Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 68b - Gemeinde ...

Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 68b - Gemeinde ... Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 68b - Gemeinde ...

24.04.2013 Aufrufe

Vorentwurf (Stand: 28.06.2012) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. § 58 Abs. 2 Ziffer 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Großenkneten in seiner Sitzung am 07.03.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68b „Gewerbe- und Industriegelände Ahlhorn“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am ……………….. ortsüblich bekannt gemacht. 2. PLANUNTERLAGE Die Planzeichnung wurde unter Verwendung eines von der Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Cloppenburg, Katasteramt Wildeshausen, zur Verfügung gestellten Katasterplanes im Maßstab 1 : 1.000 erstellt. 3. GELTUNGSBEREICH Das zwei räumlich getrennte Teilbereiche umfassende Plangebiet liegt in Ahlhorn südlich der „Cloppenburger Straße“ (ehem. B 213) im westlichen und südlichen Anschluss an das Gewerbe- und Industriegelände an der „Lether Gewerbestraße“. Lage und Abgrenzung der insgesamt ca. 17,9 ha großen Fläche sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. PlanForum Nord GmbH Fon: (0 44 35) 97 15 85 Am Rieskamp 14 Fax: (0 44 35) 97 15 86 26197 Großenkneten info@planforum-nord.de

Vorentwurf (Stand: 28.06.2012) Seite 3 4. STAND DER RÄUMLICHEN PLANUNG 4.1 Flächennutzungsplan Der Geltungsbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan i. d. F. der 68. Änderung bisher als Fläche für die Landwirtschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 9a BauGB) dargestellt. Um dem sog. Entwicklungsgebot – gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln – zu genügen, wird parallel zu dem Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 68b „Gewerbeund Industriegelände Ahlhorn“ die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bereich „Gewerbe- und Industriegelände Ahlhorn“ durchgeführt. Diese beinhaltet die Darstellung von Gewerblichen Bauflächen (G; § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO), von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB), von Flächen für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Elektrizität (§ 5 Abs. 2 Nr. 4 BauGB) sowie von Wasserflächen/Hochwasserrückhaltebecken (§ 5 Abs. 2 Nr. 7 BauGB). Die geänderten Darstellungen sind in dem nachfolgenden Planausschnitt durch das Planzeichen 15.15. PlanZV „Grenze des räumlichen Geltungsbereiches“ gekennzeichnet. PlanForum Nord GmbH Fon: (0 44 35) 97 15 85 Am Rieskamp 14 Fax: (0 44 35) 97 15 86 26197 Großenkneten info@planforum-nord.de

Vorentwurf (Stand: 28.06.2012) Seite 3<br />

4. STAND DER RÄUMLICHEN PLANUNG<br />

4.1 Flächennutzungsplan<br />

Der Geltungsbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan i. d. F. der<br />

68. Änderung bisher als Fläche für die Landwirtschaft (§ 5 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 9a BauGB)<br />

dargestellt. Um dem sog. Entwicklungsgebot – gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind<br />

Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln – zu genügen, wird<br />

parallel zu dem Aufstellungsverfahren für den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>68b</strong> „Gewerbeund<br />

Industriegelände Ahlhorn“ die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes,<br />

Bereich „Gewerbe- und Industriegelände Ahlhorn“ durchgeführt. Diese beinhaltet<br />

die Darstellung von Gewerblichen Bauflächen (G; § 1 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 3 BauNVO), von<br />

Flächen für Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft (§ 5 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 10 BauGB), von Flächen für<br />

Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Elektrizität (§ 5 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 4<br />

BauGB) sowie von Wasserflächen/Hochwasserrückhaltebecken (§ 5 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 7<br />

BauGB).<br />

Die geänderten Darstellungen sind in dem nachfolgenden Planausschnitt durch das<br />

Planzeichen 15.15. PlanZV „Grenze des räumlichen Geltungsbereiches“<br />

gekennzeichnet.<br />

PlanForum Nord GmbH Fon: (0 44 35) 97 15 85<br />

Am Rieskamp 14 Fax: (0 44 35) 97 15 86<br />

26197 Großenkneten info@planforum-nord.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!