Spiel- & Wettspielhandbuch 2012 - Golf.de
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Personen und Ausschüsse im <strong>Spiel</strong>betrieb<br />
1.4 LEITER Von GoLfGRuPPEn<br />
in <strong>de</strong>r praxis zeigt sich, dass einzelne Gruppen auf einer <strong>Golf</strong>anlage (z. b. Damen, Herren,<br />
Jugendliche, seniorinnen und senioren) eine gewisse anzahl von privatrun<strong>de</strong>n und<br />
/ o<strong>de</strong>r Wettspielen ausschließlich innerhalb ihrer Gruppe spielen möchten. aufgrund<br />
<strong>de</strong>ssen hat es sich eingebürgert, dass jeweils eine dieser Gruppen an einem bestimmten<br />
(Wochen-) tag für <strong>de</strong>ren jeweilige mitglie<strong>de</strong>r privatrun<strong>de</strong>n und / o<strong>de</strong>r Wettspiele organisiert<br />
(z. b. Damengolf o<strong>de</strong>r Herrengolf). Diese <strong>Golf</strong>gruppen wer<strong>de</strong>n regelmäßig ehrenamtlich<br />
geleitet (häufig „Ladies captain“ o<strong>de</strong>r „mens captain“ genannt). ob solche<br />
<strong>Golf</strong>gruppen eine eigenständige be<strong>de</strong>utung (evtl. mit eigener „budgetverantwortung“,<br />
aber innerhalb <strong>de</strong>r offiziellen buchführung) erhalten sollen o<strong>de</strong>r nur als unselbständige<br />
Gruppen (ohne eigene entscheidungsbefugnis) geführt wer<strong>de</strong>n, obliegt <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n<br />
allgemeinen spielbetrieb Verantwortlichen.<br />
auch wenn die Leiter dieser <strong>Golf</strong>gruppen von <strong>de</strong>n teilnehmern <strong>de</strong>r jeweiligen Gruppenveranstaltungen<br />
gewählt wer<strong>de</strong>n, so ist <strong>de</strong>r Vereinsvorstand bzw. die mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />
(je nach einzelfall) befugt, diese Handhabung zu än<strong>de</strong>rn, <strong>de</strong>nn die<br />
Vereinsführung umfasst auch die Gruppenaktivitäten. sinngemäß gilt dies bei betreibergeführten<br />
<strong>Golf</strong>anlagen, bei <strong>de</strong>nen eine ehrenamtliche tätigkeit <strong>de</strong>r billigung durch die<br />
Geschäftsführung bedarf.<br />
1.5 REGELKunDIGE PERSonEn<br />
Für wichtige Wettspiele (z. b. clubmeisterschaften o<strong>de</strong>r offene Wettspiele) bzw. bei <strong>de</strong>r<br />
ausrichtung von Verbandswettspielen empfiehlt es sich, weitere regelkundige personen<br />
bei organisation und Durchführung <strong>de</strong>s Wettspielbetriebs einzusetzen. Dazu können<br />
platzrichter und beobachter gehören (siehe abschnitt 6). Daneben können starter, die<br />
die teilnehmer rechtzeitig auf die run<strong>de</strong> schicken, eingesetzt wer<strong>de</strong>n und Vorcaddies,<br />
die an unübersichtlichen platzabschnitten (z. b. bei <strong>de</strong>r ballsuche) weiterhelfen. auch<br />
sog. „scorer“, die die ergebnisse auswerten und bekannt geben, können hilfreich sein.<br />
1.6 VoRGABEnAuSSCHuSS<br />
nach <strong>de</strong>m DGV-Vorgabensystem muss je<strong>de</strong>s DGV-mitglied, das die rechte aus <strong>de</strong>m<br />
DGV-Vorgabensystem ausübt, einen Vorgabenausschuss einsetzen. er hat die in Ziffer<br />
3.4 <strong>de</strong>s DGV-Vorgabensystems bestimmten rechte und pflichten. bei <strong>de</strong>r besetzung<br />
<strong>de</strong>s Vorgabenausschusses ist es durchaus nicht unüblich, die gleichen personen zu<br />
benennen, die auch <strong>de</strong>m spielausschuss angehören. Der Vorgabenausschuss muss aus<br />
min<strong>de</strong>stens drei personen bestehen. nach <strong>de</strong>n aufnahme- und mitgliedschaftsrichtlinien<br />
müssen sowohl spielausschuss als auch Vorgabenausschuss die ihnen in <strong>de</strong>n regularien<br />
zugewiesenen aufgaben rechtlich und tatsächlich erfüllen können. Dafür muss das DGVmitglied<br />
sorgen.<br />
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