Abschnitt 2. Spielbetrieb - Golf.de

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23.04.2013 Aufrufe

160 Spielbetrieb Abspielzeiten Die Abspielzeiten aller Teilnehmer sowie bei Zählspielen die Bewerbergruppen sind rechtzeitig aufzustellen und bekannt zu geben (siehe Regel 33-3 der Golfregeln). Ausschreibungen zu offenen Wettspielen und Meisterschaften sollten besagen, wann und wo die Abspielzeiten erfragt werden können. Fristen bei Lochspielen Erstreckt sich ein Lochspielwettbewerb über einen gewissen Zeitraum, so muss die Spielleitung eine Frist für die einzelnen Runden festlegen. Ist es den Spielern gestattet, den Termin ihres Lochspiels innerhalb einer Frist frei zu vereinbaren, bis zu deren Ablauf sämtliche Runden abgeschlossen sein müssen, so sollte die Spielleitung ankündigen, dass das Lochspiel zu festgesetzter Stunde am letzten Tag der Frist gespielt werden muss, sofern sich die Spieler nicht auf einen früheren Termin einigen. Es ist wichtig, vorab ein Verfahren bei Nichteinhaltung einer Frist festzulegen, von dem nicht abgewichen wird, da sonst unnötige Streitigkeiten auftreten und jede Verlängerung einer Frist die verfügbare Zeit für die nächste Runde verkürzt. Ein Spieler, der in Urlaub fährt oder erkrankt, muss damit rechnen, dass er aus diesem Grund an dem Wettspiel nicht mehr teilnehmen kann, genau wie er dies bei jedem anderen Wettspiel hinnehmen müsste, das in seiner Abwesenheit stattfindet. Die ausgesetzten Preise beschafft man rechtzeitig und stellt sie zum Wettspieltermin bereit. Bei der Beschaffung sind die Bestimmungen des Amateurstatuts, das als Teil der Golfregeln für alle Spieler und als Verbandsordnung für alle DGV-Mitglieder verbindlich ist, sowie die Bedeutung der jeweiligen sportlichen Leistung zu berücksichtigen. Im Amateurstatut ist u. a. die Zulässigkeit von Preisen im Einzelnen geregelt. Besondere Bedeutung hat die Höchstgrenze für den Wert von Preisen und Preisgutscheinen von 750 Euro. An die Einhaltung dieser Wertgrenze ist nicht nur der Spieler bei der evtl. Annahme eines Preises gebunden, sondern auch der Golfclub, durch den (oder mit dessen Kenntnis) das Wettspiel ausgerichtet wird. Nur bei einem Preis für ein Hole-in-One während der festgesetzten Runde des Wettspiels ist diese Wertgrenze aufgehoben. Findet ein Hole-in-One-Wettbewerb oder etwas Ähnliches außerhalb der festgesetzten Runde statt (also vor oder nach dem Wettspiel), so gilt für solches Sonderwertungen die Wertgrenze von Preisen im Wert von 750 Euro.

Spielbetrieb Das Amateurstatut gilt für den Spieler als Bestandteil der Golfregeln und ist für die DGV-Mitglieder (Vereine / Anlagen) ein Teil der Verbandsordnungen. Wird um Wander- oder Herausforderungspreise gespielt, so sollte dafür gesorgt werden, dass im Umlauf befindliche Preise bei der Siegerehrung zur Verfügung stehen. Es ist empfehlenswert festzulegen, ob Wander- und Herausforderungspreise beim Veranstalter verbleiben. Wanderpreise können normalerweise nicht Eigentum der Gewinner werden, sondern gehen nur vorübergehend in deren Gewahrsam oder in den Gewahrsam einer sonst wie bestimmten Stelle über. Zweckmäßigerweise erstellt man zu Wander- und Herausforderungspreisen eine Stiftungsurkunde, in der alle Bedingungen durch den Stifter beschrieben werden. Ist in der Stiftungsurkunde nichts Weiteres geregelt, so können Herausforderungspreise nicht in das Eigentum des Gewinners übergehen. Es sollte deshalb klar geregelt sein, wann sie Eigentum werden, z. B. „bei dreimaligem Gewinn“, „bei dreimaligem Gewinn hintereinander“ usw. Die Art der Einlagen und Sonderpreise sollten nicht den sportlichen Charakter des Hauptwettbewerbs in Frage stellen. Es sollte ein angemessenes Verhältnis zu den anderen Preisen erkennbar sein. Zum Bestimmen von „Nearest to the Pin“ ist es zulässig, die Entfernung mit einem Maßband zu messen, wenn alle Spieler das betreffende Loch beendet haben. Es sollte bis zum Lochrand gemessen werden, da beim Messen ohne den Flaggenstock die Lochmitte nicht genau zu bestimmen ist. Mustertext für „Nearest to the Pin“: „Nearest to the Pin auf Bahn für . Es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf dem Grün liegen. Die Entfernung zum Lochrand darf gemessen werden, wenn alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben.“ Mustertext für „Longest Drive“: „Longest Drive auf Bahn für . Es zählt der erste Schlag des Spielers auf diesem Loch. Der Ball muss auf der kurz gemähten Rasenfläche (Fairway-Höhe oder kürzer) liegen.“ 161

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<strong>Spielbetrieb</strong><br />

Abspielzeiten<br />

Die Abspielzeiten aller Teilnehmer sowie bei Zählspielen die Bewerbergruppen<br />

sind rechtzeitig aufzustellen und bekannt zu geben (siehe Regel 33-3 <strong>de</strong>r<br />

<strong>Golf</strong>regeln).<br />

Ausschreibungen zu offenen Wettspielen und Meisterschaften sollten besagen,<br />

wann und wo die Abspielzeiten erfragt wer<strong>de</strong>n können.<br />

Fristen bei Lochspielen<br />

Erstreckt sich ein Lochspielwettbewerb über einen gewissen Zeitraum, so muss<br />

die Spielleitung eine Frist für die einzelnen Run<strong>de</strong>n festlegen. Ist es <strong>de</strong>n Spielern<br />

gestattet, <strong>de</strong>n Termin ihres Lochspiels innerhalb einer Frist frei zu vereinbaren,<br />

bis zu <strong>de</strong>ren Ablauf sämtliche Run<strong>de</strong>n abgeschlossen sein müssen, so sollte die<br />

Spielleitung ankündigen, dass das Lochspiel zu festgesetzter Stun<strong>de</strong> am letzten<br />

Tag <strong>de</strong>r Frist gespielt wer<strong>de</strong>n muss, sofern sich die Spieler nicht auf einen früheren<br />

Termin einigen.<br />

Es ist wichtig, vorab ein Verfahren bei Nichteinhaltung einer Frist festzulegen, von<br />

<strong>de</strong>m nicht abgewichen wird, da sonst unnötige Streitigkeiten auftreten und je<strong>de</strong><br />

Verlängerung einer Frist die verfügbare Zeit für die nächste Run<strong>de</strong> verkürzt. Ein<br />

Spieler, <strong>de</strong>r in Urlaub fährt o<strong>de</strong>r erkrankt, muss damit rechnen, dass er aus diesem<br />

Grund an <strong>de</strong>m Wettspiel nicht mehr teilnehmen kann, genau wie er dies bei je<strong>de</strong>m<br />

an<strong>de</strong>ren Wettspiel hinnehmen müsste, das in seiner Abwesenheit stattfin<strong>de</strong>t.<br />

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Die ausgesetzten Preise beschafft man rechtzeitig und stellt sie zum Wettspieltermin<br />

bereit.<br />

Bei <strong>de</strong>r Beschaffung sind die Bestimmungen <strong>de</strong>s Amateurstatuts, das als Teil<br />

<strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln für alle Spieler und als Verbandsordnung für alle DGV-Mitglie<strong>de</strong>r<br />

verbindlich ist, sowie die Be<strong>de</strong>utung <strong>de</strong>r jeweiligen sportlichen Leistung zu<br />

berücksichtigen.<br />

Im Amateurstatut ist u. a. die Zulässigkeit von Preisen im Einzelnen geregelt. Beson<strong>de</strong>re<br />

Be<strong>de</strong>utung hat die Höchstgrenze für <strong>de</strong>n Wert von Preisen und Preisgutscheinen<br />

von 750 Euro. An die Einhaltung dieser Wertgrenze ist nicht nur <strong>de</strong>r Spieler<br />

bei <strong>de</strong>r evtl. Annahme eines Preises gebun<strong>de</strong>n, son<strong>de</strong>rn auch <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>club, durch<br />

<strong>de</strong>n (o<strong>de</strong>r mit <strong>de</strong>ssen Kenntnis) das Wettspiel ausgerichtet wird. Nur bei einem<br />

Preis für ein Hole-in-One während <strong>de</strong>r festgesetzten Run<strong>de</strong> <strong>de</strong>s Wettspiels ist diese<br />

Wertgrenze aufgehoben. Fin<strong>de</strong>t ein Hole-in-One-Wettbewerb o<strong>de</strong>r etwas Ähnliches<br />

außerhalb <strong>de</strong>r festgesetzten Run<strong>de</strong> statt (also vor o<strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>m Wettspiel), so gilt<br />

für solches Son<strong>de</strong>rwertungen die Wertgrenze von Preisen im Wert von 750 Euro.

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