Kassenprüfung im Golfverein - Golf.de
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A. Die <strong>Kassenprüfung</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Golf</strong>verein</strong><br />
Die <strong>Kassenprüfung</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Golf</strong>verein</strong><br />
<strong>Kassenprüfung</strong>en und das Amt <strong>de</strong>s Kassenprüfers sind in vielen Vereinssatzungen vorgesehen.<br />
Meist fehlen aber Detailregelungen und gera<strong>de</strong> kleinere Vereine haben in <strong>de</strong>r<br />
Regel auch keine ergänzen<strong>de</strong> Finanzordnung o. ä. Dabei geht in aller Regel die Tätigkeit<br />
über eine bloße Prüfung <strong>de</strong>r Barkasse hinaus. Der Begriff Rechnungsprüfer (o<strong>de</strong>r Revisor;<br />
so z. B. die Bezeichnung <strong>de</strong>r „Kassenprüfer“ in <strong>de</strong>r Satzung <strong>de</strong>s Deutschen <strong>Golf</strong><br />
Verban<strong>de</strong>s) dürfte <strong>de</strong>swegen angemessener sein. Gleichwohl soll hier, auf Grund <strong>de</strong>r<br />
umgangssprachlich weiten Verbreitung be<strong>im</strong> Begriff <strong>de</strong>s Kassenprüfers bleiben, wobei<br />
aus Vereinfachungsgrün<strong>de</strong>n die männliche Sprachform verwen<strong>de</strong>t wird, hiermit aber<br />
selbstverständlich auch Kassenprüferinnen angesprochen sind.<br />
Die Tätigkeit <strong>de</strong>s Kassenprüfers setzt eine Reihe buchhalterischer und steuerlicher<br />
Kenntnisse voraus, auf die in diesem Merkblatt nicht näher eingegangen wer<strong>de</strong>n kann.<br />
1. Rechtliche Grundlagen<br />
Gesetzliche Regelungen zur <strong>Kassenprüfung</strong> existieren nicht. Es besteht folglich auch<br />
keine Pflicht zur Durchführung einer <strong>Kassenprüfung</strong> <strong>im</strong> Verein. Die rechtlichen Grundlagen<br />
für die <strong>Kassenprüfung</strong> können sich aber<br />
• aus <strong>de</strong>r Satzung;<br />
• durch mehrjährige Praxis (Gewohnheitsrecht);<br />
• auf Grund eines Beschlusses <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />
ergeben.<br />
In aller Regel sieht die Satzung zwar eine <strong>Kassenprüfung</strong> vor, genauere Best<strong>im</strong>mungen<br />
zu ihrer Durchführung aber ergeben sich daraus in <strong>de</strong>r Regel nicht. Meist nur in großen<br />
Vereinen regelt eine Finanzordnung weitere Details. Es empfiehlt sich, in <strong>de</strong>r Satzung<br />
eine Regelung zum Prüfungsumfang, zur Qualifikation <strong>de</strong>s Kassenprüfers und auch zur<br />
Wahl eines Externen zum Kassenprüfer aufzunehmen.<br />
Fehlt eine Regelung in <strong>de</strong>r Satzung, gehört zum üblichen Prüfungsumfang:<br />
• die Kassenführung, insbeson<strong>de</strong>re die Bestandsprüfung zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäfts-/<br />
Vereinsjahres;<br />
• die Überprüfung, ob die Mittel wirtschaftlich verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n;<br />
• die Beantwortung <strong>de</strong>r Frage, ob die Ausgaben sachlich gerechtfertigt, rechnerisch<br />
richtig und korrekt belegt und verbucht sind;<br />
• und, falls ein Haushaltsplan besteht, die Überprüfung von Abweichungen zu <strong>de</strong>n<br />
festgelegten Budgets.<br />
Die <strong>Kassenprüfung</strong> geht also in aller Regel <strong>de</strong>utlich über eine Prüfung <strong>de</strong>r Barkasse hinaus.<br />
Nur in kleinen Vereinen, kaum jemals in <strong><strong>Golf</strong>verein</strong>en, wird sie sich auf die Kontrolle<br />
<strong>de</strong>r Übereinst<strong>im</strong>mung <strong>de</strong>r Ausgabe- und Einnahmebelege mit <strong>de</strong>m Kassenbestand und<br />
<strong>de</strong>r Bankkonten beschränken.<br />
Die Mustersatzung <strong>de</strong>s Deutschen <strong>Golf</strong> Verban<strong>de</strong>s für <strong><strong>Golf</strong>verein</strong>e enthält <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n<br />
Vorschlag einer möglichen Satzungsregelung für Kassenprüfer:<br />
Deutscher <strong>Golf</strong> Verband e. V. Seite 2