Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 68b - Gemeinde ...
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Vorentwurf (Stand: 28.06.2012) Seite 2<br />
1. PLANAUFSTELLUNG<br />
Auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. § 58 Abs. 2<br />
Ziffer 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der<br />
Verwaltungsausschuss der <strong>Gemeinde</strong> Großenkneten in seiner Sitzung am 07.03.2011<br />
die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>68b</strong> „Gewerbe- und Industriegelände<br />
Ahlhorn“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am ………………..<br />
ortsüblich bekannt gemacht.<br />
2. PLANUNTERLAGE<br />
Die Planzeichnung wurde unter Verwendung eines von der Behörde für<br />
Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Cloppenburg, Katasteramt<br />
Wildeshausen, zur Verfügung gestellten Katasterplanes im Maßstab 1 : 1.000 erstellt.<br />
3. GELTUNGSBEREICH<br />
Das zwei räumlich getrennte Teilbereiche umfassende Plangebiet liegt in Ahlhorn<br />
südlich der „Cloppenburger Straße“ (ehem. B 213) im westlichen und südlichen<br />
Anschluss an das Gewerbe- und Industriegelände an der „Lether Gewerbestraße“.<br />
Lage und Abgrenzung der insgesamt ca. 17,9 ha großen Fläche sind der<br />
nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.<br />
PlanForum Nord GmbH Fon: (0 44 35) 97 15 85<br />
Am Rieskamp 14 Fax: (0 44 35) 97 15 86<br />
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