Spiel- & Wettspielhandbuch 2012 - Golf.de
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Abschnitt 10.<br />
Datenschutz, DGV-Intranet und <strong>Spiel</strong>betrieb<br />
Datenschutz, DGV-Intranet und <strong>Spiel</strong>betrieb<br />
10.1 DATEnSCHuTZ IM SPIEL- unD WETTSPIELBETRIEB<br />
Der <strong>Golf</strong>sport ist ein beson<strong>de</strong>rs datenintensiver sport. so erfor<strong>de</strong>rt schon die Vorgabenverwaltung<br />
eine Fülle von Vorgängen, die eine Datenverarbeitung erfor<strong>de</strong>rlich<br />
machen. Hinzu kommen die von <strong>Golf</strong>anlagen häufig für ihre mitglie<strong>de</strong>r bzw. spielberechtigten<br />
erbrachten serviceangebote (z. b. das Veröffentlichen von start- und<br />
ergebnislisten im internet). auch dies führt zu weiteren Formen <strong>de</strong>r Datenverarbeitung.<br />
Für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bedarf es einer rechtsgrundlage<br />
im sinne <strong>de</strong>s bun<strong>de</strong>sdatenschutzgesetzes (bDsG). ein Verein o<strong>de</strong>r unternehmen darf<br />
personenbezogene Daten folglich nur dann verarbeiten o<strong>de</strong>r nutzen, wenn die Verarbeitung<br />
an einen konkreten Verwendungszweck gebun<strong>de</strong>n und durch eine gesetzliche<br />
regelung gestattet ist o<strong>de</strong>r für die eine persönliche einwilligung <strong>de</strong>s betroffenen<br />
vorliegt.<br />
im Folgen<strong>de</strong>n wird aufgezeigt, welche maßnahmen zum schutz personenbezogener<br />
Daten in Zusammenhang mit <strong>de</strong>m spiel- und Wettspielbetrieb getroffen wer<strong>de</strong>n sollten.<br />
Veröffentlichung von start- und ergebnislisten im clubhaus<br />
soweit es um informationen geht, die in engem Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Verein o<strong>de</strong>r<br />
unternehmen stehen, ist die mitteilung von mitglie<strong>de</strong>r- bzw. nutzerdaten zulässig, wenn<br />
<strong>de</strong>m keine überwiegen<strong>de</strong>n schutzwürdigen interessen <strong>de</strong>r mitglie<strong>de</strong>r bzw. spielberechtigten<br />
entgegenstehen (§ 28 abs. 1 satz 1 nr. 2 bDsG). Der Veröffentlichung von start- und<br />
ergebnislisten im clubhaus stehen keine überwiegend schutzwürdigen interessen <strong>de</strong>r<br />
mitglie<strong>de</strong>r/spielberechtigten entgegen, soweit <strong>de</strong>r ort <strong>de</strong>r Veröffentlichung kein öffentlich<br />
zugänglicher bereich ist. Dies dient unmittelbar <strong>de</strong>r Verwirklichung <strong>de</strong>s Vereins- bzw. unternehmenszwecks<br />
und gehört damit zum unverzichtbaren Kernbereich <strong>de</strong>r sportausübung.<br />
Der Vereinszweck bzw. unternehmenszweck sowie die Verwendung von personenbezogenen<br />
Daten sollten entsprechend in einer Vereinssatzung bzw. <strong>de</strong>n aGbs <strong>de</strong>finiert sein.<br />
Veröffentlichung von DGV-stammvorgaben im clubhaus<br />
um die jeweilige DGV-stammvorgabe nachweisen zu können, gibt <strong>de</strong>r Vorgabenausschuss<br />
<strong>de</strong>s DGV-mitglieds die DGV-stammvorgaben aller Heimatclubmitglie<strong>de</strong>r ständig<br />
an gut sichtbarer stelle bekannt (siehe Ziffer 3.4.3 <strong>de</strong>s DGV-Vorgabensystems). auch<br />
diese Veröffentlichung steht in engem Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Vereins- bzw. unternehmenszweck<br />
und bil<strong>de</strong>t letztlich eine Grundlage für einen mit <strong>de</strong>n regularien konformen,<br />
vorgabenwirksamen spielbetrieb. Überwiegen<strong>de</strong> schutzwürdige interessen <strong>de</strong>s einzelnen<br />
stehen <strong>de</strong>r Veröffentlichung im allgemeinen nicht entgegen, sodass diese zulässig ist. es ist<br />
jedoch wichtig, dass die Liste <strong>de</strong>r DGV-stammvorgaben neben <strong>de</strong>m namen <strong>de</strong>s spielers<br />
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