Spiel- & Wettspielhandbuch 2012 - Golf.de
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<strong>Spiel</strong>betrieb<br />
Hingegen haben alle qualifizierten teilnehmer <strong>de</strong>n berechtigten anspruch, dass<br />
für teilnehmer, die ihr Qualifikationsrecht nicht wahrnehmen (z. b. absagen,<br />
fernbleiben, verhin<strong>de</strong>rt sind), kein nicht qualifizierter bewerber nachrückt und ihre<br />
platzierungsaussichten min<strong>de</strong>rt. Fällt in Lochspielen ein qualifizierter teilnehmer<br />
aus, so steht <strong>de</strong>m Gegner <strong>de</strong>r sieg ohne spiel zu.<br />
2.4.4 Klärung von strittigen Regelfragen<br />
entscheidungen <strong>de</strong>r spielleitung<br />
Die spielleitung <strong>de</strong>s Wettspiels ist gemäß regel 34-3 <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln für regelentscheidungen<br />
zuständig. ihre entscheidung ist endgültig in <strong>de</strong>m sinn, dass <strong>de</strong>r<br />
spieler kein recht hat, sie anzufechten. allerdings kann die spielleitung von sich<br />
aus eine (falsche) entscheidung zurücknehmen, bevor das Wettspiel been<strong>de</strong>t ist<br />
(entscheidung 34-3/1).<br />
ist eine regelfrage eines spielers nicht rein informativer art bzw. gibt er zu erkennen,<br />
dass er sich ungerechtfertigt falsch behan<strong>de</strong>lt fühlt, ist neben <strong>de</strong>r richtigen<br />
entscheidung auch <strong>de</strong>r richtige Weg zur entscheidungsfindung einzuhalten, damit<br />
die spielleitung sich anschließend keine Willkür vorwerfen lassen muss.<br />
Die spielleitung entschei<strong>de</strong>t nach regel 34 im Falle von Disqualifikationen als<br />
Gesamtausschuss mit mehrheit, sofern die regel nicht ein<strong>de</strong>utig auf eine Disqualifikation<br />
hinausläuft und <strong>de</strong>r spieler dies bei <strong>de</strong>r abgabe <strong>de</strong>r Karte nicht auch<br />
schon weiß.<br />
Die spielleitung muss sich bei <strong>de</strong>r entscheidungsfindung so verhalten, wie sie sich<br />
selbst als spieler behan<strong>de</strong>lt sehen möchte, wenn sie einen regelfall hätte.<br />
es ist zur stressfreien behandlung <strong>de</strong>s regelfalls wichtig, dass man <strong>de</strong>m spieler<br />
vermittelt, man wolle ihm helfen und sein problem ernst nehmen. Der spieler wird<br />
eine freundliche bereitschaft zu schätzen wissen, mit <strong>de</strong>r seine Frage angehört wird.<br />
eine befangenheit <strong>de</strong>r spielleitung durch beobachtung eines sachverhalts ist nicht<br />
anzunehmen, <strong>de</strong>nn wenn die beobachtung eines sachverhalts befangenheit auslösen<br />
sollte, könnte ein platzrichter nie tätig wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r einen regelverstoß beobachtet<br />
hat. befangenheit durch an<strong>de</strong>re Vorkommnisse im persönlichen bereich ist<br />
natürlich <strong>de</strong>nkbar. Hat ein spielleitungsmitglied z. b. privat einen rechtsstreit mit<br />
einem spieler, so sollte er sich aus jeglichen entscheidungen zu diesem spieler<br />
heraushalten. selbst wenn er <strong>de</strong>nnoch unparteiisch entschei<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>, könnte<br />
seine entscheidung im negativen Fall mit seiner privaten streitigkeit in Verbindung<br />
gebracht wer<strong>de</strong>n.<br />
Hat man einen vermeintlichen regelverstoß beobachtet, so erhält <strong>de</strong>r spieler vor<br />
einer entscheidung die möglichkeit zur ausführlichen stellungnahme, wenn er<br />
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