Haus Afrika mischt sich ein! - HausAfrika.de
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Integrationsbeirat <strong>de</strong>r<br />
Lan<strong>de</strong>shauptstadt Saarbrücken<br />
auf politischer, kultureller und sozialer Ebene in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>shauptstadt<br />
Saarbrücken im Rahmen <strong>de</strong>ren kommunaler Zuständigkeit<br />
(Selbstverwaltungsangelegenheiten) zu vertreten. Zu diesem Zweck<br />
darf <strong>sich</strong> <strong>de</strong>r Integrationsbeirat mit allen Selbstverwaltungsangelegenheiten<br />
befassen, die die nicht<strong>de</strong>utsche Bevölkerung in <strong>de</strong>r<br />
Lan<strong>de</strong>shauptstadt Saarbrücken betreffen.<br />
1989 wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r erste Saarbrücker Auslän<strong>de</strong>rbeirat gewählt. Das<br />
Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG), das die gesetzliche<br />
Grundlage für die Integrationsbeiräte (vormals Auslän<strong>de</strong>rbeiräte) ist,<br />
wur<strong>de</strong> 2008 geän<strong>de</strong>rt. Nun wer<strong>de</strong>n die Mitglie<strong>de</strong>r zu zwei Dritteln in<br />
Urwahl von und aus <strong>de</strong>r ausländischen Bevölkerung Saarbrückens<br />
gewählt. Neu ist, dass <strong>ein</strong> weiteres Drittel aus Stadtratsmitglie<strong>de</strong>rn<br />
bestehen wird. Damit soll <strong>ein</strong>e engere Anbindung an die städtische<br />
Politik gewährleistet wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Integrationsbeirat wird ebenso wie die kommunalen Gremien für<br />
<strong>ein</strong>e Legislaturperio<strong>de</strong> von 5 Jahren gewählt.<br />
Im Rahmen <strong>de</strong>s § 1 Abs. 2 <strong>de</strong>r Satzung <strong>de</strong>s Integrationsbeirates ist<br />
je<strong>de</strong>r ausländische Einwohner, <strong>de</strong>r am Wahltag das 18. Lebensjahr<br />
vollen<strong>de</strong>t und seit min<strong>de</strong>stens drei Monaten in <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>shauptstadt<br />
Saarbrücken s<strong>ein</strong>e Hauptwohnung hat, zur Integrationsbeiratswahl<br />
wahlberechtigt.<br />
Rund 20.000 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger sind<br />
wahlberechtigt. Davon sind 46 % Europäische Staatsbürger. Bezogen<br />
auf die Kontinente kommen 73 % <strong>de</strong>r Wahlberechtigten aus Europa,<br />
15 % aus Asien, 8 % aus <strong>Afrika</strong> und 3 % aus Amerika.<br />
Am stärksten vertreten Nationen sind: Italien mit 17 %, Frankreich mit<br />
11 %, die Türkei mit 10 %, Teile <strong>de</strong>r ehem. Sowjetunion mit 10 % und<br />
das ehemalige Jugoslawien und Albanien mit 7 % <strong>de</strong>r<br />
Wahlberechtigten.<br />
14<br />
Am 29.03.2009 wur<strong>de</strong> erstmals<br />
<strong>ein</strong> Integrationsbeirat als kommunalpolitischeInteressenvertretung<br />
für Migrantinnen und<br />
Migranten gewählt. Der Integrationsbeirat<br />
löst <strong>de</strong>n bisherigen<br />
Auslän<strong>de</strong>rbeirat ab und hat die<br />
Aufgabe, die Interessen <strong>de</strong>r nicht