PRESSEMITTEILUNG - Hausärzteverband Bremen eV
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Die Senatorin für Arbeit, Frauen,<br />
Gesundheit, Jugend und Soziales<br />
P R E S S E M I T T E I L U N G<br />
Gesundheitsressort begrüßt Einigung beim Hausarztvertrag<br />
Einheitlicher Notdienst ist weiterhin gesichert<br />
Verantwortlich: Dr. Petra Kodré Contrescarpe 72 28195 <strong>Bremen</strong> Tel. 0421/ 361- 41 52 Fax 0421/ 361- 10249<br />
Email: petra.kodre@soziales.bremen.de www.soziales.bremen.de<br />
Freie<br />
Hansestadt<br />
<strong>Bremen</strong><br />
<strong>Bremen</strong>, 29. April 2010<br />
Schließt der Hausarztvertrag vom einheitlichen und bewährten ärztlichen Notdienst<br />
aus? Diese Frage war eine der zentralen Probleme bei den Verhandlungen um den<br />
Hausarztvertrag.<br />
„Die Kuh ist vom Eis“, sagte Staatsrat Dr. Hermann Schulte-Sasse heute (29. April<br />
2010). „Auf unsere Vermitlung hin ist es gelungen, dass sich der <strong>Hausärzteverband</strong>,<br />
die Kassenärztliche Vereinigung <strong>Bremen</strong> und die AOK geeinigt haben. Alle<br />
Patientinnen und Patienten, die sich für den Hausarztvertrag entscheiden, können<br />
auch weiterhin am Wochenende oder in den Abendstunden den Notdienst der<br />
kassenärztlichen Vereinigung nutzen“, so Schulte-Sasse weiter.<br />
Hintergrund der Auseinandersetzung war der sogenannte Hausarztvertrag, den AOK-<br />
Versicherte seit dem 1. April unterzeichnen können. Die Versicherten verpflichten sich<br />
damit, dass sie sich von ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin durch das<br />
Gesundheitssystem lotsen lassen. Unnötige Mehrfachuntersuchungen sollen damit<br />
verhindert werden.<br />
Die Notfallversorgung für die Patient/innen, die sich in die Hausarztverträge<br />
einschreiben, wäre nach dem Gesetz ebenfalls durch Hausärzte und AOK<br />
sicherzustellen. Dies würde aber zu einer gespaltenen Notdienstversorgung führen,<br />
was die Versorgungssicherheit der Patient/innen beeinträchtigen könnte. Dank der
Kompromissbereitschaft aller Seiten konnte jetzt vertraglich geregelt werden, dass für<br />
auch Patienten der Hausarztverträge weiterhin der allgemeine Notdienst der<br />
Kassenärztlichen Vereinigung zur Verfügung steht.<br />
„Ich danke alen Beteiligten, dass sie einen Schritt aufeinanderzugegangen sind. Damit<br />
kann das Model des Hausarztvertrags in <strong>Bremen</strong> nun an den Start gehen“, so Schulte-<br />
Sasse abschließend.