Stellungnahme - Heiler Software AG
Stellungnahme - Heiler Software AG
Stellungnahme - Heiler Software AG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1<br />
des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)<br />
<strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong><br />
Gemeinsame <strong>Stellungnahme</strong> des<br />
Vorstands und des Aufsichtsrats<br />
der<br />
<strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong><br />
Mittlerer Pfad 5<br />
70499 Stuttgart<br />
Deutschland<br />
gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes<br />
zum Freiwilligen Öffentlichen Übernahmeangebot (Barangebot)<br />
der<br />
Informatica Deutschland <strong>AG</strong><br />
Lyoner Straße 15<br />
60528 Frankfurt am Main
Deutschland<br />
an die Aktionäre der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong><br />
zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong><br />
International Securities Identification Number (ISIN): DE0005429906<br />
Wertpapierkennnummer (WKN): 542990<br />
Börsenkürzel: HLR<br />
Angediente Aktien der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong>:<br />
ISIN: DE000A1RFMU2<br />
Wertpapierkennnummer (WKN): A1R FMU<br />
Nachträglich Angediente Aktien der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong>:<br />
ISIN: DE000A1RFMV0<br />
Wertpapierkennnummer (WKN): A1R FMV<br />
- 2 -
INHALT:<br />
- 3 -<br />
A. Allgemeine Informationen ........................................................................................................................ 5<br />
I. Informationen zum Angebot ................................................................................................................ 5<br />
1. Hintergrund des Angebots .......................................................................................................... 5<br />
2. Durchführung des Angebots ....................................................................................................... 6<br />
3. Wesentlicher Inhalt des Angebots ............................................................................................ 6<br />
4. Veröffentlichung des Angebots ................................................................................................. 8<br />
II. Informationen zur vorliegenden <strong>Stellungnahme</strong> ........................................................................ 8<br />
1. Rechtliche Grundlage der <strong>Stellungnahme</strong> ............................................................................. 8<br />
2. Interessenlage der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats ........................... 9<br />
2.1 Vorstand ......................................................................................................................................... 9<br />
2.2 Aufsichtsrat ................................................................................................................................. 10<br />
2.3 Geldleistungen und geldwerte Vorteile für Organmitglieder ................................. 11<br />
3. Tatsächliche Grundlagen der <strong>Stellungnahme</strong> .................................................................... 11<br />
4. Veröffentlichung der <strong>Stellungnahme</strong> .................................................................................... 12<br />
5. Eigenverantwortlichkeit der Aktionäre der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> .................................. 13<br />
B. Bieterin und Zielgesellschaft .................................................................................................................. 14<br />
I. Bieterin ....................................................................................................................................................... 14<br />
II. Zielgesellschaft ...................................................................................................................................... 16<br />
C. <strong>Stellungnahme</strong> zu Art und Höhe der angebotenen Gegenleistung ....................................... 18<br />
I. Art der angebotenen Gegenleistung ............................................................................................... 18<br />
II. Höhe der angebotenen Gegenleistung ......................................................................................... 18<br />
1. Gesetzliche Mindestpreise ........................................................................................................ 18<br />
2. Angemessenheit der angebotenen Gegenleistung ......................................................... 20<br />
III. Gesamtwürdigung der Gegenleistung ........................................................................................ 25<br />
D. Finanzierung des Angebots ................................................................................................................... 25<br />
I. Maximale Gegenleistung ..................................................................................................................... 25<br />
II. Finanzierungsmaßnahmen ................................................................................................................. 26
- 4 -<br />
III. Finanzierungsbestätigung ................................................................................................................. 27<br />
E. <strong>Stellungnahme</strong> zu den Auswirkungen des Angebots und den Zielen des Bieters ............ 27<br />
I. Voraussichtliche Folgen eines erfolgreichen Angebots für die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong>, von<br />
der Bieterin verfolgte Ziele ..................................................................................................................... 27<br />
II. Voraussichtliche Folgen eines erfolgreichen Angebotes für die Arbeitnehmer sowie<br />
die Beschäftigungsbedingungen .......................................................................................................... 31<br />
III. Auswirkungen auf die Aktionäre der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> ..................................................... 32<br />
1. Mögliche Nachteile bei Annahme des Angebots ............................................................. 33<br />
2. Mögliche Nachteile bei Nichtannahme des Angebots................................................... 34<br />
F. Annahmeabsicht der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates .......................... 39<br />
G. Empfehlung ............................................................................................................................................. 39
1. Hintergrund des Angebots<br />
A.<br />
Allgemeine Informationen<br />
I.<br />
Informationen zum Angebot<br />
- 5 -<br />
Die Informatica Deutschland <strong>AG</strong> mit Sitz in Frankfurt, eingetragen im Handelsregis-<br />
ter des Amtsgerichts Frankfurt unter HRB 93858 (im Folgenden auch die „Bieterin“),<br />
eine 100%ige Tochtergesellschaft der Informatica Holding GmbH & Co. KG mit Sitz<br />
in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt<br />
am Main unter HRA 47106, hat am 1. Oktober 2012 ihre Entscheidung bekannt ge-<br />
geben, dass sie den Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> im Wege eines freiwilligen<br />
öffentlichen Übernahmeangebots anbieten wird, alle auf den Inhaber lautenden<br />
Stückaktien der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> mit einem auf jede Aktie entfallenden rechneri-<br />
schen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 einschließlich aller zum Zeitpunkt der<br />
Abwicklung des Angebots bestehenden Nebenrechte (insbesondere der Gewinnan-<br />
teilsberechtigung) (ISIN DE0005429906) (im Folgenden die „<strong>Heiler</strong>-Aktien“) gegen<br />
Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 7,04 je <strong>Heiler</strong>-Aktie zu erwerben. Die<br />
Bieterin hat am 22. Oktober 2012 gemäß § 14 Abs. 2 und Abs. 3 des Wertpapierer-<br />
werbs- und Übernahmegesetzes (im Folgenden „WpÜG“) die Angebotsunterlage<br />
i. S. d. § 11 WpÜG (im Folgenden die „Angebotsunterlage“) für das angekündigte<br />
freiwillige öffentliche Übernahmeangebot (Barangebot) der Bieterin (im Folgenden<br />
auch das „Übernahmeangebot“ oder das „Angebot“) an die Aktionäre der <strong>Heiler</strong><br />
<strong>Software</strong> <strong>AG</strong> veröffentlicht. Die Angebotsunterlage wurde dem Vorstand der <strong>Heiler</strong><br />
<strong>Software</strong> <strong>AG</strong> am 23. Oktober 2012 übermittelt; der Vorstand hat die Angebotsunter-<br />
lage dem Aufsichtsrat am selben Tag weitergeleitet.
2. Durchführung des Angebots<br />
- 6 -<br />
Das Angebot der Bieterin wird ausschließlich nach deutschem Recht, insbesondere<br />
nach den Vorschriften des WpÜG durchgeführt. Es handelt sich um ein freiwilliges<br />
öffentliches Erwerbsangebot zum Erwerb aller <strong>Heiler</strong>-Aktien. Eine eigenständige<br />
Überprüfung des Angebots auf die Einhaltung sämtlicher, ggf. auch ausländischer<br />
kapitalmarktrechtlicher Vorschriften wurde von Vorstand und Aufsichtsrat nicht vor-<br />
genommen.<br />
3. Wesentlicher Inhalt des Angebots<br />
Die Bieterin unterbreitet allen Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> das Angebot, die<br />
von ihnen gehaltenen <strong>Heiler</strong>-Aktien nach Maßgabe der Bestimmungen der Ange-<br />
botsunterlage für einen Angebotspreis von EUR 7,04 je <strong>Heiler</strong>-Aktie zu erwerben.<br />
Die Frist für die Annahme dieses Angebots endet, vorbehaltlich einer Verlängerung,<br />
am 21. November 2012, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland) / 18:00<br />
Uhr (Ortszeit New York, USA).<br />
Die weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WpÜG beginnt laut Angebots-<br />
unterlage voraussichtlich am 28. November 2012 und endet voraussichtlich am<br />
11. Dezember 2012, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland) / 18.00<br />
Uhr (Ortszeit New York, USA). Nach Ablauf dieser weiteren Annahmefrist kann das<br />
Übernahmeangebot nicht mehr angenommen werden, sofern nicht ein Andie-<br />
nungsrecht der nicht annehmenden Aktionäre nach § 39 c WpÜG besteht (vgl. hier-<br />
zu Ziff. 16 (a) der Angebotsunterlage).<br />
Das Angebot steht u.a. unter der Bedingung, dass eine Mindestannahmeschwelle<br />
von 67,5% aller <strong>Heiler</strong>-Aktien (abzüglich der von der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> gehaltenen<br />
eigenen Aktien) erreicht wird. Die Bieterin hält nach eigenen Angaben per 19. Okto-
- 7 -<br />
ber 2012 1.630.931 <strong>Heiler</strong>-Aktien, was einem Anteil von rund 14,22% aller <strong>Heiler</strong>-<br />
Aktien (ohne eigene Aktien) entspricht. Zudem hat die Bieterin mit wesentlichen Ak-<br />
tionären bindende Andienungsvereinbarungen (sog. irrevocables) über insgesamt<br />
8.211.361 <strong>Heiler</strong>-Aktien abgeschlossen, was einem Anteil von rund 71,57% aller Hei-<br />
ler-Aktien (ohne eigene Aktien) entspricht (dazu im Einzelnen Ziff. 6.7.2 der Ange-<br />
botsunterlage).<br />
Das Angebot steht ferner unter der Bedingung, dass sich bis zum Ablauf der An-<br />
nahmefrist das Eigenkapital der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> nicht um mindestens EUR 15<br />
Mio. verringert („Wesentliche Nachteilige Veränderung“), keine wesentlichen Com-<br />
pliance-Verstöße bekannt werden, die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> oder die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong><br />
Corporation nicht überschuldet oder zahlungsunfähig werden und dass bestimmte<br />
Kapitalmaßnahmen und vergleichbare Handlungen bei der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> und<br />
der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> Corporation unterbleiben.<br />
Zu den weiteren Einzelheiten – insbesondere zu den Details der Angebotsbedin-<br />
gungen, den Annahmefristen und zu den Modalitäten der Annahme – werden die<br />
Aktionäre auf die Ausführungen in der Angebotsunterlage verwiesen. Die vorste-<br />
henden Ausführungen stellen insoweit nur einen Auszug dar und erheben daher<br />
keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />
Weitere Bedingungen erhält das Angebot nicht. Insbesondere steht das Angebot<br />
nicht unter der Bedingung einer fusionskontrollrechtlichen Freigabe; eine solche<br />
Freigabe ist nach Ansicht der Bieterin nicht erforderlich. Im Übrigen bleibt festzuhal-<br />
ten, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 11. Oktober<br />
2012 gemäß § 53 Abs. 1 Satz 1 Außenwirtschaftsverordnung auf Antrag der Bieterin<br />
im Hinblick auf den beabsichtigten Erwerb der <strong>Heiler</strong>-Aktien eine Bescheinigung<br />
über die Unbedenklichkeit des Erwerbs (Unbedenklichkeitsbescheinigung) erteilt<br />
hat.
4. Veröffentlichung des Angebots<br />
- 8 -<br />
Die Angebotsunterlage ist im Internet zusammen mit einer unverbindlichen engli-<br />
schen Übersetzung, die nicht von der BaFin geprüft wurde, unter www.informatica-<br />
offer.com veröffentlicht. Exemplare der Angebotsunterlage sowie der unverbindli-<br />
chen englischen Übersetzung werden zur kostenlosen Ausgabe bei der Commerz-<br />
bank Aktiengesellschaft, ZCM-ECM Execution, Mainzer Landstraße 153, 60327<br />
Frankfurt am Main, Deutschland (Bestellung per Telefax an: 0049(0)69-13644598)<br />
bereit gehalten. Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Internetadresse, unter der<br />
die Angebotsunterlage veröffentlicht wird, und (ii) die Bereithaltung dieser Ange-<br />
botsunterlage zur kostenfreien Ausgabe bei der Commerzbank Aktiengesellschaft<br />
ZCM-ECM Execution, Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt am Main, Deutsch-<br />
land, wurde am 22. Oktober 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht.<br />
II.<br />
Informationen zur vorliegenden <strong>Stellungnahme</strong><br />
1. Rechtliche Grundlage der <strong>Stellungnahme</strong><br />
Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 WpÜG haben der Vorstand und der Aufsichtsrat der <strong>Heiler</strong><br />
<strong>Software</strong> <strong>AG</strong> als Zielgesellschaft eine begründete <strong>Stellungnahme</strong> zu dem Übernah-<br />
meangebot sowie zu etwaigen Änderungen abzugeben. Die vorliegende Stellung-<br />
nahme ist eine gemeinsame <strong>Stellungnahme</strong> des Vorstands und des Aufsichtsrats.<br />
Sie ist im Internet unter www.heiler.com („Informatica – freiwilliges öffentliches<br />
Übernahmeangebot“) veröffentlicht.
2. Interessenlage der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats<br />
2.1 Vorstand<br />
- 9 -<br />
Der Vorstand der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> besteht gegenwärtig aus den folgenden<br />
vier Personen:<br />
Rolf J. <strong>Heiler</strong> (Chief Executive Officer),<br />
Dr. Wolfgang Köstler (Chief Financial Officer),<br />
Frank Schmidt (Chief Alliance Officer) und<br />
Dirk Häußermann (Chief Operating Officer).<br />
In der Angebotsunterlage wird darauf hingewiesen, dass die Besetzung des<br />
Vorstands der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> in der ausschließlichen Zuständigkeit des<br />
Aufsichtsrats der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> liegt. Vorbehaltlich der gesetzlichen Vor-<br />
gaben beabsichtigt Informatica, zu gegebener Zeit auf die Wahl eines Ma-<br />
nagementmitglieds oder Mitarbeiters von Informatica oder mehrerer Ma-<br />
nagementmitglieder oder Mitarbeiter von Informatica zu Mitgliedern des Vor-<br />
stands der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> hinzuwirken, vorausgesetzt, der Aufsichtsrat ist<br />
überzeugt, dass diese Person die nötige Qualifikation, Erfahrung und charak-<br />
terliche Eignung hat, die das Amt eines Vorstandsmitglieds der <strong>Heiler</strong> Soft-<br />
ware <strong>AG</strong> erfordert. Die Einzelheiten, insbesondere etwaige Vorschläge und der<br />
zeitliche Rahmen, sollen nach Durchführung des Übernahmeangebots im De-<br />
tail geprüft werden.<br />
Die Vorstandsmitglieder Rolf J. <strong>Heiler</strong>, Dr. Wolfgang Köstler und Dirk Häußer-<br />
mann haben jeweils bindende Andienungsvereinbarungen über die von ihnen<br />
gehaltenen <strong>Heiler</strong>-Aktien bzgl. der Annahme des Angebots (sog. irrevocables)<br />
mit der Bieterin abgeschlossen. Diese betreffen 3.391.279 <strong>Heiler</strong>-Aktien, die
- 10 -<br />
von Herrn Rolf J. <strong>Heiler</strong> und seiner Ehefrau Anja <strong>Heiler</strong> sowie ihren gemeinsa-<br />
men Kindern und dem Vater von Herrn <strong>Heiler</strong> gehalten werden, sowie 179.420<br />
<strong>Heiler</strong>-Aktien und 103.993 <strong>Heiler</strong>-Aktien, die von den Herren Dr. Wolfgang<br />
Köstler und Dirk Häußermann gehalten werden. Das Vorstandsmitglied Frank<br />
Schmidt hält keine <strong>Heiler</strong>-Aktien und hat daher kein irrevocable mit der Biete-<br />
rin abgeschlossen. Nähere Einzelheiten zu den irrevocables finden sich in der<br />
Angebotsunterlage unter Ziff. 6.7.2.<br />
Die Bieterin beabsichtigt, mit den Vorstandsmitgliedern Dr. Wolfgang Köstler,<br />
Dirk Häußermann und Frank Schmidt Erwerbsvereinbarungen über etwaige<br />
künftige <strong>Heiler</strong>-Aktien abzuschließen, die im Zusammenhang mit den beste-<br />
henden Stock-Option-Plänen an diese Vorstandsmitglieder künftig ggf. noch<br />
auszugeben sind. Zu weiteren Einzelheiten wird insoweit auf Ziff. 6.7.3 der An-<br />
gebotsunterlage verwiesen.<br />
2.2 Aufsichtsrat<br />
Der Aufsichtsrat der <strong>Heiler</strong>-<strong>Software</strong> <strong>AG</strong> besteht gegenwärtig aus den folgen-<br />
den drei Mitgliedern:<br />
Antonio Schnieder (Aufsichtsratsvorsitzender),<br />
Prof. Rainer Kirchdörfer (stellvertretender Vorsitzender) und<br />
Dr. Harald Marquardt.<br />
Die Mitglieder der Aufsichtsrats Prof. Rainer Kirchdörfer und Dr. Harald Mar-<br />
quardt haben ihre Bereitschaft erklärt, ihr Amt mit Wirkung zum Vollzug des<br />
Übernahmeangebots niederzulegen, um der Bieterin eine angemessene Ver-<br />
tretung im Aufsichtsrat zu ermöglichen.
- 11 -<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrats halten keine <strong>Heiler</strong>-Aktien. Es bestehen dem-<br />
nach auch keine irrevocables zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats und<br />
der Bieterin.<br />
Prof. Rainer Kirchdörfer ist Partner der Sozietät Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz,<br />
die die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> im Zusammenhang mit dem Angebot rechtlich be-<br />
rät.<br />
2.3 Geldleistungen und geldwerte Vorteile für Organmitglieder<br />
Abgesehen von den Zahlungen in Verbindung mit den irrevocables und etwa-<br />
igen Stock Option Erwerbsvereinbarungen (vgl. Abschnitt 2.1) wurden weder<br />
einem Mitglied des Vorstands noch des Aufsichtsrats der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong><br />
von der Bieterin Geldleistungen oder geldwerte Vorteile im Zusammenhang<br />
mit dem Übernahmeangebot gewährt, noch sind solche einem Vorstands-<br />
oder Aufsichtsratsmitglied in Aussicht gestellt worden. Auf die in Ziff.<br />
6.7.3 der Angebotsunterlage beschriebenen Regelungen in dem mit Rolf J.<br />
<strong>Heiler</strong>, Dr. Wolfgang Köstler und Dirk Häußermann abgeschlossenen irrevo-<br />
cable betreffend mögliche Änderungen der Vorstandsanstellungsverträge<br />
wird Bezug genommen.<br />
3. Tatsächliche Grundlagen der <strong>Stellungnahme</strong><br />
Sämtliche in dieser <strong>Stellungnahme</strong> enthaltenen Angaben, Prognosen, Vermutungen,<br />
Bewertungen, Werturteile und in die Zukunft gerichtete Aussagen und Absichten<br />
beruhen auf den Informationen, über die der Vorstand und der Aufsichtsrat am Tag<br />
der Beschlussfassung über diese <strong>Stellungnahme</strong> verfügten bzw. geben die zu die-<br />
sem Zeitpunkt bestehenden Einschätzungen und Absichten beider Organe wieder.
- 12 -<br />
Diese können sich nach dem Datum der Veröffentlichung dieser <strong>Stellungnahme</strong> än-<br />
dern.<br />
Weder der Aufsichtsrat noch der Vorstand übernehmen über etwaige nach deut-<br />
schem Recht bestehende Pflichten hinaus eine Verpflichtung zur Aktualisierung die-<br />
ser <strong>Stellungnahme</strong>.<br />
Die in dieser <strong>Stellungnahme</strong> zu der Bieterin, mit ihr verbundenen Unternehmen und<br />
gemeinsam handelnden Personen getroffenen Aussagen beruhen, soweit nicht aus-<br />
drücklich etwas anderes vermerkt ist, auf öffentlich zugänglichen Informationen.<br />
Angaben zu Absichten der Bieterin beruhen auf Mitteilungen der Bieterin oder auf<br />
eigenen Einschätzungen von Vorstand und Aufsichtsrat. Vorstand und Aufsichtsrat<br />
weisen darauf hin, dass sie nicht in der Lage sind, die von der Bieterin geäußerten<br />
Absichten zu verifizieren oder ihre tatsächliche Umsetzung zu gewährleisten.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> haben in der am 1. Oktober 2012<br />
zwischen der Informatica Corporation, der Bieterin und der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> ab-<br />
geschlossenen Transaktionsvereinbarung (dazu im Einzelnen Ziff. 6.8 der Angebots-<br />
unterlage) das Angebot im Grundsatz begrüßt, sich eine detaillierte Überprüfung<br />
und abschließende Bewertung des Angebots nach Vorlage der Angebotsunterlage<br />
im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens jedoch ausdrücklich vorbehalten. Die<br />
Transaktionsvereinbarung enthält keinerlei Abreden, mit denen sich die <strong>Heiler</strong> Soft-<br />
ware <strong>AG</strong> für den Fall des Scheiterns des Angebots zur Zahlung von Geldleistungen<br />
an Informatica verpflichtet hat.<br />
4. Veröffentlichung der <strong>Stellungnahme</strong><br />
Diese <strong>Stellungnahme</strong> wird ebenso wie alle <strong>Stellungnahme</strong>n zu etwaigen Änderun-<br />
gen des Angebots gemäß §§ 27 Abs. 3, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG durch Bekanntgabe
- 13 -<br />
im Internet unter der Adresse www.heiler.com („Informatica – freiwilliges öffentli-<br />
ches Übernahmeangebot“) sowie durch Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe<br />
veröffentlicht und kann bei der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong>, Mittlerer Pfad 5, 70499 Stutt-<br />
gart, Tel.: 0711-13984-0, Fax: 0711-13984-510 kostenfrei bezogen werden. Hierauf<br />
ist durch eine Hinweisbekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger hinge-<br />
wiesen.<br />
5. Eigenverantwortlichkeit der Aktionäre der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong><br />
Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass die Darstellung des Angebots in<br />
dieser <strong>Stellungnahme</strong> keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und dass für den<br />
Inhalt und die Abwicklung des Angebots allein die Bestimmungen der Angebotsun-<br />
terlage maßgeblich sind. Sämtlichen Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> obliegt es,<br />
in eigener Verantwortung die Angebotsunterlage zu prüfen und den daraus für sie<br />
folgenden Handlungsanforderungen entsprechend zu handeln.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat weisen ferner darauf hin, dass sie nicht in der Lage sind,<br />
die von der Bieterin in der Angebotsunterlage gemachten Angaben und geäußerten<br />
Absichten zu verifizieren und ihre Umsetzung zu beeinflussen. Angaben zu Absich-<br />
ten der Bieterin beruhen ausschließlich auf Mitteilungen der Bieterin in der Ange-<br />
botsunterlage, soweit nicht ausdrücklich eine andere Quelle angegeben ist. Vor-<br />
stand und Aufsichtsrat liegen aber keine Informationen vor, die Anlass geben, die<br />
Richtigkeit der Angaben der Bieterin über ihre Absichten oder deren Umsetzung in<br />
Frage zu stellen.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat weisen weiter darauf hin, dass sie nicht in der Lage sind<br />
zu prüfen, ob die Aktionäre der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> mit der Annahme des Angebots<br />
in Übereinstimmung mit allen sie persönlich treffenden rechtlichen Verpflichtungen<br />
handeln. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen insbesondere, dass alle Personen, die
- 14 -<br />
die Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhalten oder<br />
die das Angebot annehmen möchten, aber den Wertpapiergesetzen einer anderen<br />
Rechtsordnung als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, sich<br />
über diese Gesetze zu informieren und diese zu befolgen.<br />
Die in dieser <strong>Stellungnahme</strong> von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Wertun-<br />
gen und Empfehlungen binden die Aktionäre der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> nicht. Es ob-<br />
liegt vielmehr ausschließlich den Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong>, anhand aller<br />
ihnen zur Verfügung stehenden Dokumente und öffentlich zugänglichen Informati-<br />
onen unter Berücksichtigung ihrer eigenen individuellen Belange eine Entscheidung<br />
über die Annahme oder Nichtannahme des Angebots zu treffen.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat weisen insbesondere darauf hin, dass sie keine Einschät-<br />
zung darüber abgeben können, welche steuerlichen Folgen mit der Annahme bzw.<br />
Nichtannahme des Angebots verbunden sind. Vorstand und Aufsichtsrat raten den<br />
Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> insofern, sich ggf. sachkundig beraten zu lassen.<br />
B.<br />
Bieterin und Zielgesellschaft<br />
I.<br />
Bieterin<br />
Bieterin ist die Informatica Deutschland <strong>AG</strong>. Die Bieterin ist eine nach deutschem Recht<br />
gegründete Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, Geschäftsadresse: Lyoner<br />
Straße 15, 60528 Frankfurt am Main, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des<br />
Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 93858. Laut Angebotsunterlagen handelt es<br />
sich bei der Bieterin um eine sog. „Vorratsgesellschaft“, die am 22. Mai 2012 unter der
- 15 -<br />
Firma Blitz F 12-vier-zwei-sieben <strong>AG</strong> gegründet und am 25. Mai 2012 im Handelsregister<br />
eingetragen wurde. Die Bieterin hat bis zur Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage<br />
noch keine Geschäftstätigkeit ausgeübt, ausgenommen Handlungen in Verbindung mit<br />
ihrer Gründung und den in der Angebotsunterlage dargestellten Handlungen. Die Bieterin<br />
hat keine Tochtergesellschaften und keine Mitarbeiter.<br />
Einzige Aktionärin der Bieterin ist die Informatica Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in<br />
Frankfurt am Main, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frank-<br />
furt am Main unter HRA 47106. Zwischen der Informatica Holding GmbH & Co. KG als<br />
herrschendem Unternehmen und der Bieterin als beherrschtem Unternehmen besteht ein<br />
Beherrschungsvertrag, der am 1. Oktober 2012 abgeschlossen wurde. Einzige Komple-<br />
mentärin der Informatica Holding GmbH & Co. KG ist die Informatica Verwaltungs GmbH<br />
mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsge-<br />
richts Frankfurt am Main unter HRB 94129; einzige Kommanditistin der Informatica Hol-<br />
ding GmbH & Co. KG sowie einzige Gesellschafterin der Informatica Verwaltungs GmbH<br />
ist die Informatica GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, eingetragen im<br />
Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 76564. Die Informatica<br />
GmbH ist eine mittelbare 100%ige Tochtergesellschaft der Informatica Corporation, einer<br />
dem Recht des US-Bundesstaats Delaware unterliegenden Gesellschaft, deren Verwal-<br />
tungssitz sich in Redwood City, Kalifornien, USA befindet. Die Informatica Corporation ist<br />
die Muttergesellschaft von mehr als 50 unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesell-<br />
schaften, die gemeinsam die Informatica-Gruppe (im Folgenden auch „Informatica“)<br />
bilden. Zu den weiteren Einzelheiten bzgl. der Struktur der Informatica-Gruppe wird auf<br />
die Angebotsunterlage (vgl. Ziff. 6.2 und 6.4) verwiesen.
II.<br />
Zielgesellschaft<br />
- 16 -<br />
Die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB<br />
20399 eingetragene Aktiengesellschaft mit Sitz in Stuttgart. Die Hauptverwaltung der Hei-<br />
ler <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> befindet sich ebenfalls in Stuttgart, Mittlerer Pfad 5, 70499 Stuttgart,<br />
Deutschland. Gegenstand des Unternehmens ist nach der Satzung die Entwicklung und<br />
Distribution von Computersoft- und -hardware, Beratungen und Schulungen im EDV-<br />
Bereich, insbesondere im Zusammenhang mit Marktplätzen im Internet sowie der Aufbau<br />
und Betrieb von bestehenden und neu zu errichtenden Rechenzentren. Es ist auch Gegen-<br />
stand des Unternehmens, Unternehmen im In- und Ausland zu gründen, zu erwerben<br />
oder sich an solchen zu beteiligen und Niederlassungen zu errichten. Das Leistungsspekt-<br />
rum umfasst die Erstellung und Vermarktung von Standardsoftware für die Bereiche Pro-<br />
duct Information Management (PIM) und Master Data Management (MDM) sowie damit<br />
zusammenhängende Dienstleistungen. Händlern und Herstellern ermöglicht die <strong>Heiler</strong><br />
<strong>Software</strong> <strong>AG</strong> mit ihrem Leistungsangebot das Management aller Produktinformationen<br />
aus allen Datenquellen für alle Marketing- und Vertriebskanäle.<br />
Das Grundkapital der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> beträgt EUR 11.862.788,-- und ist in 11.862.788<br />
auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am<br />
Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie eingeteilt.<br />
Nach der Satzung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> ist der Vorstand der Gesellschaft ermächtigt,<br />
das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum<br />
2. März 2015 einmalig oder mehrmalig gegen Bar- oder Sacheinlagen um bis zu insge-<br />
samt EUR 1.750.000,-- durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien zu<br />
erhöhen (vgl. § 4 Abs. 3 der Satzung – genehmigtes Kapital).
- 17 -<br />
Das Grundkapital ist um bis zu EUR 342.942,-- bedingt erhöht durch die Ausgabe von bis<br />
zu 342.942 auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital III). Zudem ist das<br />
Grundkapital der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> um bis zu EUR 340.000,-- bedingt erhöht durch die<br />
Ausgabe von bis zu 340.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital IV).<br />
Schließlich ist das Grundkapital der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> um bis zu EUR 400.000,-- durch Aus-<br />
gabe von bis zu 400.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (beding-<br />
tes Kapital V). Die bedingten Kapitalia III bis V dienen ausschließlich der Gewährung von<br />
Aktien an Inhaber von Optionsrechten, die im Rahmen von verschiedenen Aktienoptions-<br />
plänen an Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> sowie Geschäfts-<br />
führer und Mitarbeiter von verbundenen Unternehmen ausgegeben wurden.<br />
Die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> wurde von der Hauptversammlung am 24. Februar 2011 ermäch-<br />
tigt, eigene Aktien in Höhe von bis zu 10% des Grundkapitals der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> zu<br />
erwerben. Derzeit hält die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> 390.334 auf den Inhaber lautende Stückak-<br />
tien, was einer Beteiligung am Grundkapital von 3,29% entspricht. Die Ermächtigung darf<br />
von der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> nicht zum Handel mit eigenen Aktien verwendet werden. Die<br />
Ermächtigung kann einmalig oder schrittweise durch die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> ausgeübt<br />
werden. Zusammen mit den eigenen Aktien, die sich bereits im Eigentum der <strong>Heiler</strong> Soft-<br />
ware <strong>AG</strong> befinden, darf der von der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> gehaltene Anteil am Grundkapital<br />
10% nicht überschreiten.<br />
Die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> ist die Muttergesellschaft der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> Corporation, Michi-<br />
gan, USA. Mit dieser Tochtergesellschaft bildet sie die <strong>Heiler</strong>-Gruppe. Zudem unterhält die<br />
<strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> eine Zweigniederlassung in Australien und einige kleinere Minder-<br />
heitsbeteiligungen. Operativ liegt der Schwerpunkt der <strong>Heiler</strong>-Gruppe auf der Bereitstel-<br />
lung von Lösungen im Bereich der Materialbeschaffung und der elektronischen Produkt-<br />
verwaltung. Die <strong>Heiler</strong>-Gruppe stellt ihren Kunden, wie bspw. Einkäufern, Einzelhändlern<br />
oder Herstellern, Lösungen für die Verwaltung und Veröffentlichung von Produktinforma-<br />
tionen zur Verfügung. Zudem bietet die <strong>Heiler</strong>-Gruppe damit in Verbindung stehende
- 18 -<br />
Dienstleistungen an. Die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> ist ein führender Anbieter von Standard<br />
<strong>Software</strong> für Product Information Management Stammdatenmanagement sowie im Be-<br />
reich Enterprise Procurement.<br />
Im Geschäftsjahr 2010/2011 erzielte die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> im Konzern einen konsolidier-<br />
ten Umsatz in Höhe von EUR 17,414 Mio. sowie ein EBIT von EUR 894.000,--. Die <strong>Heiler</strong>-<br />
Gruppe beschäftigte zum 30. September 2011 rund 150 Mitarbeiter.<br />
C.<br />
<strong>Stellungnahme</strong> zu Art und Höhe der angebotenen Gegenleistung<br />
I.<br />
Art der angebotenen Gegenleistung<br />
Das Angebot sieht als Gegenleistung ausschließlich eine Geldleistung vor. Eine Gegenleis-<br />
tung in Form liquider Aktien ist nicht vorgesehen. Die Gegenleistung (im Folgenden auch<br />
„Angebotspreis“) beträgt EUR 7,04 je <strong>Heiler</strong>-Aktie in bar.<br />
1. Gesetzliche Mindestpreise<br />
II.<br />
Höhe der angebotenen Gegenleistung<br />
Soweit Vorstand und Aufsichtsrat dies aufgrund der ihnen zur Verfügung stehenden<br />
Informationen beurteilen können, steht der Angebotspreis für die <strong>Heiler</strong>-Aktie mit<br />
den Bestimmungen des § 31 WpÜG i.V.m. den §§ 3 ff. der WpÜG-<br />
Angebotsverordnung (im Folgenden: „WpÜG-AngebVO“) über die gesetzliche<br />
Mindestgegenleistung im Einklang. Der Angebotspreis genügt damit den gesetzli-
- 19 -<br />
chen Anforderungen an seine Bemessung. Dies ergibt sich aus folgenden Erwägun-<br />
gen:<br />
Gemäß § 31 Abs. 1 WpÜG i.V.m. §§ 4 und 5 WpÜG-AngebVO muss die den <strong>Heiler</strong>-<br />
Aktionären für ihre <strong>Heiler</strong>-Aktien angebotene Gegenleistung angemessen sein. Die<br />
Gegenleistung darf dabei einen nach diesen Vorschriften zu ermittelnden Mindest-<br />
wert nicht unterschreiten.<br />
a) Börsenkurs<br />
Die Gegenleistung muss gemäß § 5 WpÜG-AngebVO mindestens dem ge-<br />
wichteten durchschnittlichen Börsenkurs der an einer inländischen Börse zu-<br />
gelassenen Aktien während der letzten drei Monate vor der Entscheidung zur<br />
Abgabe des Angebots nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG entsprechen.<br />
Der hiernach von der BaFin berechnete Mindestpreis zum Stichtag<br />
30. September 2012 beträgt EUR 2,62 je <strong>Heiler</strong>-Aktie. Der Angebotspreis in<br />
Höhe von EUR 7,04 je <strong>Heiler</strong>-Aktie erfüllt damit die Anforderungen des § 31<br />
Abs. 1 WpÜG i.V.m. § 5 WpÜG-AngebVO.<br />
b) Vorerwerb<br />
Nach § 4 WpÜG-AngebVO hat die Gegenleistung mindestens den Wert der<br />
höchsten von der Bieterin, einer mit ihr gemeinsam handelnden Person oder<br />
deren Tochterunternehmen gewährten oder vereinbarten Gegenleistung für<br />
den Erwerb von <strong>Heiler</strong>-Aktien innerhalb der letzten sechs Monate vor der<br />
Veröffentlichung der Angebotsunterlage zu entsprechen. In dem Zeitraum<br />
von sechs Monaten vor dem 22. Oktober 2012 (dem Tag der Veröffentlichung<br />
der Angebotsunterlage) haben nach Kenntnis von Vorstand und Aufsichtsrat
- 20 -<br />
weder die Bieterin noch gemeinsam mit ihr handelnde Personen oder deren<br />
Tochterunternehmen <strong>Heiler</strong>-Aktien zu einem Preis erworben, der EUR 7,04 je<br />
<strong>Heiler</strong>-Aktie übersteigt. Es wird insoweit auf die entsprechenden Ausführun-<br />
gen in der Angebotsunterlage (vgl. Ziff. 6.7) verwiesen. Der Angebotspreis in<br />
Höhe von EUR 7,04 je <strong>Heiler</strong>-Aktie erfüllt damit die Anforderungen des § 31<br />
Abs. 1 WpÜG i.V.m. § 4 WpÜG-AngebVO.<br />
2. Angemessenheit der angebotenen Gegenleistung<br />
Bei der Beurteilung der Angemessenheit des Angebotspreises für die <strong>Heiler</strong>-Aktie<br />
sind nach Einschätzung des Vorstands und des Aufsichtsrats insbesondere die fol-<br />
genden Gesichtspunkte zu beachten:<br />
a) Börsenkurs<br />
Die <strong>Heiler</strong>-Aktie ist zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter<br />
Wertpapierbörse (General Standard) zugelassen. Sie wird im elektronischen<br />
Handelssystem Xetra gehandelt. Darüber hinaus wird die <strong>Heiler</strong>-Aktie an den<br />
Regionalbörsen Berlin-Bremen, Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf und München<br />
im Freiverkehr gehandelt. Für die <strong>Heiler</strong>-Aktie existiert ein funktionierender<br />
Börsenhandel mit hinreichendem Streubesitz und hinreichender Handelsakti-<br />
vität. Die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> hat den Kapitalmarkt den gesetzlichen Vorschrif-<br />
ten entsprechend über ihre aktuelle und erwartete Geschäftsentwicklung in-<br />
formiert. Es kann somit davon ausgegangen werden, dass der Börsenkurs der<br />
<strong>Heiler</strong>-Aktie vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots<br />
den Unternehmenswert der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> realistisch abbildet.
- 21 -<br />
Der Angebotspreis enthält – wie auch in der Angebotsunterlage ausgeführt<br />
(vgl. Ziff. 10.2) – folgende Zuschläge gegenüber den Börsenkursen der <strong>Heiler</strong>-<br />
Aktie vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots:<br />
Der gemäß § 5 WpÜG-Angebotsverordnung maßgebliche gewichtete<br />
Drei-Monats-Durchschnittskurs zum Stichtag 30. September 2012 be-<br />
trug EUR 2,62. Der Angebotspreis enthält damit eine Prämie von<br />
EUR 4,42 bzw. rund 168 % auf diesen Durchschnittskurs.<br />
Der gewichtete Sechs-Monats-Durchschnittskurs zum Stichtag<br />
28. September 2012, dem letzten Handelstag vor der Veröffentlichung<br />
der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots am 1. Oktober<br />
2012, betrug rund EUR 2,64 (Quelle: Bloomberg). Der Angebotspreis<br />
enthält damit einen Aufschlag von EUR 4,40 bzw. rund 167 % auf diesen<br />
Durchschnittskurs.<br />
Der gewichtete Zwölf-Monats-Durchschnittskurs zum Stichtag<br />
28. September 2012 betrug rund EUR 2,82 (Quelle: Thomson Reuters).<br />
Der Angebotspreis enthält damit einen Aufschlag von EUR 4,22 bzw.<br />
rund 150 % auf diesen Durchschnittskurs.<br />
Der Börsenkurs (XETRA-Schlusskurs) der <strong>Heiler</strong>-Aktie zum<br />
28. September 2012 betrug rund EUR 2,85 (Quelle: Bloomberg). Der An-<br />
gebotspreis enthält damit einen Aufschlag von EUR 4,19 bzw. rund<br />
147 % auf diesen Durchschnittskurs.
) <strong>Stellungnahme</strong> eines externen Sachverständigen<br />
- 22 -<br />
Die Verwaltung hat am 26. September 2012 die Warth & Klein Grant Thornton<br />
<strong>AG</strong>, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (im Folgenden „Warth & Klein“) als un-<br />
abhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beauftragt, Vorstand und Auf-<br />
sichtsrat der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> bei der Beurteilung der Frage zu unterstüt-<br />
zen, ob die den Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> angebotene Gegenleistung<br />
fair und angemessen und dem wahren und angemessenen Wert der <strong>Heiler</strong>-<br />
Aktie entspricht. Im Wesentlichen basierend auf den vom Auftraggeber be-<br />
reitgestellten Informationen und Unterlagen hat Warth & Klein gegenüber<br />
dem Vorstand und Aufsichtsrat eine Fairness-Opinion gemäß dem Wirt-<br />
schaftsprüferstandard IDW S8 abgegeben, die auf einer Reihe von allgemein<br />
anerkannten Bewertungsmethoden beruht. Die Verwaltung hat sich die ange-<br />
wandten Bewertungsmethoden sowie das Ergebnis der Fairness-Opinion von<br />
Warth & Klein erläutern lassen und sich auf diese Weise von deren Plausibili-<br />
tät überzeugt. Warth & Klein kommt in der Fairness-Opinion zu dem Schluss,<br />
dass die den Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> im Rahmen des von der Bie-<br />
terin abgegebenen Übernahmeangebots angebotene Gegenleistung i.H.v.<br />
EUR 7,04 pro Aktie unter den in der Fairness-Opinion genannten Annahmen<br />
zum Zeitpunkt der Abgabe der Fairness-Opinion am 1. Oktober 2012 aus fi-<br />
nanzieller Sicht für die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong>-Aktionäre angemessen ist.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass die Fairness-Opinion unter<br />
bestimmten Annahmen und Vorbehalten steht und dass zum Verständnis des<br />
Ergebnisses der Fairness-Opinion die vollständige Lektüre des Opinion Letters<br />
erforderlich ist. Der vollständige Text des Opinion Letters ist dieser Stellung-<br />
nahme als Anlage beigefügt, wobei die Bezugnahme des Vorstands und des<br />
Aufsichtsrats auf die von Warth & Klein erstellte Fairness Opinion ausschließ-
- 23 -<br />
lich dem Zweck dient, die Informationsgrundlage, auf der Vorstand und Auf-<br />
sichtsrat Ihre <strong>Stellungnahme</strong> abgegeben haben, transparent zu machen..<br />
Die Fairness-Opinion wurde allein im Auftrag der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> erstellt<br />
und dient ausschließlich der Unterstützung des Vorstands und des Aufsichts-<br />
rates bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Pflichten. im Zusammenhang<br />
mit der Prüfung des Übernahmeangebots. Es erfolgte weder eine Prüfung<br />
noch eine prüferische Durchsicht der der Fairness Opinion zugrunde liegen-<br />
den Informationen und Unterlagen. Ferner stellt die Fairness Opinion von<br />
Warth & Klein auch keine Beurteilung der Vollständigkeit und Richtigkeit der<br />
<strong>Stellungnahme</strong> nach § 27 WpÜG dar.<br />
In Bezug auf die Fairness-Opinion übernimmt Warth & Klein keine Verantwor-<br />
tung gegenüber anderen Personen als der Gesellschaft und hat keine Ver-<br />
pflichtung, die Fairness-Opinion im Hinblick auf zukünftige Ergebnisse zu ak-<br />
tualisieren. Die Fairness-Opinion ist nicht an Dritte gerichtet und begründet<br />
keine Rechte Dritter. Insbesondere ist sie nicht an Aktionäre der <strong>Heiler</strong> Soft-<br />
ware <strong>AG</strong> gerichtet und sie stellt keine Empfehlung dahingehend dar, ob die<br />
Inhaber von <strong>Heiler</strong>-Aktien diese Aktien im Rahmen des Übernahmeangebotes<br />
verkaufen sollen oder nicht.<br />
c) Annahme des Angebots durch alle wesentlichen Aktionäre<br />
Die Tatsache, dass eine Reihe von Aktionären, darunter alle wesentlichen Ak-<br />
tionäre und sämtliche Vorstandsmitglieder, die <strong>Heiler</strong>-Aktien halten, sog. irre-<br />
vocables mit der Bieterin abgeschlossen haben, spricht aus Sicht von Vorstand<br />
und Aufsichtsrat ebenfalls für die Angemessenheit der angebotenen Gegen-<br />
leistung.
- 24 -<br />
d) Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens ohne Übernahme durch In-<br />
formatica (Stand-Alone-Betrachtung)<br />
Informatica ist eines der weltweit führenden <strong>Software</strong>unternehmen für die Da-<br />
tenintegration in Unternehmen. Im Bereich des Stammdatenmanagement<br />
(Master Data Management), des Datenqualitätsmanagement (Data Quality<br />
Management) und der Datenintegration (Data Integration Management) ver-<br />
fügt Informatica über weltweit führende Produkte und Lösungen sowie über<br />
eine langjährige Erfahrung in Projekten bei international operierenden Unter-<br />
nehmenskunden. Der Bereich PIM wird von Informatica heute noch nicht an-<br />
geboten. Dies stellt eine Lücke im Portfolio von Informatica dar. Die <strong>Heiler</strong><br />
<strong>Software</strong> <strong>AG</strong> verfügt über eine Standard-PIM-Lösung, die alle wesentlichen<br />
Aspekte für das Stammdatenmanagement von Produktinformationen erfüllt.<br />
Die Kunden der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> erwarten von ihr zukünftig jedoch weitere<br />
Lösungen für die Bereiche Data Quality Management, Data Integration Ma-<br />
nagement sowie Costumer Domain MDM. Nach Einschätzung des Vorstands<br />
und Aufsichtsrats muss die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> ihr Produktprogramm mittel-<br />
bis langfristig um diese zusätzlichen Angebote erweitern, um ihre Konkurrenz-<br />
fähigkeit zu erhalten und weiter zu entwickeln. Die Weiterentwicklung der<br />
Konkurrenzfähigkeit wäre zwar auch durch eigene, hohe Investitionen in das<br />
Produktmanagement und die Produktentwicklung sowie in ein größeres Ver-<br />
triebsnetz denkbar. Vorstand und Aufsichtsrat erachten es jedoch als mit we-<br />
niger Risiken verbunden und daher vorteilhafter, dass die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong><br />
in die Informatica-Gruppe mit ihrem komplementären Produktprogramm in-<br />
tegriert wird und dadurch die erforderliche Erweiterung des Produktpro-<br />
gramms und des Vertriebsnetzes erreicht.
III.<br />
Gesamtwürdigung der Gegenleistung<br />
- 25 -<br />
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich eingehend mit der Frage der Angemessenheit der<br />
Höhe der von der Bieterin angebotenen Gegenleistung für die <strong>Heiler</strong>-Aktie befasst. Beide<br />
Organe haben sich dabei zum einen auf historische Börsenkurse, die Fairness-Opinion von<br />
Warth & Klein und die Annahme des Angebots durch alle wesentlichen Aktionäre gestützt<br />
und sich zudem aus eigener Anschauung einschließlich eines Vergleichs mit einer Stand-<br />
Alone-Betrachtung ein Urteil zur Frage der Angemessenheit gebildet. Vor diesem Hinter-<br />
grund sind Vorstand und Aufsichtsrat der Auffassung, dass die von der Bieterin angebo-<br />
tene Gegenleistung i.H.v. EUR 7,04 je <strong>Heiler</strong>-Aktie mindestens dem fairen und angemes-<br />
senen Wert der <strong>Heiler</strong>-Aktien entspricht und daher aus finanzieller Sicht angemessen ist.<br />
D.<br />
Finanzierung des Angebots<br />
I.<br />
Maximale Gegenleistung<br />
Nach Angaben der Bieterin in Ziff. 14.1 der Angebotsunterlage wird sich der Gesamtbe-<br />
trag, der für den Erwerb aller gegenwärtigen ausgegebenen <strong>Heiler</strong>-Aktien erforderlich<br />
wäre, wenn alle <strong>Heiler</strong>-Aktionäre der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> das Übernahmeangebot anneh-<br />
men würden, auf rund EUR 69,28 Mio. belaufen (der Angebotspreis von EUR 7,04 je Hei-<br />
ler-Aktie multipliziert mit der Differenz aus 11.862.788 <strong>Heiler</strong>-Aktien abzüglich der<br />
390.334 eigenen Aktien und abzüglich der von der Bieterin unmittelbar gehaltenen<br />
1.630.931 <strong>Heiler</strong>-Aktien). Im Falle einer Erhöhung der Gesamtzahl der <strong>Heiler</strong>-Aktien durch<br />
Ausübung sämtlicher ausstehender Optionen aus den vorhandenen Stock-Option-Plänen<br />
würde sich der Gesamtbetrag, der für den Erwerb aller <strong>Heiler</strong>-Aktien erforderlich wäre,
- 26 -<br />
wenn alle <strong>Heiler</strong>-Aktionäre das Übernahmeangebot annehmen würden, auf rund<br />
EUR 71,30 Mio. (Angebotspreis von EUR 7,04 je <strong>Heiler</strong>-Aktie multipliziert mit der Differenz<br />
aus 12.149.063 <strong>Heiler</strong>-Aktien abzüglich der 390.334 eigenen Aktien und abzüglich der von<br />
der Bieterin unmittelbar gehaltenen 1.630.931 <strong>Heiler</strong>-Aktien) erhöhen.<br />
Darüber hinaus werden der Bieterin ausweislich der Angebotsunterlage im Zusammen-<br />
hang mit dem Übernahmeangebot und seinem Vollzug Transaktionskosten von bis zu<br />
EUR 2.000.000,-- entstehen. Die Gesamtkosten für den Erwerb aller derzeit noch nicht von<br />
der Bieterin gehaltenen <strong>Heiler</strong>-Aktien würden sich im Falle einer Erhöhung der Gesamt-<br />
zahl der <strong>Heiler</strong>-Aktien durch Ausübung der vorgenannten Optionen somit maximal auf<br />
rund EUR 73,30 Mio. belaufen.<br />
II.<br />
Finanzierungsmaßnahmen<br />
Nach Angaben der Bieterin in Ziff. 14.2 der Angebotsunterlage hat sie vor Veröffentli-<br />
chung der Angebotsunterlage die notwendigen Maßnahmen getroffen, um sicherzustel-<br />
len, dass ihr die zur vollständigen Erfüllung des Übernahmeangebots notwendigen finan-<br />
ziellen Mittel rechtzeitig zur Verfügung stehen. Die Bieterin hat nach eigenen Angaben<br />
am Tag der Veröffentlichung der Angebotsunterlage auf ihren Bankkonten frei verfügbare<br />
Gelder in Höhe von rund EUR 71,53 Mio. zur Verfügung. Diese Gelder wurden der Bieterin<br />
in Form von Eigenkapital von der Informatica Holding GmbH & Co. KG zur Verfügung<br />
gestellt, die diese ihrerseits mittelbar von der Informatica Corporation erhalten hat. Dar-<br />
über hinaus hat sich die Informatica Corporation am 15. Oktober 2012 gegenüber der<br />
Bieterin verpflichtet, der Bieterin entweder direkt oder indirekt einen Betrag in Höhe von<br />
weiteren bis zu EUR 2.015.376,-- in Form von Eigenkapital und/oder auf der Grundlage<br />
von Gesellschafterdarlehen oder ähnlichen Instrumenten zinslos zur Verfügung zu stellen.<br />
Mit der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> hat die Bieterin am 1. Oktober 2012 eine Vereinbarung ge-
- 27 -<br />
schlossen, die sicherstellt, dass die von der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> gehaltenen 390.334 eige-<br />
nen Aktien nicht in das Übernahmeangebot eingereicht werden.<br />
III.<br />
Finanzierungsbestätigung<br />
Die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland, hat die als Anlage<br />
3 zu der Angebotsunterlage beigefügte Finanzierungsbestätigung gemäß § 13 Abs. 1<br />
Satz 2 WpÜG abgegeben.<br />
E.<br />
<strong>Stellungnahme</strong> zu den Auswirkungen des Angebots und den Zielen des Bieters<br />
I.<br />
Voraussichtliche Folgen eines erfolgreichen Angebots für die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong><br />
<strong>AG</strong>,<br />
von der Bieterin verfolgte Ziele<br />
Ausweislich der Angebotsunterlage (vgl. insoweit Ziff. 9.4) beabsichtigt die Bieterin nicht,<br />
den Sitz der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> aus Stuttgart zu verlegen. Die Bieterin hat auch keine Ab-<br />
sichten hinsichtlich einer etwaigen Verlegung oder Schließung der Standorte wesentlicher<br />
Unternehmensteile der <strong>Heiler</strong>-Gruppe.<br />
Zu möglichen Veränderungen in den Organen der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> vgl. die Ausführun-<br />
gen unter Abschnitt A. II. 2.
- 28 -<br />
Informatica beabsichtigt, die Aktivitäten der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> im Bereich der Lösungen<br />
des <strong>Heiler</strong> Geschäftsfelds PIM mit ihrem Geschäftsfeld MDM zusammenzuführen, um den<br />
Kunden dadurch eine bessere Funktionalität und ein umfassenderes Leistungsspektrum<br />
als viele PIM-Anbieter und MDM-Anbieter präsentieren zu können. Zusammen mit der<br />
<strong>Heiler</strong>-Gruppe will Informatica weiterhin Produktinnovationen für Kunden aller Industrien<br />
schaffen und es den Kunden ermöglichen, ihre Stammdaten besser zu nutzen. Die MDM-<br />
Angebote für Produkte, Kunden und Domänen sollen weiter ausgebaut werden.<br />
Bezüglich der E-Procurement-Aktivitäten der <strong>Heiler</strong>-Gruppe beabsichtigt Informatica, die<br />
Strategie der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> zu unterstützen, diese Geschäftsaktivitäten in möglichst<br />
geeigneter Weise weiterzuentwickeln. Nach erfolgreicher Durchführung des Übernahme-<br />
angebots sollen zukünftige Geschäftsmöglichkeiten und Synergiepotentiale von Informa-<br />
tica und der <strong>Heiler</strong>-Gruppe gemeinsam im Detail erörtert und analysiert werden. Darüber<br />
hinaus hat Informatica derzeit keine Absichten, die Verwendung des Vermögens der Hei-<br />
ler <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> zu ändern oder außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit zukünfti-<br />
ge Verpflichtungen für die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> zu begründen.<br />
Die Bieterin führt in der Angebotsunterlage weiter aus, dass sie an der Identität und der<br />
Marke der <strong>Heiler</strong>-Gruppe festhalten will und dies auch für die einzelnen Geschäftseinhei-<br />
ten und die Hauptproduktlinien gilt. Demzufolge ist auch nicht beabsichtigt, einzelne Ge-<br />
schäftsaktivitäten der <strong>Heiler</strong>-Gruppe zu schließen oder zu beenden oder die Zahl der Ar-<br />
beitnehmer zu reduzieren.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat liegen derzeit keine Anhaltspunkte vor, dass wesentliche Kun-<br />
den und Lieferanten beabsichtigen, ihre Geschäftsbeziehungen mit der <strong>Heiler</strong>-Gruppe<br />
aufgrund eines erfolgreichen Angebots nicht fortzuführen. Die derzeit laufenden Verträge<br />
mit wesentlichen Kunden und Lieferanten enthalten in der Regel kein außerordentliches<br />
Kündigungsrecht für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control) bei der <strong>Heiler</strong><br />
<strong>Software</strong> <strong>AG</strong>.
- 29 -<br />
Ausweislich der Angebotsunterlage (vgl. Ziff. 9.5) beabsichtigt die Bieterin, die <strong>Heiler</strong>-<br />
Gruppe im Rahmen des rechtlich Möglichen in die Informatica-Gruppe zu integrieren. Die<br />
Bieterin hat in der Angebotsunterlage mögliche Strukturmaßnahmen dargestellt, die sie<br />
derzeit nach Vollzug des Angebots in Betracht zieht. Es handelt sich hierbei um die fol-<br />
genden Strukturmaßnahmen:<br />
Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag<br />
Die Bieterin beabsichtigt, einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag<br />
gemäß § 291 Aktiengesetz (im Folgenden „AktG“) mit der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> als<br />
beherrschtem Unternehmen zu schließen, wenn sie davon ausgehen kann, dass sie<br />
bei der Beschlussfassung mindestens 75 % des in der Hauptversammlung vertrete-<br />
nen Grundkapitals halten wird und dies für die Bieterin zu diesem Zeitpunkt wirt-<br />
schaftlich und finanziell sinnvoll erscheint. Im Falle des Abschlusses eines Beherr-<br />
schungsvertrages wäre die Bieterin berechtigt, dem Vorstand der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong><br />
<strong>AG</strong> Weisungen hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft zu erteilen. Der Abschluss<br />
eines Gewinnabführungsvertrages würde, unabhängig vom Vorliegen eines Beherr-<br />
schungsvertrages, die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> dazu verpflichten, ihren gesamten ohne<br />
die Gewinnabführung entstehenden Jahresüberschuss, vermindert um einen Ver-<br />
lustvortrag aus dem Vorjahr, zwingenden Einstellungen in die gesetzliche Rücklage<br />
und einem etwaigen nach § 268 Abs. 8 Handelsgesetzbuch ausschüttungsgesperr-<br />
ten Betrag, an die Bieterin abzuführen. Im Gegenzug wäre die Bieterin verpflichtet,<br />
etwaige während der Vertragsdauer ohne die Verlustübernahme entstehende Jah-<br />
resfehlbeträge der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> auszugleichen, soweit diese nicht dadurch<br />
ausgeglichen werden, dass den anderen Gewinnrücklagen Beträge entnommen<br />
werden, die während der Vertragsdauer in sie eingestellt worden sind.<br />
Squeeze-Out-Verfahren (Ausschluss von Minderheitsaktionären)
- 30 -<br />
Ausweislich der Angebotsunterlage beabsichtigt die Bieterin, sofern sie nach Durch-<br />
führung des Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt den erforderlichen Anteil<br />
am Grundkapital der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> hält, um eine Übertragung der <strong>Heiler</strong>-<br />
Aktien der verbleibenden <strong>Heiler</strong>-Aktionäre gegen eine angemessene Barabfindung<br />
zu verlangen, alle zur Durchführung eines Ausschlusses von Minderheitsaktionären<br />
(Squeeze-Out) erforderlichen Maßnahmen vorzunehmen, sofern es für die Bieterin<br />
zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich und finanziell sinnvoll erscheint.<br />
Zur Durchführung eines solchen Squeeze-Out bestehen grundsätzlich drei Möglich-<br />
keiten, die in der Angebotsunterlage dargestellt werden (sog. aktienrechtlicher<br />
Squeeze-Out gemäß §§ 327a ff. AktG, sog. übernahmerechtlicher Squeeze-Out ge-<br />
mäß § 39a WpÜG und sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out gemäß § 62 Abs.<br />
5 des Umwandlungsgesetzes (im Folgenden „UmwG“)). Durch den Squeeze-Out<br />
würden die von den Minderheitsaktionären gehaltenen <strong>Heiler</strong>-Aktien gegen Gewäh-<br />
rung einer angemessenen Barabfindung auf die Bieterin übertragen werden. Die<br />
Durchführung eines Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre wird zu einer Einstel-<br />
lung der Börsennotierung führen (zu den drei Varianten eines Squeeze-Out vgl. Ab-<br />
schnitt D. III. dieser <strong>Stellungnahme</strong> und Ziff. 9.5 der Angebotsunterlage).<br />
Aufhebung der Börsenzulassung (Delisting)<br />
Die Bieterin führt in der Angebotsunterlage weiter aus, dass sie vorbehaltlich einer<br />
Prüfung nach Durchführung des Übernahmeangebots die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> nach<br />
Durchführung des Übernahmeangebots oder zu einem späteren Zeitpunkt im Rah-<br />
men des gesetzlich Zulässigen veranlassen könnte, den Widerruf der Zulassung der<br />
<strong>Heiler</strong>-Aktien zum Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse nach Vor-<br />
liegen der dafür erforderlichen Voraussetzungen zu beantragen. Ein solcher Antrag<br />
bedürfte der Zustimmung durch die Hauptversammlung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> mit<br />
der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Sollte die Zulassung der <strong>Heiler</strong>-Aktien an<br />
der Frankfurter Wertpapierbörse widerrufen werden, müsste allen außenstehenden
- 31 -<br />
<strong>Heiler</strong>-Aktionären ein Angebot unterbreitet werden, innerhalb einer bestimmten<br />
Frist ihre <strong>Heiler</strong>-Aktien gegen eine angemessene Barabfindung zu erwerben. Die<br />
Bieterin könnte zudem erwägen, den börslichen Handel der <strong>Heiler</strong>-Aktien nicht voll-<br />
ständig zu beenden, sondern nur einzuschränken, z.B. durch Änderung des Markt-<br />
segments, in dem die <strong>Heiler</strong>-Aktien gehandelt werden, indem z. B. nur der Handel<br />
im qualifizierten Freiverkehr und nicht mehr im Regulierten Markt aufrecht erhalten<br />
wird; in letzterem Fall würde es kein Barabfindungsangebot an die außenstehenden<br />
<strong>Heiler</strong>-Aktionäre geben.<br />
Die Bieterin führt abschließend zu ihren Zielen in der Angebotsunterlage aus, dass sie<br />
derzeit keine Pläne verfolgt, weitere Strukturmaßnahmen durchzuführen, sich jedoch vor-<br />
behält, sonstige nach geltendem Recht zulässige Maßnahmen durchzuführen, unter dem<br />
Vorbehalt der Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.<br />
II.<br />
Voraussichtliche Folgen eines erfolgreichen Angebotes für die Arbeitnehmer<br />
sowie die Beschäftigungsbedingungen<br />
Ausweislich der Angebotsunterlage (vgl. insoweit Ziff. 9.3) hat die Durchführung des An-<br />
gebots keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Mitarbeiter der <strong>Heiler</strong>-Gruppe und ihre<br />
Arbeitsverhältnisse. Informatica beabsichtigt insbesondere keine Änderungen, die nach-<br />
teilige Auswirkungen auf die Arbeitnehmer der <strong>Heiler</strong>-Gruppe und die Beschäftigungsbe-<br />
dingungen der Arbeitnehmer der <strong>Heiler</strong>-Gruppe haben. Für die Stabsfunktionen werden<br />
nach Durchführung des Übernahmeangebots Möglichkeiten einer Zusammenführung<br />
gemeinsam erörtert und im Detail geprüft.<br />
Im Übrigen weisen Vorstand und Aufsichtsrat darauf hin, dass die Durchführung des An-<br />
gebots die Arbeitsverträge der Beschäftigten grundsätzlich unberührt lässt. Die Arbeits-
- 32 -<br />
verhältnisse bestehen mit dem jeweils selben Arbeitgeber fort, ein Betriebsübergang fin-<br />
det nicht statt. Der Inhalt der Arbeitsverträge der beschäftigten Mitarbeiter bleibt unver-<br />
ändert.<br />
Der Vorstand hat die Angebotsunterlage den Arbeitnehmern durch Bekanntmachung im<br />
Intranet übermittelt.<br />
III.<br />
Auswirkungen auf die Aktionäre der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong><br />
Nachfolgende Ausführungen dienen dazu, den Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> Hin-<br />
weise für die Bewertung der Auswirkungen einer Annahme oder Nichtannahme des An-<br />
gebotes zu geben. Die folgenden Aspekte erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.<br />
Jedem Aktionär der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> obliegt es, in eigener Verantwortung die Auswir-<br />
kungen einer Annahme oder einer Nichtannahme des Angebots zu evaluieren. Vorstand<br />
und Aufsichtsrat raten den Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong>, sich insoweit ggf. sachver-<br />
ständig beraten zu lassen.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat weisen ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Einschätzung<br />
darüber abgeben und abgeben können, ob Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> durch die<br />
Annahme oder Nichtannahme des Angebots möglicherweise steuerliche Nachteile (insbe-<br />
sondere eine etwaige Steuerpflichtigkeit eines Veräußerungsgewinns) entstehen oder<br />
steuerliche Vorteile entgehen. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen den Aktionären der<br />
<strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong>, vor einer Entscheidung über die Annahme oder die Nichtannahme<br />
des Angebots steuerliche Beratung einzuholen, bei der die persönlichen steuerlichen Ver-<br />
hältnisse des jeweiligen Aktionärs berücksichtigt werden können.
1. Mögliche Nachteile bei Annahme des Angebots<br />
- 33 -<br />
Aktionäre der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong>, die das Angebot annehmen, verlieren bei Vollzug<br />
des Angebots hinsichtlich der Aktien, für die das Angebot angenommen wurde, mit<br />
der Übertragung dieser Aktien auf die Bieterin ihre Mitgliedschaftsrechte und Ver-<br />
mögensrechte an der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong>. Daraus ergeben sich folgende Konse-<br />
quenzen:<br />
• Aktionäre der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> werden hinsichtlich der Aktien, für die das<br />
Angebot angenommen wird, nicht mehr von einer möglicherweise günstigen<br />
Unternehmensentwicklung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> und/oder einer möglicher-<br />
weise günstigen Kursentwicklung der <strong>Heiler</strong>-Aktie profitieren.<br />
• Mit Übertragung der <strong>Heiler</strong>-Aktien in Vollzug des Übernahmeangebots wird<br />
an die Bieterin auch das Recht zum Gewinnbezug für das laufende Geschäfts-<br />
jahr, das am 1. Oktober 2012 begonnen hat, übergehen.<br />
• Der Vollzug des Angebots und die Zahlung des Angebotspreises stehen unter<br />
dem Vorbehalt des Eintritts der in der Angebotsunterlage genannten auf-<br />
schiebenden Bedingungen. Es besteht die Möglichkeit, dass die im Angebot<br />
genannten aufschiebenden Bedingungen nicht eintreten und das Angebot<br />
daher nicht durchgeführt wird. Dies könnte negative Auswirkungen auf die<br />
Kursentwicklung haben.<br />
• Diejenigen <strong>Heiler</strong>-Aktionäre, die das Angebot annehmen, nehmen an keinen<br />
Abfindungszahlungen irgendwelcher Art teil, die kraft Gesetzes oder gemäß<br />
den Grundsätzen der Rechtsprechung im Falle bestimmter Strukturmaßnah-<br />
men zu zahlen sind, falls diese nach dem Vollzug des Angebots umgesetzt<br />
werden sollten (vgl. dazu unter Abschnitt II.). Diese Abfindungszahlungen
- 34 -<br />
werden grundsätzlich nach dem Unternehmenswert bemessen und unterlie-<br />
gen der gerichtlichen Kontrolle im Rahmen von Spruchverfahren. Solche Ab-<br />
findungszahlungen können höher oder niedriger als die von der Bieterin im<br />
Rahmen des Angebots angebotene Gegenleistung sein. Die Aktionäre, die das<br />
Angebot annehmen, haben für den Fall, dass solche Abfindungszahlungen<br />
höher sind als EUR 7,04 je Stückaktie, keinen gesetzlichen Anspruch auf solche<br />
Abfindungszahlungen oder die Auszahlung eines etwaigen Differenzbetrages.<br />
2. Mögliche Nachteile bei Nichtannahme des Angebots<br />
<strong>Heiler</strong>-Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen, bleiben unverändert Aktionäre<br />
der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong>. Sie sollten jedoch insbesondere folgende Aspekte berück-<br />
sichtigen:<br />
• Gemäß § 39 c WpÜG können Aktionäre, die das Übernahmeangebot nicht an-<br />
genommen haben, das Übernahmeangebot noch innerhalb von drei Monaten<br />
nach Ablauf der Annahmefrist oder, falls die Bieterin ihren Meldepflichten<br />
nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 oder Satz 2 WpÜG nicht nachkommt, nach Erfül-<br />
lung der Meldepflichten annehmen, sofern die Bieterin berechtigt ist, nach<br />
§ 39 a WpÜG einen Antrag an das zuständige Gericht zu stellen, dass ihr die<br />
Aktien der verbleibenden Aktionäre gegen Gewährung einer angemessenen<br />
Abfindung durch Gerichtsbeschluss übertragen werden. Nähere Angaben zur<br />
Andienungsfrist und der Abfindung als Gegenleistung für die während der<br />
Andienungsfrist angedienten Aktien werden rechtzeitig zusammen mit der<br />
Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpÜG erfolgen.<br />
• <strong>Heiler</strong>-Aktien, für die das Angebot nicht angenommen wurde, werden bis zu<br />
einem möglichen Widerruf der Notierung der Aktien an der Börse (Delisting)<br />
weiter an den jeweiligen Börsenplätzen gehandelt. Der gegenwärtige Kurs der
- 35 -<br />
<strong>Heiler</strong>-Aktie spiegelt jedoch die Tatsache wider, dass die Bieterin ihre Ent-<br />
scheidung zur Abgabe eines Angebots veröffentlicht hat. Deshalb ist es un-<br />
gewiss, ob sich der Kurs der <strong>Heiler</strong>-Aktie nach Ablauf der Annahmefrist auch<br />
weiterhin auf dem derzeitigen Niveau bewegt oder ob er fallen oder steigen<br />
wird. Wird das Angebot vollzogen, kann mit einer Einschränkung der Liquidi-<br />
tät der <strong>Heiler</strong>-Aktie gerechnet werden, so dass es zu stärkeren Kursschwan-<br />
kungen als in der Vergangenheit kommen kann.<br />
• Die erfolgreiche Durchführung des Übernahmeangebots wird voraussichtlich<br />
zu einer Verringerung des Streubesitzes der <strong>Heiler</strong>-Aktien führen. Die Zahl der<br />
Aktien im Streubesitz könnte sich derart verringern, dass ein ordnungsgemä-<br />
ßer Börsenhandel nicht mehr gewährleistet ist oder sogar überhaupt kein Bör-<br />
senhandel mehr stattfindet. Dies könnte weiter dazu führen, dass Verkaufs-<br />
oder Kaufaufträge nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt werden können.<br />
Sollte aufgrund der geringen Liquidität der <strong>Heiler</strong>-Aktien ein ordnungsgemä-<br />
ßer Handel nicht mehr gewährleistet sein, ist ein Widerruf der Notierung der<br />
Aktien an der Börse (Delisting) auch ohne entsprechendes Betreiben der Bie-<br />
terin denkbar.<br />
• Die <strong>Heiler</strong>-Aktien sind gegenwärtig Indexwerte unter anderem in den Indices<br />
Technology All Share, CDAX, CDAX <strong>Software</strong> und GEX. Es kann nicht ausge-<br />
schlossen werden, dass die <strong>Heiler</strong>-Aktien nach Vollzug des Übernahmeange-<br />
bots aus dem CDAX und/oder anderen der vorgenannten Indices ausge-<br />
schlossen werden. Diejenigen Index-Investoren, die nach Abschluss des Über-<br />
nahmeangebots noch <strong>Heiler</strong>-Aktien halten, werden diese dann voraussichtlich<br />
im Markt verkaufen. Dies kann zu einem Überangebot von <strong>Heiler</strong>-Aktien auf<br />
einem dann unter Umständen vergleichsweise wenig liquiden Markt führen,<br />
was wiederum negativen Einfluss auf den Kurs der <strong>Heiler</strong>-Aktie haben könnte.
- 36 -<br />
• Der Vollzug des Angebots und die Zahlung des Angebotspreises stehen unter<br />
dem Vorbehalt des Eintritts verschiedener aufschiebender Bedingungen, die<br />
dem Angebot unterliegen. Es besteht die Möglichkeit, dass diese Bedingun-<br />
gen nicht eintreten und das Angebot daher nicht durchgeführt wird. Dies<br />
könnte negative Auswirkungen auf die Kursentwicklung haben.<br />
Für den Fall, dass nach Vollzug des Übernahmeangebots die Voraussetzungen<br />
hierfür vorliegen, könnte die Bieterin beschließen, einen Beherrschungs-<br />
und/oder Gewinnabführungsvertrag mit der Bieterin als herrschendem Unter-<br />
nehmen und der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> als beherrschtem Unternehmen abzu-<br />
schließen. Hierfür ist ein zustimmender Hauptversammlungsbeschluss mit ei-<br />
ner Mehrheit von mindestens 75% des in der Hauptversammlung vertretenen<br />
Grundkapitals erforderlich. Im Rahmen eines Beherrschungsvertrags unter-<br />
stellt sich das beherrschte Unternehmen der Leitung des herrschenden Unter-<br />
nehmens, d. h. das herrschende Unternehmen kann dem Vorstand des be-<br />
herrschten Unternehmens Weisungen erteilen. Im Rahmen eines Gewinnab-<br />
führungsvertrags verpflichtet sich das beherrschte Unternehmen, seinen gan-<br />
zen Gewinn an das herrschende Unternehmen abzuführen. Im Gegenzug ist<br />
das herrschende Unternehmen verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer<br />
sonst entstehenden Jahresfehlbetrag des beherrschten Unternehmens auszu-<br />
gleichen. Ein Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag müsste eine<br />
Geldleistung (Ausgleichszahlung) als angemessenen Ausgleich für die außen-<br />
stehenden <strong>Heiler</strong>-Aktionäre vorsehen. Zudem würde der Abschluss eines Be-<br />
herrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags die Bieterin verpflichten,<br />
sämtlichen außenstehenden <strong>Heiler</strong>-Aktionären den Erwerb ihrer Aktien gegen<br />
eine angemessene Abfindung anzubieten. Der Betrag der angemessenen<br />
Barabfindung könnte dem Angebotspreis entsprechen, aber auch darüber o-<br />
der darunter liegen.
- 37 -<br />
Sofern der Bieterin nach Durchführung des Übernahmeangebots oder zu ei-<br />
nem späteren Zeitpunkt mindestens 95 % des Grundkapitals der <strong>Heiler</strong> Soft-<br />
ware <strong>AG</strong> gehören, bestünde für die Bieterin die Möglichkeit, der Hauptver-<br />
sammlung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> nach §§ 327 a ff. AktG eine Beschlussfas-<br />
sung zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Bieterin<br />
gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. aktienrechtlicher<br />
Squeeze-Out) vorzuschlagen. Der Betrag der angemessenen Barabfindung<br />
könnte dem Angebotspreis entsprechen, aber auch darüber oder darunter<br />
liegen. Ein Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre würde zu einer Beendigung<br />
der Börsennotierung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> führen.<br />
Sofern der Bieterin nach Durchführung des Übernahmeangebots mindestens<br />
95 % des Grundkapitals der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> gehören, wäre die Bieterin<br />
ferner berechtigt, innerhalb von drei Monaten nach dem Ablauf der Annah-<br />
mefrist die Übertragung der von den Minderheitsaktionären gehaltenen Hei-<br />
ler-Aktien auf die Bieterin gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung<br />
gemäß §§ 39 a ff. WpÜG durch Gerichtsbeschluss zu beantragen (sog. über-<br />
nahmerechtlicher Squeeze-Out). Unter den Voraussetzungen des § 39 a Abs. 3<br />
Satz 3 WpÜG entspräche die angemessene Barabfindung dem Angebotspreis;<br />
im Übrigen könnte sie auch darüber oder darunter liegen. Auch ein übernah-<br />
merechtlicher Squeeze-Out würde zu einer Beendigung der Börsennotierung<br />
der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> führen.<br />
Sofern der Bieterin nach Durchführung des Übernahmeangebots oder zu ei-<br />
nem weiteren Zeitpunkt mindestens 90 % des Grundkapitals der <strong>Heiler</strong> Soft-<br />
ware <strong>AG</strong> gehören, könnte die Hauptversammlung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> ge-<br />
mäß § 62 Abs. 5 UmwG in Verbindung mit §§ 327 a ff. AktG im Anschluss an<br />
den Abschluss eines Verschmelzungsvertrages zwischen der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong><br />
<strong>AG</strong> und der Bieterin auf Verlangen der Bieterin die Übertragung der verblei-
- 38 -<br />
benden <strong>Heiler</strong>-Aktien auf die Bieterin gegen Gewährung einer angemessenen<br />
Barabfindung beschließen (sog. umwandlungsrechtlicher Squeeze-Out). Die<br />
angemessene Barabfindung könnte dem Angebotspreis entsprechen, aber<br />
auch darüber oder darunter liegen. Auch die Durchführung eines verschmel-<br />
zungsrechtlichen Squeeze-Out würde zu einer Beendigung der Börsenzulas-<br />
sung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> führen.<br />
Unabhängig von der Annahmequote des Übernahmeangebotes könnte die<br />
Bieterin nach einem erfolgreichen Vollzug des Übernahmeangebots erwägen,<br />
die <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> dazu zu veranlassen, den Widerruf der Zulassung der<br />
<strong>Heiler</strong>-Aktien zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpa-<br />
pierbörse zu beantragen. Sollte die Zulassung der <strong>Heiler</strong>-Aktien an der Frank-<br />
furter Wertpapierbörse widerrufen werden, müsste allen außenstehenden Hei-<br />
ler-Aktionären ein Angebot unterbreitet werden, innerhalb einer bestimmten<br />
Frist ihre <strong>Heiler</strong>-Aktien gegen eine angemessene Barabfindung zu erwerben.<br />
Die angemessene Barabfindung könnte dem Angebotspreis entsprechen, aber<br />
auch höher oder niedriger ausfallen.<br />
Nach erfolgreichem Vollzug des Übernahmeangebots wird die Bieterin mög-<br />
licherweise über die erforderliche qualifizierte Mehrheit verfügen, um auch al-<br />
le anderen wichtigen gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahmen in einer<br />
Hauptversammlung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> durchzusetzen. Als solche Maß-<br />
nahmen kommen z. B. Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen, Ausschluss<br />
des Bezugsrechts bei Kapitalmaßnahmen, Umwandlungen (bspw. Formwech-<br />
sel, Verschmelzungen oder Spaltungen) und Auflösung (einschl. übertragen-<br />
der Auflösung) in Frage. Soweit für derartige Maßnahmen eine Unterneh-<br />
mensbewertung zur Ermittlung der Angemessenheit von Einlagen oder Um-<br />
tausch- oder Bezugsverhältnissen erforderlich sein sollte, müsste dafür auf die<br />
zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung der <strong>Heiler</strong> Soft-
- 39 -<br />
ware <strong>AG</strong> über die jeweilige Maßnahme bestehenden Verhältnisse abgestellt<br />
werden. Dabei könnte die Bewertung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> und der <strong>Heiler</strong>-<br />
Aktien von der aktuellen oder sich aus dem Angebotspreis ergebenden Be-<br />
wertung der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> und der <strong>Heiler</strong>-Aktien nach oben oder nach<br />
unten abweichen.<br />
F.<br />
Annahmeabsicht der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates<br />
Die Mitglieder des Aufsichtsrates der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong> halten keine <strong>Heiler</strong>-Aktien. Die<br />
Mitglieder des Vorstands, die <strong>Heiler</strong> Aktien halten, haben sich durch den Abschluss von<br />
sog. irrevocables (vgl. dazu unter Abschnitt A. II. 2.) zur Annahme des Angebots verpflich-<br />
tet und werden dieser Verpflichtung entsprechend das Angebot der Bieterin annehmen.<br />
G.<br />
Empfehlung<br />
In Anbetracht der Ausführungen in dieser <strong>Stellungnahme</strong> sowie unter Berücksichtigung<br />
der Gesamtumstände des Angebots halten Vorstand und Aufsichtsrat die von der Bieterin<br />
angebotene Gegenleistung für angemessen i. S. d. § 31 Abs. 1 WpÜG. Vorstand und Auf-<br />
sichtsrat sind der Ansicht, dass das Angebot den Interessen der Gesellschaft, der Aktionä-<br />
re und der Arbeitnehmer der Gesellschaft gerecht wird. Vorstand und Aufsichtsrat unter-<br />
stützen daher das Angebot und empfehlen den Aktionären der <strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong>, das<br />
Angebot anzunehmen.<br />
Über Annahme oder Ablehnung des Angebots muss jedoch jeder Aktionär der <strong>Heiler</strong><br />
<strong>Software</strong> <strong>AG</strong> unter Würdigung der Gesamtumstände einschließlich seiner individuellen
- 40 -<br />
Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzung über die Möglichkeiten der zukünfti-<br />
gen Entwicklung des Werts und des Börsenkurses der <strong>Heiler</strong>-Aktie selbst entscheiden.<br />
Vorstand und Aufsichtsrat übernehmen keine Haftung, sollte sich eine Annahme oder<br />
Nichtannahme des Angebots im Nachhinein als wirtschaftlich nachteilig erweisen.<br />
Stuttgart, den 29. Oktober 2012<br />
<strong>Heiler</strong> <strong>Software</strong> <strong>AG</strong><br />
Der Vorstand Der Aufsichtsrat