Abschnitt 2. Spielbetrieb - Golf.de
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<strong>Spielbetrieb</strong><br />
und anschließend eine geregelte Wie<strong>de</strong>raufnahme <strong>de</strong>s Spiels ermöglicht.<br />
In Übereinstimmung mit <strong>de</strong>r Anmerkung zu Regel 6-8b sollte die Spielleitung zu<strong>de</strong>m<br />
festlegen, dass das Spiel unverzüglich unterbrochen wer<strong>de</strong>n muss. Beispiel:<br />
„Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler,<br />
die sich in einem Lochspiel o<strong>de</strong>r einer Spielergruppe zwischen <strong>de</strong>m Spielen<br />
von zwei Löchern befin<strong>de</strong>n, das Spiel nicht wie<strong>de</strong>r aufnehmen, bevor die<br />
Spielleitung eine Wie<strong>de</strong>raufnahme angeordnet hat. Befin<strong>de</strong>n sie sich beim<br />
Spielen eines Loches, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und<br />
dürfen es nicht wie<strong>de</strong>r aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wie<strong>de</strong>raufnahme<br />
angeordnet hat.<br />
Versäumt ein Spieler das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so ist er disqualifiziert,<br />
sofern nicht Umstän<strong>de</strong> die Aufhebung <strong>de</strong>r Strafe nach Regel 33-7<br />
rechtfertigen.<br />
Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, sind im Interesse<br />
<strong>de</strong>r Sicherheit <strong>de</strong>r Spieler alle Übungsflächen gesperrt, bis sie von <strong>de</strong>r Spielleitung<br />
wie<strong>de</strong>r zum Üben freigegeben sind. Spieler, die gegen diese Regelung<br />
verstoßen, können vom weiteren <strong>Spielbetrieb</strong> ausgeschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
Signale für Spielunterbrechung nach Regel 6-8:<br />
- Sofortige Spielunterbrechung wegen Gefahr: Ein langer Signalton<br />
- Witterungsbedingte Spielunterbrechung: Drei kurze Signaltöne<br />
- Wie<strong>de</strong>raufnahme <strong>de</strong>s Spiels: Zwei kurze Signaltöne,<br />
wie<strong>de</strong>rholt“<br />
<br />
Entsprechend <strong>de</strong>r Anmerkung zu Regel 7-1b darf die Spielleitung in <strong>de</strong>r Ausschreibung<br />
eines Wettspiels (und damit auch in einer Wettspielordnung / Rahmenausschreibung)<br />
das Üben auf <strong>de</strong>m Wettspielplatz an je<strong>de</strong>m Tag eines Lochwettspiels<br />
untersagen o<strong>de</strong>r das Üben auf <strong>de</strong>m Wettspielplatz bzw. Teilen <strong>de</strong>s Platzes an<br />
je<strong>de</strong>m Tag o<strong>de</strong>r zwischen Run<strong>de</strong>n eines Zählwettspiels gestatten. So kommt es<br />
z. B. gelegentlich vor, dass in Ermangelung an<strong>de</strong>rer geeigneter Übungsflächen<br />
genau <strong>de</strong>finierte Teile <strong>de</strong>s Platzes zum Üben vor einem Wettspiel freigegeben<br />
wer<strong>de</strong>n. Häufig will die Spielleitung das so genannte „Nachputten“ im Zählspiel<br />
unterbin<strong>de</strong>n. Dazu heißt es in Anmerkung 2 zu Regel 7-2 <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln, dass die<br />
Spielleitung das Üben auf o<strong>de</strong>r nahe <strong>de</strong>m Grün <strong>de</strong>s zuletzt gespielten Lochs o<strong>de</strong>r<br />
das Rollen eines Balls auf diesem Grün untersagen kann. Beispiel: