23.04.2013 Aufrufe

Satzung Johann-Gottfried-Seume-Literaturpreis - Göschenhaus

Satzung Johann-Gottfried-Seume-Literaturpreis - Göschenhaus

Satzung Johann-Gottfried-Seume-Literaturpreis - Göschenhaus

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Satzung</strong> <strong>Seume</strong>-<strong>Literaturpreis</strong> 1<br />

<strong>Satzung</strong> <strong>Johann</strong>-<strong>Gottfried</strong>-<strong>Seume</strong>-<strong>Literaturpreis</strong><br />

1. Vorhaben<br />

Der Internationale <strong>Johann</strong>-<strong>Gottfried</strong>-<strong>Seume</strong>-Verein „Arethusa“ e.V. Grimma<br />

[nachfolgend kurz der Verein genannt] verleiht im Abstand von zwei Jahren, in<br />

Zusammenarbeit mit der Sparkasse Muldental einen <strong>Literaturpreis</strong>.<br />

2. Bewerbungen (ab 2013)<br />

Einzelpersonen oder Institutionen (z.B. Verlage) können bis zum 30.04. des jeweiligen<br />

Jahres literarische Arbeiten in deutscher Sprache einreichen.<br />

Die Entstehung der Texte soll höchstens fünf Jahre zurückliegen.<br />

Nach dem 30.04. [Poststempel!] eingereichte Texte werden nicht mehr berücksichtigt.<br />

Die Texte sind in Schriftform einzureichen beim<br />

Internationalen <strong>Johann</strong>-<strong>Gottfried</strong>-<strong>Seume</strong>-Verein „Arethusa“ e.V. Grimma<br />

Sitz: Göschenhaus Grimma-Hohnstädt<br />

Schillerstraße 25<br />

04668 Grimma<br />

Elektronische Textformen werden nicht berücksichtigt.<br />

Die Texte können bereits publiziert worden sein.<br />

Dem eingereichten Text (unveröffentlicht oder bereits publiziert) ist ein kurzer Lebenslauf der<br />

Verfasserin / des Verfassers beizulegen. Auf bereits erhaltene Auszeichnungen soll im<br />

Lebenslauf nicht hingewiesen werden.<br />

Der Text soll folgende Anforderungen erfüllen:<br />

a) Inhaltliche und sprachliche Qualität<br />

b) Gesellschafts- und kulturkritischer Ansatz, dem Geiste <strong>Johann</strong> <strong>Gottfried</strong><br />

<strong>Seume</strong>s folgend.<br />

Auch Reiseberichte, die sich kreativ mit <strong>Seume</strong>s Reisen bzw. Leben auseinandersetzen, sind<br />

zugelassen.<br />

Die Ausstattung bereits publizierter Bücher findet bei der Bewertung keine Berücksichtigung.<br />

3. Vorauswahl (ab 2013)<br />

Der Verein, vertreten durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden, benennt aus<br />

Vereinsmitgliedern eine Arbeitsgruppe „<strong>Seume</strong>-Preis“.<br />

Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, bis zum 30.06. des jeweiligen Jahres eine Vorauswahl der<br />

eingereichten Texte unter Beachtung der Anforderungen nach Punkt 2 der <strong>Satzung</strong> zu treffen.<br />

Die Arbeitsgruppe benennt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden.<br />

Das den Vorsitz führende Mitglied der Arbeitsgruppe ist zugleich Mitglied der Jury.<br />

© <strong>Seume</strong>-Verein "Arethusa" e.V. Grimma, 2011


<strong>Satzung</strong> <strong>Seume</strong>-<strong>Literaturpreis</strong> 2<br />

4. Jury-Verfahren (ab 2013)<br />

Der Verein, vertreten durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden benennt mindestens zwei<br />

Juroren neben dem vorsitzenden Mitglied der Arbeitsgruppe nach Punkt 3.<br />

Die Gesamtzahl der Juroren muss eine ungerade sein.<br />

Jeder der benannten Juroren soll über ausreichende literarische Kenntnisse oder Erfahrungen<br />

verfügen.<br />

Jeder Juror ist zur Unabhängigkeit verpflichtet.<br />

Die Juroren ernennen aus ihren Reihen einen Sprecher.<br />

Die Vorauswahl der eingegangenen Arbeiten wird der Jury bis zum 01.07. des jeweiligen Jahres<br />

zugestellt.<br />

Die Entscheidung der Jury ist bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres mehrheitlich zu<br />

treffen.<br />

Die Entscheidung ist in schriftlicher Form mit Begründung unverzüglich dem Verein<br />

mitzuteilen.<br />

Kann aufgrund unüberbrückbarer Auffassungsgegensätze oder bei unzureichender Qualität<br />

der eingereichten Arbeiten keine Entscheidung herbeigeführt werden, wird das Verfahren für<br />

gescheitert erklärt und der <strong>Seume</strong>-<strong>Literaturpreis</strong> in dem betreffenden Jahr nicht vergeben.<br />

Eine Teilung des Preises ist nicht möglich.<br />

Die Mehrheitsentscheidung der Jury ist für den Verein und für die Sparkasse Muldental<br />

bindend und muss bis zum 30.10. des jeweiligen Jahres der Öffentlichkeit bekannt gegeben<br />

werden.<br />

Die Preisverleihung findet um den 6. Dezember des jeweiligen Jahres statt, an jenem<br />

Tag, an dem <strong>Johann</strong> <strong>Gottfried</strong> <strong>Seume</strong> 1801 seinen Spaziergang nach Syrakus von<br />

Grimma aus begann.<br />

Ein Mitglied der Jury hält bei der festlichen Übergabe des Preises die Laudatio auf den<br />

Preisträger.<br />

Vor der Aufnahme der Tätigkeit der Jury kann mit dem Verein eine Aufwandsentschädigung für die Juroren<br />

abgestimmt werden.<br />

Sonstige verwaltungstechnische Unkosten, die im Verlauf des Verfahrens entstehen, können nach Rücksprache<br />

und gegen Quittungsvorlage durch den Verein erstattet werden.<br />

Dies gilt auch für die Reisekosten, die nach der Sächsischen Reisekostenvergütung erstattet werden können.<br />

© <strong>Seume</strong>-Verein "Arethusa" e.V. Grimma, 2011


<strong>Satzung</strong> <strong>Seume</strong>-<strong>Literaturpreis</strong> 3<br />

Eine Aufwandsentschädigung für den Laudator kann mit dem Verein abgestimmt werden.<br />

Zusatz für das Bewerbungsverfahren 2011<br />

Für das Jahr 2011 werden wegen der zeitlichen Enge die Punkte 2, 3 und 4 angepasst zu den<br />

Punkten 2*, 3* und 4*.<br />

Die Punkte 2, 3 und 4 werden erst im Bewerbungsjahr 2013 gültig.<br />

Die Punkte 2*, 3* und 4* lauten im Bewerbungsjahr 2011 wie folgt:<br />

2*. Bewerbungen (nur für das Jahr 2011)<br />

Einsendeschluss der einzureichenden Arbeiten ist der 30.06.2011 [Poststempel!]:<br />

Einzelpersonen oder Institutionen (z.B. Verlage) können bis zum 30.06. des jeweiligen<br />

Jahres literarische Arbeiten in deutscher Sprache einreichen.<br />

Die Entstehung der Texte soll höchstens fünf Jahre zurückliegen.<br />

Nach dem 30.06.2011 eingereichte Texte werden nicht mehr berücksichtigt.<br />

Die Texte sind in Schriftform einzureichen beim<br />

Internationalen <strong>Johann</strong>-<strong>Gottfried</strong>-<strong>Seume</strong>-Verein „Arethusa“ e.V. Grimma<br />

Sitz: Göschenhaus Grimma-Hohnstädt<br />

Schillerstraße 25<br />

04668 Grimma<br />

Elektronische Textformen werden nicht berücksichtigt.<br />

Die Texte können bereits publiziert worden sein.<br />

Dem eingereichten Text (unveröffentlicht oder bereits publiziert) ist ein kurzer Lebenslauf der<br />

Verfasserin / des Verfassers beizulegen. Auf bereits erhaltene Auszeichnungen soll im<br />

Lebenslauf nicht hingewiesen werden.<br />

Der Text soll folgende Anforderungen erfüllen:<br />

a) Inhaltliche und sprachliche Qualität<br />

b) Gesellschafts- und kulturkritischer Ansatz, dem Geiste <strong>Johann</strong> <strong>Gottfried</strong><br />

<strong>Seume</strong>s folgend.<br />

Auch Reiseberichte, die sich kreativ mit <strong>Seume</strong>s Reisen bzw. Leben auseinandersetzen, sind<br />

zugelassen.<br />

Die Ausstattung bereits publizierter Bücher findet bei der Bewertung keine Berücksichtigung.<br />

3*. Vorauswahl (nur für das Jahr 2011)<br />

Der Verein, vertreten durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden, benennt Mitglieder des<br />

Vereins, die bis zum 30.6. des jeweiligen Jahres eine Vorauswahl der eingereichten Texte unter<br />

Beachtung der Anforderungen nach Punkt 2* der <strong>Satzung</strong> treffen werden.<br />

Die Mitglieder, die die Vorauswahl treffen, benennen eine Vorsitzende oder einen<br />

© <strong>Seume</strong>-Verein "Arethusa" e.V. Grimma, 2011


<strong>Satzung</strong> <strong>Seume</strong>-<strong>Literaturpreis</strong> 4<br />

Vorsitzenden. Diese Vorsitzende bzw. dieser Vorsitzende wird zugleich Mitglied der<br />

Jury.<br />

4*. Jury-Verfahren (nur für das Jahr 2011)<br />

Der Verein, vertreten durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden benennt mindestens zwei<br />

Juroren neben dem Mitglied der Arbeitsgruppe nach Punkt 3*.<br />

Die Gesamtzahl der Juroren muss eine ungerade sein.<br />

Jeder der benannten Juroren soll über ausreichende literarische Kenntnisse oder Erfahrungen<br />

verfügen.<br />

Jeder Juror ist zur Unabhängigkeit verpflichtet.<br />

Die Juroren ernennen aus ihren Reihen einen Sprecher.<br />

Die Vorauswahl der eingegangenen Arbeiten wird der Jury ab dem 01.07.2011 zugestellt.<br />

Die Entscheidung der Jury ist bis zum 30.09.2011 mehrheitlich zu treffen.<br />

Die Entscheidung ist in schriftlicher Form mit Begründung unverzüglich dem Verein<br />

mitzuteilen.<br />

Kann aufgrund unüberbrückbarer Auffassungsgegensätze oder bei unzureichender Qualität<br />

der eingereichten Arbeiten keine Entscheidung herbeigeführt werden, wird das Verfahren für<br />

gescheitert erklärt und der <strong>Seume</strong>-<strong>Literaturpreis</strong> 2011 nicht vergeben.<br />

Eine Teilung des Preises ist nicht möglich.<br />

Die Mehrheitsentscheidung der Jury ist für den Verein und für die Sparkasse Muldental<br />

bindend und muss bis zum 30.10.2011 der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden.<br />

Die Preisverleihung findet am 03.12.2011 statt, in Erinnerung an den 6. Dezember, an<br />

jenem Tag, an dem <strong>Johann</strong> <strong>Gottfried</strong> <strong>Seume</strong> 1801 seinen Spaziergang nach Syrakus von<br />

Grimma aus begann.<br />

Ein Mitglied der Jury hält bei der festlichen Übergabe des Preises die Laudatio auf den<br />

Preisträger.<br />

Vor der Aufnahme der Tätigkeit der Jury kann mit dem Verein eine Aufwandsentschädigung für die Juroren<br />

abgestimmt werden.<br />

Sonstige verwaltungstechnische Unkosten, die im Verlauf des Verfahrens entstehen, können nach Rücksprache<br />

und gegen Quittungsvorlage durch den Verein erstattet werden.<br />

Dies gilt auch für die Reisekosten, die nach der Sächsischen Reisekostenvergütung erstattet werden können.<br />

© <strong>Seume</strong>-Verein "Arethusa" e.V. Grimma, 2011


<strong>Satzung</strong> <strong>Seume</strong>-<strong>Literaturpreis</strong> 5<br />

Eine Aufwandsentschädigung für den Laudator kann mit dem Verein abgestimmt werden.<br />

Mit dem Bewerbungsverfahren 2013 wird dieser Zusatz mit den<br />

Punkten 2*, 3* und 4* seine Gültigkeit verlieren.<br />

5. Preisgeld<br />

Das Preisgeld, das von der Sparkasse Muldental gestiftet wird, beträgt gegenwärtig<br />

3000,- €.<br />

Kann der Preis nach Punkt 4 nicht vergeben werden, kann das Preisgeld für den <strong>Seume</strong>-<br />

<strong>Literaturpreis</strong> des nachfolgenden Bewerbungszeitraums einbehalten werden.<br />

Der Preis hat den Charakter einer Zuwendung. Ein Rechtsanspruch auf den Preis<br />

besteht nicht.<br />

6. Kommunikation<br />

Begleitend zum <strong>Seume</strong>-<strong>Literaturpreis</strong> wird eine Arbeitsgruppe Kommunikation für die<br />

Pressearbeit gebildet.<br />

Durch die Arbeitsgruppe soll der <strong>Seume</strong>-<strong>Literaturpreis</strong> im nationalen und internationalen<br />

Rahmen besser bekannt gemacht werden.<br />

7. Zusätzliche Vorgaben<br />

Der Verein, vertreten durch die Vorsitzende / den Vorsitzenden, behält sich das Recht vor, für<br />

ein Bewerbungsjahr zusätzliche Vorgaben für ein Bewerbungsverfahren zu stellen, etwa nur<br />

wissenschaftliche Beiträge, nur Prosa, nur Lyrik etc. Diese zusätzlichen Vorgaben werden mit<br />

der Ausschreibung der Öffentlichkeit mitgeteilt.<br />

8. Änderung der <strong>Satzung</strong><br />

Änderungen – bis auf Angaben von zeitlichen Abläufen innerhalb eines<br />

Bewerbungsverfahrens – müssen vom Verein und der Sparkasse Muldental bestätigt werden.<br />

9. Annahme der <strong>Satzung</strong><br />

Die vorliegende <strong>Satzung</strong> wird durch Mitgliederversammlung des Vereins bestätigt.<br />

Grimma, im Januar 2011<br />

© <strong>Seume</strong>-Verein "Arethusa" e.V. Grimma, 2011

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!