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Entlastungsprogramm bei Demenz

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1.) Einführung einer „Programmleistung <strong>Demenz</strong>“ und Bündelung von Leis-<br />

292<br />

tungen<br />

Es wird empfohlen, den Versicherten zukünftig einen Zugang zu den ge-<br />

bündelten Leistungen eines <strong>Entlastungsprogramm</strong>s <strong>bei</strong> <strong>Demenz</strong> auf Antrag<br />

hin zu ermöglichen. Dies könnte realisiert werden über die Einführung einer<br />

ergänzenden „Programmleistung <strong>Demenz</strong>“, die leistungsrechtlich neben<br />

die Sach-, Kombi- und Geldleistungen gestellt wird. Vergleichbare Pro-<br />

grammleistungen im SGB XI für weitere Zielgruppen sind denkbar. In die-<br />

sem Zusammenhang sollte auch die Zusammenführung von Pflegemorato-<br />

rienleistungen zu einer „Komplexleistung Pflegemoratorien“ geprüft wer-<br />

den.<br />

Der Erfolg des <strong>Entlastungsprogramm</strong>s <strong>bei</strong> <strong>Demenz</strong> beruht ganz zentral auf<br />

der Grundannahme, dass sowohl die Beratungs- als auch die Interventions-<br />

und Unterstützungsleistungen gebündelt in individuelle Programme für die<br />

Familien münden müssen. Die Fragmentierung und zum Teil auch die aus<br />

Versichertenperspektive Undurchdringbarkeit der Leistungsmöglichkeiten<br />

des Pflegeversicherungsgesetzes müssen, um erfolgreich zu wirken, über-<br />

wunden und anwenderorientiert zusammengeführt werden. Dazu bedarf es<br />

der Unterstützung durch professionell ar<strong>bei</strong>tende Gesundheitsberaterinnen<br />

und -berater, die insbesondere für die Familien eine Transparenz der Leis-<br />

tungen herstellen, Erstzugang und Passungen erar<strong>bei</strong>ten und so deren in-<br />

dividuelle Nutzung fördern. Die Ermöglichung von zeitlichen Freiräumen<br />

steht da<strong>bei</strong> im Mittelpunkt. Die dazu zur Verfügung stehenden Leistungen<br />

im Pflegeversicherungsgesetz (Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und<br />

zusätzliche Betreuungsleistungen gem. §§ 39, 42 und 45b SGB XI und<br />

auch die Tagespflege nach § 41) wurden im Modellprojekt übergreifend<br />

auch „Pflegemoratorien“ genannt. Im Projektverlauf war es gelungen, dass<br />

die Familien überdurchschnittlich von diesen Entlastungsangeboten Ge-<br />

brauch machten, was u.a. auf die gezielte Beratung und Unterstützung<br />

durch die Beraterinnen und -berater zurückzuführen ist.<br />

Die pflegestufenabhängige Leistungslogik der Grundleistung (monatlich,<br />

transparent in der Höhe und der Nutzbarkeit) ist den meisten Menschen<br />

bekannt, die ungleich differenziertere Leistungslogik der Pflegemoratorien<br />

aber nur bedingt. Insbesondere flexibel einzusetzende Leistungen, die eine<br />

höhere Differenziertheit ermöglichen und benötigen, machen jedoch auch<br />

eine höhere Transparenz erforderlich. Die Herstellung von Leistungstrans-<br />

parenz hat im Modellvorhaben die Nutzung dieser Leistungen befördert. Mit<br />

der gezielten Information wäre ein wichtiger erster Schritt zum Barrierenabbau<br />

getan und die optimierte Nutzung der zustehenden Leistungen ange-<br />

stoßen.

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