Amtsblatt Ausgabe 51/2012 - Hiltpoltstein

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24.04.2013 Aufrufe

Hinweis an unsere Inserenten, sowie an die die Verantwortlichen von Kirchen, Vereine und Verbänden Die Verwaltung ist am 27. und 28. Dezember 2012 geschlossen. In KW 52/2012 erscheint kein Amtsblatt. Die erste Ausgabe der Amtlichen Nachrichten im Jahr 2013 erscheint zu folgendem Termin, Ausgabe: Nr. 1. 02. Januar 2013. Redaktionsschluss: Donnerstag, 20. Dezember 2012, 11 00 Uhr. Bitte beachten Sie den Termin des Reaktionsschlusses für die Ankündigung von Veranstaltungen sowie für Ihre Neujahrsgrüße. BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Eintragungsscheinen für das Volksbegehren „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“ 1. Das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“ (Eintragungsfrist vom 17. bis 30. Januar 2013) der Stadt Gräfenberg, des Marktes Hiltpoltstein und der Gemeinde Weißenohe wird am Freitag, 28. Dezember 2012 von 08 00 Uhr bis 12 00 Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg, Erdgeschoss, für Stimmberechtigte zur Einsicht bereit gehalten. Die Verwaltung hat an diesem Tag grundsätzlich geschlossen. Es wird aber für diese Einsichtsmöglichkeit ein Bereitschaftsdienst von 08 00 bis 12 00 Uhr eingerichtet. Bitte rufen Sie deshalb bei Bedarf an diesem Tag die Telefonnummer 0152 / 22559135 an, um einen Termin für die Einsichtnahme zu vereinbaren. Stimmberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können überprüft werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach Art. 31 Abs. 7 des Meldegesetzes eingetragen ist. 2. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich. 3. Zur Eintragung ist nur zugelassen, wer a) in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder b) einen Eintragungsschein hat und stimmberechtigt ist. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann vom 28. Dezember 2012 bis 1. Januar 2013 schriftlich Einspruch einlegen. Am Freitag, 28. Dezember 2012, von 08 00 Uhr bis 12 00 Uhr kann der Einspruch auch durch Erklärung zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg, eingelegt werden. Auch hier ist eine vorherige Terminabsprache an diesem Tag unter der Telefonnummer 0152 / 22559135 erforderlich. 4. Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich in die Eintragungsliste eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen. Darüber hinaus können Stimmberechtigte, die während der gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusuchen, gem. Art. 69 Abs. 3 Satz 3 LWG auf dem Eintragungsschein eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist auf dem Eintragungsschein eidesstattlich zu versichern. Briefliche Eintragung ist nicht möglich. 5. Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag, wer 5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragen und stimmberechtigt ist, 5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen, aber stimmberechtigt ist und a) nachweist, dass er ohne Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 Landeswahlordnung (bis zum 27. Dezember 2012) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 19 Abs. 1 Landeswahlordnung (bis zum 1. Januar 2013) versäumt hat, b) dessen Stimmrecht erst nach Ablauf der Fristen nach § 76 Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 oder § 19 Abs. 1 Landeswahlordnung entstanden ist, c) dessen Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat. 6. Der Eintragungsschein kann bis zum 30. Januar 2013, 16 00 Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg, schriftlich (auch per Telefax, E Mail) oder mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden. Behinderte Stimmberechtigte können sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. 7. Der Eintragungsschein wird übersandt oder amtlich überbracht. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Eintragungsschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum 30. Januar 2013, 16 00 Uhr, ein neuer Eintragungsschein erteilt werden. 8. Der Eintragungsschein kann auch durch die stimmberechtigte Person persönlich oder durch nahe Familienangehörige abgeholt werden. Andere Personen können diese Unterlagen nur bei plötzlicher Erkrankung und nur dann abholen, wenn sie der stimmberechtigten Person nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können. Nahe Familienangehörige und andere Personen müssen durch schriftliche gesonderte Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachweisen, dass sie zur Entgegennahme berechtigt sind. 9. Stimmberechtigte, die eine Hilfsperson mit der Eintragung beauftragen wollen (Art. 69 Abs. 3 Satz 3 Landeswahlgesetz, siehe oben Nr. 4), erhalten mit dem Eintragungsschein den Text des Volksbegehrens. 19.12.2012 Werner Wolf, Erster Vorsitzender Standesamt Gräfenberg Erreichbarkeit über Feiertage Für die Zeit vom 24. Dezember 2012 bis 01. Januar 2013 ist das Standesamt Gräfenberg in dringenden Fällen unter der Telefonnummer 0152 / 22559135, zu folgenden Zeiten zu erreichen: 24. Dezember 2012: 9 00 bis 11 00 Uhr 27. Dezember 2012: 8 00 bis 12 00 Uhr 28. Dezember 2012: 8 00 bis 12 00 Uhr 31. Dezember 2012: 9 00 bis 11 00 Uhr Bürgerbüro Erreichbarkeit hinsichtlich Volksbegehren „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“ Eintragungsfrist vom 17. bis 30. Januar 2013 Bis einschließlich Donnerstag, dem 27. Dezember 2012, können Anträge Stimmberechtigter auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis schriftlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg, gestellt werden (z.B. bei Wohnungsverlegungen zwischen dem 14. und 21. Dezember 2012). Bei Bedarf einer persönlichen Vorsprache am 27. Dezember 2012 bei der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg ist ein Sachbearbeiter des Bürgerbüros zwischen 08 00 und 12 00 Uhr unter der TelefonNr. 0152 / 22559135 zu erreichen. Für die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis am 28. Dezember 2012 wird ein Bereitschaftsdienst eingerichtet. Näheres ist unter Nr. 1 der Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Eintragungsscheinen, veröffentlicht in dieser Ausgabe der Amtlichen Nachrichten, zu entnehmen. Im Übrigen ist die Verwaltung am 27. und 28. Dezember 2012 geschlossen.

Veranstaltungskalender Januar / Februar 2013 Den Veranstaltungskalender finden Sie unter den Vereinsnachrichten. Bericht über die 77. öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 29. November 2012 Vereidigung von Herr Bernd Hofmann als Feldgeschworener im Bereich der Gemarkung Thuisbrunn: Herr Bernd Hofmann wurde vom Ersten Bürgermeister mit der dafür vorgeschriebenen Eidesformel vereidigt. Erster Bürgermeister Wolf wünschte Herrn Hofmann viel Erfolg und auch Freude an seinem Amt als Feldgeschworener. Bauleitplanung des Marktes Igensdorf: Bebauungsplan „Gewerbegebiet Ziegeleistraße“; hier: Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB – Entwurf: Die Bauleitplanung des Marktes Igensdorf wurde zur Kenntnis genommen. Einwendungen wurden nicht erhoben. Vorstellung der Dringlichkeitsliste für Straßensanierungsmaßnahmen: Die Dringlichkeitsliste wurde dem Stadtrat vorgestellt. Sobald die Kosten für die einzelnen Maßnahmen feststehen wird die Liste erneut im Stadtrat behandelt. Bis dahin können die Stadträte noch weitere Straßen für die Aufnahme in die Liste vorschlagen. Anzeige einer Hochfrequenzanlage 91322 Gräfenberg, Gmk. Walkersbrunn, Fl.-Nr. 1092/1; NY1728 Gräfenberg 1: Die Anzeige wurde bekanntgegeben. Neubau eines Schleuderbetonmastes mit Versorgungseinheit (BOS-Digitalfunk); Sachstandsbericht: Sämtliche nötigen Grundstücksgeschäfte wurden abgeschlossen. Die Vermessungen wurden mit dem Vermessungsamt durchgesprochen und werden demnächst durchgeführt. Die Freigabe für den nötigen Wegebau erfolgte vom Staatlichen Bauamt. Wann die Arbeiten durchgeführt werden, steht aus Witterungsgründen noch nicht fest. Bezüglich einer eventuellen Kostenbeteiligung durch die Stadt Gräfenberg gibt es noch keine schriftliche Stellungnahme aus München. Erlass einer Ergänzungssatzung „Thuisbrunn West“ (Bauvorhaben Markus und Sandra Bauer): Der Stadtrat nahm den Sachstand bezüglich der Bauleitplanung zur Schaffung von Baurecht für das Grundstück Flur-Nr. 416 Gemarkung Thuisbrunn zur Kenntnis und ist mit der Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB einverstanden. Bericht über die 78. öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 13. Dezember 2012 Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege - hier Aufnahme der Scheune auf Fl. Nr. 95 Gmkg. Gräfenberg in die Denkmalliste Teil A: Baudenkmäler; Eigentümer: Herr Dr. Ulrich Frings: Die Stadt Gräfenberg ist mit der Aufnahme in die Denkmalliste einverstanden und stellt das Einvernehmen nach Art. 2 DSchG her. Antrag auf Verlängerung des Vorbescheids Nr. 20050883 zum Neubau von zwei Wohnhäusern mit Garage auf Fl.Nr. 1640 Gemarkung Thuisbrunn; Antragsteller: Andrea Igel: Mit der beantragten Verlängerung der Baugenehmigung besteht Einverständnis. Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Anhörung zu den Änderungen des LEP-Entwurfs: Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Änderung des Entwurfs des Landesentwicklungsprogramms (LEP) vom 28.11.2012. Zum Entwurf des LEP 2012 wird von Seiten der Stadt Gräfenberg Folgendes beantragt: a. Die Stadt Gräfenberg muss als zentraler Ort erhalten bleiben. Der Regionale Planungsverband wird daher aufgefordert, nach Änderung des LEP Gräfenberg als Grundzentrum einzustufen. b. Die Zielformulierung im Kapitel 3 Siedlungsstruktur, Ziffer 3.2 „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ ist für die Gemeinden noch flexibler zu formulieren. Die Zielformulierung in der vorliegenden Form verstößt nach Auffassung der Gemeinde gegen Art. 83 Abs. 1 und 4 der Bayer. Verfassung, gegen Art. 28 des Grundgesetzes und gegen § 1a Abs. 2 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 7 BauGB. Auf die vorstehende Begründung wird Bezug genommen Auslaufen des Stromlieferungsvertrages mit der Fa. E.ON Bayern AG zum 31.12.2013; hier: Strombeschaffung über den Bayerischen Gemeindetag mittels Bündelausschreibung bzw. Rahmenvereinbarung: Zum 31.12.2013 laufen bei den meisten Kommunen und Zweckverbänden die Stromlieferungsverträge aus. Der Bayerische Gemeindetag hat sich nach intensiver Prüfung und Durchführung einer Mitgliederumfrage entschlossen erstmals anzubieten, dass die zukünftigen Stromlieferanten über Bündelausschreibungen für den Lieferzeitraum 2014-2016 ermittelt werden. Bei einem Beitritt hätte die Stadt Gräfenberg selbst die haushaltsrechtliche Verpflichtung zur Einholung von mindestens drei Vergleichsangeboten zu berücksichtigen. Die Bündelausschreibungen würde die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH durchführen. Abänderungen bei der Losbildung und bei den Ausschreibungskonditionen, z.B. die Zulassung von Hauptund Nebenangeboten sind nicht möglich. Aufgrund der Aufteilung der Strombeschaffung zwischen Stadt und Kommunalunternehmen ist in Gräfenberg hauptsächlich die Straßenbeleuchtung betroffen. Der Stadtrat hat beschlossen, die Rahmenvereinbarung des Bayerischen Gemeindetages abzuwarten und eigenständige Angebote einzuholen. Ansprache des Ersten Bürgermeisters Werner Wolf zum Jahresschluss: Liebe Kolleginnen und Kollegen im Stadtrat, sehr geehrte Gäste! Das Jahr 2012 neigt sich dem Ende. Mit der heutigen Sitzung beenden wir unsere Arbeit für das laufende Jahr. In guter Tradition will ich einen kurzen Rückblick auf dieses Jahr halten. Von den besonderen nationalen und internationalen Ereignissen des Jahres 2012, wie z.B. den Rücktritt von Bundespräsident Wulff, die Fußball-EM in Polen und der Ukraine sowie die Olympischen Spiele in London oder gar der nicht enden wollenden internationalen Finanzkrise abgesehen, konnten wir gemeinsam in Gräfenberg – trotz finanzieller Notlage –in diesem Jahr einige Maßnahmen angehen, weiter voranbringen oder auch abschließen. In der ersten Sitzung des Jahres 2012, am 19. Januar, trat unser Kollege Alfred Lanzendörfer sein Amt als Stadtrat an und wurde dementsprechend vereidigt. Lieber Alfred, ich denke, du fühlst dich in unseren Reihen wohl und hast dich mittlerweile gut eingearbeitet. Eine der größten Baumaßnahmen in der Geschichte der Stadt Gräfenberg, nämlich der Neubau der Wasserversorgung, einhergehend mit den Kanalbaumaßnahmen in Walkersbrunn, konnten im Frühjahr fortgesetzt und die Ortsnetze in diesem Jahr so gut wie fertig gestellt werden. Planungsänderungen gab es im KUG beim Bau bzw. Umbau der Hochbehälter in Walkersbrunn. Der Bau eines zweiten Hochbehälters wurde aus Kostengründen aufgegeben. Lediglich der Umbau des bestehenden Hochbehälters erfolgt im kommenden Jahr; die Hochzone wird über eine Druckerhöhungsanlage versorgt. Nach einer mehrjährigen Planungs- und Genehmigungsphase errichtete die Evang.-Luth. Kirchengemeinde Gräfenberg mit hervorragender staatlicher Unterstützung aber auch mit Kostenbeteiligung der Stadt Gräfenberg unsere zweigruppige Kinderkrippe in Gräfenberg; sie ging im September in Betrieb. Erfreut können wir hierzu feststellen, dass diese Einrichtung so gut wie voll besetzt ist. Nachdem der Bedarf an Betreuung unterdreijähriger Kinder auch in unserer Kindervilla Thuisbrunn besteht, ist nun die Stadt Gräfenberg gefordert, dort eine eingruppige Kinderkrippe zu errichten, nachdem sich unsere eigentlich sehr kostengünstigen Planungen für den Umbau im bestehenden Kindergarten aus brandschutzrechtlichen Gründen leider nicht umsetzen ließen. Auch da können wir mit einer großzügigen staatlichen Förderung rechnen. Die im Jahr 2011 begonnene Maßnahme der Städtebauförderung mit der Sanierung des zweiten Bauabschnitts der Stadtmauersanierung konnte wiederum dank honoriger Förderung durch

Hinweis an unsere Inserenten,<br />

sowie an die die Verantwortlichen von Kirchen,<br />

Vereine und Verbänden<br />

Die Verwaltung ist am 27. und 28. Dezember <strong>2012</strong> geschlossen.<br />

In KW 52/<strong>2012</strong> erscheint kein <strong>Amtsblatt</strong>. Die erste <strong>Ausgabe</strong> der<br />

Amtlichen Nachrichten im Jahr 2013 erscheint zu folgendem<br />

Termin, <strong>Ausgabe</strong>: Nr. 1. 02. Januar 2013. Redaktionsschluss:<br />

Donnerstag, 20. Dezember <strong>2012</strong>, 11 00 Uhr.<br />

Bitte beachten Sie den Termin des Reaktionsschlusses für die<br />

Ankündigung von Veranstaltungen sowie für Ihre Neujahrsgrüße.<br />

BEKANNTMACHUNG<br />

über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis<br />

und die Erteilung von Eintragungsscheinen für das<br />

Volksbegehren „Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“<br />

1. Das Wählerverzeichnis für das Volksbegehren „Nein zu<br />

Studienbeiträgen in Bayern“ (Eintragungsfrist vom 17. bis 30.<br />

Januar 2013) der Stadt Gräfenberg, des Marktes <strong>Hiltpoltstein</strong> und<br />

der Gemeinde Weißenohe wird am Freitag, 28. Dezember <strong>2012</strong><br />

von 08 00 Uhr bis 12 00 Uhr in der Verwaltungsgemeinschaft<br />

Gräfenberg, Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg, Erdgeschoss, für<br />

Stimmberechtigte zur Einsicht bereit gehalten.<br />

Die Verwaltung hat an diesem Tag grundsätzlich geschlossen.<br />

Es wird aber für diese Einsichtsmöglichkeit ein Bereitschaftsdienst<br />

von 08 00 bis 12 00 Uhr eingerichtet. Bitte rufen Sie deshalb<br />

bei Bedarf an diesem Tag die Telefonnummer 0152 / 22559135<br />

an, um einen Termin für die Einsichtnahme zu vereinbaren.<br />

Stimmberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit<br />

der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten<br />

überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von<br />

anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können<br />

überprüft werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden,<br />

aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des<br />

Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht zur Überprüfung<br />

besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für<br />

die im Melderegister eine Auskunftssperre nach Art. 31 Abs. 7<br />

des Meldegesetzes eingetragen ist.<br />

2. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren<br />

geführt; die Einsicht ist durch ein Datensichtgerät möglich.<br />

3. Zur Eintragung ist nur zugelassen, wer<br />

a) in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder<br />

b) einen Eintragungsschein hat<br />

und stimmberechtigt ist.<br />

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig<br />

hält, kann vom 28. Dezember <strong>2012</strong> bis 1. Januar 2013 schriftlich<br />

Einspruch einlegen.<br />

Am Freitag, 28. Dezember <strong>2012</strong>, von 08 00 Uhr bis 12 00 Uhr<br />

kann der Einspruch auch durch Erklärung zur Niederschrift bei<br />

der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, 91322<br />

Gräfenberg, eingelegt werden. Auch hier ist eine vorherige<br />

Terminabsprache an diesem Tag unter der Telefonnummer<br />

0152 / 22559135 erforderlich.<br />

4. Wer einen Eintragungsschein hat, kann sich in die Eintragungsliste<br />

eines beliebigen Eintragungsraums in Bayern eintragen.<br />

Darüber hinaus können Stimmberechtigte, die während der<br />

gesamten Eintragungszeit wegen Krankheit oder körperlicher<br />

Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten<br />

in der Lage sind, einen Eintragungsraum aufzusuchen, gem. Art.<br />

69 Abs. 3 Satz 3 LWG auf dem Eintragungsschein eine Hilfsperson<br />

mit der Eintragung beauftragen. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen<br />

ist auf dem Eintragungsschein eidesstattlich zu<br />

versichern.<br />

Briefliche Eintragung ist nicht möglich.<br />

5. Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag, wer<br />

5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragen und stimmberechtigt<br />

ist,<br />

5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen, aber stimmberechtigt<br />

ist und<br />

a) nachweist, dass er ohne Verschulden die Antragsfrist auf<br />

Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 76 Abs. 1 i. V. m. §<br />

15 Abs. 1 Landeswahlordnung (bis zum 27. Dezember <strong>2012</strong>)<br />

oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 76<br />

Abs. 1 i. V. m. § 19 Abs. 1 Landeswahlordnung (bis zum 1. Januar<br />

2013) versäumt hat,<br />

b) dessen Stimmrecht erst nach Ablauf der Fristen nach § 76<br />

Abs. 1 i. V. m. § 15 Abs. 1 oder § 19 Abs. 1 Landeswahlordnung<br />

entstanden ist,<br />

c) dessen Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt<br />

worden ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Abschluss<br />

des Wählerverzeichnisses erfahren hat.<br />

6. Der Eintragungsschein kann bis zum 30. Januar 2013, 16 00<br />

Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8,<br />

91322 Gräfenberg, schriftlich (auch per Telefax, E Mail) oder<br />

mündlich (nicht aber telefonisch) beantragt werden.<br />

Behinderte Stimmberechtigte können sich bei der Antragstellung<br />

der Hilfe einer anderen Person bedienen.<br />

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage<br />

einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt<br />

ist. 7. Der Eintragungsschein wird übersandt oder amtlich überbracht.<br />

Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass<br />

ihr der beantragte Eintragungsschein nicht zugegangen ist, kann<br />

ihr bis zum 30. Januar 2013, 16 00 Uhr, ein neuer Eintragungsschein<br />

erteilt werden.<br />

8. Der Eintragungsschein kann auch durch die stimmberechtigte<br />

Person persönlich oder durch nahe Familienangehörige abgeholt<br />

werden. Andere Personen können diese Unterlagen nur bei plötzlicher<br />

Erkrankung und nur dann abholen, wenn sie der stimmberechtigten<br />

Person nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt<br />

oder amtlich überbracht werden können. Nahe Familienangehörige<br />

und andere Personen müssen durch schriftliche gesonderte<br />

Vollmacht und einen amtlichen Ausweis nachweisen, dass sie<br />

zur Entgegennahme berechtigt sind.<br />

9. Stimmberechtigte, die eine Hilfsperson mit der Eintragung<br />

beauftragen wollen (Art. 69 Abs. 3 Satz 3 Landeswahlgesetz,<br />

siehe oben Nr. 4), erhalten mit dem Eintragungsschein den Text<br />

des Volksbegehrens.<br />

19.12.<strong>2012</strong><br />

Werner Wolf, Erster Vorsitzender<br />

Standesamt Gräfenberg<br />

Erreichbarkeit über Feiertage<br />

Für die Zeit vom 24. Dezember <strong>2012</strong> bis 01. Januar 2013 ist<br />

das Standesamt Gräfenberg in dringenden Fällen unter der<br />

Telefonnummer 0152 / 22559135, zu folgenden Zeiten zu erreichen:<br />

24. Dezember <strong>2012</strong>: 9 00 bis 11 00 Uhr<br />

27. Dezember <strong>2012</strong>: 8 00 bis 12 00 Uhr<br />

28. Dezember <strong>2012</strong>: 8 00 bis 12 00 Uhr<br />

31. Dezember <strong>2012</strong>: 9 00 bis 11 00 Uhr<br />

Bürgerbüro<br />

Erreichbarkeit hinsichtlich Volksbegehren<br />

„Nein zu Studienbeiträgen in Bayern“<br />

Eintragungsfrist vom 17. bis 30. Januar 2013<br />

Bis einschließlich Donnerstag, dem 27. Dezember <strong>2012</strong>,<br />

können Anträge Stimmberechtigter auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis<br />

schriftlich bei der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg,<br />

Kirchplatz 8, 91322 Gräfenberg, gestellt werden (z.B. bei<br />

Wohnungsverlegungen zwischen dem 14. und 21. Dezember<br />

<strong>2012</strong>). Bei Bedarf einer persönlichen Vorsprache am 27. Dezember<br />

<strong>2012</strong> bei der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg ist ein Sachbearbeiter<br />

des Bürgerbüros zwischen 08 00 und 12 00 Uhr unter der<br />

TelefonNr. 0152 / 22559135 zu erreichen.<br />

Für die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis<br />

am 28. Dezember <strong>2012</strong> wird ein Bereitschaftsdienst eingerichtet.<br />

Näheres ist unter Nr. 1 der Bekanntmachung über das Recht auf<br />

Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Eintragungsscheinen,<br />

veröffentlicht in dieser <strong>Ausgabe</strong> der Amtlichen<br />

Nachrichten, zu entnehmen.<br />

Im Übrigen ist die Verwaltung am 27. und 28. Dezember<br />

<strong>2012</strong> geschlossen.

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