Christoph Kranich zur eCard - Hausärzteverband Bremen eV

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24.04.2013 Aufrufe

Foto einsenden? Ausnahmen von der Foto-Pflicht: u »Versicherte bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sowie Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, erhalten eine Krankenversichertenkarte ohne Lichtbild.« (§ 291 Abs.2 S.1 SGB V) u Demnach wäre es möglich, dass Foto-Verweigerer eine Karte ohne Lichtbild erhalten. Jedenfalls ist nirgends geregelt, dass die Verweigerung eines Fotos irgendwelche Nachteile bringen darf. u Eine Krankenkasse schreibt (2011): »Zum Jahresende werden wir erstmals die neuen Karten versenden. Für alle Versicherten, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und uns bis zur Ausgabe ein Lichtbild eingereicht haben, mit Bild, für alle anderen ohne Lichtbild.« 48 4. August 2011 24

Verbraucherzentrale Hamburg e.V. Fachabteilung Gesundheit und Patientenschutz Kirchenallee 22 20099 Hamburg Tel. (040) 24832-0 Fax -290 info@vzhh.de www.vzhh.de Patientenberatung: Tel. (040) 24832-230 patientenschutz@vzhh.de Christoph Kranich kranich@vzhh.de 25

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Fax -290<br />

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Patientenberatung:<br />

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