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Entlastungsprogramm bei Demenz

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erwiesenen Effektivität des <strong>Entlastungsprogramm</strong>s stellen sich die zu be-<br />

antwortenden Fragen nach der Kosteneffizienz, d.h. nach einer gründlichen<br />

Abwägung der einzusetzenden, zusätzlichen direkten finanziellen, aber<br />

auch personellen und strukturellen Mittel auf der einen Seite und der kom-<br />

plexen, ökonomischen Wirkungen in den beteiligten Systemen auf der an-<br />

deren Seite. In einer solchen Analyse wären auch die Fragen nach den zu<br />

beteiligenden Kostenträgern zu stellen und zu beantworten, weil davon<br />

auszugehen ist, dass sich Auswirkungen <strong>bei</strong> allen beteiligten Akteuren zei-<br />

gen dürften (Pflegekassen, öffentliche Hand, private Haushalte). Es emp-<br />

fiehlt sich daher, auf der Grundlage der vorhandenen Daten, Ergebnisse<br />

und Empfehlungen aus dem Modellprojekt <strong>Entlastungsprogramm</strong> <strong>bei</strong> De-<br />

menz sowie weiterer relevanter Quellen ein Gutachten zur „Sozialökonomi-<br />

schen Bilanz der Programmleistung <strong>Demenz</strong> im SGB XI“ in Auftrag zu ge-<br />

ben. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieses Gutachtens sollte über eine<br />

Einführung der Programmleistung <strong>Demenz</strong> beraten und entschieden wer-<br />

den.<br />

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