Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 68b - Gemeinde ...
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Vorentwurf (Stand: 28.06.2012) Seite 1<br />
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<strong>Kurzbegründung</strong> <strong>zum</strong><br />
<strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>68b</strong><br />
„Gewerbe- und Industriegelände Ahlhorn“<br />
(Teilaufhebung der Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. 68, 1. Änderung und <strong>Nr</strong>. 68a)<br />
<strong>Gemeinde</strong> Großenkneten
Vorentwurf (Stand: 28.06.2012) Seite 2<br />
1. PLANAUFSTELLUNG<br />
Auf Grund des § 1 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) i. V. m. § 58 Abs. 2<br />
Ziffer 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der<br />
Verwaltungsausschuss der <strong>Gemeinde</strong> Großenkneten in seiner Sitzung am 07.03.2011<br />
die Aufstellung des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>68b</strong> „Gewerbe- und Industriegelände<br />
Ahlhorn“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am ………………..<br />
ortsüblich bekannt gemacht.<br />
2. PLANUNTERLAGE<br />
Die Planzeichnung wurde unter Verwendung eines von der Behörde für<br />
Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Cloppenburg, Katasteramt<br />
Wildeshausen, zur Verfügung gestellten Katasterplanes im Maßstab 1 : 1.000 erstellt.<br />
3. GELTUNGSBEREICH<br />
Das zwei räumlich getrennte Teilbereiche umfassende Plangebiet liegt in Ahlhorn<br />
südlich der „Cloppenburger Straße“ (ehem. B 213) im westlichen und südlichen<br />
Anschluss an das Gewerbe- und Industriegelände an der „Lether Gewerbestraße“.<br />
Lage und Abgrenzung der insgesamt ca. 17,9 ha großen Fläche sind der<br />
nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.<br />
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Vorentwurf (Stand: 28.06.2012) Seite 3<br />
4. STAND DER RÄUMLICHEN PLANUNG<br />
4.1 Flächennutzungsplan<br />
Der Geltungsbereich ist im wirksamen Flächennutzungsplan i. d. F. der<br />
68. Änderung bisher als Fläche für die Landwirtschaft (§ 5 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 9a BauGB)<br />
dargestellt. Um dem sog. Entwicklungsgebot – gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sind<br />
Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln – zu genügen, wird<br />
parallel zu dem Aufstellungsverfahren für den <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>68b</strong> „Gewerbeund<br />
Industriegelände Ahlhorn“ die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes,<br />
Bereich „Gewerbe- und Industriegelände Ahlhorn“ durchgeführt. Diese beinhaltet<br />
die Darstellung von Gewerblichen Bauflächen (G; § 1 Abs. 1 <strong>Nr</strong>. 3 BauNVO), von<br />
Flächen für Maßnahmen <strong>zum</strong> Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,<br />
Natur und Landschaft (§ 5 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 10 BauGB), von Flächen für<br />
Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Elektrizität (§ 5 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 4<br />
BauGB) sowie von Wasserflächen/Hochwasserrückhaltebecken (§ 5 Abs. 2 <strong>Nr</strong>. 7<br />
BauGB).<br />
Die geänderten Darstellungen sind in dem nachfolgenden Planausschnitt durch das<br />
Planzeichen 15.15. PlanZV „Grenze des räumlichen Geltungsbereiches“<br />
gekennzeichnet.<br />
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Vorentwurf (Stand: 28.06.2012) Seite 4<br />
4.2 Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. 68, 1. Änderung und <strong>Nr</strong>. 68a „Gewerbe- und<br />
Industriegelände Ahlhorn“<br />
Der <strong>Bebauungsplan</strong> <strong>Nr</strong>. <strong>68b</strong> „Gewerbe- und Industriegelände Ahlhorn“ überlagert<br />
Teile der rechtsverbindlichen Bebauungspläne <strong>Nr</strong>. 68 i. d. F. der 1. Änderung sowie<br />
<strong>Nr</strong>. 68a „Gewerbe- und Industriegelände Ahlhorn“ (vgl. Übersicht). Mit Rechtskraft<br />
des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>68b</strong> treten in dessen räumlichem Geltungsbereich die<br />
bisherigen Festsetzungen außer Kraft.<br />
4. PLANUNGSZIELE<br />
Die Firma Heidemark Mästerkreis GmbH & Co. KG plant eine Erweiterung des<br />
Betriebes am Standort in Ahlhorn, an der „Lether Gewerbestraße“. Das Unternehmen<br />
möchte den Betrieb nach Westen erweitern.<br />
Zugleich ist die Ansiedlung einer Geflügelschlachterei angrenzend an den Betrieb<br />
Heidemark vorgesehen. Beide Betriebe möchten durch ihre Unternehmungen<br />
Synergieeffekte nutzen. Beispielsweise sollen das geplante Tiefkühllager und die<br />
vorhandene Kläranlage der Firma Heidemark gemeinsam genutzt werden.<br />
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Vorentwurf (Stand: 28.06.2012) Seite 5<br />
Damit die Betriebserweiterung der Firma Heidemark und auch die Neuansiedlung<br />
der Geflügelschlachterei ermöglicht werden kann, ist es zwingend erforderlich, einen<br />
<strong>Bebauungsplan</strong> aufzustellen.<br />
Für die Neuansiedlung ist Grunderwerb erforderlich. Es ist vorgesehen, die westliche<br />
Teilfläche als gewerbliche Baufläche auszuweisen. Der vorhandene Wall soll nach<br />
Westen versetzt werden. Die Erschließung erfolgt über die „Lether Gewerbestraße“<br />
und <strong>zum</strong> Teil über die private Grundstücksfläche. Die Fläche im östlichen Bereich ist<br />
neu zu beordnen. Aufgrund der höheren Flächenversiegelung muss die<br />
Regenrückhaltung vergrößert werden.<br />
5. Umweltprüfung<br />
Für das Plangebiet liegen keine Informationen über besonders geschützte Biotope,<br />
gefährdete Tier- und Pflanzenarten, Wallhecken und / oder sonstige Schutzgebiete<br />
oder Schutzobjekte vor. Gleichwohl sind unter Berücksichtigung der zukünftigen<br />
Festsetzungen des <strong>Bebauungsplan</strong>es <strong>Nr</strong>. <strong>68b</strong> „Gewerbe- und Industriegelände<br />
Ahlhorn“ bei einer Umsetzung des Vorhabens erhebliche Umweltauswirkungen<br />
grundsätzlich in Bezug auf folgende Schutzgüter zu erwarten:<br />
Mensch – Immissionen (Lärm)<br />
Tiere / Pflanzen – Verlust von Teillebensräumen<br />
Boden – Verlust von Bodenfunktionen durch teilw. Überbauung / Befestigung<br />
Klima / Luft – Veränderung des örtlichen Kleinklimas<br />
Landschaftsbild – Veränderungen<br />
Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 <strong>Nr</strong>. 7 und § 1a BauGB wird<br />
eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen<br />
Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und<br />
bewertet werden. Die Prüfung der Umweltauswirkungen stützt sich im Wesentlichen<br />
auf folgende Unterlagen:<br />
Biotoptypenkartierung<br />
Eingriffsbilanzierung<br />
Artenschutzrechtliche Prüfung<br />
Schalltechnisches Gutachten<br />
Der Untersuchungsraum umfasst neben dem Plangebiet auch die nähere Umgebung,<br />
um insbesondere aus schalltechnischer Sicht eine den rechtlichen Anforderungen<br />
gerecht werdende Konfliktbewältigung zu gewährleisten.<br />
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