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Entlastungsprogramm bei Demenz

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Barrieren <strong>bei</strong> der Nutzung von Beratung und häuslichen Einzelschulungen<br />

In der Beratung von Familien mit einer <strong>Demenz</strong>pflegeproblematik steht die „alte“<br />

Komm-Struktur der Beratungsangebote seit langer Zeit in der Kritik, da sie zahl-<br />

reiche Barrieren aufweist (Kap. 7.1). Im Modellvorhaben war die Beratung – und<br />

ebenso die häusliche Einzelschulung – als Grundleistung für die Familien gege-<br />

ben und somit wurde diese Barriere methodisch weitestgehend überwunden.<br />

Da<strong>bei</strong> ist zu berücksichtigen, dass der Beratungsansatz im Modellvorhaben nicht<br />

nur fachlich begründet ein zugehender ist. Er ist es auch, weil die Beratungsbe-<br />

suche nach § 37 Abs. 3 SGB XI leistungsrechtlich zugehend angelegt sind. Sie<br />

sind zugehend in einem doppelten Sinne: im Sinne von örtlich aufsuchend, denn<br />

die Beratung findet in der Häuslichkeit statt, und sie sind zugehend, weil sie nicht<br />

erst dann erfolgen, wenn die Versicherten selbst einen Beratungsbedarf anmel-<br />

den. 303 Diese Qualität kann als bedeutsame Grundausrichtung des Beratungsan-<br />

satzes nach § 37 Abs. 3 SGB XI und somit auch des EDe-Beratungsansatzes<br />

gelten.<br />

Dieser Beratungsansatz ist nicht nur passiv oder reaktiv, also im Ansatz abwar-<br />

tend. Er ist auch mehr als aktiv, denn von ihm geht eine zielgerichtete Initiativak-<br />

tivität aus. Die Gesundheitsberaterinnen und -berater sind nach der freiwilligen(!)<br />

Programmeinschreibung der Familien immer wieder zielgerichtet und bedarfs-<br />

orientiert auf die Familien zugegangen, sie waren proaktiv. In der Einschätzung<br />

der Familien in den Telefoninterviews galt dies mehrheitlich als positiv.<br />

Dieser proaktive Beratungsansatz war im Modellvorhaben fundamental angelegt<br />

und hat dadurch auch das sogenannte Belastungsparadoxon 304 wie das „Fatum<br />

des Zuspät“ 305 bear<strong>bei</strong>ten können, weil die folgende Dynamik abgefangen wer-<br />

den konnte:<br />

„Auf Grund des Krankheitsverlaufs mit schleichendem Beginn können die<br />

Angehörigen anfangs die auf sie zukommenden Probleme noch nicht ab-<br />

schätzen. Später scheint das hohe Maß an Belastung und der mit der Pflege<br />

303 Es wird gleichsam unterstellt, dass <strong>bei</strong> vorliegender erheblicher Pflegebedürftigkeit und Geldleistungsbezug<br />

auch ein Beratungsbedarf besteht, und zwar in einem qualitätssichernden Sinne.<br />

An anderer Stelle wird dieser Ansatz auch diskutiert unter dem Aspekt des Schutzes von<br />

abhängig Pflegebedürftigen (Kap. 6.1.4).<br />

304 Wonach „in Fällen, in denen Hilfe besonders nötig wäre, um die familiäre Versorgungsgemeinschaft<br />

zu entlasten, die Hilfe nicht in Anspruch genommen wird“ (Haenselt, R. [1988], 8 f.).<br />

305 Viele Familien, die nicht frühzeitig belastungspräventiv erreicht werden können, kommen erst,<br />

wenn der Leidensdruck sehr hoch und ein Burnout nicht mehr abwendbar ist. Für viele Hilfen ist<br />

es dann schon zu spät, weil in der Beratung die Barriere „Sorge vor zusätzlicher Belastung“<br />

(s. u.) nicht mehr oder nur mühsam bear<strong>bei</strong>tet werden kann.<br />

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