Spiel- & Wettspielhandbuch 2012 - Golf.de
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318 Verschiedenes in den entscheidungen zu den Golfregeln). auch ein ergebnis, das mit „besserlegen“ erzielt wurde, sollte nicht als platzrekord anerkannt werden. 13.4 REGELAnfRAGEn / AnfRAGEn ZuM DGV-VoRGABEnSySTEM War nicht nach den Golfregeln gespielt worden oder fand das spiel nicht auf Grundlage des DGV-Vorgabensystems statt, trifft der DGV keine entscheidung. ansonsten gilt: Regelanfragen: 13.4.1 Der regel- und amateurstatut-ausschuss ist das entscheidungsgremium bei regelanfragen (Golfregeln / platzregeln), das dann eingeschaltet wird, wenn keine entscheidung vor ort durch die zuständige spielleitung möglich ist oder wenn im nachhinein streitigkeiten über die richtigkeit der getroffenen entscheidung aufgetreten sind (regel 34-3 der Golfregeln). Daneben gibt der regel- und amateurstatut-ausschuss im einzelfall auskünfte zu allgemeinen regelfragen, wenn diese durch spielleitungen von DGV-mitgliedern oder von Landesgolfverbänden an die DGV-Geschäftsstelle gerichtet werden. 13.4.2 Die anfragen sind schriftlich an die DGV-Geschäftsstelle zu richten, die sie an den regelausschuss weiterleitet und auch für die rückantwort an den Fragesteller sorgt. 13.4.3 Gemäß regel 34-3 der Golfregeln werden nur anfragen der spielleitungen von mitgliedern des DGV beantwortet. anfragen von einzelpersonen müssen über das zuständige DGV-mitglied eingereicht werden bzw. bedürfen einer bestätigung der sachlichen richtigkeit durch das DGV-mitglied. Die regelanfragen müssen den anfragegegenstand (d. h.den sachverhalt) klar, präzise und umfassend beschreiben. 13.4.4 Der eingang der anfragen wird von der DGV-Geschäftsstelle umgehend schriftlich bestätigt, falls eine längere bearbeitungszeit zu erwarten ist. entspricht die anfrage offensichtlich nicht den Vorschriften nach regel 34-3 oder ist der anfragegegenstand unklar, so erfolgt gleichzeitig ein Hinweis auf den mangel. 13.4.5 Die anfragen werden im allgemeinen innerhalb weniger tage beantwortet. nur schriftliche entscheidungen des regel- und amateurstatut-ausschusses haben Gültigkeit.
Verschiedenes Anfragen zum DGV-Vorgabensystem: Die zum Vorgabensystem ergangenen und für mitglieder des DGV verbindlichen regularien sind im DGV-Vorgabensystem veröffentlicht. Die meisten Fragen zu diesen themengebieten lassen sich durch sorgfältige Lektüre der entsprechenden abschnitte lösen. bestehen trotz sorgfältiger Lektüre des DGV-Vorgabensystems und des spiel- und Wettspielhandbuchs Zweifel, kann sich jedes mitglied an den DGV mit der bitte um eine verbindliche auskunft wenden. anfragen sind an die DGV-Geschäftsstelle, „recht und regularien“ zu richten. Diese leitet die anfrage an den Vorgaben- und course-ratingausschuss zur beantwortung weiter. Die anfragen werden im allgemeinen innerhalb weniger tage beantwortet. nur schriftliche entscheidungen des Vorgaben- und course-rating-ausschusses haben Gültigkeit. 13.5 Schematische Darstellung eines K.o-Lochspiels bei 64er-feld (Muster!) 64 spieler 32 spieler 16 spieler 8 spieler 4 spieler 1-64 1 32-33 32 1 16-49 16 1 17-48 17 16 1 8-57 8 25-40 25 4 9-56 9 8 24-41 24 13 4-61 4 29-36 29 8 13-52 13 20-45 20 9 5 5-60 5 28-37 28 5 4 12-53 12 319
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erzielt wur<strong>de</strong>, sollte nicht als platzrekord anerkannt wer<strong>de</strong>n.<br />
13.4 REGELAnfRAGEn / AnfRAGEn ZuM DGV-VoRGABEnSySTEM<br />
War nicht nach <strong>de</strong>n <strong>Golf</strong>regeln gespielt wor<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r fand das spiel nicht auf Grundlage<br />
<strong>de</strong>s DGV-Vorgabensystems statt, trifft <strong>de</strong>r DGV keine entscheidung. ansonsten gilt:<br />
Regelanfragen:<br />
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Der regel- und amateurstatut-ausschuss ist das entscheidungsgremium bei regelanfragen<br />
(<strong>Golf</strong>regeln / platzregeln), das dann eingeschaltet wird, wenn keine entscheidung<br />
vor ort durch die zuständige spielleitung möglich ist o<strong>de</strong>r wenn im nachhinein streitigkeiten<br />
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<strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln). Daneben gibt <strong>de</strong>r regel- und amateurstatut-ausschuss im einzelfall<br />
auskünfte zu allgemeinen regelfragen, wenn diese durch spielleitungen von DGV-mitglie<strong>de</strong>rn<br />
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Die anfragen sind schriftlich an die DGV-Geschäftsstelle zu richten, die sie an <strong>de</strong>n regelausschuss<br />
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Gemäß regel 34-3 <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln wer<strong>de</strong>n nur anfragen <strong>de</strong>r spielleitungen von mitglie<strong>de</strong>rn<br />
<strong>de</strong>s DGV beantwortet. anfragen von einzelpersonen müssen über das zuständige<br />
DGV-mitglied eingereicht wer<strong>de</strong>n bzw. bedürfen einer bestätigung <strong>de</strong>r sachlichen richtigkeit<br />
durch das DGV-mitglied. Die regelanfragen müssen <strong>de</strong>n anfragegegenstand<br />
(d. h.<strong>de</strong>n sachverhalt) klar, präzise und umfassend beschreiben.<br />
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Der eingang <strong>de</strong>r anfragen wird von <strong>de</strong>r DGV-Geschäftsstelle umgehend schriftlich<br />
bestätigt, falls eine längere bearbeitungszeit zu erwarten ist. entspricht die anfrage<br />
offensichtlich nicht <strong>de</strong>n Vorschriften nach regel 34-3 o<strong>de</strong>r ist <strong>de</strong>r anfragegegenstand<br />
unklar, so erfolgt gleichzeitig ein Hinweis auf <strong>de</strong>n mangel.<br />
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Die anfragen wer<strong>de</strong>n im allgemeinen innerhalb weniger tage beantwortet. nur schriftliche<br />
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