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Sitzungsvorlage - Gemeinde Großenkneten

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<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

Gremium Sitzung Tag der Sitzung TOP<br />

Rat der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Großenkneten</strong> 7. 08.10.2012 8<br />

Tagesordnungspunkt<br />

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 – Verwendung des Überschusses und Entlastung<br />

des Bürgermeisters<br />

Beschlussempfehlung<br />

Sach- und Rechtslage:<br />

Der Rat beschließt den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010<br />

sowie den Überschuss der Überschussrücklage zuzuführen und dem<br />

Bürgermeister Entlastung zu erteilen.<br />

Für jedes Haushaltsjahr ist ein Jahresabschluss nach den Grundsätzen der ordnungsgemäßen<br />

Buchführung aufzustellen.<br />

Nach § 129 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) hat der Bürgermeister die Vollständigkeit<br />

und Richtigkeit des Jahresabschlusses festzustellen und dem Rechnungsprüfungsamt<br />

zur Prüfung vorzulegen. Der Jahresabschluss ist mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes<br />

und mit einer eigenen Stellungnahme zu diesem Bericht dem Rat unverzüglich vorzulegen.<br />

Diese Unterlagen wurden den Mitgliedern des Rates mit Schreiben vom 18.06.2012 übersandt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat hat den Jahresabschluss, die Zuführung des Überschusses in die Überschussrücklage<br />

und die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen (§§ 58 Abs. 1 Nr. 10, 110 Abs. 7<br />

und 129 Abs. 1 NKomVG).<br />

Das Rechnungsprüfungsamt hat eine ordnungsmäßige Haushaltsführung bescheinigt und keine<br />

Beanstandungen zum Jahresabschluss 2010 festgestellt. Ferner werden auch keine Bedenken gegen<br />

die Entlastung des Bürgermeisters erhoben. Auf die Schlussfeststellung des Prüfungsberichtes<br />

vom 16.05.2012 wird verwiesen.<br />

Das ordentliche Ergebnis des Ergebnishaushaltes schließt 2010 mit einem Fehlbetrag von<br />

534.708,28 € ab. Die regelmäßig wiederkehrenden Aufwendungen überstiegen somit die regelmäßigen<br />

Erträge um diesen Betrag. Dank einmaliger „Grundstücksveräußerungsgewinne“ (Differenz<br />

zwischen Kaufpreis und Bilanzbuchwert) konnten erhebliche außerordentliche Erträge gebucht<br />

werden. Das außerordentliche Ergebnis sieht daher einen Überschuss von 649.056,94 €<br />

vor. Insgesamt verbleibt als Jahresergebnis im Ergebnishaushalt noch ein Überschuss von<br />

114.348,66 €. Dieser Überschuss ist der Überschussrücklage zuzuführen.<br />

Die Bilanzsumme konnte 2010 um 1.256.119,09 € auf 83.865.951,76 € erhöht werden. Die Geldschulden<br />

stiegen um 1.969.358,17 € auf 2.336.593,41 €. Die Nettoposition (Eigenkapital) zeigt<br />

den Teil des Vermögens an, der nach Abzug der Verbindlichkeiten und Rückstellungen verbleibt.<br />

Sie erhöht sich um 536.593,15 € auf 69.796.144,33 €. 83 % des gemeindlichen Vermögens sind<br />

mit eigenen Mitteln finanziert.


Der Bürgermeister hat im Rahmen seiner Zuständigkeit im Jahr 2010 folgende über- und außerplanmäßige<br />

Aufwendungen/Auszahlungen genehmigt:<br />

Produkt PSP-Element Betrag Begründungen<br />

Standesamt P1.122100 1.620,96 € Höhere Aufwendungen für<br />

EDV, Vordrucke und Stammbücher.<br />

<strong>Gemeinde</strong>bücherei P1.272000 8.108,43 € Aufwendungen für EDV und<br />

Telekommunikation sind der<br />

Bücherei neu korrekt zugeord-<br />

Leistungen nach dem<br />

Asylb.Leistungsgesetz<br />

net worden.<br />

P1.313000 219,10 € Geschäftsaufwendungen wurden<br />

der Aufgabe korrekt zugeordnet.<br />

Einzelheiten zum Jahresabschluss 2010 können dem umfangreichen Anhang sowie dem Rechenschaftsbericht,<br />

die Bestandteile des Jahresabschlusses sind, entnommen werden.<br />

Der Bürgermeister schlug dem Finanz- und Wirtschaftsausschuss vor, dem Verwaltungsausschuss<br />

zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2010 zu<br />

beschließen, den Überschuss der Überschussrücklage zuzuführen und dem Bürgermeister Entlastung<br />

zu erteilen.<br />

Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss schlug dem Verwaltungsausschuss nach Beratung am<br />

03.09.2012 vor, zu beschließen, dem Rat zu empfehlen, den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr<br />

2010 zu beschließen, den Überschuss der Überschussrücklage zuzuführen und dem Bürgermeister<br />

Entlastung zu erteilen.<br />

Der Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat nach Beratung am 24.09.2012, den Jahresabschluss<br />

für das Haushaltsjahr 2010 zu beschließen, den Überschuss der Überschussrücklage zuzuführen<br />

und dem Bürgermeister Entlastung zu erteilen.

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