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Kassenprüfung im Golfverein - Golf.de

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Die <strong>Kassenprüfung</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Golf</strong>verein</strong><br />

Recht, von <strong>de</strong>n zuständigen Personen (Vorstand, Schatzmeister usw.) alle notwendigen<br />

Auskünfte zu verlangen. Denkbar ist auch ein Beschluss <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung, <strong>de</strong>r<br />

die Prüfungsaufgaben und damit verbun<strong>de</strong>nen Rechte näher best<strong>im</strong>mt.<br />

5. Prüfkriterien<br />

Der Vorstand ist verpflichtet, gegenüber <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung zur Geschäftsführung<br />

Rechenschaft abzulegen. Der Rechenschaftsbericht muss alle Informationen und<br />

Sachstandsmitteilungen enthalten, die ein anwesen<strong>de</strong>s Mitglied nach vernünftigem Ermessen<br />

zur sachgemäßen Beurteilung <strong>de</strong>r Geschäftsführung benötigt.<br />

Die einschlägigen Best<strong>im</strong>mungen lauten:<br />

§ 27 Abs. 3 BGB<br />

Auf die Geschäftsführung <strong>de</strong>s Vorstands fin<strong>de</strong>n die für <strong>de</strong>n Auftrag gelten<strong>de</strong>n<br />

Vorschriften <strong>de</strong>r §§ 664 bis 670 BGB entsprechen<strong>de</strong> Anwendung.<br />

§ 666 BGB<br />

Der Beauftrage ist verpflichtet, <strong>de</strong>m Auftraggeber die erfor<strong>de</strong>rlichen Nachrichten<br />

zu geben, auf Verlangen über <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>s Geschäfts Auskunft zu erteilen und<br />

nach <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>s Auftrags Rechenschaft abzulegen.<br />

§ 259 Abs. 1 Umfang <strong>de</strong>r Rechenschaftspflicht<br />

Wer verpflichtet ist, über eine mit Einnahmen o<strong>de</strong>r Ausgaben verbun<strong>de</strong>ne Verwaltung<br />

Rechenschaft abzulegen, hat <strong>de</strong>m Berechtigten eine die geordnete Zusammenstellung<br />

<strong>de</strong>r Einnahmen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Ausgaben enthalten<strong>de</strong> Rechnung mitzuteilen<br />

und, soweit Belege erteilt zu wer<strong>de</strong>n pflegen, Belege vorzulegen.<br />

Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung <strong>de</strong>s Grundsatzes <strong>de</strong>r Klarheit und Übersichtlichkeit<br />

sowie <strong>de</strong>r Vollständigkeit <strong>de</strong>r Rechnungslegung. Dazu gehört auch die Prüfung<br />

<strong>de</strong>s Rechenschaftsberichts <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s insbeson<strong>de</strong>re vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r Frage,<br />

ob dieser mit <strong>de</strong>m Jahresabschluss <strong>im</strong> Einklang steht und finanzielle Lage <strong>de</strong>s Vereins<br />

korrekt wi<strong>de</strong>rspiegelt. Zum üblichen Prüfungsumfang gehören:<br />

• die Kassenführung, insbeson<strong>de</strong>re die Bestandsprüfung zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäfts-/<br />

Vereinsjahres;<br />

• die Überprüfung, ob die Mittel wirtschaftlich verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n;<br />

• die Beantwortung <strong>de</strong>r Frage, ob die Ausgaben sachlich gerechtfertigt, rechnerisch<br />

richtig und korrekt belegt und verbucht sind;<br />

• und, falls ein Haushaltsplan besteht, die Überprüfung von Abweichungen zu <strong>de</strong>n<br />

festgelegten Budgets.<br />

Eine Beschränkung <strong>de</strong>r Prüfung auf die Kontrolle <strong>de</strong>r Übereinst<strong>im</strong>mung <strong>de</strong>r Ausgabe-<br />

und Einnahmebelege mit <strong>de</strong>m Kassenbestand und <strong>de</strong>r Bankkonten reicht regelmäßig<br />

nicht aus.<br />

Deutscher <strong>Golf</strong> Verband e. V. Seite 6

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