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Untitled - JScholarship

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VERBHRIIXI; DES LICHTES 183<br />

besitz \on ihm nur zu leben. Das ist der sinn des deutschen<br />

's(mnenlehens'"*: alles 'rechte eigen' leitet seinen ursprung<br />

davon ab, dass es von der sonne empfangen war. Bei den<br />

classischen Völkern ist diese Vorstellung verwischt, aber an<br />

.s])uren fehlt es nicht. Schon JGrimm hat herausgefühlt, dass<br />

die makedonische sage bei Herodot (8, 137 f.) das anrecht des<br />

Perdikkas auf die herrschaft vom sonnenlehen ableitet. Noch<br />

Aristonikos, der prätendent des Attalerthrons nannte die entlaufenen<br />

Sklaven und verarmten menschen, aus denen er seine truppe<br />

anwarb, sonnenbürger' ('HXiOTToXTxai)'^: die sonne sollte ihnen<br />

land und besitz anweisen, wie sie es vormals den ahnen des<br />

volks gethan. Nach einem alten kaufmannsmäreben wächst<br />

der zimmet in Schluchten, deren besuch durch schlangen mit<br />

tödtbchem biss ersch^vert wird; die glücklieb der gefahr entronnenen<br />

Sammler vertheilen den ertrag auf drei gleiche häufen;<br />

nur zwei dürfen sie mit sieh nehmen, der dritte theil bleibt<br />

zurück für die sonne, und geht, sobald sie abziehn, sofort in<br />

rauch auf: auch hier bricht die Vorstellung durch, dass der<br />

Sonnengott herr ist alles dessen was er bescheint. Sogar auf<br />

den Personenstand übt der Sonnenschein seine Wirkung: wenn<br />

ein höriger seinem herrn entweicht und in einem fronhof aufnähme<br />

begehrt, so wird er in den schütz des hofs aufgenommen,<br />

falls der frühere berr nach geschehener anzeige ihn nicht<br />

zurückfordert, 'bis ihn die sonne (des nächsten tags) überscheinet'^•'.<br />

Das sind lauter einfache, unwillkürliche Vorstellungen;<br />

18 JGrimm d. rechtsalt. 278 f. WMenzel in Pfeiffers Germania<br />

1, 63 ff. (ein wüstes Sammelsurium), früher Gottlob Aug. Jenichen,<br />

Gedanken vom sonnenlehen, Giessen 1749. s. unten s. 192 f. Die auffassung<br />

OGiercke's (d. humor im d. recht s. 40) trifft nur die jüngeren<br />

anwendungen, meinetwegen auch das wort, aber nicht das wesen<br />

der sache.<br />

19 Strabo xiv p. 646; das kaufmannsmäreben erzählt Theo-<br />

phrast hist. pl. ix 5, 2.<br />

20 weisth. von Schaafheim bei Grimm 1, 826 'kompt derselbe<br />

sin herr oder der synen des morgins vor Sonnenscheine und fordrid<br />

yne wieder, so sule man yme den widder lassen; blybe er aber unerfordert<br />

bysz yn dye sonne überschynet, so ist er dem herrn entgangen<br />

mit rechte'.

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