Mitgliederinformation Juli 2007 - Hardtwaldsiedlung Karlsruhe ...
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Abzugsfähigkeit haushaltsnaher<br />
Beschäftigungsverhältnisse bzw.<br />
Dienstleistungen<br />
Seit 01.01.2006 wurde § 35a Einkommensteuergesetz<br />
erweitert. Die Beschäftigung so genannter haushaltsnaher<br />
Beschäftigungsverhältnisse bzw. Dienstleistungen wurde<br />
auf Handwerkerleistungen ausgedehnt. Direkt von Ihrer<br />
Steuerschuld abzugsfähig sind dabei 20 % der Lohnanteile<br />
(bis zu einem Maximalbetrag von 600 € / Jahr) der erbrachten<br />
Leistungen.<br />
Anstehende Wahlen zur<br />
Vertreterversammlung Ihrer<br />
Genossenschaft<br />
Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ unserer<br />
Genossenschaft und repräsentiert alle Mitglieder. Vorstand<br />
und Aufsichtsrat müssen ihr gegenüber Rechenschaft über<br />
ihre Tätigkeit ablegen. Die Vertreterversammlung wählt<br />
den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand zu fördern,<br />
beraten und überwachen hat. Die Vertreterversammlung<br />
tritt in der Regel einmal im Jahr zusammen und fasst die<br />
erforderlichen Beschlüsse. Wir rufen Sie bereits heute auf,<br />
sich im Frühjahr 2008 aktiv an der Wahl zur<br />
Vertreterversammlung zu beteiligen.<br />
Die jetzige Vertreterversammlung hat im Jahr 2006 bereits<br />
über Änderungen hinsichtlich Wahlordnung und Satzung<br />
entschieden. Das Vorschlagswesen für die Wahlen der<br />
Vertreter wurde dabei deutlich vereinfacht.<br />
Die Lohnanteile, die auf Bestandteile Ihrer<br />
Betriebskostenabrechnung entfallen, z. B. für<br />
Reinigungsdienstleistungen und Grünpflege, werden<br />
wir deshalb in Zukunft in Ihrer Betriebskostenabrechnung<br />
gesondert ausweisen. Unsere<br />
Abrechnungen und die von Ihnen als Auftraggeber<br />
bezahlten Kosten der Wartungsverträge von<br />
Gasgeräten, Malerarbeiten etc., können Sie mit den<br />
Handwerkerrechnungen belegen und Ihrer<br />
Steuererklärung beifügen.<br />
Wahlordnung Artikel 8 (3): Jedes Mitglied kann Kandidaten<br />
zur Wahl als Vertreter vorschlagen. Die Wahlvorschläge<br />
müssen jeweils Zu- und Vornamen, Beruf sowie die<br />
Anschriften der vorgeschlagenen Mitglieder angeben<br />
sowie von dem Vorschlagenden und zwei weiteren wahlberechtigten<br />
Mitgliedern mit Angabe ihrer vollen Anschrift<br />
unterschrieben sein.<br />
Wir möchten Sie bereits heute bitten, zu gegebener<br />
Zeit von Ihrem Wahlvorschlagsrecht Gebrauch<br />
zu machen, um eine möglichst vollständige<br />
Vertreterversammlung wählen zu können.<br />
Gegen Ende des Jahres werden wir nochmals ausführlich<br />
berichten.<br />
Informationen für unsere Mitglieder