Schalltechnisches Gutachten zu den Bebauungsplänen Nr. 109/IâV ...
Schalltechnisches Gutachten zu den Bebauungsplänen Nr. 109/IâV ...
Schalltechnisches Gutachten zu den Bebauungsplänen Nr. 109/IâV ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
<strong>Schalltechnisches</strong> <strong>Gutachten</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />
Bebauungsplänen <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I–V<br />
„Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“<br />
der Gemeinde Großenkneten<br />
- Berechnung der Geräuschemissionskontingente sowie<br />
Ermittlung und Beurteilung der Flug- und Verkehrslärmsituation -<br />
Projekt <strong>Nr</strong>.: 1621-10-e-bel<br />
Dr. Michael A. Bellmann<br />
Ol<strong>den</strong>burg, <strong>den</strong> 05.Juni 2012<br />
Auftraggeber: PlanForum Nord GmbH<br />
Am Rieskamp 14<br />
26197 Großenkneten<br />
Ausführung: itap - Institut für technische und angewandte Physik GmbH<br />
Marie-Curie-Straße 8<br />
26129 Ol<strong>den</strong>burg<br />
Tel. 0441-57061-28, Fax 0441-57061-10<br />
Berichtsumfang: 64 Seiten Text<br />
38 Seiten Anlagen<br />
Messstelle nach §26 BImSchG<br />
für Geräusche und Erschütterungen<br />
Telefon<br />
(0441) 57061-0<br />
Fax<br />
(0441) 57061-10<br />
Email<br />
info@itap.de<br />
Postanschrift<br />
Marie-Curie-Straße 8<br />
26129 Ol<strong>den</strong>burg<br />
Geschäftsführer<br />
Dr. Manfred Schultz-von-Glahn<br />
Dipl. Phys. Hermann Remmers<br />
Sitz<br />
Marie-Curie-Straße 8<br />
26129 Ol<strong>den</strong>burg<br />
Amtsgericht Ol<strong>den</strong>burg<br />
HRB: 12 06 97<br />
Bankverbindung<br />
Raiffeisenbank Ol<strong>den</strong>burg<br />
Kto.-<strong>Nr</strong>. 80 088 000<br />
BLZ: 280 602 28
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 2 von 102<br />
Inhaltsverzeichnis: Seite<br />
1 Aufgabenstellung ........................................................................................... 4<br />
2 Örtliche Gegebenheiten ................................................................................... 5<br />
3 Verwendete Unterlagen ................................................................................... 9<br />
4 Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlagen ........................................................ 12<br />
4.1 Allgemein ............................................................................................... 12<br />
4.2 Vorgehensweise bei der Ermittlung und der Beurteilung der gewerblichen<br />
Emissionskontingente für das Plangebiet und der anfallen<strong>den</strong> verkehrsbedingten<br />
Geräuschimmissionen ............................................................................... 12<br />
4.2.1 Gewerblichen Emissionskontingente .................................................... 12<br />
4.2.2 Verkehrsbedingte Geräuschimmissionen ............................................... 13<br />
4.3 Beurteilungsgrundlagen ............................................................................ 14<br />
4.4 Schutzansprüche der bestehen<strong>den</strong> und geplanten Wohnbebauung ................... 14<br />
4.5 Richtwerte .............................................................................................. 17<br />
4.5.1 Gewerbliche Geräuschimmissionen ....................................................... 17<br />
4.5.2 Verkehrsbedingte Geräuschimmissionen (Straße und Schiene) ................. 17<br />
4.5.3 Verkehrsbedingte Geräuschimmissionen (Fluglärm) ................................ 18<br />
5 Ermittlung der (gewerblichen) Emissionskontingente (L EK) für die Plangebiete ....... 20<br />
5.1 Immissionsaufpunkte für Gewerbegeräuschimmissionen (IP) ........................... 20<br />
5.2 Ermittlung der Vorbelastung ...................................................................... 23<br />
5.2.1 Allgemeines ..................................................................................... 23<br />
5.2.2 Eingangsdaten für die Berechnung der Geräuschvorbelastung .................. 25<br />
5.3 Berechnung der Planwerte ......................................................................... 26<br />
5.4 Festset<strong>zu</strong>ng der Teilflächen ....................................................................... 28<br />
5.5 Bestimmung der Emissionskontingente (L EK) ................................................. 30<br />
5.6 Festset<strong>zu</strong>ng von Zusatzkontingenten ........................................................... 32<br />
5.7 Nachweis der Einhaltung der Emissionskontingente im Genehmigungsverfahren 34<br />
6 Verkehrsbedingte Geräuschimmissionen (Straße und Schiene) ............................ 36<br />
6.1 Vorbemerkungen/Vorgehensweise ............................................................... 36<br />
6.2 Verkehrsbedingte Immissionsaufpunkte ....................................................... 39<br />
6.3 Emissionsdaten ........................................................................................ 41
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 3 von 102<br />
6.3.1 Straßenverkehr ................................................................................. 41<br />
6.3.2 Schienenverkehr ............................................................................... 44<br />
6.4 Berechnungsergebnisse der Verkehrsgeräuschsituation .................................. 46<br />
6.4.1 Straßenverkehr ................................................................................. 46<br />
6.4.2 Schienenverkehr ............................................................................... 48<br />
6.4.3 Kumulative Wirkung der Geräuschimmissionen von Straße und Schiene ..... 49<br />
6.5 Beurteilung ............................................................................................. 50<br />
6.5.1 Allgemein ........................................................................................ 50<br />
6.5.2 Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I ................................................................... 50<br />
6.5.3 Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A ............................................................... 51<br />
6.5.4 Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II B ............................................................... 51<br />
6.5.5 Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/III ................................................................ 51<br />
6.5.6 Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/IV ................................................................. 51<br />
6.5.7 Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/V .................................................................. 52<br />
6.5.8 Bestehende Wohnbebauung außerhalb der Plangebiete .......................... 52<br />
7 Verkehrsbedingte Geräuschimmissionen durch <strong>den</strong> Flugplatzbetrieb (Fluglärm) ...... 54<br />
7.1 Allgemein ............................................................................................... 54<br />
7.2 Ergebnisse und Beurteilungen .................................................................... 55<br />
8 Festset<strong>zu</strong>ngen im Bebauungsplan .................................................................... 57<br />
8.1 Vorschlag für textliche Festset<strong>zu</strong>ngen für <strong>den</strong> Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I ...... 57<br />
8.2 Vorschlag für textliche Festset<strong>zu</strong>ngen für <strong>den</strong> Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A .. 59<br />
8.3 Vorschlag für textliche Festset<strong>zu</strong>ngen für <strong>den</strong> Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/III ... 60<br />
8.4 Vorschlag für textliche Festset<strong>zu</strong>ngen für <strong>den</strong> Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/IV .... 61<br />
8.5 Vorschlag für textliche Festset<strong>zu</strong>ngen für <strong>den</strong> Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/V ..... 62<br />
9 Zusammenfassende Beurteilung ...................................................................... 63<br />
Anlage 1: Geltungsbereiche der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V .................................... 65<br />
Anlage 2: Gewerbliche Vorbelastung ...................................................................... 72<br />
Anlage 3: Darstellung der Ergebnisse der Immissionskontingentierung ....................... 76<br />
Anlage 4: Darstellung der Bereiche für Festset<strong>zu</strong>ngen gemäß DIN 4<strong>109</strong> sowie für<br />
<strong>zu</strong>sätzliche Festset<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong>m Schallschutz (Lärmpegelbereiche) ........................ 98
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 4 von 102<br />
1 Aufgabenstellung<br />
Nach dem Ab<strong>zu</strong>g der Bundeswehr soll der ehemalige militärische Flugplatz Ahlhorn einer<br />
zivilen Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>geführt wer<strong>den</strong>. Das gesamte Gelände umfasst eine Größe<br />
von ca. 310 ha. Die Gemeinde Großenkneten beabsichtigt mit der Aufstellung der Bebauungspläne<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I–V „Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ die Ausweisung von<br />
Sonder-, Gewerbe- und Industrieflächen.<br />
Die itap - Institut für technische und angewandte Physik GmbH ist über das <strong>zu</strong>ständige<br />
Planungsbüro PlanForum Nord GmbH von der Gemeinde Großenkneten beauftragt wor<strong>den</strong>,<br />
ein schalltechnisches <strong>Gutachten</strong> <strong>zu</strong> erstellen. In diesem <strong>Gutachten</strong> soll untersucht wer<strong>den</strong>,<br />
welche <strong>zu</strong>sätzlichen gewerblichen Geräuschimmissionen durch die Plangebiete der<br />
Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V verursacht wer<strong>den</strong> dürfen, ohne dass es <strong>zu</strong> Konflikten in Be<strong>zu</strong>g<br />
auf Geräuschimmissionen an der vorhan<strong>den</strong>en Wohnbebauung kommt.<br />
Zu diesem Zweck:<br />
a) wer<strong>den</strong> Emissionskontingente (LEK) und Zusatzkontingente (LEK, <strong>zu</strong>s) für die jeweiligen<br />
Plangebiete ermittelt,<br />
b) wird die <strong>zu</strong>sätzliche Geräuschbelastung durch <strong>den</strong> künftigen Straßen- und<br />
Schienenverkehr aus dem Plangebiet an der vorhan<strong>den</strong>en Wohnbebauung<br />
prognostiziert und<br />
c) wird die <strong>zu</strong>sätzliche Geräuschbelastung durch <strong>den</strong> künftigen Sonderflugplatz<br />
(Fluglärm) an der vorhan<strong>den</strong>en Wohnbebauung prognostiziert.
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 5 von 102<br />
2 Örtliche Gegebenheiten<br />
Geographische Lage<br />
Das gesamte ehemalige Militärflughafengelände umfasst eine Fläche von ca. 310 ha und<br />
befindet sich südlich der Ortschaft Ahlhorn zwischen der Landesstraße L870 (Vechtaer<br />
Straße), der Bundesautobahn A1, der Landesstraße L880 (Visbeker Straße) und der Wildeshauser<br />
Straße, Abbildung 1. Die Start- und Landebahn verläuft in Ost-Westrichtung. Nördlich<br />
der Landebahn befindet sich eine große Flugzeugwartungshalle. Weiter nördlich sind<br />
auf dem Flugplatzgelände Wohn- und Bürogebäude vorhan<strong>den</strong>. Nordöstlich und südlich<br />
der Landebahn liegen die ehemaligen „Shelter“. Im Südosten des Flugplatzgeländes sind<br />
verschie<strong>den</strong>en Wartungshallen, Mehrzweckgebäude, Wohngebäude und Sportanlagen vorhan<strong>den</strong>.<br />
Plangebiete<br />
Es ist beabsichtigt, die gesamte Fläche in fünf bzw. sechs ungleich große Teilflächen <strong>zu</strong><br />
unterteilen und mit <strong>den</strong> Bebauungsplänen <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I–V <strong>zu</strong> überplanen.<br />
Kommentar: Im Zuge des Planungs- und Abwägungsprozesses ist der Bebauungsplan<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II in zwei Teile A und B unterteilt wor<strong>den</strong>. Der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/ II B ist<br />
bereits seit dem 30. November 2011 rechtskräftig.<br />
In Abbildung 2 befindet sich ein Übersichtsplan mit <strong>den</strong> einzelnen Geltungsbereichen. In<br />
Anlage 1 sind die Geltungsbereiche der einzelnen Bebauungspläne separat dargestellt.<br />
Schutzbedürftige Wohnbebauung<br />
In der Umgebung des Flugplatzes ist Wohnbebauung mit unterschiedlichen Schutzansprüchen<br />
vorhan<strong>den</strong>. Die nördlich des Flugplatzgeländes angrenzende Wohnbebauung gehört<br />
<strong>zu</strong>r Ortschaft Ahlhorn und weist <strong>den</strong> Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebietes<br />
(WA) auf. Inmitten des Wohngebietes befindet sich eine Einrichtung für suchtkranke Jugendliche<br />
und junge Erwachsene (Anmerkungen siehe Kapitel 4.4). Südwestlich der Plangebiete<br />
liegt eine Wohnsiedlung, die aufgrund ihrer Lage im Außengebiet als Mischgebiet<br />
(MI) ein<strong>zu</strong>stufen ist. Des Weiteren befin<strong>den</strong> sich westlich, südlich und östlich des Flugplatzes<br />
vereinzelte Wohngebäude, die ebenfalls aufgrund ihrer Lage im Außengebiet <strong>den</strong><br />
Schutzanspruch eines Mischgebietes (MI) <strong>zu</strong>gewiesen bekommen [10].
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 6 von 102<br />
Verkehrstechnische Anbindung des Plangebiets<br />
Die Haupt<strong>zu</strong>fahrt <strong>zu</strong>m ehemaligen Flugplatzgelände erfolgt von Westen über die Vechtaer<br />
Straße (L870). Die bestehende Planstraße, die an der Vechtaer Straße beginnt, soll bis<br />
<strong>zu</strong>r Visbeker Straße (L880) ausgebaut wer<strong>den</strong>. Es ist derzeit beabsichtigt, die (Haupt-)<br />
Planstraßen auf <strong>den</strong> Geltungsbereichen der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A und <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/III<br />
dem öffentlichen Verkehr durch Schlagbäume nicht öffentlich <strong>zu</strong>gänglich <strong>zu</strong> machen.<br />
Abbildung 1: Ehemaliger Militärflughafen Ahlhorn und Umgebung. (Quelle: PlanForum<br />
Nord GmbH [11])
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 7 von 102<br />
Abbildung 2: Darstellung der Geltungsbereiche der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong> I - V der Gemeinde<br />
Großenkneten. Stand 23. April 2012 (Quelle: PlanForum Nord GmbH<br />
[11]).
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 8 von 102<br />
Gewerbliche Vorbelastung<br />
Nordwestlich des Flugplatzgeländes liegt das Gewerbegebiet Ahlhorner Heide. Für diesen<br />
Bereich existiert ein rechtswirksamer Bebauungsplan (<strong>Nr</strong>. 75 „Gewerbegebiet Ahlhorner<br />
Heide“), der textliche Festset<strong>zu</strong>ngen bzgl. Geräuschen in Form von flächenbezogenen<br />
Schallleistungspegeln enthält [10]. Die Fläche östlich des Gewerbegebietes bis <strong>zu</strong>r Bahnlinie<br />
wird <strong>zu</strong>rzeit landwirtschaftlich genutzt. Der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Gemeinde<br />
Großenkneten sieht hier <strong>zu</strong>künftig eine gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ng vor [10].<br />
Westlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. 75 befin<strong>den</strong> sich die Geltungsbereiche<br />
der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. 68 und <strong>Nr</strong>. 68a („Gewerbe- und Industrieflächen Ahlhorn“),<br />
die als Gewerbe- und Industrieflächen ausgewiesen sind [10].<br />
Zwischen der bestehen<strong>den</strong> Bahnlinie und der Vechtaer Straße (L870) befindet sich der<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. 102 „Ahlhorner Kreisel“. Auf diesen Flächen sind<br />
z. T. Emissionskontingente festgesetzt [10].<br />
Nördlich der Cloppenburger Straße gegenüber dem „Gewerbe- und Industriegebiet Ahlhorner<br />
Heide“ (Bebauungsplan <strong>Nr</strong>.75) ist eine Fläche mit dem Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 105 „Ahlhorn<br />
– Nördlich der Cloppenburger Straße“ überplant. Es sind flächenbezogene Schallleistungspegel<br />
für dieses Gebiet festgesetzt [10].<br />
Ein eingeschränktes Gewerbegebiet, auf dem sich Einzelhandel befindet, liegt südlich der<br />
Wildeshauser Straße und östlich der Straße Schulweg. Diese Fläche ist mit dem Bebauungsplan<br />
<strong>Nr</strong>. 57 „Ahlhorn – Im Sandhofe West“ beordnet [10].<br />
Westlich des Flugplatzgeländes befindet sich jenseits der Vechtaer Straße die ehemalige<br />
Standortschießanlage Ahlhorn. Zielset<strong>zu</strong>ng ist, auch dieses Gelände einer zivilen Nut<strong>zu</strong>ng<br />
<strong>zu</strong><strong>zu</strong>führen. Seitens der Jägerschaft Cloppenburg/Vechta besteht das Interesse, dort eine<br />
zivile Schießanlage <strong>zu</strong> betreiben. Da gegenwärtig keine konkreten Daten <strong>zu</strong> Art und Umfang<br />
der <strong>zu</strong>künftigen Nut<strong>zu</strong>ng des Geländes vorliegen, sind die von dem Grundstück evtl.<br />
in Zukunft ausgehen<strong>den</strong> Schallimmissionen in der Gesamtbeurteilung der akustischen Situation<br />
in der Umgebung des Flugplatzes nicht <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />
Südwestlich der Bundesautobahn A29 befindet sich der Win<strong>den</strong>ergieanlagenpark „Garther<br />
Heide“ mit insgesamt 19 Anlagen.<br />
Weitere, in nennenswertem Maße schallemittierende Betriebe und Anlagen sind in der<br />
näheren Umgebung des Flugplatzes nicht vorhan<strong>den</strong>.
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 9 von 102<br />
3 Verwendete Unterlagen<br />
Die Immissionsberechnungen sind auf der Grundlage folgender Richtlinien, Normen und<br />
Studien, sowie Hilfsmitteln durchgeführt wor<strong>den</strong>:<br />
a) Gesetze, Verordnungen<br />
[1] BImSchG: „Gesetz <strong>zu</strong>m Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,<br />
Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ (Bundes-<br />
Immissionsschutzgesetz – BImSchG), aktuelle Fassung.<br />
b) Beurteilungspegel, Beurteilungszeiten und Orientierungswerte<br />
[2] 16. BImSchV: „Sechzehnte Verordnung <strong>zu</strong>r Durchführung des Bundes-<br />
Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung), vom 12.06.1990<br />
[3] DIN 18005-1: „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für<br />
die Planung; Beuth Verlag GmbH, Berlin, Juli 2002.<br />
[4] Beiblatt 1 <strong>zu</strong>r DIN 18005 : „Schallschutz im Städtebau“, Berechnungsverfahren<br />
Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Beuth Verlag<br />
GmbH, Berlin, Mai 1987.<br />
c) Schallausbreitung, Abschirmung<br />
[5] DIN-ISO 9613-2: „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2:<br />
Allgemeines Berechnungsverfahren“, Beuth Verlag, Berlin, Oktober 1999.<br />
[6] RLS-90: „Richtlinien für <strong>den</strong> Lärmschutz an Straßen“, Der Bundesminister für Verkehr,<br />
1990.<br />
[7] Schall03: „Richtlinie <strong>zu</strong>r Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen“<br />
Information der Deutschen Bundesbahn, 1990.<br />
d) Geräuschimmissionen durch Flugbetrieb<br />
[8] Gesetz <strong>zu</strong>m Schutz gegen Fluglärm (FluglärmG), vom 30. März 1971, Bundesgesetzblatt<br />
1971, Teil 1, S. 282, <strong>zu</strong>letzt geändert am 31. Oktober 2007.<br />
e) Weitere Unterlagen und Hilfsmittel<br />
[9] DIN 45961: „Geräuschkontingentierung“, Beuth Verlag GmbH, Berlin, Dezember<br />
2006.
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 10 von 102<br />
[10] Auszüge aus <strong>den</strong> Bebauungsplänen <strong>Nr</strong>. 57, <strong>Nr</strong>. 68, <strong>Nr</strong>. 68a, <strong>Nr</strong>. 75, <strong>Nr</strong>. 75<br />
2. Änderung, <strong>Nr</strong>. 102 und <strong>Nr</strong>. 105 inkl. aller schalltechnischen <strong>Gutachten</strong>,<br />
Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan von Ahlhorn, sowie Angaben <strong>zu</strong>r Gebietseinstufung der<br />
Grundstücke Visbeker Straße 12 und Vorm Grund 5 in Ahlhorn, übermittelt von<br />
Frau Lücken von der Gemeinde Großenkneten per Mail und per Post, September/Oktober<br />
2010.<br />
[11] Entwurf <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Bebauungsplänen <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong> I -V, übermittelt von Herrn Plate von<br />
PlanForum Nord GmbH per Mail, April 2012.<br />
[12] „Nachtrag <strong>zu</strong>m schalltechnischen <strong>Gutachten</strong> für die Errichtung von Win<strong>den</strong>ergieanlagen<br />
am Standort Garther Heide“, Nachtrag-<strong>Nr</strong>. 1494-07-L5, von IEL<br />
GmbH, 30.11.2007; übermittelt von Frau Lücken von der Gemeinde Großenkneten<br />
[13] „Nachtrag 2 <strong>zu</strong> Abschnitt 4 des Antrags <strong>zu</strong>m geplanten Schießsportzentrum<br />
Ahlhorner Heide“; übermittelt von Frau Lücken von der Gemeinde Großenkneten.<br />
[14] Behördlich anerkanntes Computerprogramm „IMMI Ver. 2010-2“ der Firma Wölfel,<br />
Höchberg, für die Erstellung der Lärmimmissionsprognosen.<br />
[15] „Konversionsprojekt Flughafen Ahlhorn – Verkehrstechnische Untersuchung“<br />
und „Ergän<strong>zu</strong>ng“; der Ingenieurgemeinschaft Dr.-Ing. Schubert, Mai 2010, sowie<br />
Oktober 2010<br />
[16] „Schalltechnischer Bericht über die Gewerbelärmsituation <strong>zu</strong>m Bebauungsplan<br />
Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ und „Schalltechnische Stellungnahme<br />
über die Verkehrslärmsituation“, der Zech Ingenieurgesellschaft mbH,<br />
Bericht <strong>Nr</strong>. LL5164.1/02, 12.11.2010 und <strong>Nr</strong>. LL5164.1/03, 12.11.2010<br />
[17] Dr. J. Kötter: „Pegel der flächenbezogenen Schallleistung und Bauleitplanung“,<br />
Niedersächsisches Landesamt für Ökologie, Hannover, Juli 2000.<br />
[18] Betriebsbeschreibung <strong>zu</strong>r Dietrich-Bonhoeffer-Klinik, Diakonisches Werk<br />
Ol<strong>den</strong>burg, am 9.3.2007 per Fax übermittelt von der Gemeinde Großenkneten.<br />
[19] Kommentar <strong>zu</strong>r TA-Lärm, Klaus Hansmann, Sonderdruck aus Landmann/Rohmer,<br />
Umweltrecht, Bd. II, Verlag C.H.Beck, München 2000.<br />
[20] „Verkehrsuntersuchung Flugplatz Ahlhorn“ vom Ingenieurbüro Dr Schwerdhelm<br />
& Tjardes GbR, November 2010<br />
[21] „Verkehrsaufkommen Flugplatz Ahlhorn“ von PlanForum Nord GmbH (Herrn<br />
Mrotzek) per Mail Dezember 2010<br />
[22] Schienenverkehrsdaten für <strong>den</strong> Teilabschnitt 1502 Ahlhorn, übermittelt von<br />
der Deutschen Bahn per Mail (Herr Naujokat), 2006<br />
[23] Verkehrszähldaten für die Kirchstraße, übermittelt per Mail, 2010
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 11 von 102<br />
[24] Aussagen über die weitergehende Nut<strong>zu</strong>ng der vorhan<strong>den</strong>en militärischen<br />
Schießanlage, übermittelt durch die Gemeinde Großenkneten während eines Termins<br />
vor Ort am 20. Dezember 2010<br />
[25] Hinweise <strong>zu</strong>r Schät<strong>zu</strong>ngen des Verkehrsaufkommens nach Gebietstyp, herausgegeben<br />
von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FSGV),<br />
2006<br />
[26] DIN 4<strong>109</strong>: „Schallschutz im Hochbau – Anforderungen und Nachweise“, Beuth<br />
Verlag, Berlin, Oktober 1989<br />
[27] Sonderlandeplatz Ahlhorn „Antrag auf Änderungsgenehmigung gemäß §6 Abs. 4<br />
Satz 2 i.V.m. §8 Abs. 5 LuftVG“, der Flugplatz Ahlhorn GmbH, übermittelt durch<br />
die Gemeinde Großenkneten per Post und Mail, Januar 2011<br />
[28] <strong>Schalltechnisches</strong> Fluglärmgutachten – Sonderflugplatz Ahlhorn, von AVIA<br />
Consult, Stand Januar 2011, übermittelt durch die Gemeinde Großenkneten per<br />
Post und Mail<br />
[29] Auskünfte über die <strong>zu</strong> erwarteten Schienenverkehrsmengen aus dem Plangebiet,<br />
von PlanForum Nord GmbH (Herrn Plate) per Telefon Januar 2011<br />
[30] Leitlinie <strong>zu</strong>r Ermittlung und Beurteilung der Fluglärmimmissionen in der Umgebung<br />
von Landeplätzen durch die Immissionsschutzbehör<strong>den</strong> der Länder<br />
(Landeplatz-Fluglärmleitlinie), Länderausschuss für Immissionsschutz,<br />
12.03.2008
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 12 von 102<br />
4 Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlagen<br />
4.1 Allgemein<br />
Aus <strong>den</strong> einzelnen Plangebieten (Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I–V) gehen folgende potenzielle<br />
Geräuschimmissionen aus:<br />
• gewerbliche Geräuschimmissionen (Gewerbe)<br />
• verkehrsbedingte Geräuschimmissionen (Straße und Schiene) auf <strong>den</strong> Plangebieten<br />
und auf öffentlichen Straßen und Schienen um die Plangebiete (Verkehr)<br />
• flugbedingte Geräuschimmissionen (Fluglärm bzw. Verkehr)<br />
4.2 Vorgehensweise bei der Ermittlung und der Beurteilung der gewerblichen<br />
Emissionskontingente für das Plangebiet und der anfallen<strong>den</strong><br />
verkehrsbedingten Geräuschimmissionen<br />
Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist eine städtebauliche Planung, bei der die Zielvorstellungen<br />
der DIN 18005 [3] <strong>zu</strong> berücksichtigen sind.<br />
4.2.1 Gewerblichen Emissionskontingente<br />
Die Ermittlung und die Beurteilung der gewerblichen Geräuschimmissionen, die künftig<br />
von <strong>den</strong> Plangebieten ausgehen und die benachbarte Wohnbebauung belasten, erfolgt<br />
nach <strong>den</strong> Vorgaben der DIN 18005 inkl. Beiblatt 1 [3, 4]. In die Beurteilung ist die Vorbelastung<br />
durch Geräuschemissionen aller gewerblichen und industriellen Anlagen in der<br />
Umgebung ebenfalls ein<strong>zu</strong>beziehen. Die Höhe dieser Geräuschvorbelastung entscheidet<br />
darüber, welche Geräusch erzeugen<strong>den</strong> Aktivitäten innerhalb des Plangebiets <strong>zu</strong>sätzlich<br />
möglich sind, ohne dass es <strong>zu</strong> Konflikten an der Wohnbebauung kommt.<br />
Die entsprechen<strong>den</strong> Berechnungen erfolgen in mehreren Schritten (Kapitel 5):<br />
1. Im ersten Schritt wer<strong>den</strong> die Beurteilungspunkte (Immissionsaufpunkte - IP) festgelegt<br />
(Kapitel 5.1).<br />
2. Im zweiten Schritt wird die Geräuschvorbelastung durch vorhan<strong>den</strong>e gewerbliche<br />
Anlagen bzw. Industrie- und Gewerbegebietsflächen an <strong>den</strong> gewählten Immissionsaufpunkten<br />
ermittelt. Berechnungsgrundlage ist die DIN 18005 [3] (Kapitel<br />
5.2).<br />
3. Im dritten Schritt wer<strong>den</strong> die Planwerte für je<strong>den</strong> gewählten Immissionsaufpunkt<br />
rechnerisch auf der Grundlage der DIN 45691 [9] ermittelt. Diese Berechnung
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 13 von 102<br />
dient da<strong>zu</strong>, die Immissionsanteile <strong>zu</strong> bestimmen, die von dem Plangebiet ausgehend<br />
an <strong>den</strong> Immissionsaufpunkten noch möglich sind, ohne dass die Orientierungswerte<br />
aus dem Beiblatt 1 der DIN 18005 [4] überschritten wer<strong>den</strong> (Kapitel<br />
5.3).<br />
4. Danach wer<strong>den</strong> auf der Grundlage der ermittelten Planwerte die fest<strong>zu</strong>legen<strong>den</strong><br />
Emissionskontingente LEK für das Plangebiet berechnet. Dabei ist es häufig hilfreich,<br />
das Plangebiet in mehrere Teilflächen <strong>zu</strong> unterteilen und für jede Teilfläche<br />
ein eigenes Emissionskontingent <strong>zu</strong> bestimmen (Kapitel 5.5).<br />
5. Im letzten Schritt wer<strong>den</strong> ggfs. Zusatzkontingente für bestimmte Richtungen festgesetzt,<br />
um das Plangebiet später schalltechnisch optimal nutzen <strong>zu</strong> können<br />
(5.6).<br />
4.2.2 Verkehrsbedingte Geräuschimmissionen<br />
Die Ermittlung und die Beurteilung der verkehrsbedingten Geräuschimmissionen, die<br />
künftig von <strong>den</strong> Plangebieten ausgehen und die benachbarte Wohnbebauung belasten,<br />
erfolgt nach <strong>den</strong> Vorgaben der DIN 18005 inkl. Beiblatt 1 [3, 4]. Hierbei wird eine getrennte<br />
Ermittlung und Beurteilung zwischen <strong>den</strong> verkehrsbedingten Geräuschimmissionen<br />
verursacht durch die Straßen und die Schienen (Kapitel 6) und durch <strong>den</strong> Betrieb des<br />
Flugplatzbetriebes (Kapitel 7) nach DIN 18005 durchgeführt.<br />
Schiene und Straße (siehe Kapitel 6)<br />
Die verkehrsbedingten Geräuschimmissionen aus <strong>den</strong> Plangebieten sind innerhalb der<br />
Plangebiete, aber auch außerhalb der Plangebiete auf <strong>den</strong> öffentlichen Verkehrswegen<br />
(Straße und Schiene) getrennt von <strong>den</strong> gewerblichen Geräuschimmissionen <strong>zu</strong> ermitteln<br />
und <strong>zu</strong> beurteilen. Zusätzlich ist das Verkehrsaufkommen und die damit verbun<strong>den</strong>en Geräuschimmissionen<br />
des bestehen<strong>den</strong> öffentlichen Verkehrs auf <strong>den</strong> angrenzen<strong>den</strong> Verkehrsflächen<br />
<strong>zu</strong> ermitteln und mit <strong>den</strong> verkehrsbedingten Geräuschimmissionen aus dem<br />
Plangebiet <strong>zu</strong>sammen <strong>zu</strong> beurteilen. Als Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlage dient<br />
die DIN 18005 [3], sowie die RLS-90 [6] und die Schall 03 [7]. Die Geräuschimmissionen<br />
für Schiene und Straße wer<strong>den</strong> in der Bauleitplanung aufsummiert (kumulierte Wirkung).<br />
Eine Berücksichtigung des bereits bestehen<strong>den</strong> öffentlichen Verkehrs ist notwendig.<br />
Zur Ermittlung und Beurteilung der verkehrsbedingten Geräuschimmissionen von Straße<br />
und Schiene wer<strong>den</strong> eigens für diese Geräuschart beurteilungsrelevante Immissionsaufpunkte<br />
auf <strong>den</strong> Plangebieten, aber auch an bestehen<strong>den</strong> Gebäu<strong>den</strong> außerhalb der Plangebiete<br />
definiert (Kapitel 6.2)
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 14 von 102<br />
Kommentar: Bei der Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräusche nach 16.BImSchV<br />
[2] (für eventuelle Entschädigungszahlungen) sind lediglich die Verkehrsflächen, die einer<br />
wesentlichen Änderung unterliegen oder neu gebaut wer<strong>den</strong>, separat <strong>zu</strong> untersuchen.<br />
Flugverkehr (siehe Kapitel 7)<br />
Im Zusammenhang mit der Beantragung eines Sonderflugplatzes auf dem Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A entsteht zwangsläufig Flugbetrieb auf der Start- und<br />
Landebahn. Diese Immissionen wer<strong>den</strong> bei der Bildung der Beurteilungspegel in Be<strong>zu</strong>g<br />
auf die gewerblichen und verkehrsbedingten Immissionen explizit ausgenommen. Die<br />
Fluglärmimmissionen wer<strong>den</strong> getrennt, je nach der Höhe des Verkehrsaufkommens, nach<br />
dem Gesetz <strong>zu</strong>m Schutz gegen Fluglärm [8] oder der Landeplatz-Fluglärmleitlinie [30] ermittelt<br />
und beurteilt.<br />
4.3 Beurteilungsgrundlagen<br />
Als Zielvorstellungen für <strong>den</strong> Schallschutz im Städtebau sind Orientierungswerte im Beiblatt<br />
1 der DIN 18005 [4] festgelegt wor<strong>den</strong>. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist<br />
wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffen<strong>den</strong> Baugebietes oder der betreffen<strong>den</strong><br />
Baufläche verbun<strong>den</strong>e Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastung <strong>zu</strong><br />
erfüllen. Die Orientierungswerte sind keine verbindlichen Grenzwerte. Sie sollten im Rahmen<br />
einer gerechten Abwägung als Anhaltswerte <strong>zu</strong>r Bestimmung der <strong>zu</strong>mutbaren Lärmbelastung<br />
an der vorhan<strong>den</strong>en und geplanten Wohnbebauung herangezogen wer<strong>den</strong>.<br />
Die im Beiblatt genannten Orientierungswerte sind getrennt nach Geräuscharten (Verkehrsgeräusche<br />
und Geräusche aus Industrie- und Gewerbeanlagen) aufgeführt. Die Ermittlung<br />
und Beurteilung erfolgt ebenfalls getrennt nach <strong>den</strong> Geräuscharten, da sie unterschiedlich<br />
störend von <strong>den</strong> Betroffenen wahrgenommen wer<strong>den</strong>.<br />
4.4 Schutzansprüche der bestehen<strong>den</strong> und geplanten Wohnbebauung<br />
Bestehende Wohnbebauung außerhalb des Plangebiets<br />
Bestehende Wohngebäude in der Umgebung der Plangebiete (Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I–<br />
V) befin<strong>den</strong> sich <strong>zu</strong>m Teil im Außenbereich und wer<strong>den</strong> nach allgemeiner Auffassung und<br />
nach Absprache mit der Gemeinde Großenkneten [10] mit dem Schutzanspruch eines<br />
Mischgebietes (MI) berücksichtigt. Weitere Wohngebäude befin<strong>den</strong> sich in Geltungsbereichen<br />
von rechtswirksamen Bebauungsplänen und wer<strong>den</strong> je nach Gebietsausweisung mit
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 15 von 102<br />
dem Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebietes (WA) oder eines Mischgebiets (MI)<br />
berücksichtigt [10].<br />
Schutzanspruch der Fachklinik außerhalb des Plangebiets<br />
Im nördlich des Flugplatzgeländes gelegenen Wohngebiet ist eine Fachklinik angesiedelt.<br />
Das Betriebsgelände der Klinik ist im gültigen Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 4a „Ahlhorn Mitte“ als<br />
„SO Fachklinik“ festgesetzt [10].<br />
Im Abschnitt 6.1 der TA-Lärm sind in Abhängigkeit von der jeweiligen Gebietskategorie<br />
Immissionsrichtwerte festgelegt. Einem Sondergebiet wird jedoch formal kein eindeutiger<br />
Schutzanspruch <strong>zu</strong>geordnet. Unter Buchstabe f wer<strong>den</strong> lediglich für Kurgebiete, Krankenhäuser<br />
und Pflegeanstalten weitergehende Richtwerte angegeben. Der erhöhte Schutzanspruch<br />
beruht auf einem erhöhten Pflegeaufwand bzw. einem starken Erholungsbedarf der<br />
Patienten bzw. Anwohner.<br />
Diese Immissionsrichtwerte liegen im Tagzeitraum noch 5 dB(A) unter <strong>den</strong> Richtwerten<br />
eines reinen Wohngebietes. Ein derart hoher Schutzanspruch ist für die Gebietskategorie<br />
Kurgebiet auch sinnvoll, da hier eine erhöhte Erwartung bzw. ein erhöhter Bedarf nach<br />
Ruhe und Erholung besteht. Der Ansatz derart niedriger Richtwerte bzw. eines derart hohen<br />
Schutzanspruches ist für einen allgemeinen Krankenhausbetrieb jedoch problematisch.<br />
Bei Krankenhausbetrieben der heutigen Größenordnung sind die Richtwerte allein<br />
durch <strong>den</strong> Eigenbetrieb des Hauses kaum ein<strong>zu</strong>halten. Durch Lieferverkehr z. B. für Küche<br />
und Wäscherei, durch sonstige Ver- und Entsorgungsfahrten, Krankentransporte, Mitarbeiterfahrzeuge,<br />
Geräte und Betriebsanlagen wer<strong>den</strong> Immissionen verursacht, die in der Regel<br />
mit <strong>den</strong> Richtwerten nicht in Einklang <strong>zu</strong> bringen sind. Der Schutzanspruch eines<br />
Krankenhauses sollte daher auf die tatsächlich vorhan<strong>den</strong>en Gebäude und auf die tatsächliche<br />
Nut<strong>zu</strong>ng der Gebäude abgestellt wer<strong>den</strong>.<br />
Die in Frage stehende Dietrich-Bonhoeffer-Klinik ist kein allgemeines medizinisches Krankenhaus<br />
im herkömmlichen Sinne, sondern eine Rehabilitationsklinik für abhängigkeitskranke<br />
Jugendliche und junge Erwachsene. Im Vordergrund steht nicht ein erhöhter Pflegebedarf<br />
bzw. erhöhter Anspruch auf Ruhe, sondern eine Langzeitentwöhnung und eine<br />
damit verbun<strong>den</strong>e Arbeitsfähigkeit <strong>zu</strong> erarbeiten bzw. wieder her<strong>zu</strong>stellen. Die folgen<strong>den</strong><br />
Sätze stammen aus<strong>zu</strong>gsweise aus der Betriebsbeschreibung der Klinik [18]: […]<br />
„Die Dietrich-Bonhoeffer-Klinik ist eine Rehabilitationsklinik für abhängigkeitskranke Jugendliche<br />
und junge Erwachsene. Sie bietet <strong>den</strong> Patienten ein Therapiekonzept für eine<br />
Langzeitentwöhnung an. Die Ergotherapie ist Bestandteil des therapeutischen Gesamtkonzeptes.<br />
Die Ergotherapie umfasst kreative, handwerkliche und lebenspraktische Bereiche. Ziel<br />
der Therapie ist es, die Arbeitsfähigkeit <strong>zu</strong> entwickeln und <strong>zu</strong> trainieren. […]“
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 16 von 102<br />
Die Arbeitsfähigkeit der Patienten soll durch handwerkliche und gestaltende Tätigkeiten<br />
wiederhergestellt oder verbessert wer<strong>den</strong>. Diese Tätigkeiten sind mit mehr oder weniger<br />
intensiven Geräuschimmissionen verbun<strong>den</strong>. Ein erhöhter Schutzanspruch gegenüber äußeren<br />
Geräuschimmissionen lässt sich somit nicht ableiten. Auch außerhalb der Therapieund<br />
Behandlungszeiten lässt sich ein (gegenüber einem allgemeinen Wohngebiet) erhöhter<br />
Schutzanspruch nicht begrün<strong>den</strong>.<br />
Aus <strong>den</strong> o.g. Grün<strong>den</strong>, ist die Einstufung nicht nach <strong>Nr</strong>. 6.1, Buchstabe f, TA-Lärm, sondern<br />
aus gutachterlicher Sicht anhand der tatsächlichen Nut<strong>zu</strong>ng vor<strong>zu</strong>nehmen. Die Dietrich-Bonhoeffer-Klinik<br />
befindet sich inmitten eines allgemeinen Wohngebiets, von dem<br />
aus ebenfalls gebietsverträgliche Geräuschimmissionen ausgehen können, die <strong>den</strong> hohen<br />
Schutzanspruch eines Krankenhauses ebenfalls deutlich überschreiten könnten.<br />
Kommentar: Die Unterbringung der abhängigkeitskranken Jugendlichen und jungen Er-<br />
wachsenen entspricht eher dem Charakter einer betreuten Wohnanlage als eines Krankenhauses<br />
bzw. eines Pflegeheims.<br />
Dem<strong>zu</strong>folge wird der Fachklinik in diesem schalltechnischen <strong>Gutachten</strong> und in Absprache<br />
mit der Gemeinde Großenkneten der Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebietes<br />
(WA) <strong>zu</strong>geordnet. Der Anspruch der abhängigkeitskranken Jugendlichen und jungen Erwachsenen<br />
auf gesunde Wohn- bzw. Unterbringungsverhältnisse sowie Wiedererlangung<br />
der Arbeitsfähigkeit wird durch die Immissionsrichtwerte für ein allgemeines Wohngebiet<br />
(WA) sichergestellt.<br />
Ein höherer Schutzanspruch ist in der Vergangenheit aufgrund der Nachbarschaft <strong>zu</strong>m<br />
Flugplatz Ahlhorn <strong>zu</strong> keinem Zeitpunkt realistisch gewesen. Der Betrieb des Militärflugbetriebes<br />
war und ist mit <strong>den</strong> entsprechend niedrigen Immissionsrichtwerten nach <strong>Nr</strong>. 6.1,<br />
Buchstabe f, TA-Lärm (Krankenhaus/Kurgebiet/Pflegeheim) nicht vereinbar.<br />
Bestehende und geplante Wohn- und Bürogebäude innerhalb des Plangebiets<br />
Im Geltungsbereich der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/IV und V, die als Sondergebiete (SO)<br />
ausgewiesen wer<strong>den</strong> sollen, soll eine Nut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> Wohnzwecken, sowie Büroflächen <strong>zu</strong>lässig<br />
sein. Nach Absprache mit der Gemeinde Großenkneten soll diesen Gebieten der<br />
Schutzanspruch eines Mischgebiets (MI) – <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/ V- bzw. eines eingeschränkten Gewerbegebietes<br />
(GEe) – <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/IV - <strong>zu</strong>gewiesen wer<strong>den</strong>.<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I soll eventuell <strong>zu</strong> einem späteren Zeitpunkt<br />
ein Autohof realisiert wer<strong>den</strong>. Eine eingeschränkte Nut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r Übernachtung soll<br />
ggfs. eingeräumt wer<strong>den</strong>.
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 17 von 102<br />
Im Geltungsbereich der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I bis <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/III soll explizit eine Nut<strong>zu</strong>ng<br />
<strong>zu</strong> Wohnzwecken ausgeschlossen wer<strong>den</strong>. Eine gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ng ist jedoch gewünscht,<br />
sodass für diesen Bereich der Schutzanspruch eines Gewerbegebiets (GE) oder<br />
eines Industriegebiets (GI) für Aufenthalts- und Sozialräume sowie Büroräume lediglich<br />
im Tagzeitraum <strong>zu</strong> berücksichtigen ist.<br />
4.5 Richtwerte<br />
4.5.1 Gewerbliche Geräuschimmissionen<br />
Die entsprechen<strong>den</strong> Orientierungswerte, bezogen auf gewerbliche Geräuschimmissionen<br />
für <strong>den</strong> Tag- und Nachtzeitraum, sind der nachfolgen<strong>den</strong> Tabelle 1 <strong>zu</strong> entnehmen. Die<br />
angegebenen Orientierungswerte sind mit <strong>den</strong> Beurteilungspegeln Lr am jeweiligen Immissionsort<br />
<strong>zu</strong> vergleichen.<br />
Tabelle 1: Orientierungswerte für Gewerbegeräuschimmissionen im Tag- und Nachtzeitraum<br />
in allgemeinen Wohngebieten (WA), Mischgebieten (MI) und Gewerbegebieten<br />
nach dem Beiblatt 1 der DIN 18005 [4].<br />
Beurteilungszeiträume<br />
Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 der DIN 18005 für<br />
Geräuschimmissionen aus gewerblichen Anlagen<br />
für allgemeine<br />
Wohngebiete (WA)<br />
für Mischgebiete<br />
(MI)<br />
für Gewerbegebiete<br />
(GE)<br />
tagsüber 6 Uhr - 22 Uhr 55 60 65<br />
nachts 22 Uhr - 6 Uhr 40 45 50<br />
Der Orientierungswert gilt tagsüber für eine Beurteilungszeit von 16 Stun<strong>den</strong>, nachts für<br />
8 Stun<strong>den</strong>.<br />
4.5.2 Verkehrsbedingte Geräuschimmissionen (Straße und Schiene)<br />
In Tabelle 2 sind die Orientierungswerte für verkehrsbedingte Geräuschimmissionen<br />
(Schiene + Straße, sowie Flugbewegungen) im Tag- und Nachtzeitraum in allgemeinen<br />
Wohngebieten und Mischgebieten (MI) nach dem Beiblatt 1 der DIN 18005 <strong>zu</strong>sammengefasst.
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 18 von 102<br />
Tabelle 2: Orientierungswerte für verkehrsbedingte Geräuschimmissionen im Tag- und<br />
Nachtzeitraum nach dem Beiblatt 1 der DIN 18005 [4].<br />
Beurteilungszeiträume<br />
Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 der DIN 18005 für<br />
verkehrsbedingte Geräuschimmissionen<br />
für allgemeine<br />
Wohngebiete (WA)<br />
für Mischgebiete<br />
(MI)<br />
für Gewerbegebiete<br />
(GE)<br />
tagsüber 6 Uhr - 22 Uhr 55 60 65<br />
nachts 22 Uhr - 6 Uhr 45 50 55<br />
4.5.3 Verkehrsbedingte Geräuschimmissionen (Fluglärm)<br />
Für die im vorliegen<strong>den</strong> Fall vorgesehene Nut<strong>zu</strong>ng der Start- und Landebahn des Flugplatzes<br />
definiert der §2 des Fluglärmgesetzes [8] die nachfolgen<strong>den</strong> Schutzzonen:<br />
1. Werte für neue oder wesentlich baulich erweiterte Flugplätze<br />
Tag-Schutzzone 1: L Aeq Tag = 60 dB(A)<br />
Tag-Schutzzone 2: L Aeq Tag = 55 dB(A)<br />
Nacht-Schutzzone<br />
a) Bis <strong>zu</strong>m 31.12.2010: L Aeq Tag = 53 dB(A), L Amax = 6 mal 57 dB(A)<br />
b) Ab dem 01.01.2011: L Aeq Tag = 50 dB(A), L Amax = 6 mal 53 dB(A)<br />
In einem Lärmschutzbereich dürfen nach dem Fluglärmgesetz keine Krankenhäuser, Altenheime,<br />
Erholungsheime und ähnliche in gleichem Maße schutzbedürftige Einrichtungen<br />
errichtet wer<strong>den</strong>. In <strong>den</strong> Tag-Schutzzonen des Lärmschutzbereichs gilt Gleiches für<br />
Schulen, Kindergärten und ähnliche in gleichem Maße schutzbedürftige Einrichtungen.<br />
In der Tag-Schutzzone 1 und in der Nachtschutzzone dürfen Wohnungen nicht errichtet<br />
wer<strong>den</strong>, außer für die Einrichtung von<br />
• Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen von Betrieben oder öffentlichen<br />
Einrichtungen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter,<br />
• Wohnungen, die nach §35 Abs.1 des Baugesetzbuchs im Außenbereich <strong>zu</strong>lässig<br />
sind,<br />
• Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünften von Angehörigen der Bundeswehr<br />
und der auf Grund völkerrechtlicher Verträge in der BRD stationierten Streitkräfte,<br />
• Wohnungen im Geltungsbereich eines vor der Festset<strong>zu</strong>ng des Lärmschutzbereichs<br />
bekannten Bebauungsplans,
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 19 von 102<br />
• Wohnungen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach §34 des<br />
Baugesetzbuches,<br />
• Wohnungen im Geltungsbereich eines nach der Festset<strong>zu</strong>ng des Lärmschutzbereichs<br />
bekannt gemachten Bebauungsplans, wenn dieser der Erhaltung, der Erneuerung,<br />
der Anpassung oder dem Umbau von vorhan<strong>den</strong>en Ortsteilen mit Wohnbebauung<br />
dient.
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 20 von 102<br />
5 Ermittlung der (gewerblichen) Emissionskontingente (L EK)<br />
für die Plangebiete<br />
Aus schalltechnischer Sicht ist bei der städtebaulichen Planung und der rechtlichen Umset<strong>zu</strong>ng<br />
der Planung <strong>zu</strong> gewährleisten, dass die Geräuscheinwirkungen durch die <strong>zu</strong>lässigen<br />
Nut<strong>zu</strong>ngen nicht <strong>zu</strong> einer Verfehlung des angestrebten Schallschutzzieles führen. Da<strong>zu</strong><br />
ist in der Planung ein Konzept für die Verteilung der in <strong>den</strong> maßgeblichen Immissionsaufpunkten<br />
für das Plangebiet insgesamt <strong>zu</strong>r Verfügung stehende Geräuschimmissionsanteile<br />
<strong>zu</strong> entwickeln.<br />
Zur Regelung der Intensität der Flächennut<strong>zu</strong>ng hat in <strong>den</strong> vergangenen Jahren die Festset<strong>zu</strong>ng<br />
von Emissionskontingenten LEK (bisher: „immissionswirksame flächenbezogene<br />
Schallleistungspegel – iFSP“) an Bedeutung gewonnen.<br />
Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Emissionskontingente ist die DIN 45691<br />
[9]. In dieser Norm wer<strong>den</strong> erstmals die Verfahren und eine einheitliche Terminologie als<br />
fachliche Grundlage <strong>zu</strong>r Geräuschkontingentierung in Bebauungsplänen für Industrie- und<br />
Gewerbegebietsflächen beschrieben. Zudem wer<strong>den</strong> rechtliche Hinweise für deren Umset<strong>zu</strong>ng<br />
gegeben.<br />
5.1 Immissionsaufpunkte für Gewerbegeräuschimmissionen (IP)<br />
Zur Beurteilung der gewerblichen Geräuschimmissionen in der Umgebung des Plangebiets<br />
sind insgesamt 39 repräsentative Immissionsaufpunkte gesetzt wor<strong>den</strong> (siehe Tabelle 3<br />
und Abbildung 3).<br />
Tabelle 3: Beschreibung der Immissionsaufpunkte<br />
Immissionsort<br />
Haus <strong>Nr</strong>. Aufpunkthöhe Schutzanspruch<br />
IP 1 Kasinowald 1, Südostfassade<br />
EG + 1. OG WA<br />
IP 2 Sondergebiet Fachklinik (II), Südwestfassade EG + 1. OG + 2.OG WA<br />
IP 3 Drosselweg 1, Südwestfassade EG + 1. OG WA<br />
IP 4 Drosselweg 2, Südwestfassade EG + 1. OG WA<br />
IP 5 Fasanenweg 7, Südostfassade EG + 1. OG + 2.OG WA<br />
IP 6 Im Wiesengrund 14, Südfassade EG + 1. OG WA<br />
IP 7 Kuckucksweg 15, Südfassade EG + 1. OG WA<br />
IP 8<br />
IP 9<br />
IP 10<br />
Sondergebiet SO 8 im B-Plan <strong>109</strong>/V auf<br />
Baugrenze, Südwestseite<br />
Sondergebiet SO 8 im B-Plan <strong>109</strong>/V auf<br />
Baugrenze, Südwestseite<br />
Sondergebiet SO 8 im B-Plan <strong>109</strong>/V auf<br />
Baugrenze, Südwestseite<br />
EG + 1. OG MI<br />
EG + 1. OG MI<br />
EG + 1. OG MI<br />
IP 11a Kirchstraße 11, Westfassade EG + 1. OG WA<br />
IP 11b Kirchstraße 11, Südfassade EG + 1. OG WA
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 21 von 102<br />
Immissionsort<br />
Haus <strong>Nr</strong>. Aufpunkthöhe Schutzanspruch<br />
IP 12 Kirchstraße 22, Westfassade EG + 1. OG WA<br />
IP 13 Kirchstraße 16c, Westfassade EG + 1. OG WA<br />
IP 14 Översweg 52, Südfassade EG + 1. OG WA<br />
IP 15 Översweg 46, Südfassade EG + 1. OG WA<br />
IP 16 Vorm Grund 7, Südfassade EG + 1. OG MI<br />
IP 17 Visbeker Straße 9, Südfassade EG + 1. OG MI<br />
IP 18 Sehresch 1, Südfassade EG + 1. OG MI<br />
IP 19 Meyelheide 1, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />
IP 20 Meyelheide 3, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />
IP 21 Meyelheide 5, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />
IP 22 Meyelheide 2, Nordwestfassade EG + 1. OG MI<br />
IP 23 Meyelheide 7, Nordwestfassade EG + 1. OG MI<br />
IP 24 Am Scheidewald 21, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />
IP 25 Am Scheidewald 11, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />
IP 26a Am Scheidewald 1, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />
IP 26b Am Scheidewald 1, Westfassade EG + 1. OG MI<br />
IP 27 Forstweg 2, Ostfassade EG + 1. OG MI<br />
IP 28 Zum langen Moor 1, Ostfassade EG + 1. OG MI<br />
IP 29a Vechtaer Straße 1, Südfassade EG + 1. OG MI<br />
IP 29b Vechtaer Straße 1, Ostfassade EG + 1. OG MI<br />
IP 30a Vechtaer Straße 12, Südfassade EG + 1. OG MI<br />
IP 30b Vechtaer Straße 12, Ostfassade EG + 1. OG MI<br />
IP 31 Vechtaer Straße 14, Ostfassade EG + 1. OG MI<br />
IP 32<br />
Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/III auf Baugrenze,<br />
Nordseite<br />
EG + 1. OG GEe<br />
IP 33 Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/III, Nordwestfassade EG + 1. OG GEe<br />
IP 34 Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/III, Nordostfassade EG + 1. OG GEe<br />
IP 35 Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/IV, Ostfassade EG + 1. OG GEe<br />
IP 36 Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/IV, Ostfassade EG + 1. OG GEe<br />
IP 37 Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/IV, Südfassade EG + 1. OG GEe<br />
IP 38 Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/IV, Ostfassade EG + 1. OG GEe<br />
IP 39 Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/IV, Nordostfassade EG + 1. OG GEe<br />
Die Immissionsaufpunkte sind an der vorhan<strong>den</strong>en Wohnbebauung in einem Abstand von<br />
0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten<br />
betroffenen schutzbedürftigen Wohnraumes (Wohnen und Schlafen) nach DIN 4<strong>109</strong>, Ausgabe<br />
November 1989, festgelegt wor<strong>den</strong>. Im Falle der Immissionsaufpunkte IP 8 bis IP 10<br />
und IP 32 sind die Immissionsaufpunkte auf die Baugrenze gesetzt wor<strong>den</strong>, da derzeit<br />
dort noch keine Gebäude existieren.
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 22 von 102<br />
Abbildung 3: Lage der Immissionsaufpunkte - IP (gewerbliche Geräuschimmissionen).
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 23 von 102<br />
Die Aufpunkthöhe im Erdgeschoss ist mit 2,8 m und im 1. Obergeschoss mit 5,6 m über<br />
Oberkante Gelände angesetzt wor<strong>den</strong>.<br />
5.2 Ermittlung der Vorbelastung<br />
5.2.1 Allgemeines<br />
Die vorhan<strong>den</strong>e Wohnbebauung in der Umgebung des Plangebiets wird im Wesentlichen<br />
durch folgende gewerbliche Geräuschquellen vorbelastet:<br />
1. gewerblichen Geräuschimmissionen der vorhan<strong>den</strong>en Industrie- und Gewerbegebiete<br />
sowie Sondergebiete (Einzelhandel) rund um Ahlhorn. Diese gewerblichen<br />
Flächen sind mit rechtswirksamen Bebauungsplänen <strong>Nr</strong>. 57, <strong>Nr</strong>. 68, <strong>Nr</strong>. 68a inkl.<br />
1. und 2. Änderung, <strong>Nr</strong>. 75, <strong>Nr</strong>. 102 und <strong>Nr</strong>. 105 beordnet [10].<br />
2. in Planung befindliche Schießanlage (Schießsportzentrum Ahlhorner Heide) westlich<br />
des Plangebiets.<br />
3. existierender Win<strong>den</strong>ergieanlagen-Park am Standort „Garther Heide“ südwestlich<br />
des Plangebiets.<br />
Gewerbliche Geräuschimmissionen<br />
In <strong>den</strong> Geltungsbereichen der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. 68 a mit 1. .Änderung und <strong>Nr</strong>. 75 existieren<br />
textliche Festset<strong>zu</strong>ngen bezüglich der Geräuschemissionen in Form von flächenbezogenen<br />
Schallleistungspegeln (FSP). Im Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 102 [10] existieren textliche<br />
Festset<strong>zu</strong>ngen bezüglich der Geräuschemissionen in Form von Emissionskontingenten<br />
(LEK). Für die weiteren o.g. gewerblichen Flächen sind in <strong>den</strong> jeweiligen Bebauungsplänen [10]<br />
keine Festset<strong>zu</strong>ngen bezüglich der <strong>zu</strong>lässigen Geräuschemissionen vorgenommen wor<strong>den</strong>.<br />
Die Geräuschemissionen durch bestehende Betriebe auf diesen Flächen könnten durch<br />
Messungen vor Ort ermittelt wer<strong>den</strong>. Auf diese Möglichkeit wird hier jedoch nicht <strong>zu</strong>rückgegriffen,<br />
weil solche Messungen nur eine Momentaufnahme der derzeitigen Geräuschsituation<br />
und Nut<strong>zu</strong>ng liefern. Durch Nut<strong>zu</strong>ngsänderungen einzelner Gebäude und Anlagen<br />
kann sich die Immissionssituation in Zukunft deutlich verändern. Zusätzlich wer<strong>den</strong> derzeit<br />
einige <strong>zu</strong>r gewerblichen Nut<strong>zu</strong>ng ausgewiesene Flächen noch nicht vollständig genutzt.<br />
Aus diesen Grün<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> die Immissionen der bestehen<strong>den</strong> und potenziellen Gewerbeflächen<br />
stattdessen, wie in der Bauleitplanung üblich, durch pauschale Flächenschallquellen<br />
dargestellt. Bei diesem Verfahren ist sichergestellt, dass die gesamten ausgewiese-
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 24 von 102<br />
nen, genutzten und noch nicht gewerblich genutzten Flächen in die Beurteilung einbezogen<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Wenn im Bebauungsplan Emissionskontingente oder flächenbezogenen Schallleistungspegel<br />
festgesetzt sind, wer<strong>den</strong> diese für die Berechnungen verwendet. Wenn im Bebauungsplan<br />
keine Festset<strong>zu</strong>ngen angegeben sind, wer<strong>den</strong> entsprechend der einzelnen Nut<strong>zu</strong>ngsgrade<br />
der gewerblichen Flächen (GI, GIe, GE, GEe) Erfahrungswerte für die Emissionskontingente<br />
angesetzt (siehe Tabelle 4). Mit diesem Verfahren wird die schalltechnische Situation<br />
in der Regel hinreichend genau und mit ausreichender Sicherheit beschrieben.<br />
Emissionskontingente nach Vorgaben des ehemaligen Niedersächsischen Landesamts<br />
für Ökologie<br />
Für die Industrie- und Gewerbegebietsflächen, für die im Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 57 keine<br />
Emissionskontingente angegeben sind, wer<strong>den</strong> die vom ehemaligen Niedersächsischen<br />
Landesamt für Ökologie (NLÖ) [17] vorgeschlagenen Emissionsansätze verwendet. Die<br />
Werte sind in Tabelle 4 dieses <strong>Gutachten</strong>s <strong>zu</strong>sammengefasst.<br />
Die für die Immissionsberechnung verwendeten Flächenschallquellen wer<strong>den</strong> mit einer<br />
Höhe von 5,0 m über Geländeoberfläche berücksichtigt. Die einzelnen Teilflächen sind in<br />
Anlage 2 grafisch gekennzeichnet und dargestellt.<br />
Tabelle 4: Vom NLÖ empfohlene flächenbezogene Emissionspegel für die Bauleitplanung.<br />
Gebietsnut<strong>zu</strong>ng Flächenbezogene Schallleistung<br />
tagsüber (6 – 22 Uhr) in dB(A)<br />
eingeschränktes<br />
Gewerbegebiet (GEe)<br />
Flächenbezogene Schallleistung<br />
nachts (22 – 6 Uhr) in dB(A)<br />
von .. bis Mittelwert von .. bis Mittelwert<br />
57,5 .. 62,5 60 42,5 .. 47,5 45<br />
uneingeschränktes<br />
Gewerbegebiet (GE)<br />
62,5 .. 67,5 65 47,5 .. 52,5 50<br />
eingeschränktes<br />
Industriegebiet (GIe)<br />
67,5 .. 72,5 70 52,5 .. 57,5 55<br />
uneingeschränktes<br />
Industriegebiet (GI)<br />
> 72,5 -- > 57,5 --<br />
Schießanlage (Schießsportzentrum Ahlhorner Heide)<br />
Westlich des Flugplatzgeländes befindet sich jenseits der Vechtaer Straße die ehemalige<br />
Standortschießanlage Ahlhorn. Zielset<strong>zu</strong>ng ist, auch dieses Gelände einer zivilen Nut<strong>zu</strong>ng<br />
<strong>zu</strong><strong>zu</strong>führen. Seitens der Jägerschaft Cloppenburg/Vechta besteht das Interesse, dort eine<br />
zivile Schießanlage <strong>zu</strong> betreiben. Es besteht jedoch auch von anderen Seiten Interesse,<br />
diese Flächen anderweitig <strong>zu</strong> nutzen. Da gegenwärtig keine konkreten Daten <strong>zu</strong> Art und
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 25 von 102<br />
Umfang der <strong>zu</strong>künftigen Nut<strong>zu</strong>ng des Geländes vorliegen, sind die von dem Grundstück<br />
evtl. in Zukunft ausgehen<strong>den</strong> Schallimmissionen in der Gesamtbeurteilung der akustischen<br />
Situation in der Umgebung des Flugplatzes nicht <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />
Win<strong>den</strong>ergieanlagen-Park Garther Heide<br />
Südwestlich des Plangebiets in ca. 2 km Entfernung befindet sich der Windpark „Garther<br />
Heide“ mit insgesamt 19 Win<strong>den</strong>ergieanlagen. Für diesen Windpark liegt ein schalltechnisches<br />
<strong>Gutachten</strong> vor [12]. Da es sich um hochliegende Quellen handelt, die auch über einen<br />
größeren Bereich beurteilungsrelevante Geräuschimmissionen produzieren können,<br />
ist in diesem schalltechnischen <strong>Gutachten</strong> folgender Ansatz gewählt wor<strong>den</strong>: Es ist für<br />
<strong>den</strong> gesamten Windpark ein flächenbezogener Schallleistungspegel angesetzt wor<strong>den</strong>, der<br />
die Geräuschimmissionen an dem Wohnhaus A29/K179 aus dem entsprechen<strong>den</strong> schalltechnischen<br />
<strong>Gutachten</strong> reproduziert. Dieses Wohnhaus liegt zwischen dem Plangebiet und<br />
dem Windpark. Die Entfernung <strong>zu</strong>m Windpark beträgt ca. 650 m, <strong>zu</strong>m Plangebiet ca.<br />
1,2 km.<br />
5.2.2 Eingangsdaten für die Berechnung der Geräuschvorbelastung<br />
Zur Berechnung der Vorbelastung wer<strong>den</strong> die Eingangsdaten aus Tabelle 5 für die Prognose<br />
verwendet.<br />
Die Berechnung der Vorbelastung erfolgt nach Maßgabe der DIN 18005 über flächenbezogenen<br />
Schallleistungspegel (FSPs) unter Berücksichtigung der Bo<strong>den</strong>dämpfung und Mitwindbedingung.<br />
Bei der Festset<strong>zu</strong>ng von Emissionskontingenten (LEK) wird die Vorbelastung nur unter Berücksichtigung<br />
des Abstandsmaßes ermittelt. Die Lage und Bezeichnung der einzelnen<br />
Geräuschquellen ist in der Anlage 2 dargestellt.<br />
Kommentar: Bei der Berechnung der Vorbelastung sind Quellenhöhen von 5,0 m und hö-<br />
her angesetzt wor<strong>den</strong>, Tabelle 5. Bei der Verwendung der LEKs ist lediglich das Abstandsmaß<br />
eingegangen. Aus diesen Grün<strong>den</strong> erfolgt die Berechnung der Planwerte im Folgen<strong>den</strong><br />
lediglich für die Obergeschosse.
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 26 von 102<br />
Tabelle 5: Eingangsdaten für die Ermittlung der gewerblichen Geräuschimmissionen.<br />
Quelle Emissionsdaten<br />
tagsüber / nachts<br />
1 B-Plan <strong>Nr</strong>. 57<br />
(gewerb. Flächen)<br />
2 B-Plan 68<br />
(gewerb. Flächen)<br />
FSPs<br />
60 / 45 dB(A)<br />
FSPs<br />
65,0 / 50,0 dB(A)<br />
70,0 / 55,0 dB(A)<br />
72,5 / 57,5 dB(A)<br />
3 B-Plan 68a FSPs<br />
70,0 / 55,0 dB(A)<br />
72,5 / 57,5 dB(A)<br />
4 B-Plan 75 FSPs<br />
65,0 / 50,0 dB(A)<br />
65,0 / 55,5 dB(A)<br />
72,5 / 57,5 dB(A)<br />
5 B-Plan 102 FSP<br />
60,0 / 45,0 dB(A)<br />
LEKs<br />
56,5 / 47,5 dB(A)<br />
56,5 / 46,0 dB(A)<br />
65,0 / 46,0 dB(A)<br />
6 Windpark „Garther<br />
Heide“<br />
FSPs<br />
52,5 / 52,5 dB(A)<br />
5.3 Berechnung der Planwerte<br />
Quellenhöhe<br />
[m]<br />
Bemerkung<br />
5,0 Gebietseinstufung im B-Plan als<br />
GEe<br />
5,0 Gebietseinstufung im B-Plan als<br />
GE, GIe und GI<br />
5,0 Festset<strong>zu</strong>ngen im B-Plan von<br />
FSPs<br />
5,0 Festset<strong>zu</strong>ngen im B-Plan von<br />
FSPs<br />
FSPs<br />
5,0<br />
LEKs + Zusatzkontingente sind<br />
im B-Plan festgesetzt. Für das<br />
Teilgebiet 2, dass als Sonderfläche<br />
ausgewiesen wor<strong>den</strong> ist,<br />
wur<strong>den</strong> im entsprechen<strong>den</strong><br />
schalltechnischen <strong>Gutachten</strong><br />
FSPs veranschlagt.<br />
100,0 Damit wer<strong>den</strong> die Beurteilungspegel<br />
am nahegelegensten Immissionsaufpunkt<br />
des entsprechen<strong>den</strong><br />
schalltechnischen <strong>Gutachten</strong>s<br />
erreicht [12].<br />
Gemäß der DIN 45961 [9] sind für die oben genannten Immissionsaufpunkte (Tabelle 3,<br />
Kapitel 5.1) die Planwerte fest<strong>zu</strong>legen. Der Planwert wird aus dem maßgeblichen Schutzanspruch<br />
am Immissionsort j (Orientierungswert gemäß Beiblatt 1 der DIN 18005) und<br />
der Vorbelastung ermittelt:<br />
Planwert = Orientierungswert – Vorbelastung Gl. 1<br />
In Tabelle 6 sind die ermittelten Planwerte inkl. der Vorbelastung <strong>zu</strong>sammengefasst.
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 27 von 102<br />
Tabelle 6: Planwerte und Immissionspegel der Vorbelastung für <strong>den</strong> Tag- und Nachtzeitraum. <br />
Immissionsaufpunkte<br />
Gesamtimmissionswert bzw.<br />
maßgeblicher<br />
Orientierungswert nach DIN 18005<br />
L GI,j [dB(A)]<br />
Immissionspegel<br />
der Vorbelastung<br />
L vor, j [dB(A)]<br />
Maßgeblicher<br />
Planwert<br />
L PL, j [dB(A)]<br />
tags nachts tags nachts tags nachts<br />
IP 1 1.OG 55,0 40,0 51,4 36,7 52,5 37,3<br />
IP 2 1.OG 55,0 40,0 51,9 37,4 52,1 36,5<br />
2.OG 55,0 40,0 51,9 37,5 52,0 36,4<br />
IP 3 1.OG 55,0 40,0 51,5 37,0 52,4 37,0<br />
IP 4 1.OG 55,0 40,0 49,6 35,4 53,5 38,1<br />
IP 5 1.OG 55,0 40,0 38,2 27,4 54,9 39,8<br />
2.OG 55,0 40,0 38,2 27,4 54,9 39,8<br />
IP 6 1.OG 55,0 40,0 37,8 26,9 54,9 39,8<br />
IP 7 1.OG 55,0 40,0 46,3 32,4 54,4 39,2<br />
IP 8 1.OG 60,0 45,0 46,3 32,4 59,8 44,8<br />
IP 9 1.OG 60,0 45,0 45,8 32,0 59,8 44,8<br />
IP 10 1.OG 60,0 45,0 45,3 31,5 59,9 44,8<br />
IP 11b 1.OG 55,0 40,0 42,2 29,2 54,8 39,6<br />
IP 11a 1.OG 55,0 40,0 42,8 31,1 54,7 39,4<br />
IP 12 1.OG 55,0 40,0 44,7 30,9 54,6 39,4<br />
IP 13 1.OG 55,0 40,0 47,3 33,3 54,2 39,0<br />
IP 14 1.OG 55,0 40,0 43,1 29,8 54,7 39,6<br />
IP 15 1.OG 55,0 40,0 34,6 25,5 55,0 39,8<br />
IP 16 1.OG 60,0 45,0 39,7 27,7 60,0 44,9<br />
IP 17 1.OG 60,0 45,0 38,0 25,8 60,0 44,9<br />
IP 18 1.OG 60,0 45,0 35,3 25,0 60,0 45,0<br />
IP 19 1.OG 60,0 45,0 37,4 24,0 60,0 45,0<br />
IP 20 1.OG 60,0 45,0 35,5 22,8 60,0 45,0<br />
IP 21 1.OG 60,0 45,0 39,6 26,5 60,0 44,9<br />
IP 22 1.OG 60,0 45,0 38,0 28,2 60,0 44,9<br />
IP 23 1.OG 60,0 45,0 37,1 24,9 60,0 45,0<br />
IP 24 1.OG 60,0 45,0 38,7 25,8 60,0 44,9<br />
IP 25 1.OG 60,0 45,0 40,4 26,9 60,0 44,9<br />
IP 26a 1.OG 60,0 45,0 41,4 27,6 59,9 44,9<br />
IP 26b 1.OG 60,0 45,0 41,6 31,2 59,9 44,8<br />
IP 27 1.OG 60,0 45,0 38,3 25,9 60,0 44,9<br />
IP 28 1.OG 60,0 45,0 41,9 30,6 59,9 44,8<br />
IP 29a 1.OG 60,0 45,0 39,3 28,2 60,0 44,9<br />
IP 29b 1.OG 60,0 45,0 43,2 29,6 59,9 44,9<br />
IP 30a 1.OG 60,0 45,0 47,8 33,5 59,7 44,7
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 28 von 102<br />
Immissionsaufpunkte<br />
Gesamtimmissionswert bzw.<br />
maßgeblicher<br />
Orientierungswert nach DIN 18005<br />
L GI,j [dB(A)]<br />
Immissionspegel<br />
der Vorbelastung<br />
L vor, j [dB(A)]<br />
Maßgeblicher<br />
Planwert<br />
L PL, j [dB(A)]<br />
tags nachts tags nachts tags nachts<br />
IP 30b 1.OG 60,0 45,0 42,9 29,1 59,9 44,9<br />
IP 31 1.OG 60,0 45,0 45,3 31,0 59,8 44,8<br />
IP 32 1.OG 65,0 50,0 43,7 32,6 65,0 49,9<br />
IP 33 1.OG 65,0 50,0 43,3 29,6 65,0 50,0<br />
IP 34 1.OG 65,0 50,0 43,0 28,9 65,0 50,0<br />
IP 35 1.OG 65,0 50,0 36,4 26,2 65,0 50,0<br />
IP 36 1.OG 65,0 50,0 33,4 24,3 65,0 50,0<br />
IP 37 1.OG 65,0 50,0 34,8 31,0 65,0 49,9<br />
IP 38 1.OG 65,0 50,0 36,3 26,4 65,0 50,0<br />
IP 39 1.OG 65,0 50,0 41,3 27,8 65,0 50,0<br />
Die Vorbelastung unterschreitet an <strong>den</strong> gewählten Immissionsaufpunkten die maßgeblichen<br />
Orientierungswerte um mindestens 3,1 dB(A) im Tagzeitraum und 2,5 dB(A) im<br />
Nachtzeitraum.<br />
5.4 Festset<strong>zu</strong>ng der Teilflächen<br />
Entsprechend <strong>den</strong> Vorgaben der Gemeinde Großenkneten [10, 11] soll das gesamte Areal<br />
in sechs ungleichgroße Plangebiete mit der nachfolgen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ng ausgewiesen wer<strong>den</strong>:<br />
• B-Plan <strong>109</strong>/I: Industrie- und Gewerbegebiete<br />
• B-Plan <strong>109</strong>/II A: Sondergebiet mit teilweiser gewerblicher Nut<strong>zu</strong>ng, Photovoltaik<br />
und Flugbetrieb<br />
• B-Plan <strong>109</strong>/II B: Sondergebiet mit Nut<strong>zu</strong>ng durch Photovoltaikanlagen (Bebauungsplan<br />
ist seit dem 30. November 2011 bereits rechtswirksam.)<br />
• B-Plan <strong>109</strong>/III: Industrie- und Gewerbegebiete<br />
• B-Plan <strong>109</strong>/IV: Sondergebiet für Fremdbeherbergung und Verwaltung<br />
• B-Plan <strong>109</strong>/V: Sondergebiet für Fremdbeherbergung/Gemeinbedarf, Forschung und<br />
Entwicklung<br />
Die jeweiligen Plangebiete sind wiederum in ungleich große Teilflächen (TF) unterteilt<br />
wor<strong>den</strong>, um eine bessere schalltechnische Ausnut<strong>zu</strong>ng erzielen <strong>zu</strong> können. Die einzelnen
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 29 von 102<br />
Teilflächen, bis auf die Teilflächen TF 11, TF 13, TF 14c, TF 15 und TF 16, wer<strong>den</strong> mit unterschiedlichen<br />
Emissionskontingenten belegt, Kapitel 5.4 und Abbildung 4.<br />
In Tabelle 7 sind die Aufteilung und die Größe der Teilflächen dargestellt.<br />
Tabelle 7:Flächengrößen der einzelnen Teilflächen für die B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V<br />
Bezeichnung Größe S i<br />
[m²]<br />
1 Gesamt 2865914,0<br />
2 TF 1a 37400,0<br />
3 TF 1b 17700,0<br />
Gebietsausweisung Bezeichnung Größe S i<br />
[m²]<br />
GIe<br />
BPlan <strong>109</strong>/I<br />
4 TF 2a 52800,0 GI<br />
BPlan <strong>109</strong>/III<br />
5 TF 2b 53780,0 GE<br />
BPlan <strong>109</strong>/III<br />
6 TF 3 28370,0 GI<br />
BPlan <strong>109</strong>/III<br />
7 TF 4a 139200,0 GI<br />
BPlan <strong>109</strong>/III<br />
8 TF 5 120500,0 GE<br />
BPlan <strong>109</strong>/III<br />
9 TF 6 176500,0 GE<br />
BPlan <strong>109</strong>/III<br />
10 TF 7 89100,0 GI<br />
BPlan <strong>109</strong>/III<br />
11 TF 8 74500,0 GI<br />
BPlan <strong>109</strong>/III<br />
12 TF 9 10200,0 GI<br />
BPlan <strong>109</strong>/III<br />
13 TF 10 96374,0 GE<br />
BPlan <strong>109</strong>/III<br />
Gebietsausweisung<br />
SO (Verwaltung/<br />
14 TF 11 114625,0 Fremdbeherbergung)<br />
BPlan <strong>109</strong>/IV<br />
GE<br />
15 TF 12 43275,0<br />
BPlan <strong>109</strong>/III<br />
SO (Fremdbeherbergung/Gemeinbedarf,<br />
Forschung und Ent-<br />
16 TF 13 51900,0<br />
wicklung,Schutzanspruch MI)<br />
BPlan <strong>109</strong>/V<br />
SO (Fliegen mit ge-<br />
17 TF 14a 55600,0 werblicher Nut<strong>zu</strong>ng)<br />
BPlan <strong>109</strong>/II A<br />
SO (Fliegen mit ge-<br />
18 TF 14b 69300,0 werblicher Nut<strong>zu</strong>ng)<br />
BPlan <strong>109</strong>/II A<br />
SO (Fliegen mit ge-<br />
19 TF 14c 16189,0 werblicher Nut<strong>zu</strong>ng)<br />
BPlan <strong>109</strong>/II A<br />
SO (Versorgung mit<br />
gewerblicher Nut-<br />
20 TF 14d 820,0<br />
<strong>zu</strong>ng)<br />
BPlan <strong>109</strong>/II A<br />
GE<br />
21 TF 14e 753,0<br />
BPlan <strong>109</strong>/II A<br />
GE<br />
22 TF 14f 1766,0<br />
BPlan <strong>109</strong>/II A<br />
SO (Versorgung mit<br />
gewerblicher Nut-<br />
23 TF 14g 588,0<br />
<strong>zu</strong>ng)<br />
BPlan <strong>109</strong>/II A<br />
SO (Fliegen mit ge-<br />
24 TF 15<br />
werblicher Nut<strong>zu</strong>ng)<br />
BPlan <strong>109</strong>/II A<br />
SO (Photovoltaik und<br />
25 TF 16 145376,0 Multisensorik)<br />
BPlan <strong>109</strong>/II B
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 30 von 102<br />
5.5 Bestimmung der Emissionskontingente (L EK)<br />
Die Einhaltung oder Unterschreitung der Orientierungswerte nach DIN 18005-Beiblatt 1<br />
(Tabelle 1 dieses <strong>Gutachten</strong>s) ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffen<strong>den</strong><br />
Baugebietes oder der betreffen<strong>den</strong> Baufläche verbun<strong>den</strong>e Erwartung auf angemessenen<br />
Schutz vor Lärmbelastung <strong>zu</strong> erfüllen. Die Orientierungswerte sind jedoch keine verbindlichen<br />
Grenzwerte. Sie sollten im Rahmen einer gerechten Abwägung als Anhaltswerte<br />
<strong>zu</strong>r Bestimmung der <strong>zu</strong>mutbaren Lärmbelastung eines Wohngebietes herangezogen<br />
wer<strong>den</strong>. Eine Überschreitung der Orientierungswerte um bis <strong>zu</strong> 5 dB(A) kann das Ergebnis<br />
einer gerechten Abwägung sein. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalles (BVerwG,<br />
B. vom 18.12.1990, 4 N 6.88, DVBl. 1991 S. 442).<br />
In der folgen<strong>den</strong> Tabelle 8 und in der Abbildung 4 sind die maßgeblichen Emissionskontingente<br />
LEK getrennt nach Tag- und Nachtzeitraum für jede Teilfläche (TF) dargestellt.<br />
In Tabelle 9 sind die (Gesamt-) Immissionskontingente an <strong>den</strong> jeweiligen Immissionsorten,<br />
die aus <strong>den</strong> Emissionskontingenten der Tabelle 8 berechnet wor<strong>den</strong> sind, <strong>zu</strong>sammengefasst.<br />
Die Immissionskontingente LIK j wer<strong>den</strong> mit <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Planwerten LPL,j verglichen. Die Unter- bzw. Überschreitung der Planwerte ist in <strong>den</strong> Spalten 4 und 7 aufgeführt.<br />
Die Einzelbeiträge <strong>zu</strong>m Immissionskontingent jeder Teilfläche ist der Anlage 3 <strong>zu</strong> entnehmen.<br />
Tabelle 8: Emissionskontingente L EK für die einzelnen Teilflächen<br />
Bezeichnung L EK [dB(A)]<br />
tags / nachts<br />
Bezeichnung L EK [dB(A)]<br />
tags / nachts<br />
1 TF 1a 67,0 / 52,0 11 TF 9 65,0 / 50,0<br />
2 TF 1b 67,0 / 52,0 12 TF 10 62,0 / 47,0<br />
3 TF 2a 65,0 / 50,0 13 TF 12 62,0 / 47,0<br />
4 TF 2b 60,0 / 45,0 14 TF 14a 57,0 / 42,0<br />
5 TF 3 67,0 / 52,0 15 TF 14b 57,0 / 42,0<br />
6 TF 4 62,0 / 47,0 16 TF 14d 60,0 / 45,0<br />
7 TF 5 57,0 / 42,0 17 TF 14e 60,0 / 45,0<br />
8 TF 6 57,0 / 42,0 18 TF 14f 60,0 / 45,0<br />
9 TF 7 65,0 / 50,0 19 TF 14g 65,0 / 50,0<br />
10 TF 8 65,0 / 50,0
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 31 von 102<br />
Tabelle 9: Gegenüberstellung der Immissionskontingente L IK,j für <strong>den</strong> Tag- und Nachtzeitraum<br />
mit <strong>den</strong> jeweiligen Planwerten L PL ,j. Zusätzlich sind die Unterschreitungen<br />
des jeweiligen Planwertes dargestellt.<br />
Immissionsaufpunkte<br />
Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr)<br />
Immissionskontingent<br />
L IK [dB(A)]<br />
Planwert<br />
L Pl [dB(A)]<br />
Unterschreitung<br />
[dB(A)]<br />
Immissionskontingent<br />
L IK [dB(A)]<br />
Planwert<br />
L Pl [dB(A)]<br />
Unterschreitung<br />
[dB(A)]<br />
IP 1 1.OG 52,5 50,5 2,0 37,3 35,5 1,8<br />
IP 2 1.OG 52,1 50,6 1,5 36,5 35,6 0,9<br />
2.OG 52,0 50,6 1,5 36,4 35,6 0,9<br />
IP 3 1.OG 52,4 51,8 0,6 37,0 36,8 0,1<br />
IP 4 1.OG 53,5 53,5 0,1 38,1 38,5 -0,3<br />
IP 5 1.OG 54,9 54,3 0,6 39,8 39,3 0,5<br />
2.OG 54,9 54,3 0,6 39,8 39,3 0,5<br />
IP 6 1.OG 54,9 54,1 0,9 39,8 39,1 0,7<br />
IP 7 1.OG 54,4 52,9 1,4 39,2 37,9 1,2<br />
IP 8 1.OG 59,8 57,0 2,8 44,8 42,0 2,8<br />
IP 9 1.OG 59,8 57,1 2,7 44,8 42,1 2,7<br />
IP 10 1.OG 59,9 55,1 4,7 44,8 40,1 4,7<br />
IP 11a 1.OG 54,8 54,1 0,6 39,6 39,1 0,5<br />
IP 11b 1.OG 54,7 54,1 0,6 39,4 39,1 0,3<br />
IP 12 1.OG 54,6 53,1 1,5 39,4 38,1 1,3<br />
IP 13 1.OG 54,2 52,2 2,0 39,0 37,2 1,8<br />
IP 14 1.OG 54,7 53,9 0,8 39,6 38,9 0,6<br />
IP 15 1.OG 55,0 53,8 1,2 39,8 38,8 1,1<br />
IP 16 1.OG 60,0 52,0 8,0 44,9 37,0 8,0<br />
IP 17 1.OG 60,0 51,6 8,3 44,9 36,6 8,3<br />
IP 18 1.OG 60,0 50,8 9,2 45,0 35,8 9,2<br />
IP 19 1.OG 60,0 57,7 2,3 45,0 42,7 2,3<br />
IP 20 1.OG 60,0 59,2 0,8 45,0 44,2 0,8<br />
IP 21 1.OG 60,0 58,4 1,6 44,9 43,4 1,5<br />
IP 22 1.OG 60,0 59,8 0,1 44,9 44,8 0,1<br />
IP 23 1.OG 60,0 57,3 2,7 45,0 42,3 2,7<br />
IP 24 1.OG 60,0 57,7 2,3 44,9 42,7 2,3<br />
IP 25 1.OG 60,0 60,0 -0,1 44,9 45,0 -0,1<br />
IP 26a 1.OG 59,9 59,7 0,3 44,9 44,7 0,3<br />
IP 26b 1.OG 59,9 59,4 0,5 44,8 44,4 0,4<br />
IP 27 1.OG 60,0 54,8 5,2 44,9 39,8 5,1<br />
IP 28 1.OG 59,9 52,1 7,8 44,8 37,1 7,7<br />
IP 29a 1.OG 60,0 52,4 7,5 44,9 37,4 7,5<br />
IP 29b 1.OG 59,9 52,5 7,4 44,9 37,5 7,4<br />
IP 30a 1.OG 59,7 50,5 9,2 44,7 35,5 9,2<br />
IP 30b 1.OG 59,9 50,5 9,4 44,9 35,5 9,4
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 32 von 102<br />
Immissionsaufpunkte<br />
Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr)<br />
Immissionskontingent<br />
L IK [dB(A)]<br />
Planwert<br />
L Pl [dB(A)]<br />
Unterschreitung<br />
[dB(A)]<br />
Immissionskontingent<br />
L IK [dB(A)]<br />
Planwert<br />
L Pl [dB(A)]<br />
Unterschreitung<br />
[dB(A)]<br />
IP 31 1.OG 59,8 57,7 2,1 44,8 42,7 2,1<br />
IP 32 1.OG 65,0 60,2 4,7 49,9 45,2 4,7<br />
IP 33 1.OG 65,0 62,2 2,8 50,0 47,2 2,8<br />
IP 34 1.OG 65,0 62,8 2,1 50,0 47,8 2,1<br />
IP 35 1.OG 65,0 60,6 4,4 50,0 45,6 4,4<br />
IP 36 1.OG 65,0 59,7 5,3 50,0 44,7 5,3<br />
IP 37 1.OG 65,0 59,2 5,8 49,9 44,2 5,8<br />
IP 38 1.OG 65,0 57,7 7,3 50,0 42,7 7,3<br />
IP 39 1.OG 65,0 57,4 7,5 50,0 42,4 7,5<br />
Überschreitungen der Planwerte sind fett gekennzeichnet<br />
Es ergeben sich bei der Kontingentierung Überschreitungen der Planwerte von bis <strong>zu</strong><br />
0,1 dB(A) im Tagzeitraum und bis <strong>zu</strong> 0,3 dB(A) im Nachtzeitraum an <strong>den</strong> Immissionsaufpunkten<br />
IP 25 bzw. IP 4 und IP 25.<br />
5.6 Festset<strong>zu</strong>ng von Zusatzkontingenten<br />
Die <strong>zu</strong>vor ermittelten Emissionskontingente in Tabelle 8 schöpfen die Planwerte im Tagund<br />
Nachtzeitraum an <strong>den</strong> Immissionsaufpunkten IP 4, IP 5, IP6, IP 11a/b, IP 14, IP 15,<br />
IP 20, IP 22 und IP 25 bis IP26 vollständig oder fast vollständig aus.<br />
Um die Plangebiete jedoch schalltechnisch besser nutzen <strong>zu</strong> können, können für die drei<br />
Plangebiete, in <strong>den</strong>en Emissionskontingente festgesetzt wer<strong>den</strong>, Zusatzkontingente bestimmt<br />
wer<strong>den</strong>. Im vorliegen<strong>den</strong> Fall wer<strong>den</strong> die Zusatzkontingente für die in Tabelle 3<br />
definierten Immissionsaufpunkte ermittelt. Der Vorteil dieser Methode im Gegensatz <strong>zu</strong>r<br />
Festlegung von Richtungsvektoren ist, dass die immissionsaufpunktbezogenen Zusatzkontingente<br />
für alle Bebauungspläne gleich sind. Zur Vereinfachung wer<strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>e<br />
Immissionsaufpunkte in Bereiche <strong>zu</strong>sammengefasst und für diese Bereiche ein einheitliches<br />
Zusatzkontingent bestimmt. Die Werte der Unterschreitungen des Planwertes am jeweiligen<br />
Immissionsaufpunkt sind ein Maß für die Höhe der Zusatzkontingente.<br />
Die Immissionsaufpunkte mit <strong>den</strong> Zusatzkontingenten sind im jeweiligen Bebauungsplan<br />
fest<strong>zu</strong>setzen.
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 33 von 102<br />
Abbildung 4: Grafische Darstellung der ermittelten Emissionskontingente.
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 34 von 102<br />
Kommentar: Nach bisheriger Rechtsauffassung dürfen jedoch im Bebauungsplan keine<br />
Festset<strong>zu</strong>ngen für Immissionsaufpunkte oder Gebiete außerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches<br />
getroffen wer<strong>den</strong>. Hier ist eine Prüfung notwendig, ob dieser Sachverhalt<br />
durch öffentlich-rechtliche Verträge geregelt wer<strong>den</strong> kann oder alternativ Richtungssektoren<br />
im jeweiligen Gel<strong>zu</strong>ngsbereich definiert wer<strong>den</strong>, die in ihrer Verlängerung durch die<br />
o.g. Immissionsaufpunkte begrenzt wer<strong>den</strong>.<br />
Entsprechend der Höhe der Unterschreitung und der Lage der Immissionsorte ergeben<br />
sich für alle drei Plangebiete (Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I–III) insgesamt fünf Bereiche. Für<br />
diese Bereiche können die in der Tabelle 10 dargestellten Zusatzkontingente für <strong>den</strong> Tagund<br />
Nachtzeitraum im jeweiligen Bebauungsplan festgesetzt wer<strong>den</strong>.<br />
Tabelle 10: Immissionsaufpunktbezogene Zusatzkontingente in dB(A) nach DIN 45961<br />
[9].<br />
Immissionsaufpunkte<br />
Zusatzkontingent<br />
L EK,<strong>zu</strong>s,k [dB(A)]<br />
tags nachts<br />
IP 1 bis IP 15 0,0 0,0<br />
IP 16 bis IP 18 8,0 8,0<br />
IP 19 bis IP 26 0,0 0,0<br />
IP 27und IP 31 bis IP 39 2,0 2,0<br />
IP 28 und IP 29 7,0 7,0<br />
5.7 Nachweis der Einhaltung der Emissionskontingente im<br />
Genehmigungsverfahren<br />
Ein Vorhaben (ein Betrieb oder eine Anlage), das auf einer Teilfläche i eines der drei Bebauungspläne<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I–III mit festgesetzten Emmissonskontingenten umgesetzt wer<strong>den</strong><br />
soll, erfüllt die schalltechnischen Festset<strong>zu</strong>ngen des jeweiligen Bebauungsplanes, wenn<br />
der nach TA-Lärm berechnete Beurteilungspegel des Vorhabens oder der Anlage (Lr, j) an<br />
dem relevanten Immissionsaufpunkt j das vorhabenbezogene Immissionskontingent ausschöpft<br />
oder unterschreitet.<br />
Das vorhabenbezogene Immissionskontingent LIK,i,Vorhaben errechnet sich aus dem Emissionskontingent<br />
LEK, i der Teilflächen des Plangebietes (Betriebsgrundstück), die für das<br />
Vorhaben oder die Anlage beansprucht wer<strong>den</strong>.<br />
Der Nachweis wird dem<strong>zu</strong>folge immissionsbezogen durchgeführt. Da<strong>zu</strong> wer<strong>den</strong> für die relevanten<br />
Immissionsaufpunkte j in der Umgebung des Plangebietes <strong>zu</strong>nächst die Immissionsanteile<br />
der durch <strong>den</strong> Betrieb genutzten Teilfläche TFi (entspricht dem genutzten<br />
Betriebsgrundstück) ermittelt (LIK,i,j,Vorhaben). Die Immissionsanteile dieser Teilfläche wer-
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 35 von 102<br />
<strong>den</strong> ausschließlich über die geometrische Ausbreitungsrechnung (ohne Bo<strong>den</strong>- und Meteorologie-Dämpfung<br />
und ohne Abschirmung) aus dem Emissionskontingent der Fläche TFi bestimmt. Abhängig vom Immissionsaufpunkt bezogenen Zusatzkontingent wird dem<br />
Immissionskontingent LIK i, j das <strong>zu</strong>r Verfügung stehende Zusatzkontingent LEK, Zusatz hin<strong>zu</strong>addiert:<br />
L IK, Vorhaben Gesamt i, j = L IK,-Vorhaben i, j + L EK, Zusatz<br />
Das so erhaltene Vorhabenkontingent LIK, Vorhaben gesamt i, j wird mit dem Beurteilungspegel<br />
Lr Betrieb j verglichen, der für die geplante Anlage bzw. <strong>den</strong> Betrieb im Rahmen des Genehmigungsverfahrens<br />
nach TA-Lärm an <strong>den</strong> o. g. Immissionsorten unter Berücksichtigung<br />
der Schallausbreitungsverhältnisse <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Genehmigung prognostiziert wird.<br />
Der Beurteilungspegel der Anlage an <strong>den</strong> jeweiligen Immissionsorten Lr Betrieb j darf das<br />
Vorhabenkontingent LIK, Vorhaben gesamt,i j nicht überschreiten.
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 36 von 102<br />
6 Verkehrsbedingte Geräuschimmissionen<br />
(Straße und Schiene)<br />
6.1 Vorbemerkungen/Vorgehensweise<br />
Dieses Kapitel dient der Untersuchung der Verkehrsgeräuschimmissionssituation durch<br />
Straßen- und Schienenverkehr auf <strong>den</strong> Plangebieten und in der unmittelbaren Umgebung<br />
des Flugplatzes, um eventuell entstehende oder bereits bestehende Konflikte in <strong>den</strong> bauleitplanerischen<br />
Abwägungsprozess mit berücksichtigen <strong>zu</strong> können.<br />
Im vorliegen<strong>den</strong> Fall handelt es sich um keine wesentliche Änderung einer bestehen<strong>den</strong><br />
öffentlichen Straße/Schiene oder einem Neubau, sodass es keine verbindlichen Grenzwerte<br />
oder Auflagen in Be<strong>zu</strong>g auf Geräuschimmissionen gibt. I. d. R. sollen jedoch durch die<br />
Bauleitplanung bestehende Konflikte nicht wesentlich verschärft wer<strong>den</strong>. In der Bauleitplanung<br />
wer<strong>den</strong> i. d. R. die Geräuschimmissionen von Straßen und Schienen kumulativ,<br />
d. h. energetisch aufsummiert, ermittelt und beurteilt.<br />
Bei Überschreitungen der Orientierungswerte innerhalb der Plangebiete sind entsprechende<br />
Lärmminderungsmaßnahmen <strong>zu</strong> ermitteln bzw. Maßnahmen z. B. in der Form von<br />
Lärmpegelbereichen <strong>zu</strong>m Schutz gesunder Wohn- und Aufenthaltsverhältnisse <strong>zu</strong> ermitteln<br />
und textlich fest<strong>zu</strong>setzen.<br />
Schienenverkehr<br />
Es besteht ein Gleisanschluss <strong>zu</strong>m Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A im<br />
nordwestlichen Bereich nahe der Vechtaer Straße (L870). Im nordwestlichen Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A gabelt sich die Schienentrasse. Ein Teil läuft im<br />
Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A Richtung Osten. Der andere Teil verläuft<br />
parallel <strong>zu</strong>r Vechtaer Straße südwärts in <strong>den</strong> Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/III. Nach Auskunft der Gemeinde Großenkneten und dem Planungsbüro Stelzer<br />
[23, 29] wer<strong>den</strong> voraussichtlich beide Streckenabschnitte genutzt. Die Nut<strong>zu</strong>ng ist ausschließlich<br />
gewerblicher Natur.<br />
In Abbildung 5 sind die Teilabschnitte, die reaktiviert wer<strong>den</strong> sollen, dargestellt.
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 37 von 102<br />
Abbildung 5: Darstellung der <strong>zu</strong> reaktivieren<strong>den</strong> Schienenteilstücke.<br />
Straßenverkehr<br />
Es ist beabsichtigt, mit <strong>den</strong> Umset<strong>zu</strong>ngen der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V, <strong>den</strong> „gewerblichen“<br />
Verkehr aus <strong>den</strong> Plangebieten über bereits bestehende Planstraßen nordwestlich<br />
und westlich auf die Vechtaer Straße (L870) <strong>zu</strong> leiten. Der Teil des Verkehrs aus dem Geltungsbereich<br />
des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/IV, der <strong>zu</strong>r Fremdbeherbergung genutzt wird,<br />
soll über die Straße Am Scheidewald auf die Vechtaer Straße (L870) geleitet wer<strong>den</strong>. Zusätzlich<br />
soll die bereits vorhan<strong>den</strong>e Planstraße östlich bis <strong>zu</strong>r Visbeker Straße (L880) aus-
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 38 von 102<br />
gebaut wer<strong>den</strong>, sodass eine Verbindung zwischen der Vechtaer Straße (L870) und Visbeker<br />
Straße (L880) durch das Plangebiet führt, Abbildung 5.<br />
Zum Zeitpunkt der <strong>Gutachten</strong>erstellung ging die Planung für die Planstraßen davon aus,<br />
dass die Verkehrswege für die Geltungsbereiche der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I, <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/V<br />
<strong>zu</strong>nächst als Privatstraßen ausgewiesen wer<strong>den</strong>. Es ist jedoch nicht aus<strong>zu</strong>schließen, dass<br />
diese Planstraßen <strong>zu</strong> einem späteren Zeitpunkt einer öffentlichen Nut<strong>zu</strong>ng (öffentliche<br />
Verkehrswege) <strong>zu</strong>geführt wer<strong>den</strong>. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem Gesamtprojekt<br />
„“Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ (B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V) um eine mehrere<br />
Quadratkilometer große Fläche handelt, auf der sich diverse Firmen ansiedeln sollen<br />
und wer<strong>den</strong>, ist eine Vermischung des Verkehrs von einer Firma auf einer Teilfläche mit<br />
dem übrigen Verkehr aus <strong>den</strong> Plangebieten nicht aus<strong>zu</strong>schließen. In Absprache mit der<br />
Gemeinde Großenkneten [23] wer<strong>den</strong> die privaten Planstraßen in diesem <strong>Gutachten</strong> als<br />
öffentliche Verkehrswege schalltechnisch ermittelt und beurteilt.<br />
Der Straßenverkehr wird im Wesentlichen über die folgen<strong>den</strong> öffentlichen Straßen abfließen:<br />
• Vechtaer Straße (L870)<br />
• Visbeker Straße (L880)<br />
• Planstraßen durch das Plangebiet <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I bis <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/III<br />
• Ehemalige Bundesstraße, jetzt Gemeindestraße:<br />
Cloppenburger Straße – westwärts, Wildeshauser Straße – ostwärts<br />
• Bundesautobahn BAB A1 und A29<br />
• Straßen Am Scheidewald, Meyelheide und Bakler Berg<br />
• Kirchstraße<br />
Vorgehensweise bei der Ermittlung<br />
Bei der schalltechnischen Beurteilung der gewerblich genutzten Flächen aus der Sicht der<br />
Bauleitplanung ist gemäß DIN 18005 die Wohnbebauung, die durch die geplante Zufahrt<br />
<strong>zu</strong>m Plangebiet <strong>zu</strong>sätzlich belastet wird, <strong>zu</strong> untersuchen. Die Gesamtbelastung LrG setzt<br />
sich wie folgt <strong>zu</strong>sammen:<br />
Vorbelastung L rV: Verkehr auf <strong>den</strong> o. g. öffentlichen Straßen und Schienen<br />
Zusatzbelastung L rZ: Anliegerverkehr durch die Plangebiete (Straße + Schiene)<br />
Die Berechnung der Geräuschimmissionen der <strong>zu</strong>vor genannten Straßen erfolgt nach <strong>den</strong><br />
Richtlinien für Lärmschutz an Straßen - RLS 90 [6] gemäß <strong>den</strong> Vorgaben im Abschnitt<br />
7.1, Seite 14, der DIN 18005, für Schienen nach der Schall03 [7].
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 39 von 102<br />
Bei der Beurteilung der Schienenverkehrsgeräusche erfolgt kein Abschlag von 5 dB(A)<br />
nach Schall03 und 16.BImSchV für <strong>den</strong> Verkehr aus <strong>den</strong> Plangebieten, da es sich um einen<br />
reinen gewerblichen Schienenverkehr handelt.<br />
Die Emissionspegel für <strong>den</strong> Verkehrslärm wer<strong>den</strong> nach dem Teilstück-Verfahren gemäß Kapitel<br />
4.4.2, Gleichung 19, der RLS-90 [6] bzw. der Schall03 [7] berechnet.<br />
Die Berechnung der Beurteilungspegel an <strong>den</strong> ausgewählten Immissionsaufpunkten wird<br />
mithilfe der Software IMMI 2010 [14] durchgeführt.<br />
6.2 Verkehrsbedingte Immissionsaufpunkte<br />
Zur Beurteilung der verkehrsbedingten Geräuschimmissionen in der Umgebung und auf<br />
<strong>den</strong> Plangebieten sind insgesamt 51 repräsentative Immissionsaufpunkte gesetzt wor<strong>den</strong><br />
(siehe Tabelle 11 und Abbildung 6). Um Verwechselungen mit <strong>den</strong> Immissionsaufpunkten<br />
aus Kapitel 5.1 (gewerbliche Geräuschimmissionen) <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>, wer<strong>den</strong> die Immissionsaufpunkte<br />
mit IPV gekennzeichnet und die Nummerierung beginnt mit 101.<br />
Tabelle 11: Immissionsaufpunkte für verkehrsbedingte Geräuschimmissionen<br />
Immissionsort Haus <strong>Nr</strong>. Aufpunkthöhe Schutzanspruch<br />
IPV 101 Wildeshauser Straße 40, Südfassade<br />
IPV 102a Wildeshauser Straße 73, Westfassade<br />
EG + 1. OG MI<br />
EG + 1. OG +<br />
2.OG<br />
IPV 102b Wildeshauser Straße 73, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 103a Am Gaswerk 6a, Ostfassade EG + 1. OG WA<br />
IPV 103b Am Gaswerk 6a, Nordfassade<br />
EG + 1. OG +<br />
2.OG<br />
IPV 104a Danziger Weg 2, Nordfassade EG + 1. OG WA<br />
IPV 104b Danziger Weg 2, Ostfassade EG + 1. OG WA<br />
IPV 105 Visbeker Straße 7, Südfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 106 Visbeker Straße 16, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 107 Visbeker Straße 11, Südwestfassade EG + 1. OG WA<br />
IPV 108 Visbeker Straße 15, Südfassade EG + 1. OG WA<br />
IPV <strong>109</strong> Vorm Grund 1, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 110 Visbeker Straße 19, Südfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 111 Sehresch 1, Südfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 112 Sehresch 1a, Südfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 113 Sehresch 2, Westfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 114a Meyelheide 1, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 114b Meyelheide 1, Ostfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 115 Visbeker Straße 21a, Südwestfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 116 Visbeker Straße 18, Nordostfassade EG + 1. OG MI<br />
MI<br />
WA
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 40 von 102<br />
Immissionsort Haus <strong>Nr</strong>. Aufpunkthöhe Schutzanspruch<br />
IPV 117 Visbeker Straße 20, Ostfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 118 Visbeker Straße 22, Ostfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 119 Visbeker Straße 32, Ostfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 120 Meyelheide 5, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 121 Meyelheide 2, Nordwestfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 122 Bakler Berg 1, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 123 Bakler Berg 2, Südfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 124 Bakler Berg 10, Südfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV125 Bakler Berg 16, Ostfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 126a Bakler Berg 5, Nordwestfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 126b Bakler Berg 5, Westfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 127 Bakler Berg 7, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 128 Am Scheidewald 8, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 129 Am Scheidewald 33, Südfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 130 Am Scheidewald 23, Südwestfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 131a Am Scheidewald 11,Südwestfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 131b Am Scheidewald 11, Nordostfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 132a Am Scheidewald 1, Südfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 132b Am Scheidewald 1, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 133<br />
Gewerbegebiet im B-Plan <strong>109</strong>/III,<br />
Nordostfassade<br />
EG + 1. OG GE<br />
IPV 134 Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/IV, Ostfassade EG + 1. OG GEe<br />
IPV 135a Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/III, Nordostfassade EG + 1. OG GEe<br />
IPV 135b<br />
Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/III, Nordwestfassade<br />
EG + 1. OG GEe<br />
IPV 136a Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/IV, Südwestfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 136b Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/IV, Westfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 137a Vechtaer Straße 37, Westfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 137a Vechtaer Straße 37, Südwestfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 138 Im Garterfeld 14 , Westfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 139 Forstweg 2, Ostfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 140 Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/III, Nordwestseite EG + 1. OG GEe<br />
IPV 141 Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/III, Westseite EG + 1. OG GE<br />
IPV 142 Vechtaer Straße 14, Nordostfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 143 Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/IV, Westseite EG + 1. OG MI<br />
IPV 144 Ortmoorweg 1, Ostfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 145 Vechtaer Straße 12, Ostfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 146 Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/I, Westfassade EG + 1. OG GE<br />
IPV 147 Vechtaer Straße 29, Westfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 148 Vechtaer Straße 21, Westfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 149 Vechtaer Straße 13, Südwestfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 150 Vechtaer Straße 5, Westfassade EG + 1. OG MI<br />
IPV 151 Kirchstraße 14, Westfassade EG + 1. OG WA
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 41 von 102<br />
Die jeweilige Aufpunkthöhe entspricht der aus Kapitel 5.1. Die Immissionsaufpunkte<br />
(IPV) sind in Abbildung 6 dargestellt.<br />
6.3 Emissionsdaten<br />
6.3.1 Straßenverkehr<br />
Zum Zeitpunkt der <strong>Gutachten</strong>erstellung lagen der Gemeinde Großenkneten eine verkehrstechnische<br />
Prognose inkl. mehrerer Ergän<strong>zu</strong>ngen für das Konversionsprojekt „Flugplatz<br />
Ahlhorn“ von der Ingenieurgesellschaft Dr.-Ing. Schubert vor [15]. Zusätzlich gibt es eine<br />
Stellungnahme <strong>zu</strong>m erwarteten Verkehrsaufkommen von dem Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm<br />
& Tjardes GBR [20]. Aufgrund der derzeit unklaren Nut<strong>zu</strong>ng der Geltungsbereiche<br />
und basierend auf der Tatsache, dass es sich um ein sehr großes Areal handelt, das gewerblich<br />
genutzt wer<strong>den</strong> kann, ist vom Ingenieurbüro PlanForum Nord GmbH [21], in Absprache<br />
mit der Gemeinde Großenkneten, eine weitere verkehrstechnische Prognose erstellt<br />
wor<strong>den</strong>. Diese Prognose ist für <strong>den</strong> Prognosehorizont im Jahr 2027 ausgelegt und<br />
basiert auf <strong>den</strong> o. g. verkehrstechnischen <strong>Gutachten</strong> und Stellungnahmen, sowie der<br />
Richtlinie „Hinweise <strong>zu</strong>r Schät<strong>zu</strong>ng des Verkehrsaufkommen nach Gebietstyp“ [25]. In<br />
Absprache mit der Gemeinde Großenkneten wer<strong>den</strong> vorwiegend die Verkehrszahlen vom<br />
PlanForum Nord GmbH für die anschließende schalltechnische Prognose verwendet [23].<br />
Für <strong>den</strong> bauleitplanerischen Abwägungsprozess wird eine Hochrechnung für die nächsten<br />
15 Jahre <strong>zu</strong> Grunde gelegt. Diese ist in <strong>den</strong> Verkehrsdaten von PlanForum Nord GmbH<br />
[21], sowie in dem verkehrstechnischen <strong>Gutachten</strong> [15] und auch in der Stellungnahme<br />
[20] bereits berücksichtigt.<br />
In der nachfolgen<strong>den</strong> Tabelle 12 sind die entsprechen<strong>den</strong> Verkehrsbelastungen für die relevanten<br />
o. g. Straßen mit und ohne Mehrverkehr aus <strong>den</strong> Plangebieten <strong>zu</strong>sammengestellt.<br />
Es wird vom einem Mehrverkehr von ca. 5.000 Kfz/24h (Tag und Nacht) durch die<br />
Plangebiete ausgegangen. Die Daten für <strong>den</strong> Bestand des öffentlichen Verkehrs inkl.<br />
Schwerlastanteil wer<strong>den</strong> aus dem verkehrstechnischen <strong>Gutachten</strong> des Ingenieurbüros<br />
Schubert [15] verwendet.<br />
Bei <strong>den</strong> kleineren Straßen ist z. T. kein expliziter Schwerlastanteil im verkehrstechnischen<br />
Prognosegutachten ausgewiesen wor<strong>den</strong>, sodass auf Standardwerte aus der RLS-90<br />
[6] für <strong>den</strong> Schwerlastanteil <strong>zu</strong>rückgegriffen wurde. Für sämtliche Verkehrswege, mit Ausnahme<br />
der Straßen Am Scheidewald und Bakler Berg, ist nichtgeriffelter Gussasphalt als<br />
Fahrbahnoberfläche angesetzt wor<strong>den</strong>. Die Straßen Am Scheidewald und Bakler Berg haben<br />
eine Fahrbahnoberfläche aus geriffeltem Gussasphalt.
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 42 von 102<br />
Abbildung 6: Grafische Darstellung der Immissionsaufpunkte für die verkehrsbedingten Geräuschimmissionen.<br />
Die geräuschemittieren<strong>den</strong> Verkehrswege sind rot dargestellt.<br />
Für die Kirchstraße existieren Verkehrszähldaten von der Gemeinde Großenkneten [23].<br />
Eine Durchfahrt von der Kirchstraße in <strong>den</strong> Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A wird nicht geschaffen.
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 43 von 102<br />
Die Verkehrswege wer<strong>den</strong> als RLS-90 Linienschallquellen mit einer Höhe von 0,5 m in das<br />
Berechnungsmodell integriert.<br />
Tabelle 12: Emissionsdaten für <strong>den</strong> straßenbedingten Verkehr auf <strong>den</strong> öffentlichen Straßen<br />
nach [15, 20, 21, 23].<br />
Straßen<br />
Verkehrsbelastung 2025<br />
ohne planbedingten Mehrverkehr<br />
DTV<br />
[Kfz/Tag]<br />
P tags<br />
[%]<br />
P nachts<br />
[%]<br />
Verkehrsbelastung 2025<br />
mit planbedingten Mehrverkehr<br />
DTV<br />
[Kfz/Tag]<br />
P tags<br />
[%]<br />
P nachts<br />
[%]<br />
v [Km/h]<br />
Pkw/Lkw<br />
Zuschlag<br />
D StrO in<br />
dB(A)<br />
L880 Visbeker Str.,<br />
südlich/nördlich<br />
der BAB A1<br />
L880 Visbeker Str.,<br />
1.700 8,5 8,5 2.705 17,11 17,11 100/80 0<br />
nördlich der Planstraße<br />
L880 Visbeker Str.,<br />
1.800 8,0 8,0 2.744 16,14 16,14 50/50 0<br />
südlich der Wildeshauser<br />
Straße<br />
L870 Vechtaer Str.,<br />
2.400 8,0 8,0 3.344 14,68 14,68 50/50 0<br />
südlich der Wildeshauser<br />
Straße<br />
3.300 16,0 16,0 4.698 20,66 20,66 50/50 0<br />
L870 Vechtaer Str.,<br />
nördlich Planstraße<br />
4.100 13,0 13,0 5.498 17,75 17,75 100/80 0<br />
L870 Vechtaer Str.,<br />
südlich Planstraße<br />
3.900 14,0 14,0 5.398 18,9 18,9 100/80 0<br />
L870 Vechtaer Str.,<br />
nördlich BAB1<br />
Am Scheidewald /<br />
3.900 14,0 14,0 5.398 18,9 18,9 100/80 0<br />
Bakler Berg, östlicher<br />
Abschnitt<br />
Am Scheidewald /<br />
300 10,0* 3,0* 300 10,0* 3,0* 50/50 1<br />
Bakler Berg, mittlerer<br />
Abschnitt<br />
Am Scheidewald /<br />
100 10,0* 3,0* 100 10,0* 3,0* 50/50 1<br />
Bakler Berg, westlicher<br />
Abschnitt<br />
Wildeshauser Stra-<br />
200 10,0* 3,0* 200 10,0* 3,0* 50/50 1<br />
ße, westlich der<br />
L880 Visbeker Straße<br />
Wildeshauser Stra-<br />
8.900 20,0* 20,0* 8.900 20,0* 20,0* 50/50 0<br />
ße, östlich der L880<br />
Visbeker Straße<br />
7.900 7,5 7,5 9.300 9,5 9,5 100/80 0<br />
BAB A1 50.000 31,0 36,0 50.400 31,0 36,0 120/80 0<br />
BAB A29 18.200 25,0* 45,0* 18.200 25,0* 45,0* 130/80 0<br />
Planstraße Zufahrt<br />
L870<br />
400 10,0* 3,0* 2.560 29,0 29,0 50/50 0<br />
Planstraße mittlerer<br />
Abschnitt<br />
- - - 2.892 31,67 31,67 50/50 0<br />
Planstraße Zufahrt<br />
L880<br />
- - - 1.949 31,67 31,67 50/50 0<br />
Planstraße Richtung<br />
Nordwesten<br />
- - - 732 31,67 31,67 50/50 0
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 44 von 102<br />
Straßen<br />
(Kasinostraße)<br />
Planstraße Richtung<br />
Südwesten<br />
(Scheidewald)<br />
Kirchstraße / Waldstraße<br />
* Angaben nach RLS90 [6]<br />
Verkehrsbelastung 2025<br />
ohne planbedingten Mehrverkehr<br />
DTV<br />
[Kfz/Tag]<br />
6.3.2 Schienenverkehr<br />
P tags<br />
[%]<br />
P nachts<br />
[%]<br />
Verkehrsbelastung 2025<br />
mit planbedingten Mehrverkehr<br />
DTV<br />
[Kfz/Tag]<br />
P tags<br />
[%]<br />
P nachts<br />
[%]<br />
v [Km/h]<br />
Pkw/Lkw<br />
Zuschlag<br />
D StrO in<br />
dB(A)<br />
- - - 160 10,0 3,0 50/50 0<br />
500 5,0* 3,0* 662 5,0* 3,0* 30/30 0<br />
Die öffentliche Schienentrasse verläuft vom Bahnhof Ahlhorn südwärts parallel <strong>zu</strong>r<br />
Vechtaer Straße. Nordwestlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A<br />
gabelt sich der Schienenweg. Eine Teilstrecke verläuft westwärts (öffentliches Streckennetz)<br />
und eine weitere südostwärts auf das ehemalige Flugplatzgelände (Bebauungsplan<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II). Dieser Teil der Strecke kreuzt die Vechtaer Straße. Im Geltungsbereich des<br />
Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A gabelt sich die Schienentrasse ein weiteres Mal. Ein Teilabschnitt<br />
verläuft ostwärts, ein weiterer Süd westwärts in <strong>den</strong> Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/III.<br />
In Absprache mit der Gemeinde Großenkneten wer<strong>den</strong> auch die Streckenabschnitte, die<br />
sich auf dem ehemaligen Flugplatzgelände befin<strong>den</strong>, als öffentlicher Verkehr gewertet, da<br />
die Gleise nicht nur einem Grundstück bzw. einem Nutzer <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt wer<strong>den</strong><br />
sollen bzw. können.<br />
Auch für <strong>den</strong> Schienenverkehr ist ein Prognosehorizont von 15 Jahren <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />
Es existiert eine Zählung für das Jahr 2005 und eine Prognose für das Jahr 2015 der Verkehrsmenge<br />
für <strong>den</strong> öffentlichen Schienenverkehr im Bereich Großenkneten von der Deutschen<br />
Bahn AG [22]. In diesem schalltechnischen <strong>Gutachten</strong> wer<strong>den</strong> nach Absprache mit<br />
der Gemeinde Großenkneten die Prognosedaten für das Jahr 2015 [22] ebenfalls für <strong>den</strong><br />
Prognosehorizont 2027 angesetzt, da kein weiterer Zuwachs an öffentlichem Schienenverkehr<br />
<strong>zu</strong> erwarten ist.<br />
Der Schienenabschnitt auf dem Plangebiet wird derzeit nicht genutzt. Nach Angaben des<br />
Planungsbüros Stelzer und der Gemeinde Großenkneten [29] wird erwartet, dass künftig<br />
pro Tag- und Nachtzeitraum insgesamt ein Güterverkehrs<strong>zu</strong>g ins Plangebiet herein und<br />
wieder heraus fährt. Dabei wird der obere Streckenabschnitt jeweils zweimal pro Woche<br />
genutzt und der Streckenabschnitt Richtung Sü<strong>den</strong> ca. viermal pro Woche.
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 45 von 102<br />
In der Prognose wird davon ausgegangen, dass auf jedem Streckenabschnitt ein Güter<strong>zu</strong>g<br />
pro Tag- und Nachtzeitraum einmal fährt.<br />
Auf <strong>den</strong> betrachteten Streckenabschnitten beträgt die <strong>zu</strong>lässige Höchstgeschwindigkeit<br />
100 km/h. Aufgrund der Tatsache, dass sich große Teile der Streckenabschnitte innerhalb<br />
der Ortschaft Ahlhorn befin<strong>den</strong> und der wieder reaktivierte Streckenabschnitt im Plangebiet<br />
relativ kurz ist, wird in Absprache mit der Gemeinde Großenkneten auf <strong>den</strong> gesamten<br />
betrachteten Streckenabschnitten eine <strong>zu</strong>lässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h angesetzt.<br />
Alle Quellen gehen als Linienquellen nach Schall03 [7] in die Prognose ein.<br />
Auf dem gesamten Streckenverlauf sind keine beurteilungsrelevanten Höhenunterschiede<br />
<strong>zu</strong> verzeichnen.<br />
Für <strong>den</strong> Bahnübergang Vechtaer Straße wird nach Schall03 ein Zuschlag von 5 dB(A) berücksichtigt.<br />
Nach Schall03 wird für reinen gewerblichen Schienenverkehr kein Schienenbonus von<br />
5 dB(A) gegeben. Im vorliegen<strong>den</strong> Fall wird nur gewerblicher Verkehr erwartet, sodass der<br />
Schienenbonus nicht berücksichtigt wird.<br />
Tabelle 13: Emissionsdaten für <strong>den</strong> Schienenverkehr.<br />
Zugart<br />
Personennahverkehr<br />
DR-N außerhalb des<br />
Flugplatzgeländes<br />
Güterverkehr<br />
FGZ außerhalb des<br />
Flugplatzgeländes<br />
Güterverkehr<br />
innerhalb des FlugplatzgeländesRichtung<br />
Osten<br />
Güterverkehr<br />
innerhalb des FlugplatzgeländesRichtung<br />
Sü<strong>den</strong><br />
Verkehrsbelastung<br />
2025 ohne planbedingtenMehrverkehr<br />
Anzahl Anzahl<br />
Verkehrsbelastung<br />
2025 mit planbedingtenMehrverkehr<br />
Länge<br />
in m<br />
Allgemeine Angaben<br />
Geschwindigkeit<br />
in km/h<br />
SB-<br />
Anteil* D Fz*<br />
38 8 38 8 50 50 100 0<br />
1 1 2 2 500 50 100 0<br />
- - 1 1 500 50 100 0<br />
- - 1 1 500 50 100 0<br />
*D FZ – Einfluss der Zugart nach Schall03<br />
SB-Anteil – Anteil der Wagen mit Scheibenbremsen
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 46 von 102<br />
6.4 Berechnungsergebnisse der Verkehrsgeräuschsituation<br />
6.4.1 Straßenverkehr<br />
In Tabelle 14 sind die Beurteilungspegel der verkehrsbedingten Geräuschimmissionen ohne<br />
und mit Mehrverkehr aus <strong>den</strong> Plangebieten für das Jahr 2027 dargestellt. Zusätzlich<br />
sind die Orientierungswerte der DIN 18005 Beiblatt 1 [4] aufgeführt.<br />
Tabelle 14: Beurteilungspegel in Be<strong>zu</strong>g auf die verkehrsbedingten Geräuschimmissionen mit<br />
und ohne Planvorhaben (Jahr 2027).<br />
Immissionsort<br />
Beurteilungspegel in Be<strong>zu</strong>g auf Verkehrsgeräuschimmissionen<br />
in dB(A)<br />
ohne<br />
Mehrverkehr<br />
mit<br />
Mehrverkehr<br />
Orientierungswerte<br />
der DIN 18005<br />
in dB(A)<br />
Tag Nacht Tag Nacht Tag / Nacht<br />
IPV 101 1.OG 68* 60* 70* 62* 60 / 50<br />
IPV 102a 1.OG 66* 59* 68* 60* 60 / 50<br />
IPV 102b 1.OG 71* 63* 72* 65* 60 / 50<br />
IPV 103a 1.OG 54 47 56 49 60 / 50<br />
IPV 103b 1.OG 56 49 58 51 60 / 50<br />
IPV 104a 1.OG 59 52* 61* 54* 55 / 45<br />
IPV 104b 1.OG 57 52* 60* 52* 55 / 45<br />
IPV 105 1.OG 60 55* 63 56* 60 / 50<br />
IPV 106 1.OG 61 56* 65* 57* 60 / 50<br />
IPV 107 1.OG 58 53* 62* 54* 55 / 45<br />
IPV 108 1.OG 58 52* 62* 55* 55 / 45<br />
IPV <strong>109</strong> 1.OG 60 53 64 56* 60 / 50<br />
IPV 110 1.OG 56 48 60 52 60 / 50<br />
IPV 111 1.OG 55 47 59 51 60 / 50<br />
IPV 112 1.OG 50 42 53 45 60 / 50<br />
IPV 113 1.OG 46 39 49 42 60 / 50<br />
IPV 114a 1.OG 55 47 59 52 60 / 50<br />
IPV 114b 1.OG 58 51 61 54 60 / 50<br />
IPV 115 1.OG 63 55* 67* 59* 60 / 50<br />
IPV 116 1.OG 64 57* 68* 61* 60 / 50<br />
IPV 117 1.OG 64 56* 67* 59* 60 / 50<br />
IPV 118 1.OG 62 54 64 57* 60 / 50<br />
IPV 119 1.OG 75* 67* 75* 67* 60 / 50<br />
IPV 120 1.OG 41 34 53 45 60 / 50<br />
IPV 121 1.OG 44 37 50 42 60 / 50<br />
IPV 122 1.OG 58 49 57 49 60 / 50<br />
IPV 123 1.OG 61 53 61 53 60 / 50<br />
IPV 124 1.OG 60 52 60 52 60 / 50
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 47 von 102<br />
Immissionsort<br />
Beurteilungspegel in Be<strong>zu</strong>g auf Verkehrsgeräuschimmissionen<br />
in dB(A)<br />
ohne<br />
Mehrverkehr<br />
mit<br />
Mehrverkehr<br />
Orientierungswerte<br />
der DIN 18005<br />
in dB(A)<br />
Tag Nacht Tag Nacht Tag / Nacht<br />
IPV125 1.OG 58 50 58 50 60 / 50<br />
IPV 126a 1.OG 53 43 52 43 60 / 50<br />
IPV 126b 1.OG 56 48 56 48 60 / 50<br />
IPV 127 1.OG 53 44 52 44 60 / 50<br />
IPV 128 1.OG 56 46 54 45 60 / 50<br />
IPV 129 1.OG 56 48 55 47 60 / 50<br />
IPV 130 1.OG 55 47 54 46 60 / 50<br />
IPV 131a 1.OG 55 47 54 47 60 / 50<br />
IPV 131b 1.OG 44 38 51 44 60 / 50<br />
IPV 132a 1.OG 55 47 54 47 60 / 50<br />
IPV 132b 1.OG 53 46 52 44 60 / 50<br />
IPV 133 1.OG 42 35 64 56 65 / 55<br />
IPV 134 1.OG 54 46 54 46 65 / 55<br />
IPV 135a 1.OG 47 39 66 59 65 / 55<br />
IPV 135b 1.OG 56 48 66 59 65 / 55<br />
IPV 136a 1.OG 61 54 63 56* 60 / 50<br />
IPV 136b 1.OG 64 56* 66* 58* 60 / 50<br />
IPV 137a 1.OG 59 52 61 54 60 / 50<br />
IPV 137b 1.OG 60 53 61 54 60 / 50<br />
IPV 138 1.OG 67* 60* 69* 62* 60 / 50<br />
IPV 139 1.OG 54 46 56 49 60 / 50<br />
IPV 140 1.OG 65 58 68 61* 65 / 55<br />
IPV 141 1.OG 65 57 67 58 65 / 55<br />
IPV 142 1.OG 57 49 59 51 60 / 50<br />
IPV 143 1.OG 66 59 68 60 65 / 55<br />
IPV 144 1.OG 57 49 59 50 60 / 50<br />
IPV 145 1.OG 58 50 60 51 60 / 50<br />
IPV 146 1.OG 66 58 68 59 65 / 55<br />
IPV 147 1.OG 64 56* 67* 58* 60 / 50<br />
IPV 148 1.OG 64 56* 66* 58* 60 / 50<br />
IPV 149 1.OG 64 56* 66* 58* 60 / 50<br />
IPV 150 1.OG 64 56* 66* 58* 60 / 50<br />
IPV 151 1.OG 51 43 52 44 55 / 45<br />
Die fett markierten Werte überschreiten die Orientierungswerte der DIN 18005 Beiblatt 1.<br />
Die mit * gekennzeichneten Werte überschreiten die Grenzwerte der 16.BImSchV.
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 48 von 102<br />
Die Prognoseberechnungen ergeben Überschreitungen der Orientierungswerte an mehreren<br />
betrachteten Immissionsaufpunkten im Tag- und im Nachtzeitraum durch die Vorbelastung.<br />
Die betroffenen Immissionsaufpunkte sind: IPV 101, IPV 102a/b, IPV 104a/b,<br />
IPV105 bis IPV 108, IPV 115 bis IPV 119, IPV 123, IPB 136a/b, IPV 138, IPV 140, IPB<br />
141, IPV 143 und IPV 146 bis IPV 150, sowie nur im Nachtzeitraum an <strong>den</strong> <strong>zu</strong>sätzlichen<br />
Immissionsaufpunkten IPV <strong>109</strong>, IPV 114b, IPV 124 und IPV 137a/b von bis <strong>zu</strong> 15 dB(A)<br />
im Tagzeitraum und 17 dB(A) im Nachtzeitraum (IPV 119).<br />
An <strong>den</strong> Immissionsaufpunkten IPV 101, IPV 102, IPV 119 und IPV 138 wer<strong>den</strong> sogar die<br />
Grenzwerte der 16.BImschV im Tag- und im Nachtzeitraum durch die Vorbelastung überschritten.<br />
Zusätzliche Überschreitungen nur im Nachtzeitraum durch die Vorbelastung<br />
ergibt sich an <strong>den</strong> Immissionsaufpunkten IP 105 bis IPV 108, IPV 115 bis IPV 117, IPV<br />
136b, und IPV 147 bis IPV 150.<br />
Durch <strong>den</strong> Mehrverkehr aus dem Plangebiete erhöhen sich die Beurteilungspegel an allen<br />
betrachteten Immissionsaufpunkten außer IPV 119 und IPV 122 bis IPV 130.<br />
Erstmalige Überschreitungen der Orientierungswerte durch <strong>den</strong> Mehrverkehr im Tagzeitraum<br />
treten an <strong>den</strong> Immissionsaufpunkten IPV <strong>109</strong>, IPV 114b, IPV 135a/b und IPV<br />
137a/b auf. Im Nachtzeitraum treten erstmalige Überschreitung der Orientierungswerte<br />
an <strong>den</strong> Immissionsaufpunkten IPV 133, IPV 144, IPV 145 und IPV 152 auf.<br />
Erstmalige Überschreitungen der Grenzwerte der 16.BImSchV durch <strong>den</strong> Mehrverkehr ergeben<br />
sich im Tagzeitraum am IPV 104a/b, IPV 106, IPV 108, IPV 115 bis 117, IPV 136b<br />
und IPV 147 bis 150 und im Nachtzeitraum am IPV <strong>109</strong>, IPV 118, IPV 133, IPV 135a/b,<br />
IPV 136a, IPV 137a, IPV 140, IPV 143 und IPV 146.<br />
6.4.2 Schienenverkehr<br />
Für <strong>den</strong> Schienenverkehr sind lediglich die Immissionsaufpunkte IPV 133, IPV 135a/b und<br />
IPV 144 bis IPV 150 relevant.<br />
In Tabelle 15 sind die Beurteilungspegel der Geräuschimmissionen in Be<strong>zu</strong>g auf Schienenverkehr<br />
ohne und mit Mehrverkehr aus <strong>den</strong> Plangebieten für das Jahr 2027 dargestellt.<br />
Zusätzlich sind die Orientierungswerte der DIN 18005 Beiblatt 1 [4] und die<br />
Grenzwerte nach 16. BImSchV [2] aufgeführt.<br />
Es ergeben sich weder durch <strong>den</strong> vorhan<strong>den</strong>en Schienenverkehr noch durch <strong>den</strong> Mehrverkehr<br />
Überschreitungen der Orientierungswerte an allen betrachteten Immissionsaufpunkten<br />
im Tag- und im Nachtzeitraum.
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 49 von 102<br />
Tabelle 15: Beurteilungspegel in Be<strong>zu</strong>g auf die schienenverkehrsbedingten Geräuschimmissionen<br />
mit und ohne Planvorhaben (Jahr 2027).<br />
Immissionsort<br />
Beurteilungspegel in Be<strong>zu</strong>g auf verkehrsbedinge<br />
Geräuschimmissionen in dB(A)<br />
ohne<br />
Mehrverkehr<br />
mit<br />
Mehrverkehr<br />
Orientierungswerte<br />
der DIN 18005<br />
in dB(A)<br />
Grenzwerte der<br />
16. BImSchV<br />
in dB(A)<br />
Tag Nacht Tag Nacht Tag / Nacht Tag / Nacht<br />
IPV 133 1.OG 9 10 45 48 65 / 55 69 / 59<br />
IPV 135a 1.OG 12 13 47 50 60 / 50 64 / 54<br />
IPV 135b 1.OG 14 15 37 40 60 / 50 64 / 54<br />
IPV 144 1.OG 19 21 38 41 60 / 50 64 / 54<br />
IPV 145 1.OG 28 29 46 49 60 / 50 64 / 54<br />
IPV 146 1.OG 32 34 50 53 65 / 55 69 / 59<br />
IPV 147 1.OG 35 36 44 46 60 / 50 64 / 54<br />
IPV 148 1.OG 36 38 42 45 60 / 50 64 / 54<br />
IPV 149 1.OG 37 38 42 44 60 / 50 64 / 54<br />
IPV 150 1.OG 37 38 41 44 60 / 50 64 / 54<br />
Die fett markierten Werte überschreiten die Orientierungswerte der DIN 18005 Beiblatt 1.<br />
Die mit * gekennzeichneten Werte überschreiten die Grenzwerte der 16.BImSchV.<br />
6.4.3 Kumulative Wirkung der Geräuschimmissionen von Straße und<br />
Schiene<br />
Für die relevanten Immissionsaufpunkte sind in Tabelle 16 die kumulativen (d. h. energetisch<br />
summierten) Beurteilungspegel aus <strong>den</strong> Geräuschimmissionsanteilen der Straße und<br />
Schiene dargestellt.<br />
Bei einer kumulativen Betrachtung der schienen- und straßenbedingten Verkehrsgeräuschimmissionen<br />
erhöhen sich die Beurteilungspegel lediglich an <strong>den</strong> Immissionsaufpunkte<br />
IPV 144 bis IPV 146 im Nachtzeitraum um 1 dB(A).
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 50 von 102<br />
Tabelle 16: Beurteilungspegel in Be<strong>zu</strong>g auf straßen- und schienenverkehrsbedingte Geräuschimmissionen<br />
mit und ohne Planvorhaben (Jahr 2026). Zum Vergleich sind<br />
auch die Orientierungswerte der DIN 18005 Beiblatt 1 [4] und die Grenzwerte<br />
der 16. BImSchV [2] dargestellt.<br />
Immissionsort<br />
Beurteilungspegel in Be<strong>zu</strong>g auf verkehrsbedingte<br />
Geräuschimmissionen in dB(A)<br />
ohne<br />
Mehrverkehr<br />
mit<br />
Mehrverkehr<br />
Orientierungswerte<br />
der DIN 18005<br />
in dB(A)<br />
Grenzwerte der<br />
16. BImSchV<br />
in dB(A)<br />
Tag Nacht Tag Nacht Tag / Nacht Tag / Nacht<br />
IPV 133 1.OG 42 35 63 56 65 / 55 69 / 59<br />
IPV 135a 1.OG 47 39 65* 58* 60 / 50 64 / 54<br />
IPV 135b 1.OG 56 48 66* 59* 60 / 50 64 / 54<br />
IPV 144 1.OG 57 49 59 51 60 / 50 64 / 54<br />
IPV 145 1.OG 58 50 60 53 60 / 50 64 / 54<br />
IPV 146 1.OG 66 58 68 60* 65 / 55 69 / 59<br />
IPV 147 1.OG 64 57* 67* 58* 60 / 50 64 / 54<br />
IPV 148 1.OG 64 56* 66* 58* 60 / 50 64 / 54<br />
IPV 149 1.OG 64 56* 66* 58* 60 / 50 64 / 54<br />
IPV 150 1.OG 64 56* 66* 58* 60 / 50 64 / 54<br />
6.5 Beurteilung<br />
6.5.1 Allgemein<br />
Die fett markierten Werte überschreiten die Orientierungswerte der DIN 18005 Beiblatt 1.<br />
Die mit * gekennzeichneten Werte überschreiten die Grenzwerte der 16.BImSchV.<br />
Nach Angaben des Auftraggebers [10] soll die Errichtung von Wohngebäu<strong>den</strong> in <strong>den</strong> Geltungsbereichen<br />
der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I bis <strong>109</strong>/III innerhalb der Gewerbe- und<br />
Industrieflächen grundsätzlich ausgeschlossen wer<strong>den</strong>. Eventuell erforderliche Lärmschutzmaßnahmen<br />
beziehen sich somit nur auf <strong>den</strong> Tagzeitraum und auf Sozial- und Büroräume.<br />
Zusätzlich ist in diesen Bereichen keine Vorsorge für typische Außenwohnbereiche<br />
an<strong>zu</strong>geben.<br />
Die ggfs. notwendigen Lärmpegelbereiche innerhalb der jeweiligen Plangebiete sind unter<br />
der Annahme der freien Schallausbreitung berechnet wor<strong>den</strong>.<br />
6.5.2 Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I<br />
Es ist keine Wohnnut<strong>zu</strong>ng im Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I <strong>zu</strong>lässig,<br />
somit ist lediglich der Tagzeitraum <strong>zu</strong> beurteilen.
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 51 von 102<br />
Kommentar: Sollte es <strong>zu</strong>künftig einen neuen Autobahnanschluss <strong>zu</strong>r Bundesautobahn A1<br />
geben, so wird die Ansiedlung eines Autohofes im Geltungsbereich angedacht. In diesem<br />
Fall wird es eine Sonderregelung für einen Beherbergungsbetrieb (Fremdbeherbergung)<br />
geben.<br />
Der maßgebliche Orientierungswert von 65 dB(A) wird lediglich im straßennahen Bereich<br />
überschritten. Durch Festlegung der Baugrenzen außerhalb dieses Überschreitungsbereiches<br />
oder der Untersagung von schutzbedürftigen Räumen in diesem Bereich sind keine<br />
textlichen Festlegungen in Form von Lärmpegelbereichen notwendig. Alternativ wären<br />
ebenfalls Lärmpegelbereichen IV und V gemäß dem Immissionsraster Anlage 4 fest<strong>zu</strong>setzen.<br />
6.5.3 Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A ist keine Wohnnut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>lässig, da<br />
es sich um ein Sondergebiet für Flugbetrieb handelt.<br />
Vereinzelte bestehende Gebäude auf dem Plangebiet könnten als Büroflächen oder Sozialräume<br />
genutzt wer<strong>den</strong>. Für diese Gebäude sind die Lärmpegelbereichen III bis V gemäß<br />
des Immissionsrasters in Anlage 4 fest<strong>zu</strong>setzen.<br />
6.5.4 Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II B<br />
Dieser Bebauungsplan ist bereits rechtswirksam.<br />
6.5.5 Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/III<br />
Es ist keine Wohnnut<strong>zu</strong>ng im Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/III <strong>zu</strong>lässig.<br />
Der maßgebliche Orientierungswert wird lediglich im straßennahen Bereich überschritten.<br />
Durch Festlegung der Baugrenzen außerhalb dieses Überschreitungsbereiches oder der<br />
Untersagung von schutzbedürftigen Räumen in diesem Bereich sind keine textlichen Festlegungen<br />
in Form von Lärmpegelbereichen notwendig. Alternativ wären die Lärmpegelbereiche<br />
III bis V gemäß des Immissionsrasters Anlage 4 fest<strong>zu</strong>setzen.<br />
6.5.6 Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/IV<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/IV (Sondergebiet Fremdbeherbergung/Verwaltung)<br />
sind Wohn- und Aufenthaltsräume, sowie Büroräume <strong>zu</strong>lässig. Bei der
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 52 von 102<br />
Wohnnut<strong>zu</strong>ng handelt es sich ausschließlich um eine Frem<strong>den</strong>beherbergung. Die Orientierungswerte<br />
für Mischgebiete (MI) entlang der Vechtaer Straße (IPV 136) wer<strong>den</strong> im Tagund<br />
Nachtzeitraum deutlich überschritten. Die Orientierungswerte für eingeschränkte Gewerbegebiete<br />
(GEe) wer<strong>den</strong> im straßennahen Bereich ebenfalls im Tag- und Nachtzeitraum<br />
durch <strong>den</strong> Straßenverkehr deutlich überschritten.<br />
Die Lärmpegelbereiche III bis V sind gemäß dem Immissionsraster aus Anlage 4 fest<strong>zu</strong>setzen.<br />
Im Falle, dass man die Baugrenzen außerhalb einzelner Lärmpegelbereiche anordnet,<br />
kann auf eine jeweilige Festset<strong>zu</strong>ng verzichtet wer<strong>den</strong>.<br />
In <strong>den</strong> Bereichen, in <strong>den</strong>en der Beurteilungspegel <strong>den</strong> Wert 50 dB(A) im Nachtzeitraum<br />
überschreitet, sind Anforderung nach schallgedämpften Lüftungseinrichtungen für Schlafräume<br />
fest<strong>zu</strong>setzen.<br />
In <strong>den</strong> Bereichen, in <strong>den</strong>en der Beurteilungspegel im Nachtzeitraum 60 dB(A) übersteigt,<br />
sollten schutzbedürftige Räume ausgeschlossen wer<strong>den</strong>.<br />
In <strong>den</strong> Bereichen, in <strong>den</strong>en der Beurteilungspegel im Tagzeitraum 60 dB(A) übersteigt,<br />
sollten Außenwohnbereiche ohne <strong>zu</strong>sätzliche Lärmschutzmaßnahmen ausgeschlossen<br />
wer<strong>den</strong>. Alternativ sollten diese Bereiche auf der abgewandten Gebäudeseite errichtet<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
6.5.7 Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/V<br />
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/V (Sondergebiet Fremdbeherbergung<br />
und Verwaltung/Forschung und Entwicklung) sind Wohn- und Aufenthaltsräume, sowie<br />
Büroräume <strong>zu</strong>lässig. Bei der Wohnnut<strong>zu</strong>ng handelt es sich ausschließlich um eine Frem<strong>den</strong>beherbergung.<br />
Die Orientierungswerte für Mischgebiete (MI) wer<strong>den</strong> im Tag- und<br />
Nachtzeitraum eingehalten.<br />
Es sind keine Pegelbereiche fest<strong>zu</strong>setzen.<br />
6.5.8 Bestehende Wohnbebauung außerhalb der Plangebiete<br />
Visbeker Straße<br />
Im Bereich der Kreu<strong>zu</strong>ng Visbeker Straße und Wildeshauser Straße (IPV 101 und IPV 102)<br />
wird der bestehende Konflikt bzgl. des Verkehrslärms verschärft. Es wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>m Teil die<br />
kritischen Werte von 70/60 dB(A) für <strong>den</strong> Tag- und Nachtzeitraum überschritten.<br />
Kommentar: Für die Pegelüberschreitungen an <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> Immissionsaufpunkten sind<br />
nicht nur die verkehrsbedingten Geräuschimmissionen der Visbeker Straße alleine, sondern<br />
auch der Wildeshauser Straße mit verantwortlich. Im Falle einer Beurteilung nach der
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 53 von 102<br />
24.BImSchV für wesentliche Änderungen an Straßen, ist lediglich der Verkehrsweg <strong>zu</strong> ermitteln<br />
und <strong>zu</strong> beurteilen, der einer wesentlichen Änderung unterliegt.<br />
Im Verlauf der Visbeker Straße Richtung Bundesautobahn A1 wer<strong>den</strong> bestehende Konflikte<br />
bzgl. des Verkehrslärms weiter verschärft. Es kommt an einigen Wohngebäu<strong>den</strong> <strong>zu</strong> erstmaligen<br />
Überschreitungen der Grenzwerte nach 16. BImSchV. Hierbei wer<strong>den</strong> die Beurteilungspegel<br />
maßgeblich durch die Visbeker Straße verursacht. Am Immissionsaufpunkt<br />
IPV 116 kommt es <strong>zu</strong> einem Beurteilungspegel von mehr als 60 dB(A) nachts. Im Falle<br />
einer wesentlichen Änderung der Visbeker Straße sind Entschädigungsansprüche nach<br />
24. BImSchV <strong>zu</strong> prüfen.<br />
Vechtaer Straße<br />
Bestehende Konflikte bzgl. verkehrsbedingten Geräuschimmissionen wer<strong>den</strong> weitergehend<br />
verschärft.<br />
Nördlich der Plangebiete entlang der Vechtaer Straße erhöhen sich die Beurteilungspegel<br />
im Tag- und Nachtzeitraum deutlich. Im Tagzeitraum wer<strong>den</strong> die Grenzwerte der<br />
16. BImSchV erstmalig deutlich überschritten. Im Nachtzeitraum wer<strong>den</strong> die Grenzwerte<br />
der 16.BImSchV weitergehend überschritten. Es wer<strong>den</strong> jedoch die kritischen Werte von<br />
70 dB(A) tagsüber oder 60 dB(A) nachts nicht erreicht.<br />
Südlich der Plangebiete kommt es am IPV 138 <strong>zu</strong> einer weitergehen<strong>den</strong> Überschreitung<br />
der Grenzwerte der 16. BImSchV für <strong>den</strong> Tagzeitraum. Dabei wird der Wert 70 dB(A) im<br />
Tagzeitraum jedoch nicht überschritten. Im Nachtzeitraum ist der Wert 60 dB(A) bereits<br />
durch <strong>den</strong> Bestand erreicht. Durch <strong>den</strong> Mehrverkehr erhöht sich der Wert auf 62 dB(A).<br />
Im Falle einer wesentlichen Änderung der Vechtaer Straße sind Entschädigungsansprüche<br />
nach 24. BImSchV für <strong>den</strong> Immissionsaufpunkt IPV 138 <strong>zu</strong> prüfen.
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 54 von 102<br />
7 Verkehrsbedingte Geräuschimmissionen durch <strong>den</strong> Flugplatzbetrieb<br />
(Fluglärm)<br />
7.1 Allgemein<br />
Für die weitergehende zivile Nut<strong>zu</strong>ng des Flughafens Ahlhorns liegt der Gemeinde Großenkneten<br />
ein Antrag auf Änderungsgenehmigung gemäß §6 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. §8<br />
Abs. 5 LuftVG [27] vor.<br />
Es wird von einer Betreibergesellschaft die Konversion des ehemaligen Militärflugplatzes<br />
in einem Sonderlandeplatz mit Sichtflugverkehr beantragt. Es ist ein 24-Stun<strong>den</strong>-Betrieb<br />
für Luftfahrzeuge bis 14 t MTOW gemäß §22a LuftVO vorgesehen.<br />
Der bestehende militärische Bauschutzbereich nach §12 LuftVG wird nicht übernommen.<br />
Es wird ein beschränkter Bauschutzbereich nach §17 LuftVG beantragt.<br />
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist von Seiten der Betreibergesellschaft ebenfalls<br />
ein schalltechnisches <strong>Gutachten</strong> über die <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong> Geräuschimmissionen in<br />
der Umgebung des Flugplatzes erstellt wor<strong>den</strong> [28].<br />
Das entsprechende <strong>Gutachten</strong> <strong>zu</strong>m Fluglärm führt in der aktuellen Version [28] aus, dass<br />
aufgrund der Größe des geplanten Flugplatzes die Beurteilungsgrundlage nicht das Fluglärmgesetz,<br />
sondern die Landeplatz-Fluglärmleitlinie [30] ist.<br />
Für die Beurteilung der <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong> Fluglärmimmissionen sind die Fluglärmkonturen<br />
für die sechs verkehrsreichsten Monate, d. h. Konturen mit demselben äquivalenten Dauerschallpegel<br />
bzw. Immissionspegel LpAeq,Tag, auf der Grundlage der DIN 45684-1, <strong>zu</strong><br />
ermitteln. Die berechneten Konturen für <strong>den</strong> Tagzeitraum sind im Rahmen der Bauleitplanung<br />
mit <strong>den</strong> jeweiligen maßgeblichen Orientierungswerten <strong>zu</strong> vergleichen.<br />
Die Landeplatz-Fluglärmleitlinie führt weiterhin aus, dass <strong>zu</strong>m Schutz gegen Fluglärm als<br />
raumordnerisches Ziel eine „Planungszone Siedlungsbeschränkung“ in <strong>den</strong> jeweiligen Bebauungsplänen<br />
aus<strong>zu</strong>weisen ist, die das Gebiet mit einem Immissionspegel tagsüber von<br />
55 dB(A) umfasst.<br />
In der „Planungszone Siedlungsbeschränkung“ dürfen neue Flächen und Gebiete für<br />
Wohnnut<strong>zu</strong>ng und/oder besonders lärmschutzbedürftige Einrichtungen nicht geplant<br />
wer<strong>den</strong>. Die Neuplanung gewerblicher Bauflächen gemäß Baunut<strong>zu</strong>ngsverordnung ist hingegen<br />
grundsätzlich möglich, soweit die Gewährleistung gesunder Arbeitsverhältnisse gegeben<br />
ist, z. B. durch Festset<strong>zu</strong>ngen von Lärmschutzmaßnahmen, wie z. B. Lärmpegelbereiche<br />
nach DIN 4<strong>109</strong>.<br />
„Bei Landeplätzen mit Nachtflugbetrieb können im Einzelfall <strong>zu</strong>sätzliche Kenngrößen ermittelt<br />
wer<strong>den</strong>, die weitergehende Beurteilungen z. B. bezüglich Aufwachreaktionen er-
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 55 von 102<br />
möglichen. Die Kenngrößen (z. B. Maximalpegel in Verbindung mit einem geeigneten<br />
Häufigkeitswert) sollten nach der DIN 45684-1 berechnet wer<strong>den</strong>“.<br />
In dem vorliegen<strong>den</strong> schalltechnischen Fluglärmgutachten wer<strong>den</strong> die Szenarien<br />
a) der sechs verkehrsreichsten Monate und<br />
b) Flugbetrieb einer Woche mit der höchsten Belastung (verkehrsreichste Woche)<br />
für das Prognoseszenario untersucht.<br />
Für die bei<strong>den</strong> o. g. Prognoseszenarien sind für das Szenario a) 3.541 und für b) 181<br />
Flugbewegungen in die Prognose eingegangen. Insgesamt wer<strong>den</strong> nicht mehr als 2.925<br />
Starts pro Jahr erwartet. Die verwendeten Immissionsaufpunkte liegen in allen vier Himmelsrichtungen<br />
außerhalb der Geltungsbereiche der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V an der<br />
dort vorhan<strong>den</strong>en Wohnbebauung.<br />
7.2 Ergebnisse und Beurteilungen<br />
Das Fluglärmgutachten [28] führt aus: […] „Die im Plan SLP-FL02-pl02 der Anlage dargestellten<br />
Fluglärmkonturen zeigen, dass die für <strong>den</strong> durchschnittlichen Flugverkehr der sechs<br />
verkehrsreichen Monate berechneten Fluglärmkonturen für <strong>den</strong> äquivalenten Dauerschallpegel<br />
von 60 und 55 dB(A) sich nur auf <strong>den</strong> Bereich der Start- und Landebahn erstrecken und<br />
nur die Fluglärmkontur von 50 dB(A) geringfügig über die Flugplatzgrenzen hinausgeht. Dabei<br />
wird von dieser Kontur jedoch keine Wohnbebauung erfasst.<br />
Die Fluglärmkonturen für die Woche mit der höchsten Anzahl von Flugbewegungen sind im<br />
Plan SLP-FL02-pl03 dargestellt. Aus diesem Plan ist ersichtlich, dass für diesen Fall auch eine<br />
Kontur mit einem Dauerschallpegel von 65 dB(A) vorhan<strong>den</strong> ist, diese sich aber genau<br />
wie die Kontur für <strong>den</strong> äquivalenten Dauerschallpegel von 60 dB(A) nur auf <strong>den</strong> Bereich der<br />
Start- und Landebahn beschränkt.<br />
Die Kontur von 55 dB(A) geht in der Verlängerung der Start- und Landebahn zwar geringfügig<br />
über die Flugplatzgrenzen hinaus, erreicht aber keine Gebiete mit Wohnbebauung.<br />
Die Kontur von 50 dB(A) reicht für diesen Fall im Bereich des Översweges bis an <strong>den</strong> Südrand<br />
von Ahlhorn und im Westen an <strong>den</strong> Ostrand der Siedlung Lethe heran. Weiterhin erfasst<br />
sie einzelne im Außenberiech von Ahlhorn befindliche Gehöfte.<br />
In diesem Zusammenhang ist allerdings darauf hin<strong>zu</strong>weisen, dass die Bundeswehr in <strong>den</strong><br />
letzten Jahren in der Regel nur an drei Wochen der sechs verkehrsreichsten Monate Fallschirmsprungbetrieb<br />
durchgeführt hat und nach Aussagen der Bundeswehr eine Zunahme der<br />
Flüge auch in Zukunft aus<strong>zu</strong>schließen ist.“
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 56 von 102<br />
Die Betreibergesellschaft beantragt einen beschränkten Bauschutzbereich nach<br />
§17 LuftVG.<br />
Kommentar: Die Deutsche Flugsicherung GmbH führt in Ihrem Schreiben vom 27.08.2010<br />
[27] aus:<br />
„[] Bauschutzbereich<br />
Da im Antrag an verschie<strong>den</strong>en Stellen auf die Option der späteren Einführung von<br />
IFR-Flugbetrieb verwiesen wird, empfehlen wir grundsätzlich am bestehen<strong>den</strong> Bauschutzbereich<br />
nach §12 LuftVG fest<strong>zu</strong>halten.<br />
Sofern jedoch absehbar ist, das es sich bei dem reinem VFR-Flugbetrieb <strong>zu</strong>künftig<br />
bleiben wird, stützen wir die Entscheidung auf Einrichtung eines beschränkten Bauschutzbereichs<br />
nach §17 LuftVG.“<br />
VFR-Flugbetrieb: Sichtflugbetrieb, geregelt nach Visual Flight Rules.<br />
IFR-Flugbetrieb: Instrumentenflugbetrieb, geregelt nach <strong>den</strong> Instrument Flight<br />
Rules.<br />
Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass im Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A/B keine Wohnnut<strong>zu</strong>ng<br />
<strong>zu</strong>lässig ist.<br />
Aus <strong>den</strong> Abbildungen SLP-FL-02-pl02 und SLP-FL-02-pl03 des Fluglärmgutachtens [27]<br />
sind ggfs. die beschränkten Baubereichszonen nach §17 LuftVG <strong>zu</strong> entnehmen.
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 57 von 102<br />
8 Festset<strong>zu</strong>ngen im Bebauungsplan<br />
In <strong>den</strong> textlichen Festset<strong>zu</strong>ngen des jeweiligen Bebauungsplans (<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-III) sind die<br />
jeweiligen Werte der Emissionskontingente aus Tabelle 8 an<strong>zu</strong>geben.<br />
Zudem sind in <strong>den</strong> textlichen Festset<strong>zu</strong>ngen Formulierungen bzgl. des Schallschutzes auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />
Kommentar: In der DIN 45961 [9] ist die Festlegung von Immissionsaufpunkten lediglich<br />
außerhalb der Flächen, auf <strong>den</strong>en Emissionskontingente (LEK) festgelegt wer<strong>den</strong> sollen,<br />
geregelt. Somit ist einerseits eine Rasterberechnung und damit ggfs. verbun<strong>den</strong>e Aussage<br />
über mögliche Schallschutzmaßnahmen gegenüber Außenbauteilen nach DIN 4<strong>109</strong> [26]<br />
von Gebäu<strong>den</strong> nicht definiert. Andererseits bestehen in Gewerbe- und Industriegebieten<br />
ebenfalls Schutzansprüche nach DIN 18005 und TA Lärm. In der DIN 4<strong>109</strong> existieren Werte<br />
für die erforderlichen Schalldämm-Maße für Außenbauteile für Schlaf- und Wohnbereiche,<br />
sowie für Sozial- und Büroräume. Bei der textlichen Festset<strong>zu</strong>ng von Lärmschutzmaßnahmen<br />
sind jedoch nicht nur die verkehrsbedingten Geräuschimmissionen, sondern<br />
ebenfalls die gewerblichen Geräuschimmissionen <strong>zu</strong> berücksichtigen. Es bestehen derzeit<br />
jedoch keine klaren Richtlinien bzw. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen, wie mit<br />
dem Schutzanspruch in Gebieten, in <strong>den</strong>en Emissionskontingente festgesetzt sind, verfahren<br />
wer<strong>den</strong> soll. In der Regel wer<strong>den</strong> Betriebsleiterwohnungen oder Büro- und Sozialräume<br />
in Gewerbe- und Industriegebieten nicht nur durch <strong>den</strong> eigenen Betrieb, sondern<br />
auch von <strong>den</strong> umliegen<strong>den</strong> Betrieben und Anlagen schalltechnisch belastet. Aus diesem<br />
Grund wer<strong>den</strong> im Folgen<strong>den</strong> ebenfalls Schallschutzmaßnahmen an Außenbauteilen (Lärmpegelbereiche<br />
nach DIN 4<strong>109</strong>) vorgeschlagen. Für die Flächen, auf <strong>den</strong>en Emissionskontingente<br />
festgelegt wor<strong>den</strong> sind, wer<strong>den</strong> einerseits die Schutzansprüche der jeweiligen<br />
Gebietsausweisung, d. h. Gewerbegebiet (GE) oder Industriegebiet (GI), und andererseits<br />
die Höhe der festgesetzten Emissionskontingente als Beurteilungsmaß für die Festlegung<br />
von Lärmpegelbereichen nach DIN 4<strong>109</strong> verwendet.<br />
8.1 Vorschlag für textliche Festset<strong>zu</strong>ngen für <strong>den</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I<br />
Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgen<strong>den</strong><br />
Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder<br />
tagsüber (6:00 – 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 – 6:00 Uhr) überschreiten.
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 58 von 102<br />
Kontingentierung<br />
L EK tagsüber<br />
[dB(A)]<br />
L EK nachts<br />
[dB(A)]<br />
TF 1a/b 67,0 52,0<br />
Die Berechnung der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes angegebenen Emissionskontingente<br />
(LEK) ist mit der Annahme freier Schallausbreitung vom Emissions-<br />
<strong>zu</strong>m Immissionsort und ausschließlich unter Berücksichtigung des Abstandsmaßes<br />
und ohne Berücksichtigung von Abschirmungen und von Bo<strong>den</strong>- und Meteorologie<br />
Dämpfung nach DIN ISO 9613-2 9 [5] durchgeführt wor<strong>den</strong>.<br />
Für alle Immissionsaufpunkte aus Tabelle 3 dieses <strong>Gutachten</strong>s gelten die in Tabelle<br />
10 dieses <strong>Gutachten</strong>s (Kapitel 5.6) genannten Zusatzkontingente.<br />
Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente erfolgt nach der DIN 45691<br />
[7], wobei in <strong>den</strong> Gleichungen (6) und (7) für Immissionsorte j im Richtungssektor<br />
k LEKi durch LEK,i + LEK,<strong>zu</strong>s,k <strong>zu</strong> ersetzten ist.<br />
Anmerkung: Ein Betrieb ist auf dem Gewerbegebiet <strong>zu</strong>lässig, wenn der nach TA-Lärm berechnete<br />
Beurteilungspegel Lr, i am jeweiligen Immissionsort das für das Betriebsgrundstück<br />
aus dem im Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingent berechnete<br />
Immissionskontingent einhält bzw. unterschreitet.<br />
Auf <strong>den</strong> Teilflächen TF 1a/b ist der Lärmpegelbereich IV fest<strong>zu</strong>setzen. Weitere<br />
ggfs. erhöhte Festset<strong>zu</strong>ngen von Lärmpegelbereichen ergeben sich durch die verkehrsbedingten<br />
Geräuschimmissionen aus Anlage 4.<br />
Anmerkung: Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans soll, im Falle der Ansiedlung eines<br />
Autohofes, eine Sonderregelung für die Übernachtung eingeräumt wer<strong>den</strong>. Im<br />
Nachtzeitraum sind jedoch Beurteilungspegel von mehr als 50 dB(A) <strong>zu</strong> erwarten,<br />
sodass schallgedämmte Lüftungsanlagen notwendig sind.<br />
Schallschutz von Büro- und Sozialräumen im Sinne der DIN 4<strong>109</strong> [26]<br />
„In <strong>den</strong> gekennzeichneten Lärmpegelbereichen IV und V sind für Neubauten bzw.<br />
bauliche Änderungen von Büro- und Aufenthaltsräumen im Sinne der DIN 4<strong>109</strong> die<br />
folgen<strong>den</strong> resultieren<strong>den</strong> Schalldämm-Maße (erf. R’ W,res) durch die Außenbauteile<br />
(Wandteile, Fenster, Lüfter, Dächer etc.) ein<strong>zu</strong>halten:<br />
Lärmpegelbereich IV: erf. R’ W,res = 40 dB(A) für Aufenthaltsräume von Wohnungen<br />
erf. R’ W,res = 35 dB(A) für Büro- und Sozialräume<br />
Lärmpegelbereich V: erf. R’ W,res = 45 dB(A) für Aufenthaltsräume von Wohnungen<br />
erf. R’ W,res = 40 dB(A) für Büro- und Sozialräume“<br />
Kommentar: Für <strong>den</strong> Fall, dass ein Autohof mit Übernachtungsmöglichkeit angesiedelt<br />
wird, sind die nachfolgen<strong>den</strong> Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4<strong>109</strong> [26] textlich fest<strong>zu</strong>setzen:
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 59 von 102<br />
„In <strong>den</strong> Lärmpegelbereichen IV und V sind an Fenstern von Schlafräumen <strong>zu</strong>sätzlich<br />
schallgedämpfte Lüftungsanlagen erforderlich, die die Gesamtschalldämmung der<br />
Außenfassade nicht verschlechtert. Alternative hier<strong>zu</strong> ist die Lüftung über die vollständig<br />
lärmabgewandten Fassa<strong>den</strong>seiten <strong>zu</strong> ermöglichen bzw. Schlafräume an diese<br />
Gebäudeseite <strong>zu</strong> orientieren.“<br />
8.2 Vorschlag für textliche Festset<strong>zu</strong>ngen für <strong>den</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A<br />
Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgen<strong>den</strong><br />
Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder<br />
tagsüber (6:00 – 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 – 6:00 Uhr) überschreiten.<br />
Kontingentierung<br />
L EK tagsüber<br />
[dB(A)]<br />
L EK nachts<br />
[dB(A)]<br />
TF 14a 57,0 42,0<br />
TF 14b 57,0 42,0<br />
TF 14d 60,0 45,0<br />
TF 14e 60,0 45,0<br />
TF 14f 60,0 45,0<br />
TF 14g 65,0 50,0<br />
Die Berechnung der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes angegebenen Emissionskontingente<br />
(LEK) ist mit der Annahme freier Schallausbreitung vom Emissions-<br />
<strong>zu</strong>m Immissionsort und ausschließlich unter Berücksichtigung des Abstandsmaßes<br />
und ohne Berücksichtigung von Abschirmungen und von Bo<strong>den</strong>- und Meteorologie<br />
Dämpfung nach DIN ISO 9613-2 9 [5] durchgeführt wor<strong>den</strong>.<br />
Für alle Immissionsaufpunkte aus Tabelle 3 dieses <strong>Gutachten</strong>s gelten die in Tabelle<br />
10 dieses <strong>Gutachten</strong>s (Kapitel 5.6) genannten Zusatzkontingente.<br />
Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente erfolgt nach der DIN 45691<br />
[7], wobei in <strong>den</strong> Gleichungen (6) und (7) für Immissionsorte j im Richtungssektor<br />
k LEKi durch LEK,i + LEK,<strong>zu</strong>s,k <strong>zu</strong> ersetzten ist.<br />
Anmerkung: Ein Betrieb ist auf dem Gewerbegebiet <strong>zu</strong>lässig, wenn der nach TA-Lärm berechnete<br />
Beurteilungspegel Lr, i am jeweiligen Immissionsort das für das Betriebsgrundstück<br />
aus dem im Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingent berechnete<br />
Immissionskontingent einhält bzw. unterschreitet.<br />
Auf der Teilfläche TF 14g ist der Lärmpegelbereich III nach DIN 4<strong>109</strong> [26] fest<strong>zu</strong>setzen.<br />
Weitere ggfs. erhöhte Festset<strong>zu</strong>ngen der Lärmpegelbereiche ergeben sich<br />
durch die verkehrsbedingten Geräuschimmissionen aus Anlage 4.
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 60 von 102<br />
Schallschutz von Büro- und Sozialräumen im Sinne der DIN 4<strong>109</strong> [26]<br />
„In <strong>den</strong> gekennzeichneten Lärmpegelbereichen III bis V sind für Neubauten bzw.<br />
bauliche Änderungen von Büro- und Aufenthaltsräumen im Sinne der DIN 4<strong>109</strong> die<br />
folgen<strong>den</strong> erforderlich resultieren<strong>den</strong> Schalldämm-Maße (erf. R’ W,res) durch die Außenbauteile<br />
(Wandteile, Fenster, Lüfter, Dächer, etc.) ein<strong>zu</strong>halten:<br />
Lärmpegelbereich III: erf. R’ W,res = 30 dB(A) für Büro- und Sozialräume<br />
Lärmpegelbereich IV: erf. R’ W,res = 35 dB(A) für Büro- und Sozialräume<br />
Lärmpegelbereich V: erf. R’ W,res = 40 dB(A) für Büro- und Sozialräume“<br />
Aus <strong>den</strong> Abbildungen SLP-FL-02-pl02 und SLP-FL-02-pl03 des Fluglärmgutachtens<br />
[27] sind die beschränkten Baubereichszonen nach §17 LuftVG <strong>zu</strong> entnehmen und<br />
fest<strong>zu</strong>setzen.<br />
Anmerkung: Zum Zeitpunkt der <strong>Gutachten</strong>erstellung lagen die o. g. Abbildungen SLP-FL02-pl02<br />
und SLP-FL02-pl03 nicht vor, sodass nicht ausgeschlossen wer<strong>den</strong> kann, dass sich<br />
diese beschränkten Bauschutzzonen nicht auch auf die Geltungsbereiche der Bebauungspläne<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I, III-V erstrecken.<br />
8.3 Vorschlag für textliche Festset<strong>zu</strong>ngen für <strong>den</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/III<br />
Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgen<strong>den</strong><br />
Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder<br />
tagsüber (6:00 – 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 – 6 00 Uhr) überschreiten.<br />
Kontingentierung<br />
L EK tagsüber<br />
[dB(A)]<br />
L EK nachts<br />
[dB(A)]<br />
TF 2a 65,0 50,0<br />
TF 2b 60,0 45,0<br />
TF 3 67,0 52,0<br />
TF 4 62,0 47,0<br />
TF 5 57,0 42,0<br />
TF 6 57,0 42,0<br />
TF 7 65,0 50,0<br />
TF 8 65,0 50,0<br />
TF 9 65,0 50,0<br />
TF 10 62,0 47,0<br />
TF 12b 62,0 47,0
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 61 von 102<br />
Die Berechnung der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes angegebenen Emissionskontingente<br />
(LEK) ist mit der Annahme freier Schallausbreitung vom Emissions-<br />
<strong>zu</strong>m Immissionsort und ausschließlich unter Berücksichtigung des Abstandsmaßes<br />
und ohne Berücksichtigung von Abschirmungen und von Bo<strong>den</strong>- und Meteorologie<br />
Dämpfung nach DIN ISO 9613-2 9 [5] durchgeführt wor<strong>den</strong>.<br />
Für alle Immissionsaufpunkte aus Tabelle 3 dieses <strong>Gutachten</strong>s gelten die in Tabelle<br />
10 dieses <strong>Gutachten</strong>s (Kapitel 5.6) genannten Zusatzkontingente.<br />
Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente erfolgt nach der DIN 45691<br />
[7], wobei in <strong>den</strong> Gleichungen (6) und (7) für Immissionsorte j im Richtungssektor<br />
k LEKi durch LEK,i + LEK,<strong>zu</strong>s,k <strong>zu</strong> ersetzten ist.<br />
Anmerkung: Ein Betrieb ist auf dem Gewerbegebiet <strong>zu</strong>lässig, wenn der nach TA-Lärm berechnete<br />
Beurteilungspegel Lr, i am jeweiligen Immissionsort das für das Betriebsgrundstück<br />
aus dem im Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingent berechnete Immissionskontingent<br />
einhält bzw. unterschreitet.<br />
Auf der Teilfläche TF 3 ist der Lärmpegelbereich IV und für die Teilflächen TF 2b,<br />
TF 2a, TF 4, TF 7 bis 10 und TF 12 ist der Lärmpegelbereich III nach DIN 4<strong>109</strong><br />
[26] fest<strong>zu</strong>setzen. Weitere ggfs. erhöhte Festset<strong>zu</strong>ngen der Lärmpegelbereiche ergeben<br />
sich durch die verkehrsbedingten Geräuschimmissionen aus Anlage 4.<br />
Schallschutz von Büro- und Sozialräumen im Sinne der DIN 4<strong>109</strong> [26]<br />
„In <strong>den</strong> gekennzeichneten Lärmpegelbereichen III, IV und V sind für Neubauten<br />
bzw. bauliche Änderungen von Büro- und Aufenthaltsräumen im Sinne der DIN 4<strong>109</strong><br />
die folgen<strong>den</strong> erforderlich resultieren<strong>den</strong> Schalldämm-Maße (erf. R’ W,res) durch die<br />
Außenbauteile (Wandteile, Fenster, Lüfter, Dächer, etc.) ein<strong>zu</strong>halten:<br />
Lärmpegelbereich III: erf. R’ W,res = 30 dB(A) für Büro- und Sozialräume<br />
Lärmpegelbereich IV: erf. R’ W,res = 35 dB(A) für Büro- und Sozialräume<br />
Lärmpegelbereich V: erf. R’ W,res = 40 dB(A) für Büro- und Sozialräume“<br />
8.4 Vorschlag für textliche Festset<strong>zu</strong>ngen für <strong>den</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/IV<br />
Schallschutz von Büro- und Sozialräumen im Sinne der DIN 4<strong>109</strong> [26]<br />
In <strong>den</strong> gekennzeichneten Lärmpegelbereichen III bis IV sind für Neubauten bzw.<br />
bauliche Änderungen von Büro- und Aufenthaltsräumen im Sinne der DIN 4<strong>109</strong> die<br />
folgen<strong>den</strong> resultieren<strong>den</strong> Schalldämm-Maße (erf. R’ W,res) durch die Außenbauteile<br />
(Wandteile, Fenster, Lüfter, Dächer etc.) ein<strong>zu</strong>halten:
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 62 von 102<br />
Lärmpegelbereich III: erf. R’ W,res = 35 dB(A) für Aufenthaltsräume von Wohnungen<br />
erf. R’ W,res = 30 dB(A) für Büro- und Sozialräume<br />
Lärmpegelbereich IV: erf. R’ W,res = 40 dB(A) für Aufenthaltsräume von Wohnungen<br />
erf. R’ W,res = 35 dB(A) für Büro- und Sozialräume<br />
Schallschutz von Schlafräumen nach DIN 4<strong>109</strong> [26]<br />
„In dem Lärmpegelbereich IV sind im Zusammenhang mit Fenstern von Schlafräumen<br />
<strong>zu</strong>sätzlich schallgedämpfte Lüftungsanlagen erforderlich, die die Gesamtschalldämmung<br />
der Außenfassade nicht verschlechtern. Alternative hier<strong>zu</strong> ist die Lüftung<br />
über die vollständig lärmabgewandten Fassa<strong>den</strong>seiten <strong>zu</strong> ermöglichen bzw. Schlafräume<br />
an diese Gebäudeseite <strong>zu</strong> orientieren.“<br />
Anmerkung: I. d. R. halten Neubauten und sanierte Gebäude nach der aktuellen Wärmeschutzverordnung<br />
die Anforderungen nach DIN 4<strong>109</strong> des Lärmpegelbereiches III bei geschlossenen<br />
Fenstern ein. Bei Schlafräumen ist für eine hinreichende „schallarme“<br />
Belüftung Sorge <strong>zu</strong> tragen, z. B. ist die Lüftung über die vollständig lärmabgewandten<br />
Fassa<strong>den</strong>seiten <strong>zu</strong> ermöglichen bzw. Schlafräume an diese Gebäudeseite<br />
<strong>zu</strong> orientieren.<br />
Außenwohnbereiche nach DIN 4<strong>109</strong> [26]<br />
„In <strong>den</strong> Lärmpegelbereichen III und IV sind beim Neubau oder bei baugenehmigungspflichtigen<br />
Änderungen Außenwohnbereiche wie Terrassen etc. ohne <strong>zu</strong>sätzliche<br />
schallabschirmende Maßnahmen ohne Einzelfallprüfung nicht <strong>zu</strong>lässig. Als<br />
schallabschirmende Maßnahme kann die Anordnung dieser Außenwohnbereiche im<br />
Schallschatten der jeweils <strong>zu</strong>gehörigen Gebäude auf <strong>den</strong> lärmabgewandten Seiten<br />
oder die Anordnung von <strong>zu</strong>sätzlichen Lärmschutzwän<strong>den</strong> im Nahbereich verstan<strong>den</strong><br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Hierbei ist sicher<strong>zu</strong>stellen, dass solche Lärmschutzwände so dimensioniert wer<strong>den</strong>,<br />
dass sie eine Minderung um das Maß der Überschreitung des schalltechnischen Orientierungswertes<br />
des Beiblattes 1 <strong>zu</strong> DIN 18005-1 tagsüber bewirken.“<br />
8.5 Vorschlag für textliche Festset<strong>zu</strong>ngen für <strong>den</strong> Bebauungsplan<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/V<br />
Für diesen Geltungsbereich sind keine weiteren Festset<strong>zu</strong>ngen bzgl. der <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong><br />
Geräuschsituation notwendig.
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 63 von 102<br />
9 Zusammenfassende Beurteilung<br />
Die Gemeinde Großenkneten beabsichtigt, <strong>den</strong> ehemaligen militärischen Flughafen Ahlhorn<br />
einer zivilen Nut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong><strong>zu</strong>führen. Mit der Aufstellung der Bebauungspläne<br />
<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V „Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ soll das Gelände überplant und<br />
als Sonder-, Gewerbe- und Industriegebiete ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />
Zur Erschließung des gesamten Areals sollen die vorhan<strong>den</strong>en Planstraßen genutzt wer<strong>den</strong>.<br />
Die Planstraße, die an der Vechtaer Straße im Westen beginnt, soll bis <strong>zu</strong>r Visbeker<br />
Straße im Osten ausgebaut wer<strong>den</strong>. Diese Planstraße soll <strong>zu</strong>nächst als Privatstraße genutzt<br />
wer<strong>den</strong> und mit Schlagbäumen abgesperrt wer<strong>den</strong>. Die Zufahrtwege <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Geltungsbereichen<br />
der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/IV und <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/V wer<strong>den</strong> öffentlich.<br />
Die itap - Institut für technische und angewandte Physik GmbH ist beauftragt wor<strong>den</strong>,<br />
Emissionskontingente LEK für die Plangebiete aus<strong>zu</strong>arbeiten. Zusätzlich soll die verkehrsbedingte<br />
Situation vor und nach dem Planvorhaben ermittelt und beurteilt wer<strong>den</strong>.<br />
Die Untersuchungen ergaben folgende Ergebnisse:<br />
Gewerbe:<br />
Unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die bestehen<strong>den</strong> Industrie- und<br />
Gewerbegebiete und Anlagen im Umfeld der Plangebiete ergeben sich Emissionskontingente<br />
für die einzelnen gewählten Teilflächen auf dem Plangebiet, siehe<br />
Kapitel 8.1 bis 8.3 sowie Tabelle 8 in Kapitel 5.5.<br />
Für die unter Kapitel 5.6 dargestellten Immissionsaufpunkte erhöhen sich die<br />
Emissionskontingente um die in der Tabelle 10 dargestellten Zusatzkontingente<br />
LEK, <strong>zu</strong>s., k.<br />
Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN<br />
45691 [9].<br />
Straßen- und Schienenverkehr:<br />
Aufgrund des Planvorhabens erhöhen sich die Geräuschimmissionen, verursacht<br />
durch Straßen- und Schienenverkehr, auf <strong>den</strong> Plangebieten und im Umfeld der<br />
Plangebiete.<br />
Bestehende Konflikte bzgl. der verkehrsbedingten Geräuschimmissionen an der<br />
Vechtaer Straße und an der Visbeker Straße wer<strong>den</strong> durch das Planvorhaben teilweise<br />
verschärft.
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 64 von 102<br />
Bei einer kumulativen Betrachtung der Geräuschimmissionen, verursacht durch<br />
Straßen- und Schienenverkehr, wer<strong>den</strong> bestehende Konflikte nicht weitergehend<br />
verschärft.<br />
Im Bereich der Vechtaer Straße und der Visbeker Straße überschreiten die Beurteilungspegel<br />
vereinzelt <strong>den</strong> kritischen Wert 60 dB(A) im Nachtzeitraum und<br />
70 dB(A) im Tagzeitraum. Aufgrund der Tatsache, dass weder die Visbeker Straße<br />
noch die Vechtaer Straße neu gebaut wer<strong>den</strong> bzw. wesentlich geändert wer<strong>den</strong>,<br />
sind Entschädigungsansprüche seitens der Anwohner nicht rechtens.<br />
Fluglärm<br />
Ein entsprechendes schalltechnisches <strong>Gutachten</strong> <strong>zu</strong>m Fluglärm [28] führt aus, dass<br />
die bestehen<strong>den</strong> Wohngebäude außerhalb der Plangebiete nicht in <strong>den</strong> Schallschutzbereichen<br />
1 und 2 liegen. Somit sind keinerlei Konflikte <strong>zu</strong> erwarten.<br />
Es wird eine beschränkte Bauschutzzone gemäß §17 LuftVG beantragt.<br />
Textliche Festset<strong>zu</strong>ngen in <strong>den</strong> Bebauungsplänen<br />
Es sind Lärmpegelbereiche in Be<strong>zu</strong>g auf Verkehrsgeräuschimmissionen und gewerblichen<br />
Immissionen notwendig. In Kapitel 8 sind Vorschläge für die textlichen<br />
Festset<strong>zu</strong>ngen in die jeweiligen Bebauungspläne dargestellt.<br />
Es ist ggfs. die beschränkte Bauschutzzone gemäß §17 LuftVG fest<strong>zu</strong>setzen.<br />
Ol<strong>den</strong>burg, <strong>den</strong> 05. Juni 2012<br />
Dr. Michael A. Bellmann<br />
von der Ol<strong>den</strong>burgischen IHK ö. b. u. v. Sachverständiger für Schwingungen, Erschütterungen und Vibrationen<br />
Sachstellenleiter der Messstelle nach §26 BImSchG für Schwingungen, Erschütterungen und Vibrationen<br />
Anlagen:<br />
• Anlage 1: Geltungsbereiche der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V<br />
• Anlage 2: Gewerbliche Vorbelastung<br />
• Anlage 3: Darstellung der Ergebnisse der Immissionskontingentierung<br />
• Anlage 4: Immissionsraster (farbig)
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 65 von 102<br />
Anlage 1: Geltungsbereiche der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V<br />
Anlage 1.1: Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I<br />
Anlage 1.2: Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A<br />
Anlage 1.3: Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II B<br />
Anlage 1.4: Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/III<br />
Anlage 1.5: Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/IV<br />
Anlage 1.6: Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/V
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 66 von 102<br />
Anlage 1.1: Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 67 von 102<br />
Anlage 1.2: Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 68 von 102<br />
Anlage 1.3: Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II B
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 69 von 102<br />
Anlage 1.4: Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/III
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 70 von 102<br />
Anlage 1.5: Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/IV
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 71 von 102<br />
Anlage 1.6: Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/V
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 72 von 102<br />
Anlage 2: Gewerbliche Vorbelastung<br />
Anlage 2.1: Gewerbliche Vorbelastung nordwestlich der Plangebiete<br />
Anlage 2.2: Gewerbliche Vorbelastung nordöstlich der Plangebiete<br />
Anlage 2.3: Gewerbliche Vorbelastung südwestlich der Plangebiete
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 73 von 102<br />
Anlage 2.1: Gewerbliche Vorbelastung nordwestlich der Plangebiete
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 74 von 102<br />
Anlage 2.2: Gewerbliche Vorbelastung nordöstlich der Plangebiete
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 75 von 102<br />
Anlage 2.3: Gewerbliche Vorbelastung südwestlich der Plangebiete
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 76 von 102<br />
Anlage 3: Darstellung der Ergebnisse der Immissionskontingentierung
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 77 von 102
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 78 von 102
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 79 von 102
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 80 von 102
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 81 von 102
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 82 von 102
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 83 von 102
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 84 von 102
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 85 von 102
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 86 von 102
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 87 von 102
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 88 von 102
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 89 von 102
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 90 von 102
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 91 von 102
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 92 von 102
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 93 von 102
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 94 von 102
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 95 von 102
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 96 von 102
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 97 von 102
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 98 von 102<br />
Anlage 4: Darstellung der Bereiche für Festset<strong>zu</strong>ngen gemäß<br />
DIN 4<strong>109</strong> sowie für <strong>zu</strong>sätzliche Festset<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong>m Schallschutz<br />
(Lärmpegelbereiche)<br />
Anlage 4.1: Lärmpegelbereiche für verkehrsbedingte Geräuschimmissionen im Tagzeitraum<br />
(1.OG)<br />
Anlage 4.2: Lärmpegelbereiche für verkehrsbedingte Geräuschimmissionen im Nachtzeitraum<br />
(1.OG)<br />
Anlage 4.3: Immissionsraster für verkehrsbedingte Geräuschimmissionen im Nachtzeitraum<br />
(1.OG)<br />
Anlage 4.4: Lärmpegelbereiche für gewerbliche Geräuschimmissionen im Tagzeitraum
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 99 von 102<br />
Anlage 4.1: Lärmpegelbereiche für verkehrsbedingte Geräuschimmissionen im Tagzeitraum<br />
(1.OG)
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 100 von 102<br />
Anlage 4.2: Lärmpegelbereiche für verkehrsbedingte Geräuschimmissionen im Nachtzeitraum<br />
(1.OG)
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 101 von 102<br />
Anlage 4.3: Immissionsraster für verkehrsbedingte Geräuschimmissionen im Nachtzeitraum<br />
(1.OG)
Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 102 von 102<br />
LPB II<br />
LPB IV<br />
LPB II<br />
LPB III<br />
LPB IV<br />
LPB III<br />
LPB III<br />
LPB III<br />
Anlage 4.4: Lärmpegelbereiche für gewerbliche Geräuschimmissionen im Tagzeitraum<br />
(1.OG). LPB - Lärmpegelbereich