Abschnitt 2. Spielbetrieb - Golf.de
Abschnitt 2. Spielbetrieb - Golf.de
Abschnitt 2. Spielbetrieb - Golf.de
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Spielbetrieb</strong><br />
Hingegen haben alle qualifizierten Teilnehmer <strong>de</strong>n berechtigten Anspruch, dass<br />
für Teilnehmer, die ihr Qualifikationsrecht nicht wahrnehmen (z. B. absagen,<br />
fernbleiben, verhin<strong>de</strong>rt sind), kein nicht qualifizierter Bewerber nachrückt und ihre<br />
Platzierungsaussichten min<strong>de</strong>rt. Fällt in Lochspielen ein qualifizierter Teilnehmer<br />
aus, so steht <strong>de</strong>m Gegner <strong>de</strong>r Sieg ohne Spiel zu.<br />
<br />
Entscheidungen <strong>de</strong>r Spielleitung<br />
Die Spielleitung <strong>de</strong>s Wettspiels ist gemäß Regel 34-3 <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln für Regelentscheidungen<br />
zuständig. Ihre Entscheidung ist endgültig in <strong>de</strong>m Sinn, dass <strong>de</strong>r<br />
Spieler kein Recht hat, sie anzufechten. Allerdings kann die Spielleitung von sich<br />
aus eine (falsche) Entscheidung zurücknehmen, bevor das Wettspiel been<strong>de</strong>t ist<br />
(Entscheidung 34-3/1).<br />
Ist eine Regelfrage eines Spielers nicht rein informativer Art bzw. gibt er zu erkennen,<br />
dass er sich ungerechtfertigt falsch behan<strong>de</strong>lt fühlt, ist neben <strong>de</strong>r richtigen<br />
Entscheidung auch <strong>de</strong>r richtige Weg zur Entscheidungsfindung einzuhalten, damit<br />
die Spielleitung sich anschließend keine Willkür vorwerfen lassen muss.<br />
Die Spielleitung entschei<strong>de</strong>t nach Regel 34 im Falle von Disqualifikationen als<br />
Gesamtausschuss mit Mehrheit, sofern die Regel nicht ein<strong>de</strong>utig auf eine Disqualifikation<br />
hinausläuft und <strong>de</strong>r Spieler dies bei <strong>de</strong>r Abgabe <strong>de</strong>r Karte nicht auch<br />
schon weiß.<br />
Die Spielleitung muss sich bei <strong>de</strong>r Entscheidungsfindung so verhalten, wie sie sich<br />
selbst als Spieler behan<strong>de</strong>lt sehen möchte, wenn sie einen Regelfall hätte.<br />
Es ist zur stressfreien Behandlung <strong>de</strong>s Regelfalls wichtig, dass man <strong>de</strong>m Spieler<br />
vermittelt, man wolle ihm helfen und sein Problem ernst nehmen. Der Spieler wird<br />
eine freundliche Bereitschaft zu schätzen wissen, mit <strong>de</strong>r seine Frage angehört wird.<br />
Eine Befangenheit <strong>de</strong>r Spielleitung durch Beobachtung eines Sachverhalts ist nicht<br />
anzunehmen, <strong>de</strong>nn wenn die Beobachtung eines Sachverhalts Befangenheit auslösen<br />
sollte, könnte ein Platzrichter nie tätig wer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r einen Regelverstoß beobachtet<br />
hat. Befangenheit durch an<strong>de</strong>re Vorkommnisse im persönlichen Bereich ist<br />
natürlich <strong>de</strong>nkbar. Hat ein Spielleitungsmitglied z. B. privat einen Rechtsstreit mit<br />
einem Spieler, so sollte er sich aus jeglichen Entscheidungen zu diesem Spieler<br />
heraushalten. Selbst wenn er <strong>de</strong>nnoch unparteiisch entschei<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>, könnte<br />
seine Entscheidung im negativen Fall mit seiner privaten Streitigkeit in Verbindung<br />
gebracht wer<strong>de</strong>n.<br />
Hat man einen vermeintlichen Regelverstoß beobachtet, so erhält <strong>de</strong>r Spieler vor<br />
einer Entscheidung die Möglichkeit zur ausführlichen Stellungnahme, wenn er<br />
169