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Versicherungen für alle Lebenslagen

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Fehlen die zur Zuordnung des Vertrages zu einer Altersklasse notwendigen<br />

Angaben bei Abschluss des Vertrages, gilt die Altersklasse als vereinbart,<br />

bei der sich der höchste Beitrag ergibt.<br />

Die Berechnung erfolgt als Differenz von Tag der Erstzulassung des<br />

Fahrzeug und erster Zulassung auf Versicherungsnehmer, wobei jeweils<br />

nur der Monat und das Jahr berücksichtigt werden, nicht der konkrete Tag.<br />

(7) Wohnverhältnis (Versicherungsnehmer ist natürliche Person)<br />

(7a) Selbstgenutztes Wohneigentum<br />

Für Personenkraftwagen kommt das Merkmal zur Anwendung, wenn der<br />

Versicherungsnehmer oder sein in häuslicher Gemeinschaft lebender<br />

Ehe-/Lebenspartner ein in seinem Eigentum befindliches Ein-/Zweifamilienhaus<br />

oder eine Eigentumswohnung als Hauptwohnsitz selbst<br />

nutzen.<br />

Das Merkmal unterscheidet, ob eine Sturm- oder Leitungswasserversicherung<br />

bei der Basler Securitas oder dem Deutschen Ring vorhanden<br />

ist bzw. anderweitig bestehen.<br />

Das Merkmal kommt bei juristischen Personen nicht zur Anwendung.<br />

(7b) Angemietetes Ein-/Zweifamilienhaus<br />

Für Personenkraftwagen kommt das Merkmal zur Anwendung, wenn der<br />

Versicherungsnehmer oder sein in häuslicher Gemeinschaft lebender<br />

Ehe-/Lebenspartner ein angemietetes Ein- oder Zweifamilienhaus als<br />

Hauptwohnsitz selbst nutzen.<br />

Voraussetzung der Anwendung ist, dass auf dem angemieteten<br />

Grundstück eine abschließbare Einzel- oder Doppelgarage oder ein<br />

Carport vorhanden ist. Zusätzlich muss eine Hausratversicherung bei der<br />

Basler Securitas oder dem Deutschen Ring bestehen.<br />

Das Merkmal kommt bei juristischen Personen nicht zur Anwendung.<br />

(8) Dauer des Vertrages (Versicherungsnehmer ist natürliche Person)<br />

Für Personenkraftwagen (WKZ 112) und Krafträder (WKZ 003) berücksichtigt<br />

das Merkmal die Dauer des Bestehens des Kraftfahrt-Versicherungsvertrages<br />

bei der Basler Securitas nach folgender Einteilung:<br />

unter 3 Jahre<br />

ab 3 Jahre<br />

ab 7 Jahre<br />

ab 15 Jahre (nur Versicherungsnehmer-Alter ab 75)<br />

ab 20 Jahre (nur Versicherungsnehmer-Alter ab 75)<br />

Die Zuordnung des Vertrages zur Einstufung in diese Gruppen wird jährlich<br />

zur Hauptfälligkeit aktualisiert.<br />

(9) Bündelung (Versicherungsnehmer ist natürliche Person)<br />

Für Personenkraftwagen (WKZ 112) und Krafträder (WKZ 003) kommt das<br />

Merkmal zur Anwendung, wenn und solange <strong>für</strong> den Versicherungsnehmer<br />

und/oder seiner in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner<br />

mindestens 2 weitere Sparten (Sach, Unfall oder Haftpflicht) bei der Basler<br />

Securitas und/oder dem Deutschen Ring versichert sind. Nicht berücksichtigt<br />

wird hierbei das Bestehen einer Wohngebäudeversicherung (Feuer,<br />

Sturm, Leitungswasser).<br />

(10) Leasing<br />

Für Personenkraftwagen kommt das Merkmal in der Fahrzeugvollversicherung<br />

zur Anwendung, wenn das Fahrzeug geleast wurde. Das<br />

Merkmal ist gültig, solange der Leasingvertrag Bestand hat.<br />

(11) Bestehen einer Fahrzeugversicherung<br />

Der Beitrag in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung <strong>für</strong> Personenkraftwagen<br />

richtet sich nach dem Bestehen einer Fahrzeugvoll- oder -teilversicherung.<br />

Dieses Merkmal kommt nicht zur Anwendung, wenn und<br />

solange das Merkmal gem. Abs. 8 und/oder Abs. 9 zur Anwendung<br />

kommt.<br />

(12) Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (KBA-Auskunft)<br />

(Versicherungsnehmer ist natürliche Person)<br />

1) Für Verträge von Personenkraftwagen reduziert sich der Beitrag bei<br />

a. Versicherungsnehmern in den Altersklassen gem. Nr. 13 Abs. 3<br />

20 bis 21 Jahren männlich/weiblich<br />

22 bis 23 Jahren männlich/weiblich<br />

bei Vorlage einer negativen Auskunft aus dem Verkehrszentralregister.<br />

Voraussetzung der Anrechnung ist, dass der Versicherungsnehmer seit<br />

mindestens 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist und der<br />

Vertrag sich in einer Schadenfreiheitsklasse ab SF 1 befindet.<br />

Voraussetzung ist die Vereinbarung einer ausschließlichen Nutzung durch<br />

den Versicherungsnehmer, wobei eine Nutzung durch die in häuslicher<br />

Gemeinschaft lebenden Eltern bis zu einem Alter von 69 Jahren erlaubt ist.<br />

b. Versicherungsnehmern in <strong>alle</strong>n anderen Altersklassen -außer der<br />

Altersklasse bis 19 Jahre- bei Vorlage einer negativen Auskunft aus dem<br />

Verkehrszentralregister, wenn die ausschließliche Nutzung durch den<br />

Versicherungsnehmer oder durch den Versicherungsnehmer und dessen<br />

Partner vereinbart ist und der Vertrag sich in der Kilometerklasse 3 bis 10<br />

gemäß Nr. 13 Abs. 1 befindet.<br />

Bei Versicherungsnehmer-/Partnernutzung ist von beiden Nutzern der<br />

Nachweis zu erbringen. TB Nr. 13 Abs. 4b und 4c finden Anwendung.<br />

(2) Das Ausstellungsdatum der Auskunft darf nicht älter als 4 Wochen sein<br />

und darf nicht mehr als 4 Wochen vor Versicherungsbeginn liegen.<br />

(3) Hat das Versicherungsunternehmen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung<br />

Entschädigungsleistungen erbracht oder Rückstellungen<br />

gebildet, kann innerhalb von 6 Monaten nach Schadeneintritt ein neuer<br />

Nachweis angefordert werden. Wird innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung<br />

kein negativer Nachweis erbracht, entfällt der Beitragsnachlass<br />

<strong>für</strong> den gesamten Versicherungsvertrag ab diesem Zeitpunkt.<br />

(13) – entfällt –<br />

(14) Fahrzeughersteller<br />

Die Beiträge <strong>für</strong> Krafträder (WKZ 003) richten sich nach dem Hersteller des<br />

Fahrzeugs.<br />

(15) Abweichende Haltereigenschaft<br />

Das Merkmal wird <strong>für</strong> <strong>alle</strong> Wagnisse des Tarifs berücksichtigt, wenn das<br />

Fahrzeug nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist und die<br />

Fahrzeugzulassung nicht auf<br />

Eheleute / Lebensgemeinschaften mit gemeinsamem Wohnsitz im<br />

Versicherungsnehmer/Partner-Tarif gem. Abs. 5,<br />

ein behindertes Kind,<br />

Werksangehörigen,<br />

eine Firma (Versicherungsnehmer ist Privatperson),<br />

eine Privatperson (Versicherungsnehmer ist Firma),<br />

erfolgte.<br />

16) Fahrzeugaufbauart<br />

Für <strong>alle</strong> Lieferwagen, Lastkraftwagen, Anhänger und Auflieger sowie Sonderfahrzeuge<br />

und -risiken richtet sich der Beitrag nach dem Aufbau des Fahrzeuges:<br />

– offener Kasten mit Plane und Spriegel<br />

– offener Kasten<br />

– geschlossener Kasten<br />

– Kipper<br />

– Kipper offener Kasten mit Plane und Spriegel<br />

– Kipper geschlossener Kasten<br />

– Kipper offener Kasten<br />

– Tankaufbau<br />

– Siloaufbau<br />

– Kühl- oder Thermoaufbau<br />

– sonstige Aufbauarten<br />

(17) Gefahrgut<br />

Für <strong>alle</strong> Wagnisse des Tarifs unterscheidet das Merkmal nach folgenden<br />

Ausprägungen:<br />

– keine Gefahrguttransporte<br />

– Gefahrguttransporte nach der amtlichen Gefahrgutklasse ohne Genehmigungspflicht,<br />

ausgenommen Beförderung von Treibstoff und leichtem<br />

Heizöl<br />

– Gefahrguttransporte nach der amtlichen Gefahrgutklasse mit Genehmigungspflicht,<br />

ausgenommen Beförderung von Treibstoff und leichtem<br />

Heizöl<br />

– Beförderung von Treibstoff und leichtem Heizöl<br />

– sonstige Gefahrguttransporte<br />

14. Verpflichtung zur Mitteilung zu Änderungen von Merkmalen gem. Nr. 13<br />

(1) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherer unverzüglich<br />

davon zu unterrichten, wenn<br />

a. die angegebene jährliche Fahrleistung überschritten wird;<br />

b. der nächtliche Abstellplatz in der angegebenen Form nicht mehr genutzt<br />

wird;<br />

c. sich der Fahrzeugnutzer (ggf. Nutzerkreis) oder durch eine Änderung der<br />

Nutzer auch Alter und/oder Geschlecht des jüngsten Nutzers ändert;<br />

d. das Fahrzeug nicht mehr ausschließlich durch den Versicherungsnehmer<br />

bzw. Versicherungsnehmer und Partner genutzt werden;<br />

e. - entfällt -;<br />

f. sich eine Änderung der Zuordnung zu den Wohnverhältnissen ergibt;<br />

g. sich eine Änderung der Zuordnung zu den Merkmalen Fahrzeugaufbauart<br />

und/oder Gefahrgut ergibt.<br />

(1a) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer unverzüglich<br />

anzuzeigen, wenn sich die bei der Beitragsberechnung berücksichtigte<br />

Jahresfahrleistung so ändert, dass der Vertrag in eine höhere Kilometerklasse<br />

einzustufen ist. Zur Anzeigepflicht gehören die geänderte Jahresfahrleistung<br />

sowie der aktuelle Kilometerstand. Der Beitrag wird dann ab Beginn der laufenden<br />

Versicherungsperiode nach der zutreffenden Kilometerklasse berechnet.<br />

Kraftfahrt-Versicherung – Vertragsgrundlagen 10.2007 23

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