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Haus Afrika mischt sich ein! - HausAfrika.de

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Integrationsbeirat <strong>de</strong>r<br />

Lan<strong>de</strong>shauptstadt Saarbrücken<br />

auf politischer, kultureller und sozialer Ebene in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>shauptstadt<br />

Saarbrücken im Rahmen <strong>de</strong>ren kommunaler Zuständigkeit<br />

(Selbstverwaltungsangelegenheiten) zu vertreten. Zu diesem Zweck<br />

darf <strong>sich</strong> <strong>de</strong>r Integrationsbeirat mit allen Selbstverwaltungsangelegenheiten<br />

befassen, die die nicht<strong>de</strong>utsche Bevölkerung in <strong>de</strong>r<br />

Lan<strong>de</strong>shauptstadt Saarbrücken betreffen.<br />

1989 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r erste Saarbrücker Auslän<strong>de</strong>rbeirat gewählt. Das<br />

Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG), das die gesetzliche<br />

Grundlage für die Integrationsbeiräte (vormals Auslän<strong>de</strong>rbeiräte) ist,<br />

wur<strong>de</strong> 2008 geän<strong>de</strong>rt. Nun wer<strong>de</strong>n die Mitglie<strong>de</strong>r zu zwei Dritteln in<br />

Urwahl von und aus <strong>de</strong>r ausländischen Bevölkerung Saarbrückens<br />

gewählt. Neu ist, dass <strong>ein</strong> weiteres Drittel aus Stadtratsmitglie<strong>de</strong>rn<br />

bestehen wird. Damit soll <strong>ein</strong>e engere Anbindung an die städtische<br />

Politik gewährleistet wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Integrationsbeirat wird ebenso wie die kommunalen Gremien für<br />

<strong>ein</strong>e Legislaturperio<strong>de</strong> von 5 Jahren gewählt.<br />

Im Rahmen <strong>de</strong>s § 1 Abs. 2 <strong>de</strong>r Satzung <strong>de</strong>s Integrationsbeirates ist<br />

je<strong>de</strong>r ausländische Einwohner, <strong>de</strong>r am Wahltag das 18. Lebensjahr<br />

vollen<strong>de</strong>t und seit min<strong>de</strong>stens drei Monaten in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>shauptstadt<br />

Saarbrücken s<strong>ein</strong>e Hauptwohnung hat, zur Integrationsbeiratswahl<br />

wahlberechtigt.<br />

Rund 20.000 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger sind<br />

wahlberechtigt. Davon sind 46 % Europäische Staatsbürger. Bezogen<br />

auf die Kontinente kommen 73 % <strong>de</strong>r Wahlberechtigten aus Europa,<br />

15 % aus Asien, 8 % aus <strong>Afrika</strong> und 3 % aus Amerika.<br />

Am stärksten vertreten Nationen sind: Italien mit 17 %, Frankreich mit<br />

11 %, die Türkei mit 10 %, Teile <strong>de</strong>r ehem. Sowjetunion mit 10 % und<br />

das ehemalige Jugoslawien und Albanien mit 7 % <strong>de</strong>r<br />

Wahlberechtigten.<br />

14<br />

Am 29.03.2009 wur<strong>de</strong> erstmals<br />

<strong>ein</strong> Integrationsbeirat als kommunalpolitischeInteressenvertretung<br />

für Migrantinnen und<br />

Migranten gewählt. Der Integrationsbeirat<br />

löst <strong>de</strong>n bisherigen<br />

Auslän<strong>de</strong>rbeirat ab und hat die<br />

Aufgabe, die Interessen <strong>de</strong>r nicht

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