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Entlastungsprogramm bei Demenz

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Zu den Qualitätsmerkmalen der proaktiv-zugehenden Methode gehören der<br />

Aufbau und der Erhalt eines Vertrauensverhältnisses zwischen Beraterin<br />

oder Berater und der teilnehmenden Familie. Dies kommt dem Grundbe-<br />

dürfnis der Pflegepersonen nach Wegbegleitung in der Pflegetätigkeit ent-<br />

gegen. Da<strong>bei</strong> ist der Erstbesuch charakterisiert durch die örtlich aufsu-<br />

chende und zugehende Beratung in der Häuslichkeit, die Folgebesuche<br />

durch eine nachgehende und nicht in jedem Falle anlassbezogene, son-<br />

dern oftmals auch vertrauenserhaltende oder -vertiefende Fallführung.<br />

Die Tatsache, dass im Modellprojekt eine Beraterin bzw. ein Berater (in<br />

Vollzeitanstellung) für rund 60 Familien zuständig war, zeigt, dass dies<br />

nicht weit von Vorstellungen zu einem verantwortbaren und finanzierbaren<br />

Schlüssel von einem Fallmanager auf rund 100 Fälle entfernt ist. Geht man<br />

davon aus, dass Fachkräfte im Gegensatz zu Modellprojekten in der Re-<br />

gelversorgung von Routinen profitieren, erscheint ein Schlüssel von 1:80<br />

realistisch und verantwortbar, da es sich hier um hochkomplexe Beratungs-<br />

lagen handelt.<br />

Aufwertung des Beratungsbesuchs nach § 37 SGB XI<br />

Im Modellprojekt EDe wurde der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB<br />

XI als Grundlage für die Hausbesuche <strong>bei</strong> den teilnehmenden Familien ge-<br />

nutzt und entsprechend ausgeweitet. Dies war eine entscheidende Grund-<br />

lage für die erfolgreiche zugehende Beratungsar<strong>bei</strong>t in den betroffenen<br />

Familien. Aus diesem Grunde ist zu empfehlen, den § 37 Abs. 3 SGB XI für<br />

die Versicherten mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz aufzuwer-<br />

ten, weil dadurch der Zugang zu aktuell entlastenden und belastungsprä-<br />

ventiv wirkenden Unterstützungsangeboten gelingen kann. Über die emp-<br />

fohlene Aufwertung und bedarfsorientierte Ausgestaltung des § 37 Abs. 3<br />

SGB XI könnte die große und im Allgemeinen nur schwer zu erreichende<br />

Gruppe der Geldleistungsbezieher eine fundierte Beratungsleistung erhal-<br />

ten. Der erprobte EDe-Beratungs- und Interventionsansatz hat sich zudem<br />

<strong>bei</strong> der Bear<strong>bei</strong>tung von Problemlagen bewährt, die Maßnahmen zur Si-<br />

cherstellung der häuslichen Pflege und zum Schutz von abhängig Pflege-<br />

bedürftigen erfordern.<br />

Ferner hat sich im Projekt gezeigt, dass die Gruppe der Sachleistungsemp-<br />

fänger im Vergleich zu den Geldleistungsempfängern vermehrt auf Unter-<br />

stützungs- und Pflegemoratorienleistungen zurückgreift. Vor diesem Hin-<br />

tergrund empfiehlt sich ebenfalls eine Erweiterung der Zielgruppe für die<br />

Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI auf die Versicherten mit Sach-<br />

leistungsbezug. Entsprechende Empfehlungen sowie die konsequente Aus-<br />

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