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Entlastungsprogramm bei Demenz

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Einbindung in die kommunalen Pflegeplanungen und in die regionalen Pflege-<br />

konferenzen, die evidenzbasierte und konzeptionelle Fundierung der inhaltlich-<br />

fachlichen Ar<strong>bei</strong>t, eine sektorübergreifende institutionelle wie professionelle Ko-<br />

operation sowie die Freiheit des Leistungsempfängers <strong>bei</strong> der Wahl des Leis-<br />

tungserbringers von Beratung (§ 2 Abs. 2 SGB XI) könnten die Interessenkonflik-<br />

te der Akteure in Zukunft relativieren.<br />

Barrieren <strong>bei</strong> der Inanspruchnahme der Pflegemoratorienleistungen<br />

Im Projekt EDe konnte gezeigt werden, dass der Zugang zu den Pflegemorato-<br />

rienleistungen durch eine qualifizierte Beratungsleistung auf Einzelfallebene er-<br />

leichtert werden kann. Die Ergebnisse des Modellprojekts EDe bestätigen aber<br />

auch, dass diverse Nutzungsbarrieren auf Systemebene bestehen, die im Pfle-<br />

geversicherungsrecht bzw. im Bereich des Leistungsrechts der Pflegekassen-<br />

verwaltungen angesiedelt sind. Derartige Barrieren können nur auf der System-<br />

ebene selbst bear<strong>bei</strong>tet werden, so dass sie einer familiären Entlastung mög-<br />

lichst selten entgegenstehen. Dem Thema ist zukünftig mehr Aufmerksamkeit zu<br />

widmen, insbesondere der Erkennung und Überwindung von Barrieren im Einzel-<br />

fall.<br />

Care Management zum Auf- und Ausbau einer regionalen Angebotsstruktur<br />

Die Schaffung einer ausreichenden Pflegeinfrastruktur ist eine Aufgabe der Län-<br />

der wie der Kommunen. Wie dargestellt fehlten im Kreis Minden-Lübbecke in<br />

einzelnen Bereichen Unterstützungsangebote für die Zielgruppe. Im Vergleich mit<br />

den ländlichen Nachbarkreisen, und vermutlich auch vielen weiteren vergleichba-<br />

ren Regionen im Geltungsbereich des SGB XI, war das Angebot in der Modellre-<br />

gion aber relativ gut ausgebaut. Wie beschrieben ist die Etablierung und Funktion<br />

eines <strong>Entlastungsprogramm</strong>s <strong>bei</strong> <strong>Demenz</strong> von etlichen Voraussetzungen auf der<br />

Care-Management-Ebene abhängig. Dazu gehörte auch die projektförderliche<br />

Wirkung und Beteiligung von Einrichtungen und Trägern mit hohem Bekannt-<br />

heitsgrad. Sie verweist auf die zukünftige Berücksichtigung von etablierten regio-<br />

nalen Akteuren <strong>bei</strong> der Ausgestaltung der Pflegestützpunkte, die auch die vom<br />

„Runden Tisch Pflege“ geforderte Care-Management-Ar<strong>bei</strong>t für die Zielgruppe<br />

der Menschen mit <strong>Demenz</strong> übernehmen sollen. 329 Obwohl das Schließen von<br />

Versorgungslücken im Rahmen einer regionalen Angebotsentwicklung und -<br />

steuerung eine zentrale kommunale Aufgabe darstellt, ist ein auf dieser Ebene<br />

funktionierendes Care Management eine Voraussetzung für die Wirksamkeit<br />

eines SGB-XI-basierten <strong>Entlastungsprogramm</strong>s <strong>bei</strong> <strong>Demenz</strong> – und damit auch im<br />

Interesse des Bundesgesetzgebers. Die Weiterentwicklungsaufgabe selbst liegt<br />

allerdings in der Kommune, dem Lebensraum der betroffenen Familien.<br />

329 Vgl. dazu Deutsches Zentrum für Altersfragen (2005), 22; auch aufgegriffen von der Begründung<br />

Nr. 57 zum § 92c Pflege-Weiterentwicklungsgesetz<br />

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