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Entlastungsprogramm bei Demenz

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die intensive Auseinandersetzung mit den vielfältigen Verfahren der Antrag-<br />

stellung und Abrechnung während des Projekts <strong>bei</strong> den Familien, <strong>bei</strong> den<br />

Leistungserbringern sowie <strong>bei</strong> den Gesundheitsberaterinnen und -beratern<br />

selbst dazu geführt hat, dass sie erstmals grundsätzliche Kenntnisse über die<br />

vielschichtigen Abrechnungsprobleme erlangt haben<br />

Abrechnungsprobleme aus Sicht der Gesundheitsberaterinnen und -berater<br />

für die Pflegekassen nur bedingt sichtbar werden, weil sie ihnen selbst nicht<br />

auffallen und die Angehörigen das gegenüber den Pflegekassen nicht unbe-<br />

dingt äußern. Im Zusammenhang mit der Pflegereform im Jahr 2008 haben<br />

sich aus Sicht der Pflegekassenmitar<strong>bei</strong>ter die Abrechnungsprobleme erheb-<br />

lich vermehrt<br />

die Leistungserbringer in diesem Thema eine erhebliche Barriere sehen und<br />

sie angeben, dass die damit verbundenen Probleme im Urteil der Familien<br />

auf sie zurückfallen, da<strong>bei</strong> sind sie zu einem großen Teil systembedingt<br />

Im Evaluationsworkshop mit Pflegekassen und Leistungserbringern wurde diese<br />

Liste der bestehenden Abrechnungsprobleme diskutiert:<br />

Leistungsansprüche sind nicht leicht zu klären, weil die Bewilligungspraxis<br />

von Pflegekasse zu Pflegekasse unterschiedlich ist. Wird z. B. Tagespflege<br />

über Verhinderungspflege beantragt, dann sind <strong>bei</strong> einigen Pflegekassen<br />

Unterkunft und Verpflegung nicht über § 45b SGB XI abrechenbar, denn die<br />

Verhinderungspflege ist in § 45b als Leistungsart nicht genannt. Ähnliches gilt<br />

für die Abrechenbarkeit von Fahrtkosten über Verhinderungspflege. Auch<br />

dies wird von einigen Pflegekassen verweigert, von anderen ermöglicht oder<br />

es ist sogar abhängig von dem Urteil des jeweiligen Sachbear<strong>bei</strong>ters.<br />

Gegenüber den Familien können durch die ungeklärte Rechtslage keine ver-<br />

bindlichen Aussagen gemacht werden<br />

Die Mittel sind ausgeschöpft, ohne dass dies <strong>bei</strong> Rechnungsstellung bekannt<br />

ist, z. B.<br />

weil mehrere Leistungserbringer abrechnen<br />

weil <strong>bei</strong> der Antragszusendung seitens der Pflegekasse das Noch-<br />

Vorhanden sein von Ansprüchen nicht geklärt wurde<br />

weil Leistungen (seitens aller Akteure) verspätet abgerechnet wurden,<br />

weil Leistungsbescheide verspätet zugesendet wurden<br />

Leistungen werden über den falschen Leistungsanspruch abgerechnet<br />

Leistungsübergang von der Nutzung von Tagespflege über Verhinderungs-<br />

pflege zu der Nutzung von Tagespflege über Sachleistung führt zur Rückfor-<br />

derung des Pflegegeldes

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