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Entlastungsprogramm bei Demenz

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Schulungsleistung im SGB XI<br />

Im Modellvorhaben EDe wurden die Schulungen für die Pflegepersonen leis-<br />

tungsrechtlich auf die häuslichen Schulungen und Gruppenschulungen nach § 45<br />

SGB XI zurückgeführt. Während der Projektumsetzung wurden Schulungen um-<br />

fänglich nachgefragt und stellten einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der<br />

Zielgruppe dar. Zurückzuführen ist dies auch auf die Zusammenführung von Be-<br />

ratungs- und Schulungsleistung. Einen leistungsrechtlichen Zusammenhang zwi-<br />

schen den oben beschriebenen Beratungsinterventionen und den Schulungs-<br />

interventionen (Einzel- und Gruppenschulungen) gibt es allerdings bislang nicht,<br />

obwohl sie inhaltlich nicht leicht abgrenzbar und fachlich zusammengehörig sind.<br />

Selbst wenn diese Leistungen mehr nachgefragt würden 325 , wäre das unverbun-<br />

dene Nebeneinander dieser Leistungen bedenklich, weil eine Dopplung der Be-<br />

darfsfeststellung ohne vernetzte Abstimmung mit Leistungserbringern von Bera-<br />

tung erfolgen würde. Des Weiteren scheitert die bedarfsgerechte und flächende-<br />

ckende Durchführung von Gruppenschulungen an dem Einzelkassenfinanzie-<br />

rungsprinzip für dieses Angebot und der fehlenden Finanzierung einer sozial-<br />

räumlichen Steuerung dieser Angebote.<br />

Im Projekt EDe bestand ein hoher Bedarf an häuslichen Schulungen insbesonde-<br />

re im Sinne von pflegefachlichen Beratungen, dem von den Gesundheitsberate-<br />

rinnen und -beratern entsprochen werden konnte. Dieser Bedarf für die Zielgrup-<br />

pe der Pflegepersonen von demenzerkrankten Menschen wird leistungsrechtlich<br />

nicht ansatzweise gedeckt. In § 45 SGB XI heißt es: „Eine Schulung soll auch in<br />

der häuslichen Umgebung stattfinden. Sie <strong>bei</strong>nhaltet z. B. die Unterweisung im<br />

Umgang mit Hilfsmitteln oder bestimmten Pflegetätigkeiten.“ Die hier eher tech-<br />

nisch ausgerichteten Anleitungen entsprechen nicht den Erfordernissen der Fa-<br />

milien, individuell zum Umgang mit der <strong>Demenz</strong>erkrankung geschult oder bera-<br />

ten zu werden. Zudem besteht eine unterschiedliche und eher zurückhaltende<br />

Finanzierungspraxis der Kostenträger, zumal der Satz impliziert, dass eine häus-<br />

liche Schulung ausreichend ist.<br />

Qualifizierung für Beratung und Schulung<br />

Die Unabdingbarkeit der Professionalität der Beraterinnen und Berater hat sich<br />

im Projekt EDe eindrucksvoll bestätigt. Die Beraterprofessionalität muss als ein<br />

Schlüsselmerkmal zur Stabilisierung der häuslichen Pflegearrangements ange-<br />

325 Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.) (2002), 205: „Die<br />

Gründe für die geringe Teilnahme pflegender Angehöriger an Schulungsmaßnahmen liegen<br />

vermutlich in fehlender Information, in der Hochschwelligkeit des Angebots (es muss von den<br />

Pflegenden initiativ nachgefragt werden) und in der Vielzahl der Belastungen, denen pflegende<br />

Angehörige ausgesetzt sind. Damit könnte die Qualität der Pflegear<strong>bei</strong>t durch Angehörige verbessert<br />

werden; zugleich könnte zu einer Entlastung dieser Personen <strong>bei</strong>getragen werden.“<br />

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