Spiel- & Wettspielhandbuch 2012 - Golf.de
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Abschnitt 1.<br />
Personen und Ausschüsse im <strong>Spiel</strong>betrieb<br />
Personen und Ausschüsse im <strong>Spiel</strong>betrieb<br />
um einen ordnungsgemäßen spielbetrieb zu gewährleisten, empfiehlt es sich, eine<br />
reihe organisatorischer und materieller Voraussetzungen zu schaffen. Die <strong>Golf</strong>regeln<br />
und das DGV-Vorgabensystem legen darüber hinaus bestimmte organisationsstrukturen<br />
verbindlich fest. im einzelnen gilt:<br />
1.1 SPIELfÜHRER<br />
We<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n <strong>Golf</strong>regeln noch im DGV-Vorgabensystem wird <strong>de</strong>r „spielführer“ erwähnt.<br />
Gleichwohl ist ein spielführer (o<strong>de</strong>r sportwart) auf je<strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>anlage, im Verein in <strong>de</strong>r<br />
regel als Vorstandsmitglied, mit organisation und Durchführung <strong>de</strong>s spielbetriebs<br />
betraut. er vertritt üblicherweise die sportlichen belange und ist regelmäßig Vorsitzen<strong>de</strong>r<br />
<strong>de</strong>s spielausschusses. soweit rechte und pflichten in <strong>de</strong>n <strong>Golf</strong>regeln bzw. im<br />
DGV-Vorgabensystem nie<strong>de</strong>rgelegt sind, kann diese jedoch niemals <strong>de</strong>r spielführer<br />
allein ausüben, son<strong>de</strong>rn nur als teil <strong>de</strong>s spielausschusses, einer spielleitung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />
Vorgabenausschusses.<br />
1.2 SPIELAuSSCHuSS<br />
auf je<strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>anlage muss es einen spielausschuss geben. Dies bestimmen die aufnahme-<br />
und mitgliedschaftsrichtlinien für alle or<strong>de</strong>ntlichen mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s DGV, die<br />
die rechte aus <strong>de</strong>m DGV-Vorgabensystem ausüben. Wesentliche aufgabe <strong>de</strong>s spielausschusses<br />
ist es, <strong>de</strong>n spielführer in <strong>de</strong>r ausübung seines amtes zu unterstützen und<br />
die mannigfaltigen aufgaben auf mehrere schultern zu verteilen. er kann z. b. durch<br />
personen nach Ziffer 1.1, 1.4 und 1.5 besetzt wer<strong>de</strong>n. besteht keine geson<strong>de</strong>rte regelung,<br />
ist <strong>de</strong>r spielausschuss gleichzeitig „spielleitung“ im sinne <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln für die<br />
Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen spielbetriebs. nach <strong>de</strong>n <strong>Golf</strong>regeln (siehe erklärung<br />
„spielleitung“) ist nämlich außerhalb von Wettspielen „... <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n platz verantwortliche<br />
ausschuss ...“ spielleitung im sinne <strong>de</strong>r regeln. tauchen also im rahmen <strong>de</strong>s<br />
allgemeinen spielbetriebs (privatrun<strong>de</strong>n) bspw. regelfragen auf, so entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r<br />
spielausschuss als spielleitung.<br />
Dieser ausschuss muss aus min<strong>de</strong>stens drei personen bestehen, um bei Zweifelsfällen<br />
mehrheitsentscheidungen zu ermöglichen (für vorgabenwirksame Wettspiele und<br />
extra-Day-scores ergibt sich dies bereits zwingend aus anhang Ziffer 3.6 bzw. 3.8<br />
<strong>de</strong>s DGV-Vorgabensystems). Für die besetzung <strong>de</strong>s spielausschusses wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong><br />
personen empfohlen:<br />
• spielführer (als Vorsitzen<strong>de</strong>r),<br />
• ein o<strong>de</strong>r mehrere mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vorgabenausschusses,<br />
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