Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 68b - Gemeinde ...
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Vorentwurf (Stand: 28.06.2012) Seite 4<br />
4.2 Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. 68, 1. Änderung und <strong>Nr</strong>. 68a „Gewerbe- und<br />
Industriegelände Ahlhorn“<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>68b</strong> „Gewerbe- und Industriegelände Ahlhorn“ überlagert<br />
Teile der rechtsverbindlichen Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. 68 i. d. F. der 1. Änderung sowie<br />
<strong>Nr</strong>. 68a „Gewerbe- und Industriegelände Ahlhorn“ (vgl. Übersicht). Mit Rechtskraft<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>68b</strong> treten in dessen räumlichem Geltungsbereich die<br />
bisherigen Festsetzungen außer Kraft.<br />
4. PLANUNGSZIELE<br />
Die Firma Heidemark Mästerkreis GmbH & Co. KG plant eine Erweiterung des<br />
Betriebes am Standort in Ahlhorn, an der „Lether Gewerbestraße“. Das Unternehmen<br />
möchte den Betrieb nach Westen erweitern.<br />
Zugleich ist die Ansiedlung einer Geflügelschlachterei angrenzend an den Betrieb<br />
Heidemark vorgesehen. Beide Betriebe möchten durch ihre Unternehmungen<br />
Synergieeffekte nutzen. Beispielsweise sollen das geplante Tiefkühllager und die<br />
vorhandene Kläranlage der Firma Heidemark gemeinsam genutzt werden.<br />
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