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Spiel- & Wettspielhandbuch 2012 - Golf.de

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Personen und Ausschüsse im <strong>Spiel</strong>betrieb<br />

1.4 LEITER Von GoLfGRuPPEn<br />

in <strong>de</strong>r praxis zeigt sich, dass einzelne Gruppen auf einer <strong>Golf</strong>anlage (z. b. Damen, Herren,<br />

Jugendliche, seniorinnen und senioren) eine gewisse anzahl von privatrun<strong>de</strong>n und<br />

/ o<strong>de</strong>r Wettspielen ausschließlich innerhalb ihrer Gruppe spielen möchten. aufgrund<br />

<strong>de</strong>ssen hat es sich eingebürgert, dass jeweils eine dieser Gruppen an einem bestimmten<br />

(Wochen-) tag für <strong>de</strong>ren jeweilige mitglie<strong>de</strong>r privatrun<strong>de</strong>n und / o<strong>de</strong>r Wettspiele organisiert<br />

(z. b. Damengolf o<strong>de</strong>r Herrengolf). Diese <strong>Golf</strong>gruppen wer<strong>de</strong>n regelmäßig ehrenamtlich<br />

geleitet (häufig „Ladies captain“ o<strong>de</strong>r „mens captain“ genannt). ob solche<br />

<strong>Golf</strong>gruppen eine eigenständige be<strong>de</strong>utung (evtl. mit eigener „budgetverantwortung“,<br />

aber innerhalb <strong>de</strong>r offiziellen buchführung) erhalten sollen o<strong>de</strong>r nur als unselbständige<br />

Gruppen (ohne eigene entscheidungsbefugnis) geführt wer<strong>de</strong>n, obliegt <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n<br />

allgemeinen spielbetrieb Verantwortlichen.<br />

auch wenn die Leiter dieser <strong>Golf</strong>gruppen von <strong>de</strong>n teilnehmern <strong>de</strong>r jeweiligen Gruppenveranstaltungen<br />

gewählt wer<strong>de</strong>n, so ist <strong>de</strong>r Vereinsvorstand bzw. die mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />

(je nach einzelfall) befugt, diese Handhabung zu än<strong>de</strong>rn, <strong>de</strong>nn die<br />

Vereinsführung umfasst auch die Gruppenaktivitäten. sinngemäß gilt dies bei betreibergeführten<br />

<strong>Golf</strong>anlagen, bei <strong>de</strong>nen eine ehrenamtliche tätigkeit <strong>de</strong>r billigung durch die<br />

Geschäftsführung bedarf.<br />

1.5 REGELKunDIGE PERSonEn<br />

Für wichtige Wettspiele (z. b. clubmeisterschaften o<strong>de</strong>r offene Wettspiele) bzw. bei <strong>de</strong>r<br />

ausrichtung von Verbandswettspielen empfiehlt es sich, weitere regelkundige personen<br />

bei organisation und Durchführung <strong>de</strong>s Wettspielbetriebs einzusetzen. Dazu können<br />

platzrichter und beobachter gehören (siehe abschnitt 6). Daneben können starter, die<br />

die teilnehmer rechtzeitig auf die run<strong>de</strong> schicken, eingesetzt wer<strong>de</strong>n und Vorcaddies,<br />

die an unübersichtlichen platzabschnitten (z. b. bei <strong>de</strong>r ballsuche) weiterhelfen. auch<br />

sog. „scorer“, die die ergebnisse auswerten und bekannt geben, können hilfreich sein.<br />

1.6 VoRGABEnAuSSCHuSS<br />

nach <strong>de</strong>m DGV-Vorgabensystem muss je<strong>de</strong>s DGV-mitglied, das die rechte aus <strong>de</strong>m<br />

DGV-Vorgabensystem ausübt, einen Vorgabenausschuss einsetzen. er hat die in Ziffer<br />

3.4 <strong>de</strong>s DGV-Vorgabensystems bestimmten rechte und pflichten. bei <strong>de</strong>r besetzung<br />

<strong>de</strong>s Vorgabenausschusses ist es durchaus nicht unüblich, die gleichen personen zu<br />

benennen, die auch <strong>de</strong>m spielausschuss angehören. Der Vorgabenausschuss muss aus<br />

min<strong>de</strong>stens drei personen bestehen. nach <strong>de</strong>n aufnahme- und mitgliedschaftsrichtlinien<br />

müssen sowohl spielausschuss als auch Vorgabenausschuss die ihnen in <strong>de</strong>n regularien<br />

zugewiesenen aufgaben rechtlich und tatsächlich erfüllen können. Dafür muss das DGVmitglied<br />

sorgen.<br />

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