Versicherungen für alle Lebenslagen
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Fehlen die zur Zuordnung des Vertrages zu einer Altersklasse notwendigen<br />
Angaben bei Abschluss des Vertrages, gilt die Altersklasse als vereinbart,<br />
bei der sich der höchste Beitrag ergibt.<br />
Die Berechnung erfolgt als Differenz von Tag der Erstzulassung des<br />
Fahrzeug und erster Zulassung auf Versicherungsnehmer, wobei jeweils<br />
nur der Monat und das Jahr berücksichtigt werden, nicht der konkrete Tag.<br />
(7) Wohnverhältnis (Versicherungsnehmer ist natürliche Person)<br />
(7a) Selbstgenutztes Wohneigentum<br />
Für Personenkraftwagen kommt das Merkmal zur Anwendung, wenn der<br />
Versicherungsnehmer oder sein in häuslicher Gemeinschaft lebender<br />
Ehe-/Lebenspartner ein in seinem Eigentum befindliches Ein-/Zweifamilienhaus<br />
oder eine Eigentumswohnung als Hauptwohnsitz selbst<br />
nutzen.<br />
Das Merkmal unterscheidet, ob eine Sturm- oder Leitungswasserversicherung<br />
bei der Basler Securitas oder dem Deutschen Ring vorhanden<br />
ist bzw. anderweitig bestehen.<br />
Das Merkmal kommt bei juristischen Personen nicht zur Anwendung.<br />
(7b) Angemietetes Ein-/Zweifamilienhaus<br />
Für Personenkraftwagen kommt das Merkmal zur Anwendung, wenn der<br />
Versicherungsnehmer oder sein in häuslicher Gemeinschaft lebender<br />
Ehe-/Lebenspartner ein angemietetes Ein- oder Zweifamilienhaus als<br />
Hauptwohnsitz selbst nutzen.<br />
Voraussetzung der Anwendung ist, dass auf dem angemieteten<br />
Grundstück eine abschließbare Einzel- oder Doppelgarage oder ein<br />
Carport vorhanden ist. Zusätzlich muss eine Hausratversicherung bei der<br />
Basler Securitas oder dem Deutschen Ring bestehen.<br />
Das Merkmal kommt bei juristischen Personen nicht zur Anwendung.<br />
(8) Dauer des Vertrages (Versicherungsnehmer ist natürliche Person)<br />
Für Personenkraftwagen (WKZ 112) und Krafträder (WKZ 003) berücksichtigt<br />
das Merkmal die Dauer des Bestehens des Kraftfahrt-Versicherungsvertrages<br />
bei der Basler Securitas nach folgender Einteilung:<br />
unter 3 Jahre<br />
ab 3 Jahre<br />
ab 7 Jahre<br />
ab 15 Jahre (nur Versicherungsnehmer-Alter ab 75)<br />
ab 20 Jahre (nur Versicherungsnehmer-Alter ab 75)<br />
Die Zuordnung des Vertrages zur Einstufung in diese Gruppen wird jährlich<br />
zur Hauptfälligkeit aktualisiert.<br />
(9) Bündelung (Versicherungsnehmer ist natürliche Person)<br />
Für Personenkraftwagen (WKZ 112) und Krafträder (WKZ 003) kommt das<br />
Merkmal zur Anwendung, wenn und solange <strong>für</strong> den Versicherungsnehmer<br />
und/oder seiner in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner<br />
mindestens 2 weitere Sparten (Sach, Unfall oder Haftpflicht) bei der Basler<br />
Securitas und/oder dem Deutschen Ring versichert sind. Nicht berücksichtigt<br />
wird hierbei das Bestehen einer Wohngebäudeversicherung (Feuer,<br />
Sturm, Leitungswasser).<br />
(10) Leasing<br />
Für Personenkraftwagen kommt das Merkmal in der Fahrzeugvollversicherung<br />
zur Anwendung, wenn das Fahrzeug geleast wurde. Das<br />
Merkmal ist gültig, solange der Leasingvertrag Bestand hat.<br />
(11) Bestehen einer Fahrzeugversicherung<br />
Der Beitrag in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung <strong>für</strong> Personenkraftwagen<br />
richtet sich nach dem Bestehen einer Fahrzeugvoll- oder -teilversicherung.<br />
Dieses Merkmal kommt nicht zur Anwendung, wenn und<br />
solange das Merkmal gem. Abs. 8 und/oder Abs. 9 zur Anwendung<br />
kommt.<br />
(12) Auskunft aus dem Verkehrszentralregister (KBA-Auskunft)<br />
(Versicherungsnehmer ist natürliche Person)<br />
1) Für Verträge von Personenkraftwagen reduziert sich der Beitrag bei<br />
a. Versicherungsnehmern in den Altersklassen gem. Nr. 13 Abs. 3<br />
20 bis 21 Jahren männlich/weiblich<br />
22 bis 23 Jahren männlich/weiblich<br />
bei Vorlage einer negativen Auskunft aus dem Verkehrszentralregister.<br />
Voraussetzung der Anrechnung ist, dass der Versicherungsnehmer seit<br />
mindestens 2 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B ist und der<br />
Vertrag sich in einer Schadenfreiheitsklasse ab SF 1 befindet.<br />
Voraussetzung ist die Vereinbarung einer ausschließlichen Nutzung durch<br />
den Versicherungsnehmer, wobei eine Nutzung durch die in häuslicher<br />
Gemeinschaft lebenden Eltern bis zu einem Alter von 69 Jahren erlaubt ist.<br />
b. Versicherungsnehmern in <strong>alle</strong>n anderen Altersklassen -außer der<br />
Altersklasse bis 19 Jahre- bei Vorlage einer negativen Auskunft aus dem<br />
Verkehrszentralregister, wenn die ausschließliche Nutzung durch den<br />
Versicherungsnehmer oder durch den Versicherungsnehmer und dessen<br />
Partner vereinbart ist und der Vertrag sich in der Kilometerklasse 3 bis 10<br />
gemäß Nr. 13 Abs. 1 befindet.<br />
Bei Versicherungsnehmer-/Partnernutzung ist von beiden Nutzern der<br />
Nachweis zu erbringen. TB Nr. 13 Abs. 4b und 4c finden Anwendung.<br />
(2) Das Ausstellungsdatum der Auskunft darf nicht älter als 4 Wochen sein<br />
und darf nicht mehr als 4 Wochen vor Versicherungsbeginn liegen.<br />
(3) Hat das Versicherungsunternehmen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung<br />
Entschädigungsleistungen erbracht oder Rückstellungen<br />
gebildet, kann innerhalb von 6 Monaten nach Schadeneintritt ein neuer<br />
Nachweis angefordert werden. Wird innerhalb von 4 Wochen nach Aufforderung<br />
kein negativer Nachweis erbracht, entfällt der Beitragsnachlass<br />
<strong>für</strong> den gesamten Versicherungsvertrag ab diesem Zeitpunkt.<br />
(13) – entfällt –<br />
(14) Fahrzeughersteller<br />
Die Beiträge <strong>für</strong> Krafträder (WKZ 003) richten sich nach dem Hersteller des<br />
Fahrzeugs.<br />
(15) Abweichende Haltereigenschaft<br />
Das Merkmal wird <strong>für</strong> <strong>alle</strong> Wagnisse des Tarifs berücksichtigt, wenn das<br />
Fahrzeug nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist und die<br />
Fahrzeugzulassung nicht auf<br />
Eheleute / Lebensgemeinschaften mit gemeinsamem Wohnsitz im<br />
Versicherungsnehmer/Partner-Tarif gem. Abs. 5,<br />
ein behindertes Kind,<br />
Werksangehörigen,<br />
eine Firma (Versicherungsnehmer ist Privatperson),<br />
eine Privatperson (Versicherungsnehmer ist Firma),<br />
erfolgte.<br />
16) Fahrzeugaufbauart<br />
Für <strong>alle</strong> Lieferwagen, Lastkraftwagen, Anhänger und Auflieger sowie Sonderfahrzeuge<br />
und -risiken richtet sich der Beitrag nach dem Aufbau des Fahrzeuges:<br />
– offener Kasten mit Plane und Spriegel<br />
– offener Kasten<br />
– geschlossener Kasten<br />
– Kipper<br />
– Kipper offener Kasten mit Plane und Spriegel<br />
– Kipper geschlossener Kasten<br />
– Kipper offener Kasten<br />
– Tankaufbau<br />
– Siloaufbau<br />
– Kühl- oder Thermoaufbau<br />
– sonstige Aufbauarten<br />
(17) Gefahrgut<br />
Für <strong>alle</strong> Wagnisse des Tarifs unterscheidet das Merkmal nach folgenden<br />
Ausprägungen:<br />
– keine Gefahrguttransporte<br />
– Gefahrguttransporte nach der amtlichen Gefahrgutklasse ohne Genehmigungspflicht,<br />
ausgenommen Beförderung von Treibstoff und leichtem<br />
Heizöl<br />
– Gefahrguttransporte nach der amtlichen Gefahrgutklasse mit Genehmigungspflicht,<br />
ausgenommen Beförderung von Treibstoff und leichtem<br />
Heizöl<br />
– Beförderung von Treibstoff und leichtem Heizöl<br />
– sonstige Gefahrguttransporte<br />
14. Verpflichtung zur Mitteilung zu Änderungen von Merkmalen gem. Nr. 13<br />
(1) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherer unverzüglich<br />
davon zu unterrichten, wenn<br />
a. die angegebene jährliche Fahrleistung überschritten wird;<br />
b. der nächtliche Abstellplatz in der angegebenen Form nicht mehr genutzt<br />
wird;<br />
c. sich der Fahrzeugnutzer (ggf. Nutzerkreis) oder durch eine Änderung der<br />
Nutzer auch Alter und/oder Geschlecht des jüngsten Nutzers ändert;<br />
d. das Fahrzeug nicht mehr ausschließlich durch den Versicherungsnehmer<br />
bzw. Versicherungsnehmer und Partner genutzt werden;<br />
e. - entfällt -;<br />
f. sich eine Änderung der Zuordnung zu den Wohnverhältnissen ergibt;<br />
g. sich eine Änderung der Zuordnung zu den Merkmalen Fahrzeugaufbauart<br />
und/oder Gefahrgut ergibt.<br />
(1a) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, dem Versicherer unverzüglich<br />
anzuzeigen, wenn sich die bei der Beitragsberechnung berücksichtigte<br />
Jahresfahrleistung so ändert, dass der Vertrag in eine höhere Kilometerklasse<br />
einzustufen ist. Zur Anzeigepflicht gehören die geänderte Jahresfahrleistung<br />
sowie der aktuelle Kilometerstand. Der Beitrag wird dann ab Beginn der laufenden<br />
Versicherungsperiode nach der zutreffenden Kilometerklasse berechnet.<br />
Kraftfahrt-Versicherung – Vertragsgrundlagen 10.2007 23