Satzung über die Aufwandsentschädigung für ... - Havelberg
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(5) Neben der <strong>Aufwandsentschädigung</strong> besteht <strong>für</strong> jeden Kameraden Anspruch auf Ersatz des<br />
Ver<strong>die</strong>nstausfalles. Nicht Selbstständigen wird der tatsächlich entstandene und nachgewiesene<br />
Ver<strong>die</strong>nstausfall gegen<strong>über</strong> dem Arbeitgeber ersetzt. Selbstständigen, Hausfrauen usw. wird der<br />
Ver<strong>die</strong>nstausfall in Form eines pauschalen Durchschnitts- oder Stundensatzes in Höhe von 13,00<br />
Euro ersetzt, soweit nicht ein höherer Stundensatz durch den Selbstständigen glaubhaft gemacht<br />
werden kann.<br />
§ 3<br />
Form der Gewährung und Übergang im Vertretungsfall<br />
(1) Die <strong>Aufwandsentschädigung</strong> wird als monatlicher Pauschalbetrag zum 1. eines Monats gezahlt.<br />
Wird wegen Verhinderung <strong>die</strong> ehrenamtliche Tätigkeit länger als<br />
1 Monat ununterbrochen nicht ausgeübt, entfällt der Anspruch auf <strong>die</strong> Zahlungen der pauschalierten<br />
<strong>Aufwandsentschädigung</strong>.<br />
(2) Im Fall der Verhinderung der im § 2 Abs. 1 <strong>die</strong>ser <strong>Satzung</strong> genannten Personen <strong>für</strong> einen<br />
zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 1 Monat wird dem jeweiligen Stellvertreter ab <strong>die</strong>sem<br />
Zeitpunkt <strong>die</strong> <strong>Aufwandsentschädigung</strong> des zu Vertretenden nachträglich gezahlt.<br />
§ 4<br />
Hilfeleistungen<br />
Alle bei den kostenpflichtigen Hilfeleistungen in Rechnung gestellten Personalkosten werden<br />
an <strong>die</strong> Einsatzkräfte zur Entschädigung ihres Zeit- und Arbeitseinsatzes ausgezahlt.<br />
§ 5<br />
Beiträge zum Kreisfeuerwehrverband<br />
Der Träger des Brandschutzes zahlt <strong>die</strong> Beiträge zum Kreisfeuerwehrverband.<br />
(1) Diese <strong>Satzung</strong> tritt am 01.01.2007 in Kraft.<br />
§ 6<br />
Inkrafttreten<br />
(2) Gleichzeitig werden folgende <strong>Satzung</strong>en außer Kraft gesetzt:<br />
- Feuerwehrentschädigungssatzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt <strong>Havelberg</strong> vom 13.12.2001<br />
und <strong>die</strong> 1. Änderungssatzung der Feuerwehrentschädigungssatzung vom 29.09.2005<br />
- <strong>Satzung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Gewährung einer Entschädigung <strong>für</strong> ehrenamtlich tätige Bürger in der Freiwilligen<br />
Feuerwehr der Gemeinde Garz vom 13.12.2001<br />
- § 5 Abs. 2 - 2. Halbsatz und § 6 Abs. 2 der <strong>Satzung</strong> der Gemeinde Garz <strong>über</strong> <strong>die</strong> Entschädigung <strong>für</strong><br />
den ehrenamtlich tätigen Bürgermeister und ehrenamtlich tätige Bürger vom 23.08.2001<br />
- <strong>Satzung</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> Gewährung einer Entschädigung <strong>für</strong> ehrenamtlich tätige Bürger in der Freiwilligen<br />
Feuerwehr der Gemeinde Warnau vom 13.11.2001<br />
- § 5 Abs. 2 - 2. Halbsatz und § 6 Abs. 2 der <strong>Satzung</strong> der Gemeinde Warnau <strong>über</strong> <strong>die</strong> Entschädigung<br />
<strong>für</strong> den ehrenamtlich tätigen Bürgermeister und ehrenamtlich tätige Bürger vom 09.10.2001<br />
<strong>Havelberg</strong>, 16.11.2006<br />
Poloski<br />
Bürgermeister Siegel