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Mitgliederinformation Juli 2007 - Hardtwaldsiedlung Karlsruhe ...

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Abzugsfähigkeit haushaltsnaher<br />

Beschäftigungsverhältnisse bzw.<br />

Dienstleistungen<br />

Seit 01.01.2006 wurde § 35a Einkommensteuergesetz<br />

erweitert. Die Beschäftigung so genannter haushaltsnaher<br />

Beschäftigungsverhältnisse bzw. Dienstleistungen wurde<br />

auf Handwerkerleistungen ausgedehnt. Direkt von Ihrer<br />

Steuerschuld abzugsfähig sind dabei 20 % der Lohnanteile<br />

(bis zu einem Maximalbetrag von 600 € / Jahr) der erbrachten<br />

Leistungen.<br />

Anstehende Wahlen zur<br />

Vertreterversammlung Ihrer<br />

Genossenschaft<br />

Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ unserer<br />

Genossenschaft und repräsentiert alle Mitglieder. Vorstand<br />

und Aufsichtsrat müssen ihr gegenüber Rechenschaft über<br />

ihre Tätigkeit ablegen. Die Vertreterversammlung wählt<br />

den Aufsichtsrat, der wiederum den Vorstand zu fördern,<br />

beraten und überwachen hat. Die Vertreterversammlung<br />

tritt in der Regel einmal im Jahr zusammen und fasst die<br />

erforderlichen Beschlüsse. Wir rufen Sie bereits heute auf,<br />

sich im Frühjahr 2008 aktiv an der Wahl zur<br />

Vertreterversammlung zu beteiligen.<br />

Die jetzige Vertreterversammlung hat im Jahr 2006 bereits<br />

über Änderungen hinsichtlich Wahlordnung und Satzung<br />

entschieden. Das Vorschlagswesen für die Wahlen der<br />

Vertreter wurde dabei deutlich vereinfacht.<br />

Die Lohnanteile, die auf Bestandteile Ihrer<br />

Betriebskostenabrechnung entfallen, z. B. für<br />

Reinigungsdienstleistungen und Grünpflege, werden<br />

wir deshalb in Zukunft in Ihrer Betriebskostenabrechnung<br />

gesondert ausweisen. Unsere<br />

Abrechnungen und die von Ihnen als Auftraggeber<br />

bezahlten Kosten der Wartungsverträge von<br />

Gasgeräten, Malerarbeiten etc., können Sie mit den<br />

Handwerkerrechnungen belegen und Ihrer<br />

Steuererklärung beifügen.<br />

Wahlordnung Artikel 8 (3): Jedes Mitglied kann Kandidaten<br />

zur Wahl als Vertreter vorschlagen. Die Wahlvorschläge<br />

müssen jeweils Zu- und Vornamen, Beruf sowie die<br />

Anschriften der vorgeschlagenen Mitglieder angeben<br />

sowie von dem Vorschlagenden und zwei weiteren wahlberechtigten<br />

Mitgliedern mit Angabe ihrer vollen Anschrift<br />

unterschrieben sein.<br />

Wir möchten Sie bereits heute bitten, zu gegebener<br />

Zeit von Ihrem Wahlvorschlagsrecht Gebrauch<br />

zu machen, um eine möglichst vollständige<br />

Vertreterversammlung wählen zu können.<br />

Gegen Ende des Jahres werden wir nochmals ausführlich<br />

berichten.<br />

Informationen für unsere Mitglieder

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