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Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 68b - Gemeinde ...

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Vorentwurf (Stand: 28.06.2012) Seite 1<br />

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<strong>Kurzbegründung</strong> <strong>zum</strong><br />

<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>68b</strong><br />

„Gewerbe- und Industriegelände Ahlhorn“<br />

(Teilaufhebung der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. 68, 1. Änderung und <strong>Nr</strong>. 68a)<br />

<strong>Gemeinde</strong> Großenkneten


Vorentwurf (Stand: 28.06.2012) Seite 2<br />

1. PLANAUFSTELLUNG<br />

Auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. § 58 Abs. 2<br />

Ziffer 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der<br />

Verwaltungsausschuss der <strong>Gemeinde</strong> Großenkneten in seiner Sitzung am 07.03.2011<br />

die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>68b</strong> „Gewerbe- und Industriegelände<br />

Ahlhorn“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am ………………..<br />

ortsüblich bekannt gemacht.<br />

2. PLANUNTERLAGE<br />

Die Planzeichnung wurde unter Verwendung eines von der Behörde für<br />

Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Cloppenburg, Katasteramt<br />

Wildeshausen, zur Verfügung gestellten Katasterplanes im Maßstab 1 : 1.000 erstellt.<br />

3. GELTUNGSBEREICH<br />

Das zwei räumlich getrennte Teilbereiche umfassende Plangebiet liegt in Ahlhorn<br />

südlich der „Cloppenburger Straße“ (ehem. B 213) im westlichen und südlichen<br />

Anschluss an das Gewerbe- und Industriegelände an der „Lether Gewerbestraße“.<br />

Lage und Abgrenzung der insgesamt ca. 17,9 ha großen Fläche sind der<br />

nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.<br />

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Vorentwurf (Stand: 28.06.2012) Seite 3<br />

4. STAND DER RÄUMLICHEN PLANUNG<br />

4.1 Flächennutzungsplan<br />

Der Geltungsbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan i. d. F. der<br />

68. Änderung bisher als Fläche für die Landwirtschaft (§ 5 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 9a BauGB)<br />

dargestellt. Um dem sog. Entwicklungsgebot – gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind<br />

Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln – zu genügen, wird<br />

parallel zu dem Aufstellungsverfahren für den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>68b</strong> „Gewerbeund<br />

Industriegelände Ahlhorn“ die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes,<br />

Bereich „Gewerbe- und Industriegelände Ahlhorn“ durchgeführt. Diese beinhaltet<br />

die Darstellung von Gewerblichen Bauflächen (G; § 1 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 3 BauNVO), von<br />

Flächen für Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />

Natur und Landschaft (§ 5 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 10 BauGB), von Flächen für<br />

Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Elektrizität (§ 5 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 4<br />

BauGB) sowie von Wasserflächen/Hochwasserrückhaltebecken (§ 5 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 7<br />

BauGB).<br />

Die geänderten Darstellungen sind in dem nachfolgenden Planausschnitt durch das<br />

Planzeichen 15.15. PlanZV „Grenze des räumlichen Geltungsbereiches“<br />

gekennzeichnet.<br />

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Vorentwurf (Stand: 28.06.2012) Seite 4<br />

4.2 Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. 68, 1. Änderung und <strong>Nr</strong>. 68a „Gewerbe- und<br />

Industriegelände Ahlhorn“<br />

Der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>68b</strong> „Gewerbe- und Industriegelände Ahlhorn“ überlagert<br />

Teile der rechtsverbindlichen Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. 68 i. d. F. der 1. Änderung sowie<br />

<strong>Nr</strong>. 68a „Gewerbe- und Industriegelände Ahlhorn“ (vgl. Übersicht). Mit Rechtskraft<br />

des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>68b</strong> treten in dessen räumlichem Geltungsbereich die<br />

bisherigen Festsetzungen außer Kraft.<br />

4. PLANUNGSZIELE<br />

Die Firma Heidemark Mästerkreis GmbH & Co. KG plant eine Erweiterung des<br />

Betriebes am Standort in Ahlhorn, an der „Lether Gewerbestraße“. Das Unternehmen<br />

möchte den Betrieb nach Westen erweitern.<br />

Zugleich ist die Ansiedlung einer Geflügelschlachterei angrenzend an den Betrieb<br />

Heidemark vorgesehen. Beide Betriebe möchten durch ihre Unternehmungen<br />

Synergieeffekte nutzen. Beispielsweise sollen das geplante Tiefkühllager und die<br />

vorhandene Kläranlage der Firma Heidemark gemeinsam genutzt werden.<br />

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Vorentwurf (Stand: 28.06.2012) Seite 5<br />

Damit die Betriebserweiterung der Firma Heidemark und auch die Neuansiedlung<br />

der Geflügelschlachterei ermöglicht werden kann, ist es zwingend erforderlich, einen<br />

<strong>Bebauungsplan</strong> aufzustellen.<br />

Für die Neuansiedlung ist Grunderwerb erforderlich. Es ist vorgesehen, die westliche<br />

Teilfläche als gewerbliche Baufläche auszuweisen. Der vorhandene Wall soll nach<br />

Westen versetzt werden. Die Erschließung erfolgt über die „Lether Gewerbestraße“<br />

und <strong>zum</strong> Teil über die private Grundstücksfläche. Die Fläche im östlichen Bereich ist<br />

neu zu beordnen. Aufgrund der höheren Flächenversiegelung muss die<br />

Regenrückhaltung vergrößert werden.<br />

5. Umweltprüfung<br />

Für das Plangebiet liegen keine Informationen über besonders geschützte Biotope,<br />

gefährdete Tier- und Pflanzenarten, Wallhecken und / oder sonstige Schutzgebiete<br />

oder Schutzobjekte vor. Gleichwohl sind unter Berücksichtigung der zukünftigen<br />

Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>68b</strong> „Gewerbe- und Industriegelände<br />

Ahlhorn“ bei einer Umsetzung des Vorhabens erhebliche Umweltauswirkungen<br />

grundsätzlich in Bezug auf folgende Schutzgüter zu erwarten:<br />

Mensch – Immissionen (Lärm)<br />

Tiere / Pflanzen – Verlust von Teillebensräumen<br />

Boden – Verlust von Bodenfunktionen durch teilw. Überbauung / Befestigung<br />

Klima / Luft – Veränderung des örtlichen Kleinklimas<br />

Landschaftsbild – Veränderungen<br />

Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 <strong>Nr</strong>. 7 und § 1a BauGB wird<br />

eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen<br />

Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und<br />

bewertet werden. Die Prüfung der Umweltauswirkungen stützt sich im Wesentlichen<br />

auf folgende Unterlagen:<br />

Biotoptypenkartierung<br />

Eingriffsbilanzierung<br />

Artenschutzrechtliche Prüfung<br />

Schalltechnisches Gutachten<br />

Der Untersuchungsraum umfasst neben dem Plangebiet auch die nähere Umgebung,<br />

um insbesondere aus schalltechnischer Sicht eine den rechtlichen Anforderungen<br />

gerecht werdende Konfliktbewältigung zu gewährleisten.<br />

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