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Entlastungsprogramm bei Demenz

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Es wird empfohlen, den Versicherten zukünftig einen Zugang zu den ge-<br />

bündelten Leistungen eines <strong>Entlastungsprogramm</strong>s <strong>bei</strong> <strong>Demenz</strong> auf Antrag<br />

hin zu ermöglichen. Dies könnte realisiert werden über die Einführung einer<br />

ergänzenden „Programmleistung <strong>Demenz</strong>“, die leistungsrechtlich neben die<br />

Sach-, Kombi- und Geldleistungen gestellt wird. Vergleichbare Programm-<br />

leistungen im SGB XI für weitere Zielgruppen sind denkbar. Eine entspre-<br />

chende Programmleistung <strong>Demenz</strong> sollte bedarfs- und zielgruppenspe-<br />

zifisch ausgerichtet sein und aus Versichertenperspektive zu einer verein-<br />

fachten Inanspruchnahme, aus Leistungsgeberperspektive zu einer effekti-<br />

ven Intervention führen. Die Programmleistung sollte Beratung und Schu-<br />

lung nach Bedarf durch geschulte und legitimierte Beraterinnen und Berater<br />

mit Schwerpunkt auf zugehende Intervention, Grundleistung aus der Pfle-<br />

gestufe sowie die „Komplexleistung Pflegemoratorien“ mit dem Options-<br />

recht auf ambulante Nutzung von Kurzzeitpflege <strong>bei</strong>nhalten.<br />

Einführung einer wählbaren „Komplexleistung Pflegemoratorien“<br />

Neben dem Leistungsbezug aus der Pflegestufe haben mehr als die Hälfte<br />

der Versicherten im Modellprojekt EDe die Pflegemoratorienleistungen in<br />

Kombination genutzt und damit die konzeptionell vorgegebene inhaltliche<br />

und begriffliche Integration dieser Leistungen bestätigt. Bereits im Jahre<br />

2005 hat der „Runde Tisch Pflege“ des BMFSFJ und des BMGS empfoh-<br />

len: „Für eine flexiblere Entlastung <strong>bei</strong> Krankheit oder Urlaub der Pflege-<br />

person ist zudem die Zusammenlegung der hierfür bestehenden Pflegever-<br />

sicherungsleistungen (…) unabhängig vom Leistungsort in Erwägung zu<br />

ziehen!“ Die in individuellen Unterstützungsprogrammen organisierten Leis-<br />

tungen im Modellprojekt haben zugleich zur Minimierung bürokratischer<br />

Hürden und zum weiteren Barrierenabbau <strong>bei</strong>getragen.<br />

Auf dem Hintergrund dieser Erfahrungen ist zu empfehlen, ggf. auch unab-<br />

hängig von einer zukünftigen Programmleistung <strong>Demenz</strong>, eine „Komplex-<br />

leistung Pflegemoratorien“ in das Pflegeversicherungsgesetz zu integrie-<br />

ren. In die Überlegungen einbezogen werden sollte auch, die Tagespflege<br />

aus dem Sachleistungszusammenhang zu lösen und sie den steuerbaren<br />

Pflegemoratorienleistungen zuzuordnen. Dies erscheint vor dem Hinter-<br />

grund einer anzustrebenden Transparenz und einer Nutzerorientierung<br />

sinnvoll. Bei Vorliegen der erheblichen Betreuungsbedürftigkeit könnte die-<br />

se Komplexleistung in einem Grundbetrag gebildet, <strong>bei</strong> Anspruch auf den<br />

erhöhten Betrag entsprechend aufgestockt werden. Die Mittel der „Kom-<br />

plexleistung Pflegemoratorien“ könnten ambulant, teilstationär wie stationär<br />

verwendet werden und ins Folgejahr übertragbar sein. Im Rahmen der<br />

„Komplexleistung Pflegemoratorien“ könnte zudem die ambulante und teil-<br />

stationäre Nutzung der Kurzzeitpflegemittel ermöglicht werden, da dies<br />

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