Kassenprüfung im Golfverein - Golf.de
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Inhalt<br />
Die <strong>Kassenprüfung</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Golf</strong>verein</strong><br />
A. Die <strong>Kassenprüfung</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Golf</strong>verein</strong><br />
1. Die rechtlichen Grundlagen<br />
2. Die Haftung <strong>de</strong>s Kassenprüfers<br />
3. Voraussetzungen für das Amt und fachliche Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
4. Die Rechte <strong>de</strong>s Kassenprüfers<br />
5. Prüfkriterien<br />
a) Vollständigkeit<br />
b) Sachliche Zuordnung<br />
c) Zeitliche Zuordnung<br />
d) Wirtschaftliche Mittelverwendung<br />
6. Die Unterlagen <strong>de</strong>r <strong>Kassenprüfung</strong><br />
7. Der Prüfbericht<br />
8. Empfehlungen bei groben Missstän<strong>de</strong>n<br />
B. Checkliste <strong>Kassenprüfung</strong><br />
C. Muster:<br />
1. Protokoll einer <strong>Kassenprüfung</strong><br />
2. Vollständigkeitserklärung (bei Gruppenkassen)<br />
Deutscher <strong>Golf</strong> Verband e. V. Seite 1<br />
Stand 10/11
A. Die <strong>Kassenprüfung</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Golf</strong>verein</strong><br />
Die <strong>Kassenprüfung</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Golf</strong>verein</strong><br />
<strong>Kassenprüfung</strong>en und das Amt <strong>de</strong>s Kassenprüfers sind in vielen Vereinssatzungen vorgesehen.<br />
Meist fehlen aber Detailregelungen und gera<strong>de</strong> kleinere Vereine haben in <strong>de</strong>r<br />
Regel auch keine ergänzen<strong>de</strong> Finanzordnung o. ä. Dabei geht in aller Regel die Tätigkeit<br />
über eine bloße Prüfung <strong>de</strong>r Barkasse hinaus. Der Begriff Rechnungsprüfer (o<strong>de</strong>r Revisor;<br />
so z. B. die Bezeichnung <strong>de</strong>r „Kassenprüfer“ in <strong>de</strong>r Satzung <strong>de</strong>s Deutschen <strong>Golf</strong><br />
Verban<strong>de</strong>s) dürfte <strong>de</strong>swegen angemessener sein. Gleichwohl soll hier, auf Grund <strong>de</strong>r<br />
umgangssprachlich weiten Verbreitung be<strong>im</strong> Begriff <strong>de</strong>s Kassenprüfers bleiben, wobei<br />
aus Vereinfachungsgrün<strong>de</strong>n die männliche Sprachform verwen<strong>de</strong>t wird, hiermit aber<br />
selbstverständlich auch Kassenprüferinnen angesprochen sind.<br />
Die Tätigkeit <strong>de</strong>s Kassenprüfers setzt eine Reihe buchhalterischer und steuerlicher<br />
Kenntnisse voraus, auf die in diesem Merkblatt nicht näher eingegangen wer<strong>de</strong>n kann.<br />
1. Rechtliche Grundlagen<br />
Gesetzliche Regelungen zur <strong>Kassenprüfung</strong> existieren nicht. Es besteht folglich auch<br />
keine Pflicht zur Durchführung einer <strong>Kassenprüfung</strong> <strong>im</strong> Verein. Die rechtlichen Grundlagen<br />
für die <strong>Kassenprüfung</strong> können sich aber<br />
• aus <strong>de</strong>r Satzung;<br />
• durch mehrjährige Praxis (Gewohnheitsrecht);<br />
• auf Grund eines Beschlusses <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />
ergeben.<br />
In aller Regel sieht die Satzung zwar eine <strong>Kassenprüfung</strong> vor, genauere Best<strong>im</strong>mungen<br />
zu ihrer Durchführung aber ergeben sich daraus in <strong>de</strong>r Regel nicht. Meist nur in großen<br />
Vereinen regelt eine Finanzordnung weitere Details. Es empfiehlt sich, in <strong>de</strong>r Satzung<br />
eine Regelung zum Prüfungsumfang, zur Qualifikation <strong>de</strong>s Kassenprüfers und auch zur<br />
Wahl eines Externen zum Kassenprüfer aufzunehmen.<br />
Fehlt eine Regelung in <strong>de</strong>r Satzung, gehört zum üblichen Prüfungsumfang:<br />
• die Kassenführung, insbeson<strong>de</strong>re die Bestandsprüfung zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäfts-/<br />
Vereinsjahres;<br />
• die Überprüfung, ob die Mittel wirtschaftlich verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n;<br />
• die Beantwortung <strong>de</strong>r Frage, ob die Ausgaben sachlich gerechtfertigt, rechnerisch<br />
richtig und korrekt belegt und verbucht sind;<br />
• und, falls ein Haushaltsplan besteht, die Überprüfung von Abweichungen zu <strong>de</strong>n<br />
festgelegten Budgets.<br />
Die <strong>Kassenprüfung</strong> geht also in aller Regel <strong>de</strong>utlich über eine Prüfung <strong>de</strong>r Barkasse hinaus.<br />
Nur in kleinen Vereinen, kaum jemals in <strong><strong>Golf</strong>verein</strong>en, wird sie sich auf die Kontrolle<br />
<strong>de</strong>r Übereinst<strong>im</strong>mung <strong>de</strong>r Ausgabe- und Einnahmebelege mit <strong>de</strong>m Kassenbestand und<br />
<strong>de</strong>r Bankkonten beschränken.<br />
Die Mustersatzung <strong>de</strong>s Deutschen <strong>Golf</strong> Verban<strong>de</strong>s für <strong><strong>Golf</strong>verein</strong>e enthält <strong>de</strong>n folgen<strong>de</strong>n<br />
Vorschlag einer möglichen Satzungsregelung für Kassenprüfer:<br />
Deutscher <strong>Golf</strong> Verband e. V. Seite 2
Die <strong>Kassenprüfung</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Golf</strong>verein</strong><br />
§ X<br />
Kassenprüfer<br />
Die Ordnungsmäßigkeit <strong>de</strong>r Buchführung <strong>de</strong>s Vereins wird jährlich durch zwei von <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />
für drei Jahre gewählte Kassenprüfer/innen geprüft. Sie erstatten <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />
einen Prüfungsbericht. Sie sollen bevorzugt Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer sein o<strong>de</strong>r eine<br />
vergleichbare Qualifikation haben.<br />
Die Amtszeit <strong>de</strong>s Kassenprüfers wird zunächst durch die Satzung best<strong>im</strong>mt. In <strong>de</strong>r Regel<br />
wird sie mit <strong>de</strong>r Amtszeit <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s zusammenfallen, d. h. die Kassenprüfer<br />
wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m Vorstand neu gewählt. Eine an<strong>de</strong>re Festlegung ist aber problemlos<br />
möglich.<br />
Auch gegen eine Wie<strong>de</strong>rwahl <strong>de</strong>s Kassenprüfers spricht grundsätzlich nichts. Nicht selten<br />
enthalten Satzungen eine Regelung zur beschränkten, etwa einmaligen Wie<strong>de</strong>rwahl,<br />
<strong>de</strong>ren Einführung allerdings abgewogen wer<strong>de</strong>n sollte. Einerseits führt die beschränkte<br />
Wie<strong>de</strong>rwahl notwendig zu einem Wechsel <strong>de</strong>r Kassenprüfer und begegnet damit mutmaßlichen<br />
Be<strong>de</strong>nken hinsichtlich <strong>de</strong>r Prüfungsneutralität. An<strong>de</strong>rerseits ist zu be<strong>de</strong>nken,<br />
dass es in <strong>de</strong>r Praxis häufig schwierig ist, ausreichend sach- und fachkundige Personen<br />
für das Ehrenamt <strong>de</strong>s Kassenprüfers zu gewinnen.<br />
Die Kassenprüfer erstatten <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung Bericht. Ob dies mündlich o<strong>de</strong>r<br />
schriftlich geschieht, ergibt sich aus <strong>de</strong>r Satzung o<strong>de</strong>r aus <strong>de</strong>r vereinsüblichen Praxis.<br />
Der Prüfbericht ist dann auch eine Grundlage für die Entlastung <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s, die<br />
üblicherweise von <strong>de</strong>n Kassenprüfern, sofern <strong>de</strong>ren Prüfung keinen Grund zur Beanstandung<br />
gibt, beantragt wird. Mit <strong>de</strong>r Entlastung ist die Billigung <strong>de</strong>r Geschäftführung<br />
<strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s verbun<strong>de</strong>n und zugleich <strong>de</strong>r Verzicht darauf, aus <strong>de</strong>r Art und Weise <strong>de</strong>r<br />
Geschäftsführung Ansprüche (etwa Scha<strong>de</strong>nersatzansprüche) abzuleiten. Die Entlastung<br />
wirkt dabei jedoch nur soweit, als <strong>de</strong>r Vorstand die Mitglie<strong>de</strong>r, etwa <strong>im</strong> Rahmen <strong>de</strong>s<br />
Geschäfts- und Rechenschaftsberichts, über die Geschäftsvorfälle, zu <strong>de</strong>nen Entlastung<br />
erteilt wird, aufgeklärt hat.<br />
Es empfiehlt sich in <strong>de</strong>r Satzung eine Regelung, wonach <strong>de</strong>r Bericht <strong>de</strong>r Kassenprüfer<br />
<strong>de</strong>m Vorstand in ausreichen<strong>de</strong>m zeitlichen Abstand vor <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung zur<br />
Kenntnis gegeben wer<strong>de</strong>n muss, damit dieser sich bereits <strong>im</strong> Vorfeld <strong>de</strong>r Versammlung<br />
mit <strong>de</strong>n Inhalten befassen kann.<br />
Der Kassenprüfer muss unabhängig und unbefangen sein. Er soll also we<strong>de</strong>r Vereinsorganen<br />
angehören, die er prüft, noch darf er <strong>de</strong>n Organen weisungsgebun<strong>de</strong>n sein<br />
(z. B. als Mitarbeiter <strong>de</strong>s Vereins). Er sollte auch keinesfalls mit Mitglie<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Organe<br />
in familiärer Beziehung stehen.<br />
Da es sich um ein Organ zur Kontrolle <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s han<strong>de</strong>lt, darf <strong>de</strong>r Kassenprüfer<br />
nicht <strong>de</strong>m Vorstand (i. S. <strong>de</strong>s BGB, also <strong>de</strong>m geschäftsführen<strong>de</strong>n Vorstand) angehören.<br />
Er sollte nicht Mitglied <strong>de</strong>s (erweiterten) Vorstan<strong>de</strong>s sein. Das Gleiche gilt, wenn die Tätigkeit<br />
eines an<strong>de</strong>ren Vereinsorgans überprüft wird: Der Prüfer darf nicht Mitglied dieses<br />
Organs sein.<br />
In aller Regel steht die <strong>Kassenprüfung</strong> in Zusammenhang mit <strong>de</strong>m Rechenschaftsbericht<br />
<strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s gegenüber <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung. Da die Mitglie<strong>de</strong>rver-<br />
Deutscher <strong>Golf</strong> Verband e. V. Seite 3
Die <strong>Kassenprüfung</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Golf</strong>verein</strong><br />
sammlung in aller Regel nicht in <strong>de</strong>r Lage ist, die vom Vorstand vorgelegten Zahlen zu<br />
überprüfen, übern<strong>im</strong>mt diese Funktion <strong>de</strong>r Kassenprüfer. Die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />
<strong>de</strong>legiert also ihren Prüfungsanspruch. So erklärt sich die Rolle <strong>de</strong>s Kassenprüfers gegenüber<br />
Vorstand und Mitglie<strong>de</strong>rversammlung.<br />
Der Kassenprüfer muss zu<strong>de</strong>m – wenn die Satzung dies nicht zwingend vorsieht – kein<br />
Vereinsmitglied sein. Auch insoweit gilt <strong>de</strong>r <strong>im</strong> Vereinsrecht übliche Grundsatz <strong>de</strong>r<br />
„Drittorganschaft“. Die Bestellung externer Prüfer kann sogar von Vorteil sein, wobei die<br />
unentgeltliche Übernahme <strong>de</strong>s Amtes in diesem Fall nicht selbstverständlich sein dürfte.<br />
2. Haftung <strong>de</strong>s Kassenprüfers<br />
Eine Haftung <strong>de</strong>s Kassenprüfers gegenüber <strong>de</strong>m Verein dürfte nur in Ausnahmefällen in<br />
Frage kommen. In erster Linie richten sich Regressansprüche <strong>de</strong>s Vereins bei entstan<strong>de</strong>nen<br />
finanziellen Schä<strong>de</strong>n gegen <strong>de</strong>n Vorstand. Eine Haftung gegenüber <strong>de</strong>m Finanzamt<br />
betrifft praktisch ausschließlich <strong>de</strong>n Vorstand; <strong>de</strong>r Kassenprüfer wird in die Nachweispflichten<br />
gegenüber <strong>de</strong>m Finanzamt in aller Regel auch nicht einbezogen.<br />
Grundsätzlich kann eine Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Kassenprüfers durch <strong>de</strong>n Verein in Frage<br />
kommen, wenn er zur Verschleierung von finanziellen Unregelmäßigkeiten o<strong>de</strong>r gar Unterschlagungen<br />
beiträgt o<strong>de</strong>r wahrheitswidrige Angaben <strong>im</strong> Prüfbericht macht.<br />
Zwar richten sich Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche zunächst gegen <strong>de</strong>n Vorstand. Wur<strong>de</strong> aber<br />
auf Grund <strong>de</strong>s Prüfberichts <strong>de</strong>s Kassenprüfers <strong>de</strong>r Vorstand entlastet und damit einem<br />
Regressanspruch gegen ihn die Grundlage entzogen, kann <strong>de</strong>r Kassenprüfer gegebenenfalls<br />
zivilrechtlich in Anspruch genommen wer<strong>de</strong>n.<br />
3. Voraussetzungen für das Amt und fachliche Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
Das Amt <strong>de</strong>s Kassenprüfers gehört <strong>im</strong> Verein in <strong>de</strong>r Regel zu <strong>de</strong>n weniger begehrten.<br />
Fin<strong>de</strong>t sich kein Kandidat, sollte <strong>de</strong>r Vorstand mit Zust<strong>im</strong>mung <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung<br />
einen externen Fachmann – in <strong>de</strong>r Regel einen Steuerberater o<strong>de</strong>r Wirtschaftsprüfer<br />
– beauftragen. Langfristig sollten auch Überlegungen zur Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Satzungsregelungen<br />
zur <strong>Kassenprüfung</strong> ins Auge gefasst wer<strong>de</strong>n.<br />
Zwar kann <strong>de</strong>r Kassenprüfer auch an<strong>de</strong>ren Vereinsorganen (Ausschüsse, Beiräte, Abteilungsleitung<br />
usw.) angehören – <strong>de</strong>n geschäftsführen<strong>de</strong>n Vorstand ausgenommen, <strong>de</strong>ssen<br />
Tätigkeit er ja prüfen soll. In aller Regel sollte das aber nicht <strong>de</strong>r Fall sein, weil es zu<br />
Interessenkonflikten kommen kann. Ebenso wenig sollte es sich um ein Familienmitglied<br />
<strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s han<strong>de</strong>ln. Das Gleiche gilt für angestellte Mitarbeiter <strong>de</strong>s Vereins. Hier<br />
kommt es zwangsläufig zu Konflikten mit einer Loyalitätspflicht gegenüber <strong>de</strong>m Arbeitgeber<br />
bzw. <strong>de</strong>m Vorstand.<br />
In <strong><strong>Golf</strong>verein</strong>en stehen <strong>im</strong> Mitglie<strong>de</strong>rkreis meist Fachleute (Kaufleute, Steuerberater o<strong>de</strong>r<br />
Wirtschaftprüfer) zur Verfügung, so dass die Übertragung <strong>de</strong>r Aufgaben an externe Professionelle<br />
nicht erfor<strong>de</strong>rlich ist. Wird das Kassenprüferamt mit einem Vereinsmitglied<br />
besetzt, sollte dies in je<strong>de</strong>m Fall ehrenamtlich geschehen. Zulässig ist <strong>de</strong>r Ersatz entstan<strong>de</strong>ner<br />
Aufwendungen.<br />
Deutscher <strong>Golf</strong> Verband e. V. Seite 4
Die <strong>Kassenprüfung</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Golf</strong>verein</strong><br />
Der Kassenprüfer muss nicht in je<strong>de</strong>m Fall umfänglich buchhalterisch versiert sein, da<br />
Aufgabe nicht die Erstellung von Jahresabschlüssen u. ä., son<strong>de</strong>rn die Prüfung <strong>de</strong>r bestehen<strong>de</strong>n<br />
Buchhaltung ist.<br />
Seine fachlichen Kenntnisse müssen aber <strong>de</strong>m jeweiligen Rechnungswesen, <strong>de</strong>r Größe<br />
und <strong>de</strong>r steuerlichen Organisation (Gemeinnützigkeit, Einnahmearten) <strong>de</strong>s Vereins<br />
angemessen sein.<br />
Das be<strong>de</strong>utet:<br />
• Buchhaltungskenntnisse wer<strong>de</strong>n nur dann nicht benötigt, wenn <strong>de</strong>r Verein we<strong>de</strong>r<br />
gemeinnützig noch wirtschaftlich tätig ist . Dies dürfte bei <strong><strong>Golf</strong>verein</strong>en nicht zutreffen.<br />
• Wer<strong>de</strong>n Mitarbeiter beschäftigt, sollte <strong>de</strong>r Kassenprüfer über Kenntnisse <strong>de</strong>s<br />
Lohnabrechnungsverfahrens und <strong>de</strong>r wichtigsten steuerlichen und sozialversicherungspflichtigen<br />
Mel<strong>de</strong>pflichten verfügen.<br />
• Grundsätzlich empfiehlt sich das Verfahren <strong>de</strong>r doppelten Buchhaltung („Soll an<br />
Haben“), da bloße Aufzeichnungen fehleranfällig sind und <strong>de</strong>ren Vollständigkeit<br />
kaum überprüfbar ist. Der Kassenprüfer muss Grundkenntnisse in doppelter<br />
Buchhaltung haben, auch bei Einsatz von Buchhaltungssoftware, um die Buchungen<br />
nachvollziehen zu können.<br />
• Bei bilanzieren<strong>de</strong>n Vereinen müssen die Grundsätze und Verfahren <strong>de</strong>r Bilanzierung<br />
(z. B. Rechnungsabgrenzung, Rückstellungen) bekannt sein.<br />
• Darüber hinaus muss <strong>de</strong>r Kassenprüfer Kenntnisse <strong>de</strong>r Besteuerung haben; bei<br />
gemeinnützigen Körperschaften insbeson<strong>de</strong>re zur Aufteilung von Einnahmen und<br />
Ausgaben in die steuerlichen Bereiche (i<strong>de</strong>eller Bereich, Vermögensverwaltung,<br />
Zweckbetrieb, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) sowie zum Spen<strong>de</strong>nrecht; bei<br />
nicht gemeinnützigen Vereinen zur Trennung <strong>de</strong>s nichtunternehmerischen vom<br />
unternehmerischen Bereich.<br />
Die fachlichen Anfor<strong>de</strong>rungen können unter Umstän<strong>de</strong>n also recht hoch sein. Der Kassenprüfer<br />
sollte sich daher, falls ihm die speziellen Kenntnisse fehlen, rechtzeitig in die<br />
einzelnen Themenbereiche einarbeiten.<br />
Als äußerst hilfreich hat sich in <strong>de</strong>r Praxis die Publikation <strong>de</strong>s Deutschen <strong>Golf</strong> Verban<strong>de</strong>s<br />
„Die Besteuerung von <strong>Golf</strong>anlagen“ [zu beziehen über <strong>de</strong>n Bookshop <strong>de</strong>r Köllen Druck +<br />
Verlag GmbH unter http://www.koellen-golf.<strong>de</strong>/.] erwiesen, die <strong>de</strong>m fachlich vorgebil<strong>de</strong>ten<br />
Kassenprüfer die spezifischen Problemfel<strong>de</strong>r <strong>im</strong> <strong><strong>Golf</strong>verein</strong> erschließen.<br />
Es kann durchaus vorkommen, dass ehrenamtliche Kassenprüfer mit <strong>de</strong>n Prüfaufgaben<br />
<strong>im</strong> Einzelfall überfor<strong>de</strong>rt sind. Dann sollte <strong>im</strong> Prüfbericht klargestellt wer<strong>de</strong>n, dass die<br />
Prüfung best<strong>im</strong>mter Bereiche nur eingeschränkt o<strong>de</strong>r überhaupt nicht erfolgen konnte.<br />
Das ist in je<strong>de</strong>m Fall besser, als zu prüfen<strong>de</strong> Bereiche als unbeanstan<strong>de</strong>t zu <strong>de</strong>klarieren,<br />
die in Wirklichkeit mangels entsprechen<strong>de</strong>r Kenntnisse gar nicht hinreichend geprüft<br />
wer<strong>de</strong>n können.<br />
4. Die Rechte <strong>de</strong>s Kassenprüfers<br />
Meist sind die Aufgaben <strong>de</strong>s Kassenprüfers in <strong>de</strong>r Satzung nicht näher geregelt. Seine<br />
Rechte lassen sich aber aus <strong>de</strong>m Prüfungsauftrag ableiten, <strong>de</strong>r je<strong>de</strong>nfalls die Einsichtnahme<br />
in die zur Prüfung <strong>de</strong>r Buchhaltung erfor<strong>de</strong>rlichen Unterlagen erfor<strong>de</strong>rt sowie das<br />
Deutscher <strong>Golf</strong> Verband e. V. Seite 5
Die <strong>Kassenprüfung</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Golf</strong>verein</strong><br />
Recht, von <strong>de</strong>n zuständigen Personen (Vorstand, Schatzmeister usw.) alle notwendigen<br />
Auskünfte zu verlangen. Denkbar ist auch ein Beschluss <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung, <strong>de</strong>r<br />
die Prüfungsaufgaben und damit verbun<strong>de</strong>nen Rechte näher best<strong>im</strong>mt.<br />
5. Prüfkriterien<br />
Der Vorstand ist verpflichtet, gegenüber <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung zur Geschäftsführung<br />
Rechenschaft abzulegen. Der Rechenschaftsbericht muss alle Informationen und<br />
Sachstandsmitteilungen enthalten, die ein anwesen<strong>de</strong>s Mitglied nach vernünftigem Ermessen<br />
zur sachgemäßen Beurteilung <strong>de</strong>r Geschäftsführung benötigt.<br />
Die einschlägigen Best<strong>im</strong>mungen lauten:<br />
§ 27 Abs. 3 BGB<br />
Auf die Geschäftsführung <strong>de</strong>s Vorstands fin<strong>de</strong>n die für <strong>de</strong>n Auftrag gelten<strong>de</strong>n<br />
Vorschriften <strong>de</strong>r §§ 664 bis 670 BGB entsprechen<strong>de</strong> Anwendung.<br />
§ 666 BGB<br />
Der Beauftrage ist verpflichtet, <strong>de</strong>m Auftraggeber die erfor<strong>de</strong>rlichen Nachrichten<br />
zu geben, auf Verlangen über <strong>de</strong>n Stand <strong>de</strong>s Geschäfts Auskunft zu erteilen und<br />
nach <strong>de</strong>r Ausführung <strong>de</strong>s Auftrags Rechenschaft abzulegen.<br />
§ 259 Abs. 1 Umfang <strong>de</strong>r Rechenschaftspflicht<br />
Wer verpflichtet ist, über eine mit Einnahmen o<strong>de</strong>r Ausgaben verbun<strong>de</strong>ne Verwaltung<br />
Rechenschaft abzulegen, hat <strong>de</strong>m Berechtigten eine die geordnete Zusammenstellung<br />
<strong>de</strong>r Einnahmen o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Ausgaben enthalten<strong>de</strong> Rechnung mitzuteilen<br />
und, soweit Belege erteilt zu wer<strong>de</strong>n pflegen, Belege vorzulegen.<br />
Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung <strong>de</strong>s Grundsatzes <strong>de</strong>r Klarheit und Übersichtlichkeit<br />
sowie <strong>de</strong>r Vollständigkeit <strong>de</strong>r Rechnungslegung. Dazu gehört auch die Prüfung<br />
<strong>de</strong>s Rechenschaftsberichts <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s insbeson<strong>de</strong>re vor <strong>de</strong>m Hintergrund <strong>de</strong>r Frage,<br />
ob dieser mit <strong>de</strong>m Jahresabschluss <strong>im</strong> Einklang steht und finanzielle Lage <strong>de</strong>s Vereins<br />
korrekt wi<strong>de</strong>rspiegelt. Zum üblichen Prüfungsumfang gehören:<br />
• die Kassenführung, insbeson<strong>de</strong>re die Bestandsprüfung zum En<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Geschäfts-/<br />
Vereinsjahres;<br />
• die Überprüfung, ob die Mittel wirtschaftlich verwen<strong>de</strong>t wur<strong>de</strong>n;<br />
• die Beantwortung <strong>de</strong>r Frage, ob die Ausgaben sachlich gerechtfertigt, rechnerisch<br />
richtig und korrekt belegt und verbucht sind;<br />
• und, falls ein Haushaltsplan besteht, die Überprüfung von Abweichungen zu <strong>de</strong>n<br />
festgelegten Budgets.<br />
Eine Beschränkung <strong>de</strong>r Prüfung auf die Kontrolle <strong>de</strong>r Übereinst<strong>im</strong>mung <strong>de</strong>r Ausgabe-<br />
und Einnahmebelege mit <strong>de</strong>m Kassenbestand und <strong>de</strong>r Bankkonten reicht regelmäßig<br />
nicht aus.<br />
Deutscher <strong>Golf</strong> Verband e. V. Seite 6
Vollständigkeit<br />
Die <strong>Kassenprüfung</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Golf</strong>verein</strong><br />
Zu prüfen ist, ob alle Einnahmen und Ausgabe sowie Vermögensgegenstän<strong>de</strong> vollständig<br />
erfasst sind. Natürlich kann eine solche Prüfung nur stichprobenartig erfolgen. Bei<br />
<strong>de</strong>r Vermögensaufstellung sind entsprechen<strong>de</strong> Verzeichnisse vorzulegen. Grundsätzlich<br />
ist nicht nur ein bilanzieren<strong>de</strong>r Verein zur Vermögensaufstellung verpflichtet. Auch aus<br />
<strong>de</strong>r Rechenschaftspflicht gegenüber <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung und aus <strong>de</strong>m Steuerrecht<br />
ergibt sich diese Pflicht.<br />
Gruppenkassen<br />
Eine vollständige Buchführung verlangt insbeson<strong>de</strong>re auch die Erfassung <strong>de</strong>r Einnahmen<br />
und Ausgaben von Untergruppen, etwa <strong>de</strong>m Teilnehmerkreis an Damen- und Herrennachmittagen.<br />
Das von diesen Gruppen verwaltete o<strong>de</strong>r genutzte Vermögen ist in <strong>de</strong>r<br />
Regel <strong>de</strong>m <strong><strong>Golf</strong>verein</strong> zuzurechnen, es sei <strong>de</strong>nn, es han<strong>de</strong>lt sich um reine Privatveranstaltungen.<br />
Die Zuordnung best<strong>im</strong>mt sich anhand <strong>de</strong>r äußeren Umstän<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Einzelfalls.<br />
So sprechen die Aufnahme in <strong>de</strong>n „offiziellen“ Wettspielkalen<strong>de</strong>r, die Turnierausschreibung<br />
und Durchführung <strong>im</strong> Namen <strong>de</strong>s Vereins für eine Veranstaltung <strong>de</strong>s <strong><strong>Golf</strong>verein</strong>s.<br />
In <strong>de</strong>r Praxis dürfte unter Heranziehung dieser Kriterien für die überwiegen<strong>de</strong> Zahl <strong>de</strong>r<br />
Fälle von einer Vereinsveranstaltung auszugehen sein. Folge dieser Zurechnung ist,<br />
dass von <strong>de</strong>n Teilnehmern geleisteten Zahlungen als <strong>de</strong>m Vereinsvermögen zugehörig<br />
anzusehen sind. In Frage steht dabei nicht die Möglichkeit einer finanziellen Selbstverwaltung<br />
<strong>de</strong>r Gruppe. Diese hat jedoch nach <strong>de</strong>n für <strong>de</strong>n <strong><strong>Golf</strong>verein</strong> gelten<strong>de</strong>n Regelungen<br />
zu erfolgen. Das be<strong>de</strong>utet die Vorlage einer st<strong>im</strong>migen Abrechnung, in <strong>de</strong>r sämtliche<br />
Einnahmen und Ausgaben durch Belege nachgewiesen sind. Im gemeinnützigen <strong><strong>Golf</strong>verein</strong><br />
sind darüber hinaus unbedingt die Grundsätze zur Mittelverwendung zu beachten,<br />
an<strong>de</strong>rnfalls droht <strong>de</strong>r Verlust <strong>de</strong>r Gemeinnützigkeit. Die Abrechnung <strong>de</strong>r Gruppe muss in<br />
die Buchhaltung <strong>de</strong>s <strong><strong>Golf</strong>verein</strong>s einfließen, an<strong>de</strong>rnfalls wäre die Rechnungslegung <strong>de</strong>s<br />
Gesamtvereins unvollständig und die Buchführung nicht ordnungsgemäß (siehe zum<br />
Problemkreis auch das Merkblatt <strong>de</strong>s DGV „Gruppen <strong>im</strong> <strong>Golf</strong>club“)<br />
Sachliche Zuordnung<br />
Sie betrifft einerseits die Kontierung, also die Zuordnung <strong>de</strong>r Belege nach Art <strong>de</strong>s Geschäftsvorfalls.<br />
Unzulässig ist eine Saldierung von Einnahmen und Ausgaben bzw.<br />
Vermögen und Schul<strong>de</strong>n, also eine Verrechnung an Stelle einer getrennten Erfassung.<br />
Grundlage <strong>de</strong>r Zuordnung ist ein Kontenplan.<br />
Für gemeinnützige Vereine ist außer<strong>de</strong>m eine getrennte Erfassung <strong>de</strong>r Einnahmen und<br />
Ausgaben nach <strong>de</strong>n steuerlichen Bereichen erfor<strong>de</strong>rlich. D. h., die Geschäftsvorfälle für<br />
• <strong>de</strong>n i<strong>de</strong>ellen Bereich<br />
• die Vermögensverwaltung<br />
• die Zweckbetriebe und<br />
• die (steuerschädlichen) wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe<br />
müssen separat erfasst, die Überschüsse für diese Bereiche getrennt ermittelt wer<strong>de</strong>n.<br />
Zeitliche Zuordnung<br />
Hier geht es insbeson<strong>de</strong>re um die korrekte Perio<strong>de</strong>nabgrenzung, also die zeitliche Zuordnung<br />
<strong>de</strong>r geleisteten Zahlungen. Bei bilanzieren<strong>de</strong>n Vereinen ist dagegen nicht <strong>de</strong>r<br />
Deutscher <strong>Golf</strong> Verband e. V. Seite 7
Die <strong>Kassenprüfung</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Golf</strong>verein</strong><br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>r Zahlung, son<strong>de</strong>rn Entstehung einer For<strong>de</strong>rung o<strong>de</strong>r Verbindlichkeit ausschlaggebend.<br />
Bei bilanzieren<strong>de</strong>n Vereinen sind ferner Rechnungsabgrenzungsposten und evtl. Rückstellungen<br />
zu beachten.<br />
Wirtschaftliche Mittelverwendung<br />
Die Prüfung <strong>de</strong>r Wirtschaftlichkeit umfasst die Prüfung, ob die getätigten Ausgaben in<br />
<strong>de</strong>r Höhe angemessen waren,<br />
• ob kostengünstige Bezugsquellen genutzt wur<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r für eine große Anschaffung<br />
mehrere Angebote eingeholt wur<strong>de</strong>n,<br />
• ob gewährte Skonti genutzt wur<strong>de</strong>n,<br />
• ob durch verspätete Zahlung zusätzliche Kosten entstan<strong>de</strong>n (Mahn- und Inkassogebühren)<br />
sind und<br />
• ob ausstehen<strong>de</strong> Zahlungen (z. B. Mitgliedsbeiträge) in angemessener Weise eingetrieben<br />
wur<strong>de</strong>n.<br />
Der Prüfauftrag <strong>de</strong>s Kassenprüfers wird sich in <strong>de</strong>r Regel auf alle Bereiche <strong>de</strong>s <strong>Golf</strong>clubs<br />
erstrecken.<br />
Bei Zahlungen an Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r und an<strong>de</strong>re Mitglie<strong>de</strong>r ist beson<strong>de</strong>rer Augenmerk<br />
darauf zu richten, dass eine satzungsgemäße Grundlage besteht und die Höhe <strong>de</strong>r Zahlungen<br />
angemessen ist.<br />
6. Die Unterlagen für die <strong>Kassenprüfung</strong><br />
Selbstverständlich muss <strong>de</strong>r Kassenprüfer Einsicht in alle mit <strong>de</strong>r Buchhaltung <strong>de</strong>s Vereins<br />
zusammenhängen<strong>de</strong>n Unterlagen bekommen. Mit Blick auf Ausgaben, die nicht <strong>im</strong><br />
Rahmen <strong>de</strong>s normalen Geschäftsverkehrs angefallen sind, ist die ordnungsgemäße Beschlussfassung<br />
zu überprüfen. Waren Unterlagen nicht zugänglich o<strong>de</strong>r verweigert <strong>de</strong>r<br />
Vorstand (Schatzmeister) die Herausgabe, sollte dies <strong>im</strong> Prüfbericht vermerkt wer<strong>de</strong>n.<br />
Bücher, Journale, Kassenbücher<br />
Die buchhalterischen Aufzeichnungen <strong>de</strong>s Vereins wer<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Regel Ausgangspunkt<br />
<strong>de</strong>r Prüfung sein, weil sich hier summarisch Einnahmen und Ausgaben nach sachlichen<br />
Kriterien geglie<strong>de</strong>rt ablesen lassen. Im <strong>Golf</strong>club wird es sich dabei um Listen und Kontenblätter<br />
han<strong>de</strong>ln, die in aller Regel EDV-basiert erstellt wer<strong>de</strong>n. Zu <strong>de</strong>n Aufzeichnungen<br />
gehört auch das in <strong>de</strong>r Regel manuell geführte Kassenbuch für die Barkasse.<br />
Belege<br />
Eine Einsicht in die Belegordner ist in je<strong>de</strong>m Fall unerlässlich. Dabei wird die Überprüfung<br />
aller Belege nur in einem kleineren Umfang möglich und angemessen sein. Ansonsten<br />
wird stichprobenartig geprüft, d. h. einzelne Belege wer<strong>de</strong>n über das gesamte Geschäftsjahr<br />
weg nach <strong>de</strong>m Zufallsprinzip ausgewählt. Bevorzugt überprüft sollten Belege<br />
mit höheren Beträgen wer<strong>de</strong>n. Die Stichproben wer<strong>de</strong>n dabei einerseits von <strong>de</strong>n Büchern<br />
(Journale, Kontenblätter, Kassenbücher) ausgehen und durch Heranziehen <strong>de</strong>s Beleges<br />
die korrekte Erfassung überprüfen. An<strong>de</strong>rerseits können aus <strong>de</strong>n Belegordnern Belege<br />
ausgewählt wer<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>ren Erfassung in <strong>de</strong>n Büchern kontrolliert wer<strong>de</strong>n.<br />
Deutscher <strong>Golf</strong> Verband e. V. Seite 8
Prüfkriterien:<br />
Die <strong>Kassenprüfung</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Golf</strong>verein</strong><br />
• Sind die Belege systematisch abgelegt (z.B. in zeitlicher o<strong>de</strong>r alphabetischer Reihenfolge)?<br />
• Lagen für in <strong>de</strong>n Journalen/Kassenbüchern vermerkte Einnahmen- und Ausgaben<br />
Belege vor (Stichprobenprüfung)?<br />
• Sind Umsatzsteuer/Vorsteuer korrekt ausgewiesen und verbucht wor<strong>de</strong>n?<br />
• Geht aus <strong>de</strong>n Belegen <strong>de</strong>r Geschäftsvorfall klar hervor (Rechnungsgegenstand,<br />
Adressat usw.) und erfüllen die Belege die Anfor<strong>de</strong>rungen für <strong>de</strong>n Vorsteuerabzug<br />
und <strong>de</strong>n Abzug als Betriebsausgabe?<br />
• Stehen die Belege in einem klaren Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Tätigkeit <strong>de</strong>s Vereins<br />
(Satzungszweck) o<strong>de</strong>r wur<strong>de</strong>n Ausgaben für vereinsfrem<strong>de</strong> Zwecke gemacht?<br />
Zu <strong>de</strong>n Belegen gehören auch die Kontoauszüge. Hier ist die Übereinst<strong>im</strong>mung <strong>de</strong>r Kontostän<strong>de</strong><br />
mit <strong>de</strong>n Buchhaltungsunterlagen zu prüfen und (in aller Regel nur stichprobenartig)<br />
zu kontrollieren, ob Kontoumsätze vorliegen, <strong>de</strong>nen sich keine belegten Geschäftsvorfälle<br />
zuweisen lassen.<br />
Regelmäßig sind in Vereinen vor allem die Eigenbelege ein Problem, weil einzelne Mitarbeiter/Mitglie<strong>de</strong>r<br />
statt eines korrekten Beleges für eine getätigte Ausgabe nur einen<br />
selbst erstellten zahlenmäßigen Nachweis liefern. Liegen hier Mängel vor, sollte <strong>de</strong>r Kassenprüfer<br />
dies in seinem Bericht vermerken, damit <strong>de</strong>r Kassenwart/Schatzmeister zumin<strong>de</strong>st<br />
künftig angemessene Vorgaben für die Belegvorlage macht. Abgerechnete Reisekosten<br />
sind darauf zu überprüfen, ob sie auf <strong>de</strong>r Grundlage einer Reisekostenordnung<br />
o<strong>de</strong>r einem Vorstandsbeschluss gezahlt wur<strong>de</strong>n.<br />
Unterlagen für Gehaltsabrechnung<br />
Beschäftigt <strong>de</strong>r Verein Mitarbeiter, muss er entsprechen<strong>de</strong> Unterlagen für die Lohnabrechnung<br />
führen. Dazu gehören neben <strong>de</strong>n Lohnabrechnungen selbst vor allem Beitragsnachweise<br />
an die Krankenkassen, Lohnsteueranmeldung und Anmeldungen zur<br />
Sozialversicherung. Das gilt auch für geringfügig Beschäftigte (Minijobs).<br />
Prüfkriterien:<br />
• Sind die wesentlichen Vertragsinhalte <strong>de</strong>r Mitarbeiter schriftlich festgehalten<br />
(Nachweisgesetz)?<br />
• Liegen vollständige Abrechnungen und Anmeldungen vor?<br />
• Wur<strong>de</strong>n Sozialversicherungsbeiträge, Beiträge zur Berufsgenossenschaft und<br />
Lohnsteuer/Kirchensteuer/Solidaritätszuschlag abgeführt?<br />
• Waren die Voraussetzungen für eine geringfügige Beschäftigung erfüllt?<br />
• Waren bei Inanspruchnahme <strong>de</strong>s Übungsleiterfreibetrages die Voraussetzungen<br />
dafür erfüllt (Art <strong>de</strong>r Tätigkeit, Nebenberuflichkeit und schriftliche Erklärung <strong>de</strong>s<br />
Übungsleiters zum Freibetrag)?<br />
Die Lohnbuchhaltung ist wegen <strong>de</strong>r vielen Einzelregelungen eine recht komplexe Angelegenheit,<br />
weshalb <strong><strong>Golf</strong>verein</strong>e die Abrechnung <strong>de</strong>r Gehälter häufig einem externen<br />
Lohnbüro übertragen. Eine Detailprüfung wird daher in <strong>de</strong>r Regel nicht möglich und auch<br />
Deutscher <strong>Golf</strong> Verband e. V. Seite 9
Die <strong>Kassenprüfung</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Golf</strong>verein</strong><br />
nicht notwendig sein, wenn ein darauf spezialisiertes Lohnbüro die Gehaltsabrechnungen<br />
durchführt. Das gilt vor allem für die Höhe von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern.<br />
Es können aber die Unterlagen für einzelne Monate und Mitarbeiter überprüft wer<strong>de</strong>n.<br />
Anlagenverzeichnis<br />
Für die Ermittlung <strong>de</strong>s Vereinsvermögens ist ein Bestandsverzeichnis zu führen, das alle<br />
langlebigen Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungspreis von über 150/410 Euro umfasst.<br />
Ein Anlagenverzeichnis mit <strong>de</strong>n Bestän<strong>de</strong>n sowie Zu- und Abgängen gehört nicht<br />
nur aus steuerlichen Grün<strong>de</strong>n regelmäßig zum Rechenschaftsbericht <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s.<br />
Rücklagen<br />
Bei gemeinnützigen <strong><strong>Golf</strong>verein</strong>en ist die Bildung und Verwendung <strong>de</strong>r Rücklagen zu prüfen.<br />
Geschäftsbericht und Haushaltsplan<br />
Sofern <strong>im</strong> Verein von <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung ein Haushaltsplan als verpflichten<strong>de</strong><br />
Vorgabe für <strong>de</strong>n Vorstand verabschie<strong>de</strong>t wor<strong>de</strong>n ist, ist die Einhaltung <strong>de</strong>r Planvorgaben<br />
ein Teil <strong>de</strong>r Prüfung.<br />
Der Geschäftsbericht <strong>de</strong>s Vorstands ist daraufhin zu überprüfen, ob er <strong>im</strong> Einklang mit<br />
<strong>de</strong>r Rechnungslegung steht und ob die Finanzlage zutreffend dargestellt wird. Der Bericht<br />
darf keine falschen Vorstellungen von <strong>de</strong>r tatsächlichen Lage <strong>de</strong>s Vereins vermitteln.<br />
7. Der Prüfbericht<br />
Der Prüfbericht <strong>de</strong>s Kassenprüfers bestätigt die Rechnungslegung und <strong>de</strong>n Rechenschaftsbericht<br />
<strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s bzw. weist Fehler/Mängel auf. Ein vorläufiger Prüfbericht<br />
soll <strong>de</strong>m Vorstand rechtzeitig vor <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung zugehen. Sinnvoll ist eine<br />
Besprechung mit <strong>de</strong>m Vorstand nach Abschluss <strong>de</strong>r Prüfungsarbeiten, in <strong>de</strong>r die Ergebnisse<br />
erläutert wer<strong>de</strong>n. Kleinere Mängel wer<strong>de</strong>n in einem Arbeitspapier bzw. einer Anlage<br />
zum Prüfungsbericht aufgelistet. Der Vorstand hat so Gelegenheit, diese Mängel zu<br />
beheben, damit eine Mitteilung in <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung entfallen kann. Der Vorstand<br />
wird sich bei aufgezeigten Mängeln nicht <strong>im</strong>mer <strong>de</strong>m Urteil <strong>de</strong>s Kassenprüfers anschließen.<br />
Hier zählt diplomatisches Geschick; einer unangemessenen Einflussnahme<br />
<strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s auf <strong>de</strong>n Prüfbericht sollte sich <strong>de</strong>r Kassenprüfer aber wi<strong>de</strong>rsetzen.<br />
In <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rversammlung wird <strong>de</strong>r Kassenprüfer in einem entsprechen<strong>de</strong>n Tagesordnungspunkt<br />
<strong>de</strong>n Prüfbericht kommentieren und eine Empfehlung zur Entlastung <strong>de</strong>s<br />
Vorstan<strong>de</strong>s aussprechen. Die Darstellung kann dabei einen zusammenfassen<strong>de</strong>n Charakter<br />
haben, <strong>de</strong>r Prüfbericht ist nicht in allen Details darzustellen.. Stil und Inhalt <strong>de</strong>r<br />
Ausführungen sollten Rücksicht darauf nehmen, dass die Zuhörer kein buchhalterisch<br />
versiertes Plenum sind. Es geht darum, die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung in einer verständlichen<br />
Weise zu informieren.<br />
Die Ausführungen sollten ausgewogen sein, eine Aufzählung von festgestellten Fehlern<br />
wäre unangemessen, wenn das Prüfergebnis insgesamt keine grundsätzlichen Be<strong>de</strong>nken<br />
gegen die Amtsführung <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s liefert. Ernste Mängel sollten aber nicht verschleiert,<br />
son<strong>de</strong>rn sachlich aufgezeigt wer<strong>de</strong>n.<br />
Deutscher <strong>Golf</strong> Verband e. V. Seite 10
Die <strong>Kassenprüfung</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Golf</strong>verein</strong><br />
Bei Nachfragen ist <strong>de</strong>r Kassenprüfer grundsätzlich und umfänglich auskunftspflichtig. Zu<br />
beachten sind aber Persönlichkeits- und Datenschutzrechte; so wird z. B. eine Auskunft<br />
über die genaue Gehaltshöhe eines Mitarbeiters verweigert wer<strong>de</strong>n müssen. Summarische<br />
Angaben zur Gehaltshöhe insgesamt o<strong>de</strong>r die Feststellung, dass Zahlungen je<strong>de</strong>nfalls<br />
angemessen sind, müssen genügen.<br />
8. Empfehlungen bei groben Missstän<strong>de</strong>n<br />
Die Auf<strong>de</strong>ckung von Missstän<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>r Geschäftsführung <strong>de</strong>s Vorstan<strong>de</strong>s ist Aufgabe<br />
<strong>de</strong>s Kassenprüfers. Dabei sollte aber die Situation nicht unnötig verschärft wer<strong>de</strong>n.<br />
Es empfiehlt sich <strong>de</strong>shalb:<br />
• <strong>de</strong>n Vorstand über festgestellte kritische Tatbestän<strong>de</strong> (o<strong>de</strong>r Verdachtsmomente)<br />
umgehend zu informieren;<br />
• <strong>de</strong>m Vorstand die Möglichkeit zur Scha<strong>de</strong>nsregulierung zu geben, bzw. ihm Zeit<br />
zu lassen, Vorgaben für die Behebung von Missstän<strong>de</strong>n zu entwickeln;<br />
• <strong>de</strong>m Vorstand dabei entsprechen<strong>de</strong> Vorschläge zu machen.<br />
Zu be<strong>de</strong>nken ist dabei, dass es hier oft nicht nur um die Frage einer evtl. Haftung <strong>de</strong>s<br />
Vorstan<strong>de</strong>s geht, son<strong>de</strong>rn dass bei best<strong>im</strong>mten Tatbestän<strong>de</strong>n (Mittelfehlverwendung)<br />
<strong>de</strong>m Verein <strong>de</strong>r Entzug <strong>de</strong>r Gemeinnützigkeit droht. Es geht also nicht darum, <strong>de</strong>n Vorstand<br />
gegen die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung „auszuspielen“, son<strong>de</strong>rn darum, die Interessen<br />
<strong>de</strong>s Vereins zu wahren.<br />
Verweigern die Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r die Zusammenarbeit bzw. die Behebung von Missstän<strong>de</strong>n,<br />
muss die Mitglie<strong>de</strong>rversammlung informiert wer<strong>de</strong>n.<br />
In <strong>de</strong>r Regel wird <strong>de</strong>r Prüfbericht <strong>de</strong>s Kassenprüfers eine Empfehlung zur Entlastung <strong>de</strong>s<br />
Vorstan<strong>de</strong>s enthalten. Kommt <strong>de</strong>r Kassenprüfer zu <strong>de</strong>r Ansicht, dass die Entlastung wegen<br />
wesentlicher Mängel verweigert wer<strong>de</strong>n sollte, kann die Entlastung auf eine spätere<br />
Mitglie<strong>de</strong>rversammlung verschoben wer<strong>de</strong>n. Auch eine Teilentlastung für best<strong>im</strong>mte Geschäftsbereiche<br />
ist möglich (wenngleich untypisch). Ebenso kann nur einzelnen Vorstandsmitglie<strong>de</strong>rn<br />
die Entlastung verweigert wer<strong>de</strong>n. Das wird insbeson<strong>de</strong>re dann <strong>de</strong>r<br />
Fall sein, wenn es klare Zuständigkeitsbereiche gibt und die Fehler einem best<strong>im</strong>mten<br />
Verantwortungsbereich zugeordnet wer<strong>de</strong>n können.<br />
Deutscher <strong>Golf</strong> Verband e. V. Seite 11
Checkliste <strong>Kassenprüfung</strong><br />
Die <strong>Kassenprüfung</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Golf</strong>verein</strong><br />
Die folgen<strong>de</strong> Checkliste zur <strong>Kassenprüfung</strong> umfasst Kriterien, die nicht für je<strong>de</strong>n Verein<br />
zutreffen. Entsprechend entfallen je nach Größe und Tätigkeitsbereichen die entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Punkte.<br />
Gegenstand <strong>de</strong>r<br />
Prüfung<br />
Anlagevermögen<br />
Bankkonten<br />
Kasse<br />
Buchführungsvorschriften<br />
Finanzplanung/<br />
Budgets<br />
For<strong>de</strong>rungen/<br />
Verbindlichkeiten<br />
Lohnabrechnung<br />
Prüfkriterien<br />
• Gibt es ein Sachanlageverzeichnis?<br />
• Gibt es eine Aufstellung über das Finanzvermögen<br />
(z. B. Wertpapiere, Beteiligungen) <strong>de</strong>s Vereins?<br />
• Sind Zu- und Abgänge korrekt erfasst, insbeson<strong>de</strong>re<br />
Veräußerungserlöse?<br />
• St<strong>im</strong>mt <strong>de</strong>r Anfangsbestand mit <strong>de</strong>m Endsaldo <strong>de</strong>s Vorjahres<br />
überein?<br />
• St<strong>im</strong>men die Sal<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n Kontenblättern überein?<br />
• Gibt es ungewöhnliche Kontobewegungen?<br />
• Stichprobenartiger Abgleich zwischen Kassenbuch und<br />
Belegen<br />
• St<strong>im</strong>men die Kassenbestän<strong>de</strong> mit <strong>de</strong>m Kassenbuch<br />
überein?<br />
• Sind die Buchungen und Aufzeichnungen vollständig, richtig,<br />
zeitgerecht, geordnet und verständlich?<br />
• Wur<strong>de</strong>n die Geschäftsvorfälle zeitlich korrekt zugeordnet?<br />
(Wirtschaftsjahr)?<br />
• Entsprechen die Belege <strong>de</strong>n steuerlichen/<br />
han<strong>de</strong>lsrechtlichen Anfor<strong>de</strong>rungen?<br />
• Sind die Buchungen nachvollziehbar?<br />
• Wur<strong>de</strong>n die Belege <strong>de</strong>n sachlich richtigen Konten<br />
zugeordnet?<br />
• Wur<strong>de</strong> ein bestehen<strong>de</strong>r Haushaltsplan eingehalten?<br />
• Wur<strong>de</strong>n einzelne Budgets eingehalten?<br />
• Ist <strong>de</strong>r Verein langfristig zahlungsfähig?<br />
• Wur<strong>de</strong>n die Mittel sparsam und sachlich korrekt verwen<strong>de</strong>t<br />
(keine vereinsfrem<strong>de</strong>n Zwecke?)<br />
• Sind offene For<strong>de</strong>rungen/Verbindlichkeiten separat erfasst?<br />
• Sind For<strong>de</strong>rungsausfälle erfasst und begrün<strong>de</strong>t?<br />
• Liegen korrekte Abrechnungen vor?<br />
• Wur<strong>de</strong>n Steuern und Sozialbeiträge abgeführt?<br />
• Liegen die erfor<strong>de</strong>rlichen Anmeldungen zur Sozialversicherung<br />
vor?<br />
• Wur<strong>de</strong> bei geringfügigen Beschäftigungen die gesetzlichen<br />
Voraussetzungen beachtet?<br />
Deutscher <strong>Golf</strong> Verband e. V. Seite 12
Gegenstand <strong>de</strong>r<br />
Prüfung<br />
Mitgliedsbeiträge<br />
Spen<strong>de</strong>n<br />
Zuschüsse<br />
Steuerliche<br />
Zuordnung/<br />
Gemeinnützigkeit<br />
Ablage von Unterlagen<br />
Hinweis:<br />
Die <strong>Kassenprüfung</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Golf</strong>verein</strong><br />
• Entsprechen steuerfreie Aufwandsentschädigungen <strong>de</strong>n<br />
Vorschriften (Art <strong>de</strong>r Tätigkeit, Nebenberuflichkeit)?<br />
• Liegt bei freien Mitarbeitsverhältnissen keine Scheinselbständigkeit<br />
vor?<br />
Prüfkriterien<br />
• Sind entsprechend <strong>de</strong>r Mitglie<strong>de</strong>rliste die Mitgliedsbeiträge/Umlagen<br />
usw. eingezahlt?<br />
• Wur<strong>de</strong>n Rückstän<strong>de</strong> angemessen eingefor<strong>de</strong>rt?<br />
• Wur<strong>de</strong>n die Spen<strong>de</strong>n separat erfasst?<br />
• Ist die Verwendung <strong>de</strong>r Spen<strong>de</strong>n nachgewiesen?<br />
• Liegen Kopien <strong>de</strong>r Zuwendungsbestätigungen vor?<br />
• Ergibt sich aus <strong>de</strong>n Zuwendungsunterlagen eine<br />
sachgemäße Mittelverwendung?<br />
• Liegen Verwendungsnachweise vor?<br />
• Wur<strong>de</strong>n die Einnahmen und Ausgaben korrekt <strong>de</strong>n<br />
steuerlichen Bereichen zugeordnet?<br />
• Entspricht die Rücklagenentwicklung <strong>de</strong>n gesetzlichen Vorgaben?<br />
• Wur<strong>de</strong>n die Mittel ausschließlich für satzungsgemäße<br />
Zwecke verwen<strong>de</strong>t?<br />
• Liegt ein gemeinnützigkeitsgefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>s Übergewicht <strong>de</strong>r<br />
wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe vor?<br />
• Besteht eine geordnete Belegablage?<br />
• Wer<strong>de</strong>n die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen eingehalten?<br />
Die in diesem Merkblatt gegebenen Hinweise enthalten eine allgemeine Beurteilung <strong>de</strong>r<br />
betreffen<strong>de</strong>n Rechtsfrage bzw. Rechtslage. Sie kann eine Rechtsberatung <strong>im</strong> Einzelfall<br />
nicht ersetzen. Eine Gewähr kann nicht übernommen wer<strong>de</strong>n.<br />
DEUTSCHER GOLF VERBAND e. V.<br />
Deutscher <strong>Golf</strong> Verband e. V. Seite 13
Die <strong>Kassenprüfung</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Golf</strong>verein</strong><br />
Muster:<br />
Protokoll einer <strong>Kassenprüfung</strong><br />
Protokoll <strong>de</strong>r <strong>Kassenprüfung</strong> zum Jahresabschluss für das Jahr XXXX<br />
Für <strong>de</strong>n Verein [Name] wur<strong>de</strong>n die Unterzeichner am [Datum] zu Kassenprüfern nach §<br />
[Paragraf einfügen] <strong>de</strong>r Satzung bestellt.<br />
1. Zur Prüfung lagen folgen<strong>de</strong> Unterlagen vor [evtl. streichen o<strong>de</strong>r ergänzen]:<br />
Die vollständigen Kontoauszüge für die nachstehen<strong>de</strong>n Bankkonten <strong>de</strong>s Vereins<br />
mit allen zugehörigen Überweisungs-, Einzahlungs- und Auszahlungsbelegen:<br />
Konto-Nr. ... Name <strong>de</strong>r Bank, BLZ ... Auszüge Nr.: ...<br />
vom ... bis ...<br />
Konto-Nr. ... Name <strong>de</strong>r Bank, BLZ ... Auszüge Nr.: ...<br />
vom ... bis ...<br />
Das Kassenbuch für <strong>de</strong>n Zeitraum von ... bis ... und die zugehörigen Belege.<br />
Die Buchführung <strong>de</strong>s Vereins für das o. g. Jahr erfolgte in folgen<strong>de</strong>r Form:<br />
○ Buchführung mit Summen- und Sal<strong>de</strong>nliste, entsprechend <strong>de</strong>m Journal.<br />
○ EDV-Buchführung, eingesetzte Software: ...<br />
○ Summen- und Sal<strong>de</strong>nliste/Abschlussbuchungen<br />
○ Anlagenverzeichnis<br />
Die entsprechen<strong>de</strong>n Buchungsunterlagen wur<strong>de</strong>n zur Verfügung gestellt.<br />
Der Jahresabschluss wur<strong>de</strong> über eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung<br />
festgestellt.<br />
Die Bilanz und <strong>de</strong>r Bericht <strong>de</strong>r Steuerberatungsgesellschaft XXX lagen vor.<br />
Der Kassenbericht/Finanzstatus <strong>de</strong>r Abteilungen XXX lagen vor.<br />
Sonstige eingesehene Unterlagen: ... [auflisten]<br />
Liegen Vollständigkeitserklärungen <strong>de</strong>s Vorstands und <strong>de</strong>r Gruppen vor?<br />
2. Die Unterlagen wur<strong>de</strong>n von <strong>de</strong>n Kassenprüfern in <strong>de</strong>r Zeit von ... bis ... eingesehen, in<br />
Stichproben geprüft und mit <strong>de</strong>n vorgelegten Ergebnissen <strong>de</strong>s Jahresberichts <strong>de</strong>s<br />
Vorstan<strong>de</strong>s verglichen.<br />
Deutscher <strong>Golf</strong> Verband e. V. Seite 14
3. Ergebnis <strong>de</strong>r Prüfung:<br />
Die <strong>Kassenprüfung</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Golf</strong>verein</strong><br />
Die auch <strong>im</strong> Jahresbericht aufgeführten Geldbestän<strong>de</strong> (Konten/Barkasse) st<strong>im</strong>mten<br />
mit <strong>de</strong>n Sal<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r eingesehenen Kontoauszüge überein. Das Aktivvermögen<br />
<strong>de</strong>s Vereins wur<strong>de</strong> zutreffend dargestellt und erfasst.<br />
Es ergeben sich keine Beanstandungen.<br />
Die Belege konnten zugeordnet wer<strong>de</strong>n, die Einnahmen und Ausgaben wur<strong>de</strong>n<br />
ordnungsgemäß und in zutreffen<strong>de</strong>r Höhe verbucht.<br />
Es ergeben sich Beanstandungen in folgen<strong>de</strong>m Umfang: ... [auflisten]<br />
4. Es wird vorgeschlagen, <strong>de</strong>m Vorstand wie folgt Entlastung zu erteilen:<br />
In uneingeschränktem Umfang.<br />
In eingeschränktem Umfang wegen: ... [Begründung].<br />
Teilentlastung für alle Vorstandsmitglie<strong>de</strong>r mit Ausnahme von N.N. [Begründung].<br />
Eine Entlastung ist wegen <strong>de</strong>r Prüfungsfeststellungen nicht zu erteilen, <strong>de</strong>r Vorstand<br />
wur<strong>de</strong> hierüber bereits am [Datum] vorab informiert.<br />
5. Ergänzen<strong>de</strong> Hinweise/Än<strong>de</strong>rungsvorschläge:<br />
[auflisten]<br />
Name und Anschrift <strong>de</strong>r Kassenprüfer<br />
................................................... .................................................<br />
Ort, Datum Unterschriften<br />
Deutscher <strong>Golf</strong> Verband e. V. Seite 15
Die <strong>Kassenprüfung</strong> <strong>im</strong> <strong><strong>Golf</strong>verein</strong><br />
Muster einer Vollständigkeitserklärung für Gruppen <strong>im</strong> Verein an <strong>de</strong>n Vorstand<br />
Zum Jahresabschluss für das Vereinsjahr XXXX erklären wir hiermit für die<br />
Gruppe _______________________________________ gegenüber <strong>de</strong>m<br />
Vereinsvorstand/Geschäftsführer, dass wir sämtliche für das Vereinsjahr<br />
XXXX erzielten und angefallenen Einnahmen und Ausgaben umfassend er-<br />
klärt haben.<br />
Im Weiteren wird versichert, dass sämtliche steuer- und rechnungslegungs-<br />
mäßig relevanten Unterlagen und Belege zum Zwecke <strong>de</strong>r Berücksichtigung<br />
bei <strong>de</strong>r Vereinsbuchhaltung übergeben wur<strong>de</strong>n. Beigefügt sind auch:<br />
• Anlageverzeichnis für Vermögensgegenstän<strong>de</strong><br />
• Kontoauszüge <strong>de</strong>s Jahres.<br />
Es wird weiterhin versichert:<br />
• Dem Vorstand/Geschäftsstelle wur<strong>de</strong>n <strong>im</strong> abgelaufenen Vereinsjahr<br />
alle Beschäftigungsverhältnisse von Mitarbeitern <strong>de</strong>r Abteilung um-<br />
fassend und abschließend mitgeteilt, einschließlich <strong>de</strong>r Tätigkeits-<br />
nachweise für Aushilfen, Übungsleiter und Trainer.<br />
• Innerhalb <strong>de</strong>r Gruppe haben keinerlei sonstige Zahlungsvorgänge<br />
vorgelegen.<br />
• Es wur<strong>de</strong>n keine Zuwendungsbestätigungen durch die Gruppe aus-<br />
gestellt.<br />
Entsprechend <strong>de</strong>m vorgelegten Abschluss <strong>de</strong>r Gruppe wur<strong>de</strong>n die Vorgaben<br />
für die Finanzplanung für das laufen<strong>de</strong> Vereinsjahr eingehalten, <strong>de</strong>r rechneri-<br />
sche Saldo von ________ Euro wird für die Gruppe auf das kommen<strong>de</strong> Ver-<br />
einsjahr XXXX übertragen.<br />
Die Gruppe hatte mit Stand vom 31.12.XXXX insgesamt __________ Grup-<br />
penmitglie<strong>de</strong>r.<br />
____________________________ _________________________<br />
Ort/Datum Gruppensprecher<br />
Deutscher <strong>Golf</strong> Verband e. V. Seite 16