Sitzungsvorlage - Gemeinde Großenkneten
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<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
Gremium Sitzung Tag der Sitzung TOP<br />
Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Großenkneten</strong> 7. 08.10.2012 8<br />
Tagesordnungspunkt<br />
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 – Verwendung des Überschusses und Entlastung<br />
des Bürgermeisters<br />
Beschlussempfehlung<br />
Sach- und Rechtslage:<br />
Der Rat beschließt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010<br />
sowie den Überschuss der Überschussrücklage zuzuführen und dem<br />
Bürgermeister Entlastung zu erteilen.<br />
Für jedes Haushaltsjahr ist ein Jahresabschluss nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen<br />
Buchführung aufzustellen.<br />
Nach § 129 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat der Bürgermeister die Vollständigkeit<br />
und Richtigkeit des Jahresabschlusses festzustellen und dem Rechnungsprüfungsamt<br />
zur Prüfung vorzulegen. Der Jahresabschluss ist mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes<br />
und mit einer eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht dem Rat unverzüglich vorzulegen.<br />
Diese Unterlagen wurden den Mitgliedern des Rates mit Schreiben vom 18.06.2012 übersandt.<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat den Jahresabschluss, die Zuführung des Überschusses in die Überschussrücklage<br />
und die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen (§§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 110 Abs. 7<br />
und 129 Abs. 1 NKomVG).<br />
Das Rechnungsprüfungsamt hat eine ordnungsmäßige Haushaltsführung bescheinigt und keine<br />
Beanstandungen zum Jahresabschluss 2010 festgestellt. Ferner werden auch keine Bedenken gegen<br />
die Entlastung des Bürgermeisters erhoben. Auf die Schlussfeststellung des Prüfungsberichtes<br />
vom 16.05.2012 wird verwiesen.<br />
Das ordentliche Ergebnis des Ergebnishaushaltes schließt 2010 mit einem Fehlbetrag von<br />
534.708,28 € ab. Die regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen überstiegen somit die regelmäßigen<br />
Erträge um diesen Betrag. Dank einmaliger „Grundstücksveräußerungsgewinne“ (Differenz<br />
zwischen Kaufpreis und Bilanzbuchwert) konnten erhebliche außerordentliche Erträge gebucht<br />
werden. Das außerordentliche Ergebnis sieht daher einen Überschuss von 649.056,94 €<br />
vor. Insgesamt verbleibt als Jahresergebnis im Ergebnishaushalt noch ein Überschuss von<br />
114.348,66 €. Dieser Überschuss ist der Überschussrücklage zuzuführen.<br />
Die Bilanzsumme konnte 2010 um 1.256.119,09 € auf 83.865.951,76 € erhöht werden. Die Geldschulden<br />
stiegen um 1.969.358,17 € auf 2.336.593,41 €. Die Nettoposition (Eigenkapital) zeigt<br />
den Teil des Vermögens an, der nach Abzug der Verbindlichkeiten und Rückstellungen verbleibt.<br />
Sie erhöht sich um 536.593,15 € auf 69.796.144,33 €. 83 % des gemeindlichen Vermögens sind<br />
mit eigenen Mitteln finanziert.
Der Bürgermeister hat im Rahmen seiner Zuständigkeit im Jahr 2010 folgende über- und außerplanmäßige<br />
Aufwendungen/Auszahlungen genehmigt:<br />
Produkt PSP-Element Betrag Begründungen<br />
Standesamt P1.122100 1.620,96 € Höhere Aufwendungen für<br />
EDV, Vordrucke und Stammbücher.<br />
<strong>Gemeinde</strong>bücherei P1.272000 8.108,43 € Aufwendungen für EDV und<br />
Telekommunikation sind der<br />
Bücherei neu korrekt zugeord-<br />
Leistungen nach dem<br />
Asylb.Leistungsgesetz<br />
net worden.<br />
P1.313000 219,10 € Geschäftsaufwendungen wurden<br />
der Aufgabe korrekt zugeordnet.<br />
Einzelheiten zum Jahresabschluss 2010 können dem umfangreichen Anhang sowie dem Rechenschaftsbericht,<br />
die Bestandteile des Jahresabschlusses sind, entnommen werden.<br />
Der Bürgermeister schlug dem Finanz- und Wirtschaftsausschuss vor, dem Verwaltungsausschuss<br />
zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 zu<br />
beschließen, den Überschuss der Überschussrücklage zuzuführen und dem Bürgermeister Entlastung<br />
zu erteilen.<br />
Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss schlug dem Verwaltungsausschuss nach Beratung am<br />
03.09.2012 vor, zu beschließen, dem Rat zu empfehlen, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr<br />
2010 zu beschließen, den Überschuss der Überschussrücklage zuzuführen und dem Bürgermeister<br />
Entlastung zu erteilen.<br />
Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat nach Beratung am 24.09.2012, den Jahresabschluss<br />
für das Haushaltsjahr 2010 zu beschließen, den Überschuss der Überschussrücklage zuzuführen<br />
und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.