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Spiel- & Wettspielhandbuch 2012 - Golf.de

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Abschnitt 1.<br />

Personen und Ausschüsse im <strong>Spiel</strong>betrieb<br />

Personen und Ausschüsse im <strong>Spiel</strong>betrieb<br />

um einen ordnungsgemäßen spielbetrieb zu gewährleisten, empfiehlt es sich, eine<br />

reihe organisatorischer und materieller Voraussetzungen zu schaffen. Die <strong>Golf</strong>regeln<br />

und das DGV-Vorgabensystem legen darüber hinaus bestimmte organisationsstrukturen<br />

verbindlich fest. im einzelnen gilt:<br />

1.1 SPIELfÜHRER<br />

We<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>n <strong>Golf</strong>regeln noch im DGV-Vorgabensystem wird <strong>de</strong>r „spielführer“ erwähnt.<br />

Gleichwohl ist ein spielführer (o<strong>de</strong>r sportwart) auf je<strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>anlage, im Verein in <strong>de</strong>r<br />

regel als Vorstandsmitglied, mit organisation und Durchführung <strong>de</strong>s spielbetriebs<br />

betraut. er vertritt üblicherweise die sportlichen belange und ist regelmäßig Vorsitzen<strong>de</strong>r<br />

<strong>de</strong>s spielausschusses. soweit rechte und pflichten in <strong>de</strong>n <strong>Golf</strong>regeln bzw. im<br />

DGV-Vorgabensystem nie<strong>de</strong>rgelegt sind, kann diese jedoch niemals <strong>de</strong>r spielführer<br />

allein ausüben, son<strong>de</strong>rn nur als teil <strong>de</strong>s spielausschusses, einer spielleitung o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s<br />

Vorgabenausschusses.<br />

1.2 SPIELAuSSCHuSS<br />

auf je<strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>anlage muss es einen spielausschuss geben. Dies bestimmen die aufnahme-<br />

und mitgliedschaftsrichtlinien für alle or<strong>de</strong>ntlichen mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s DGV, die<br />

die rechte aus <strong>de</strong>m DGV-Vorgabensystem ausüben. Wesentliche aufgabe <strong>de</strong>s spielausschusses<br />

ist es, <strong>de</strong>n spielführer in <strong>de</strong>r ausübung seines amtes zu unterstützen und<br />

die mannigfaltigen aufgaben auf mehrere schultern zu verteilen. er kann z. b. durch<br />

personen nach Ziffer 1.1, 1.4 und 1.5 besetzt wer<strong>de</strong>n. besteht keine geson<strong>de</strong>rte regelung,<br />

ist <strong>de</strong>r spielausschuss gleichzeitig „spielleitung“ im sinne <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln für die<br />

Durchführung <strong>de</strong>s allgemeinen spielbetriebs. nach <strong>de</strong>n <strong>Golf</strong>regeln (siehe erklärung<br />

„spielleitung“) ist nämlich außerhalb von Wettspielen „... <strong>de</strong>r für <strong>de</strong>n platz verantwortliche<br />

ausschuss ...“ spielleitung im sinne <strong>de</strong>r regeln. tauchen also im rahmen <strong>de</strong>s<br />

allgemeinen spielbetriebs (privatrun<strong>de</strong>n) bspw. regelfragen auf, so entschei<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r<br />

spielausschuss als spielleitung.<br />

Dieser ausschuss muss aus min<strong>de</strong>stens drei personen bestehen, um bei Zweifelsfällen<br />

mehrheitsentscheidungen zu ermöglichen (für vorgabenwirksame Wettspiele und<br />

extra-Day-scores ergibt sich dies bereits zwingend aus anhang Ziffer 3.6 bzw. 3.8<br />

<strong>de</strong>s DGV-Vorgabensystems). Für die besetzung <strong>de</strong>s spielausschusses wer<strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong><br />

personen empfohlen:<br />

• spielführer (als Vorsitzen<strong>de</strong>r),<br />

• ein o<strong>de</strong>r mehrere mitglie<strong>de</strong>r <strong>de</strong>s Vorgabenausschusses,<br />

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