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Entlastungsprogramm bei Demenz

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SGB XI zurück und erweitert sie. Im Modellprojekt wurde zudem die vielfach kriti-<br />

sierte Verpflichtungskomponente der Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB<br />

XI relativiert und durch eine kluge und ansprechende Gratifikationskomponente<br />

ergänzt: ein Optionsrecht auf Umwandlung von Kurzzeit- in Verhinderungspflege.<br />

Die proaktive Ausrichtung des EDe-Beratungsansatzes knüpft damit wesentlich<br />

am § 37 Abs. 3 SGB XI an. Der EDe-Beratungsansatz hat aber auch einen er-<br />

heblichen Mehrwert gegenüber dem § 37 Abs. 3 SGB XI. Dieser besteht in der<br />

Aufwertung im Bereich der Bedarfsermittlung mittels evidenzbasierten As-<br />

sessments,<br />

Aufwertung im Bereich des Beratungskonzepts mittels eines systemischen<br />

Ansatzes,<br />

Aufwertung im Bereich Qualifizierung und Prozessbegleitung der Berater,<br />

Aufwertung im Bereich der konsequenten und qualitätssichernden Verbin-<br />

dung von Struktur-, Prozess- und Ergebniskomponenten<br />

Aufwertung im Bereich der Ressourcenausstattung für die Leistungserbrin-<br />

ger.<br />

Bisher gab es eine Grundberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI nur für Pflegegeld-<br />

empfänger. Im Modellprojekt konnte jedoch mit einem bedarfsorientierten Ansatz<br />

gezeigt werden, dass die Pflegegeldempfänger insgesamt weniger Unterstüt-<br />

zungsleistungen (Pflegemoratorien) in Anspruch nahmen und gerade die Sach-<br />

leistungsempfänger vielfältiger Hilfen bedurften, um die häusliche Pflegesituation<br />

aufrechtzuerhalten. So stellt sich die Frage nach einer Ausweitung der Bera-<br />

tungsbesuche auf zumindest einige Gruppen von Sachleistungsempfängern und<br />

letztendlich auch die Frage nach einer sinnvollen Verknüpfung mit den neuen<br />

Beratungsleistungen nach §§ 7a und 92c SGB XI und damit einer systemati-<br />

schen Ar<strong>bei</strong>tsgrundlage für die Pflegestützpunkte. Aber nicht nur die sinnvolle<br />

Verknüpfung, sondern auch die adäquate Zuordnung von Zuständigkeiten und<br />

Verantwortungen zwischen Pflegestützpunkten, Fachberatungsstellen und ambu-<br />

lanten wie stationären Leistungserbringern ist davon berührt.<br />

8.2.3 Vorhalten einer zielgruppenspezifischen Angebotsstruktur<br />

Es ist bereits deutlich geworden, dass viele der in der Region vorhandenen de-<br />

menzspezifischen Unterstützungsangebote von den teilnehmenden Familien ge-<br />

nutzt werden konnten. Die Gesundheitsberaterinnen und -berater haben die Ver-<br />

bindung zu den Angeboten über ihren Case-Management-Ansatz herstellen kön-<br />

nen. Ein systematisches Care Management zur Entwicklung, Bereitstellung und<br />

Überprüfung der vorhandenen oder fehlenden Angebote hat es im Modellprojekt<br />

EDe nicht gegeben.<br />

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