Spiel- & Wettspielhandbuch 2012 - Golf.de

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Abschnitt 1. Personen und Ausschüsse im Spielbetrieb Personen und Ausschüsse im Spielbetrieb um einen ordnungsgemäßen spielbetrieb zu gewährleisten, empfiehlt es sich, eine reihe organisatorischer und materieller Voraussetzungen zu schaffen. Die Golfregeln und das DGV-Vorgabensystem legen darüber hinaus bestimmte organisationsstrukturen verbindlich fest. im einzelnen gilt: 1.1 SPIELfÜHRER Weder in den Golfregeln noch im DGV-Vorgabensystem wird der „spielführer“ erwähnt. Gleichwohl ist ein spielführer (oder sportwart) auf jeder Golfanlage, im Verein in der regel als Vorstandsmitglied, mit organisation und Durchführung des spielbetriebs betraut. er vertritt üblicherweise die sportlichen belange und ist regelmäßig Vorsitzender des spielausschusses. soweit rechte und pflichten in den Golfregeln bzw. im DGV-Vorgabensystem niedergelegt sind, kann diese jedoch niemals der spielführer allein ausüben, sondern nur als teil des spielausschusses, einer spielleitung oder des Vorgabenausschusses. 1.2 SPIELAuSSCHuSS auf jeder Golfanlage muss es einen spielausschuss geben. Dies bestimmen die aufnahme- und mitgliedschaftsrichtlinien für alle ordentlichen mitglieder des DGV, die die rechte aus dem DGV-Vorgabensystem ausüben. Wesentliche aufgabe des spielausschusses ist es, den spielführer in der ausübung seines amtes zu unterstützen und die mannigfaltigen aufgaben auf mehrere schultern zu verteilen. er kann z. b. durch personen nach Ziffer 1.1, 1.4 und 1.5 besetzt werden. besteht keine gesonderte regelung, ist der spielausschuss gleichzeitig „spielleitung“ im sinne der Golfregeln für die Durchführung des allgemeinen spielbetriebs. nach den Golfregeln (siehe erklärung „spielleitung“) ist nämlich außerhalb von Wettspielen „... der für den platz verantwortliche ausschuss ...“ spielleitung im sinne der regeln. tauchen also im rahmen des allgemeinen spielbetriebs (privatrunden) bspw. regelfragen auf, so entscheidet der spielausschuss als spielleitung. Dieser ausschuss muss aus mindestens drei personen bestehen, um bei Zweifelsfällen mehrheitsentscheidungen zu ermöglichen (für vorgabenwirksame Wettspiele und extra-Day-scores ergibt sich dies bereits zwingend aus anhang Ziffer 3.6 bzw. 3.8 des DGV-Vorgabensystems). Für die besetzung des spielausschusses werden folgende personen empfohlen: • spielführer (als Vorsitzender), • ein oder mehrere mitglieder des Vorgabenausschusses, 137

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