24.04.2013 Aufrufe

414.133 Promotionsreglement für die Fachmittelschule

414.133 Promotionsreglement für die Fachmittelschule

414.133 Promotionsreglement für die Fachmittelschule

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>414.133</strong><br />

- Vertiefte Naturwissenschaften<br />

- Ethik/Philosophie<br />

- Pädagogik/Psychologie<br />

Für das Berufsfeld Soziales:<br />

- Wirtschaft und Recht berufsfeldbezogen<br />

- Buchhaltung<br />

- Ethik/Philosophie<br />

- Pädagogik/Psychologie<br />

Für das Berufsfeld Erziehung:<br />

- Farbe und Form<br />

- Musik berufsfeldbezogen inklusive Instrumentalunterricht<br />

- Pädagogik/Psychologie<br />

- Ethik/Philosophie<br />

2<br />

Für das Berufsfeld Erziehung setzt sich <strong>die</strong> Zeugnisnote im Fach Musik aus<br />

den Leistungen im Klassenunterricht und dem Instrumentalunterricht<br />

zusammen.<br />

3<br />

In begründeten Fällen kann <strong>die</strong> Schulleitung Schüler beziehungsweise<br />

Schülerinnen von Promotionsfächern dispensieren. Die Bestimmungen des<br />

Reglements über <strong>die</strong> Anerkennung der Abschlüsse von <strong>Fachmittelschule</strong>n<br />

der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren bleiben vorbehalten.<br />

§ 9. Promotionstermine<br />

Im 1. und 2. Schuljahr: Am Ende eines jeden Semesters.<br />

§ 10. Promotionsbedingungen<br />

Für <strong>die</strong> Promotion müssen <strong>die</strong> Noten in den Promotionsfächern nach § 8<br />

folgende Bedingungen erfüllen:<br />

a) Die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten darf<br />

nicht grösser sein als <strong>die</strong> Summe aller Notenabweichungen von 4 nach<br />

oben.<br />

b) Die Summe der 5 tiefsten Noten muss mindestens 19 Punkte ergeben.<br />

§ 11. Definitive Beförderung<br />

Schüler und Schülerinnen, <strong>die</strong> beim Zeugnistermin <strong>die</strong> Promotionsbedingungen<br />

erfüllen, werden definitiv befördert. Zeugnisvermerk: definitiv.<br />

§ 12. Versetzung ins Provisorium und Zurückversetzung<br />

1<br />

Schüler und Schülerinnen im Definitivum, <strong>die</strong> beim Zeugnistermin <strong>die</strong><br />

Promotionsbedingungen nicht erfüllen, werden ins Provisorium versetzt.<br />

Zeugnisvermerk: provisorisch.<br />

2<br />

Schüler und Schülerinnen im Provisorium müssen beim nächsten und<br />

beim übernächsten Zeugnistermin <strong>die</strong> Promotionsbedingungen erfüllen,<br />

andernfalls müssen sie repetieren. Zeugnisvermerk: zurückversetzt.<br />

§ 13. Regelung <strong>für</strong> das Ende des 2. Schuljahres<br />

Am Ende des zweiten Schuljahres müssen <strong>die</strong> Schüler und Schülerinnen <strong>die</strong><br />

Promotionsbedingungen erfüllen, andernfalls müssen sie repetieren.<br />

Zeugnisvermerk: zurückversetzt.<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!