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Schalltechnisches Gutachten zu den Bebauungsplänen Nr. 109/I–V ...

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<strong>Schalltechnisches</strong> <strong>Gutachten</strong> <strong>zu</strong> <strong>den</strong><br />

Bebauungsplänen <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I–V<br />

„Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“<br />

der Gemeinde Großenkneten<br />

- Berechnung der Geräuschemissionskontingente sowie<br />

Ermittlung und Beurteilung der Flug- und Verkehrslärmsituation -<br />

Projekt <strong>Nr</strong>.: 1621-10-e-bel<br />

Dr. Michael A. Bellmann<br />

Ol<strong>den</strong>burg, <strong>den</strong> 05.Juni 2012<br />

Auftraggeber: PlanForum Nord GmbH<br />

Am Rieskamp 14<br />

26197 Großenkneten<br />

Ausführung: itap - Institut für technische und angewandte Physik GmbH<br />

Marie-Curie-Straße 8<br />

26129 Ol<strong>den</strong>burg<br />

Tel. 0441-57061-28, Fax 0441-57061-10<br />

Berichtsumfang: 64 Seiten Text<br />

38 Seiten Anlagen<br />

Messstelle nach §26 BImSchG<br />

für Geräusche und Erschütterungen<br />

Telefon<br />

(0441) 57061-0<br />

Fax<br />

(0441) 57061-10<br />

Email<br />

info@itap.de<br />

Postanschrift<br />

Marie-Curie-Straße 8<br />

26129 Ol<strong>den</strong>burg<br />

Geschäftsführer<br />

Dr. Manfred Schultz-von-Glahn<br />

Dipl. Phys. Hermann Remmers<br />

Sitz<br />

Marie-Curie-Straße 8<br />

26129 Ol<strong>den</strong>burg<br />

Amtsgericht Ol<strong>den</strong>burg<br />

HRB: 12 06 97<br />

Bankverbindung<br />

Raiffeisenbank Ol<strong>den</strong>burg<br />

Kto.-<strong>Nr</strong>. 80 088 000<br />

BLZ: 280 602 28


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 2 von 102<br />

Inhaltsverzeichnis: Seite<br />

1 Aufgabenstellung ........................................................................................... 4<br />

2 Örtliche Gegebenheiten ................................................................................... 5<br />

3 Verwendete Unterlagen ................................................................................... 9<br />

4 Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlagen ........................................................ 12<br />

4.1 Allgemein ............................................................................................... 12<br />

4.2 Vorgehensweise bei der Ermittlung und der Beurteilung der gewerblichen<br />

Emissionskontingente für das Plangebiet und der anfallen<strong>den</strong> verkehrsbedingten<br />

Geräuschimmissionen ............................................................................... 12<br />

4.2.1 Gewerblichen Emissionskontingente .................................................... 12<br />

4.2.2 Verkehrsbedingte Geräuschimmissionen ............................................... 13<br />

4.3 Beurteilungsgrundlagen ............................................................................ 14<br />

4.4 Schutzansprüche der bestehen<strong>den</strong> und geplanten Wohnbebauung ................... 14<br />

4.5 Richtwerte .............................................................................................. 17<br />

4.5.1 Gewerbliche Geräuschimmissionen ....................................................... 17<br />

4.5.2 Verkehrsbedingte Geräuschimmissionen (Straße und Schiene) ................. 17<br />

4.5.3 Verkehrsbedingte Geräuschimmissionen (Fluglärm) ................................ 18<br />

5 Ermittlung der (gewerblichen) Emissionskontingente (L EK) für die Plangebiete ....... 20<br />

5.1 Immissionsaufpunkte für Gewerbegeräuschimmissionen (IP) ........................... 20<br />

5.2 Ermittlung der Vorbelastung ...................................................................... 23<br />

5.2.1 Allgemeines ..................................................................................... 23<br />

5.2.2 Eingangsdaten für die Berechnung der Geräuschvorbelastung .................. 25<br />

5.3 Berechnung der Planwerte ......................................................................... 26<br />

5.4 Festset<strong>zu</strong>ng der Teilflächen ....................................................................... 28<br />

5.5 Bestimmung der Emissionskontingente (L EK) ................................................. 30<br />

5.6 Festset<strong>zu</strong>ng von Zusatzkontingenten ........................................................... 32<br />

5.7 Nachweis der Einhaltung der Emissionskontingente im Genehmigungsverfahren 34<br />

6 Verkehrsbedingte Geräuschimmissionen (Straße und Schiene) ............................ 36<br />

6.1 Vorbemerkungen/Vorgehensweise ............................................................... 36<br />

6.2 Verkehrsbedingte Immissionsaufpunkte ....................................................... 39<br />

6.3 Emissionsdaten ........................................................................................ 41


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 3 von 102<br />

6.3.1 Straßenverkehr ................................................................................. 41<br />

6.3.2 Schienenverkehr ............................................................................... 44<br />

6.4 Berechnungsergebnisse der Verkehrsgeräuschsituation .................................. 46<br />

6.4.1 Straßenverkehr ................................................................................. 46<br />

6.4.2 Schienenverkehr ............................................................................... 48<br />

6.4.3 Kumulative Wirkung der Geräuschimmissionen von Straße und Schiene ..... 49<br />

6.5 Beurteilung ............................................................................................. 50<br />

6.5.1 Allgemein ........................................................................................ 50<br />

6.5.2 Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I ................................................................... 50<br />

6.5.3 Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A ............................................................... 51<br />

6.5.4 Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II B ............................................................... 51<br />

6.5.5 Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/III ................................................................ 51<br />

6.5.6 Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/IV ................................................................. 51<br />

6.5.7 Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/V .................................................................. 52<br />

6.5.8 Bestehende Wohnbebauung außerhalb der Plangebiete .......................... 52<br />

7 Verkehrsbedingte Geräuschimmissionen durch <strong>den</strong> Flugplatzbetrieb (Fluglärm) ...... 54<br />

7.1 Allgemein ............................................................................................... 54<br />

7.2 Ergebnisse und Beurteilungen .................................................................... 55<br />

8 Festset<strong>zu</strong>ngen im Bebauungsplan .................................................................... 57<br />

8.1 Vorschlag für textliche Festset<strong>zu</strong>ngen für <strong>den</strong> Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I ...... 57<br />

8.2 Vorschlag für textliche Festset<strong>zu</strong>ngen für <strong>den</strong> Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A .. 59<br />

8.3 Vorschlag für textliche Festset<strong>zu</strong>ngen für <strong>den</strong> Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/III ... 60<br />

8.4 Vorschlag für textliche Festset<strong>zu</strong>ngen für <strong>den</strong> Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/IV .... 61<br />

8.5 Vorschlag für textliche Festset<strong>zu</strong>ngen für <strong>den</strong> Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/V ..... 62<br />

9 Zusammenfassende Beurteilung ...................................................................... 63<br />

Anlage 1: Geltungsbereiche der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V .................................... 65<br />

Anlage 2: Gewerbliche Vorbelastung ...................................................................... 72<br />

Anlage 3: Darstellung der Ergebnisse der Immissionskontingentierung ....................... 76<br />

Anlage 4: Darstellung der Bereiche für Festset<strong>zu</strong>ngen gemäß DIN 4<strong>109</strong> sowie für<br />

<strong>zu</strong>sätzliche Festset<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong>m Schallschutz (Lärmpegelbereiche) ........................ 98


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 4 von 102<br />

1 Aufgabenstellung<br />

Nach dem Ab<strong>zu</strong>g der Bundeswehr soll der ehemalige militärische Flugplatz Ahlhorn einer<br />

zivilen Nachfolgenut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>geführt wer<strong>den</strong>. Das gesamte Gelände umfasst eine Größe<br />

von ca. 310 ha. Die Gemeinde Großenkneten beabsichtigt mit der Aufstellung der Bebauungspläne<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I–V „Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ die Ausweisung von<br />

Sonder-, Gewerbe- und Industrieflächen.<br />

Die itap - Institut für technische und angewandte Physik GmbH ist über das <strong>zu</strong>ständige<br />

Planungsbüro PlanForum Nord GmbH von der Gemeinde Großenkneten beauftragt wor<strong>den</strong>,<br />

ein schalltechnisches <strong>Gutachten</strong> <strong>zu</strong> erstellen. In diesem <strong>Gutachten</strong> soll untersucht wer<strong>den</strong>,<br />

welche <strong>zu</strong>sätzlichen gewerblichen Geräuschimmissionen durch die Plangebiete der<br />

Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V verursacht wer<strong>den</strong> dürfen, ohne dass es <strong>zu</strong> Konflikten in Be<strong>zu</strong>g<br />

auf Geräuschimmissionen an der vorhan<strong>den</strong>en Wohnbebauung kommt.<br />

Zu diesem Zweck:<br />

a) wer<strong>den</strong> Emissionskontingente (LEK) und Zusatzkontingente (LEK, <strong>zu</strong>s) für die jeweiligen<br />

Plangebiete ermittelt,<br />

b) wird die <strong>zu</strong>sätzliche Geräuschbelastung durch <strong>den</strong> künftigen Straßen- und<br />

Schienenverkehr aus dem Plangebiet an der vorhan<strong>den</strong>en Wohnbebauung<br />

prognostiziert und<br />

c) wird die <strong>zu</strong>sätzliche Geräuschbelastung durch <strong>den</strong> künftigen Sonderflugplatz<br />

(Fluglärm) an der vorhan<strong>den</strong>en Wohnbebauung prognostiziert.


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 5 von 102<br />

2 Örtliche Gegebenheiten<br />

Geographische Lage<br />

Das gesamte ehemalige Militärflughafengelände umfasst eine Fläche von ca. 310 ha und<br />

befindet sich südlich der Ortschaft Ahlhorn zwischen der Landesstraße L870 (Vechtaer<br />

Straße), der Bundesautobahn A1, der Landesstraße L880 (Visbeker Straße) und der Wildeshauser<br />

Straße, Abbildung 1. Die Start- und Landebahn verläuft in Ost-Westrichtung. Nördlich<br />

der Landebahn befindet sich eine große Flugzeugwartungshalle. Weiter nördlich sind<br />

auf dem Flugplatzgelände Wohn- und Bürogebäude vorhan<strong>den</strong>. Nordöstlich und südlich<br />

der Landebahn liegen die ehemaligen „Shelter“. Im Südosten des Flugplatzgeländes sind<br />

verschie<strong>den</strong>en Wartungshallen, Mehrzweckgebäude, Wohngebäude und Sportanlagen vorhan<strong>den</strong>.<br />

Plangebiete<br />

Es ist beabsichtigt, die gesamte Fläche in fünf bzw. sechs ungleich große Teilflächen <strong>zu</strong><br />

unterteilen und mit <strong>den</strong> Bebauungsplänen <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I–V <strong>zu</strong> überplanen.<br />

Kommentar: Im Zuge des Planungs- und Abwägungsprozesses ist der Bebauungsplan<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II in zwei Teile A und B unterteilt wor<strong>den</strong>. Der Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/ II B ist<br />

bereits seit dem 30. November 2011 rechtskräftig.<br />

In Abbildung 2 befindet sich ein Übersichtsplan mit <strong>den</strong> einzelnen Geltungsbereichen. In<br />

Anlage 1 sind die Geltungsbereiche der einzelnen Bebauungspläne separat dargestellt.<br />

Schutzbedürftige Wohnbebauung<br />

In der Umgebung des Flugplatzes ist Wohnbebauung mit unterschiedlichen Schutzansprüchen<br />

vorhan<strong>den</strong>. Die nördlich des Flugplatzgeländes angrenzende Wohnbebauung gehört<br />

<strong>zu</strong>r Ortschaft Ahlhorn und weist <strong>den</strong> Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebietes<br />

(WA) auf. Inmitten des Wohngebietes befindet sich eine Einrichtung für suchtkranke Jugendliche<br />

und junge Erwachsene (Anmerkungen siehe Kapitel 4.4). Südwestlich der Plangebiete<br />

liegt eine Wohnsiedlung, die aufgrund ihrer Lage im Außengebiet als Mischgebiet<br />

(MI) ein<strong>zu</strong>stufen ist. Des Weiteren befin<strong>den</strong> sich westlich, südlich und östlich des Flugplatzes<br />

vereinzelte Wohngebäude, die ebenfalls aufgrund ihrer Lage im Außengebiet <strong>den</strong><br />

Schutzanspruch eines Mischgebietes (MI) <strong>zu</strong>gewiesen bekommen [10].


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 6 von 102<br />

Verkehrstechnische Anbindung des Plangebiets<br />

Die Haupt<strong>zu</strong>fahrt <strong>zu</strong>m ehemaligen Flugplatzgelände erfolgt von Westen über die Vechtaer<br />

Straße (L870). Die bestehende Planstraße, die an der Vechtaer Straße beginnt, soll bis<br />

<strong>zu</strong>r Visbeker Straße (L880) ausgebaut wer<strong>den</strong>. Es ist derzeit beabsichtigt, die (Haupt-)<br />

Planstraßen auf <strong>den</strong> Geltungsbereichen der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A und <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/III<br />

dem öffentlichen Verkehr durch Schlagbäume nicht öffentlich <strong>zu</strong>gänglich <strong>zu</strong> machen.<br />

Abbildung 1: Ehemaliger Militärflughafen Ahlhorn und Umgebung. (Quelle: PlanForum<br />

Nord GmbH [11])


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 7 von 102<br />

Abbildung 2: Darstellung der Geltungsbereiche der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong> I - V der Gemeinde<br />

Großenkneten. Stand 23. April 2012 (Quelle: PlanForum Nord GmbH<br />

[11]).


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 8 von 102<br />

Gewerbliche Vorbelastung<br />

Nordwestlich des Flugplatzgeländes liegt das Gewerbegebiet Ahlhorner Heide. Für diesen<br />

Bereich existiert ein rechtswirksamer Bebauungsplan (<strong>Nr</strong>. 75 „Gewerbegebiet Ahlhorner<br />

Heide“), der textliche Festset<strong>zu</strong>ngen bzgl. Geräuschen in Form von flächenbezogenen<br />

Schallleistungspegeln enthält [10]. Die Fläche östlich des Gewerbegebietes bis <strong>zu</strong>r Bahnlinie<br />

wird <strong>zu</strong>rzeit landwirtschaftlich genutzt. Der Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan der Gemeinde<br />

Großenkneten sieht hier <strong>zu</strong>künftig eine gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ng vor [10].<br />

Westlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. 75 befin<strong>den</strong> sich die Geltungsbereiche<br />

der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. 68 und <strong>Nr</strong>. 68a („Gewerbe- und Industrieflächen Ahlhorn“),<br />

die als Gewerbe- und Industrieflächen ausgewiesen sind [10].<br />

Zwischen der bestehen<strong>den</strong> Bahnlinie und der Vechtaer Straße (L870) befindet sich der<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. 102 „Ahlhorner Kreisel“. Auf diesen Flächen sind<br />

z. T. Emissionskontingente festgesetzt [10].<br />

Nördlich der Cloppenburger Straße gegenüber dem „Gewerbe- und Industriegebiet Ahlhorner<br />

Heide“ (Bebauungsplan <strong>Nr</strong>.75) ist eine Fläche mit dem Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 105 „Ahlhorn<br />

– Nördlich der Cloppenburger Straße“ überplant. Es sind flächenbezogene Schallleistungspegel<br />

für dieses Gebiet festgesetzt [10].<br />

Ein eingeschränktes Gewerbegebiet, auf dem sich Einzelhandel befindet, liegt südlich der<br />

Wildeshauser Straße und östlich der Straße Schulweg. Diese Fläche ist mit dem Bebauungsplan<br />

<strong>Nr</strong>. 57 „Ahlhorn – Im Sandhofe West“ beordnet [10].<br />

Westlich des Flugplatzgeländes befindet sich jenseits der Vechtaer Straße die ehemalige<br />

Standortschießanlage Ahlhorn. Zielset<strong>zu</strong>ng ist, auch dieses Gelände einer zivilen Nut<strong>zu</strong>ng<br />

<strong>zu</strong><strong>zu</strong>führen. Seitens der Jägerschaft Cloppenburg/Vechta besteht das Interesse, dort eine<br />

zivile Schießanlage <strong>zu</strong> betreiben. Da gegenwärtig keine konkreten Daten <strong>zu</strong> Art und Umfang<br />

der <strong>zu</strong>künftigen Nut<strong>zu</strong>ng des Geländes vorliegen, sind die von dem Grundstück evtl.<br />

in Zukunft ausgehen<strong>den</strong> Schallimmissionen in der Gesamtbeurteilung der akustischen Situation<br />

in der Umgebung des Flugplatzes nicht <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

Südwestlich der Bundesautobahn A29 befindet sich der Win<strong>den</strong>ergieanlagenpark „Garther<br />

Heide“ mit insgesamt 19 Anlagen.<br />

Weitere, in nennenswertem Maße schallemittierende Betriebe und Anlagen sind in der<br />

näheren Umgebung des Flugplatzes nicht vorhan<strong>den</strong>.


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 9 von 102<br />

3 Verwendete Unterlagen<br />

Die Immissionsberechnungen sind auf der Grundlage folgender Richtlinien, Normen und<br />

Studien, sowie Hilfsmitteln durchgeführt wor<strong>den</strong>:<br />

a) Gesetze, Verordnungen<br />

[1] BImSchG: „Gesetz <strong>zu</strong>m Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen,<br />

Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge“ (Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetz – BImSchG), aktuelle Fassung.<br />

b) Beurteilungspegel, Beurteilungszeiten und Orientierungswerte<br />

[2] 16. BImSchV: „Sechzehnte Verordnung <strong>zu</strong>r Durchführung des Bundes-<br />

Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung), vom 12.06.1990<br />

[3] DIN 18005-1: „Schallschutz im Städtebau“, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für<br />

die Planung; Beuth Verlag GmbH, Berlin, Juli 2002.<br />

[4] Beiblatt 1 <strong>zu</strong>r DIN 18005 : „Schallschutz im Städtebau“, Berechnungsverfahren<br />

Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Beuth Verlag<br />

GmbH, Berlin, Mai 1987.<br />

c) Schallausbreitung, Abschirmung<br />

[5] DIN-ISO 9613-2: „Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2:<br />

Allgemeines Berechnungsverfahren“, Beuth Verlag, Berlin, Oktober 1999.<br />

[6] RLS-90: „Richtlinien für <strong>den</strong> Lärmschutz an Straßen“, Der Bundesminister für Verkehr,<br />

1990.<br />

[7] Schall03: „Richtlinie <strong>zu</strong>r Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen“<br />

Information der Deutschen Bundesbahn, 1990.<br />

d) Geräuschimmissionen durch Flugbetrieb<br />

[8] Gesetz <strong>zu</strong>m Schutz gegen Fluglärm (FluglärmG), vom 30. März 1971, Bundesgesetzblatt<br />

1971, Teil 1, S. 282, <strong>zu</strong>letzt geändert am 31. Oktober 2007.<br />

e) Weitere Unterlagen und Hilfsmittel<br />

[9] DIN 45961: „Geräuschkontingentierung“, Beuth Verlag GmbH, Berlin, Dezember<br />

2006.


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 10 von 102<br />

[10] Auszüge aus <strong>den</strong> Bebauungsplänen <strong>Nr</strong>. 57, <strong>Nr</strong>. 68, <strong>Nr</strong>. 68a, <strong>Nr</strong>. 75, <strong>Nr</strong>. 75<br />

2. Änderung, <strong>Nr</strong>. 102 und <strong>Nr</strong>. 105 inkl. aller schalltechnischen <strong>Gutachten</strong>,<br />

Flächennut<strong>zu</strong>ngsplan von Ahlhorn, sowie Angaben <strong>zu</strong>r Gebietseinstufung der<br />

Grundstücke Visbeker Straße 12 und Vorm Grund 5 in Ahlhorn, übermittelt von<br />

Frau Lücken von der Gemeinde Großenkneten per Mail und per Post, September/Oktober<br />

2010.<br />

[11] Entwurf <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Bebauungsplänen <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong> I -V, übermittelt von Herrn Plate von<br />

PlanForum Nord GmbH per Mail, April 2012.<br />

[12] „Nachtrag <strong>zu</strong>m schalltechnischen <strong>Gutachten</strong> für die Errichtung von Win<strong>den</strong>ergieanlagen<br />

am Standort Garther Heide“, Nachtrag-<strong>Nr</strong>. 1494-07-L5, von IEL<br />

GmbH, 30.11.2007; übermittelt von Frau Lücken von der Gemeinde Großenkneten<br />

[13] „Nachtrag 2 <strong>zu</strong> Abschnitt 4 des Antrags <strong>zu</strong>m geplanten Schießsportzentrum<br />

Ahlhorner Heide“; übermittelt von Frau Lücken von der Gemeinde Großenkneten.<br />

[14] Behördlich anerkanntes Computerprogramm „IMMI Ver. 2010-2“ der Firma Wölfel,<br />

Höchberg, für die Erstellung der Lärmimmissionsprognosen.<br />

[15] „Konversionsprojekt Flughafen Ahlhorn – Verkehrstechnische Untersuchung“<br />

und „Ergän<strong>zu</strong>ng“; der Ingenieurgemeinschaft Dr.-Ing. Schubert, Mai 2010, sowie<br />

Oktober 2010<br />

[16] „Schalltechnischer Bericht über die Gewerbelärmsituation <strong>zu</strong>m Bebauungsplan<br />

Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ und „Schalltechnische Stellungnahme<br />

über die Verkehrslärmsituation“, der Zech Ingenieurgesellschaft mbH,<br />

Bericht <strong>Nr</strong>. LL5164.1/02, 12.11.2010 und <strong>Nr</strong>. LL5164.1/03, 12.11.2010<br />

[17] Dr. J. Kötter: „Pegel der flächenbezogenen Schallleistung und Bauleitplanung“,<br />

Niedersächsisches Landesamt für Ökologie, Hannover, Juli 2000.<br />

[18] Betriebsbeschreibung <strong>zu</strong>r Dietrich-Bonhoeffer-Klinik, Diakonisches Werk<br />

Ol<strong>den</strong>burg, am 9.3.2007 per Fax übermittelt von der Gemeinde Großenkneten.<br />

[19] Kommentar <strong>zu</strong>r TA-Lärm, Klaus Hansmann, Sonderdruck aus Landmann/Rohmer,<br />

Umweltrecht, Bd. II, Verlag C.H.Beck, München 2000.<br />

[20] „Verkehrsuntersuchung Flugplatz Ahlhorn“ vom Ingenieurbüro Dr Schwerdhelm<br />

& Tjardes GbR, November 2010<br />

[21] „Verkehrsaufkommen Flugplatz Ahlhorn“ von PlanForum Nord GmbH (Herrn<br />

Mrotzek) per Mail Dezember 2010<br />

[22] Schienenverkehrsdaten für <strong>den</strong> Teilabschnitt 1502 Ahlhorn, übermittelt von<br />

der Deutschen Bahn per Mail (Herr Naujokat), 2006<br />

[23] Verkehrszähldaten für die Kirchstraße, übermittelt per Mail, 2010


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 11 von 102<br />

[24] Aussagen über die weitergehende Nut<strong>zu</strong>ng der vorhan<strong>den</strong>en militärischen<br />

Schießanlage, übermittelt durch die Gemeinde Großenkneten während eines Termins<br />

vor Ort am 20. Dezember 2010<br />

[25] Hinweise <strong>zu</strong>r Schät<strong>zu</strong>ngen des Verkehrsaufkommens nach Gebietstyp, herausgegeben<br />

von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FSGV),<br />

2006<br />

[26] DIN 4<strong>109</strong>: „Schallschutz im Hochbau – Anforderungen und Nachweise“, Beuth<br />

Verlag, Berlin, Oktober 1989<br />

[27] Sonderlandeplatz Ahlhorn „Antrag auf Änderungsgenehmigung gemäß §6 Abs. 4<br />

Satz 2 i.V.m. §8 Abs. 5 LuftVG“, der Flugplatz Ahlhorn GmbH, übermittelt durch<br />

die Gemeinde Großenkneten per Post und Mail, Januar 2011<br />

[28] <strong>Schalltechnisches</strong> Fluglärmgutachten – Sonderflugplatz Ahlhorn, von AVIA<br />

Consult, Stand Januar 2011, übermittelt durch die Gemeinde Großenkneten per<br />

Post und Mail<br />

[29] Auskünfte über die <strong>zu</strong> erwarteten Schienenverkehrsmengen aus dem Plangebiet,<br />

von PlanForum Nord GmbH (Herrn Plate) per Telefon Januar 2011<br />

[30] Leitlinie <strong>zu</strong>r Ermittlung und Beurteilung der Fluglärmimmissionen in der Umgebung<br />

von Landeplätzen durch die Immissionsschutzbehör<strong>den</strong> der Länder<br />

(Landeplatz-Fluglärmleitlinie), Länderausschuss für Immissionsschutz,<br />

12.03.2008


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 12 von 102<br />

4 Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlagen<br />

4.1 Allgemein<br />

Aus <strong>den</strong> einzelnen Plangebieten (Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I–V) gehen folgende potenzielle<br />

Geräuschimmissionen aus:<br />

• gewerbliche Geräuschimmissionen (Gewerbe)<br />

• verkehrsbedingte Geräuschimmissionen (Straße und Schiene) auf <strong>den</strong> Plangebieten<br />

und auf öffentlichen Straßen und Schienen um die Plangebiete (Verkehr)<br />

• flugbedingte Geräuschimmissionen (Fluglärm bzw. Verkehr)<br />

4.2 Vorgehensweise bei der Ermittlung und der Beurteilung der gewerblichen<br />

Emissionskontingente für das Plangebiet und der anfallen<strong>den</strong><br />

verkehrsbedingten Geräuschimmissionen<br />

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist eine städtebauliche Planung, bei der die Zielvorstellungen<br />

der DIN 18005 [3] <strong>zu</strong> berücksichtigen sind.<br />

4.2.1 Gewerblichen Emissionskontingente<br />

Die Ermittlung und die Beurteilung der gewerblichen Geräuschimmissionen, die künftig<br />

von <strong>den</strong> Plangebieten ausgehen und die benachbarte Wohnbebauung belasten, erfolgt<br />

nach <strong>den</strong> Vorgaben der DIN 18005 inkl. Beiblatt 1 [3, 4]. In die Beurteilung ist die Vorbelastung<br />

durch Geräuschemissionen aller gewerblichen und industriellen Anlagen in der<br />

Umgebung ebenfalls ein<strong>zu</strong>beziehen. Die Höhe dieser Geräuschvorbelastung entscheidet<br />

darüber, welche Geräusch erzeugen<strong>den</strong> Aktivitäten innerhalb des Plangebiets <strong>zu</strong>sätzlich<br />

möglich sind, ohne dass es <strong>zu</strong> Konflikten an der Wohnbebauung kommt.<br />

Die entsprechen<strong>den</strong> Berechnungen erfolgen in mehreren Schritten (Kapitel 5):<br />

1. Im ersten Schritt wer<strong>den</strong> die Beurteilungspunkte (Immissionsaufpunkte - IP) festgelegt<br />

(Kapitel 5.1).<br />

2. Im zweiten Schritt wird die Geräuschvorbelastung durch vorhan<strong>den</strong>e gewerbliche<br />

Anlagen bzw. Industrie- und Gewerbegebietsflächen an <strong>den</strong> gewählten Immissionsaufpunkten<br />

ermittelt. Berechnungsgrundlage ist die DIN 18005 [3] (Kapitel<br />

5.2).<br />

3. Im dritten Schritt wer<strong>den</strong> die Planwerte für je<strong>den</strong> gewählten Immissionsaufpunkt<br />

rechnerisch auf der Grundlage der DIN 45691 [9] ermittelt. Diese Berechnung


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 13 von 102<br />

dient da<strong>zu</strong>, die Immissionsanteile <strong>zu</strong> bestimmen, die von dem Plangebiet ausgehend<br />

an <strong>den</strong> Immissionsaufpunkten noch möglich sind, ohne dass die Orientierungswerte<br />

aus dem Beiblatt 1 der DIN 18005 [4] überschritten wer<strong>den</strong> (Kapitel<br />

5.3).<br />

4. Danach wer<strong>den</strong> auf der Grundlage der ermittelten Planwerte die fest<strong>zu</strong>legen<strong>den</strong><br />

Emissionskontingente LEK für das Plangebiet berechnet. Dabei ist es häufig hilfreich,<br />

das Plangebiet in mehrere Teilflächen <strong>zu</strong> unterteilen und für jede Teilfläche<br />

ein eigenes Emissionskontingent <strong>zu</strong> bestimmen (Kapitel 5.5).<br />

5. Im letzten Schritt wer<strong>den</strong> ggfs. Zusatzkontingente für bestimmte Richtungen festgesetzt,<br />

um das Plangebiet später schalltechnisch optimal nutzen <strong>zu</strong> können<br />

(5.6).<br />

4.2.2 Verkehrsbedingte Geräuschimmissionen<br />

Die Ermittlung und die Beurteilung der verkehrsbedingten Geräuschimmissionen, die<br />

künftig von <strong>den</strong> Plangebieten ausgehen und die benachbarte Wohnbebauung belasten,<br />

erfolgt nach <strong>den</strong> Vorgaben der DIN 18005 inkl. Beiblatt 1 [3, 4]. Hierbei wird eine getrennte<br />

Ermittlung und Beurteilung zwischen <strong>den</strong> verkehrsbedingten Geräuschimmissionen<br />

verursacht durch die Straßen und die Schienen (Kapitel 6) und durch <strong>den</strong> Betrieb des<br />

Flugplatzbetriebes (Kapitel 7) nach DIN 18005 durchgeführt.<br />

Schiene und Straße (siehe Kapitel 6)<br />

Die verkehrsbedingten Geräuschimmissionen aus <strong>den</strong> Plangebieten sind innerhalb der<br />

Plangebiete, aber auch außerhalb der Plangebiete auf <strong>den</strong> öffentlichen Verkehrswegen<br />

(Straße und Schiene) getrennt von <strong>den</strong> gewerblichen Geräuschimmissionen <strong>zu</strong> ermitteln<br />

und <strong>zu</strong> beurteilen. Zusätzlich ist das Verkehrsaufkommen und die damit verbun<strong>den</strong>en Geräuschimmissionen<br />

des bestehen<strong>den</strong> öffentlichen Verkehrs auf <strong>den</strong> angrenzen<strong>den</strong> Verkehrsflächen<br />

<strong>zu</strong> ermitteln und mit <strong>den</strong> verkehrsbedingten Geräuschimmissionen aus dem<br />

Plangebiet <strong>zu</strong>sammen <strong>zu</strong> beurteilen. Als Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlage dient<br />

die DIN 18005 [3], sowie die RLS-90 [6] und die Schall 03 [7]. Die Geräuschimmissionen<br />

für Schiene und Straße wer<strong>den</strong> in der Bauleitplanung aufsummiert (kumulierte Wirkung).<br />

Eine Berücksichtigung des bereits bestehen<strong>den</strong> öffentlichen Verkehrs ist notwendig.<br />

Zur Ermittlung und Beurteilung der verkehrsbedingten Geräuschimmissionen von Straße<br />

und Schiene wer<strong>den</strong> eigens für diese Geräuschart beurteilungsrelevante Immissionsaufpunkte<br />

auf <strong>den</strong> Plangebieten, aber auch an bestehen<strong>den</strong> Gebäu<strong>den</strong> außerhalb der Plangebiete<br />

definiert (Kapitel 6.2)


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 14 von 102<br />

Kommentar: Bei der Ermittlung und Beurteilung der Verkehrsgeräusche nach 16.BImSchV<br />

[2] (für eventuelle Entschädigungszahlungen) sind lediglich die Verkehrsflächen, die einer<br />

wesentlichen Änderung unterliegen oder neu gebaut wer<strong>den</strong>, separat <strong>zu</strong> untersuchen.<br />

Flugverkehr (siehe Kapitel 7)<br />

Im Zusammenhang mit der Beantragung eines Sonderflugplatzes auf dem Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A entsteht zwangsläufig Flugbetrieb auf der Start- und<br />

Landebahn. Diese Immissionen wer<strong>den</strong> bei der Bildung der Beurteilungspegel in Be<strong>zu</strong>g<br />

auf die gewerblichen und verkehrsbedingten Immissionen explizit ausgenommen. Die<br />

Fluglärmimmissionen wer<strong>den</strong> getrennt, je nach der Höhe des Verkehrsaufkommens, nach<br />

dem Gesetz <strong>zu</strong>m Schutz gegen Fluglärm [8] oder der Landeplatz-Fluglärmleitlinie [30] ermittelt<br />

und beurteilt.<br />

4.3 Beurteilungsgrundlagen<br />

Als Zielvorstellungen für <strong>den</strong> Schallschutz im Städtebau sind Orientierungswerte im Beiblatt<br />

1 der DIN 18005 [4] festgelegt wor<strong>den</strong>. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist<br />

wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffen<strong>den</strong> Baugebietes oder der betreffen<strong>den</strong><br />

Baufläche verbun<strong>den</strong>e Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastung <strong>zu</strong><br />

erfüllen. Die Orientierungswerte sind keine verbindlichen Grenzwerte. Sie sollten im Rahmen<br />

einer gerechten Abwägung als Anhaltswerte <strong>zu</strong>r Bestimmung der <strong>zu</strong>mutbaren Lärmbelastung<br />

an der vorhan<strong>den</strong>en und geplanten Wohnbebauung herangezogen wer<strong>den</strong>.<br />

Die im Beiblatt genannten Orientierungswerte sind getrennt nach Geräuscharten (Verkehrsgeräusche<br />

und Geräusche aus Industrie- und Gewerbeanlagen) aufgeführt. Die Ermittlung<br />

und Beurteilung erfolgt ebenfalls getrennt nach <strong>den</strong> Geräuscharten, da sie unterschiedlich<br />

störend von <strong>den</strong> Betroffenen wahrgenommen wer<strong>den</strong>.<br />

4.4 Schutzansprüche der bestehen<strong>den</strong> und geplanten Wohnbebauung<br />

Bestehende Wohnbebauung außerhalb des Plangebiets<br />

Bestehende Wohngebäude in der Umgebung der Plangebiete (Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I–<br />

V) befin<strong>den</strong> sich <strong>zu</strong>m Teil im Außenbereich und wer<strong>den</strong> nach allgemeiner Auffassung und<br />

nach Absprache mit der Gemeinde Großenkneten [10] mit dem Schutzanspruch eines<br />

Mischgebietes (MI) berücksichtigt. Weitere Wohngebäude befin<strong>den</strong> sich in Geltungsbereichen<br />

von rechtswirksamen Bebauungsplänen und wer<strong>den</strong> je nach Gebietsausweisung mit


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 15 von 102<br />

dem Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebietes (WA) oder eines Mischgebiets (MI)<br />

berücksichtigt [10].<br />

Schutzanspruch der Fachklinik außerhalb des Plangebiets<br />

Im nördlich des Flugplatzgeländes gelegenen Wohngebiet ist eine Fachklinik angesiedelt.<br />

Das Betriebsgelände der Klinik ist im gültigen Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 4a „Ahlhorn Mitte“ als<br />

„SO Fachklinik“ festgesetzt [10].<br />

Im Abschnitt 6.1 der TA-Lärm sind in Abhängigkeit von der jeweiligen Gebietskategorie<br />

Immissionsrichtwerte festgelegt. Einem Sondergebiet wird jedoch formal kein eindeutiger<br />

Schutzanspruch <strong>zu</strong>geordnet. Unter Buchstabe f wer<strong>den</strong> lediglich für Kurgebiete, Krankenhäuser<br />

und Pflegeanstalten weitergehende Richtwerte angegeben. Der erhöhte Schutzanspruch<br />

beruht auf einem erhöhten Pflegeaufwand bzw. einem starken Erholungsbedarf der<br />

Patienten bzw. Anwohner.<br />

Diese Immissionsrichtwerte liegen im Tagzeitraum noch 5 dB(A) unter <strong>den</strong> Richtwerten<br />

eines reinen Wohngebietes. Ein derart hoher Schutzanspruch ist für die Gebietskategorie<br />

Kurgebiet auch sinnvoll, da hier eine erhöhte Erwartung bzw. ein erhöhter Bedarf nach<br />

Ruhe und Erholung besteht. Der Ansatz derart niedriger Richtwerte bzw. eines derart hohen<br />

Schutzanspruches ist für einen allgemeinen Krankenhausbetrieb jedoch problematisch.<br />

Bei Krankenhausbetrieben der heutigen Größenordnung sind die Richtwerte allein<br />

durch <strong>den</strong> Eigenbetrieb des Hauses kaum ein<strong>zu</strong>halten. Durch Lieferverkehr z. B. für Küche<br />

und Wäscherei, durch sonstige Ver- und Entsorgungsfahrten, Krankentransporte, Mitarbeiterfahrzeuge,<br />

Geräte und Betriebsanlagen wer<strong>den</strong> Immissionen verursacht, die in der Regel<br />

mit <strong>den</strong> Richtwerten nicht in Einklang <strong>zu</strong> bringen sind. Der Schutzanspruch eines<br />

Krankenhauses sollte daher auf die tatsächlich vorhan<strong>den</strong>en Gebäude und auf die tatsächliche<br />

Nut<strong>zu</strong>ng der Gebäude abgestellt wer<strong>den</strong>.<br />

Die in Frage stehende Dietrich-Bonhoeffer-Klinik ist kein allgemeines medizinisches Krankenhaus<br />

im herkömmlichen Sinne, sondern eine Rehabilitationsklinik für abhängigkeitskranke<br />

Jugendliche und junge Erwachsene. Im Vordergrund steht nicht ein erhöhter Pflegebedarf<br />

bzw. erhöhter Anspruch auf Ruhe, sondern eine Langzeitentwöhnung und eine<br />

damit verbun<strong>den</strong>e Arbeitsfähigkeit <strong>zu</strong> erarbeiten bzw. wieder her<strong>zu</strong>stellen. Die folgen<strong>den</strong><br />

Sätze stammen aus<strong>zu</strong>gsweise aus der Betriebsbeschreibung der Klinik [18]: […]<br />

„Die Dietrich-Bonhoeffer-Klinik ist eine Rehabilitationsklinik für abhängigkeitskranke Jugendliche<br />

und junge Erwachsene. Sie bietet <strong>den</strong> Patienten ein Therapiekonzept für eine<br />

Langzeitentwöhnung an. Die Ergotherapie ist Bestandteil des therapeutischen Gesamtkonzeptes.<br />

Die Ergotherapie umfasst kreative, handwerkliche und lebenspraktische Bereiche. Ziel<br />

der Therapie ist es, die Arbeitsfähigkeit <strong>zu</strong> entwickeln und <strong>zu</strong> trainieren. […]“


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 16 von 102<br />

Die Arbeitsfähigkeit der Patienten soll durch handwerkliche und gestaltende Tätigkeiten<br />

wiederhergestellt oder verbessert wer<strong>den</strong>. Diese Tätigkeiten sind mit mehr oder weniger<br />

intensiven Geräuschimmissionen verbun<strong>den</strong>. Ein erhöhter Schutzanspruch gegenüber äußeren<br />

Geräuschimmissionen lässt sich somit nicht ableiten. Auch außerhalb der Therapieund<br />

Behandlungszeiten lässt sich ein (gegenüber einem allgemeinen Wohngebiet) erhöhter<br />

Schutzanspruch nicht begrün<strong>den</strong>.<br />

Aus <strong>den</strong> o.g. Grün<strong>den</strong>, ist die Einstufung nicht nach <strong>Nr</strong>. 6.1, Buchstabe f, TA-Lärm, sondern<br />

aus gutachterlicher Sicht anhand der tatsächlichen Nut<strong>zu</strong>ng vor<strong>zu</strong>nehmen. Die Dietrich-Bonhoeffer-Klinik<br />

befindet sich inmitten eines allgemeinen Wohngebiets, von dem<br />

aus ebenfalls gebietsverträgliche Geräuschimmissionen ausgehen können, die <strong>den</strong> hohen<br />

Schutzanspruch eines Krankenhauses ebenfalls deutlich überschreiten könnten.<br />

Kommentar: Die Unterbringung der abhängigkeitskranken Jugendlichen und jungen Er-<br />

wachsenen entspricht eher dem Charakter einer betreuten Wohnanlage als eines Krankenhauses<br />

bzw. eines Pflegeheims.<br />

Dem<strong>zu</strong>folge wird der Fachklinik in diesem schalltechnischen <strong>Gutachten</strong> und in Absprache<br />

mit der Gemeinde Großenkneten der Schutzanspruch eines allgemeinen Wohngebietes<br />

(WA) <strong>zu</strong>geordnet. Der Anspruch der abhängigkeitskranken Jugendlichen und jungen Erwachsenen<br />

auf gesunde Wohn- bzw. Unterbringungsverhältnisse sowie Wiedererlangung<br />

der Arbeitsfähigkeit wird durch die Immissionsrichtwerte für ein allgemeines Wohngebiet<br />

(WA) sichergestellt.<br />

Ein höherer Schutzanspruch ist in der Vergangenheit aufgrund der Nachbarschaft <strong>zu</strong>m<br />

Flugplatz Ahlhorn <strong>zu</strong> keinem Zeitpunkt realistisch gewesen. Der Betrieb des Militärflugbetriebes<br />

war und ist mit <strong>den</strong> entsprechend niedrigen Immissionsrichtwerten nach <strong>Nr</strong>. 6.1,<br />

Buchstabe f, TA-Lärm (Krankenhaus/Kurgebiet/Pflegeheim) nicht vereinbar.<br />

Bestehende und geplante Wohn- und Bürogebäude innerhalb des Plangebiets<br />

Im Geltungsbereich der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/IV und V, die als Sondergebiete (SO)<br />

ausgewiesen wer<strong>den</strong> sollen, soll eine Nut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong> Wohnzwecken, sowie Büroflächen <strong>zu</strong>lässig<br />

sein. Nach Absprache mit der Gemeinde Großenkneten soll diesen Gebieten der<br />

Schutzanspruch eines Mischgebiets (MI) – <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/ V- bzw. eines eingeschränkten Gewerbegebietes<br />

(GEe) – <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/IV - <strong>zu</strong>gewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I soll eventuell <strong>zu</strong> einem späteren Zeitpunkt<br />

ein Autohof realisiert wer<strong>den</strong>. Eine eingeschränkte Nut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>r Übernachtung soll<br />

ggfs. eingeräumt wer<strong>den</strong>.


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 17 von 102<br />

Im Geltungsbereich der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I bis <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/III soll explizit eine Nut<strong>zu</strong>ng<br />

<strong>zu</strong> Wohnzwecken ausgeschlossen wer<strong>den</strong>. Eine gewerbliche Nut<strong>zu</strong>ng ist jedoch gewünscht,<br />

sodass für diesen Bereich der Schutzanspruch eines Gewerbegebiets (GE) oder<br />

eines Industriegebiets (GI) für Aufenthalts- und Sozialräume sowie Büroräume lediglich<br />

im Tagzeitraum <strong>zu</strong> berücksichtigen ist.<br />

4.5 Richtwerte<br />

4.5.1 Gewerbliche Geräuschimmissionen<br />

Die entsprechen<strong>den</strong> Orientierungswerte, bezogen auf gewerbliche Geräuschimmissionen<br />

für <strong>den</strong> Tag- und Nachtzeitraum, sind der nachfolgen<strong>den</strong> Tabelle 1 <strong>zu</strong> entnehmen. Die<br />

angegebenen Orientierungswerte sind mit <strong>den</strong> Beurteilungspegeln Lr am jeweiligen Immissionsort<br />

<strong>zu</strong> vergleichen.<br />

Tabelle 1: Orientierungswerte für Gewerbegeräuschimmissionen im Tag- und Nachtzeitraum<br />

in allgemeinen Wohngebieten (WA), Mischgebieten (MI) und Gewerbegebieten<br />

nach dem Beiblatt 1 der DIN 18005 [4].<br />

Beurteilungszeiträume<br />

Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 der DIN 18005 für<br />

Geräuschimmissionen aus gewerblichen Anlagen<br />

für allgemeine<br />

Wohngebiete (WA)<br />

für Mischgebiete<br />

(MI)<br />

für Gewerbegebiete<br />

(GE)<br />

tagsüber 6 Uhr - 22 Uhr 55 60 65<br />

nachts 22 Uhr - 6 Uhr 40 45 50<br />

Der Orientierungswert gilt tagsüber für eine Beurteilungszeit von 16 Stun<strong>den</strong>, nachts für<br />

8 Stun<strong>den</strong>.<br />

4.5.2 Verkehrsbedingte Geräuschimmissionen (Straße und Schiene)<br />

In Tabelle 2 sind die Orientierungswerte für verkehrsbedingte Geräuschimmissionen<br />

(Schiene + Straße, sowie Flugbewegungen) im Tag- und Nachtzeitraum in allgemeinen<br />

Wohngebieten und Mischgebieten (MI) nach dem Beiblatt 1 der DIN 18005 <strong>zu</strong>sammengefasst.


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 18 von 102<br />

Tabelle 2: Orientierungswerte für verkehrsbedingte Geräuschimmissionen im Tag- und<br />

Nachtzeitraum nach dem Beiblatt 1 der DIN 18005 [4].<br />

Beurteilungszeiträume<br />

Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 der DIN 18005 für<br />

verkehrsbedingte Geräuschimmissionen<br />

für allgemeine<br />

Wohngebiete (WA)<br />

für Mischgebiete<br />

(MI)<br />

für Gewerbegebiete<br />

(GE)<br />

tagsüber 6 Uhr - 22 Uhr 55 60 65<br />

nachts 22 Uhr - 6 Uhr 45 50 55<br />

4.5.3 Verkehrsbedingte Geräuschimmissionen (Fluglärm)<br />

Für die im vorliegen<strong>den</strong> Fall vorgesehene Nut<strong>zu</strong>ng der Start- und Landebahn des Flugplatzes<br />

definiert der §2 des Fluglärmgesetzes [8] die nachfolgen<strong>den</strong> Schutzzonen:<br />

1. Werte für neue oder wesentlich baulich erweiterte Flugplätze<br />

Tag-Schutzzone 1: L Aeq Tag = 60 dB(A)<br />

Tag-Schutzzone 2: L Aeq Tag = 55 dB(A)<br />

Nacht-Schutzzone<br />

a) Bis <strong>zu</strong>m 31.12.2010: L Aeq Tag = 53 dB(A), L Amax = 6 mal 57 dB(A)<br />

b) Ab dem 01.01.2011: L Aeq Tag = 50 dB(A), L Amax = 6 mal 53 dB(A)<br />

In einem Lärmschutzbereich dürfen nach dem Fluglärmgesetz keine Krankenhäuser, Altenheime,<br />

Erholungsheime und ähnliche in gleichem Maße schutzbedürftige Einrichtungen<br />

errichtet wer<strong>den</strong>. In <strong>den</strong> Tag-Schutzzonen des Lärmschutzbereichs gilt Gleiches für<br />

Schulen, Kindergärten und ähnliche in gleichem Maße schutzbedürftige Einrichtungen.<br />

In der Tag-Schutzzone 1 und in der Nachtschutzzone dürfen Wohnungen nicht errichtet<br />

wer<strong>den</strong>, außer für die Einrichtung von<br />

• Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen von Betrieben oder öffentlichen<br />

Einrichtungen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter,<br />

• Wohnungen, die nach §35 Abs.1 des Baugesetzbuchs im Außenbereich <strong>zu</strong>lässig<br />

sind,<br />

• Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünften von Angehörigen der Bundeswehr<br />

und der auf Grund völkerrechtlicher Verträge in der BRD stationierten Streitkräfte,<br />

• Wohnungen im Geltungsbereich eines vor der Festset<strong>zu</strong>ng des Lärmschutzbereichs<br />

bekannten Bebauungsplans,


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 19 von 102<br />

• Wohnungen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach §34 des<br />

Baugesetzbuches,<br />

• Wohnungen im Geltungsbereich eines nach der Festset<strong>zu</strong>ng des Lärmschutzbereichs<br />

bekannt gemachten Bebauungsplans, wenn dieser der Erhaltung, der Erneuerung,<br />

der Anpassung oder dem Umbau von vorhan<strong>den</strong>en Ortsteilen mit Wohnbebauung<br />

dient.


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 20 von 102<br />

5 Ermittlung der (gewerblichen) Emissionskontingente (L EK)<br />

für die Plangebiete<br />

Aus schalltechnischer Sicht ist bei der städtebaulichen Planung und der rechtlichen Umset<strong>zu</strong>ng<br />

der Planung <strong>zu</strong> gewährleisten, dass die Geräuscheinwirkungen durch die <strong>zu</strong>lässigen<br />

Nut<strong>zu</strong>ngen nicht <strong>zu</strong> einer Verfehlung des angestrebten Schallschutzzieles führen. Da<strong>zu</strong><br />

ist in der Planung ein Konzept für die Verteilung der in <strong>den</strong> maßgeblichen Immissionsaufpunkten<br />

für das Plangebiet insgesamt <strong>zu</strong>r Verfügung stehende Geräuschimmissionsanteile<br />

<strong>zu</strong> entwickeln.<br />

Zur Regelung der Intensität der Flächennut<strong>zu</strong>ng hat in <strong>den</strong> vergangenen Jahren die Festset<strong>zu</strong>ng<br />

von Emissionskontingenten LEK (bisher: „immissionswirksame flächenbezogene<br />

Schallleistungspegel – iFSP“) an Bedeutung gewonnen.<br />

Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Emissionskontingente ist die DIN 45691<br />

[9]. In dieser Norm wer<strong>den</strong> erstmals die Verfahren und eine einheitliche Terminologie als<br />

fachliche Grundlage <strong>zu</strong>r Geräuschkontingentierung in Bebauungsplänen für Industrie- und<br />

Gewerbegebietsflächen beschrieben. Zudem wer<strong>den</strong> rechtliche Hinweise für deren Umset<strong>zu</strong>ng<br />

gegeben.<br />

5.1 Immissionsaufpunkte für Gewerbegeräuschimmissionen (IP)<br />

Zur Beurteilung der gewerblichen Geräuschimmissionen in der Umgebung des Plangebiets<br />

sind insgesamt 39 repräsentative Immissionsaufpunkte gesetzt wor<strong>den</strong> (siehe Tabelle 3<br />

und Abbildung 3).<br />

Tabelle 3: Beschreibung der Immissionsaufpunkte<br />

Immissionsort<br />

Haus <strong>Nr</strong>. Aufpunkthöhe Schutzanspruch<br />

IP 1 Kasinowald 1, Südostfassade<br />

EG + 1. OG WA<br />

IP 2 Sondergebiet Fachklinik (II), Südwestfassade EG + 1. OG + 2.OG WA<br />

IP 3 Drosselweg 1, Südwestfassade EG + 1. OG WA<br />

IP 4 Drosselweg 2, Südwestfassade EG + 1. OG WA<br />

IP 5 Fasanenweg 7, Südostfassade EG + 1. OG + 2.OG WA<br />

IP 6 Im Wiesengrund 14, Südfassade EG + 1. OG WA<br />

IP 7 Kuckucksweg 15, Südfassade EG + 1. OG WA<br />

IP 8<br />

IP 9<br />

IP 10<br />

Sondergebiet SO 8 im B-Plan <strong>109</strong>/V auf<br />

Baugrenze, Südwestseite<br />

Sondergebiet SO 8 im B-Plan <strong>109</strong>/V auf<br />

Baugrenze, Südwestseite<br />

Sondergebiet SO 8 im B-Plan <strong>109</strong>/V auf<br />

Baugrenze, Südwestseite<br />

EG + 1. OG MI<br />

EG + 1. OG MI<br />

EG + 1. OG MI<br />

IP 11a Kirchstraße 11, Westfassade EG + 1. OG WA<br />

IP 11b Kirchstraße 11, Südfassade EG + 1. OG WA


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 21 von 102<br />

Immissionsort<br />

Haus <strong>Nr</strong>. Aufpunkthöhe Schutzanspruch<br />

IP 12 Kirchstraße 22, Westfassade EG + 1. OG WA<br />

IP 13 Kirchstraße 16c, Westfassade EG + 1. OG WA<br />

IP 14 Översweg 52, Südfassade EG + 1. OG WA<br />

IP 15 Översweg 46, Südfassade EG + 1. OG WA<br />

IP 16 Vorm Grund 7, Südfassade EG + 1. OG MI<br />

IP 17 Visbeker Straße 9, Südfassade EG + 1. OG MI<br />

IP 18 Sehresch 1, Südfassade EG + 1. OG MI<br />

IP 19 Meyelheide 1, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />

IP 20 Meyelheide 3, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />

IP 21 Meyelheide 5, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />

IP 22 Meyelheide 2, Nordwestfassade EG + 1. OG MI<br />

IP 23 Meyelheide 7, Nordwestfassade EG + 1. OG MI<br />

IP 24 Am Scheidewald 21, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />

IP 25 Am Scheidewald 11, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />

IP 26a Am Scheidewald 1, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />

IP 26b Am Scheidewald 1, Westfassade EG + 1. OG MI<br />

IP 27 Forstweg 2, Ostfassade EG + 1. OG MI<br />

IP 28 Zum langen Moor 1, Ostfassade EG + 1. OG MI<br />

IP 29a Vechtaer Straße 1, Südfassade EG + 1. OG MI<br />

IP 29b Vechtaer Straße 1, Ostfassade EG + 1. OG MI<br />

IP 30a Vechtaer Straße 12, Südfassade EG + 1. OG MI<br />

IP 30b Vechtaer Straße 12, Ostfassade EG + 1. OG MI<br />

IP 31 Vechtaer Straße 14, Ostfassade EG + 1. OG MI<br />

IP 32<br />

Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/III auf Baugrenze,<br />

Nordseite<br />

EG + 1. OG GEe<br />

IP 33 Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/III, Nordwestfassade EG + 1. OG GEe<br />

IP 34 Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/III, Nordostfassade EG + 1. OG GEe<br />

IP 35 Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/IV, Ostfassade EG + 1. OG GEe<br />

IP 36 Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/IV, Ostfassade EG + 1. OG GEe<br />

IP 37 Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/IV, Südfassade EG + 1. OG GEe<br />

IP 38 Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/IV, Ostfassade EG + 1. OG GEe<br />

IP 39 Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/IV, Nordostfassade EG + 1. OG GEe<br />

Die Immissionsaufpunkte sind an der vorhan<strong>den</strong>en Wohnbebauung in einem Abstand von<br />

0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten<br />

betroffenen schutzbedürftigen Wohnraumes (Wohnen und Schlafen) nach DIN 4<strong>109</strong>, Ausgabe<br />

November 1989, festgelegt wor<strong>den</strong>. Im Falle der Immissionsaufpunkte IP 8 bis IP 10<br />

und IP 32 sind die Immissionsaufpunkte auf die Baugrenze gesetzt wor<strong>den</strong>, da derzeit<br />

dort noch keine Gebäude existieren.


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 22 von 102<br />

Abbildung 3: Lage der Immissionsaufpunkte - IP (gewerbliche Geräuschimmissionen).


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 23 von 102<br />

Die Aufpunkthöhe im Erdgeschoss ist mit 2,8 m und im 1. Obergeschoss mit 5,6 m über<br />

Oberkante Gelände angesetzt wor<strong>den</strong>.<br />

5.2 Ermittlung der Vorbelastung<br />

5.2.1 Allgemeines<br />

Die vorhan<strong>den</strong>e Wohnbebauung in der Umgebung des Plangebiets wird im Wesentlichen<br />

durch folgende gewerbliche Geräuschquellen vorbelastet:<br />

1. gewerblichen Geräuschimmissionen der vorhan<strong>den</strong>en Industrie- und Gewerbegebiete<br />

sowie Sondergebiete (Einzelhandel) rund um Ahlhorn. Diese gewerblichen<br />

Flächen sind mit rechtswirksamen Bebauungsplänen <strong>Nr</strong>. 57, <strong>Nr</strong>. 68, <strong>Nr</strong>. 68a inkl.<br />

1. und 2. Änderung, <strong>Nr</strong>. 75, <strong>Nr</strong>. 102 und <strong>Nr</strong>. 105 beordnet [10].<br />

2. in Planung befindliche Schießanlage (Schießsportzentrum Ahlhorner Heide) westlich<br />

des Plangebiets.<br />

3. existierender Win<strong>den</strong>ergieanlagen-Park am Standort „Garther Heide“ südwestlich<br />

des Plangebiets.<br />

Gewerbliche Geräuschimmissionen<br />

In <strong>den</strong> Geltungsbereichen der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. 68 a mit 1. .Änderung und <strong>Nr</strong>. 75 existieren<br />

textliche Festset<strong>zu</strong>ngen bezüglich der Geräuschemissionen in Form von flächenbezogenen<br />

Schallleistungspegeln (FSP). Im Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 102 [10] existieren textliche<br />

Festset<strong>zu</strong>ngen bezüglich der Geräuschemissionen in Form von Emissionskontingenten<br />

(LEK). Für die weiteren o.g. gewerblichen Flächen sind in <strong>den</strong> jeweiligen Bebauungsplänen [10]<br />

keine Festset<strong>zu</strong>ngen bezüglich der <strong>zu</strong>lässigen Geräuschemissionen vorgenommen wor<strong>den</strong>.<br />

Die Geräuschemissionen durch bestehende Betriebe auf diesen Flächen könnten durch<br />

Messungen vor Ort ermittelt wer<strong>den</strong>. Auf diese Möglichkeit wird hier jedoch nicht <strong>zu</strong>rückgegriffen,<br />

weil solche Messungen nur eine Momentaufnahme der derzeitigen Geräuschsituation<br />

und Nut<strong>zu</strong>ng liefern. Durch Nut<strong>zu</strong>ngsänderungen einzelner Gebäude und Anlagen<br />

kann sich die Immissionssituation in Zukunft deutlich verändern. Zusätzlich wer<strong>den</strong> derzeit<br />

einige <strong>zu</strong>r gewerblichen Nut<strong>zu</strong>ng ausgewiesene Flächen noch nicht vollständig genutzt.<br />

Aus diesen Grün<strong>den</strong> wer<strong>den</strong> die Immissionen der bestehen<strong>den</strong> und potenziellen Gewerbeflächen<br />

stattdessen, wie in der Bauleitplanung üblich, durch pauschale Flächenschallquellen<br />

dargestellt. Bei diesem Verfahren ist sichergestellt, dass die gesamten ausgewiese-


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 24 von 102<br />

nen, genutzten und noch nicht gewerblich genutzten Flächen in die Beurteilung einbezogen<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Wenn im Bebauungsplan Emissionskontingente oder flächenbezogenen Schallleistungspegel<br />

festgesetzt sind, wer<strong>den</strong> diese für die Berechnungen verwendet. Wenn im Bebauungsplan<br />

keine Festset<strong>zu</strong>ngen angegeben sind, wer<strong>den</strong> entsprechend der einzelnen Nut<strong>zu</strong>ngsgrade<br />

der gewerblichen Flächen (GI, GIe, GE, GEe) Erfahrungswerte für die Emissionskontingente<br />

angesetzt (siehe Tabelle 4). Mit diesem Verfahren wird die schalltechnische Situation<br />

in der Regel hinreichend genau und mit ausreichender Sicherheit beschrieben.<br />

Emissionskontingente nach Vorgaben des ehemaligen Niedersächsischen Landesamts<br />

für Ökologie<br />

Für die Industrie- und Gewerbegebietsflächen, für die im Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. 57 keine<br />

Emissionskontingente angegeben sind, wer<strong>den</strong> die vom ehemaligen Niedersächsischen<br />

Landesamt für Ökologie (NLÖ) [17] vorgeschlagenen Emissionsansätze verwendet. Die<br />

Werte sind in Tabelle 4 dieses <strong>Gutachten</strong>s <strong>zu</strong>sammengefasst.<br />

Die für die Immissionsberechnung verwendeten Flächenschallquellen wer<strong>den</strong> mit einer<br />

Höhe von 5,0 m über Geländeoberfläche berücksichtigt. Die einzelnen Teilflächen sind in<br />

Anlage 2 grafisch gekennzeichnet und dargestellt.<br />

Tabelle 4: Vom NLÖ empfohlene flächenbezogene Emissionspegel für die Bauleitplanung.<br />

Gebietsnut<strong>zu</strong>ng Flächenbezogene Schallleistung<br />

tagsüber (6 – 22 Uhr) in dB(A)<br />

eingeschränktes<br />

Gewerbegebiet (GEe)<br />

Flächenbezogene Schallleistung<br />

nachts (22 – 6 Uhr) in dB(A)<br />

von .. bis Mittelwert von .. bis Mittelwert<br />

57,5 .. 62,5 60 42,5 .. 47,5 45<br />

uneingeschränktes<br />

Gewerbegebiet (GE)<br />

62,5 .. 67,5 65 47,5 .. 52,5 50<br />

eingeschränktes<br />

Industriegebiet (GIe)<br />

67,5 .. 72,5 70 52,5 .. 57,5 55<br />

uneingeschränktes<br />

Industriegebiet (GI)<br />

> 72,5 -- > 57,5 --<br />

Schießanlage (Schießsportzentrum Ahlhorner Heide)<br />

Westlich des Flugplatzgeländes befindet sich jenseits der Vechtaer Straße die ehemalige<br />

Standortschießanlage Ahlhorn. Zielset<strong>zu</strong>ng ist, auch dieses Gelände einer zivilen Nut<strong>zu</strong>ng<br />

<strong>zu</strong><strong>zu</strong>führen. Seitens der Jägerschaft Cloppenburg/Vechta besteht das Interesse, dort eine<br />

zivile Schießanlage <strong>zu</strong> betreiben. Es besteht jedoch auch von anderen Seiten Interesse,<br />

diese Flächen anderweitig <strong>zu</strong> nutzen. Da gegenwärtig keine konkreten Daten <strong>zu</strong> Art und


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 25 von 102<br />

Umfang der <strong>zu</strong>künftigen Nut<strong>zu</strong>ng des Geländes vorliegen, sind die von dem Grundstück<br />

evtl. in Zukunft ausgehen<strong>den</strong> Schallimmissionen in der Gesamtbeurteilung der akustischen<br />

Situation in der Umgebung des Flugplatzes nicht <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

Win<strong>den</strong>ergieanlagen-Park Garther Heide<br />

Südwestlich des Plangebiets in ca. 2 km Entfernung befindet sich der Windpark „Garther<br />

Heide“ mit insgesamt 19 Win<strong>den</strong>ergieanlagen. Für diesen Windpark liegt ein schalltechnisches<br />

<strong>Gutachten</strong> vor [12]. Da es sich um hochliegende Quellen handelt, die auch über einen<br />

größeren Bereich beurteilungsrelevante Geräuschimmissionen produzieren können,<br />

ist in diesem schalltechnischen <strong>Gutachten</strong> folgender Ansatz gewählt wor<strong>den</strong>: Es ist für<br />

<strong>den</strong> gesamten Windpark ein flächenbezogener Schallleistungspegel angesetzt wor<strong>den</strong>, der<br />

die Geräuschimmissionen an dem Wohnhaus A29/K179 aus dem entsprechen<strong>den</strong> schalltechnischen<br />

<strong>Gutachten</strong> reproduziert. Dieses Wohnhaus liegt zwischen dem Plangebiet und<br />

dem Windpark. Die Entfernung <strong>zu</strong>m Windpark beträgt ca. 650 m, <strong>zu</strong>m Plangebiet ca.<br />

1,2 km.<br />

5.2.2 Eingangsdaten für die Berechnung der Geräuschvorbelastung<br />

Zur Berechnung der Vorbelastung wer<strong>den</strong> die Eingangsdaten aus Tabelle 5 für die Prognose<br />

verwendet.<br />

Die Berechnung der Vorbelastung erfolgt nach Maßgabe der DIN 18005 über flächenbezogenen<br />

Schallleistungspegel (FSPs) unter Berücksichtigung der Bo<strong>den</strong>dämpfung und Mitwindbedingung.<br />

Bei der Festset<strong>zu</strong>ng von Emissionskontingenten (LEK) wird die Vorbelastung nur unter Berücksichtigung<br />

des Abstandsmaßes ermittelt. Die Lage und Bezeichnung der einzelnen<br />

Geräuschquellen ist in der Anlage 2 dargestellt.<br />

Kommentar: Bei der Berechnung der Vorbelastung sind Quellenhöhen von 5,0 m und hö-<br />

her angesetzt wor<strong>den</strong>, Tabelle 5. Bei der Verwendung der LEKs ist lediglich das Abstandsmaß<br />

eingegangen. Aus diesen Grün<strong>den</strong> erfolgt die Berechnung der Planwerte im Folgen<strong>den</strong><br />

lediglich für die Obergeschosse.


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 26 von 102<br />

Tabelle 5: Eingangsdaten für die Ermittlung der gewerblichen Geräuschimmissionen.<br />

Quelle Emissionsdaten<br />

tagsüber / nachts<br />

1 B-Plan <strong>Nr</strong>. 57<br />

(gewerb. Flächen)<br />

2 B-Plan 68<br />

(gewerb. Flächen)<br />

FSPs<br />

60 / 45 dB(A)<br />

FSPs<br />

65,0 / 50,0 dB(A)<br />

70,0 / 55,0 dB(A)<br />

72,5 / 57,5 dB(A)<br />

3 B-Plan 68a FSPs<br />

70,0 / 55,0 dB(A)<br />

72,5 / 57,5 dB(A)<br />

4 B-Plan 75 FSPs<br />

65,0 / 50,0 dB(A)<br />

65,0 / 55,5 dB(A)<br />

72,5 / 57,5 dB(A)<br />

5 B-Plan 102 FSP<br />

60,0 / 45,0 dB(A)<br />

LEKs<br />

56,5 / 47,5 dB(A)<br />

56,5 / 46,0 dB(A)<br />

65,0 / 46,0 dB(A)<br />

6 Windpark „Garther<br />

Heide“<br />

FSPs<br />

52,5 / 52,5 dB(A)<br />

5.3 Berechnung der Planwerte<br />

Quellenhöhe<br />

[m]<br />

Bemerkung<br />

5,0 Gebietseinstufung im B-Plan als<br />

GEe<br />

5,0 Gebietseinstufung im B-Plan als<br />

GE, GIe und GI<br />

5,0 Festset<strong>zu</strong>ngen im B-Plan von<br />

FSPs<br />

5,0 Festset<strong>zu</strong>ngen im B-Plan von<br />

FSPs<br />

FSPs<br />

5,0<br />

LEKs + Zusatzkontingente sind<br />

im B-Plan festgesetzt. Für das<br />

Teilgebiet 2, dass als Sonderfläche<br />

ausgewiesen wor<strong>den</strong> ist,<br />

wur<strong>den</strong> im entsprechen<strong>den</strong><br />

schalltechnischen <strong>Gutachten</strong><br />

FSPs veranschlagt.<br />

100,0 Damit wer<strong>den</strong> die Beurteilungspegel<br />

am nahegelegensten Immissionsaufpunkt<br />

des entsprechen<strong>den</strong><br />

schalltechnischen <strong>Gutachten</strong>s<br />

erreicht [12].<br />

Gemäß der DIN 45961 [9] sind für die oben genannten Immissionsaufpunkte (Tabelle 3,<br />

Kapitel 5.1) die Planwerte fest<strong>zu</strong>legen. Der Planwert wird aus dem maßgeblichen Schutzanspruch<br />

am Immissionsort j (Orientierungswert gemäß Beiblatt 1 der DIN 18005) und<br />

der Vorbelastung ermittelt:<br />

Planwert = Orientierungswert – Vorbelastung Gl. 1<br />

In Tabelle 6 sind die ermittelten Planwerte inkl. der Vorbelastung <strong>zu</strong>sammengefasst.


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 27 von 102<br />

Tabelle 6: Planwerte und Immissionspegel der Vorbelastung für <strong>den</strong> Tag- und Nachtzeitraum. <br />

Immissionsaufpunkte<br />

Gesamtimmissionswert bzw.<br />

maßgeblicher<br />

Orientierungswert nach DIN 18005<br />

L GI,j [dB(A)]<br />

Immissionspegel<br />

der Vorbelastung<br />

L vor, j [dB(A)]<br />

Maßgeblicher<br />

Planwert<br />

L PL, j [dB(A)]<br />

tags nachts tags nachts tags nachts<br />

IP 1 1.OG 55,0 40,0 51,4 36,7 52,5 37,3<br />

IP 2 1.OG 55,0 40,0 51,9 37,4 52,1 36,5<br />

2.OG 55,0 40,0 51,9 37,5 52,0 36,4<br />

IP 3 1.OG 55,0 40,0 51,5 37,0 52,4 37,0<br />

IP 4 1.OG 55,0 40,0 49,6 35,4 53,5 38,1<br />

IP 5 1.OG 55,0 40,0 38,2 27,4 54,9 39,8<br />

2.OG 55,0 40,0 38,2 27,4 54,9 39,8<br />

IP 6 1.OG 55,0 40,0 37,8 26,9 54,9 39,8<br />

IP 7 1.OG 55,0 40,0 46,3 32,4 54,4 39,2<br />

IP 8 1.OG 60,0 45,0 46,3 32,4 59,8 44,8<br />

IP 9 1.OG 60,0 45,0 45,8 32,0 59,8 44,8<br />

IP 10 1.OG 60,0 45,0 45,3 31,5 59,9 44,8<br />

IP 11b 1.OG 55,0 40,0 42,2 29,2 54,8 39,6<br />

IP 11a 1.OG 55,0 40,0 42,8 31,1 54,7 39,4<br />

IP 12 1.OG 55,0 40,0 44,7 30,9 54,6 39,4<br />

IP 13 1.OG 55,0 40,0 47,3 33,3 54,2 39,0<br />

IP 14 1.OG 55,0 40,0 43,1 29,8 54,7 39,6<br />

IP 15 1.OG 55,0 40,0 34,6 25,5 55,0 39,8<br />

IP 16 1.OG 60,0 45,0 39,7 27,7 60,0 44,9<br />

IP 17 1.OG 60,0 45,0 38,0 25,8 60,0 44,9<br />

IP 18 1.OG 60,0 45,0 35,3 25,0 60,0 45,0<br />

IP 19 1.OG 60,0 45,0 37,4 24,0 60,0 45,0<br />

IP 20 1.OG 60,0 45,0 35,5 22,8 60,0 45,0<br />

IP 21 1.OG 60,0 45,0 39,6 26,5 60,0 44,9<br />

IP 22 1.OG 60,0 45,0 38,0 28,2 60,0 44,9<br />

IP 23 1.OG 60,0 45,0 37,1 24,9 60,0 45,0<br />

IP 24 1.OG 60,0 45,0 38,7 25,8 60,0 44,9<br />

IP 25 1.OG 60,0 45,0 40,4 26,9 60,0 44,9<br />

IP 26a 1.OG 60,0 45,0 41,4 27,6 59,9 44,9<br />

IP 26b 1.OG 60,0 45,0 41,6 31,2 59,9 44,8<br />

IP 27 1.OG 60,0 45,0 38,3 25,9 60,0 44,9<br />

IP 28 1.OG 60,0 45,0 41,9 30,6 59,9 44,8<br />

IP 29a 1.OG 60,0 45,0 39,3 28,2 60,0 44,9<br />

IP 29b 1.OG 60,0 45,0 43,2 29,6 59,9 44,9<br />

IP 30a 1.OG 60,0 45,0 47,8 33,5 59,7 44,7


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 28 von 102<br />

Immissionsaufpunkte<br />

Gesamtimmissionswert bzw.<br />

maßgeblicher<br />

Orientierungswert nach DIN 18005<br />

L GI,j [dB(A)]<br />

Immissionspegel<br />

der Vorbelastung<br />

L vor, j [dB(A)]<br />

Maßgeblicher<br />

Planwert<br />

L PL, j [dB(A)]<br />

tags nachts tags nachts tags nachts<br />

IP 30b 1.OG 60,0 45,0 42,9 29,1 59,9 44,9<br />

IP 31 1.OG 60,0 45,0 45,3 31,0 59,8 44,8<br />

IP 32 1.OG 65,0 50,0 43,7 32,6 65,0 49,9<br />

IP 33 1.OG 65,0 50,0 43,3 29,6 65,0 50,0<br />

IP 34 1.OG 65,0 50,0 43,0 28,9 65,0 50,0<br />

IP 35 1.OG 65,0 50,0 36,4 26,2 65,0 50,0<br />

IP 36 1.OG 65,0 50,0 33,4 24,3 65,0 50,0<br />

IP 37 1.OG 65,0 50,0 34,8 31,0 65,0 49,9<br />

IP 38 1.OG 65,0 50,0 36,3 26,4 65,0 50,0<br />

IP 39 1.OG 65,0 50,0 41,3 27,8 65,0 50,0<br />

Die Vorbelastung unterschreitet an <strong>den</strong> gewählten Immissionsaufpunkten die maßgeblichen<br />

Orientierungswerte um mindestens 3,1 dB(A) im Tagzeitraum und 2,5 dB(A) im<br />

Nachtzeitraum.<br />

5.4 Festset<strong>zu</strong>ng der Teilflächen<br />

Entsprechend <strong>den</strong> Vorgaben der Gemeinde Großenkneten [10, 11] soll das gesamte Areal<br />

in sechs ungleichgroße Plangebiete mit der nachfolgen<strong>den</strong> Nut<strong>zu</strong>ng ausgewiesen wer<strong>den</strong>:<br />

• B-Plan <strong>109</strong>/I: Industrie- und Gewerbegebiete<br />

• B-Plan <strong>109</strong>/II A: Sondergebiet mit teilweiser gewerblicher Nut<strong>zu</strong>ng, Photovoltaik<br />

und Flugbetrieb<br />

• B-Plan <strong>109</strong>/II B: Sondergebiet mit Nut<strong>zu</strong>ng durch Photovoltaikanlagen (Bebauungsplan<br />

ist seit dem 30. November 2011 bereits rechtswirksam.)<br />

• B-Plan <strong>109</strong>/III: Industrie- und Gewerbegebiete<br />

• B-Plan <strong>109</strong>/IV: Sondergebiet für Fremdbeherbergung und Verwaltung<br />

• B-Plan <strong>109</strong>/V: Sondergebiet für Fremdbeherbergung/Gemeinbedarf, Forschung und<br />

Entwicklung<br />

Die jeweiligen Plangebiete sind wiederum in ungleich große Teilflächen (TF) unterteilt<br />

wor<strong>den</strong>, um eine bessere schalltechnische Ausnut<strong>zu</strong>ng erzielen <strong>zu</strong> können. Die einzelnen


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 29 von 102<br />

Teilflächen, bis auf die Teilflächen TF 11, TF 13, TF 14c, TF 15 und TF 16, wer<strong>den</strong> mit unterschiedlichen<br />

Emissionskontingenten belegt, Kapitel 5.4 und Abbildung 4.<br />

In Tabelle 7 sind die Aufteilung und die Größe der Teilflächen dargestellt.<br />

Tabelle 7:Flächengrößen der einzelnen Teilflächen für die B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V<br />

Bezeichnung Größe S i<br />

[m²]<br />

1 Gesamt 2865914,0<br />

2 TF 1a 37400,0<br />

3 TF 1b 17700,0<br />

Gebietsausweisung Bezeichnung Größe S i<br />

[m²]<br />

GIe<br />

BPlan <strong>109</strong>/I<br />

4 TF 2a 52800,0 GI<br />

BPlan <strong>109</strong>/III<br />

5 TF 2b 53780,0 GE<br />

BPlan <strong>109</strong>/III<br />

6 TF 3 28370,0 GI<br />

BPlan <strong>109</strong>/III<br />

7 TF 4a 139200,0 GI<br />

BPlan <strong>109</strong>/III<br />

8 TF 5 120500,0 GE<br />

BPlan <strong>109</strong>/III<br />

9 TF 6 176500,0 GE<br />

BPlan <strong>109</strong>/III<br />

10 TF 7 89100,0 GI<br />

BPlan <strong>109</strong>/III<br />

11 TF 8 74500,0 GI<br />

BPlan <strong>109</strong>/III<br />

12 TF 9 10200,0 GI<br />

BPlan <strong>109</strong>/III<br />

13 TF 10 96374,0 GE<br />

BPlan <strong>109</strong>/III<br />

Gebietsausweisung<br />

SO (Verwaltung/<br />

14 TF 11 114625,0 Fremdbeherbergung)<br />

BPlan <strong>109</strong>/IV<br />

GE<br />

15 TF 12 43275,0<br />

BPlan <strong>109</strong>/III<br />

SO (Fremdbeherbergung/Gemeinbedarf,<br />

Forschung und Ent-<br />

16 TF 13 51900,0<br />

wicklung,Schutzanspruch MI)<br />

BPlan <strong>109</strong>/V<br />

SO (Fliegen mit ge-<br />

17 TF 14a 55600,0 werblicher Nut<strong>zu</strong>ng)<br />

BPlan <strong>109</strong>/II A<br />

SO (Fliegen mit ge-<br />

18 TF 14b 69300,0 werblicher Nut<strong>zu</strong>ng)<br />

BPlan <strong>109</strong>/II A<br />

SO (Fliegen mit ge-<br />

19 TF 14c 16189,0 werblicher Nut<strong>zu</strong>ng)<br />

BPlan <strong>109</strong>/II A<br />

SO (Versorgung mit<br />

gewerblicher Nut-<br />

20 TF 14d 820,0<br />

<strong>zu</strong>ng)<br />

BPlan <strong>109</strong>/II A<br />

GE<br />

21 TF 14e 753,0<br />

BPlan <strong>109</strong>/II A<br />

GE<br />

22 TF 14f 1766,0<br />

BPlan <strong>109</strong>/II A<br />

SO (Versorgung mit<br />

gewerblicher Nut-<br />

23 TF 14g 588,0<br />

<strong>zu</strong>ng)<br />

BPlan <strong>109</strong>/II A<br />

SO (Fliegen mit ge-<br />

24 TF 15<br />

werblicher Nut<strong>zu</strong>ng)<br />

BPlan <strong>109</strong>/II A<br />

SO (Photovoltaik und<br />

25 TF 16 145376,0 Multisensorik)<br />

BPlan <strong>109</strong>/II B


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 30 von 102<br />

5.5 Bestimmung der Emissionskontingente (L EK)<br />

Die Einhaltung oder Unterschreitung der Orientierungswerte nach DIN 18005-Beiblatt 1<br />

(Tabelle 1 dieses <strong>Gutachten</strong>s) ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffen<strong>den</strong><br />

Baugebietes oder der betreffen<strong>den</strong> Baufläche verbun<strong>den</strong>e Erwartung auf angemessenen<br />

Schutz vor Lärmbelastung <strong>zu</strong> erfüllen. Die Orientierungswerte sind jedoch keine verbindlichen<br />

Grenzwerte. Sie sollten im Rahmen einer gerechten Abwägung als Anhaltswerte<br />

<strong>zu</strong>r Bestimmung der <strong>zu</strong>mutbaren Lärmbelastung eines Wohngebietes herangezogen<br />

wer<strong>den</strong>. Eine Überschreitung der Orientierungswerte um bis <strong>zu</strong> 5 dB(A) kann das Ergebnis<br />

einer gerechten Abwägung sein. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalles (BVerwG,<br />

B. vom 18.12.1990, 4 N 6.88, DVBl. 1991 S. 442).<br />

In der folgen<strong>den</strong> Tabelle 8 und in der Abbildung 4 sind die maßgeblichen Emissionskontingente<br />

LEK getrennt nach Tag- und Nachtzeitraum für jede Teilfläche (TF) dargestellt.<br />

In Tabelle 9 sind die (Gesamt-) Immissionskontingente an <strong>den</strong> jeweiligen Immissionsorten,<br />

die aus <strong>den</strong> Emissionskontingenten der Tabelle 8 berechnet wor<strong>den</strong> sind, <strong>zu</strong>sammengefasst.<br />

Die Immissionskontingente LIK j wer<strong>den</strong> mit <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Planwerten LPL,j verglichen. Die Unter- bzw. Überschreitung der Planwerte ist in <strong>den</strong> Spalten 4 und 7 aufgeführt.<br />

Die Einzelbeiträge <strong>zu</strong>m Immissionskontingent jeder Teilfläche ist der Anlage 3 <strong>zu</strong> entnehmen.<br />

Tabelle 8: Emissionskontingente L EK für die einzelnen Teilflächen<br />

Bezeichnung L EK [dB(A)]<br />

tags / nachts<br />

Bezeichnung L EK [dB(A)]<br />

tags / nachts<br />

1 TF 1a 67,0 / 52,0 11 TF 9 65,0 / 50,0<br />

2 TF 1b 67,0 / 52,0 12 TF 10 62,0 / 47,0<br />

3 TF 2a 65,0 / 50,0 13 TF 12 62,0 / 47,0<br />

4 TF 2b 60,0 / 45,0 14 TF 14a 57,0 / 42,0<br />

5 TF 3 67,0 / 52,0 15 TF 14b 57,0 / 42,0<br />

6 TF 4 62,0 / 47,0 16 TF 14d 60,0 / 45,0<br />

7 TF 5 57,0 / 42,0 17 TF 14e 60,0 / 45,0<br />

8 TF 6 57,0 / 42,0 18 TF 14f 60,0 / 45,0<br />

9 TF 7 65,0 / 50,0 19 TF 14g 65,0 / 50,0<br />

10 TF 8 65,0 / 50,0


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 31 von 102<br />

Tabelle 9: Gegenüberstellung der Immissionskontingente L IK,j für <strong>den</strong> Tag- und Nachtzeitraum<br />

mit <strong>den</strong> jeweiligen Planwerten L PL ,j. Zusätzlich sind die Unterschreitungen<br />

des jeweiligen Planwertes dargestellt.<br />

Immissionsaufpunkte<br />

Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr)<br />

Immissionskontingent<br />

L IK [dB(A)]<br />

Planwert<br />

L Pl [dB(A)]<br />

Unterschreitung<br />

[dB(A)]<br />

Immissionskontingent<br />

L IK [dB(A)]<br />

Planwert<br />

L Pl [dB(A)]<br />

Unterschreitung<br />

[dB(A)]<br />

IP 1 1.OG 52,5 50,5 2,0 37,3 35,5 1,8<br />

IP 2 1.OG 52,1 50,6 1,5 36,5 35,6 0,9<br />

2.OG 52,0 50,6 1,5 36,4 35,6 0,9<br />

IP 3 1.OG 52,4 51,8 0,6 37,0 36,8 0,1<br />

IP 4 1.OG 53,5 53,5 0,1 38,1 38,5 -0,3<br />

IP 5 1.OG 54,9 54,3 0,6 39,8 39,3 0,5<br />

2.OG 54,9 54,3 0,6 39,8 39,3 0,5<br />

IP 6 1.OG 54,9 54,1 0,9 39,8 39,1 0,7<br />

IP 7 1.OG 54,4 52,9 1,4 39,2 37,9 1,2<br />

IP 8 1.OG 59,8 57,0 2,8 44,8 42,0 2,8<br />

IP 9 1.OG 59,8 57,1 2,7 44,8 42,1 2,7<br />

IP 10 1.OG 59,9 55,1 4,7 44,8 40,1 4,7<br />

IP 11a 1.OG 54,8 54,1 0,6 39,6 39,1 0,5<br />

IP 11b 1.OG 54,7 54,1 0,6 39,4 39,1 0,3<br />

IP 12 1.OG 54,6 53,1 1,5 39,4 38,1 1,3<br />

IP 13 1.OG 54,2 52,2 2,0 39,0 37,2 1,8<br />

IP 14 1.OG 54,7 53,9 0,8 39,6 38,9 0,6<br />

IP 15 1.OG 55,0 53,8 1,2 39,8 38,8 1,1<br />

IP 16 1.OG 60,0 52,0 8,0 44,9 37,0 8,0<br />

IP 17 1.OG 60,0 51,6 8,3 44,9 36,6 8,3<br />

IP 18 1.OG 60,0 50,8 9,2 45,0 35,8 9,2<br />

IP 19 1.OG 60,0 57,7 2,3 45,0 42,7 2,3<br />

IP 20 1.OG 60,0 59,2 0,8 45,0 44,2 0,8<br />

IP 21 1.OG 60,0 58,4 1,6 44,9 43,4 1,5<br />

IP 22 1.OG 60,0 59,8 0,1 44,9 44,8 0,1<br />

IP 23 1.OG 60,0 57,3 2,7 45,0 42,3 2,7<br />

IP 24 1.OG 60,0 57,7 2,3 44,9 42,7 2,3<br />

IP 25 1.OG 60,0 60,0 -0,1 44,9 45,0 -0,1<br />

IP 26a 1.OG 59,9 59,7 0,3 44,9 44,7 0,3<br />

IP 26b 1.OG 59,9 59,4 0,5 44,8 44,4 0,4<br />

IP 27 1.OG 60,0 54,8 5,2 44,9 39,8 5,1<br />

IP 28 1.OG 59,9 52,1 7,8 44,8 37,1 7,7<br />

IP 29a 1.OG 60,0 52,4 7,5 44,9 37,4 7,5<br />

IP 29b 1.OG 59,9 52,5 7,4 44,9 37,5 7,4<br />

IP 30a 1.OG 59,7 50,5 9,2 44,7 35,5 9,2<br />

IP 30b 1.OG 59,9 50,5 9,4 44,9 35,5 9,4


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 32 von 102<br />

Immissionsaufpunkte<br />

Tagzeitraum (6:00 bis 22:00 Uhr) Nachtzeitraum (22:00 bis 6:00 Uhr)<br />

Immissionskontingent<br />

L IK [dB(A)]<br />

Planwert<br />

L Pl [dB(A)]<br />

Unterschreitung<br />

[dB(A)]<br />

Immissionskontingent<br />

L IK [dB(A)]<br />

Planwert<br />

L Pl [dB(A)]<br />

Unterschreitung<br />

[dB(A)]<br />

IP 31 1.OG 59,8 57,7 2,1 44,8 42,7 2,1<br />

IP 32 1.OG 65,0 60,2 4,7 49,9 45,2 4,7<br />

IP 33 1.OG 65,0 62,2 2,8 50,0 47,2 2,8<br />

IP 34 1.OG 65,0 62,8 2,1 50,0 47,8 2,1<br />

IP 35 1.OG 65,0 60,6 4,4 50,0 45,6 4,4<br />

IP 36 1.OG 65,0 59,7 5,3 50,0 44,7 5,3<br />

IP 37 1.OG 65,0 59,2 5,8 49,9 44,2 5,8<br />

IP 38 1.OG 65,0 57,7 7,3 50,0 42,7 7,3<br />

IP 39 1.OG 65,0 57,4 7,5 50,0 42,4 7,5<br />

Überschreitungen der Planwerte sind fett gekennzeichnet<br />

Es ergeben sich bei der Kontingentierung Überschreitungen der Planwerte von bis <strong>zu</strong><br />

0,1 dB(A) im Tagzeitraum und bis <strong>zu</strong> 0,3 dB(A) im Nachtzeitraum an <strong>den</strong> Immissionsaufpunkten<br />

IP 25 bzw. IP 4 und IP 25.<br />

5.6 Festset<strong>zu</strong>ng von Zusatzkontingenten<br />

Die <strong>zu</strong>vor ermittelten Emissionskontingente in Tabelle 8 schöpfen die Planwerte im Tagund<br />

Nachtzeitraum an <strong>den</strong> Immissionsaufpunkten IP 4, IP 5, IP6, IP 11a/b, IP 14, IP 15,<br />

IP 20, IP 22 und IP 25 bis IP26 vollständig oder fast vollständig aus.<br />

Um die Plangebiete jedoch schalltechnisch besser nutzen <strong>zu</strong> können, können für die drei<br />

Plangebiete, in <strong>den</strong>en Emissionskontingente festgesetzt wer<strong>den</strong>, Zusatzkontingente bestimmt<br />

wer<strong>den</strong>. Im vorliegen<strong>den</strong> Fall wer<strong>den</strong> die Zusatzkontingente für die in Tabelle 3<br />

definierten Immissionsaufpunkte ermittelt. Der Vorteil dieser Methode im Gegensatz <strong>zu</strong>r<br />

Festlegung von Richtungsvektoren ist, dass die immissionsaufpunktbezogenen Zusatzkontingente<br />

für alle Bebauungspläne gleich sind. Zur Vereinfachung wer<strong>den</strong> verschie<strong>den</strong>e<br />

Immissionsaufpunkte in Bereiche <strong>zu</strong>sammengefasst und für diese Bereiche ein einheitliches<br />

Zusatzkontingent bestimmt. Die Werte der Unterschreitungen des Planwertes am jeweiligen<br />

Immissionsaufpunkt sind ein Maß für die Höhe der Zusatzkontingente.<br />

Die Immissionsaufpunkte mit <strong>den</strong> Zusatzkontingenten sind im jeweiligen Bebauungsplan<br />

fest<strong>zu</strong>setzen.


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 33 von 102<br />

Abbildung 4: Grafische Darstellung der ermittelten Emissionskontingente.


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 34 von 102<br />

Kommentar: Nach bisheriger Rechtsauffassung dürfen jedoch im Bebauungsplan keine<br />

Festset<strong>zu</strong>ngen für Immissionsaufpunkte oder Gebiete außerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches<br />

getroffen wer<strong>den</strong>. Hier ist eine Prüfung notwendig, ob dieser Sachverhalt<br />

durch öffentlich-rechtliche Verträge geregelt wer<strong>den</strong> kann oder alternativ Richtungssektoren<br />

im jeweiligen Gel<strong>zu</strong>ngsbereich definiert wer<strong>den</strong>, die in ihrer Verlängerung durch die<br />

o.g. Immissionsaufpunkte begrenzt wer<strong>den</strong>.<br />

Entsprechend der Höhe der Unterschreitung und der Lage der Immissionsorte ergeben<br />

sich für alle drei Plangebiete (Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I–III) insgesamt fünf Bereiche. Für<br />

diese Bereiche können die in der Tabelle 10 dargestellten Zusatzkontingente für <strong>den</strong> Tagund<br />

Nachtzeitraum im jeweiligen Bebauungsplan festgesetzt wer<strong>den</strong>.<br />

Tabelle 10: Immissionsaufpunktbezogene Zusatzkontingente in dB(A) nach DIN 45961<br />

[9].<br />

Immissionsaufpunkte<br />

Zusatzkontingent<br />

L EK,<strong>zu</strong>s,k [dB(A)]<br />

tags nachts<br />

IP 1 bis IP 15 0,0 0,0<br />

IP 16 bis IP 18 8,0 8,0<br />

IP 19 bis IP 26 0,0 0,0<br />

IP 27und IP 31 bis IP 39 2,0 2,0<br />

IP 28 und IP 29 7,0 7,0<br />

5.7 Nachweis der Einhaltung der Emissionskontingente im<br />

Genehmigungsverfahren<br />

Ein Vorhaben (ein Betrieb oder eine Anlage), das auf einer Teilfläche i eines der drei Bebauungspläne<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I–III mit festgesetzten Emmissonskontingenten umgesetzt wer<strong>den</strong><br />

soll, erfüllt die schalltechnischen Festset<strong>zu</strong>ngen des jeweiligen Bebauungsplanes, wenn<br />

der nach TA-Lärm berechnete Beurteilungspegel des Vorhabens oder der Anlage (Lr, j) an<br />

dem relevanten Immissionsaufpunkt j das vorhabenbezogene Immissionskontingent ausschöpft<br />

oder unterschreitet.<br />

Das vorhabenbezogene Immissionskontingent LIK,i,Vorhaben errechnet sich aus dem Emissionskontingent<br />

LEK, i der Teilflächen des Plangebietes (Betriebsgrundstück), die für das<br />

Vorhaben oder die Anlage beansprucht wer<strong>den</strong>.<br />

Der Nachweis wird dem<strong>zu</strong>folge immissionsbezogen durchgeführt. Da<strong>zu</strong> wer<strong>den</strong> für die relevanten<br />

Immissionsaufpunkte j in der Umgebung des Plangebietes <strong>zu</strong>nächst die Immissionsanteile<br />

der durch <strong>den</strong> Betrieb genutzten Teilfläche TFi (entspricht dem genutzten<br />

Betriebsgrundstück) ermittelt (LIK,i,j,Vorhaben). Die Immissionsanteile dieser Teilfläche wer-


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 35 von 102<br />

<strong>den</strong> ausschließlich über die geometrische Ausbreitungsrechnung (ohne Bo<strong>den</strong>- und Meteorologie-Dämpfung<br />

und ohne Abschirmung) aus dem Emissionskontingent der Fläche TFi bestimmt. Abhängig vom Immissionsaufpunkt bezogenen Zusatzkontingent wird dem<br />

Immissionskontingent LIK i, j das <strong>zu</strong>r Verfügung stehende Zusatzkontingent LEK, Zusatz hin<strong>zu</strong>addiert:<br />

L IK, Vorhaben Gesamt i, j = L IK,-Vorhaben i, j + L EK, Zusatz<br />

Das so erhaltene Vorhabenkontingent LIK, Vorhaben gesamt i, j wird mit dem Beurteilungspegel<br />

Lr Betrieb j verglichen, der für die geplante Anlage bzw. <strong>den</strong> Betrieb im Rahmen des Genehmigungsverfahrens<br />

nach TA-Lärm an <strong>den</strong> o. g. Immissionsorten unter Berücksichtigung<br />

der Schallausbreitungsverhältnisse <strong>zu</strong>m Zeitpunkt der Genehmigung prognostiziert wird.<br />

Der Beurteilungspegel der Anlage an <strong>den</strong> jeweiligen Immissionsorten Lr Betrieb j darf das<br />

Vorhabenkontingent LIK, Vorhaben gesamt,i j nicht überschreiten.


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 36 von 102<br />

6 Verkehrsbedingte Geräuschimmissionen<br />

(Straße und Schiene)<br />

6.1 Vorbemerkungen/Vorgehensweise<br />

Dieses Kapitel dient der Untersuchung der Verkehrsgeräuschimmissionssituation durch<br />

Straßen- und Schienenverkehr auf <strong>den</strong> Plangebieten und in der unmittelbaren Umgebung<br />

des Flugplatzes, um eventuell entstehende oder bereits bestehende Konflikte in <strong>den</strong> bauleitplanerischen<br />

Abwägungsprozess mit berücksichtigen <strong>zu</strong> können.<br />

Im vorliegen<strong>den</strong> Fall handelt es sich um keine wesentliche Änderung einer bestehen<strong>den</strong><br />

öffentlichen Straße/Schiene oder einem Neubau, sodass es keine verbindlichen Grenzwerte<br />

oder Auflagen in Be<strong>zu</strong>g auf Geräuschimmissionen gibt. I. d. R. sollen jedoch durch die<br />

Bauleitplanung bestehende Konflikte nicht wesentlich verschärft wer<strong>den</strong>. In der Bauleitplanung<br />

wer<strong>den</strong> i. d. R. die Geräuschimmissionen von Straßen und Schienen kumulativ,<br />

d. h. energetisch aufsummiert, ermittelt und beurteilt.<br />

Bei Überschreitungen der Orientierungswerte innerhalb der Plangebiete sind entsprechende<br />

Lärmminderungsmaßnahmen <strong>zu</strong> ermitteln bzw. Maßnahmen z. B. in der Form von<br />

Lärmpegelbereichen <strong>zu</strong>m Schutz gesunder Wohn- und Aufenthaltsverhältnisse <strong>zu</strong> ermitteln<br />

und textlich fest<strong>zu</strong>setzen.<br />

Schienenverkehr<br />

Es besteht ein Gleisanschluss <strong>zu</strong>m Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A im<br />

nordwestlichen Bereich nahe der Vechtaer Straße (L870). Im nordwestlichen Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A gabelt sich die Schienentrasse. Ein Teil läuft im<br />

Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A Richtung Osten. Der andere Teil verläuft<br />

parallel <strong>zu</strong>r Vechtaer Straße südwärts in <strong>den</strong> Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/III. Nach Auskunft der Gemeinde Großenkneten und dem Planungsbüro Stelzer<br />

[23, 29] wer<strong>den</strong> voraussichtlich beide Streckenabschnitte genutzt. Die Nut<strong>zu</strong>ng ist ausschließlich<br />

gewerblicher Natur.<br />

In Abbildung 5 sind die Teilabschnitte, die reaktiviert wer<strong>den</strong> sollen, dargestellt.


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 37 von 102<br />

Abbildung 5: Darstellung der <strong>zu</strong> reaktivieren<strong>den</strong> Schienenteilstücke.<br />

Straßenverkehr<br />

Es ist beabsichtigt, mit <strong>den</strong> Umset<strong>zu</strong>ngen der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V, <strong>den</strong> „gewerblichen“<br />

Verkehr aus <strong>den</strong> Plangebieten über bereits bestehende Planstraßen nordwestlich<br />

und westlich auf die Vechtaer Straße (L870) <strong>zu</strong> leiten. Der Teil des Verkehrs aus dem Geltungsbereich<br />

des Bebauungsplanes <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/IV, der <strong>zu</strong>r Fremdbeherbergung genutzt wird,<br />

soll über die Straße Am Scheidewald auf die Vechtaer Straße (L870) geleitet wer<strong>den</strong>. Zusätzlich<br />

soll die bereits vorhan<strong>den</strong>e Planstraße östlich bis <strong>zu</strong>r Visbeker Straße (L880) aus-


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 38 von 102<br />

gebaut wer<strong>den</strong>, sodass eine Verbindung zwischen der Vechtaer Straße (L870) und Visbeker<br />

Straße (L880) durch das Plangebiet führt, Abbildung 5.<br />

Zum Zeitpunkt der <strong>Gutachten</strong>erstellung ging die Planung für die Planstraßen davon aus,<br />

dass die Verkehrswege für die Geltungsbereiche der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I, <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/V<br />

<strong>zu</strong>nächst als Privatstraßen ausgewiesen wer<strong>den</strong>. Es ist jedoch nicht aus<strong>zu</strong>schließen, dass<br />

diese Planstraßen <strong>zu</strong> einem späteren Zeitpunkt einer öffentlichen Nut<strong>zu</strong>ng (öffentliche<br />

Verkehrswege) <strong>zu</strong>geführt wer<strong>den</strong>. Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei dem Gesamtprojekt<br />

„“Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ (B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V) um eine mehrere<br />

Quadratkilometer große Fläche handelt, auf der sich diverse Firmen ansiedeln sollen<br />

und wer<strong>den</strong>, ist eine Vermischung des Verkehrs von einer Firma auf einer Teilfläche mit<br />

dem übrigen Verkehr aus <strong>den</strong> Plangebieten nicht aus<strong>zu</strong>schließen. In Absprache mit der<br />

Gemeinde Großenkneten [23] wer<strong>den</strong> die privaten Planstraßen in diesem <strong>Gutachten</strong> als<br />

öffentliche Verkehrswege schalltechnisch ermittelt und beurteilt.<br />

Der Straßenverkehr wird im Wesentlichen über die folgen<strong>den</strong> öffentlichen Straßen abfließen:<br />

• Vechtaer Straße (L870)<br />

• Visbeker Straße (L880)<br />

• Planstraßen durch das Plangebiet <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I bis <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/III<br />

• Ehemalige Bundesstraße, jetzt Gemeindestraße:<br />

Cloppenburger Straße – westwärts, Wildeshauser Straße – ostwärts<br />

• Bundesautobahn BAB A1 und A29<br />

• Straßen Am Scheidewald, Meyelheide und Bakler Berg<br />

• Kirchstraße<br />

Vorgehensweise bei der Ermittlung<br />

Bei der schalltechnischen Beurteilung der gewerblich genutzten Flächen aus der Sicht der<br />

Bauleitplanung ist gemäß DIN 18005 die Wohnbebauung, die durch die geplante Zufahrt<br />

<strong>zu</strong>m Plangebiet <strong>zu</strong>sätzlich belastet wird, <strong>zu</strong> untersuchen. Die Gesamtbelastung LrG setzt<br />

sich wie folgt <strong>zu</strong>sammen:<br />

Vorbelastung L rV: Verkehr auf <strong>den</strong> o. g. öffentlichen Straßen und Schienen<br />

Zusatzbelastung L rZ: Anliegerverkehr durch die Plangebiete (Straße + Schiene)<br />

Die Berechnung der Geräuschimmissionen der <strong>zu</strong>vor genannten Straßen erfolgt nach <strong>den</strong><br />

Richtlinien für Lärmschutz an Straßen - RLS 90 [6] gemäß <strong>den</strong> Vorgaben im Abschnitt<br />

7.1, Seite 14, der DIN 18005, für Schienen nach der Schall03 [7].


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 39 von 102<br />

Bei der Beurteilung der Schienenverkehrsgeräusche erfolgt kein Abschlag von 5 dB(A)<br />

nach Schall03 und 16.BImSchV für <strong>den</strong> Verkehr aus <strong>den</strong> Plangebieten, da es sich um einen<br />

reinen gewerblichen Schienenverkehr handelt.<br />

Die Emissionspegel für <strong>den</strong> Verkehrslärm wer<strong>den</strong> nach dem Teilstück-Verfahren gemäß Kapitel<br />

4.4.2, Gleichung 19, der RLS-90 [6] bzw. der Schall03 [7] berechnet.<br />

Die Berechnung der Beurteilungspegel an <strong>den</strong> ausgewählten Immissionsaufpunkten wird<br />

mithilfe der Software IMMI 2010 [14] durchgeführt.<br />

6.2 Verkehrsbedingte Immissionsaufpunkte<br />

Zur Beurteilung der verkehrsbedingten Geräuschimmissionen in der Umgebung und auf<br />

<strong>den</strong> Plangebieten sind insgesamt 51 repräsentative Immissionsaufpunkte gesetzt wor<strong>den</strong><br />

(siehe Tabelle 11 und Abbildung 6). Um Verwechselungen mit <strong>den</strong> Immissionsaufpunkten<br />

aus Kapitel 5.1 (gewerbliche Geräuschimmissionen) <strong>zu</strong> vermei<strong>den</strong>, wer<strong>den</strong> die Immissionsaufpunkte<br />

mit IPV gekennzeichnet und die Nummerierung beginnt mit 101.<br />

Tabelle 11: Immissionsaufpunkte für verkehrsbedingte Geräuschimmissionen<br />

Immissionsort Haus <strong>Nr</strong>. Aufpunkthöhe Schutzanspruch<br />

IPV 101 Wildeshauser Straße 40, Südfassade<br />

IPV 102a Wildeshauser Straße 73, Westfassade<br />

EG + 1. OG MI<br />

EG + 1. OG +<br />

2.OG<br />

IPV 102b Wildeshauser Straße 73, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 103a Am Gaswerk 6a, Ostfassade EG + 1. OG WA<br />

IPV 103b Am Gaswerk 6a, Nordfassade<br />

EG + 1. OG +<br />

2.OG<br />

IPV 104a Danziger Weg 2, Nordfassade EG + 1. OG WA<br />

IPV 104b Danziger Weg 2, Ostfassade EG + 1. OG WA<br />

IPV 105 Visbeker Straße 7, Südfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 106 Visbeker Straße 16, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 107 Visbeker Straße 11, Südwestfassade EG + 1. OG WA<br />

IPV 108 Visbeker Straße 15, Südfassade EG + 1. OG WA<br />

IPV <strong>109</strong> Vorm Grund 1, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 110 Visbeker Straße 19, Südfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 111 Sehresch 1, Südfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 112 Sehresch 1a, Südfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 113 Sehresch 2, Westfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 114a Meyelheide 1, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 114b Meyelheide 1, Ostfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 115 Visbeker Straße 21a, Südwestfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 116 Visbeker Straße 18, Nordostfassade EG + 1. OG MI<br />

MI<br />

WA


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 40 von 102<br />

Immissionsort Haus <strong>Nr</strong>. Aufpunkthöhe Schutzanspruch<br />

IPV 117 Visbeker Straße 20, Ostfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 118 Visbeker Straße 22, Ostfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 119 Visbeker Straße 32, Ostfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 120 Meyelheide 5, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 121 Meyelheide 2, Nordwestfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 122 Bakler Berg 1, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 123 Bakler Berg 2, Südfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 124 Bakler Berg 10, Südfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV125 Bakler Berg 16, Ostfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 126a Bakler Berg 5, Nordwestfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 126b Bakler Berg 5, Westfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 127 Bakler Berg 7, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 128 Am Scheidewald 8, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 129 Am Scheidewald 33, Südfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 130 Am Scheidewald 23, Südwestfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 131a Am Scheidewald 11,Südwestfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 131b Am Scheidewald 11, Nordostfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 132a Am Scheidewald 1, Südfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 132b Am Scheidewald 1, Nordfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 133<br />

Gewerbegebiet im B-Plan <strong>109</strong>/III,<br />

Nordostfassade<br />

EG + 1. OG GE<br />

IPV 134 Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/IV, Ostfassade EG + 1. OG GEe<br />

IPV 135a Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/III, Nordostfassade EG + 1. OG GEe<br />

IPV 135b<br />

Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/III, Nordwestfassade<br />

EG + 1. OG GEe<br />

IPV 136a Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/IV, Südwestfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 136b Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/IV, Westfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 137a Vechtaer Straße 37, Westfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 137a Vechtaer Straße 37, Südwestfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 138 Im Garterfeld 14 , Westfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 139 Forstweg 2, Ostfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 140 Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/III, Nordwestseite EG + 1. OG GEe<br />

IPV 141 Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/III, Westseite EG + 1. OG GE<br />

IPV 142 Vechtaer Straße 14, Nordostfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 143 Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/IV, Westseite EG + 1. OG MI<br />

IPV 144 Ortmoorweg 1, Ostfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 145 Vechtaer Straße 12, Ostfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 146 Sondergebiet im B-Plan <strong>109</strong>/I, Westfassade EG + 1. OG GE<br />

IPV 147 Vechtaer Straße 29, Westfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 148 Vechtaer Straße 21, Westfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 149 Vechtaer Straße 13, Südwestfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 150 Vechtaer Straße 5, Westfassade EG + 1. OG MI<br />

IPV 151 Kirchstraße 14, Westfassade EG + 1. OG WA


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 41 von 102<br />

Die jeweilige Aufpunkthöhe entspricht der aus Kapitel 5.1. Die Immissionsaufpunkte<br />

(IPV) sind in Abbildung 6 dargestellt.<br />

6.3 Emissionsdaten<br />

6.3.1 Straßenverkehr<br />

Zum Zeitpunkt der <strong>Gutachten</strong>erstellung lagen der Gemeinde Großenkneten eine verkehrstechnische<br />

Prognose inkl. mehrerer Ergän<strong>zu</strong>ngen für das Konversionsprojekt „Flugplatz<br />

Ahlhorn“ von der Ingenieurgesellschaft Dr.-Ing. Schubert vor [15]. Zusätzlich gibt es eine<br />

Stellungnahme <strong>zu</strong>m erwarteten Verkehrsaufkommen von dem Ingenieurbüro Dr. Schwerdhelm<br />

& Tjardes GBR [20]. Aufgrund der derzeit unklaren Nut<strong>zu</strong>ng der Geltungsbereiche<br />

und basierend auf der Tatsache, dass es sich um ein sehr großes Areal handelt, das gewerblich<br />

genutzt wer<strong>den</strong> kann, ist vom Ingenieurbüro PlanForum Nord GmbH [21], in Absprache<br />

mit der Gemeinde Großenkneten, eine weitere verkehrstechnische Prognose erstellt<br />

wor<strong>den</strong>. Diese Prognose ist für <strong>den</strong> Prognosehorizont im Jahr 2027 ausgelegt und<br />

basiert auf <strong>den</strong> o. g. verkehrstechnischen <strong>Gutachten</strong> und Stellungnahmen, sowie der<br />

Richtlinie „Hinweise <strong>zu</strong>r Schät<strong>zu</strong>ng des Verkehrsaufkommen nach Gebietstyp“ [25]. In<br />

Absprache mit der Gemeinde Großenkneten wer<strong>den</strong> vorwiegend die Verkehrszahlen vom<br />

PlanForum Nord GmbH für die anschließende schalltechnische Prognose verwendet [23].<br />

Für <strong>den</strong> bauleitplanerischen Abwägungsprozess wird eine Hochrechnung für die nächsten<br />

15 Jahre <strong>zu</strong> Grunde gelegt. Diese ist in <strong>den</strong> Verkehrsdaten von PlanForum Nord GmbH<br />

[21], sowie in dem verkehrstechnischen <strong>Gutachten</strong> [15] und auch in der Stellungnahme<br />

[20] bereits berücksichtigt.<br />

In der nachfolgen<strong>den</strong> Tabelle 12 sind die entsprechen<strong>den</strong> Verkehrsbelastungen für die relevanten<br />

o. g. Straßen mit und ohne Mehrverkehr aus <strong>den</strong> Plangebieten <strong>zu</strong>sammengestellt.<br />

Es wird vom einem Mehrverkehr von ca. 5.000 Kfz/24h (Tag und Nacht) durch die<br />

Plangebiete ausgegangen. Die Daten für <strong>den</strong> Bestand des öffentlichen Verkehrs inkl.<br />

Schwerlastanteil wer<strong>den</strong> aus dem verkehrstechnischen <strong>Gutachten</strong> des Ingenieurbüros<br />

Schubert [15] verwendet.<br />

Bei <strong>den</strong> kleineren Straßen ist z. T. kein expliziter Schwerlastanteil im verkehrstechnischen<br />

Prognosegutachten ausgewiesen wor<strong>den</strong>, sodass auf Standardwerte aus der RLS-90<br />

[6] für <strong>den</strong> Schwerlastanteil <strong>zu</strong>rückgegriffen wurde. Für sämtliche Verkehrswege, mit Ausnahme<br />

der Straßen Am Scheidewald und Bakler Berg, ist nichtgeriffelter Gussasphalt als<br />

Fahrbahnoberfläche angesetzt wor<strong>den</strong>. Die Straßen Am Scheidewald und Bakler Berg haben<br />

eine Fahrbahnoberfläche aus geriffeltem Gussasphalt.


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Abbildung 6: Grafische Darstellung der Immissionsaufpunkte für die verkehrsbedingten Geräuschimmissionen.<br />

Die geräuschemittieren<strong>den</strong> Verkehrswege sind rot dargestellt.<br />

Für die Kirchstraße existieren Verkehrszähldaten von der Gemeinde Großenkneten [23].<br />

Eine Durchfahrt von der Kirchstraße in <strong>den</strong> Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A wird nicht geschaffen.


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 43 von 102<br />

Die Verkehrswege wer<strong>den</strong> als RLS-90 Linienschallquellen mit einer Höhe von 0,5 m in das<br />

Berechnungsmodell integriert.<br />

Tabelle 12: Emissionsdaten für <strong>den</strong> straßenbedingten Verkehr auf <strong>den</strong> öffentlichen Straßen<br />

nach [15, 20, 21, 23].<br />

Straßen<br />

Verkehrsbelastung 2025<br />

ohne planbedingten Mehrverkehr<br />

DTV<br />

[Kfz/Tag]<br />

P tags<br />

[%]<br />

P nachts<br />

[%]<br />

Verkehrsbelastung 2025<br />

mit planbedingten Mehrverkehr<br />

DTV<br />

[Kfz/Tag]<br />

P tags<br />

[%]<br />

P nachts<br />

[%]<br />

v [Km/h]<br />

Pkw/Lkw<br />

Zuschlag<br />

D StrO in<br />

dB(A)<br />

L880 Visbeker Str.,<br />

südlich/nördlich<br />

der BAB A1<br />

L880 Visbeker Str.,<br />

1.700 8,5 8,5 2.705 17,11 17,11 100/80 0<br />

nördlich der Planstraße<br />

L880 Visbeker Str.,<br />

1.800 8,0 8,0 2.744 16,14 16,14 50/50 0<br />

südlich der Wildeshauser<br />

Straße<br />

L870 Vechtaer Str.,<br />

2.400 8,0 8,0 3.344 14,68 14,68 50/50 0<br />

südlich der Wildeshauser<br />

Straße<br />

3.300 16,0 16,0 4.698 20,66 20,66 50/50 0<br />

L870 Vechtaer Str.,<br />

nördlich Planstraße<br />

4.100 13,0 13,0 5.498 17,75 17,75 100/80 0<br />

L870 Vechtaer Str.,<br />

südlich Planstraße<br />

3.900 14,0 14,0 5.398 18,9 18,9 100/80 0<br />

L870 Vechtaer Str.,<br />

nördlich BAB1<br />

Am Scheidewald /<br />

3.900 14,0 14,0 5.398 18,9 18,9 100/80 0<br />

Bakler Berg, östlicher<br />

Abschnitt<br />

Am Scheidewald /<br />

300 10,0* 3,0* 300 10,0* 3,0* 50/50 1<br />

Bakler Berg, mittlerer<br />

Abschnitt<br />

Am Scheidewald /<br />

100 10,0* 3,0* 100 10,0* 3,0* 50/50 1<br />

Bakler Berg, westlicher<br />

Abschnitt<br />

Wildeshauser Stra-<br />

200 10,0* 3,0* 200 10,0* 3,0* 50/50 1<br />

ße, westlich der<br />

L880 Visbeker Straße<br />

Wildeshauser Stra-<br />

8.900 20,0* 20,0* 8.900 20,0* 20,0* 50/50 0<br />

ße, östlich der L880<br />

Visbeker Straße<br />

7.900 7,5 7,5 9.300 9,5 9,5 100/80 0<br />

BAB A1 50.000 31,0 36,0 50.400 31,0 36,0 120/80 0<br />

BAB A29 18.200 25,0* 45,0* 18.200 25,0* 45,0* 130/80 0<br />

Planstraße Zufahrt<br />

L870<br />

400 10,0* 3,0* 2.560 29,0 29,0 50/50 0<br />

Planstraße mittlerer<br />

Abschnitt<br />

- - - 2.892 31,67 31,67 50/50 0<br />

Planstraße Zufahrt<br />

L880<br />

- - - 1.949 31,67 31,67 50/50 0<br />

Planstraße Richtung<br />

Nordwesten<br />

- - - 732 31,67 31,67 50/50 0


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Straßen<br />

(Kasinostraße)<br />

Planstraße Richtung<br />

Südwesten<br />

(Scheidewald)<br />

Kirchstraße / Waldstraße<br />

* Angaben nach RLS90 [6]<br />

Verkehrsbelastung 2025<br />

ohne planbedingten Mehrverkehr<br />

DTV<br />

[Kfz/Tag]<br />

6.3.2 Schienenverkehr<br />

P tags<br />

[%]<br />

P nachts<br />

[%]<br />

Verkehrsbelastung 2025<br />

mit planbedingten Mehrverkehr<br />

DTV<br />

[Kfz/Tag]<br />

P tags<br />

[%]<br />

P nachts<br />

[%]<br />

v [Km/h]<br />

Pkw/Lkw<br />

Zuschlag<br />

D StrO in<br />

dB(A)<br />

- - - 160 10,0 3,0 50/50 0<br />

500 5,0* 3,0* 662 5,0* 3,0* 30/30 0<br />

Die öffentliche Schienentrasse verläuft vom Bahnhof Ahlhorn südwärts parallel <strong>zu</strong>r<br />

Vechtaer Straße. Nordwestlich des Geltungsbereiches des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A<br />

gabelt sich der Schienenweg. Eine Teilstrecke verläuft westwärts (öffentliches Streckennetz)<br />

und eine weitere südostwärts auf das ehemalige Flugplatzgelände (Bebauungsplan<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II). Dieser Teil der Strecke kreuzt die Vechtaer Straße. Im Geltungsbereich des<br />

Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A gabelt sich die Schienentrasse ein weiteres Mal. Ein Teilabschnitt<br />

verläuft ostwärts, ein weiterer Süd westwärts in <strong>den</strong> Geltungsbereich des Bebauungsplans<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/III.<br />

In Absprache mit der Gemeinde Großenkneten wer<strong>den</strong> auch die Streckenabschnitte, die<br />

sich auf dem ehemaligen Flugplatzgelände befin<strong>den</strong>, als öffentlicher Verkehr gewertet, da<br />

die Gleise nicht nur einem Grundstück bzw. einem Nutzer <strong>zu</strong>r Verfügung gestellt wer<strong>den</strong><br />

sollen bzw. können.<br />

Auch für <strong>den</strong> Schienenverkehr ist ein Prognosehorizont von 15 Jahren <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

Es existiert eine Zählung für das Jahr 2005 und eine Prognose für das Jahr 2015 der Verkehrsmenge<br />

für <strong>den</strong> öffentlichen Schienenverkehr im Bereich Großenkneten von der Deutschen<br />

Bahn AG [22]. In diesem schalltechnischen <strong>Gutachten</strong> wer<strong>den</strong> nach Absprache mit<br />

der Gemeinde Großenkneten die Prognosedaten für das Jahr 2015 [22] ebenfalls für <strong>den</strong><br />

Prognosehorizont 2027 angesetzt, da kein weiterer Zuwachs an öffentlichem Schienenverkehr<br />

<strong>zu</strong> erwarten ist.<br />

Der Schienenabschnitt auf dem Plangebiet wird derzeit nicht genutzt. Nach Angaben des<br />

Planungsbüros Stelzer und der Gemeinde Großenkneten [29] wird erwartet, dass künftig<br />

pro Tag- und Nachtzeitraum insgesamt ein Güterverkehrs<strong>zu</strong>g ins Plangebiet herein und<br />

wieder heraus fährt. Dabei wird der obere Streckenabschnitt jeweils zweimal pro Woche<br />

genutzt und der Streckenabschnitt Richtung Sü<strong>den</strong> ca. viermal pro Woche.


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 45 von 102<br />

In der Prognose wird davon ausgegangen, dass auf jedem Streckenabschnitt ein Güter<strong>zu</strong>g<br />

pro Tag- und Nachtzeitraum einmal fährt.<br />

Auf <strong>den</strong> betrachteten Streckenabschnitten beträgt die <strong>zu</strong>lässige Höchstgeschwindigkeit<br />

100 km/h. Aufgrund der Tatsache, dass sich große Teile der Streckenabschnitte innerhalb<br />

der Ortschaft Ahlhorn befin<strong>den</strong> und der wieder reaktivierte Streckenabschnitt im Plangebiet<br />

relativ kurz ist, wird in Absprache mit der Gemeinde Großenkneten auf <strong>den</strong> gesamten<br />

betrachteten Streckenabschnitten eine <strong>zu</strong>lässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h angesetzt.<br />

Alle Quellen gehen als Linienquellen nach Schall03 [7] in die Prognose ein.<br />

Auf dem gesamten Streckenverlauf sind keine beurteilungsrelevanten Höhenunterschiede<br />

<strong>zu</strong> verzeichnen.<br />

Für <strong>den</strong> Bahnübergang Vechtaer Straße wird nach Schall03 ein Zuschlag von 5 dB(A) berücksichtigt.<br />

Nach Schall03 wird für reinen gewerblichen Schienenverkehr kein Schienenbonus von<br />

5 dB(A) gegeben. Im vorliegen<strong>den</strong> Fall wird nur gewerblicher Verkehr erwartet, sodass der<br />

Schienenbonus nicht berücksichtigt wird.<br />

Tabelle 13: Emissionsdaten für <strong>den</strong> Schienenverkehr.<br />

Zugart<br />

Personennahverkehr<br />

DR-N außerhalb des<br />

Flugplatzgeländes<br />

Güterverkehr<br />

FGZ außerhalb des<br />

Flugplatzgeländes<br />

Güterverkehr<br />

innerhalb des FlugplatzgeländesRichtung<br />

Osten<br />

Güterverkehr<br />

innerhalb des FlugplatzgeländesRichtung<br />

Sü<strong>den</strong><br />

Verkehrsbelastung<br />

2025 ohne planbedingtenMehrverkehr<br />

Anzahl Anzahl<br />

Verkehrsbelastung<br />

2025 mit planbedingtenMehrverkehr<br />

Länge<br />

in m<br />

Allgemeine Angaben<br />

Geschwindigkeit<br />

in km/h<br />

SB-<br />

Anteil* D Fz*<br />

38 8 38 8 50 50 100 0<br />

1 1 2 2 500 50 100 0<br />

- - 1 1 500 50 100 0<br />

- - 1 1 500 50 100 0<br />

*D FZ – Einfluss der Zugart nach Schall03<br />

SB-Anteil – Anteil der Wagen mit Scheibenbremsen


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 46 von 102<br />

6.4 Berechnungsergebnisse der Verkehrsgeräuschsituation<br />

6.4.1 Straßenverkehr<br />

In Tabelle 14 sind die Beurteilungspegel der verkehrsbedingten Geräuschimmissionen ohne<br />

und mit Mehrverkehr aus <strong>den</strong> Plangebieten für das Jahr 2027 dargestellt. Zusätzlich<br />

sind die Orientierungswerte der DIN 18005 Beiblatt 1 [4] aufgeführt.<br />

Tabelle 14: Beurteilungspegel in Be<strong>zu</strong>g auf die verkehrsbedingten Geräuschimmissionen mit<br />

und ohne Planvorhaben (Jahr 2027).<br />

Immissionsort<br />

Beurteilungspegel in Be<strong>zu</strong>g auf Verkehrsgeräuschimmissionen<br />

in dB(A)<br />

ohne<br />

Mehrverkehr<br />

mit<br />

Mehrverkehr<br />

Orientierungswerte<br />

der DIN 18005<br />

in dB(A)<br />

Tag Nacht Tag Nacht Tag / Nacht<br />

IPV 101 1.OG 68* 60* 70* 62* 60 / 50<br />

IPV 102a 1.OG 66* 59* 68* 60* 60 / 50<br />

IPV 102b 1.OG 71* 63* 72* 65* 60 / 50<br />

IPV 103a 1.OG 54 47 56 49 60 / 50<br />

IPV 103b 1.OG 56 49 58 51 60 / 50<br />

IPV 104a 1.OG 59 52* 61* 54* 55 / 45<br />

IPV 104b 1.OG 57 52* 60* 52* 55 / 45<br />

IPV 105 1.OG 60 55* 63 56* 60 / 50<br />

IPV 106 1.OG 61 56* 65* 57* 60 / 50<br />

IPV 107 1.OG 58 53* 62* 54* 55 / 45<br />

IPV 108 1.OG 58 52* 62* 55* 55 / 45<br />

IPV <strong>109</strong> 1.OG 60 53 64 56* 60 / 50<br />

IPV 110 1.OG 56 48 60 52 60 / 50<br />

IPV 111 1.OG 55 47 59 51 60 / 50<br />

IPV 112 1.OG 50 42 53 45 60 / 50<br />

IPV 113 1.OG 46 39 49 42 60 / 50<br />

IPV 114a 1.OG 55 47 59 52 60 / 50<br />

IPV 114b 1.OG 58 51 61 54 60 / 50<br />

IPV 115 1.OG 63 55* 67* 59* 60 / 50<br />

IPV 116 1.OG 64 57* 68* 61* 60 / 50<br />

IPV 117 1.OG 64 56* 67* 59* 60 / 50<br />

IPV 118 1.OG 62 54 64 57* 60 / 50<br />

IPV 119 1.OG 75* 67* 75* 67* 60 / 50<br />

IPV 120 1.OG 41 34 53 45 60 / 50<br />

IPV 121 1.OG 44 37 50 42 60 / 50<br />

IPV 122 1.OG 58 49 57 49 60 / 50<br />

IPV 123 1.OG 61 53 61 53 60 / 50<br />

IPV 124 1.OG 60 52 60 52 60 / 50


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 47 von 102<br />

Immissionsort<br />

Beurteilungspegel in Be<strong>zu</strong>g auf Verkehrsgeräuschimmissionen<br />

in dB(A)<br />

ohne<br />

Mehrverkehr<br />

mit<br />

Mehrverkehr<br />

Orientierungswerte<br />

der DIN 18005<br />

in dB(A)<br />

Tag Nacht Tag Nacht Tag / Nacht<br />

IPV125 1.OG 58 50 58 50 60 / 50<br />

IPV 126a 1.OG 53 43 52 43 60 / 50<br />

IPV 126b 1.OG 56 48 56 48 60 / 50<br />

IPV 127 1.OG 53 44 52 44 60 / 50<br />

IPV 128 1.OG 56 46 54 45 60 / 50<br />

IPV 129 1.OG 56 48 55 47 60 / 50<br />

IPV 130 1.OG 55 47 54 46 60 / 50<br />

IPV 131a 1.OG 55 47 54 47 60 / 50<br />

IPV 131b 1.OG 44 38 51 44 60 / 50<br />

IPV 132a 1.OG 55 47 54 47 60 / 50<br />

IPV 132b 1.OG 53 46 52 44 60 / 50<br />

IPV 133 1.OG 42 35 64 56 65 / 55<br />

IPV 134 1.OG 54 46 54 46 65 / 55<br />

IPV 135a 1.OG 47 39 66 59 65 / 55<br />

IPV 135b 1.OG 56 48 66 59 65 / 55<br />

IPV 136a 1.OG 61 54 63 56* 60 / 50<br />

IPV 136b 1.OG 64 56* 66* 58* 60 / 50<br />

IPV 137a 1.OG 59 52 61 54 60 / 50<br />

IPV 137b 1.OG 60 53 61 54 60 / 50<br />

IPV 138 1.OG 67* 60* 69* 62* 60 / 50<br />

IPV 139 1.OG 54 46 56 49 60 / 50<br />

IPV 140 1.OG 65 58 68 61* 65 / 55<br />

IPV 141 1.OG 65 57 67 58 65 / 55<br />

IPV 142 1.OG 57 49 59 51 60 / 50<br />

IPV 143 1.OG 66 59 68 60 65 / 55<br />

IPV 144 1.OG 57 49 59 50 60 / 50<br />

IPV 145 1.OG 58 50 60 51 60 / 50<br />

IPV 146 1.OG 66 58 68 59 65 / 55<br />

IPV 147 1.OG 64 56* 67* 58* 60 / 50<br />

IPV 148 1.OG 64 56* 66* 58* 60 / 50<br />

IPV 149 1.OG 64 56* 66* 58* 60 / 50<br />

IPV 150 1.OG 64 56* 66* 58* 60 / 50<br />

IPV 151 1.OG 51 43 52 44 55 / 45<br />

Die fett markierten Werte überschreiten die Orientierungswerte der DIN 18005 Beiblatt 1.<br />

Die mit * gekennzeichneten Werte überschreiten die Grenzwerte der 16.BImSchV.


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 48 von 102<br />

Die Prognoseberechnungen ergeben Überschreitungen der Orientierungswerte an mehreren<br />

betrachteten Immissionsaufpunkten im Tag- und im Nachtzeitraum durch die Vorbelastung.<br />

Die betroffenen Immissionsaufpunkte sind: IPV 101, IPV 102a/b, IPV 104a/b,<br />

IPV105 bis IPV 108, IPV 115 bis IPV 119, IPV 123, IPB 136a/b, IPV 138, IPV 140, IPB<br />

141, IPV 143 und IPV 146 bis IPV 150, sowie nur im Nachtzeitraum an <strong>den</strong> <strong>zu</strong>sätzlichen<br />

Immissionsaufpunkten IPV <strong>109</strong>, IPV 114b, IPV 124 und IPV 137a/b von bis <strong>zu</strong> 15 dB(A)<br />

im Tagzeitraum und 17 dB(A) im Nachtzeitraum (IPV 119).<br />

An <strong>den</strong> Immissionsaufpunkten IPV 101, IPV 102, IPV 119 und IPV 138 wer<strong>den</strong> sogar die<br />

Grenzwerte der 16.BImschV im Tag- und im Nachtzeitraum durch die Vorbelastung überschritten.<br />

Zusätzliche Überschreitungen nur im Nachtzeitraum durch die Vorbelastung<br />

ergibt sich an <strong>den</strong> Immissionsaufpunkten IP 105 bis IPV 108, IPV 115 bis IPV 117, IPV<br />

136b, und IPV 147 bis IPV 150.<br />

Durch <strong>den</strong> Mehrverkehr aus dem Plangebiete erhöhen sich die Beurteilungspegel an allen<br />

betrachteten Immissionsaufpunkten außer IPV 119 und IPV 122 bis IPV 130.<br />

Erstmalige Überschreitungen der Orientierungswerte durch <strong>den</strong> Mehrverkehr im Tagzeitraum<br />

treten an <strong>den</strong> Immissionsaufpunkten IPV <strong>109</strong>, IPV 114b, IPV 135a/b und IPV<br />

137a/b auf. Im Nachtzeitraum treten erstmalige Überschreitung der Orientierungswerte<br />

an <strong>den</strong> Immissionsaufpunkten IPV 133, IPV 144, IPV 145 und IPV 152 auf.<br />

Erstmalige Überschreitungen der Grenzwerte der 16.BImSchV durch <strong>den</strong> Mehrverkehr ergeben<br />

sich im Tagzeitraum am IPV 104a/b, IPV 106, IPV 108, IPV 115 bis 117, IPV 136b<br />

und IPV 147 bis 150 und im Nachtzeitraum am IPV <strong>109</strong>, IPV 118, IPV 133, IPV 135a/b,<br />

IPV 136a, IPV 137a, IPV 140, IPV 143 und IPV 146.<br />

6.4.2 Schienenverkehr<br />

Für <strong>den</strong> Schienenverkehr sind lediglich die Immissionsaufpunkte IPV 133, IPV 135a/b und<br />

IPV 144 bis IPV 150 relevant.<br />

In Tabelle 15 sind die Beurteilungspegel der Geräuschimmissionen in Be<strong>zu</strong>g auf Schienenverkehr<br />

ohne und mit Mehrverkehr aus <strong>den</strong> Plangebieten für das Jahr 2027 dargestellt.<br />

Zusätzlich sind die Orientierungswerte der DIN 18005 Beiblatt 1 [4] und die<br />

Grenzwerte nach 16. BImSchV [2] aufgeführt.<br />

Es ergeben sich weder durch <strong>den</strong> vorhan<strong>den</strong>en Schienenverkehr noch durch <strong>den</strong> Mehrverkehr<br />

Überschreitungen der Orientierungswerte an allen betrachteten Immissionsaufpunkten<br />

im Tag- und im Nachtzeitraum.


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 49 von 102<br />

Tabelle 15: Beurteilungspegel in Be<strong>zu</strong>g auf die schienenverkehrsbedingten Geräuschimmissionen<br />

mit und ohne Planvorhaben (Jahr 2027).<br />

Immissionsort<br />

Beurteilungspegel in Be<strong>zu</strong>g auf verkehrsbedinge<br />

Geräuschimmissionen in dB(A)<br />

ohne<br />

Mehrverkehr<br />

mit<br />

Mehrverkehr<br />

Orientierungswerte<br />

der DIN 18005<br />

in dB(A)<br />

Grenzwerte der<br />

16. BImSchV<br />

in dB(A)<br />

Tag Nacht Tag Nacht Tag / Nacht Tag / Nacht<br />

IPV 133 1.OG 9 10 45 48 65 / 55 69 / 59<br />

IPV 135a 1.OG 12 13 47 50 60 / 50 64 / 54<br />

IPV 135b 1.OG 14 15 37 40 60 / 50 64 / 54<br />

IPV 144 1.OG 19 21 38 41 60 / 50 64 / 54<br />

IPV 145 1.OG 28 29 46 49 60 / 50 64 / 54<br />

IPV 146 1.OG 32 34 50 53 65 / 55 69 / 59<br />

IPV 147 1.OG 35 36 44 46 60 / 50 64 / 54<br />

IPV 148 1.OG 36 38 42 45 60 / 50 64 / 54<br />

IPV 149 1.OG 37 38 42 44 60 / 50 64 / 54<br />

IPV 150 1.OG 37 38 41 44 60 / 50 64 / 54<br />

Die fett markierten Werte überschreiten die Orientierungswerte der DIN 18005 Beiblatt 1.<br />

Die mit * gekennzeichneten Werte überschreiten die Grenzwerte der 16.BImSchV.<br />

6.4.3 Kumulative Wirkung der Geräuschimmissionen von Straße und<br />

Schiene<br />

Für die relevanten Immissionsaufpunkte sind in Tabelle 16 die kumulativen (d. h. energetisch<br />

summierten) Beurteilungspegel aus <strong>den</strong> Geräuschimmissionsanteilen der Straße und<br />

Schiene dargestellt.<br />

Bei einer kumulativen Betrachtung der schienen- und straßenbedingten Verkehrsgeräuschimmissionen<br />

erhöhen sich die Beurteilungspegel lediglich an <strong>den</strong> Immissionsaufpunkte<br />

IPV 144 bis IPV 146 im Nachtzeitraum um 1 dB(A).


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 50 von 102<br />

Tabelle 16: Beurteilungspegel in Be<strong>zu</strong>g auf straßen- und schienenverkehrsbedingte Geräuschimmissionen<br />

mit und ohne Planvorhaben (Jahr 2026). Zum Vergleich sind<br />

auch die Orientierungswerte der DIN 18005 Beiblatt 1 [4] und die Grenzwerte<br />

der 16. BImSchV [2] dargestellt.<br />

Immissionsort<br />

Beurteilungspegel in Be<strong>zu</strong>g auf verkehrsbedingte<br />

Geräuschimmissionen in dB(A)<br />

ohne<br />

Mehrverkehr<br />

mit<br />

Mehrverkehr<br />

Orientierungswerte<br />

der DIN 18005<br />

in dB(A)<br />

Grenzwerte der<br />

16. BImSchV<br />

in dB(A)<br />

Tag Nacht Tag Nacht Tag / Nacht Tag / Nacht<br />

IPV 133 1.OG 42 35 63 56 65 / 55 69 / 59<br />

IPV 135a 1.OG 47 39 65* 58* 60 / 50 64 / 54<br />

IPV 135b 1.OG 56 48 66* 59* 60 / 50 64 / 54<br />

IPV 144 1.OG 57 49 59 51 60 / 50 64 / 54<br />

IPV 145 1.OG 58 50 60 53 60 / 50 64 / 54<br />

IPV 146 1.OG 66 58 68 60* 65 / 55 69 / 59<br />

IPV 147 1.OG 64 57* 67* 58* 60 / 50 64 / 54<br />

IPV 148 1.OG 64 56* 66* 58* 60 / 50 64 / 54<br />

IPV 149 1.OG 64 56* 66* 58* 60 / 50 64 / 54<br />

IPV 150 1.OG 64 56* 66* 58* 60 / 50 64 / 54<br />

6.5 Beurteilung<br />

6.5.1 Allgemein<br />

Die fett markierten Werte überschreiten die Orientierungswerte der DIN 18005 Beiblatt 1.<br />

Die mit * gekennzeichneten Werte überschreiten die Grenzwerte der 16.BImSchV.<br />

Nach Angaben des Auftraggebers [10] soll die Errichtung von Wohngebäu<strong>den</strong> in <strong>den</strong> Geltungsbereichen<br />

der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I bis <strong>109</strong>/III innerhalb der Gewerbe- und<br />

Industrieflächen grundsätzlich ausgeschlossen wer<strong>den</strong>. Eventuell erforderliche Lärmschutzmaßnahmen<br />

beziehen sich somit nur auf <strong>den</strong> Tagzeitraum und auf Sozial- und Büroräume.<br />

Zusätzlich ist in diesen Bereichen keine Vorsorge für typische Außenwohnbereiche<br />

an<strong>zu</strong>geben.<br />

Die ggfs. notwendigen Lärmpegelbereiche innerhalb der jeweiligen Plangebiete sind unter<br />

der Annahme der freien Schallausbreitung berechnet wor<strong>den</strong>.<br />

6.5.2 Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I<br />

Es ist keine Wohnnut<strong>zu</strong>ng im Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I <strong>zu</strong>lässig,<br />

somit ist lediglich der Tagzeitraum <strong>zu</strong> beurteilen.


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 51 von 102<br />

Kommentar: Sollte es <strong>zu</strong>künftig einen neuen Autobahnanschluss <strong>zu</strong>r Bundesautobahn A1<br />

geben, so wird die Ansiedlung eines Autohofes im Geltungsbereich angedacht. In diesem<br />

Fall wird es eine Sonderregelung für einen Beherbergungsbetrieb (Fremdbeherbergung)<br />

geben.<br />

Der maßgebliche Orientierungswert von 65 dB(A) wird lediglich im straßennahen Bereich<br />

überschritten. Durch Festlegung der Baugrenzen außerhalb dieses Überschreitungsbereiches<br />

oder der Untersagung von schutzbedürftigen Räumen in diesem Bereich sind keine<br />

textlichen Festlegungen in Form von Lärmpegelbereichen notwendig. Alternativ wären<br />

ebenfalls Lärmpegelbereichen IV und V gemäß dem Immissionsraster Anlage 4 fest<strong>zu</strong>setzen.<br />

6.5.3 Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A ist keine Wohnnut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong>lässig, da<br />

es sich um ein Sondergebiet für Flugbetrieb handelt.<br />

Vereinzelte bestehende Gebäude auf dem Plangebiet könnten als Büroflächen oder Sozialräume<br />

genutzt wer<strong>den</strong>. Für diese Gebäude sind die Lärmpegelbereichen III bis V gemäß<br />

des Immissionsrasters in Anlage 4 fest<strong>zu</strong>setzen.<br />

6.5.4 Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II B<br />

Dieser Bebauungsplan ist bereits rechtswirksam.<br />

6.5.5 Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/III<br />

Es ist keine Wohnnut<strong>zu</strong>ng im Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/III <strong>zu</strong>lässig.<br />

Der maßgebliche Orientierungswert wird lediglich im straßennahen Bereich überschritten.<br />

Durch Festlegung der Baugrenzen außerhalb dieses Überschreitungsbereiches oder der<br />

Untersagung von schutzbedürftigen Räumen in diesem Bereich sind keine textlichen Festlegungen<br />

in Form von Lärmpegelbereichen notwendig. Alternativ wären die Lärmpegelbereiche<br />

III bis V gemäß des Immissionsrasters Anlage 4 fest<strong>zu</strong>setzen.<br />

6.5.6 Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/IV<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/IV (Sondergebiet Fremdbeherbergung/Verwaltung)<br />

sind Wohn- und Aufenthaltsräume, sowie Büroräume <strong>zu</strong>lässig. Bei der


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 52 von 102<br />

Wohnnut<strong>zu</strong>ng handelt es sich ausschließlich um eine Frem<strong>den</strong>beherbergung. Die Orientierungswerte<br />

für Mischgebiete (MI) entlang der Vechtaer Straße (IPV 136) wer<strong>den</strong> im Tagund<br />

Nachtzeitraum deutlich überschritten. Die Orientierungswerte für eingeschränkte Gewerbegebiete<br />

(GEe) wer<strong>den</strong> im straßennahen Bereich ebenfalls im Tag- und Nachtzeitraum<br />

durch <strong>den</strong> Straßenverkehr deutlich überschritten.<br />

Die Lärmpegelbereiche III bis V sind gemäß dem Immissionsraster aus Anlage 4 fest<strong>zu</strong>setzen.<br />

Im Falle, dass man die Baugrenzen außerhalb einzelner Lärmpegelbereiche anordnet,<br />

kann auf eine jeweilige Festset<strong>zu</strong>ng verzichtet wer<strong>den</strong>.<br />

In <strong>den</strong> Bereichen, in <strong>den</strong>en der Beurteilungspegel <strong>den</strong> Wert 50 dB(A) im Nachtzeitraum<br />

überschreitet, sind Anforderung nach schallgedämpften Lüftungseinrichtungen für Schlafräume<br />

fest<strong>zu</strong>setzen.<br />

In <strong>den</strong> Bereichen, in <strong>den</strong>en der Beurteilungspegel im Nachtzeitraum 60 dB(A) übersteigt,<br />

sollten schutzbedürftige Räume ausgeschlossen wer<strong>den</strong>.<br />

In <strong>den</strong> Bereichen, in <strong>den</strong>en der Beurteilungspegel im Tagzeitraum 60 dB(A) übersteigt,<br />

sollten Außenwohnbereiche ohne <strong>zu</strong>sätzliche Lärmschutzmaßnahmen ausgeschlossen<br />

wer<strong>den</strong>. Alternativ sollten diese Bereiche auf der abgewandten Gebäudeseite errichtet<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

6.5.7 Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/V<br />

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/V (Sondergebiet Fremdbeherbergung<br />

und Verwaltung/Forschung und Entwicklung) sind Wohn- und Aufenthaltsräume, sowie<br />

Büroräume <strong>zu</strong>lässig. Bei der Wohnnut<strong>zu</strong>ng handelt es sich ausschließlich um eine Frem<strong>den</strong>beherbergung.<br />

Die Orientierungswerte für Mischgebiete (MI) wer<strong>den</strong> im Tag- und<br />

Nachtzeitraum eingehalten.<br />

Es sind keine Pegelbereiche fest<strong>zu</strong>setzen.<br />

6.5.8 Bestehende Wohnbebauung außerhalb der Plangebiete<br />

Visbeker Straße<br />

Im Bereich der Kreu<strong>zu</strong>ng Visbeker Straße und Wildeshauser Straße (IPV 101 und IPV 102)<br />

wird der bestehende Konflikt bzgl. des Verkehrslärms verschärft. Es wer<strong>den</strong> <strong>zu</strong>m Teil die<br />

kritischen Werte von 70/60 dB(A) für <strong>den</strong> Tag- und Nachtzeitraum überschritten.<br />

Kommentar: Für die Pegelüberschreitungen an <strong>den</strong> bei<strong>den</strong> Immissionsaufpunkten sind<br />

nicht nur die verkehrsbedingten Geräuschimmissionen der Visbeker Straße alleine, sondern<br />

auch der Wildeshauser Straße mit verantwortlich. Im Falle einer Beurteilung nach der


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 53 von 102<br />

24.BImSchV für wesentliche Änderungen an Straßen, ist lediglich der Verkehrsweg <strong>zu</strong> ermitteln<br />

und <strong>zu</strong> beurteilen, der einer wesentlichen Änderung unterliegt.<br />

Im Verlauf der Visbeker Straße Richtung Bundesautobahn A1 wer<strong>den</strong> bestehende Konflikte<br />

bzgl. des Verkehrslärms weiter verschärft. Es kommt an einigen Wohngebäu<strong>den</strong> <strong>zu</strong> erstmaligen<br />

Überschreitungen der Grenzwerte nach 16. BImSchV. Hierbei wer<strong>den</strong> die Beurteilungspegel<br />

maßgeblich durch die Visbeker Straße verursacht. Am Immissionsaufpunkt<br />

IPV 116 kommt es <strong>zu</strong> einem Beurteilungspegel von mehr als 60 dB(A) nachts. Im Falle<br />

einer wesentlichen Änderung der Visbeker Straße sind Entschädigungsansprüche nach<br />

24. BImSchV <strong>zu</strong> prüfen.<br />

Vechtaer Straße<br />

Bestehende Konflikte bzgl. verkehrsbedingten Geräuschimmissionen wer<strong>den</strong> weitergehend<br />

verschärft.<br />

Nördlich der Plangebiete entlang der Vechtaer Straße erhöhen sich die Beurteilungspegel<br />

im Tag- und Nachtzeitraum deutlich. Im Tagzeitraum wer<strong>den</strong> die Grenzwerte der<br />

16. BImSchV erstmalig deutlich überschritten. Im Nachtzeitraum wer<strong>den</strong> die Grenzwerte<br />

der 16.BImSchV weitergehend überschritten. Es wer<strong>den</strong> jedoch die kritischen Werte von<br />

70 dB(A) tagsüber oder 60 dB(A) nachts nicht erreicht.<br />

Südlich der Plangebiete kommt es am IPV 138 <strong>zu</strong> einer weitergehen<strong>den</strong> Überschreitung<br />

der Grenzwerte der 16. BImSchV für <strong>den</strong> Tagzeitraum. Dabei wird der Wert 70 dB(A) im<br />

Tagzeitraum jedoch nicht überschritten. Im Nachtzeitraum ist der Wert 60 dB(A) bereits<br />

durch <strong>den</strong> Bestand erreicht. Durch <strong>den</strong> Mehrverkehr erhöht sich der Wert auf 62 dB(A).<br />

Im Falle einer wesentlichen Änderung der Vechtaer Straße sind Entschädigungsansprüche<br />

nach 24. BImSchV für <strong>den</strong> Immissionsaufpunkt IPV 138 <strong>zu</strong> prüfen.


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 54 von 102<br />

7 Verkehrsbedingte Geräuschimmissionen durch <strong>den</strong> Flugplatzbetrieb<br />

(Fluglärm)<br />

7.1 Allgemein<br />

Für die weitergehende zivile Nut<strong>zu</strong>ng des Flughafens Ahlhorns liegt der Gemeinde Großenkneten<br />

ein Antrag auf Änderungsgenehmigung gemäß §6 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. §8<br />

Abs. 5 LuftVG [27] vor.<br />

Es wird von einer Betreibergesellschaft die Konversion des ehemaligen Militärflugplatzes<br />

in einem Sonderlandeplatz mit Sichtflugverkehr beantragt. Es ist ein 24-Stun<strong>den</strong>-Betrieb<br />

für Luftfahrzeuge bis 14 t MTOW gemäß §22a LuftVO vorgesehen.<br />

Der bestehende militärische Bauschutzbereich nach §12 LuftVG wird nicht übernommen.<br />

Es wird ein beschränkter Bauschutzbereich nach §17 LuftVG beantragt.<br />

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist von Seiten der Betreibergesellschaft ebenfalls<br />

ein schalltechnisches <strong>Gutachten</strong> über die <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong> Geräuschimmissionen in<br />

der Umgebung des Flugplatzes erstellt wor<strong>den</strong> [28].<br />

Das entsprechende <strong>Gutachten</strong> <strong>zu</strong>m Fluglärm führt in der aktuellen Version [28] aus, dass<br />

aufgrund der Größe des geplanten Flugplatzes die Beurteilungsgrundlage nicht das Fluglärmgesetz,<br />

sondern die Landeplatz-Fluglärmleitlinie [30] ist.<br />

Für die Beurteilung der <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong> Fluglärmimmissionen sind die Fluglärmkonturen<br />

für die sechs verkehrsreichsten Monate, d. h. Konturen mit demselben äquivalenten Dauerschallpegel<br />

bzw. Immissionspegel LpAeq,Tag, auf der Grundlage der DIN 45684-1, <strong>zu</strong><br />

ermitteln. Die berechneten Konturen für <strong>den</strong> Tagzeitraum sind im Rahmen der Bauleitplanung<br />

mit <strong>den</strong> jeweiligen maßgeblichen Orientierungswerten <strong>zu</strong> vergleichen.<br />

Die Landeplatz-Fluglärmleitlinie führt weiterhin aus, dass <strong>zu</strong>m Schutz gegen Fluglärm als<br />

raumordnerisches Ziel eine „Planungszone Siedlungsbeschränkung“ in <strong>den</strong> jeweiligen Bebauungsplänen<br />

aus<strong>zu</strong>weisen ist, die das Gebiet mit einem Immissionspegel tagsüber von<br />

55 dB(A) umfasst.<br />

In der „Planungszone Siedlungsbeschränkung“ dürfen neue Flächen und Gebiete für<br />

Wohnnut<strong>zu</strong>ng und/oder besonders lärmschutzbedürftige Einrichtungen nicht geplant<br />

wer<strong>den</strong>. Die Neuplanung gewerblicher Bauflächen gemäß Baunut<strong>zu</strong>ngsverordnung ist hingegen<br />

grundsätzlich möglich, soweit die Gewährleistung gesunder Arbeitsverhältnisse gegeben<br />

ist, z. B. durch Festset<strong>zu</strong>ngen von Lärmschutzmaßnahmen, wie z. B. Lärmpegelbereiche<br />

nach DIN 4<strong>109</strong>.<br />

„Bei Landeplätzen mit Nachtflugbetrieb können im Einzelfall <strong>zu</strong>sätzliche Kenngrößen ermittelt<br />

wer<strong>den</strong>, die weitergehende Beurteilungen z. B. bezüglich Aufwachreaktionen er-


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 55 von 102<br />

möglichen. Die Kenngrößen (z. B. Maximalpegel in Verbindung mit einem geeigneten<br />

Häufigkeitswert) sollten nach der DIN 45684-1 berechnet wer<strong>den</strong>“.<br />

In dem vorliegen<strong>den</strong> schalltechnischen Fluglärmgutachten wer<strong>den</strong> die Szenarien<br />

a) der sechs verkehrsreichsten Monate und<br />

b) Flugbetrieb einer Woche mit der höchsten Belastung (verkehrsreichste Woche)<br />

für das Prognoseszenario untersucht.<br />

Für die bei<strong>den</strong> o. g. Prognoseszenarien sind für das Szenario a) 3.541 und für b) 181<br />

Flugbewegungen in die Prognose eingegangen. Insgesamt wer<strong>den</strong> nicht mehr als 2.925<br />

Starts pro Jahr erwartet. Die verwendeten Immissionsaufpunkte liegen in allen vier Himmelsrichtungen<br />

außerhalb der Geltungsbereiche der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V an der<br />

dort vorhan<strong>den</strong>en Wohnbebauung.<br />

7.2 Ergebnisse und Beurteilungen<br />

Das Fluglärmgutachten [28] führt aus: […] „Die im Plan SLP-FL02-pl02 der Anlage dargestellten<br />

Fluglärmkonturen zeigen, dass die für <strong>den</strong> durchschnittlichen Flugverkehr der sechs<br />

verkehrsreichen Monate berechneten Fluglärmkonturen für <strong>den</strong> äquivalenten Dauerschallpegel<br />

von 60 und 55 dB(A) sich nur auf <strong>den</strong> Bereich der Start- und Landebahn erstrecken und<br />

nur die Fluglärmkontur von 50 dB(A) geringfügig über die Flugplatzgrenzen hinausgeht. Dabei<br />

wird von dieser Kontur jedoch keine Wohnbebauung erfasst.<br />

Die Fluglärmkonturen für die Woche mit der höchsten Anzahl von Flugbewegungen sind im<br />

Plan SLP-FL02-pl03 dargestellt. Aus diesem Plan ist ersichtlich, dass für diesen Fall auch eine<br />

Kontur mit einem Dauerschallpegel von 65 dB(A) vorhan<strong>den</strong> ist, diese sich aber genau<br />

wie die Kontur für <strong>den</strong> äquivalenten Dauerschallpegel von 60 dB(A) nur auf <strong>den</strong> Bereich der<br />

Start- und Landebahn beschränkt.<br />

Die Kontur von 55 dB(A) geht in der Verlängerung der Start- und Landebahn zwar geringfügig<br />

über die Flugplatzgrenzen hinaus, erreicht aber keine Gebiete mit Wohnbebauung.<br />

Die Kontur von 50 dB(A) reicht für diesen Fall im Bereich des Översweges bis an <strong>den</strong> Südrand<br />

von Ahlhorn und im Westen an <strong>den</strong> Ostrand der Siedlung Lethe heran. Weiterhin erfasst<br />

sie einzelne im Außenberiech von Ahlhorn befindliche Gehöfte.<br />

In diesem Zusammenhang ist allerdings darauf hin<strong>zu</strong>weisen, dass die Bundeswehr in <strong>den</strong><br />

letzten Jahren in der Regel nur an drei Wochen der sechs verkehrsreichsten Monate Fallschirmsprungbetrieb<br />

durchgeführt hat und nach Aussagen der Bundeswehr eine Zunahme der<br />

Flüge auch in Zukunft aus<strong>zu</strong>schließen ist.“


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 56 von 102<br />

Die Betreibergesellschaft beantragt einen beschränkten Bauschutzbereich nach<br />

§17 LuftVG.<br />

Kommentar: Die Deutsche Flugsicherung GmbH führt in Ihrem Schreiben vom 27.08.2010<br />

[27] aus:<br />

„[] Bauschutzbereich<br />

Da im Antrag an verschie<strong>den</strong>en Stellen auf die Option der späteren Einführung von<br />

IFR-Flugbetrieb verwiesen wird, empfehlen wir grundsätzlich am bestehen<strong>den</strong> Bauschutzbereich<br />

nach §12 LuftVG fest<strong>zu</strong>halten.<br />

Sofern jedoch absehbar ist, das es sich bei dem reinem VFR-Flugbetrieb <strong>zu</strong>künftig<br />

bleiben wird, stützen wir die Entscheidung auf Einrichtung eines beschränkten Bauschutzbereichs<br />

nach §17 LuftVG.“<br />

VFR-Flugbetrieb: Sichtflugbetrieb, geregelt nach Visual Flight Rules.<br />

IFR-Flugbetrieb: Instrumentenflugbetrieb, geregelt nach <strong>den</strong> Instrument Flight<br />

Rules.<br />

Es sei nochmals darauf hingewiesen, dass im Bebauungsplan <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A/B keine Wohnnut<strong>zu</strong>ng<br />

<strong>zu</strong>lässig ist.<br />

Aus <strong>den</strong> Abbildungen SLP-FL-02-pl02 und SLP-FL-02-pl03 des Fluglärmgutachtens [27]<br />

sind ggfs. die beschränkten Baubereichszonen nach §17 LuftVG <strong>zu</strong> entnehmen.


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 57 von 102<br />

8 Festset<strong>zu</strong>ngen im Bebauungsplan<br />

In <strong>den</strong> textlichen Festset<strong>zu</strong>ngen des jeweiligen Bebauungsplans (<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-III) sind die<br />

jeweiligen Werte der Emissionskontingente aus Tabelle 8 an<strong>zu</strong>geben.<br />

Zudem sind in <strong>den</strong> textlichen Festset<strong>zu</strong>ngen Formulierungen bzgl. des Schallschutzes auf<strong>zu</strong>nehmen.<br />

Kommentar: In der DIN 45961 [9] ist die Festlegung von Immissionsaufpunkten lediglich<br />

außerhalb der Flächen, auf <strong>den</strong>en Emissionskontingente (LEK) festgelegt wer<strong>den</strong> sollen,<br />

geregelt. Somit ist einerseits eine Rasterberechnung und damit ggfs. verbun<strong>den</strong>e Aussage<br />

über mögliche Schallschutzmaßnahmen gegenüber Außenbauteilen nach DIN 4<strong>109</strong> [26]<br />

von Gebäu<strong>den</strong> nicht definiert. Andererseits bestehen in Gewerbe- und Industriegebieten<br />

ebenfalls Schutzansprüche nach DIN 18005 und TA Lärm. In der DIN 4<strong>109</strong> existieren Werte<br />

für die erforderlichen Schalldämm-Maße für Außenbauteile für Schlaf- und Wohnbereiche,<br />

sowie für Sozial- und Büroräume. Bei der textlichen Festset<strong>zu</strong>ng von Lärmschutzmaßnahmen<br />

sind jedoch nicht nur die verkehrsbedingten Geräuschimmissionen, sondern<br />

ebenfalls die gewerblichen Geräuschimmissionen <strong>zu</strong> berücksichtigen. Es bestehen derzeit<br />

jedoch keine klaren Richtlinien bzw. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen, wie mit<br />

dem Schutzanspruch in Gebieten, in <strong>den</strong>en Emissionskontingente festgesetzt sind, verfahren<br />

wer<strong>den</strong> soll. In der Regel wer<strong>den</strong> Betriebsleiterwohnungen oder Büro- und Sozialräume<br />

in Gewerbe- und Industriegebieten nicht nur durch <strong>den</strong> eigenen Betrieb, sondern<br />

auch von <strong>den</strong> umliegen<strong>den</strong> Betrieben und Anlagen schalltechnisch belastet. Aus diesem<br />

Grund wer<strong>den</strong> im Folgen<strong>den</strong> ebenfalls Schallschutzmaßnahmen an Außenbauteilen (Lärmpegelbereiche<br />

nach DIN 4<strong>109</strong>) vorgeschlagen. Für die Flächen, auf <strong>den</strong>en Emissionskontingente<br />

festgelegt wor<strong>den</strong> sind, wer<strong>den</strong> einerseits die Schutzansprüche der jeweiligen<br />

Gebietsausweisung, d. h. Gewerbegebiet (GE) oder Industriegebiet (GI), und andererseits<br />

die Höhe der festgesetzten Emissionskontingente als Beurteilungsmaß für die Festlegung<br />

von Lärmpegelbereichen nach DIN 4<strong>109</strong> verwendet.<br />

8.1 Vorschlag für textliche Festset<strong>zu</strong>ngen für <strong>den</strong> Bebauungsplan<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I<br />

Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgen<strong>den</strong><br />

Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder<br />

tagsüber (6:00 – 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 – 6:00 Uhr) überschreiten.


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 58 von 102<br />

Kontingentierung<br />

L EK tagsüber<br />

[dB(A)]<br />

L EK nachts<br />

[dB(A)]<br />

TF 1a/b 67,0 52,0<br />

Die Berechnung der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes angegebenen Emissionskontingente<br />

(LEK) ist mit der Annahme freier Schallausbreitung vom Emissions-<br />

<strong>zu</strong>m Immissionsort und ausschließlich unter Berücksichtigung des Abstandsmaßes<br />

und ohne Berücksichtigung von Abschirmungen und von Bo<strong>den</strong>- und Meteorologie<br />

Dämpfung nach DIN ISO 9613-2 9 [5] durchgeführt wor<strong>den</strong>.<br />

Für alle Immissionsaufpunkte aus Tabelle 3 dieses <strong>Gutachten</strong>s gelten die in Tabelle<br />

10 dieses <strong>Gutachten</strong>s (Kapitel 5.6) genannten Zusatzkontingente.<br />

Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente erfolgt nach der DIN 45691<br />

[7], wobei in <strong>den</strong> Gleichungen (6) und (7) für Immissionsorte j im Richtungssektor<br />

k LEKi durch LEK,i + LEK,<strong>zu</strong>s,k <strong>zu</strong> ersetzten ist.<br />

Anmerkung: Ein Betrieb ist auf dem Gewerbegebiet <strong>zu</strong>lässig, wenn der nach TA-Lärm berechnete<br />

Beurteilungspegel Lr, i am jeweiligen Immissionsort das für das Betriebsgrundstück<br />

aus dem im Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingent berechnete<br />

Immissionskontingent einhält bzw. unterschreitet.<br />

Auf <strong>den</strong> Teilflächen TF 1a/b ist der Lärmpegelbereich IV fest<strong>zu</strong>setzen. Weitere<br />

ggfs. erhöhte Festset<strong>zu</strong>ngen von Lärmpegelbereichen ergeben sich durch die verkehrsbedingten<br />

Geräuschimmissionen aus Anlage 4.<br />

Anmerkung: Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplans soll, im Falle der Ansiedlung eines<br />

Autohofes, eine Sonderregelung für die Übernachtung eingeräumt wer<strong>den</strong>. Im<br />

Nachtzeitraum sind jedoch Beurteilungspegel von mehr als 50 dB(A) <strong>zu</strong> erwarten,<br />

sodass schallgedämmte Lüftungsanlagen notwendig sind.<br />

Schallschutz von Büro- und Sozialräumen im Sinne der DIN 4<strong>109</strong> [26]<br />

„In <strong>den</strong> gekennzeichneten Lärmpegelbereichen IV und V sind für Neubauten bzw.<br />

bauliche Änderungen von Büro- und Aufenthaltsräumen im Sinne der DIN 4<strong>109</strong> die<br />

folgen<strong>den</strong> resultieren<strong>den</strong> Schalldämm-Maße (erf. R’ W,res) durch die Außenbauteile<br />

(Wandteile, Fenster, Lüfter, Dächer etc.) ein<strong>zu</strong>halten:<br />

Lärmpegelbereich IV: erf. R’ W,res = 40 dB(A) für Aufenthaltsräume von Wohnungen<br />

erf. R’ W,res = 35 dB(A) für Büro- und Sozialräume<br />

Lärmpegelbereich V: erf. R’ W,res = 45 dB(A) für Aufenthaltsräume von Wohnungen<br />

erf. R’ W,res = 40 dB(A) für Büro- und Sozialräume“<br />

Kommentar: Für <strong>den</strong> Fall, dass ein Autohof mit Übernachtungsmöglichkeit angesiedelt<br />

wird, sind die nachfolgen<strong>den</strong> Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4<strong>109</strong> [26] textlich fest<strong>zu</strong>setzen:


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 59 von 102<br />

„In <strong>den</strong> Lärmpegelbereichen IV und V sind an Fenstern von Schlafräumen <strong>zu</strong>sätzlich<br />

schallgedämpfte Lüftungsanlagen erforderlich, die die Gesamtschalldämmung der<br />

Außenfassade nicht verschlechtert. Alternative hier<strong>zu</strong> ist die Lüftung über die vollständig<br />

lärmabgewandten Fassa<strong>den</strong>seiten <strong>zu</strong> ermöglichen bzw. Schlafräume an diese<br />

Gebäudeseite <strong>zu</strong> orientieren.“<br />

8.2 Vorschlag für textliche Festset<strong>zu</strong>ngen für <strong>den</strong> Bebauungsplan<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A<br />

Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgen<strong>den</strong><br />

Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder<br />

tagsüber (6:00 – 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 – 6:00 Uhr) überschreiten.<br />

Kontingentierung<br />

L EK tagsüber<br />

[dB(A)]<br />

L EK nachts<br />

[dB(A)]<br />

TF 14a 57,0 42,0<br />

TF 14b 57,0 42,0<br />

TF 14d 60,0 45,0<br />

TF 14e 60,0 45,0<br />

TF 14f 60,0 45,0<br />

TF 14g 65,0 50,0<br />

Die Berechnung der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes angegebenen Emissionskontingente<br />

(LEK) ist mit der Annahme freier Schallausbreitung vom Emissions-<br />

<strong>zu</strong>m Immissionsort und ausschließlich unter Berücksichtigung des Abstandsmaßes<br />

und ohne Berücksichtigung von Abschirmungen und von Bo<strong>den</strong>- und Meteorologie<br />

Dämpfung nach DIN ISO 9613-2 9 [5] durchgeführt wor<strong>den</strong>.<br />

Für alle Immissionsaufpunkte aus Tabelle 3 dieses <strong>Gutachten</strong>s gelten die in Tabelle<br />

10 dieses <strong>Gutachten</strong>s (Kapitel 5.6) genannten Zusatzkontingente.<br />

Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente erfolgt nach der DIN 45691<br />

[7], wobei in <strong>den</strong> Gleichungen (6) und (7) für Immissionsorte j im Richtungssektor<br />

k LEKi durch LEK,i + LEK,<strong>zu</strong>s,k <strong>zu</strong> ersetzten ist.<br />

Anmerkung: Ein Betrieb ist auf dem Gewerbegebiet <strong>zu</strong>lässig, wenn der nach TA-Lärm berechnete<br />

Beurteilungspegel Lr, i am jeweiligen Immissionsort das für das Betriebsgrundstück<br />

aus dem im Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingent berechnete<br />

Immissionskontingent einhält bzw. unterschreitet.<br />

Auf der Teilfläche TF 14g ist der Lärmpegelbereich III nach DIN 4<strong>109</strong> [26] fest<strong>zu</strong>setzen.<br />

Weitere ggfs. erhöhte Festset<strong>zu</strong>ngen der Lärmpegelbereiche ergeben sich<br />

durch die verkehrsbedingten Geräuschimmissionen aus Anlage 4.


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 60 von 102<br />

Schallschutz von Büro- und Sozialräumen im Sinne der DIN 4<strong>109</strong> [26]<br />

„In <strong>den</strong> gekennzeichneten Lärmpegelbereichen III bis V sind für Neubauten bzw.<br />

bauliche Änderungen von Büro- und Aufenthaltsräumen im Sinne der DIN 4<strong>109</strong> die<br />

folgen<strong>den</strong> erforderlich resultieren<strong>den</strong> Schalldämm-Maße (erf. R’ W,res) durch die Außenbauteile<br />

(Wandteile, Fenster, Lüfter, Dächer, etc.) ein<strong>zu</strong>halten:<br />

Lärmpegelbereich III: erf. R’ W,res = 30 dB(A) für Büro- und Sozialräume<br />

Lärmpegelbereich IV: erf. R’ W,res = 35 dB(A) für Büro- und Sozialräume<br />

Lärmpegelbereich V: erf. R’ W,res = 40 dB(A) für Büro- und Sozialräume“<br />

Aus <strong>den</strong> Abbildungen SLP-FL-02-pl02 und SLP-FL-02-pl03 des Fluglärmgutachtens<br />

[27] sind die beschränkten Baubereichszonen nach §17 LuftVG <strong>zu</strong> entnehmen und<br />

fest<strong>zu</strong>setzen.<br />

Anmerkung: Zum Zeitpunkt der <strong>Gutachten</strong>erstellung lagen die o. g. Abbildungen SLP-FL02-pl02<br />

und SLP-FL02-pl03 nicht vor, sodass nicht ausgeschlossen wer<strong>den</strong> kann, dass sich<br />

diese beschränkten Bauschutzzonen nicht auch auf die Geltungsbereiche der Bebauungspläne<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I, III-V erstrecken.<br />

8.3 Vorschlag für textliche Festset<strong>zu</strong>ngen für <strong>den</strong> Bebauungsplan<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/III<br />

Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgen<strong>den</strong><br />

Tabelle angegebenen Emissionskontingente LEK nach DIN 45691 weder<br />

tagsüber (6:00 – 22:00 Uhr) noch nachts (22:00 – 6 00 Uhr) überschreiten.<br />

Kontingentierung<br />

L EK tagsüber<br />

[dB(A)]<br />

L EK nachts<br />

[dB(A)]<br />

TF 2a 65,0 50,0<br />

TF 2b 60,0 45,0<br />

TF 3 67,0 52,0<br />

TF 4 62,0 47,0<br />

TF 5 57,0 42,0<br />

TF 6 57,0 42,0<br />

TF 7 65,0 50,0<br />

TF 8 65,0 50,0<br />

TF 9 65,0 50,0<br />

TF 10 62,0 47,0<br />

TF 12b 62,0 47,0


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 61 von 102<br />

Die Berechnung der im Geltungsbereich des Bebauungsplanes angegebenen Emissionskontingente<br />

(LEK) ist mit der Annahme freier Schallausbreitung vom Emissions-<br />

<strong>zu</strong>m Immissionsort und ausschließlich unter Berücksichtigung des Abstandsmaßes<br />

und ohne Berücksichtigung von Abschirmungen und von Bo<strong>den</strong>- und Meteorologie<br />

Dämpfung nach DIN ISO 9613-2 9 [5] durchgeführt wor<strong>den</strong>.<br />

Für alle Immissionsaufpunkte aus Tabelle 3 dieses <strong>Gutachten</strong>s gelten die in Tabelle<br />

10 dieses <strong>Gutachten</strong>s (Kapitel 5.6) genannten Zusatzkontingente.<br />

Die Prüfung der Einhaltung der Emissionskontingente erfolgt nach der DIN 45691<br />

[7], wobei in <strong>den</strong> Gleichungen (6) und (7) für Immissionsorte j im Richtungssektor<br />

k LEKi durch LEK,i + LEK,<strong>zu</strong>s,k <strong>zu</strong> ersetzten ist.<br />

Anmerkung: Ein Betrieb ist auf dem Gewerbegebiet <strong>zu</strong>lässig, wenn der nach TA-Lärm berechnete<br />

Beurteilungspegel Lr, i am jeweiligen Immissionsort das für das Betriebsgrundstück<br />

aus dem im Bebauungsplan festgesetzten Emissionskontingent berechnete Immissionskontingent<br />

einhält bzw. unterschreitet.<br />

Auf der Teilfläche TF 3 ist der Lärmpegelbereich IV und für die Teilflächen TF 2b,<br />

TF 2a, TF 4, TF 7 bis 10 und TF 12 ist der Lärmpegelbereich III nach DIN 4<strong>109</strong><br />

[26] fest<strong>zu</strong>setzen. Weitere ggfs. erhöhte Festset<strong>zu</strong>ngen der Lärmpegelbereiche ergeben<br />

sich durch die verkehrsbedingten Geräuschimmissionen aus Anlage 4.<br />

Schallschutz von Büro- und Sozialräumen im Sinne der DIN 4<strong>109</strong> [26]<br />

„In <strong>den</strong> gekennzeichneten Lärmpegelbereichen III, IV und V sind für Neubauten<br />

bzw. bauliche Änderungen von Büro- und Aufenthaltsräumen im Sinne der DIN 4<strong>109</strong><br />

die folgen<strong>den</strong> erforderlich resultieren<strong>den</strong> Schalldämm-Maße (erf. R’ W,res) durch die<br />

Außenbauteile (Wandteile, Fenster, Lüfter, Dächer, etc.) ein<strong>zu</strong>halten:<br />

Lärmpegelbereich III: erf. R’ W,res = 30 dB(A) für Büro- und Sozialräume<br />

Lärmpegelbereich IV: erf. R’ W,res = 35 dB(A) für Büro- und Sozialräume<br />

Lärmpegelbereich V: erf. R’ W,res = 40 dB(A) für Büro- und Sozialräume“<br />

8.4 Vorschlag für textliche Festset<strong>zu</strong>ngen für <strong>den</strong> Bebauungsplan<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/IV<br />

Schallschutz von Büro- und Sozialräumen im Sinne der DIN 4<strong>109</strong> [26]<br />

In <strong>den</strong> gekennzeichneten Lärmpegelbereichen III bis IV sind für Neubauten bzw.<br />

bauliche Änderungen von Büro- und Aufenthaltsräumen im Sinne der DIN 4<strong>109</strong> die<br />

folgen<strong>den</strong> resultieren<strong>den</strong> Schalldämm-Maße (erf. R’ W,res) durch die Außenbauteile<br />

(Wandteile, Fenster, Lüfter, Dächer etc.) ein<strong>zu</strong>halten:


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 62 von 102<br />

Lärmpegelbereich III: erf. R’ W,res = 35 dB(A) für Aufenthaltsräume von Wohnungen<br />

erf. R’ W,res = 30 dB(A) für Büro- und Sozialräume<br />

Lärmpegelbereich IV: erf. R’ W,res = 40 dB(A) für Aufenthaltsräume von Wohnungen<br />

erf. R’ W,res = 35 dB(A) für Büro- und Sozialräume<br />

Schallschutz von Schlafräumen nach DIN 4<strong>109</strong> [26]<br />

„In dem Lärmpegelbereich IV sind im Zusammenhang mit Fenstern von Schlafräumen<br />

<strong>zu</strong>sätzlich schallgedämpfte Lüftungsanlagen erforderlich, die die Gesamtschalldämmung<br />

der Außenfassade nicht verschlechtern. Alternative hier<strong>zu</strong> ist die Lüftung<br />

über die vollständig lärmabgewandten Fassa<strong>den</strong>seiten <strong>zu</strong> ermöglichen bzw. Schlafräume<br />

an diese Gebäudeseite <strong>zu</strong> orientieren.“<br />

Anmerkung: I. d. R. halten Neubauten und sanierte Gebäude nach der aktuellen Wärmeschutzverordnung<br />

die Anforderungen nach DIN 4<strong>109</strong> des Lärmpegelbereiches III bei geschlossenen<br />

Fenstern ein. Bei Schlafräumen ist für eine hinreichende „schallarme“<br />

Belüftung Sorge <strong>zu</strong> tragen, z. B. ist die Lüftung über die vollständig lärmabgewandten<br />

Fassa<strong>den</strong>seiten <strong>zu</strong> ermöglichen bzw. Schlafräume an diese Gebäudeseite<br />

<strong>zu</strong> orientieren.<br />

Außenwohnbereiche nach DIN 4<strong>109</strong> [26]<br />

„In <strong>den</strong> Lärmpegelbereichen III und IV sind beim Neubau oder bei baugenehmigungspflichtigen<br />

Änderungen Außenwohnbereiche wie Terrassen etc. ohne <strong>zu</strong>sätzliche<br />

schallabschirmende Maßnahmen ohne Einzelfallprüfung nicht <strong>zu</strong>lässig. Als<br />

schallabschirmende Maßnahme kann die Anordnung dieser Außenwohnbereiche im<br />

Schallschatten der jeweils <strong>zu</strong>gehörigen Gebäude auf <strong>den</strong> lärmabgewandten Seiten<br />

oder die Anordnung von <strong>zu</strong>sätzlichen Lärmschutzwän<strong>den</strong> im Nahbereich verstan<strong>den</strong><br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Hierbei ist sicher<strong>zu</strong>stellen, dass solche Lärmschutzwände so dimensioniert wer<strong>den</strong>,<br />

dass sie eine Minderung um das Maß der Überschreitung des schalltechnischen Orientierungswertes<br />

des Beiblattes 1 <strong>zu</strong> DIN 18005-1 tagsüber bewirken.“<br />

8.5 Vorschlag für textliche Festset<strong>zu</strong>ngen für <strong>den</strong> Bebauungsplan<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/V<br />

Für diesen Geltungsbereich sind keine weiteren Festset<strong>zu</strong>ngen bzgl. der <strong>zu</strong> erwarten<strong>den</strong><br />

Geräuschsituation notwendig.


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 63 von 102<br />

9 Zusammenfassende Beurteilung<br />

Die Gemeinde Großenkneten beabsichtigt, <strong>den</strong> ehemaligen militärischen Flughafen Ahlhorn<br />

einer zivilen Nut<strong>zu</strong>ng <strong>zu</strong><strong>zu</strong>führen. Mit der Aufstellung der Bebauungspläne<br />

<strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V „Flug-, Logistik- und Gewerbepark Ahlhorn“ soll das Gelände überplant und<br />

als Sonder-, Gewerbe- und Industriegebiete ausgewiesen wer<strong>den</strong>.<br />

Zur Erschließung des gesamten Areals sollen die vorhan<strong>den</strong>en Planstraßen genutzt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Planstraße, die an der Vechtaer Straße im Westen beginnt, soll bis <strong>zu</strong>r Visbeker<br />

Straße im Osten ausgebaut wer<strong>den</strong>. Diese Planstraße soll <strong>zu</strong>nächst als Privatstraße genutzt<br />

wer<strong>den</strong> und mit Schlagbäumen abgesperrt wer<strong>den</strong>. Die Zufahrtwege <strong>zu</strong> <strong>den</strong> Geltungsbereichen<br />

der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/IV und <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/V wer<strong>den</strong> öffentlich.<br />

Die itap - Institut für technische und angewandte Physik GmbH ist beauftragt wor<strong>den</strong>,<br />

Emissionskontingente LEK für die Plangebiete aus<strong>zu</strong>arbeiten. Zusätzlich soll die verkehrsbedingte<br />

Situation vor und nach dem Planvorhaben ermittelt und beurteilt wer<strong>den</strong>.<br />

Die Untersuchungen ergaben folgende Ergebnisse:<br />

Gewerbe:<br />

Unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch die bestehen<strong>den</strong> Industrie- und<br />

Gewerbegebiete und Anlagen im Umfeld der Plangebiete ergeben sich Emissionskontingente<br />

für die einzelnen gewählten Teilflächen auf dem Plangebiet, siehe<br />

Kapitel 8.1 bis 8.3 sowie Tabelle 8 in Kapitel 5.5.<br />

Für die unter Kapitel 5.6 dargestellten Immissionsaufpunkte erhöhen sich die<br />

Emissionskontingente um die in der Tabelle 10 dargestellten Zusatzkontingente<br />

LEK, <strong>zu</strong>s., k.<br />

Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN<br />

45691 [9].<br />

Straßen- und Schienenverkehr:<br />

Aufgrund des Planvorhabens erhöhen sich die Geräuschimmissionen, verursacht<br />

durch Straßen- und Schienenverkehr, auf <strong>den</strong> Plangebieten und im Umfeld der<br />

Plangebiete.<br />

Bestehende Konflikte bzgl. der verkehrsbedingten Geräuschimmissionen an der<br />

Vechtaer Straße und an der Visbeker Straße wer<strong>den</strong> durch das Planvorhaben teilweise<br />

verschärft.


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 64 von 102<br />

Bei einer kumulativen Betrachtung der Geräuschimmissionen, verursacht durch<br />

Straßen- und Schienenverkehr, wer<strong>den</strong> bestehende Konflikte nicht weitergehend<br />

verschärft.<br />

Im Bereich der Vechtaer Straße und der Visbeker Straße überschreiten die Beurteilungspegel<br />

vereinzelt <strong>den</strong> kritischen Wert 60 dB(A) im Nachtzeitraum und<br />

70 dB(A) im Tagzeitraum. Aufgrund der Tatsache, dass weder die Visbeker Straße<br />

noch die Vechtaer Straße neu gebaut wer<strong>den</strong> bzw. wesentlich geändert wer<strong>den</strong>,<br />

sind Entschädigungsansprüche seitens der Anwohner nicht rechtens.<br />

Fluglärm<br />

Ein entsprechendes schalltechnisches <strong>Gutachten</strong> <strong>zu</strong>m Fluglärm [28] führt aus, dass<br />

die bestehen<strong>den</strong> Wohngebäude außerhalb der Plangebiete nicht in <strong>den</strong> Schallschutzbereichen<br />

1 und 2 liegen. Somit sind keinerlei Konflikte <strong>zu</strong> erwarten.<br />

Es wird eine beschränkte Bauschutzzone gemäß §17 LuftVG beantragt.<br />

Textliche Festset<strong>zu</strong>ngen in <strong>den</strong> Bebauungsplänen<br />

Es sind Lärmpegelbereiche in Be<strong>zu</strong>g auf Verkehrsgeräuschimmissionen und gewerblichen<br />

Immissionen notwendig. In Kapitel 8 sind Vorschläge für die textlichen<br />

Festset<strong>zu</strong>ngen in die jeweiligen Bebauungspläne dargestellt.<br />

Es ist ggfs. die beschränkte Bauschutzzone gemäß §17 LuftVG fest<strong>zu</strong>setzen.<br />

Ol<strong>den</strong>burg, <strong>den</strong> 05. Juni 2012<br />

Dr. Michael A. Bellmann<br />

von der Ol<strong>den</strong>burgischen IHK ö. b. u. v. Sachverständiger für Schwingungen, Erschütterungen und Vibrationen<br />

Sachstellenleiter der Messstelle nach §26 BImSchG für Schwingungen, Erschütterungen und Vibrationen<br />

Anlagen:<br />

• Anlage 1: Geltungsbereiche der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V<br />

• Anlage 2: Gewerbliche Vorbelastung<br />

• Anlage 3: Darstellung der Ergebnisse der Immissionskontingentierung<br />

• Anlage 4: Immissionsraster (farbig)


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 65 von 102<br />

Anlage 1: Geltungsbereiche der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V<br />

Anlage 1.1: Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I<br />

Anlage 1.2: Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A<br />

Anlage 1.3: Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II B<br />

Anlage 1.4: Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/III<br />

Anlage 1.5: Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/IV<br />

Anlage 1.6: Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/V


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 66 von 102<br />

Anlage 1.1: Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 67 von 102<br />

Anlage 1.2: Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II A


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 68 von 102<br />

Anlage 1.3: Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/II B


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 69 von 102<br />

Anlage 1.4: Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/III


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 70 von 102<br />

Anlage 1.5: Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/IV


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 71 von 102<br />

Anlage 1.6: Geltungsbereich des Bebauungsplans <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/V


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 72 von 102<br />

Anlage 2: Gewerbliche Vorbelastung<br />

Anlage 2.1: Gewerbliche Vorbelastung nordwestlich der Plangebiete<br />

Anlage 2.2: Gewerbliche Vorbelastung nordöstlich der Plangebiete<br />

Anlage 2.3: Gewerbliche Vorbelastung südwestlich der Plangebiete


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 73 von 102<br />

Anlage 2.1: Gewerbliche Vorbelastung nordwestlich der Plangebiete


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 74 von 102<br />

Anlage 2.2: Gewerbliche Vorbelastung nordöstlich der Plangebiete


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 75 von 102<br />

Anlage 2.3: Gewerbliche Vorbelastung südwestlich der Plangebiete


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 76 von 102<br />

Anlage 3: Darstellung der Ergebnisse der Immissionskontingentierung


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 77 von 102


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 78 von 102


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 79 von 102


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 80 von 102


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 81 von 102


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 82 von 102


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 83 von 102


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 84 von 102


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 85 von 102


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 86 von 102


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 87 von 102


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 88 von 102


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 89 von 102


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 90 von 102


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 91 von 102


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 92 von 102


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 93 von 102


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 94 von 102


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 95 von 102


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 96 von 102


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 97 von 102


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 98 von 102<br />

Anlage 4: Darstellung der Bereiche für Festset<strong>zu</strong>ngen gemäß<br />

DIN 4<strong>109</strong> sowie für <strong>zu</strong>sätzliche Festset<strong>zu</strong>ngen <strong>zu</strong>m Schallschutz<br />

(Lärmpegelbereiche)<br />

Anlage 4.1: Lärmpegelbereiche für verkehrsbedingte Geräuschimmissionen im Tagzeitraum<br />

(1.OG)<br />

Anlage 4.2: Lärmpegelbereiche für verkehrsbedingte Geräuschimmissionen im Nachtzeitraum<br />

(1.OG)<br />

Anlage 4.3: Immissionsraster für verkehrsbedingte Geräuschimmissionen im Nachtzeitraum<br />

(1.OG)<br />

Anlage 4.4: Lärmpegelbereiche für gewerbliche Geräuschimmissionen im Tagzeitraum


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 99 von 102<br />

Anlage 4.1: Lärmpegelbereiche für verkehrsbedingte Geräuschimmissionen im Tagzeitraum<br />

(1.OG)


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 100 von 102<br />

Anlage 4.2: Lärmpegelbereiche für verkehrsbedingte Geräuschimmissionen im Nachtzeitraum<br />

(1.OG)


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 101 von 102<br />

Anlage 4.3: Immissionsraster für verkehrsbedingte Geräuschimmissionen im Nachtzeitraum<br />

(1.OG)


Projekt <strong>Nr</strong>. 1621-10-e-bel: B-Pläne <strong>Nr</strong>. <strong>109</strong>/I-V der Gemeinde Großenkneten Seite 102 von 102<br />

LPB II<br />

LPB IV<br />

LPB II<br />

LPB III<br />

LPB IV<br />

LPB III<br />

LPB III<br />

LPB III<br />

Anlage 4.4: Lärmpegelbereiche für gewerbliche Geräuschimmissionen im Tagzeitraum<br />

(1.OG). LPB - Lärmpegelbereich

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