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Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 68b - Gemeinde ...

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Vorentwurf (Stand: 28.06.2012) Seite 2<br />

1. PLANAUFSTELLUNG<br />

Auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. § 58 Abs. 2<br />

Ziffer 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der<br />

Verwaltungsausschuss der <strong>Gemeinde</strong> Großenkneten in seiner Sitzung am 07.03.2011<br />

die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>68b</strong> „Gewerbe- und Industriegelände<br />

Ahlhorn“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am ………………..<br />

ortsüblich bekannt gemacht.<br />

2. PLANUNTERLAGE<br />

Die Planzeichnung wurde unter Verwendung eines von der Behörde für<br />

Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Cloppenburg, Katasteramt<br />

Wildeshausen, zur Verfügung gestellten Katasterplanes im Maßstab 1 : 1.000 erstellt.<br />

3. GELTUNGSBEREICH<br />

Das zwei räumlich getrennte Teilbereiche umfassende Plangebiet liegt in Ahlhorn<br />

südlich der „Cloppenburger Straße“ (ehem. B 213) im westlichen und südlichen<br />

Anschluss an das Gewerbe- und Industriegelände an der „Lether Gewerbestraße“.<br />

Lage und Abgrenzung der insgesamt ca. 17,9 ha großen Fläche sind der<br />

nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.<br />

PlanForum Nord GmbH Fon: (0 44 35) 97 15 85<br />

Am Rieskamp 14 Fax: (0 44 35) 97 15 86<br />

26197 Großenkneten info@planforum-nord.de

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