Spiel- & Wettspielhandbuch 2012 - Golf.de
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<strong>Spiel</strong>betrieb<br />
„spieler dürfen während <strong>de</strong>r festgesetzten run<strong>de</strong> nicht auf irgen<strong>de</strong>inem beför<strong>de</strong>rungsmittel<br />
mitfahren, außer es ist von <strong>de</strong>r spielleitung genehmigt wor<strong>de</strong>n.<br />
straFe FÜr Verstoss GeGen Die WettspieLbeDinGunG:<br />
Lochspiel — nach beendigung <strong>de</strong>s Lochs, an <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Verstoß festgestellt<br />
wur<strong>de</strong>, muss <strong>de</strong>r stand <strong>de</strong>s Lochspiels berichtigt wer<strong>de</strong>n; dabei wird für je<strong>de</strong>s<br />
Loch, bei <strong>de</strong>m ein Verstoß vorkam, ein Loch abgezogen, höchstens jedoch<br />
zwei Löcher pro run<strong>de</strong>.<br />
Zählspiel — Zwei schläge für je<strong>de</strong>s Loch, bei <strong>de</strong>m ein Verstoß vorkam, höchstens<br />
jedoch vier schläge pro run<strong>de</strong>.<br />
Loch- o<strong>de</strong>r Zählspiel — im Falle <strong>de</strong>s Verstoßes zwischen <strong>de</strong>m spielen von zwei<br />
Löchern wirkt sich die strafe auf das nächste Loch aus. Die benutzung irgen<strong>de</strong>ines<br />
nicht erlaubten beför<strong>de</strong>rungsmittels muss unverzüglich nach erkennen eines<br />
Verstoßes eingestellt wer<strong>de</strong>n.<br />
an<strong>de</strong>renfalls ist <strong>de</strong>r spieler disqualifiziert.“<br />
Die vorgenannte Genehmigung <strong>de</strong>r spielleitung teilt sich auf in<br />
- eine kurzfristige erlaubnis zum mitfahren, z. b. um Zeit zu sparen, falls <strong>de</strong>r<br />
spieler zur stelle <strong>de</strong>s letzten schlags zurückgehen muss um einen neuen ball<br />
zu spielen (gängige praxis in Verbandswettspielen und auch für spieler ohne<br />
behin<strong>de</strong>rung anwendbar), o<strong>de</strong>r<br />
- eine erlaubnis zur benutzung <strong>de</strong>s <strong>Golf</strong>carts für die ganze festgesetzte run<strong>de</strong>.<br />
Hierzu wird üblicherweise ein nachweis <strong>de</strong>r bedürftigkeit erfor<strong>de</strong>rlich sein, entwe<strong>de</strong>r<br />
durch ärztliches attest o<strong>de</strong>r wenn eine weitere einschränkung erwünscht<br />
ist, durch einen amtlichen behin<strong>de</strong>rtenausweis, ggf. mit <strong>de</strong>m eintrag „G“ für<br />
„Gehbehin<strong>de</strong>rung“.<br />
Die <strong>Golf</strong>regeln verbieten die benutzung von carts auch z. b. nur durch einzelne<br />
teilnehmer eines Wettspiels nicht. in Decision 33-1/8 <strong>de</strong>r „Decisions – entscheidungen<br />
zu <strong>de</strong>n <strong>Golf</strong>regeln“ wird ausgeführt, dass die nutzung eines <strong>Golf</strong>carts<br />
während eines Wettspiels nicht gegen die <strong>Golf</strong>regeln verstößt, solange die<br />
ausschreibung / Wettspielbedingungen die nutzung nicht verbieten. Will man<br />
also die benutzung von carts unterbin<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r einschränken, hat dies in <strong>de</strong>r<br />
ausschreibung (ggf. rahmenausschreibung) zu erfolgen. Dabei ist Folgen<strong>de</strong>s zu<br />
be<strong>de</strong>nken:<br />
es macht einen unterschied, ob die <strong>Golf</strong>run<strong>de</strong> zu Fuß o<strong>de</strong>r per Wagen zurückgelegt<br />
wird. Hat ein spieler mit dauern<strong>de</strong>r behin<strong>de</strong>rung seine DGV-stammvorgabe<br />
unter benutzung eines carts erspielt, so ist sie diesem umstand allerdings ange-