Spiel- & Wettspielhandbuch 2012 - Golf.de
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Platzerlaubnis (PE) und DGV-Platzreife<br />
vorgefertigten urkun<strong>de</strong>n ist ausschließlich über das iis möglich und wird bei <strong>de</strong>r Lizenzvergabe<br />
für je<strong>de</strong>n Lizenznehmer <strong>de</strong>r DGV-platzreife freigeschaltet. als alternative zu <strong>de</strong>n<br />
kostenpflichtigen bestellbaren urkun<strong>de</strong>n kann auch eine selbst erstellte urkun<strong>de</strong> ausgegeben<br />
wer<strong>de</strong>n. in je<strong>de</strong>m Fall muss jedoch <strong>de</strong>r Hinweis enthalten sein, dass die DGVplatzreife<br />
allein nicht zum spiel gegen Greenfee auf an<strong>de</strong>ren <strong>Golf</strong>plätzen berechtigt.<br />
7.2.2 Lizenzvergabe an die DGV-Mitglie<strong>de</strong>r<br />
Die Lizenz zur erteilung <strong>de</strong>r DGV-platzreife ist kostenlos, die teilnehmen<strong>de</strong>n DGV-mitglie<strong>de</strong>r<br />
verpflichten sich jedoch in einer kurzen Lizenzvereinbarung mit <strong>de</strong>m DGV die<br />
prüfungsinhalte einzuhalten. sie verpflichten sich darin auch, eine an<strong>de</strong>rswo ordnungsgemäß<br />
erworbene DGV-platzreife innerhalb von zwei Jahren bei eintritt in <strong>de</strong>n eigenen<br />
<strong>Golf</strong>club anzuerkennen.<br />
Der Deutsche <strong>Golf</strong> Verband e. V. (DGV) bietet allen DGV-mitglie<strong>de</strong>rn, die einen spielbetrieb<br />
nach <strong>de</strong>n Vorgaben- und spielbestimmungen <strong>de</strong>s DGV durchführen dürfen, die<br />
möglichkeit, ihre platzerlaubnis auf Grundlage <strong>de</strong>r bestimmungen <strong>de</strong>r DGV-platzreife zu<br />
erteilen. Voraussetzung dazu ist die anerkennung <strong>de</strong>r folgen<strong>de</strong>n regelungen. Dies soll<br />
u. a. einen beson<strong>de</strong>ren Qualitätsstandard und die gleichmäßige anwendung bei allen<br />
teilnehmen<strong>de</strong>n DGV-mitglie<strong>de</strong>rn sichern. im einzelnen gilt:<br />
1. Der DGV räumt <strong>de</strong>m DGV-mitglied das recht ein, die regelungen zur DGV-platzreife,<br />
<strong>de</strong>n titel „DGV-platzreife“, das offizielle platzreife-Logo und alle dazugehörigen materialien<br />
neben <strong>de</strong>n an<strong>de</strong>ren Lizenznehmern für eigene Zwecke auf <strong>de</strong>r von ihm genutzten<br />
<strong>Golf</strong>anlage zu nutzen. Dieses recht zur nutzung für eigene Zwecke darf nicht auf Dritte<br />
übertragen o<strong>de</strong>r Dritten zur nutzung überlassen wer<strong>de</strong>n (ausnahme Ziffer 6).<br />
2. Das DGV-mitglied nutzt die prüfungskriterien und -materialien sowie titel und Logo<br />
ohne Hinzufügungen o<strong>de</strong>r Weglassungen. erhält ein prüfling eine bestätigung, dass er<br />
die prüfung bestan<strong>de</strong>n hat, ist auf <strong>de</strong>r Vor<strong>de</strong>rseite <strong>de</strong>utlich lesbar <strong>de</strong>r satz „Die DGV-platzreife<br />
allein berechtigt nicht zum spiel als Gast auf an<strong>de</strong>ren <strong>Golf</strong>anlagen.“ aufzubringen.<br />
3. Das DGV-mitglied hat umfassend Kenntnis von <strong>de</strong>n regelungen zur DGV-platzreife<br />
und erkennt diese regelungen für die Zeit als verbindlich an, in <strong>de</strong>r es die DGV-platzreife<br />
anbietet o<strong>de</strong>r erteilt. Diese anerkennung umfasst auch etwaige zukünftige Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r<br />
platzreiferegelungen durch <strong>de</strong>n DGV vom Zeitpunkt <strong>de</strong>r möglichkeit <strong>de</strong>r Kenntnisnahme.<br />
4. Der DGV hat das recht, die nutzung <strong>de</strong>r prüfungskriterien und -materialien, <strong>de</strong>s titels<br />
und <strong>de</strong>s Logos sowie je<strong>de</strong> werbliche bezugnahme auf die DGV-platzreife unmittelbar<br />
zu untersagen und diese Lizenzvereinbarung ohne einhaltung einer Frist zu kündigen,<br />
wenn das DGV-mitglied schuldhaft gegen seine pflichten aus dieser Lizenzvereinbarung<br />
verstößt (insbeson<strong>de</strong>re die pflicht zur unbedingten anwendung <strong>de</strong>s verbindlichen prüfungsinhalts<br />
und <strong>de</strong>r bewertungsmaßstäbe zum bestehen <strong>de</strong>r prüfung, die bestimmungen