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Abschnitt 2. Spielbetrieb - Golf.de

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<strong>Spielbetrieb</strong><br />

sollte. Hierüber informiert im Einzelnen <strong>Abschnitt</strong> 10. Wegen <strong>de</strong>r Risiken <strong>de</strong>r Veröffentlichung<br />

von Daten im Internet empfiehlt sich zusätzlich zu in <strong>Abschnitt</strong> 10 genannten<br />

Maßnahmen die Aufnahme folgen<strong>de</strong>r Klausel in die Rahmenausschreibung:<br />

„Mir ist bekannt, dass mein Name, meine Vorgabe und meine Startzeit auf <strong>de</strong>r<br />

Startliste passwortgeschützt im Internet veröffentlicht wer<strong>de</strong>n. Mit <strong>de</strong>r Meldung<br />

zum Wettspiel willige ich auch in die Veröffentlichung meines Namens, meines<br />

Bil<strong>de</strong>s, meiner Vorgabe und meines Wettspielergebnisses in einer Ergebnisliste<br />

im Internet o<strong>de</strong>r auch in gedruckter Form ein.“<br />

Können sich Spieler online anmel<strong>de</strong>n, so ist es wichtig, diese Datenschutzklausel<br />

auch auf <strong>de</strong>r Internetseite zur Bestätigung durch <strong>de</strong>n Spieler anklicken zu lassen<br />

o<strong>de</strong>r zumin<strong>de</strong>st zu zeigen, auf <strong>de</strong>r die Anmeldung erfolgt.<br />

<br />

Gemäß Regel 33-1 <strong>de</strong>r <strong>Golf</strong>regeln muss die Spielleitung die Bedingungen ausschreiben,<br />

unter <strong>de</strong>nen ein Wettspiel durchgeführt wird. Die Spielleitung ist nicht<br />

befugt, eine <strong>Golf</strong>regel außer Kraft zu setzen o<strong>de</strong>r neue Regeln zu schaffen.<br />

Bei Wettspielen, die nicht in <strong>de</strong>n <strong>Golf</strong>regeln beschrieben wer<strong>de</strong>n (Scramble,<br />

Chapman-Vierer u. ä.) ist es notwendig, genau zu beschreiben, wie diese gespielt<br />

wer<strong>de</strong>n sollen.<br />

Eine Musterausschreibung ist in <strong>Abschnitt</strong> 4 enthalten.<br />

Form und Inhalt<br />

Form und Inhalt einer Ausschreibung ergeben sich aus <strong>de</strong>n Verbandsordnungen<br />

<strong>de</strong>s DGV zum <strong>Spielbetrieb</strong>, namentlich <strong>de</strong>m DGV-Vorgabensystem und <strong>de</strong>n <strong>Golf</strong>regeln.<br />

Das DGV-Vorgabensystem legt in Ziffer 3.6 verbindlich <strong>de</strong>n Min<strong>de</strong>stinhalt<br />

einer Ausschreibung für vorgabenwirksame Wettspiele und vorgabenwirksame<br />

Extra-Day-Scores fest. Damit ist noch keine umfassen<strong>de</strong> Beschreibung aller Punkte<br />

einer Ausschreibung verbun<strong>de</strong>n. Es wer<strong>de</strong>n dort nur die Inhalte einer Ausschreibung<br />

erwähnt, die zur Vorgabenwirksamkeit eines Wettspiels erfor<strong>de</strong>rlich sind.<br />

Es bleiben damit noch genügend an<strong>de</strong>re Punkte offen, die zur Gewährleistung<br />

einer sportlich fairen Wettspielwertung in einer Ausschreibung behan<strong>de</strong>lt wer<strong>de</strong>n<br />

müssen, die jedoch keinen Einfluss auf die Vorgabenwirksamkeit haben. Die<br />

<strong>Golf</strong>regeln geben in Regel 33-1 und Teil C <strong>de</strong>s Anhangs I Hinweise auf <strong>de</strong>nkbare<br />

Regelungen. Auch die „DECISIONS – Entscheidungen zu <strong>de</strong>n <strong>Golf</strong>regeln“ enthalten<br />

zu Regel 33-1 weitere Erläuterungen.<br />

Unabhängig davon, ob ein Wettspiel vorgabenwirksam ausgetragen wird o<strong>de</strong>r<br />

nicht o<strong>de</strong>r es sich um einen vorgabenwirksamen Extra-Day-Score han<strong>de</strong>lt o<strong>de</strong>r

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