der Bieterin oder auf<br />

eigenen Einschätzungen von Vorstand und Aufsichtsrat. Vorstand und Aufsichtsrat<br />

weisen darauf hin, dass sie nicht in der Lage sind, die von der Bieterin geäußerten<br />

Absichten zu verifizieren oder ihre tatsächliche Umsetzung zu gewährleisten.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> haben in der am 1. Oktober 2012<br />

zwischen der Informatica Corporation, der Bieterin und der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> ab-<br />

geschlossenen Transaktionsvereinbarung (dazu im Einzelnen Ziff. 6.8 der Angebots-<br />

unterlage) das Angebot im Grundsatz begrüßt, sich eine detaillierte Überprüfung<br />

und abschließende Bewertung des Angebots nach Vorlage der Angebotsunterlage<br />

im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens jedoch ausdrücklich vorbehalten. Die<br />

Transaktionsvereinbarung enthält keinerlei Abreden, mit denen sich die <strong>Heiler</strong> Soft-<br />

ware <strong>AG</strong> für den Fall des Scheiterns des Angebots zur Zahlung von Geldleistungen<br />

an Informatica verpflichtet hat.<br />

4. Veröffentlichung der <strong>Stellungnahme</strong><br />

Diese <strong>Stellungnahme</strong> wird ebenso wie alle <strong>Stellungnahme</strong>n zu etwaigen Änderun-<br />

gen des Angebots gemäß §§ 27 Abs. 3, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG durch Bekanntgabe


- 13 -<br />

im Internet unter der Adresse www.heiler.com („Informatica – freiwilliges öffentli-<br />

ches Übernahmeangebot“) sowie durch Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe<br />

veröffentlicht und kann bei der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong>, Mittlerer Pfad 5, 70499 Stutt-<br />

gart, Tel.: 0711-13984-0, Fax: 0711-13984-510 kostenfrei bezogen werden. Hierauf<br />

ist durch eine Hinweisbekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger hinge-<br />

wiesen.<br />

5. Eigenverantwortlichkeit der Aktionäre der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong><br />

Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass die Darstellung des Angebots in<br />

dieser <strong>Stellungnahme</strong> keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und dass für den<br />

Inhalt und die Abwicklung des Angebots allein die Bestimmungen der Angebotsun-<br />

terlage maßgeblich sind. Sämtlichen Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> obliegt es,<br />

in eigener Verantwortung die Angebotsunterlage zu prüfen und den daraus für sie<br />

folgenden Handlungsanforderungen entsprechend zu handeln.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat weisen ferner darauf hin, dass sie nicht in der Lage sind,<br />

die von der Bieterin in der Angebotsunterlage gemachten Angaben und geäußerten<br />

Absichten zu verifizieren und ihre Umsetzung zu beeinflussen. Angaben zu Absich-<br />

ten der Bieterin beruhen ausschließlich auf Mitteilungen der Bieterin in der Ange-<br />

botsunterlage, soweit nicht ausdrücklich eine andere Quelle angegeben ist. Vor-<br />

stand und Aufsichtsrat liegen aber keine Informationen vor, die Anlass geben, die<br />

Richtigkeit der Angaben der Bieterin über ihre Absichten oder deren Umsetzung in<br />

Frage zu stellen.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat weisen weiter darauf hin, dass sie nicht in der Lage sind<br />

zu prüfen, ob die Aktionäre der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> mit der Annahme des Angebots<br />

in Übereinstimmung mit allen sie persönlich treffenden rechtlichen Verpflichtungen<br />

handeln. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen insbesondere, dass alle Personen, die


- 14 -<br />

die Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhalten oder<br />

die das Angebot annehmen möchten, aber den Wertpapiergesetzen einer anderen<br />

Rechtsordnung als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, sich<br />

über diese Gesetze zu informieren und diese zu befolgen.<br />

Die in dieser <strong>Stellungnahme</strong> von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Wertun-<br />

gen und Empfehlungen binden die Aktionäre der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> nicht. Es ob-<br />

liegt vielmehr ausschließlich den Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong>, anhand aller<br />

ihnen zur Verfügung stehenden Dokumente und öffentlich zugänglichen Informati-<br />

onen unter Berücksichtigung ihrer eigenen individuellen Belange eine Entscheidung<br />

über die Annahme oder Nichtannahme des Angebots zu treffen.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat weisen insbesondere darauf hin, dass sie keine Einschät-<br />

zung darüber abgeben können, welche steuerlichen Folgen mit der Annahme bzw.<br />

Nichtannahme des Angebots verbunden sind. Vorstand und Aufsichtsrat raten den<br />

Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> insofern, sich ggf. sachkundig beraten zu lassen.<br />

B.<br />

Bieterin und Zielgesellschaft<br />

I.<br />

Bieterin<br />

Bieterin ist die Informatica Deutschland <strong>AG</strong>. Die Bieterin ist eine nach deutschem Recht<br />

gegründete Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, Geschäftsadresse: Lyoner<br />

Straße 15, 60528 Frankfurt am Main, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des<br />

Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 93858. Laut Angebotsunterlagen handelt es<br />

sich bei der Bieterin um eine sog. „Vorratsgesellschaft“, die am 22. Mai 2012 unter der


- 15 -<br />

Firma Blitz F 12-vier-zwei-sieben <strong>AG</strong> gegründet und am 25. Mai 2012 im Handelsregister<br />

eingetragen wurde. Die Bieterin hat bis zur Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage<br />

noch keine Geschäftstätigkeit ausgeübt, ausgenommen Handlungen in Verbindung mit<br />

ihrer Gründung und den in der Angebotsunterlage dargestellten Handlungen. Die Bieterin<br />

hat keine Tochtergesellschaften und keine Mitarbeiter.<br />

Einzige Aktionärin der Bieterin ist die Informatica Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in<br />

Frankfurt am Main, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frank-<br />

furt am Main unter HRA 47106. Zwischen der Informatica Holding GmbH & Co. KG als<br />

herrschendem Unternehmen und der Bieterin als beherrschtem Unternehmen besteht ein<br />

Beherrschungsvertrag, der am 1. Oktober 2012 abgeschlossen wurde. Einzige Komple-<br />

mentärin der Informatica Holding GmbH & Co. KG ist die Informatica Verwaltungs GmbH<br />

mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsge-<br />

richts Frankfurt am Main unter HRB 94129; einzige Kommanditistin der Informatica Hol-<br />

ding GmbH & Co. KG sowie einzige Gesellschafterin der Informatica Verwaltungs GmbH<br />

ist die Informatica GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, eingetragen im<br />

Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 76564. Die Informatica<br />

GmbH ist eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der Informatica Corporation, einer<br />

dem Recht des US-Bundesstaats Delaware unterliegenden Gesellschaft, deren Verwal-<br />

tungssitz sich in Redwood City, Kalifornien, USA befindet. Die Informatica Corporation ist<br />

die Muttergesellschaft von mehr als 50 unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesell-<br />

schaften, die gemeinsam die Informatica-Gruppe (im Folgenden auch „Informatica“)<br />

bilden. Zu den weiteren Einzelheiten bzgl. der Struktur der Informatica-Gruppe wird auf<br />

die Angebotsunterlage (vgl. Ziff. 6.2 und 6.4) verwiesen.


II.<br />

Zielgesellschaft<br />

- 16 -<br />

Die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB<br />

20399 eingetragene Aktiengesellschaft mit Sitz in Stuttgart. Die Hauptverwaltung der Hei-<br />

ler <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> befindet sich ebenfalls in Stuttgart, Mittlerer Pfad 5, 70499 Stuttgart,<br />

Deutschland. Gegenstand des Unternehmens ist nach der Satzung die Entwicklung und<br />

Distribution von Computersoft- und -hardware, Beratungen und Schulungen im EDV-<br />

Bereich, insbesondere im Zusammenhang mit Marktplätzen im Internet sowie der Aufbau<br />

und Betrieb von bestehenden und neu zu errichtenden Rechenzentren. Es ist auch Gegen-<br />

stand des Unternehmens, Unternehmen im In- und Ausland zu gründen, zu erwerben<br />

oder sich an solchen zu beteiligen und Niederlassungen zu errichten. Das Leistungsspekt-<br />

rum umfasst die Erstellung und Vermarktung von Standardsoftware für die Bereiche Pro-<br />

duct Information Management (PIM) und Master Data Management (MDM) sowie damit<br />

zusammenhängende Dienstleistungen. Händlern und Herstellern ermöglicht die <strong>Heiler</strong><br />

<strong>Software</strong> <strong>AG</strong> mit ihrem Leistungsangebot das Management aller Produktinformationen<br />

aus allen Datenquellen für alle Marketing- und Vertriebskanäle.<br />

Das Grundkapital der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> beträgt EUR 11.862.788,-- und ist in 11.862.788<br />

auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am<br />

Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt.<br />

Nach der Satzung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> ist der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt,<br />

das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum<br />

2. März 2015 einmalig oder mehrmalig gegen Bar- oder Sacheinlagen um bis zu insge-<br />

samt EUR 1.750.000,-- durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien zu<br />

erhöhen (vgl. § 4 Abs. 3 der Satzung – genehmigtes Kapital).


- 17 -<br />

Das Grundkapital ist um bis zu EUR 342.942,-- bedingt erhöht durch die Ausgabe von bis<br />

zu 342.942 auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital III). Zudem ist das<br />

Grundkapital der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> um bis zu EUR 340.000,-- bedingt erhöht durch die<br />

Ausgabe von bis zu 340.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital IV).<br />

Schließlich ist das Grundkapital der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> um bis zu EUR 400.000,-- durch Aus-<br />

gabe von bis zu 400.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (beding-<br />

tes Kapital V). Die bedingten Kapitalia III bis V dienen ausschließlich der Gewährung von<br />

Aktien an Inhaber von Optionsrechten, die im Rahmen von verschiedenen Aktienoptions-<br />

plänen an Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> sowie Geschäfts-<br />

führer und Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen ausgegeben wurden.<br />

Die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> wurde von der Hauptversammlung am 24. Februar 2011 ermäch-<br />

tigt, eigene Aktien in Höhe von bis zu 10% des Grundkapitals der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> zu<br />

erwerben. Derzeit hält die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> 390.334 auf den Inhaber lautende Stückak-<br />

tien, was einer Beteiligung am Grundkapital von 3,29% entspricht. Die Ermächtigung darf<br />

von der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> nicht zum Handel mit eigenen Aktien verwendet werden. Die<br />

Ermächtigung kann einmalig oder schrittweise durch die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> ausgeübt<br />

werden. Zusammen mit den eigenen Aktien, die sich bereits im Eigentum der <strong>Heiler</strong> Soft-<br />

ware <strong>AG</strong> befinden, darf der von der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> gehaltene Anteil am Grundkapital<br />

10% nicht überschreiten.<br />

Die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> ist die Muttergesellschaft der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> Corporation, Michi-<br />

gan, USA. Mit dieser Tochtergesellschaft bildet sie die <strong>Heiler</strong>-Gruppe. Zudem unterhält die<br />

<strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> eine Zweigniederlassung in Australien und einige kleinere Minder-<br />

heitsbeteiligungen. Operativ liegt der Schwerpunkt der <strong>Heiler</strong>-Gruppe auf der Bereitstel-<br />

lung von Lösungen im Bereich der Materialbeschaffung und der elektronischen Produkt-<br />

verwaltung. Die <strong>Heiler</strong>-Gruppe stellt ihren Kunden, wie bspw. Einkäufern, Einzelhändlern<br />

oder Herstellern, Lösungen für die Verwaltung und Veröffentlichung von Produktinforma-<br />

tionen zur Verfügung. Zudem bietet die <strong>Heiler</strong>-Gruppe damit in Verbindung stehende


- 18 -<br />

Dienstleistungen an. Die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> ist ein führender Anbieter von Standard<br />

<strong>Software</strong> für Product Information Management Stammdatenmanagement sowie im Be-<br />

reich Enterprise Procurement.<br />

Im Geschäftsjahr 2010/2011 erzielte die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> im Konzern einen konsolidier-<br />

ten Umsatz in Höhe von EUR 17,414 Mio. sowie ein EBIT von EUR 894.000,--. Die <strong>Heiler</strong>-<br />

Gruppe beschäftigte zum 30. September 2011 rund 150 Mitarbeiter.<br />

C.<br />

<strong>Stellungnahme</strong> zu Art und Höhe der angebotenen Gegenleistung<br />

I.<br />

Art der angebotenen Gegenleistung<br />

Das Angebot sieht als Gegenleistung ausschließlich eine Geldleistung vor. Eine Gegenleis-<br />

tung in Form liquider Aktien ist nicht vorgesehen. Die Gegenleistung (im Folgenden auch<br />

„Angebotspreis“) beträgt EUR 7,04 je <strong>Heiler</strong>-Aktie in bar.<br />

1. Gesetzliche Mindestpreise<br />

II.<br />

Höhe der angebotenen Gegenleistung<br />

Soweit Vorstand und Aufsichtsrat dies aufgrund der ihnen zur Verfügung stehenden<br />

Informationen beurteilen können, steht der Angebotspreis für die <strong>Heiler</strong>-Aktie mit<br />

den Bestimmungen des § 31 WpÜG i.V.m. den §§ 3 ff. der WpÜG-<br />

Angebotsverordnung (im Folgenden: „WpÜG-AngebVO“) über die gesetzliche<br />

Mindestgegenleistung im Einklang. Der Angebotspreis genügt damit den gesetzli-


- 19 -<br />

chen Anforderungen an seine Bemessung. Dies ergibt sich aus folgenden Erwägun-<br />

gen:<br />

Gemäß § 31 Abs. 1 WpÜG i.V.m. §§ 4 und 5 WpÜG-AngebVO muss die den <strong>Heiler</strong>-<br />

Aktionären für ihre <strong>Heiler</strong>-Aktien angebotene Gegenleistung angemessen sein. Die<br />

Gegenleistung darf dabei einen nach diesen Vorschriften zu ermittelnden Mindest-<br />

wert nicht unterschreiten.<br />

a) Börsenkurs<br />

Die Gegenleistung muss gemäß § 5 WpÜG-AngebVO mindestens dem ge-<br />

wichteten durchschnittlichen Börsenkurs der an einer inländischen Börse zu-<br />

gelassenen Aktien während der letzten drei Monate vor der Entscheidung zur<br />

Abgabe des Angebots nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG entsprechen.<br />

Der hiernach von der BaFin berechnete Mindestpreis zum Stichtag<br />

30. September 2012 beträgt EUR 2,62 je <strong>Heiler</strong>-Aktie. Der Angebotspreis in<br />

Höhe von EUR 7,04 je <strong>Heiler</strong>-Aktie erfüllt damit die Anforderungen des § 31<br />

Abs. 1 WpÜG i.V.m. § 5 WpÜG-AngebVO.<br />

b) Vorerwerb<br />

Nach § 4 WpÜG-AngebVO hat die Gegenleistung mindestens den Wert der<br />

höchsten von der Bieterin, einer mit ihr gemeinsam handelnden Person oder<br />

deren Tochterunternehmen gewährten oder vereinbarten Gegenleistung für<br />

den Erwerb von <strong>Heiler</strong>-Aktien innerhalb der letzten sechs Monate vor der<br />

Veröffentlichung der Angebotsunterlage zu entsprechen. In dem Zeitraum<br />

von sechs Monaten vor dem 22. Oktober 2012 (dem Tag der Veröffentlichung<br />

der Angebotsunterlage) haben nach Kenntnis von Vorstand und Aufsichtsrat


- 20 -<br />

weder die Bieterin noch gemeinsam mit ihr handelnde Personen oder deren<br />

Tochterunternehmen <strong>Heiler</strong>-Aktien zu einem Preis erworben, der EUR 7,04 je<br />

<strong>Heiler</strong>-Aktie übersteigt. Es wird insoweit auf die entsprechenden Ausführun-<br />

gen in der Angebotsunterlage (vgl. Ziff. 6.7) verwiesen. Der Angebotspreis in<br />

Höhe von EUR 7,04 je <strong>Heiler</strong>-Aktie erfüllt damit die Anforderungen des § 31<br />

Abs. 1 WpÜG i.V.m. § 4 WpÜG-AngebVO.<br />

2. Angemessenheit der angebotenen Gegenleistung<br />

Bei der Beurteilung der Angemessenheit des Angebotspreises für die <strong>Heiler</strong>-Aktie<br />

sind nach Einschätzung des Vorstands und des Aufsichtsrats insbesondere die fol-<br />

genden Gesichtspunkte zu beachten:<br />

a) Börsenkurs<br />

Die <strong>Heiler</strong>-Aktie ist zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter<br />

Wertpapierbörse (General Standard) zugelassen. Sie wird im elektronischen<br />

Handelssystem Xetra gehandelt. Darüber hinaus wird die <strong>Heiler</strong>-Aktie an den<br />

Regionalbörsen Berlin-Bremen, Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf und München<br />

im Freiverkehr gehandelt. Für die <strong>Heiler</strong>-Aktie existiert ein funktionierender<br />

Börsenhandel mit hinreichendem Streubesitz und hinreichender Handelsakti-<br />

vität. Die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> hat den Kapitalmarkt den gesetzlichen Vorschrif-<br />

ten entsprechend über ihre aktuelle und erwartete Geschäftsentwicklung in-<br />

formiert. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass der Börsenkurs der<br />

<strong>Heiler</strong>-Aktie vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots<br />

den Unternehmenswert der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> realistisch abbildet.


- 21 -<br />

Der Angebotspreis enthält – wie auch in der Angebotsunterlage ausgeführt<br />

(vgl. Ziff. 10.2) – folgende Zuschläge gegenüber den Börsenkursen der <strong>Heiler</strong>-<br />

Aktie vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots:<br />

Der gemäß § 5 WpÜG-Angebotsverordnung maßgebliche gewichtete<br />

Drei-Monats-Durchschnittskurs zum Stichtag 30. September 2012 be-<br />

trug EUR 2,62. Der Angebotspreis enthält damit eine Prämie von<br />

EUR 4,42 bzw. rund 168 % auf diesen Durchschnittskurs.<br />

Der gewichtete Sechs-Monats-Durchschnittskurs zum Stichtag<br />

28. September 2012, dem letzten Handelstag vor der Veröffentlichung<br />

der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots am 1. Oktober<br />

2012, betrug rund EUR 2,64 (Quelle: Bloomberg). Der Angebotspreis<br />

enthält damit einen Aufschlag von EUR 4,40 bzw. rund 167 % auf diesen<br />

Durchschnittskurs.<br />

Der gewichtete Zwölf-Monats-Durchschnittskurs zum Stichtag<br />

28. September 2012 betrug rund EUR 2,82 (Quelle: Thomson Reuters).<br />

Der Angebotspreis enthält damit einen Aufschlag von EUR 4,22 bzw.<br />

rund 150 % auf diesen Durchschnittskurs.<br />

Der Börsenkurs (XETRA-Schlusskurs) der <strong>Heiler</strong>-Aktie zum<br />

28. September 2012 betrug rund EUR 2,85 (Quelle: Bloomberg). Der An-<br />

gebotspreis enthält damit einen Aufschlag von EUR 4,19 bzw. rund<br />

147 % auf diesen Durchschnittskurs.


) <strong>Stellungnahme</strong> eines externen Sachverständigen<br />

- 22 -<br />

Die Verwaltung hat am 26. September 2012 die Warth & Klein Grant Thornton<br />

<strong>AG</strong>, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (im Folgenden „Warth & Klein“) als un-<br />

abhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, Vorstand und Auf-<br />

sichtsrat der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> bei der Beurteilung der Frage zu unterstüt-<br />

zen, ob die den Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> angebotene Gegenleistung<br />

fair und angemessen und dem wahren und angemessenen Wert der <strong>Heiler</strong>-<br />

Aktie entspricht. Im Wesentlichen basierend auf den vom Auftraggeber be-<br />

reitgestellten Informationen und Unterlagen hat Warth & Klein gegenüber<br />

dem Vorstand und Aufsichtsrat eine Fairness-Opinion gemäß dem Wirt-<br />

schaftsprüferstandard IDW S8 abgegeben, die auf einer Reihe von allgemein<br />

anerkannten Bewertungsmethoden beruht. Die Verwaltung hat sich die ange-<br />

wandten Bewertungsmethoden sowie das Ergebnis der Fairness-Opinion von<br />

Warth & Klein erläutern lassen und sich auf diese Weise von deren Plausibili-<br />

tät überzeugt. Warth & Klein kommt in der Fairness-Opinion zu dem Schluss,<br />

dass die den Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> im Rahmen des von der Bie-<br />

terin abgegebenen Übernahmeangebots angebotene Gegenleistung i.H.v.<br />

EUR 7,04 pro Aktie unter den in der Fairness-Opinion genannten Annahmen<br />

zum Zeitpunkt der Abgabe der Fairness-Opinion am 1. Oktober 2012 aus fi-<br />

nanzieller Sicht für die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong>-Aktionäre angemessen ist.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass die Fairness-Opinion unter<br />

bestimmten Annahmen und Vorbehalten steht und dass zum Verständnis des<br />

Ergebnisses der Fairness-Opinion die vollständige Lektüre des Opinion Letters<br />

erforderlich ist. Der vollständige Text des Opinion Letters ist dieser Stellung-<br />

nahme als Anlage beigefügt, wobei die Bezugnahme des Vorstands und des<br />

Aufsichtsrats auf die von Warth & Klein erstellte Fairness Opinion ausschließ-


- 23 -<br />

lich dem Zweck dient, die Informationsgrundlage, auf der Vorstand und Auf-<br />

sichtsrat Ihre <strong>Stellungnahme</strong> abgegeben haben, transparent zu machen..<br />

Die Fairness-Opinion wurde allein im Auftrag der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> erstellt<br />

und dient ausschließlich der Unterstützung des Vorstands und des Aufsichts-<br />

rates bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Pflichten. im Zusammenhang<br />

mit der Prüfung des Übernahmeangebots. Es erfolgte weder eine Prüfung<br />

noch eine prüferische Durchsicht der der Fairness Opinion zugrunde liegen-<br />

den Informationen und Unterlagen. Ferner stellt die Fairness Opinion von<br />

Warth & Klein auch keine Beurteilung der Vollständigkeit und Richtigkeit der<br />

<strong>Stellungnahme</strong> nach § 27 WpÜG dar.<br />

In Bezug auf die Fairness-Opinion übernimmt Warth & Klein keine Verantwor-<br />

tung gegenüber anderen Personen als der Gesellschaft und hat keine Ver-<br />

pflichtung, die Fairness-Opinion im Hinblick auf zukünftige Ergebnisse zu ak-<br />

tualisieren. Die Fairness-Opinion ist nicht an Dritte gerichtet und begründet<br />

keine Rechte Dritter. Insbesondere ist sie nicht an Aktionäre der <strong>Heiler</strong> Soft-<br />

ware <strong>AG</strong> gerichtet und sie stellt keine Empfehlung dahingehend dar, ob die<br />

Inhaber von <strong>Heiler</strong>-Aktien diese Aktien im Rahmen des Übernahmeangebotes<br />

verkaufen sollen oder nicht.<br />

c) Annahme des Angebots durch alle wesentlichen Aktionäre<br />

Die Tatsache, dass eine Reihe von Aktionären, darunter alle wesentlichen Ak-<br />

tionäre und sämtliche Vorstandsmitglieder, die <strong>Heiler</strong>-Aktien halten, sog. irre-<br />

vocables mit der Bieterin abgeschlossen haben, spricht aus Sicht von Vorstand<br />

und Aufsichtsrat ebenfalls für die Angemessenheit der angebotenen Gegen-<br />

leistung.


- 24 -<br />

d) Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens ohne Übernahme durch In-<br />

formatica (Stand-Alone-Betrachtung)<br />

Informatica ist eines der weltweit führenden <strong>Software</strong>unternehmen für die Da-<br />

tenintegration in Unternehmen. Im Bereich des Stammdatenmanagement<br />

(Master Data Management), des Datenqualitätsmanagement (Data Quality<br />

Management) und der Datenintegration (Data Integration Management) ver-<br />

fügt Informatica über weltweit führende Produkte und Lösungen sowie über<br />

eine langjährige Erfahrung in Projekten bei international operierenden Unter-<br />

nehmenskunden. Der Bereich PIM wird von Informatica heute noch nicht an-<br />

geboten. Dies stellt eine Lücke im Portfolio von Informatica dar. Die <strong>Heiler</strong><br />

<strong>Software</strong> <strong>AG</strong> verfügt über eine Standard-PIM-Lösung, die alle wesentlichen<br />

Aspekte für das Stammdatenmanagement von Produktinformationen erfüllt.<br />

Die Kunden der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> erwarten von ihr zukünftig jedoch weitere<br />

Lösungen für die Bereiche Data Quality Management, Data Integration Ma-<br />

nagement sowie Costumer Domain MDM. Nach Einschätzung des Vorstands<br />

und Aufsichtsrats muss die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> ihr Produktprogramm mittel-<br />

bis langfristig um diese zusätzlichen Angebote erweitern, um ihre Konkurrenz-<br />

fähigkeit zu erhalten und weiter zu entwickeln. Die Weiterentwicklung der<br />

Konkurrenzfähigkeit wäre zwar auch durch eigene, hohe Investitionen in das<br />

Produktmanagement und die Produktentwicklung sowie in ein größeres Ver-<br />

triebsnetz denkbar. Vorstand und Aufsichtsrat erachten es jedoch als mit we-<br />

niger Risiken verbunden und daher vorteilhafter, dass die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong><br />

in die Informatica-Gruppe mit ihrem komplementären Produktprogramm in-<br />

tegriert wird und dadurch die erforderliche Erweiterung des Produktpro-<br />

gramms und des Vertriebsnetzes erreicht.


III.<br />

Gesamtwürdigung der Gegenleistung<br />

- 25 -<br />

Vorstand und Aufsichtsrat haben sich eingehend mit der Frage der Angemessenheit der<br />

Höhe der von der Bieterin angebotenen Gegenleistung für die <strong>Heiler</strong>-Aktie befasst. Beide<br />

Organe haben sich dabei zum einen auf historische Börsenkurse, die Fairness-Opinion von<br />

Warth & Klein und die Annahme des Angebots durch alle wesentlichen Aktionäre gestützt<br />

und sich zudem aus eigener Anschauung einschließlich eines Vergleichs mit einer Stand-<br />

Alone-Betrachtung ein Urteil zur Frage der Angemessenheit gebildet. Vor diesem Hinter-<br />

grund sind Vorstand und Aufsichtsrat der Auffassung, dass die von der Bieterin angebo-<br />

tene Gegenleistung i.H.v. EUR 7,04 je <strong>Heiler</strong>-Aktie mindestens dem fairen und angemes-<br />

senen Wert der <strong>Heiler</strong>-Aktien entspricht und daher aus finanzieller Sicht angemessen ist.<br />

D.<br />

Finanzierung des Angebots<br />

I.<br />

Maximale Gegenleistung<br />

Nach Angaben der Bieterin in Ziff. 14.1 der Angebotsunterlage wird sich der Gesamtbe-<br />

trag, der für den Erwerb aller gegenwärtigen ausgegebenen <strong>Heiler</strong>-Aktien erforderlich<br />

wäre, wenn alle <strong>Heiler</strong>-Aktionäre der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> das Übernahmeangebot anneh-<br />

men würden, auf rund EUR 69,28 Mio. belaufen (der Angebotspreis von EUR 7,04 je Hei-<br />

ler-Aktie multipliziert mit der Differenz aus 11.862.788 <strong>Heiler</strong>-Aktien abzüglich der<br />

390.334 eigenen Aktien und abzüglich der von der Bieterin unmittelbar gehaltenen<br />

1.630.931 <strong>Heiler</strong>-Aktien). Im Falle einer Erhöhung der Gesamtzahl der <strong>Heiler</strong>-Aktien durch<br />

Ausübung sämtlicher ausstehender Optionen aus den vorhandenen Stock-Option-Plänen<br />

würde sich der Gesamtbetrag, der für den Erwerb aller <strong>Heiler</strong>-Aktien erforderlich wäre,


- 26 -<br />

wenn alle <strong>Heiler</strong>-Aktionäre das Übernahmeangebot annehmen würden, auf rund<br />

EUR 71,30 Mio. (Angebotspreis von EUR 7,04 je <strong>Heiler</strong>-Aktie multipliziert mit der Differenz<br />

aus 12.149.063 <strong>Heiler</strong>-Aktien abzüglich der 390.334 eigenen Aktien und abzüglich der von<br />

der Bieterin unmittelbar gehaltenen 1.630.931 <strong>Heiler</strong>-Aktien) erhöhen.<br />

Darüber hinaus werden der Bieterin ausweislich der Angebotsunterlage im Zusammen-<br />

hang mit dem Übernahmeangebot und seinem Vollzug Transaktionskosten von bis zu<br />

EUR 2.000.000,-- entstehen. Die Gesamtkosten für den Erwerb aller derzeit noch nicht von<br />

der Bieterin gehaltenen <strong>Heiler</strong>-Aktien würden sich im Falle einer Erhöhung der Gesamt-<br />

zahl der <strong>Heiler</strong>-Aktien durch Ausübung der vorgenannten Optionen somit maximal auf<br />

rund EUR 73,30 Mio. belaufen.<br />

II.<br />

Finanzierungsmaßnahmen<br />

Nach Angaben der Bieterin in Ziff. 14.2 der Angebotsunterlage hat sie vor Veröffentli-<br />

chung der Angebotsunterlage die notwendigen Maßnahmen getroffen, um sicherzustel-<br />

len, dass ihr die zur vollständigen Erfüllung des Übernahmeangebots notwendigen finan-<br />

ziellen Mittel rechtzeitig zur Verfügung stehen. Die Bieterin hat nach eigenen Angaben<br />

am Tag der Veröffentlichung der Angebotsunterlage auf ihren Bankkonten frei verfügbare<br />

Gelder in Höhe von rund EUR 71,53 Mio. zur Verfügung. Diese Gelder wurden der Bieterin<br />

in Form von Eigenkapital von der Informatica Holding GmbH & Co. KG zur Verfügung<br />

gestellt, die diese ihrerseits mittelbar von der Informatica Corporation erhalten hat. Dar-<br />

über hinaus hat sich die Informatica Corporation am 15. Oktober 2012 gegenüber der<br />

Bieterin verpflichtet, der Bieterin entweder direkt oder indirekt einen Betrag in Höhe von<br />

weiteren bis zu EUR 2.015.376,-- in Form von Eigenkapital und/oder auf der Grundlage<br />

von Gesellschafterdarlehen oder ähnlichen Instrumenten zinslos zur Verfügung zu stellen.<br />

Mit der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> hat die Bieterin am 1. Oktober 2012 eine Vereinbarung ge-


- 27 -<br />

schlossen, die sicherstellt, dass die von der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> gehaltenen 390.334 eige-<br />

nen Aktien nicht in das Übernahmeangebot eingereicht werden.<br />

III.<br />

Finanzierungsbestätigung<br />

Die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland, hat die als Anlage<br />

3 zu der Angebotsunterlage beigefügte Finanzierungsbestätigung gemäß § 13 Abs. 1<br />

Satz 2 WpÜG abgegeben.<br />

E.<br />

<strong>Stellungnahme</strong> zu den Auswirkungen des Angebots und den Zielen des Bieters<br />

I.<br />

Voraussichtliche Folgen eines erfolgreichen Angebots für die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong><br />

<strong>AG</strong>,<br />

von der Bieterin verfolgte Ziele<br />

Ausweislich der Angebotsunterlage (vgl. insoweit Ziff. 9.4) beabsichtigt die Bieterin nicht,<br />

den Sitz der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> aus Stuttgart zu verlegen. Die Bieterin hat auch keine Ab-<br />

sichten hinsichtlich einer etwaigen Verlegung oder Schließung der Standorte wesentlicher<br />

Unternehmensteile der <strong>Heiler</strong>-Gruppe.<br />

Zu möglichen Veränderungen in den Organen der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> vgl. die Ausführun-<br />

gen unter Abschnitt A. II. 2.


- 28 -<br />

Informatica beabsichtigt, die Aktivitäten der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> im Bereich der Lösungen<br />

des <strong>Heiler</strong> Geschäftsfelds PIM mit ihrem Geschäftsfeld MDM zusammenzuführen, um den<br />

Kunden dadurch eine bessere Funktionalität und ein umfassenderes Leistungsspektrum<br />

als viele PIM-Anbieter und MDM-Anbieter präsentieren zu können. Zusammen mit der<br />

<strong>Heiler</strong>-Gruppe will Informatica weiterhin Produktinnovationen für Kunden aller Industrien<br />

schaffen und es den Kunden ermöglichen, ihre Stammdaten besser zu nutzen. Die MDM-<br />

Angebote für Produkte, Kunden und Domänen sollen weiter ausgebaut werden.<br />

Bezüglich der E-Procurement-Aktivitäten der <strong>Heiler</strong>-Gruppe beabsichtigt Informatica, die<br />

Strategie der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> zu unterstützen, diese Geschäftsaktivitäten in möglichst<br />

geeigneter Weise weiterzuentwickeln. Nach erfolgreicher Durchführung des Übernahme-<br />

angebots sollen zukünftige Geschäftsmöglichkeiten und Synergiepotentiale von Informa-<br />

tica und der <strong>Heiler</strong>-Gruppe gemeinsam im Detail erörtert und analysiert werden. Darüber<br />

hinaus hat Informatica derzeit keine Absichten, die Verwendung des Vermögens der Hei-<br />

ler <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> zu ändern oder außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zukünfti-<br />

ge Verpflichtungen für die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> zu begründen.<br />

Die Bieterin führt in der Angebotsunterlage weiter aus, dass sie an der Identität und der<br />

Marke der <strong>Heiler</strong>-Gruppe festhalten will und dies auch für die einzelnen Geschäftseinhei-<br />

ten und die Hauptproduktlinien gilt. Demzufolge ist auch nicht beabsichtigt, einzelne Ge-<br />

schäftsaktivitäten der <strong>Heiler</strong>-Gruppe zu schließen oder zu beenden oder die Zahl der Ar-<br />

beitnehmer zu reduzieren.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat liegen derzeit keine Anhaltspunkte vor, dass wesentliche Kun-<br />

den und Lieferanten beabsichtigen, ihre Geschäftsbeziehungen mit der <strong>Heiler</strong>-Gruppe<br />

aufgrund eines erfolgreichen Angebots nicht fortzuführen. Die derzeit laufenden Verträge<br />

mit wesentlichen Kunden und Lieferanten enthalten in der Regel kein außerordentliches<br />

Kündigungsrecht für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) bei der <strong>Heiler</strong><br />

<strong>Software</strong> <strong>AG</strong>.


- 29 -<br />

Ausweislich der Angebotsunterlage (vgl. Ziff. 9.5) beabsichtigt die Bieterin, die <strong>Heiler</strong>-<br />

Gruppe im Rahmen des rechtlich Möglichen in die Informatica-Gruppe zu integrieren. Die<br />

Bieterin hat in der Angebotsunterlage mögliche Strukturmaßnahmen dargestellt, die sie<br />

derzeit nach Vollzug des Angebots in Betracht zieht. Es handelt sich hierbei um die fol-<br />

genden Strukturmaßnahmen:<br />

Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag<br />

Die Bieterin beabsichtigt, einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag<br />

gemäß § 291 Aktiengesetz (im Folgenden „AktG“) mit der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> als<br />

beherrschtem Unternehmen zu schließen, wenn sie davon ausgehen kann, dass sie<br />

bei der Beschlussfassung mindestens 75 % des in der Hauptversammlung vertrete-<br />

nen Grundkapitals halten wird und dies für die Bieterin zu diesem Zeitpunkt wirt-<br />

schaftlich und finanziell sinnvoll erscheint. Im Falle des Abschlusses eines Beherr-<br />

schungsvertrages wäre die Bieterin berechtigt, dem Vorstand der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong><br />

<strong>AG</strong> Weisungen hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft zu erteilen. Der Abschluss<br />

eines Gewinnabführungsvertrages würde, unabhängig vom Vorliegen eines Beherr-<br />

schungsvertrages, die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> dazu verpflichten, ihren gesamten ohne<br />

die Gewinnabführung entstehenden Jahresüberschuss, vermindert um einen Ver-<br />

lustvortrag aus dem Vorjahr, zwingenden Einstellungen in die gesetzliche Rücklage<br />

und einem etwaigen nach § 268 Abs. 8 Handelsgesetzbuch ausschüttungsgesperr-<br />

ten Betrag, an die Bieterin abzuführen. Im Gegenzug wäre die Bieterin verpflichtet,<br />

etwaige während der Vertragsdauer ohne die Verlustübernahme entstehende Jah-<br />

resfehlbeträge der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> auszugleichen, soweit diese nicht dadurch<br />

ausgeglichen werden, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen<br />

werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind.<br />

Squeeze-Out-Verfahren (Ausschluss von Minderheitsaktionären)


- 30 -<br />

Ausweislich der Angebotsunterlage beabsichtigt die Bieterin, sofern sie nach Durch-<br />

führung des Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt den erforderlichen Anteil<br />

am Grundkapital der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> hält, um eine Übertragung der <strong>Heiler</strong>-<br />

Aktien der verbleibenden <strong>Heiler</strong>-Aktionäre gegen eine angemessene Barabfindung<br />

zu verlangen, alle zur Durchführung eines Ausschlusses von Minderheitsaktionären<br />

(Squeeze-Out) erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen, sofern es für die Bieterin<br />

zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich und finanziell sinnvoll erscheint.<br />

Zur Durchführung eines solchen Squeeze-Out bestehen grundsätzlich drei Möglich-<br />

keiten, die in der Angebotsunterlage dargestellt werden (sog. aktienrechtlicher<br />

Squeeze-Out gemäß §§ 327a ff. AktG, sog. übernahmerechtlicher Squeeze-Out ge-<br />

mäß § 39a WpÜG und sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out gemäß § 62 Abs.<br />

5 des Umwandlungsgesetzes (im Folgenden „UmwG“)). Durch den Squeeze-Out<br />

würden die von den Minderheitsaktionären gehaltenen <strong>Heiler</strong>-Aktien gegen Gewäh-<br />

rung einer angemessenen Barabfindung auf die Bieterin übertragen werden. Die<br />

Durchführung eines Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre wird zu einer Einstel-<br />

lung der Börsennotierung führen (zu den drei Varianten eines Squeeze-Out vgl. Ab-<br />

schnitt D. III. dieser <strong>Stellungnahme</strong> und Ziff. 9.5 der Angebotsunterlage).<br />

Aufhebung der Börsenzulassung (Delisting)<br />

Die Bieterin führt in der Angebotsunterlage weiter aus, dass sie vorbehaltlich einer<br />

Prüfung nach Durchführung des Übernahmeangebots die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> nach<br />

Durchführung des Übernahmeangebots oder zu einem späteren Zeitpunkt im Rah-<br />

men des gesetzlich Zulässigen veranlassen könnte, den Widerruf der Zulassung der<br />

<strong>Heiler</strong>-Aktien zum Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse nach Vor-<br />

liegen der dafür erforderlichen Voraussetzungen zu beantragen. Ein solcher Antrag<br />

bedürfte der Zustimmung durch die Hauptversammlung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> mit<br />

der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Sollte die Zulassung der <strong>Heiler</strong>-Aktien an<br />

der Frankfurter Wertpapierbörse widerrufen werden, müsste allen außenstehenden


- 31 -<br />

<strong>Heiler</strong>-Aktionären ein Angebot unterbreitet werden, innerhalb einer bestimmten<br />

Frist ihre <strong>Heiler</strong>-Aktien gegen eine angemessene Barabfindung zu erwerben. Die<br />

Bieterin könnte zudem erwägen, den börslichen Handel der <strong>Heiler</strong>-Aktien nicht voll-<br />

ständig zu beenden, sondern nur einzuschränken, z.B. durch Änderung des Markt-<br />

segments, in dem die <strong>Heiler</strong>-Aktien gehandelt werden, indem z. B. nur der Handel<br />

im qualifizierten Freiverkehr und nicht mehr im Regulierten Markt aufrecht erhalten<br />

wird; in letzterem Fall würde es kein Barabfindungsangebot an die außenstehenden<br />

<strong>Heiler</strong>-Aktionäre geben.<br />

Die Bieterin führt abschließend zu ihren Zielen in der Angebotsunterlage aus, dass sie<br />

derzeit keine Pläne verfolgt, weitere Strukturmaßnahmen durchzuführen, sich jedoch vor-<br />

behält, sonstige nach geltendem Recht zulässige Maßnahmen durchzuführen, unter dem<br />

Vorbehalt der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.<br />

II.<br />

Voraussichtliche Folgen eines erfolgreichen Angebotes für die Arbeitnehmer<br />

sowie die Beschäftigungsbedingungen<br />

Ausweislich der Angebotsunterlage (vgl. insoweit Ziff. 9.3) hat die Durchführung des An-<br />

gebots keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Mitarbeiter der <strong>Heiler</strong>-Gruppe und ihre<br />

Arbeitsverhältnisse. Informatica beabsichtigt insbesondere keine Änderungen, die nach-<br />

teilige Auswirkungen auf die Arbeitnehmer der <strong>Heiler</strong>-Gruppe und die Beschäftigungsbe-<br />

dingungen der Arbeitnehmer der <strong>Heiler</strong>-Gruppe haben. Für die Stabsfunktionen werden<br />

nach Durchführung des Übernahmeangebots Möglichkeiten einer Zusammenführung<br />

gemeinsam erörtert und im Detail geprüft.<br />

Im Übrigen weisen Vorstand und Aufsichtsrat darauf hin, dass die Durchführung des An-<br />

gebots die Arbeitsverträge der Beschäftigten grundsätzlich unberührt lässt. Die Arbeits-


- 32 -<br />

verhältnisse bestehen mit dem jeweils selben Arbeitgeber fort, ein Betriebsübergang fin-<br />

det nicht statt. Der Inhalt der Arbeitsverträge der beschäftigten Mitarbeiter bleibt unver-<br />

ändert.<br />

Der Vorstand hat die Angebotsunterlage den Arbeitnehmern durch Bekanntmachung im<br />

Intranet übermittelt.<br />

III.<br />

Auswirkungen auf die Aktionäre der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong><br />

Nachfolgende Ausführungen dienen dazu, den Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> Hin-<br />

weise für die Bewertung der Auswirkungen einer Annahme oder Nichtannahme des An-<br />

gebotes zu geben. Die folgenden Aspekte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />

Jedem Aktionär der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> obliegt es, in eigener Verantwortung die Auswir-<br />

kungen einer Annahme oder einer Nichtannahme des Angebots zu evaluieren. Vorstand<br />

und Aufsichtsrat raten den Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong>, sich insoweit ggf. sachver-<br />

ständig beraten zu lassen.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Einschätzung<br />

darüber abgeben und abgeben können, ob Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> durch die<br />

Annahme oder Nichtannahme des Angebots möglicherweise steuerliche Nachteile (insbe-<br />

sondere eine etwaige Steuerpflichtigkeit eines Veräußerungsgewinns) entstehen oder<br />

steuerliche Vorteile entgehen. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen den Aktionären der<br />

<strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong>, vor einer Entscheidung über die Annahme oder die Nichtannahme<br />

des Angebots steuerliche Beratung einzuholen, bei der die persönlichen steuerlichen Ver-<br />

hältnisse des jeweiligen Aktionärs berücksichtigt werden können.


1. Mögliche Nachteile bei Annahme des Angebots<br />

- 33 -<br />

Aktionäre der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong>, die das Angebot annehmen, verlieren bei Vollzug<br />

des Angebots hinsichtlich der Aktien, für die das Angebot angenommen wurde, mit<br />

der Übertragung dieser Aktien auf die Bieterin ihre Mitgliedschaftsrechte und Ver-<br />

mögensrechte an der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong>. Daraus ergeben sich folgende Konse-<br />

quenzen:<br />

• Aktionäre der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> werden hinsichtlich der Aktien, für die das<br />

Angebot angenommen wird, nicht mehr von einer möglicherweise günstigen<br />

Unternehmensentwicklung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> und/oder einer möglicher-<br />

weise günstigen Kursentwicklung der <strong>Heiler</strong>-Aktie profitieren.<br />

• Mit Übertragung der <strong>Heiler</strong>-Aktien in Vollzug des Übernahmeangebots wird<br />

an die Bieterin auch das Recht zum Gewinnbezug für das laufende Geschäfts-<br />

jahr, das am 1. Oktober 2012 begonnen hat, übergehen.<br />

• Der Vollzug des Angebots und die Zahlung des Angebotspreises stehen unter<br />

dem Vorbehalt des Eintritts der in der Angebotsunterlage genannten auf-<br />

schiebenden Bedingungen. Es besteht die Möglichkeit, dass die im Angebot<br />

genannten aufschiebenden Bedingungen nicht eintreten und das Angebot<br />

daher nicht durchgeführt wird. Dies könnte negative Auswirkungen auf die<br />

Kursentwicklung haben.<br />

• Diejenigen <strong>Heiler</strong>-Aktionäre, die das Angebot annehmen, nehmen an keinen<br />

Abfindungszahlungen irgendwelcher Art teil, die kraft Gesetzes oder gemäß<br />

den Grundsätzen der Rechtsprechung im Falle bestimmter Strukturmaßnah-<br />

men zu zahlen sind, falls diese nach dem Vollzug des Angebots umgesetzt<br />

werden sollten (vgl. dazu unter Abschnitt II.). Diese Abfindungszahlungen


- 34 -<br />

werden grundsätzlich nach dem Unternehmenswert bemessen und unterlie-<br />

gen der gerichtlichen Kontrolle im Rahmen von Spruchverfahren. Solche Ab-<br />

findungszahlungen können höher oder niedriger als die von der Bieterin im<br />

Rahmen des Angebots angebotene Gegenleistung sein. Die Aktionäre, die das<br />

Angebot annehmen, haben für den Fall, dass solche Abfindungszahlungen<br />

höher sind als EUR 7,04 je Stückaktie, keinen gesetzlichen Anspruch auf solche<br />

Abfindungszahlungen oder die Auszahlung eines etwaigen Differenzbetrages.<br />

2. Mögliche Nachteile bei Nichtannahme des Angebots<br />

<strong>Heiler</strong>-Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen, bleiben unverändert Aktionäre<br />

der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong>. Sie sollten jedoch insbesondere folgende Aspekte berück-<br />

sichtigen:<br />

• Gemäß § 39 c WpÜG können Aktionäre, die das Übernahmeangebot nicht an-<br />

genommen haben, das Übernahmeangebot noch innerhalb von drei Monaten<br />

nach Ablauf der Annahmefrist oder, falls die Bieterin ihren Meldepflichten<br />

nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 oder Satz 2 WpÜG nicht nachkommt, nach Erfül-<br />

lung der Meldepflichten annehmen, sofern die Bieterin berechtigt ist, nach<br />

§ 39 a WpÜG einen Antrag an das zuständige Gericht zu stellen, dass ihr die<br />

Aktien der verbleibenden Aktionäre gegen Gewährung einer angemessenen<br />

Abfindung durch Gerichtsbeschluss übertragen werden. Nähere Angaben zur<br />

Andienungsfrist und der Abfindung als Gegenleistung für die während der<br />

Andienungsfrist angedienten Aktien werden rechtzeitig zusammen mit der<br />

Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpÜG erfolgen.<br />

• <strong>Heiler</strong>-Aktien, für die das Angebot nicht angenommen wurde, werden bis zu<br />

einem möglichen Widerruf der Notierung der Aktien an der Börse (Delisting)<br />

weiter an den jeweiligen Börsenplätzen gehandelt. Der gegenwärtige Kurs der


- 35 -<br />

<strong>Heiler</strong>-Aktie spiegelt jedoch die Tatsache wider, dass die Bieterin ihre Ent-<br />

scheidung zur Abgabe eines Angebots veröffentlicht hat. Deshalb ist es un-<br />

gewiss, ob sich der Kurs der <strong>Heiler</strong>-Aktie nach Ablauf der Annahmefrist auch<br />

weiterhin auf dem derzeitigen Niveau bewegt oder ob er fallen oder steigen<br />

wird. Wird das Angebot vollzogen, kann mit einer Einschränkung der Liquidi-<br />

tät der <strong>Heiler</strong>-Aktie gerechnet werden, so dass es zu stärkeren Kursschwan-<br />

kungen als in der Vergangenheit kommen kann.<br />

• Die erfolgreiche Durchführung des Übernahmeangebots wird voraussichtlich<br />

zu einer Verringerung des Streubesitzes der <strong>Heiler</strong>-Aktien führen. Die Zahl der<br />

Aktien im Streubesitz könnte sich derart verringern, dass ein ordnungsgemä-<br />

ßer Börsenhandel nicht mehr gewährleistet ist oder sogar überhaupt kein Bör-<br />

senhandel mehr stattfindet. Dies könnte weiter dazu führen, dass Verkaufs-<br />

oder Kaufaufträge nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt werden können.<br />

Sollte aufgrund der geringen Liquidität der <strong>Heiler</strong>-Aktien ein ordnungsgemä-<br />

ßer Handel nicht mehr gewährleistet sein, ist ein Widerruf der Notierung der<br />

Aktien an der Börse (Delisting) auch ohne entsprechendes Betreiben der Bie-<br />

terin denkbar.<br />

• Die <strong>Heiler</strong>-Aktien sind gegenwärtig Indexwerte unter anderem in den Indices<br />

Technology All Share, CDAX, CDAX <strong>Software</strong> und GEX. Es kann nicht ausge-<br />

schlossen werden, dass die <strong>Heiler</strong>-Aktien nach Vollzug des Übernahmeange-<br />

bots aus dem CDAX und/oder anderen der vorgenannten Indices ausge-<br />

schlossen werden. Diejenigen Index-Investoren, die nach Abschluss des Über-<br />

nahmeangebots noch <strong>Heiler</strong>-Aktien halten, werden diese dann voraussichtlich<br />

im Markt verkaufen. Dies kann zu einem Überangebot von <strong>Heiler</strong>-Aktien auf<br />

einem dann unter Umständen vergleichsweise wenig liquiden Markt führen,<br />

was wiederum negativen Einfluss auf den Kurs der <strong>Heiler</strong>-Aktie haben könnte.


- 36 -<br />

• Der Vollzug des Angebots und die Zahlung des Angebotspreises stehen unter<br />

dem Vorbehalt des Eintritts verschiedener aufschiebender Bedingungen, die<br />

dem Angebot unterliegen. Es besteht die Möglichkeit, dass diese Bedingun-<br />

gen nicht eintreten und das Angebot daher nicht durchgeführt wird. Dies<br />

könnte negative Auswirkungen auf die Kursentwicklung haben.<br />

Für den Fall, dass nach Vollzug des Übernahmeangebots die Voraussetzungen<br />

hierfür vorliegen, könnte die Bieterin beschließen, einen Beherrschungs-<br />

und/oder Gewinnabführungsvertrag mit der Bieterin als herrschendem Unter-<br />

nehmen und der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> als beherrschtem Unternehmen abzu-<br />

schließen. Hierfür ist ein zustimmender Hauptversammlungsbeschluss mit ei-<br />

ner Mehrheit von mindestens 75% des in der Hauptversammlung vertretenen<br />

Grundkapitals erforderlich. Im Rahmen eines Beherrschungsvertrags unter-<br />

stellt sich das beherrschte Unternehmen der Leitung des herrschenden Unter-<br />

nehmens, d. h. das herrschende Unternehmen kann dem Vorstand des be-<br />

herrschten Unternehmens Weisungen erteilen. Im Rahmen eines Gewinnab-<br />

führungsvertrags verpflichtet sich das beherrschte Unternehmen, seinen gan-<br />

zen Gewinn an das herrschende Unternehmen abzuführen. Im Gegenzug ist<br />

das herrschende Unternehmen verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer<br />

sonst entstehenden Jahresfehlbetrag des beherrschten Unternehmens auszu-<br />

gleichen. Ein Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag müsste eine<br />

Geldleistung (Ausgleichszahlung) als angemessenen Ausgleich für die außen-<br />

stehenden <strong>Heiler</strong>-Aktionäre vorsehen. Zudem würde der Abschluss eines Be-<br />

herrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags die Bieterin verpflichten,<br />

sämtlichen außenstehenden <strong>Heiler</strong>-Aktionären den Erwerb ihrer Aktien gegen<br />

eine angemessene Abfindung anzubieten. Der Betrag der angemessenen<br />

Barabfindung könnte dem Angebotspreis entsprechen, aber auch darüber o-<br />

der darunter liegen.


- 37 -<br />

Sofern der Bieterin nach Durchführung des Übernahmeangebots oder zu ei-<br />

nem späteren Zeitpunkt mindestens 95 % des Grundkapitals der <strong>Heiler</strong> Soft-<br />

ware <strong>AG</strong> gehören, bestünde für die Bieterin die Möglichkeit, der Hauptver-<br />

sammlung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> nach §§ 327 a ff. AktG eine Beschlussfas-<br />

sung zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Bieterin<br />

gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. aktienrechtlicher<br />

Squeeze-Out) vorzuschlagen. Der Betrag der angemessenen Barabfindung<br />

könnte dem Angebotspreis entsprechen, aber auch darüber oder darunter<br />

liegen. Ein Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre würde zu einer Beendigung<br />

der Börsennotierung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> führen.<br />

Sofern der Bieterin nach Durchführung des Übernahmeangebots mindestens<br />

95 % des Grundkapitals der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> gehören, wäre die Bieterin<br />

ferner berechtigt, innerhalb von drei Monaten nach dem Ablauf der Annah-<br />

mefrist die Übertragung der von den Minderheitsaktionären gehaltenen Hei-<br />

ler-Aktien auf die Bieterin gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung<br />

gemäß §§ 39 a ff. WpÜG durch Gerichtsbeschluss zu beantragen (sog. über-<br />

nahmerechtlicher Squeeze-Out). Unter den Voraussetzungen des § 39 a Abs. 3<br />

Satz 3 WpÜG entspräche die angemessene Barabfindung dem Angebotspreis;<br />

im Übrigen könnte sie auch darüber oder darunter liegen. Auch ein übernah-<br />

merechtlicher Squeeze-Out würde zu einer Beendigung der Börsennotierung<br />

der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> führen.<br />

Sofern der Bieterin nach Durchführung des Übernahmeangebots oder zu ei-<br />

nem weiteren Zeitpunkt mindestens 90 % des Grundkapitals der <strong>Heiler</strong> Soft-<br />

ware <strong>AG</strong> gehören, könnte die Hauptversammlung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> ge-<br />

mäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327 a ff. AktG im Anschluss an<br />

den Abschluss eines Verschmelzungsvertrages zwischen der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong><br />

<strong>AG</strong> und der Bieterin auf Verlangen der Bieterin die Übertragung der verblei-


- 38 -<br />

benden <strong>Heiler</strong>-Aktien auf die Bieterin gegen Gewährung einer angemessenen<br />

Barabfindung beschließen (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out). Die<br />

angemessene Barabfindung könnte dem Angebotspreis entsprechen, aber<br />

auch darüber oder darunter liegen. Auch die Durchführung eines verschmel-<br />

zungsrechtlichen Squeeze-Out würde zu einer Beendigung der Börsenzulas-<br />

sung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> führen.<br />

Unabhängig von der Annahmequote des Übernahmeangebotes könnte die<br />

Bieterin nach einem erfolgreichen Vollzug des Übernahmeangebots erwägen,<br />

die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> dazu zu veranlassen, den Widerruf der Zulassung der<br />

<strong>Heiler</strong>-Aktien zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpa-<br />

pierbörse zu beantragen. Sollte die Zulassung der <strong>Heiler</strong>-Aktien an der Frank-<br />

furter Wertpapierbörse widerrufen werden, müsste allen außenstehenden Hei-<br />

ler-Aktionären ein Angebot unterbreitet werden, innerhalb einer bestimmten<br />

Frist ihre <strong>Heiler</strong>-Aktien gegen eine angemessene Barabfindung zu erwerben.<br />

Die angemessene Barabfindung könnte dem Angebotspreis entsprechen, aber<br />

auch höher oder niedriger ausfallen.<br />

Nach erfolgreichem Vollzug des Übernahmeangebots wird die Bieterin mög-<br />

licherweise über die erforderliche qualifizierte Mehrheit verfügen, um auch al-<br />

le anderen wichtigen gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen in einer<br />

Hauptversammlung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> durchzusetzen. Als solche Maß-<br />

nahmen kommen z. B. Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen, Ausschluss<br />

des Bezugsrechts bei Kapitalmaßnahmen, Umwandlungen (bspw. Formwech-<br />

sel, Verschmelzungen oder Spaltungen) und Auflösung (einschl. übertragen-<br />

der Auflösung) in Frage. Soweit für derartige Maßnahmen eine Unterneh-<br />

mensbewertung zur Ermittlung der Angemessenheit von Einlagen oder Um-<br />

tausch- oder Bezugsverhältnissen erforderlich sein sollte, müsste dafür auf die<br />

zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung der <strong>Heiler</strong> Soft-


- 39 -<br />

ware <strong>AG</strong> über die jeweilige Maßnahme bestehenden Verhältnisse abgestellt<br />

werden. Dabei könnte die Bewertung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> und der <strong>Heiler</strong>-<br />

Aktien von der aktuellen oder sich aus dem Angebotspreis ergebenden Be-<br />

wertung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> und der <strong>Heiler</strong>-Aktien nach oben oder nach<br />

unten abweichen.<br />

F.<br />

Annahmeabsicht der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates<br />

Die Mitglieder des Aufsichtsrates der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> halten keine <strong>Heiler</strong>-Aktien. Die<br />

Mitglieder des Vorstands, die <strong>Heiler</strong> Aktien halten, haben sich durch den Abschluss von<br />

sog. irrevocables (vgl. dazu unter Abschnitt A. II. 2.) zur Annahme des Angebots verpflich-<br />

tet und werden dieser Verpflichtung entsprechend das Angebot der Bieterin annehmen.<br />

G.<br />

Empfehlung<br />

In Anbetracht der Ausführungen in dieser <strong>Stellungnahme</strong> sowie unter Berücksichtigung<br />

der Gesamtumstände des Angebots halten Vorstand und Aufsichtsrat die von der Bieterin<br />

angebotene Gegenleistung für angemessen i. S. d. § 31 Abs. 1 WpÜG. Vorstand und Auf-<br />

sichtsrat sind der Ansicht, dass das Angebot den Interessen der Gesellschaft, der Aktionä-<br />

re und der Arbeitnehmer der Gesellschaft gerecht wird. Vorstand und Aufsichtsrat unter-<br />

stützen daher das Angebot und empfehlen den Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong>, das<br />

Angebot anzunehmen.<br />

Über Annahme oder Ablehnung des Angebots muss jedoch jeder Aktionär der <strong>Heiler</strong><br />

<strong>Software</strong> <strong>AG</strong> unter Würdigung der Gesamtumstände einschließlich seiner individuellen


- 40 -<br />

Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzung über die Möglichkeiten der zukünfti-<br />

gen Entwicklung des Werts und des Börsenkurses der <strong>Heiler</strong>-Aktie selbst entscheiden.<br />

Vorstand und Aufsichtsrat übernehmen keine Haftung, sollte sich eine Annahme oder<br />

Nichtannahme des Angebots im Nachhinein als wirtschaftlich nachteilig erweisen.<br />

Stuttgart, den 29. Oktober 2012<br />

<strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong><br />

Der Vorstand Der Aufsichtsrat

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